Wir machen es nicht mit, die berufsbildenden Schulen gegen die Inklusion auszuspielen. Das ist ein durchsichtiges Manöver. Wenn es um Inklusion geht, sagen Sie immer ja, und dann sagen Sie immer aber, aber, aber. Bei all dem „Aber“ wird dieses „Ja“ so verwässert, dass davon substanziell nichts mehr übrig bleibt.
Wenn es einmal darum geht, konkrete Schritte in Richtung Inklusion zu gehen und den Kommunen Geld dafür zu geben, sagen Sie nein und treten auf die Bremse. Das machen wir auch nicht mit.
Wir sagen, wir wollen die Kommunen unterstützen, die Inklusion voranbringen und die Grundfinanzierung im Bereich der Hochschulen stärken.
Bei dem Bereich der Kinderbetreuung, der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder, sagen wir, die Gelder, die durch die Festanteile bei der Umsatzsteuer frei werden, und die Gelder, die auf anderen Wegen durch die Aufstockung des Sondervermögens frei werden, sollen zu 100 % in diesen Bereich gehen und dort bleiben. Das lassen wir uns von Ihnen auch nicht zerreden.
Insofern haben wir auch da eine klare Prioritätensetzung, die ebenfalls den Kommunen und den Trägern zugutekommen wird.
Vor diesem Hintergrund haben wir mit unserem Antrag ein klares Konzept vorgelegt, das auch der Ansage entspricht, die die Landesregierung schon sehr zeitnah
nach der Einigung auf Bundesebene verkündet hat, und das ist auch eine Form von politischer Zuverlässigkeit.
Wenn es schon entsprechende Ansagen in Richtung der Kommunen gibt, und wenn die Verhandlungen schon stattfinden und Sie das mit Ihrem Antrag zurückholen wollen, machen Sie eine kommunalfeindliche Politik und eine Politik gegen die Umsetzung der Inklusion.
Das ist in Ihrem Antrag entsprechend enthalten. Der entscheidende Unterschied ist, dass diese Komponente nicht bei Ihnen im Antrag steht, während sie bei uns im Antrag steht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Brück hat es gesagt, in der Tat war es ein harter Kampf, dass wir diese Unterstützung für die Länder bei ihren wichtigen Bildungsaufgaben durchsetzen konnten. Das war ein harter Kampf in den Koalitionsvereinbarungen in Berlin. Wie man sieht, hat es sich auch noch danach ein bisschen hingezogen.
Frau Schäfer, wenn Sie auf die Genese eingehen, sollte Ihnen nicht unbekannt sein, dass der Vorschlag, eine Entlastung für die Länder durch die 100 %ige Übernahme des BAföG durch den Bund zu organisieren, hier schon des Öfteren diskutiert worden ist und durchaus eine rheinland-pfälzische Handschrift trägt.
Entschuldigung, Frau Ministerin. – Darf ich Sie bitten, nicht mehr als fünf bis zehn Gespräche parallel zu führen, vielleicht nur ein bis zwei? Das wäre sehr nett von Ihnen. – Das Wort hat die Rednerin.
Das, was jetzt erreicht werden konnte und was uns besonders wichtig ist, ist, dass es zu einer dauerhaften Entlastung aufgrund der Übernahme des BAföG durch
den Bund kommt, da doch dauerhafte Investitionen in den Bildungsbereich notwendig sind, für Hochschulen und für den Bereich der Inklusion – ich komme darauf gleich noch einmal zurück –, und im Übrigen auch über den Weg, den Frau Kollegin Alt heute Morgen ausführlich geschildert hat, für den Kindertagesstättenbereich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bund beabsichtigt also, ab 2015 die Finanzierung des BAföG vollständig zu übernehmen. Ohne jetzt auf Details der konkreten haushaltsmäßigen Wirkungen und der Abwicklung einzugehen, heißt das, dass wir jährlich über 35 Millionen Euro verfügen können und diese sehr zielgerichtet im Bildungsbereich einsetzen wollen.
