Protokoll der Sitzung vom 27.06.2014

Ziel muss es sein – ich glaube, an dieser Stelle sind wir uns einig –, dass wir die Rolle der Kommunen weiter stärken, weil wir – das ist zu Recht angesprochen worden –, wenn wir über Pflegestrukturen reden, auch über kleinräumige Strukturen reden. Wir reden darüber, wie wir Menschen in ihrem gewohnten Umfeld unterstützen und pflegen können. Wir müssen daher auf die Zusammenarbeit und Mitarbeit der Kommunen setzen, weil nur dort vor Ort kleinteilig gesehen werden kann, welche Bedarfe vorhanden sind. Wenn wir dort passgenaue Lösungen finden müssen und wollen, dann sind die Kommunen auf jeden Fall gefragt.

Ich möchte nun auf das eingehen, was Sie, Frau Thelen gesagt haben, was die finanzielle Ausstattung der Kommunen anbelangt. Wir sind als Land Rheinland-Pfalz in dieser Arbeitsgruppe dabei. Die Kommunen sitzen mit am Tisch. Der Bundesgesundheitsminister wird nach der Sommerpause zu einem Auftaktgespräch einladen. Dort werden wir uns über die Struktur unterhalten. Es wird natürlich auch darum gehen, wie Strukturen richtig aufgebaut oder wie sie verbessert werden, an welchen Stellschrauben man noch drehen muss.

Wenn wir darüber reden, dass wir die Beitragspunkte bei der Pflegeversicherung erheben, mehr Geld auch in dieses System hineingeben, dann geht es natürlich auch darum, wie viel mehr Geld dann vor Ort ankommt, was wir den Kommunen an Unterstützung mit auf den Weg geben können.

Ich glaube, wir sind in Rheinland-Pfalz auf dem richtigen Weg, weil wir schon früh gesagt haben, wir wollen ein selbstbestimmtes Leben für jeden bis zum Lebensende ermöglichen. Wir sind dabei, was das Landesgesetz für Wohnformen und Teilhabe anbelangt, die Voraussetzungen zu schaffen, dass der Wunsch nach dem Leben im persönlichen Umfeld auch bis zum Lebensende ermöglicht wird.

Ich glaube, wir haben eine beispielhafte Struktur auf den Weg gebracht und aufgebaut, was die Pflegestützpunkte anbelangt. Ich glaube, man muss immer wieder betonen, weil ich dies auch selbst bei Veranstaltungen immer wieder vor Ort erlebe, dass die Arbeit der Pflegestützpunkte gar nicht so wahrgenommen wird, die aber eine zentrale Ansprechfunktion übernehmen. Sie ermöglichen jedem eine kostenlose und intensive Beratung und können auch auf alle Fragen, die sich rund um das Thema Pflege drehen, eine Antwort finden.

Wir haben bereits im Jahr 2005 das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur auf den Weg gebracht. Dort haben wir den niedrigschwelligen Zugang zu Pflege und Betreuungsstrukturen durch Beratung und Koordinierung. Dort haben wir das Ehrenamt gestärkt, und wir haben auch die Grundlage für eine innovative Pflegestrukturplanung geschaffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte gar nicht so viel auf den vorliegenden Gesetzentwurf der Pflegereform eingehen. Frau Thelen, Sie haben das eine oder andere angesprochen.

Ich möchte die Punkte nennen, die uns aus rheinlandpfälzischer Sicht noch einmal besonders wichtig sind. Was den Pflegebedürftigkeitsbegriff anbelangt, müssen wir, glaube ich, Tempo hineinbringen. Wir müssen schauen, dass die Umsetzung bereits auf den 1. Januar 2016 vorgezogen wird, dass sich der GKVSpitzenverband auch heute schon damit auseinandersetzt, wie dieser neue Pflegebedürftigkeitsbegriff zu definieren ist. Es ist schon angesprochen worden, gerade der Bereich der demenziellen Erkrankungen ist dort noch unzureichend niedergelegt. Wir haben in vielen anderen Bereichen Nachholbedarf, weil wir eine so lange Zeit haben verstreichen lassen, in der wir uns an eine große Pflegereform nicht herangewagt haben.

Ich glaube, vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass wir das in dieser Legislaturperiode des Bundes zügig voranbringen.

Ich will einen zweiten wichtigen Bereich nennen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir die Leistungen im stationären und ambulanten Bereich nicht weiter auseinandertreiben. Wir sollten den ambulanten Bereich stärken. Es ist zu Recht angesprochen worden, dass die meisten Menschen in ihren persönlichen vier Wänden alt werden möchten.

