oder dazu etwas beizutragen, sondern wie sehr Ihnen daran gelegen ist, damit schlicht und ergreifend eine politische Abrechnung zu machen, meine Damen und Herren.
Sie kritisieren Entscheidungen der vergangenen Legislaturperioden im Lichte, als könne die jetzige Landesregierung diese in irgendeiner Form rückgängig machen oder trage dafür die politische Verantwortung. Das ist falsch. In dem Antrag fehlt jegliche wegweisende Debatte. Ein relevanter Impuls für einen vielleicht notwendigen Änderungsbedarf bleibt ebenfalls aus.
Dann muss man sich fragen: Was soll dieser Antrag? – Er steht in der Tradition der CDU einer kontinuierlichen politischen Skandalisierung und der Dauererregtheit des Diskurses, meine Damen und Herren. Das soll dieser Antrag bewirken.
Ich muss Ihnen eines zugute halten: Die Einbringungsrede von Herrn Dr. Weiland war inhaltlich anders als das, was im Antrag steht. In Ihrer Rede haben Sie sich sehr ausführlich zum Thema Wirtschaftlichkeitsbeauftragter geäußert. All das kommt in Ihrem Antrag hingegen nicht vor.
Ich muss Ihnen auch zugute halten: Wenn Sie schlagwortartig einige Themen im Antrag inhaltlich anreißen, ist durchaus Diskussionswürdiges dabei, aber ihre vorgestellten Lösungsansätze und Vorschläge allein reichen nicht besonders weit, meine Damen und Herren.
Es ist sicherlich berechtigt zu fragen, wofür und in welcher Weise Gesellschaften in privatrechtlicher Form eingesetzt werden, was das Betätigungsfeld von Landespolitik ist und was dabei die Rolle von landeseigenen Gesellschaften ist?
Ihr Vorschlag, man dürfe eben keine Freizeitparks und kein Gaststättengewerbe betreiben, kommt aber ziemlich unsystematisch daher und vermag daher nicht zu überzeugen, meine Damen und Herren. Es steht zum Beispiel keine Aussage drin, wie Sie es beispielsweise mit Rennstrecken oder mit Flughäfen halten.
Wenn Sie darüber hinaus feststellen, dass dem Finanzminister und seinem Staatssekretär besondere Bedeutung bei der Wirtschaftlichkeit zukommen, so mag ich Ihnen vollauf recht geben. Wenn Sie danach fordern, man muss besonders sorgfältig in der Personalauswahl sein, so gebe ich Ihnen auch recht. Ich muss allerdings sagen, dass die personelle Auswahl, die diese Landesregierung getroffen hat, in besonderer Weise geeignet erscheint. Die Alternativen Ihrer Seite hingegen vermögen mich nicht so recht zu überzeugen, meine Damen und Herren.
Keinerlei Vorschläge bringen Sie außerdem zur Frage einer verbesserten und intensiveren Kontrolle durch den Haushaltsgesetzgeber. Hier scheinen Sie ein wenig unambitioniert zu sein, meine Damen und Herren. Ist die
Sollten wir nicht in erster Linie darüber reden, wie wir als Abgeordnete unsere Kontrollrechte vielleicht ausbauen wollen? Ja, Frau Klöckner. Vorschlag im Antrag dazu: Keine, meine Damen und Herren. – Das ist die Wirklichkeit zwischen Gesagtem und dem, was Sie vorschlagen.
Es kommt noch viel mehr, was sich mit dem deckt, was Herr Dr. Weiland vorgeschlagen hat. Sie verschwenden keinerlei Gedanken auf die Frage einer modernen Finanzkontrolle, außer Sie wollen keinen Beauftragten für die Wirtschaftlichkeit. Kein Wort über die gewandelte Rolle eines Rechnungshofs, über die Frage eines Formen- und Funktionenwandels der öffentlichen Finanzkontrolle und den Bedarfen aus der Sicht des Parlaments.
