Weiterhin begrüße ich Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe der Hermann-Gmeiner-Schule Daaden. Herzlich willkommen!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der situativen Zustandsbeschreibung und der Entwicklung der kleinen Wiederkäuer spiegeln Sie im Antrag die reale Wirklichkeit dieser Tierhalter wider. Sich um die tierhalterische Randgruppe von Ziegen- und Schafhalter zu bemühen, das ehrt Sie. Vielleicht wird die Motivation auch von persönlicher Betroffenheit befeuert, was im Grunde nicht negativ hinterlegt sein muss.
Wir sollten bedenken, dass einseitige Protegierung der kleinen Wiederkäuer natürlich eine Diskriminierung anderer Nutzungsformen wie Mutterkuh- und extensiver Kuhhaltung darstellt.
Ich nenne die Punkte im Einzelnen. Es verwundert, dass Schafe Flusstäler offen halten sollen, sind sie doch hinsichtlich ihrer Anfälligkeit bei ihren Läufen sehr sensibel gegenüber feuchten Standorten. Auch andere Landwirte mit kleinen Betrieben oder im Nebenerwerb leiden unter dem Flächendruck und den steigenden Pachtpreisen. Das ist keine aktuelle Entwicklung. Das war in der Vergangenheit so, und das wird sich in der Zukunft auch nicht grundlegend ändern. Eine einzelne landwirtschaftliche Richtung herauszuheben, ist deshalb unredlich.
Schon jetzt ist die Anerkennung von Heideflächen möglich, wenn es sich um landwirtschaftliche Flächen handelt. Ist das nicht der Fall, führt Ihre Forderung ins Leere. Adressat ist die EU, nicht der Bund und nicht das Land.
Von einer besonderen Förderung der Heideflächen dürfen insbesondere die Kollegen in Schleswig-Holstein und Niedersachen profitieren. Da der Agrarhaushalt gedeckelt ist, ginge das zulasten aller übrigen Landwirte.
Die wohlmeinende Forderung nach einer gekoppelten Förderung halte ich für einen Brandsatz, der einen Flächenbrand der Begehrlichkeiten anderer Produktionsgruppen auslösen wird, wie wir jetzt aktuell bei der Zuckerrübe beobachten können.
Öffentliche Flächen für Schafhaltung zur Verfügung zu stellen, ist in Ordnung. Das ist Sache des Eigentümers, oft der Kommune. Aber will man etwa die Gemeinde zur Beweidung zwingen? Außerdem sind diese Flächen oft zerstreut und klein. Da ist auch mit viel Geld keine sinnvolle Nutzung durch Ziegen möglich.
Besatzdichteschlüssel ist ein Begriff aus dem Reglementierungskasten. Ich schließe daraus, man will steuern und reglementieren, statt Freiheit zuzulassen. Das steht im krassen Gegensatz zu den immer wieder gehörten Beteuerungen vom Bürokratieabbau.
Die Vermarktung verbessern, ist ein Allgemeinplatz. Hier fehlen uns konkrete Handlungsanweisungen. Wie sagte doch ein frisch gebackener Schäfermeister bei der Übergabe der Meisterbriefe in Bad Kreuznach – ich zitiere –: Unsere Weidehaltung lebt vom Fleischverkauf. Die Ausrufung eines Veggiedays wirkt da eher kontraproduktiv. –
Mobile Weidebauunterstände sind nach dem Entwurf der neuen Landesbauordnung bereits genehmigungsfrei. Die Antragsteller, die aus der Mitte der Regierungskoalition kommen, sollten eigentlich darüber informiert sein.
Die Forderung, Vereinigungen zu unterstützen, können wir nachvollziehen, sind doch Erzeugergemeinschaften und Marketingorganisationen hervorragende und effiziente Werkzeuge zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Infrastruktur. Denkbar wäre für diesen Antrag, eine Stelle bei der Landwirtschaftskammer mit qualifizierten Fachleuten zu finanzieren, aber nicht tierspezifisch, sondern angemessen für alle Tierarten entsprechend ihrer Anzahl in Rheinland-Pfalz.
Nun komme ich zur Praktikabilität. Sicher haben Sie Ihren Antrag bis zum Ende durchgedacht. Ich bin gespannt, wie Sie die Förder- und Antragsrichtlinien formulieren werden, damit sie EU-konform sind. An anderer Stelle haben Sie schon bewiesen, dass Ihnen das nicht so leicht von der Hand geht.
Gemäß ihrer Devise: Wir machen‘s einfach. Einfach ist das nicht, wie das Antragschaos zum Flächennachweis, das derzeit über die Kreisverwaltungen hereinbricht, belegt.
Stellen Sie sich vor, bei dem Antrag zur Agrarförderung sind zu berücksichtigen: Basisprämie, Betriebsprämie, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie, Tabak, Grünland, Kleinerzeugerregelung, Referenzzeitraum,
Bruttoackerfläche, ökologische Vorrangflächen mit Landschaftselementen, Pufferstreifen, Kurzumtriebsplantagen, EU-geförderte, aufgeforstete Flächen, Waldrandstreifen, Feldrandstreifen, Feldraine, Hecken, nächste Baumreihe, einzelne Bäume, Feldgehölze, Feuchtgebiete, Tümpel, Sölle, Dolinen, Trocken-, Natur- und Lesesteinmauern, Fels- und Steinriegel und Terrassen,
ich bemühe mich ja – mit Gras, Grünfutter, Brache, Leguminosen auf mehr als 75 % der Ackerfläche und übrige Ackerfläche von maximal 30 Hektar. Das war jetzt nur ein kleiner Auszug der verschiedenen Parameter, die bei der aktuellen Antragstellung zu berücksichtigen sind.
Das kombinieren wir mit den Anforderungen, die sich aus Ihrem Antrag ergeben, und erhalten dann ein einfaches, unbürokratisches, einseitiges Antragsformular.
Das entstandene Chaos wäre mit Sicherheit nur noch unter größter rot-grüner Kraftanstrengung zu toppen. Wegen der Realitätsferne des Antrags ist dieser deshalb abzulehnen. (Beifall bei der CDU)
Wenn Sie den Haltern von kleinen Wiederkäuern helfen wollen, dann wenden Sie einfach unseren, von Ihnen abgelehnten Antrag „Naturschutz und Offenhaltung der Landschaft in bäuerlicher Hand“ und meine dazu gemachten Ausführungen an, dann werden Sie feststellen, dass, wenn Sie damals unserem Antrag zugestimmt hätten, das Thema zur Zufriedenheit der Landwirte und Tierhalter schon heute erledigt gewesen wäre,
auch zum Wohle des Naturschutzes und der Biodiversität unter besonderer Generierung regionaler Wertschöpfung.
Wir haben eine blaue Karte gesehen. Frau Kollegin Fink hat das Wort zu einer Kurzintervention. Bitte schön.