(Zuruf der Abg. Frau Thelen, CDU)

Ja, der jetzige Gesetzentwurf sieht vor, dass es eine prozentuale Erhöhung für beide Bereiche geben soll. Da momentan im stationären Bereich die Vergütung höher ist, würde das dazu führen, dass die Schere zum ambulanten Bereich weiter auseinander geht.

Ich glaube, hier muss man sich genau anschauen, um das weiter zusammenzuführen, damit es nicht, wie jetzt vorgeschlagen, weiter auseinander geht. Wir sollten da keine prozentuale Dynamisierung vorsehen, sondern wir sollten die Sätze so erhöhen, dass der ambulante Bereich gestärkt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, die anstehende Pflegereform ist eine große Chance. Wir müssen die anstehenden Veränderungen anpacken. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg.

Rheinland-Pfalz wird sich in diesem Prozess gemeinsam mit den Kommunen intensiv einbringen. Die Menschen im Land, insbesondere die der Pflege bedürfen, müssen das spüren. Ich hoffe, dass wir gemeinsam diese Pflegereform umsetzen können.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich darf zunächst Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Studentinnen und Studenten der Politikwissenschaften der Universität Koblenz-Landau. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Die Fraktionen haben eine zusätzliche Redezeit von 2 Minuten. Gemeldet hat sich Frau Anklam-Trapp, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Thelen, eigentlich müsste ich mich bedanken, dass Sie den gesamten Text vorgetragen haben. Ich habe es vorhin wirklich versäumt, auf die Koalitionsverhandlungen aufmerksam zu machen. Das hole ich jetzt gerne nach. Einiges von diesem Text ist fast Originalton unseres Ministers Schweitzer, der bei der Erarbeitung und Ausgestaltung des Koalitionsvertrages auf Bundesebene Maßgebliches geleistet hat. Von daher bedanke ich mich ganz herzlich bei Ihnen.

Herr Dr. Konrad, das Augenmerk nicht nur auf Pflege, sondern auch auf die Prävention zu lenken, halte ich für ganz wichtig. Im Koalitionsvertrag ist nämlich nicht alles verhandelt worden und nicht möglich gewesen, was wir uns als Fachpolitiker gewünscht hätten.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Deswegen darf man hier die Dinge ansprechen, die für uns wichtig sind.

Herr Staatssekretär Langner hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass wir auf die Zeit drücken. Seit 2006 gibt es den Pflegebedürftigkeitsbegriff, die Pflegereform und einen Stillstand. Wir haben jetzt die Möglichkeit und die große Chance, all die Dinge zu bewältigen, die notwendig sind, um die Voraussetzungen zu schaffen. Wir haben in Rheinland-Pfalz die Pflegestrukturplanung früh begonnen. Noch sind nicht alle Kommunen mit ihrer Pflegestrukturplanung fertig. Das ist auch ein Hinweis und eine Ermahnung; denn ohne Planung wissen wir von den Kommunen nicht, welche Bedarfe und Möglichkeiten entstehen.

Mittlerweile bzw. schon lange gibt es 135 Pflegestützpunkte. Da waren wir in Rheinland-Pfalz – da bin ich sehr dankbar – ganz weit vorne.

Ich habe mir einmal Bayern angeschaut. Sie haben ein etwas anderes Prinzip. In Bayern sind es sieben Pflegestützpunkte. Das ist die Aufstellung, die kommunale Situation vor Ort. Ich glaube, da sind wir viel besser.

(Glocke des Präsidenten)

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Pörksen, SPD: Bitte, bitte!)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es ist vorgeschlagen, den Antrag „Für eine umfassende Pflegereform – Stärkung und Ausbau der Rolle der Kommunen in der Pflege“ an den Sozialpolitischen Ausschuss zu überweisen.

(Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Direkt abstimmen!)

Es wird beantragt, direkt über den Antrag abzustimmen. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3661 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Ich rufe Punkt 29 der Tagesordnung auf:

Bildungsmillionen für Kinder, Schüler und Studenten Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3657 –

dazu: Finanzierung wichtiger Bildungsvorhaben als gesamtstaatliche Aufgabe begreifen Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3688 –

Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Es spricht Frau Abgeordnete Schäfer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal sollten wir ein Dankeschön an die Bundesregierung zum Ausdruck bringen, insbesondere an unsere Bildungsministerin Wanka, dass sie den Ländern erhebliche Finanzmittel im Bildungsbereich zukommen lässt.

