Protokoll der Sitzung vom 19.11.2014

Auch in den Städten werden wir die Bibliotheken zunehmend als Anlaufstellen für viele Menschen werten, die dort hinkommen und das niedrigschwellige Angebot annehmen, um sich dort beispielsweise auch mit Zeitungen befassen zu können und nicht nur Bücher auszuleihen, sondern es vielleicht dort schaffen können, die digitale Spaltung unserer Gesellschaft zu überwinden; denn nicht jeder und nicht jede hat zu Hause einen PC, nicht jeder und nicht jede kann zu Hause auf eine Privatbibliothek zurückgreifen.

In den Zeiten, in denen unsere Gesellschaft im unteren Bereich sehr stark von Armut betroffen ist – ich rede auch von Kinderarmut –, ist es umso wichtiger, dass wir Anlaufstellen im kommunalen Bereich, in ehrenamtlich geführten und damit in Pfarrbibliotheken und anderen Bibliotheken, haben, die hier Abhilfe und Anreize schaffen können, um die Bildung und die persönliche Biografie mit Möglichkeiten der Verbesserung der eigenen Bildungschancen anzureichern.

Bibliotheken – das haben wir gehört – sind Orte der Begegnung, des Austausches und gerade, weil sie nicht kommerziell sind, von ganz besonderer Bedeutung.

Hier haben Migrantinnen und Migranten die Möglichkeit, sich mit der deutschen Sprache vertraut zu machen. Die Leseförderung in den Büchereien und ihre vielfältigen Veranstaltungsangebote leisten einen wichtigen Beitrag. Genannt wurden bereits der Lesesommer RheinlandPfalz und die vielen landesweiten Lesungen in Büchereien für große und kleine Bücherwürmer.

Mit dem Angebot der sogenannten Onleihe bieten die Bibliotheken die Möglichkeit, in strukturschwachen Gegenden oder bei eingeschränkter Mobilität – auch das ist wichtig – von zu Hause von den Angeboten der Bibliotheken zu profitieren.

Wir kommen damit wie drei andere Bundesländer vor uns, nämlich Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hessen, einer Empfehlung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ nach und sind somit bei den Menschen, die den Trend dafür setzen, die Bibliotheken zu stärken.

Wir haben uns ganz gezielt damit auseinandergesetzt. In der Tat gibt es Probleme – Herr Biebricher, Sie haben einige angesprochen –, die untergesetzlich zu lösen sind. Das eine, das Sie genannt haben, ist von besonderer Bedeutung für ehrenamtlich betriebene Bibliotheken. Ich will ein weiteres nicht verschweigen; das ist der Zugang zu Bibliotheken an Sonntagen.

Aber wie gesagt, das sind Fragen, die wir nicht im Gesetz regeln können, die außerhalb des Gesetzes geregelt werden müssen.

Ich möchte noch eine andere, für mich persönlich sehr wichtige Entscheidung bei der Änderung in den Vordergrund der Überlegungen zum Gesetz selbst stellen. Wir haben sehr viel Wert darauf gelegt, dass nicht nur E-Books im Pflichtexemplarrecht geregelt werden, sondern auch die Dienstleistungen, die zum Beispiel die Universitätsbibliotheken im Bereich der Wissenschaft zur Verfügung stellen, mit eingebracht werden, dass der offene Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen gewährleistet werden kann.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wir haben mit dem Bibliotheksgesetz für die Sammlung sogenannter nicht körperlicher Medienwerke endlich die gesetzliche Grundlage geschaffen. Immer häufiger nutzen die Verlage diese Möglichkeit der Publikation. Wenn wir dies nicht regeln, verlieren wir einen Gutteil unseres kulturellen Gedächt

nisses. Deshalb ist es so wichtig, dass wir an dieser Stelle eine Regelung schaffen.

Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihr Zuhören und hoffe, dass die Bibliotheken nicht nur dieses Gesetz goutieren, sondern auch davon profitieren; denn es ist ein weiterer Schritt für die Stärkung ihrer Arbeit und auch eine Anerkennung und Wertschätzung nicht nur der Ehrenamtlichen, sondern auch der Professionellen, an die ich meinen Dank ganz besonders an dieser Stelle noch einmal richten möchte.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank.

Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Reiß das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Wenn du einen Garten und dazu noch eine Bibliothek hast, dann wird es dir an nichts fehlen.“ Das hat Cicero an seinen Freund Varro geschrieben, und zu Recht.

