ne noch einmal, es ging um die Umfinanzierung bestehender Schuldverhältnisse. Es war laut Ministerratsbeschluss die Aufgabe des Finanzministers, dies mit vorhandenen haushaltsrechtlichen Instrumentarien umzusetzen.
Das Land hat ein in der Privatwirtschaft gängiges Finanzierungsinstrument genutzt, einen Kreditauftrag nach § 778 BGB an die ISB vergeben und sich der Dienstleistung der ISB bei der Umsetzung des Kreditauftrags bedient. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist unstreitig rechtlich zulässig, und ich meine heute noch, in der damaligen Situation auch vernünftig gewesen.
Die ISB hat das Kreditengagement geregelt. Das war eine ihrer Dienstleistungen, auf die sie sich vereinbart hat.
Das im April 2010 durchgeführte zertifizierte Finanzrating, das von den meisten Banken in Deutschland benutzt wird, ergab eine Ratingstufe von 10, das heißt, eine Ausfallwahrscheinlichkeit von 2,96 % oder ein Insolvenzrisiko von 1,2 %. Wir haben uns dafür entschieden, bewusst und aus Vorsichtsgründen zwei Stufen nach oben zu gehen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit lag dann bei 6,7 % und das Insolvenzrisiko bei 2,67 %.
Warum sage ich das? – Ich sage es deswegen, weil die Ausfallwahrscheinlichkeit ganz deutlich unter den Werten liegt, bei denen nach diesem System keine Kredite mehr vergeben werden sollen oder dürfen. Damit war der Kredit im Hinblick auf sein Ausfallrisiko rechtlich zulässig.
Ich möchte nun noch einen Punkt erwähnen. Herr Dr. Weiland hat es angedeutet, und ich kann seine Einlassung an der Stelle verstehen; denn der Rechnungshof spricht angesichts der Werte von einem hohen Insolvenzrisiko. Das ist nicht nur für uns, sondern auch für diejenigen, die mit diesem System arbeiten und die dieses System entwickelt haben, nicht nachvollziehbar. Meine Damen und Herren, deswegen ist es mir schon wichtig, dass wir in den Ausschüssen darüber reden – und ich habe vernommen, dass die Fraktionen des Landtags dies vorhaben –, wie bestimmte Sachverhalte im Rechnungshofbericht dargestellt sind.
Es handelt sich beispielsweise in diesem Falle um eine zentrale Aussage des Berichts, und ich denke, wir haben auch als Landesregierung einen Anspruch darauf, dass wir Dinge, die deutlich anders sind, darstellen können. Das gilt in ähnlicher Art und Weise für eine andere Aussage, nämlich dass die ISB den Kredit überhaupt nicht vergeben wollte. Ich bin schon des Öfteren danach gefragt worden, und es ist auch heute erwähnt worden.
Im Rechnungshofbericht finden Sie die Aussage, die ISB gab gegenüber dem Rechnungshof an, aufgrund des Ratings habe sie keinen Kredit an die NG vergeben, das bedeutet, aufgrund des Risikos. – Das stimmt nicht. Das hat die ISB in den Besprechungen gesagt, und das haben wir schriftlich dargelegt. Die ISB hätte überhaupt keinen Kredit in Höhe von 330 Millionen Euro selbst vergeben können, weil sie dafür eine zu kleine Bank ist.
Aber es steht eben in dem Bericht, und es ist zumindest so dargestellt, dass alle, die mich danach gefragt haben, es so verstanden haben. Deswegen halte ich es auch an dieser Stelle für notwendig und für wichtig, dass wir über die Dinge reden, damit wir sie klarstellen. Ich habe kein Interesse daran, irgendetwas zu vertuschen, aber ich habe auch kein Interesse daran, mit falschen Fakten konfrontiert zu werden.
Aber der Rechnungshof hat natürlich recht: Meine Damen und Herren, niemand kann das Land zwingen, einen rechtlich zulässigen Kredit – das war dieser Kre- dit – auch zu vergeben; man kann trotzdem nein sagen, und man muss es trotzdem abwägen. Es ist kein Selbstläufer.
Hätte ich sagen sollen, das Gutachten kommt zwar zu dem Ergebnis, es gäbe eine langfristige Chance zur Refinanzierung, die Kreditprüfung ist zwar rechtlich in Ordnung, und wenn wir nicht handeln, ist das Geld zwar sicherlich nach einiger Zeit weg, aber aufgrund einer – wie auch immer – vielleicht ängstlichen politischen Haltung machen wir das nicht; denn – das war mir allerdings auch schon im Jahr 2010 klar – mit dem Projekt „Nürburgring 2009“ in Rheinland-Pfalz kann niemand mehr Lorbeeren verdienen?
Meine Damen und Herren, das wäre übrigens der Weg gewesen, es über die Landtagswahl hinauszuziehen: am besten gar keine Alternativen zu prüfen, und ich vermute einmal, die Nürburgring GmbH hätte in der alten Struktur gut noch eine Zeit lang überlebt. Wir befanden uns ein halbes Jahr vor der Landtagswahl. Wenn man es über die Landtagswahl hätte retten wollen, dann wäre das sicherlich der einfachste Weg gewesen. – Aber es ist nicht unsere Aufgabe, Problemen beim Wachsen zuzusehen, sondern zu versuchen, sie zu lösen, und da gehört das Scheitern dazu.
