Protokoll der Sitzung vom 18.08.2011

Von daher bitte ich um Offenheit. Fangen Sie nicht an, hier vorzeitig loszupoltern. Lassen Sie uns die Gelegenheit nutzen zu schauen, ob wir weiterkommen. Ich kündige Ihnen hiermit an, wir werden Regelungen finden. Die Landesregierung hat – das ist immer noch die alte Landesregierung gewesen, die bereits geantwortet hat – in weiten Teilen auch Zustimmung und Veränderung signalisiert. Wir werden uns auf den Weg machen. Kommen Sie doch mit.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich erteile Herrn Staatsminister Dr. Kühl das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich den Antrag der CDU gelesen habe, war ich erstaunt. Ich war aber auch erfreut, weil ich den Eindruck hatte, als ich die Worte zur Kenntnis genommen habe, oh, sie kehren zu einer sachorientierten Auseinandersetzung in dieser Frage zurück.

Ich lasse einmal die Geschichte der Rechnungsprüfungskommission, ob man das hier debattiert oder ob man das an drei oder vier Stellen macht, beiseite. Das ist eher eine Geschichte des Parlaments. Da muss jeder Vorsitzende der Rechnungsprüfungskommission wissen, wie er seinen Einstieg finden will.

Lassen Sie mich zu dem Antrag kommen. Sie sagen unter Nummer 1, dass der Liquiditätspool ein wirtschaftlich sinnvolles Instrument ist. Willkommen in der Realität!

(Dr. Rosenbauer, CDU: Das haben wir immer gesagt! Da können Sie Dutzende Beiträge nachlesen.)

In dieser Klarheit habe ich das von Ihnen bisher noch nie gehört. Ich muss ehrlich sagen, als ich die Kurzintervention gehört habe – ich weiß nicht, ob es die erste, zweite oder dritte von Herrn Dr. Weiland gewesen ist –, bin ich ein bisschen in Zweifel geraten. Er hat eine sehr pauschale Kritik geübt. Bei Herrn Schreiner im Antrag steht es nun einmal expressis verbis, und es hört sich anders an. Ja, es ist richtig, es ist ein wirtschaftlich sinnvolles Instrument. Deswegen bedient sich die Landesregierung dieses Instruments seit 10 Jahren.

Sie fordern in Ihrem Antrag, dass nicht langfristig Kredite aufgenommen werden sollen. Na klar, es ist ein Liquiditätspool. Liquiditätskredite sind von der Intention her keine langfristigen Investitionskredite, sondern solche, die eher der Überbrückung der Zwischenfinanzierung dienen und als wichtiges Kriterium haben, dass erkennbar ist, dass aus dem allgemeinen Geschäftsmodell heraus die Kredite rückzahlbar sind.

Wir haben öfter gesagt, deswegen kann man sich ein Jahr als Anhaltspunkt, als Zielgröße nehmen, aber es macht keinen Sinn, an einem Jahr puristisch festzuhalten, weil man dann nolens volens zu Unwirtschaftlichkeiten kommt, wenn Unternehmen – das sind diese Landesgesellschaften – zu Zeitpunkten refinanzieren oder diese Kredite liquidieren müssen, zu denen es ungünstig wäre, zu denen die Bedingungen nicht gut sind oder weil in bestimmten Abständen erst Refinanzierungsmöglichkeiten bestehen.

Als ich Ihren Antrag gelesen habe, habe ich gedacht, genau das haben Sie erkannt. Sie schreiben hier: „möglichst einheitliche Kriterien“. Möglichst, das ist wichtig. Das heißt, es kann Abweichungen geben. Ich habe gedacht, ja, da ist etwas angekommen; denn es gab – Herr Dr. Weiland, das ist richtig –, ich sage einmal, mehrere Diskussionen und Auseinandersetzungen im Haushalts- und Finanzausschuss, wo aber auch die Chance bestand, Transparenz über das herzustellen, was im Liquiditätspool passiert, vieles in vertraulicher Sitzung. Das ist nun einmal angesichts des Tatbestandes so.

Sie haben festgestellt, dass es eine Wiederaufbaukasse gibt. Diese Wiederaufbaukasse dient der Vorfinanzierung der Weinernte mit dem einfachen Ziel, eine temporäre Preisstabilität zu erzeugen. Ich vermute, Herr Schindler wird Ihnen jeden Tag bestätigen können, dass es erstens ein Segen ist, dass es diese Wiederaufbaukasse gibt, und zweitens, dass das Land zulässt, dass die Wiederaufbaukasse sich überjährig Liquidität verschaffen kann, weil sie aus bestimmten Gründen Liquidität in einem 18-Monats-Rhythmus benötigt.

Außerdem ist es unbestritten, dass es ein laufendes Kontokorrentverhältnis ist, was hier konstituiert ist. Das hat nichts mit Befristung zu tun. Das ist eine Dauerhaftigkeit. Es wäre unsinnig, wenn man puristisch einheitliche Kriterien festlegen würde.