Es ist schon darauf hingewiesen worden, es hat auch nicht des Antrages der CDU bedurft, um eine Klärung herbeizuführen, wofür das Geld verwendet werden soll, sondern unmittelbar nach den Entscheidungen in Berlin hat die Landesregierung durch Frau Ministerpräsidentin Dreyer erläutert, in welche Richtung, in welche Schwerpunktbereiche die Mittel aus dieser Entlastung fließen sollen.
Dabei sind insbesondere zwei Bereiche vorgesehen, die Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen und im Übrigen die Unterstützung der Kommunen bei ihren integrativen und sozialinklusiven Aufgaben. Ich sage ausdrücklich, es ist auch eine bewusste Entscheidung der Landesregierung, dass sie über diesen Weg die Kommunen an dem Prozess teilhaben lassen möchte und damit die Inklusion im Bildungsbereich unterstützen will.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen also nicht Geld mit der Gießkanne verteilen, sondern echte Schwerpunkte setzen. Über den einen Schwerpunkt, nämlich die Unterstützung des inklusiven Prozesses, haben wir gestern sehr ausführlich diskutiert.
Der zweite große Bereich ist die Grundfinanzierung der Hochschulen. Hier legen wir allergrößten Wert darauf, dass wir diese Frage zusammen mit den Hochschulen besprechen und zusammen mit den Hochschulen ein entsprechendes Konzept entwickeln, so, wie es im Alternativantrag zum Ausdruck kommt.
Ich möchte gerne noch einmal darauf hinweisen, dass die Landesregierung, was die Frage der Unterrichtsversorgung angeht, in der Vergangenheit immer reagiert hat und auch jetzt reagiert, wenn es Veränderungen in diesem Bereich gibt, und entsprechende Ressourcen zur Verfügung stellt.
Es würde aber gar keinen Sinn ergeben, so zu tun, als könne man mit 35 Millionen Euro Entlastung alle Bildungsbereiche abdecken. Wir haben uns gemeinsam für eine bewusste Schwerpunktsetzung entschieden, und ich glaube, das ist eine sehr gute Schwerpunktsetzung.
Frau Schäfer, wenn Sie sagen, wir hätten immer gesagt, im Bereich der Grundfinanzierung der Hochschulen sei alles in Ordnung, dann sage ich, nein, wir haben etwas anderes getan. Wir haben mit dem vergangenen Haus
halt damit begonnen, indem wir 100 Stellen für die Hochschulen zur Verfügung gestellt haben, als Land Rheinland-Pfalz einen Schritt weiterzugehen, nämlich aus befristeten Programmen heraus für die Hochschulen trotzdem eine vernünftige Perspektive zu entwickeln.
Insofern sind wir froh, dass wir jetzt in diesem Bereich weiter in die Grundfinanzierung gehen können, weil wir damit eine dauerhafte Unterstützung der Hochschulen gewährleisten können. Das war nur über diesen Weg möglich.
In diesem Sinne glaube ich, dass uns der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD entsprechende Aufträge mit auf den Weg gibt. Mit den Kommunen sind wir im Gespräch, mit den Hochschulen gemeinsam wollen wir ein entsprechendes Konzept entwickeln, und selbstverständlich werden wir den Landtag immer wieder über das unterrichten, was wir in Vorbereitung haben.
Dann stimmen wir zuerst über die Überweisung ab. Wer ist für die Ausschussüberweisung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die Ausschussüberweisung ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Anträge. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3657 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wer dem Alternativantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3688 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
20 Jahre Ausschuss der Regionen der Europäischen Union: Europa der Vielfalt und Partnerschaft Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3667 –
Es wurde vereinbart, diesen Antrag ohne Aussprache an den Ausschuss für Europafragen und Eine Welt zu überweisen. Damit ist der Tagesordnungspunkt für heute erledigt.
Studienabbrüche vermeiden – Studienabbrecherinnen und -abbrecher unterstützen Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 16/3662 –