(Fuhr, SPD: Dann bin ich ja wunschlos glücklich!)

Wir haben im Lande Rheinland-Pfalz nicht eine Bibliothek, sondern über 700 Bibliotheken. Bibliotheken – das haben wir gehört, aber ich will es auch noch einmal sagen – sind Orte der Bildung, des wissenschaftlichen Arbeitens, des kulturellen Lebens, ja, sie sind gesellschaftspolitisch wichtige Orte geworden, an denen man sich begegnet und miteinander austauscht. Sie sind, mit Blick auf Schülerinnen und Schüler gesprochen, auch wichtige Orte der Medienkompetenz. Hier kann man sehr viel lernen.

Unsere Bibliothekslandschaft wäre nicht die, die wir haben, wenn es nicht die Ehrenamtlichen gäbe. Deswegen von meiner Seite aus ein herzliches Dankeschön an die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)

Ich teile absolut die Freude der Vorredner, heute ist wirklich ein ganz besonderer Tag in Rheinland-Pfalz, weil ich hoffe, dass das Hohe Haus gleich dem ersten Bibliotheksgesetz in diesem Land seine Zustimmung gibt. Damit – ich glaube, das kann man mit Fug und Recht sagen – setzen wir heute einen kultur- und bildungspolitischen Meilenstein.

Ich bedanke mich ganz ausdrücklich bei den Regierungsfraktionen, die das Gesetz eingebracht haben,

namentlich bei Ihnen, weil ich weiß, wie viel Herzblut darin steckt, Herr Abgeordneter Geis, und auch bei Ihnen, Frau Abgeordnete Ratter. Aber am Ende bedanke ich mich bei allen drei Fraktionen, dass Sie sich in der Auswertung der Anhörung, die sehr aufschlussreich gewesen ist, zusammengefunden und einen gemeinsamen Antrag formuliert haben. Diese Einigkeit im Haus hat unser Landesbibliotheksgesetz auch verdient. Herzlichen Dank dafür.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meine Vorredner sind auf einzelne Aspekte des Bibliotheksgesetzes eingegangen. Ja, es definiert die Aufgaben, die eine moderne Bibliothek in einer Informationsgesellschaft zu leisten hat. Es gibt vor allen Dingen Vorgaben für eine lückenlose Dokumentation, ob sie nun digitaler oder regulärer Natur ist. Es sind wichtige Vorgaben.

Vorhin, als der Abgeordnete Geis den Experten für Bibliothekswesen im Land zitiert hat, war die Aufmerksamkeit noch nicht so groß, deshalb würde ich gern noch einmal wiederholen, was Herr Professor Steinhauer in der Anhörung gesagt hat.

Er sagte: „(…)hat das rheinland-pfälzische Gesetz sehr großes Potenzial, (…) das zurzeit beste Gesetz in Deutschland zu werden und durchaus Impulse zu setzen.“ Wenn das kein Kompliment an Sie, an die Fraktionen ist.

Er merkte an, dass er sich freuen würde, wenn das Landesbibliotheksgesetz die Zustimmung aller Fraktionen des Landtags finden würde und wir zu einem breiten Konsens kämen.

Diesen Wunsch von Herrn Professor Steinhauer erfüllen Sie gleich bei der Abstimmung, hoffe ich. Auch dafür möchte ich mich bedanken.

Das Landesbibliotheksgesetz ist ein Signal an die Ehrenamtlichen, an unsere Bibliotheken. Es ist ganz wunderbar, dass sozusagen meine erste Rede in dieser Zuständigkeit zu einem solch schönen Gesetz stattfindet. Ich bedanke mich herzlich bei Ihnen und hoffe, dass Sie gleich zustimmen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Vielen Dank.

Wir kommen nun zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst über die Beschlussempfehlung ab. Wer dieser zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Das war einstimmig, vielen Dank.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf in zweiter Lesung ab, wobei die Änderungen aus der Beschlussempfeh

lung berücksichtigt werden. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 16/3660 – zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank, auch das war einstimmig.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank, auch das war einstimmig. Somit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen

den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland

über die Kooperation auf den Gebieten

der Erbschaft- und Schenkungsteuer

sowie der Grunderwerbsteuer

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 16/4044 –

Zweite Beratung

dazu:

Beschlussempfehlung des Haushalts-