Darüber haben Sie in der Vergangenheit anders geurteilt, bevor Sie sich die Mühe gemacht haben, die Zusammenhänge zu verstehen.

(Dr. Rosenbauer, CDU: Das stimmt doch nicht!)

Ich nenne Ihnen ein zweites Beispiel. Hier in diesem Parlament sitzen Abgeordnete, die in Aufsichtsräten von Landesgesellschaften sind, die sich am Liquiditätspool bedienen. Ich nenne das Beispiel Hahn. Der Präsident – nicht der gerade amtierende – und Herr Bracht sitzen im Aufsichtsrat vom Flughafen Hahn. Der Hahn beansprucht momentan den Liquiditätspool in einer besonderen Art und Weise, die nicht mit einer ganz normalen Beanspruchung von unterjähriger Liquidität erklärt ist. Darüber gibt es einen breiten Konsens im Aufsichtsrat.

Das hat etwas mit den ausstehenden EU-rechtlichen Fragen zu tun. Das findet man vernünftig.

Wenn ich Ihren Forderungen aus der Vergangenheit zuhöre, dann müsste ich sagen, so etwas kann nicht geschehen. Aber ein Blick in die Praxis macht manchmal schlauer, vermittelt Einsicht und führt dann dazu – das habe ich positiv an dem Antrag empfunden –, dass Sie jetzt sagen, möglichst einheitliche Kriterien; denn Effizienz hat immer etwas mit Flexibilität zu tun.

Ich gebe ein drittes Beispiel, das angesprochen worden ist, nämlich die ISB. Jeder weiß, dass die ISB den Liquiditätspool anders als alle anderen Gesellschaften, die das machen, nutzt, nicht, um Liquidität zu überbrücken, sondern um eine Alternative der Refinanzierung zu haben, das heißt, wie sie sich Geld beschafft, um ihre Kreditgeschäfte zu machen. Sie macht es bei der KfW. Sie macht das in Bankenkonsortien, und sie macht es unter anderem, wenn die Konditionen günstig sind, auch beim Liquiditätspool, im Übrigen nicht ausschließlich, um einen Nürburgring-Kredit zu vergeben. Was für ein Quatsch! So ist es nicht! Sie tut es ansonsten auch im Liquiditätsgeschäft.

Dann ist der Rechnungshof hingegangen und hat gesagt: Das geht nicht. – Natürlich sind sie immer im Minus. Sie legen nichts an. Das ist logisch. Sie nehmen immer auf. Wenn sie sich manchmal mit 400 oder 450 Millionen dort sozusagen Liquidität beschaffen, dann ist der Pool in der Summe negativ. Ich finde das richtig, weil die ISB die einzige Förderbank ist, weil sie bisher als GmbH organisiert ist, die nicht die Möglichkeit hat, sich nach Staatskreditkonditionen zu refinanzieren.

(Dr. Weiland, CDU: Die ISB soll doch am Liquipool gar nicht teilnehmen!)

Ich habe doch gerade erklärt, dass sie teilnimmt. Sie haben es doch vorhin auch erzählt oder der Herr Schreiner. Ist das jetzt für Sie eine Überraschung? Haben Sie in der HuFA-Sitzung geschlafen, als der Staatssekretär Ihnen die Zahlen vorgelesen hat?

(Dr. Weiland, CDU: Ich habe nicht geschlafen! Ich stelle nur fest, dass Sie eine Vorlage gemacht haben, nach der die ISB an dem Liquipool nicht teilnehmen soll! Kennen Sie Ihre Vorlage nicht?)

Sie haben eine Vorlage von Herrn Mittler aus dem Jahre 2002. Ich glaube, die ISB ist im Jahre 2005 oder 2006 in den Liquiditätspool eingetreten. Ja, es kann sein, dass in einer Vorlage von Herrn Mittler für den Haushalts- und Finanzausschuss aus dem Jahre 2002 das nicht steht. Sie wissen es seit Langem. Es macht im Übrigen einen Sinn, dass die ISB sich dort refinanziert.

Jetzt hatten wir die Situation, dass wir durch die Fusion mit der Landestreuhandbank wissen, dass die ISB voll rechtsfähige Anstalt wird. Wir haben deswegen beim Rechnungshof nachgefragt, ob es für das halbe Jahr möglich wäre, weil die ISB eine günstige Refinanzierung machen könnte, dass sie für das halbe Jahr ohne entsprechende Kritik des Rechnungshofs noch einmal Geld aufnehmen kann. Der Rechnungshof hat Nein gesagt.

Wir haben es daraufhin nicht getan. Das kostet die ISB und den Konzern Land viel Geld. Ich finde, wirtschaftlich ist anders.