Hier streben wir – das haben Sie vollkommen richtig erkannt – eine Veränderung und eine deutliche Verbesserung an. Wir setzen das um, was wir in unserem Koalitionsvertrag angekündigt haben. Wir wollen eine moderne und gestärkte Finanzkontrolle. Wir sind einmal gespannt, ob Sie dann beim konkreten Vorschlag zur Diskussion bereit sind.
Herr Dr. Weiland, wenn das alles so untauglich ist, wenn das so völlig falsch und irrig ist und der zusätzliche Beauftragte nichts bringt, können Sie mir dann in ganz einfachen Worten erklären, warum die Bundesregierung unter Führung der CDU einen solchen Beauftragten beim Bundesrechnungshof eingerichtet hat und warum die hessische Landesregierung unter Führung der CDU bei ihrem Rechnungshof einen solchen Beauftragten für die Wirtschaftlichkeit eingerichtet hat? Wenn das alles nichts bringt, warum war das dort eine sinnvolle Entscheidung, und warum soll diese in Rheinland-Pfalz falsch sein? – Dazu haben Sie kein Wort geäußert. Sie haben das kategorisch abgelehnt, ohne darüber zu diskutieren, was und in welcher Rolle. Die Fragen mögen berechtigt sein, aber Sie geben in Ihrem Antrag keinerlei Antworten darauf.
Dieser Antrag bietet für eine solche Diskussion keine geeignete Grundlage. Darum lehnen wir ihn aus tiefer Überzeugung ab, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! So einen Antrag voller Selbstverständlichkeiten habe ich selten
erlebt. Dann noch der brillante Hinweis auf die geltenden Rechtsvorschriften. Das könnte nett gemeint sein, aber ich vermute, Sie wollen etwas anderes suggerieren. Dann ist das eben nicht nett.
Welche konkreten Forderungen stellen Sie in Ihrem Antrag? – Im Wesentlichen beziehen Sie sich auf bestehende Rechtsvorschriften. Anträge auf Einhaltung von Rechtsvorschriften zu stellen, ist zumindest rechtstechnisch überflüssig. Ich werde das an drei Beispielen verdeutlichen.
Sie sagen etwas über die Kompetenzen des Finanzministers, über die unternehmerische Tätigkeit des Landes und über das Geschäftsfeld der ISB.
Erster Punkt: Zur Ausweitung der Kompetenzen des Finanzministers. – Das hört sich erst einmal gut an, vor allem für mich. Ich bin aus eigenem Interesse immer dafür. Aber wenn man politisches Handeln kennt, weiß man, es besteht ein sorgfältig austariertes System aus den besonderen Kompetenzen des Finanzministers und dem Ressortprinzip. Welche konkrete neue Kompetenz haben Sie denn im Blick? Sagen Sie es hier und heute; dann können wir gern in einen konstruktiven Dialog darüber eintreten.
Zweiter Punkt: Für die unternehmerische Tätigkeit des Landes regelt § 65 LHO bereits die Prüfung, ob eine Zielerreichung ohne gesellschaftsrechtliche Bindung möglich ist. Der Rechnungshof wird in das Verfahren eingebunden und über das Ergebnis unterrichtet.
Dritter Punkt: Die Investitions- und Strukturbank fördert nach § 9 ISB-Gesetz unter anderem in den Bereichen Mittelstand, Wohnungs- und Städtebau, regionale Strukturpolitik, Infrastruktur sowie bei Vorhaben mit besonderer Struktur oder arbeitsmarktpolitischer und sozialer Bedeutung.
Meine Damen und Herren, Sie verkennen, wie so häufig, Sinn und Zweck der ISB. Sie meinen, diese müsse sich wie eine normale, am Profit orientierte Geschäftsbank verhalten und Kredite nur wie diese vergeben. Das ist falsch. Sie ist eine Förderbank. Sie wird dann tätig, wenn Geschäftsbanken gerade nicht mehr hinreichend ins Risiko gehen wollen.