Ich bin sicher, keiner von uns wäre damals auf die Idee gekommen, 2009 einen neuen Kredit mit neuem Geld zu vergeben, um eine riesige Halle, eine Achterbahn und eine Disco erstmals am Nürburgring zu errichten. Unsere Ausgangssituation war eine völlig andere. Das Geld war verausgabt, und wenn wir nichts tun, verlieren wir das Geld, und wenn wir das Ernst-&-Young-Konzept umsetzen, gibt es eine Chance, langfristig eine Amortisation herbeizuführen.
Meine Damen und Herren, es ist doch logisch, dass eine Risikoeinschätzung anders ausfällt, wenn die Alternative dazu ist, dass Sie ihr bereits eingesetztes Kapital verlieren, als wenn Sie es erstmalig einsetzen müssten. Wir befanden uns aber in der ersten Situation: Das Kapital war eingesetzt, und damit fallen Risikoabwägungen immer in dem Rahmen, in dem es rechtlich erlaubt ist, anders aus. Meine Damen und Herren, aus haushaltsrechtlicher Sicht – da bin ich mir sicher – ist der Umgang mit der Neustrukturierung nicht zu beanstanden.
Ich möchte noch auf einen Aspekt hinweisen, den Herr Dr. Weiland angesprochen hat und den man ernst nehmen muss. – Warum ist aufgrund der Verluste in der Einschwungphase keine Verpflichtungsermächtigung ausgebracht worden oder kein Nachtragshaushalt verabschiedet worden?
Ich kann es Ihnen sagen: Wir haben bei der Veranschlagung der Bürgschaftsrisiken und auch bei den erwartbaren Verlusten einer Landesgesellschaft exakt so gehandelt, wie wir es auch sonst bei vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit getan haben und auch heute noch tun.
Der Rechnungshof hat nach 2010 das Haushaltsjahr 2010 geprüft und das Ergebnis in seinem Rechnungshofbericht im Januar 2012 vorgelegt. Dort wurde das nicht moniert. Das kann ich nachvollziehen, weil es bisher immer so war, und es ist das Recht des Rechnungshofs, seine Haltung gegenüber einer solchen Veranschlagung zu verändern. – Aber dann erwarte ich auch, dass man so etwas deutlich macht, weil es natürlich für die Bewertung wichtig ist, ob der Rechnungshof 2014 eine andere Sicht auf die Dinge hat als in den Jahren zuvor.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch anmerken, ich arbeite seit 21 Jahren für die Landesregierung. Ich bin bisher noch nie zu irgendwelchen Verschwörungs- oder Vertuschungsveranstaltungen oder Ähnlichem eingeladen worden. Vielleicht habe ich etwas falsch gemacht, aber ich glaube, diese Veranstaltungen finden nicht statt.
Herr Dr. Kühl, Sie haben zu Beginn Ihrer Rede einen Fehler gemacht. Sie haben sinngemäß davon gesprochen, die Insolvenz sollte es nicht sein. Sie haben das
gegenüber der Öffentlichkeit heute noch einmal in aller Deutlichkeit erwähnt: Die Insolvenz sollte es nicht sein.
Sie haben von einer Risikoabwägung gesprochen. In der Tat, Sie haben eine Risikoabwägung damals vorgenommen: die Insolvenz oder die Wählertäuschung. – Sie haben sich für die Wählertäuschung entschieden.
Alles, was wir damals schon als Wahlüberbrückungsprogramm beschrieben haben, ist minutiös 1 : 1 eingetreten. Dieser Rechnungshofbericht ist Beleg von der ersten bis zur letzten Seite, meine Damen und Herren.
Ich möchte Ihnen zwei Dinge dabei vorhalten, Herr Dr. Kühl. Sie haben davon gesprochen, dass man versucht hat, gegenüber der Öffentlichkeit eine neue Absicherung vorzugaukeln – das sage ich –, eine Rechnung vorzutragen, die die Zukunft ins Positive führt. Diese Rechnung ging niemals, zu keinem Zeitpunkt, auch damals belegt, auf.
(Beifall bei der CDU – Frau Brede-Hoffmann, SPD: Wie wollen Sie denn so etwas belegen? – Pörksen, SPD: Wie belegen? Was denn belegen? – Frau Brede-Hoffmann, SPD: Alles nur Geschwätz!)
Der Rechnungshof erbringt die Belege, Sie sollten den Bericht einmal lesen. Wenn Sie das nachlesen, sind dort Belege en masse zu finden.
24,5 Millionen Euro wären an Pacht notwendig gewesen. Sie rechnen dabei noch eine Einschwungphase mit hinein, das heißt, in den ersten Jahren generieren Sie null Pachteinnahmen oder wenige Pachteinnahmen. Die fehlenden Pachteinnahmen hätten dann im Schnitt noch einmal draufkommen müssen. Sie wären am Schluss bei einer Pacht von 30 Millionen Euro angelangt, die Sie hätten erzielen müssen.
Herr Dr. Kühl, das ist Ihnen als Finanzminister – und ich schätze Sie, weil Sie Zahlen lesen können – damals bewusst geworden.
Ich sage es noch einmal: Ich wette, dass Sie die Insolvenz im Koffer hatten. Ich wette, dass Sie sehr detailliert die Insolvenz im Koffer hatten. Aber Ihre Risikoabwägung war die politische Entscheidung, die Wähler zu täuschen.
Ein Zweites: Wenn Sie einmal genau hinschauen, so hat sich auch damals die Frage gestellt, ob das beihilferelevant ist. Sie haben beim Bundesministerium angefragt:
Sie müssen sich, wenn Sie dieses Konzept so umsetzen, an die Europäische Kommission wenden. Dieser Brief ist offensichtlich in den Papierkorb gewandert.