Meine Damen und Herren, „regelmäßig im HuFA berichten“ steht in Ihrem Antrag. Dazu mussten Sie uns geradezu über diesen Antrag zwingen. Ich weiß nicht, wer von Ihnen nicht in der Sitzung am 20. Januar 2011 war, als der Staatssekretär zugesagt hat, dass wir jedes Jahr ausführlich alle Transaktionen natürlich in vertraulicher Sitzung – das gefällt Ihnen manchmal nicht so, denn dann macht es pressemäßig gar keinen richtigen Spaß – alle Dinge dort sagen und offenlegen. Hätten Sie halbjährig gesagt, dann hätten wir es auch gemacht. Alle waren zufrieden.

Jetzt gehen Sie hin und tun so, als müssten Sie etwas abfordern, was die Landesregierung wie selbstverständlich zusagt.

Im Übrigen haben wir früher dann, wenn Berichtsanforderungen kamen, immer berichtet. Warum suggerieren Sie dann, dass Sie etwas Neues an der Stelle erfinden müssen? Aber es ist in Ordnung, es wird passieren. Es ist in der Vergangenheit passiert, und es wird künftig – lange zugesagt – regelmäßig passieren.

Ein letzter Punkt ist wichtig, nämlich die Geschichte mit dem Gesetz. Das finde ich jetzt nicht so witzig, Herr Weiland. Sie stellen sich hierhin und erzählen dauernd, dass die Landesregierung ohne gesetzliche Ermächtigung irgendetwas tut. Wenn es so wäre, dann hätte diese Opposition zehn Jahre lang – – –

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Licht?

Jetzt lassen Sie mich den Gedanken zu Ende führen, dann dürfen Sie mich noch fragen, wenn ich dann noch am Rednerpult stehe.

Zehn Jahre basiert der Liquiditätspool auf der Ermächtigung nach § 2 Abs. 9 Landeshaushaltsgesetz, in dem die Kassenverstärkungskredite geregelt sind. Das ist nach Auffassung der Landesregierung so nie von diesem Parlament kritisiert worden. Früher war Ihnen das egal, jetzt erkennen Sie Gesetzesbruch.

(Dr. Weiland, CDU: Stimmt nicht!)

Zeigen Sie mir Plenarprotokolle aus den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007, wo Sie das kritisiert haben.

(Zurufe der Abg. Schreiner und Dr. Weiland, CDU)

Jetzt hat sich der Rechnungshof den Liquiditätspool vorgenommen. Naturgemäß bekommt das die Regierung ein bisschen früher mit. Ende 2010 muss es gewesen sein, als der Rechnungshof uns in einer Besprechung sagte, dass er die Auffassung vertrete, dass § 2 Abs. 9 allgemein gehalten ist und nicht expressis verbis auf den Liquiditätspool zurückgreift. Es wird keine bestimmte Summe der Kassenverstärkungskredite für den Liquiditätspool reserviert. Deswegen bedarf es nach Auffassung des Rechnungshofes einer gesetzlichen Klarstellung.

Wir haben gesagt, ist in Ordnung, das machen wir für den Haushalt 2011. Wir begründen das dann in dem Gesetz entsprechend und führen diese Passage mit ein. Der Rechnungshof hat gesagt, wir befinden uns gerade in der Prüfung, und man kann es auch für den Haushalt 2012/2013 machen. Wir haben gesagt, ist in Ordnung, das machen wir. Offensichtlich versuchen Sie hier etwas aufzubauschen. Ich habe kein Problem damit, in das Gesetz zu schreiben, dass Teile der Kassenverstärkungskredite für den Liquiditätspool genutzt werden. Wir haben kein Problem, hineinzuschreiben, dass das die Summe X nicht überschreiten darf. Das ist kein Problem. Nach unserer Auffassung war es auch in der Vergangenheit kein rechtliches Problem, dass es nicht explizit dort stand.

Ich frage Herrn Bracht, wenn er der Auffassung ist, dass der Liquiditätspool keine rechtliche Grundlage hat, wie er in Aufsichtsratssitzungen des Hahn zustimmen konnte oder ohne Einwendungen über sich ergehen lassen konnte, wenn gesagt wurde, dass über diesen Liquiditätspool eine Refinanzierung abgewickelt wird. Herr Bracht, das müssen Sie erklären.

(Bracht, CDU: Wenn Sie das Protokoll richtig gelesen hätten, hätten Sie gesehen, dass ich dafür einge- treten bin, dass das begrenzt wird als Antrag an Sie, an die Regierung!)

Ach so, weil es nach Ihrer Auffassung illegal ist, soll es begrenzt werden.

(Bracht, CDU: Das ist genau so beschlossen worden!)

Spannend, jetzt dürfte ich Herrn Licht bitten.

(Bracht, CDU: Kurzfristigkeit! – Baldauf, CDU: Sind Sie nicht auch Aufsichts- ratsmitglied? – Bracht, CDU: Haben Sie das gelesen oder nicht gelesen?)

Ich lese doch keine Protokolle von Aufsichtsräten, in denen ich nicht bin, Herr Kollege.

(Frau Klöckner, CDU: Lieber mal gelesen, wo Sie drin sind!)

Ja, natürlich nicht.

(Ministerpräsident Beck: Das wäre der nächste – – –)

Das war ein guter Versuch.