Ich komme zum Wirtschaftlichkeitsbeauftragten, den Sie offensichtlich deutlich ablehnen. Der Wirtschaftlichkeitsbeauftragte soll frühzeitig einen unabhängigen Blick von außen auf das Wirtschaften der Verwaltung werfen. Der Unterschied ist – Herr Weiland, Ihnen ist das auch klar –: Die normale Rechnungshofprüfung ist eine Expost-Expertise, der Wirtschaftlichkeitsbeauftragte dagegen erstellt zu bestimmten Themen eine Ex-anteExpertise. Dieser Unterschied dürfte klarmachen, dass das nicht etwas ist, was es schon gibt, sondern etwas anderes. Wir brauchen diesen Beauftragten nicht neu zu erfinden; andernorts gibt es nämlich schon Beauftragte für Wirtschaftlichkeit.
Sie behaupten, die Bestellung eines Beauftragten bedeutet, dass die Regierung ihren Pflichten nicht nachkommt. Das ist eine bemerkenswerte Aussage. Schon zu Weimarer Zeiten gab es einen Beauftragten für Wirt
schaftlichkeit. Auch wenn die Regierung ansonsten für sich beansprucht, innovativ zu sein, muss ich sagen: Hier können wir auf Altbewährtes zurückgreifen. Ihr schönes Bonmot vom Schimmel, der zum weißen Schimmel wird, finde ich nicht ganz fair gegenüber dem Noch-Geschäftsführer der CDU-Bundestagsfraktion; denn Frau Bundeskanzlerin Merkel hat gerade entschieden, ihn zum Schimmel und zum weißen Schimmel zu machen. Er wird neuer Präsident des Bundesrechnungshofs und neuer Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit.
Herr Steinbach hat darauf hingewiesen, dass Sie auf unsere unmittelbare Nachbarschaft, nach Hessen, schauen sollen. Wollen Sie dem Kollegen Thomas Schäfer, Ihrem Parteifreund – nicht mein Parteifreund, aber ich bin ihm freundschaftlich sehr verbunden –, unterstellen, er komme seinen Pflichten nicht nach, weil es in Hessen einen Beauftragten für Wirtschaftlichkeit gibt?
Oder schauen Sie einmal in die Schriftenreihe des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit; mittlerweile liegt der 19. Band vor. Da gibt es eine Vielfalt von Denkanstößen. Warum sollte Rheinland-Pfalz auf solch externes Wissen verzichten?
Ich weiß, der Koalitionsvertrag gehört nicht gerade zu Ihrer Lieblingslektüre. Aber auch im Koalitionsvertrag können Sie nachlesen, dass sich die rot-grüne Landesregierung bereits im Jahr 2011 entschieden hat, das Rechnungshofgesetz zu modernisieren. Das ist eine der Maßnahmen, die wir Ihnen demnächst in einer Novelle des Rechungshofgesetzes vorlegen werden.
Das reicht. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vieles, was der Finanzminister hier ausgeführt hat, ist richtig. Ich frage mich nur, ob bei einer Ex-ante-Beurteilung das mit dem Nürburgring nicht passiert wäre.
Das war nämlich der ausdrückliche politische Wille des damaligen Regierungschefs und seiner Ministerinnen und Minister. Glauben Sie, es wäre jemand in die Staatskanzlei gegangen und hätte gesagt: „Lieber Ministerpräsident, das ist Mist, was du hier vorhast, lass die
Finger davon“? – Der wäre so klein mit Hut unter dem Teppich wieder hinausgegangen. So viel zur Ex-anteBetrachtung.
Herr Minister, im Übrigen erliegen Sie einem Denkfehler. Der grundlegende Fehler, den Sie bei Ihren Ausführungen machen, ist nämlich, dass Sie die Finanz- und Haushaltspolitik des Landes Rheinland-Pfalz gleichsetzen mit der des Bundes und mit der des Landes Hessen. Im Lande Hessen und im Bund sind die Möglichkeiten einer soliden und wirtschaftlichen Haushaltspolitik ausgeschöpft und müssen optimiert werden.
Wenn Sie solche Zahlen wie Ihr Kollege im Bund oder Ihr Kollege in Hessen vorzuweisen hätten, würden hier jede Woche mindestens einmal Fackelzüge über den Platz der Republik ziehen.