(Beifall bei der CDU)

Für Rheinland-Pfalz bedeutet die Milliardenspende ein Segen; denn das Land ist dank der unseriösen Finanzpolitik der Landesregierung in großer Not. Ich möchte Ihnen ein Beispiel sagen. Wir haben heute Morgen darüber gesprochen, dass das Land ohne Finanzspritze vom Bund nicht mehr in der Lage ist – wir sehen das schon seit 2013 –, seinen gesetzlichen Anteil am Ausbau der Kindertagesstätten zu leisten. Da brauchen wir hier nichts schönzureden.

Ich möchte Stellung nehmen zu den einzelnen Punkten, um die es bei diesen zusätzlichen Mitteln geht. Der erste Teil der neuen Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern betrifft die Hochschulen. Ab 2015 übernimmt der Bund die Kosten für die Ausbildungsförderung BAföG komplett. Das bedeutet insgesamt eine Entlastung der Länder um jährlich 1,17 Milliarden Euro. Für uns hier in Rheinland-Pfalz heißt das 35 Millionen Euro pro Jahr, und zwar dauerhaft und nicht nur einmalig.

Da stellt sich die Frage, wie das Geld verwendet werden soll. Es ist Geld, das in erster Linie aus dem Hochschulbereich kommt. Wir haben noch das Schüler-BAföG mit dabei. In einem bestimmten Maße ist somit auch die schulische Ausbildung betroffen.

Darüber hinaus gibt es noch Mittel für den Bereich der Kindertagesstätten. Dazu haben wir heute Morgen die eine oder andere Information erhalten. Selbst wenn noch nicht zu 100 % feststeht, wie hoch die Finanzspritze sein wird, wissen wir, dass sie kommt. Wir gehen davon aus, dass sie zuverlässig kommt, so wie es auch im letzten Jahr der Fall gewesen ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns ist es wichtig, wie die Mittel des Bundes verwendet werden. Es soll so sein, dass es transparent gestaltet wird. Es soll so vonstattengehen, dass im Bereich der Hochschulen diese davon profitieren, dass neue Dinge angestoßen werden können und nicht alte Töpfe, die leer sind, gefüllt werden.

Im Bereich der Kindertagesstätten soll es darum gehen, dass insbesondere die Investitionen weiter getätigt werden können, die nach wie vor noch notwendig sind, um den Rechtsanspruch für die Kleinen zu sichern.

Wie gesagt, für uns stellt sich die Frage, wie die rotgrüne Landesregierung die frei gewordenen Millionen einsetzen will. Unser Ziel muss es sein, eine dauerhafte und nachhaltige Verbesserung der Ausbildungssituation an den Hochschulen zu erhalten. Aber auch im schulischen Bereich bei der beruflichen Ausbildung muss für eine Verbesserung gesorgt werden.

Wir wollen mit unserem Antrag sicherstellen, dass die Gelder nicht anderweitig genutzt werden. Darauf habe ich verwiesen.

Wir haben zuletzt im Ausschuss gehört, als wir mit einem Berichtsantrag das Thema angesprochen haben, dass es darum geht, dass die Grundfinanzierung an den Hochschulen gestärkt werden soll. Ich denke, das ist der richtige Weg. Das ist das, was wir seit vielen Jahren sagen. Leider haben wir immer wieder gesagt bekommen, ihr seht das vollkommen falsch, die Hochschulen sind in der Lage. Wir sind froh, dass wir heute auf dem Weg sind, gemeinsam zu wissen, dass die Grundfinanzeirung tatsächlich noch gestärkt werden muss.

Wir sehen auch, dass die Mittel des Schüler-BAföG insbesondere bei den berufsbildenden Schulen dringend benötigt werden. Sie leiden unter dem höchsten Unterrichtsausfall aller Schularten. Deswegen ist es richtig, dass wir hier auch einmal die berufsbildenden Schulen in den Fokus stellen.

Wir fordern deswegen in unserem Antrag, dass es einen detaillierten Verwendungsplan über die frei werdenden Mittel gibt, die Mittel ausschließlich für zusätzliche Qualitätsverbesserungen in Schule und Hochschule eingesetzt werden sollen und sie der Verbesserung von Lehre und Forschung an den Hochschulen sowie an den berufsbildenden Schulen dienen sollen. Wir wollen, dass im Landtag jährlich ein Verwendungsnachweis über die frei werdenden Mittel vorgelegt wird und darüber hinaus