Johannes Zehfuß

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, einige Anmerkungen zum Mindestlohn aus landwirtschaftlicher Sicht zu machen.
Über die Nebenwirkungen der durch den Mindestlohn provozierten Arbeitsverhältnisse nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz wurde auch an dieser Stelle viel diskutiert. Die Sinnhaftigkeit dieser dazugehörigen Verantwortung will ich nicht mehr darlegen.
Verbesserung und Entbürokratisierung wurden dem Berufsstand versprochen. Lassen Sie mich heute nach neun Monaten ein kleines Fazit ziehen.
Tatsächlich, die Aufzeichnungspflicht für mitarbeitende Familienangehörige, so wie ich es gefordert habe, wurde aufgehoben – wegweisende politische Entscheidungen. Der Berg kreißte und gebar noch nicht einmal eine Maus.
Nach wie vor verstrickt sich der Landwirt bei den Aufzeichnungen in dem Gewirr der Vorschriften zwischen Mindestlohngesetz auf der einen Seite und den Vorschriften des für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages zur Regulierung der Mindestentgelte für Arbeitnehmer in der Landund Forstwirtschaft sowie im Gartenbau auf der anderen Seite.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertritt die Auffassung, dass die dreijährige Dauer der Gültigkeit des Tarifvertrages Mindestentgelt sowie die Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz
gelten, somit also für alle Arbeitnehmer eine Aufzeichnungspflicht bestehe. Demgemäß müssten nach der Auffassung des Bundesministeriums beispielsweise auch für einen angestellten Verwalter mit einem Einkommen von über 4.000 Euro die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden aufgezeichnet werden.
Warum ist es nicht möglich, dass entsprechend den Regelungen in § 1 Abs. 3 Mindestlohngesetz während der Laufzeit des Tarifvertrages Mindestentgelt für Landwirtschaft und Gartenbau die Regelungen des Mindestlohngesetzes und nicht die des Arbeitnehmerentsendegesetzes zur Anwendung kommen?
Dies hätte außerdem den Vorteil, dass eine Anrechnung von Kost und Logis für Saisonarbeitskräfte möglich wäre und nicht das komplizierte Verfahren der Aufrechnung durchgeführt werden müsste.
Nach dem Mindestlohngesetz und dem Tarifvertrag Mindestentgelt ist der Mindestlohn spätestens Ende des Folgemonats auszuzahlen. Ausnahmen davon sind nur in Verbindung mit Tarifverträgen im Rahmen des § 2 zulässig. Diese Vorgaben führen in der Landwirtschaft zu Problemen, wenn in arbeitsintensiven Zeiten mehr Arbeitsstunden anfallen. Dies betrifft zum einen die Saisonarbeitskräfte, die ihrerseits nicht eine Auszahlung des Lohns im Folgemonat wünschen, sondern erst zum Ende des Beschäftigungszeitraumes, wenn es um die Rückreise in die Heimat geht.
Zum anderen betrifft es die fest angestellten Mitarbeiter mit einem jährlichen Arbeitszeitkonto. Bisher war die Arbeitszeit möglichst flexibel zu regeln. Bei gleichbleibendem monatlichen Lohn konnten arbeitsintensive Zeiten mit arbeitsschwachen Monaten abwechseln. Durch die Verpflichtung der Auszahlung des Mindestlohns zum Ende des Folgemonats kann dieses System nicht eingehalten werden. Die Fortsetzung des Arbeitszeitkontos ist für Festangestellte dringend notwendig, da ein kontinuierliches, über das Jahr verteiltes Arbeitsaufkommen in der Landwirtschaft realitätsfern ist.
Ansonsten droht den Arbeitnehmern die Winterarbeitslosigkeit, meine Damen und Herren. Der Abhängigkeit vom Wetter und dem Arbeiten mit verderblicher Ware muss auch im Hinblick auf den flexiblen Einsatz von Saisonarbeitskräften Rechnung getragen werden.
Im direkten Zusammenhang mit den Dokumentationspflichten stehen die damit zusammenhängenden Auswirkungen der strengen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Sie werden den besonderen Anforderungen der Landwirtschaft nicht gerecht. Im Koalitionsvertrag ist festgehalten – ich zitiere –:
„Wir werden das Gesetz im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller Branchen, in denen der Mindestlohn
wirksam wird, erarbeiten und mögliche Probleme z.B. bei der Saisonarbeit, bei der Umsetzung berücksichtigen.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe Sie entführt in die wunderbare Welt der Nebenwirkungen des Mindestlohns, und ich gehe davon aus, dass Sie die Zusammenhänge leicht erkennen und einsehen, wie einfach es für einen Familienbetrieb doch ist, abends nach getaner Arbeit die paar Aufzeichnungen gesetzeskonform zu erledigen und sich auf den nächsten Arbeitstag zu freuen. Da beruhigt es einen doch, dass man die Politik an seiner Seite weiß.
Ich zitiere die SPD-Generalsekretärin hierzu:
„Wer als Arbeitgeber es nicht schafft, einen Stundenzettel ordentlich auszufüllen, ist entweder ein Gauner – oder schlichtweg zu doof.“
Trotz aller zeitraubenden Debatten und Zusagen kann ich sagen, wirksame Hilfe wurde keine geleistet. Vielleicht kommt Ihnen das Wort über die Lippen
ich komme zum Schluss –, wie schutzwürdig der landwirtschaftliche Familienbetrieb doch wäre; doch wenn er Hilfe braucht, lassen Sie ihn im Regen stehen. – So produziert man Politikverdrossenheit, so produziert man Sargnägel für den landwirtschaftlichen Familienbetrieb.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Köbler, für Sie ist scheinbar die Landwirtschaft kein relevanter Teil der Gesellschaft in Rheinland-Pfalz.
Gestern Abend vor den Landwirtschaftsvertretern hat sich das noch anders angehört.
Frau Machalet, die Probleme liegen immer im Detail und nicht im großen Wurf.
Frau Ministerin, auf die Einladung hätte ich gerne reagiert, wenn ich eine bekommen hätte. Uneingeladen dränge ich mich nicht auf.
Der Mindestlohn ist unantastbar.
Ich will auf die Auswirkungen des Mindestlohns, wie sie eben angesprochen worden sind, in der intensiven Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz eingehen.
Frau Machalet, Sie haben richtigerweise angesprochen, die Franzosen kritisieren das niedrigere Lohnniveau, das es die ganzen Jahre in Deutschland gab.
Den intensiven Gemüseanbau in Frankreich gibt es fast nicht mehr, weil die Produktion immer den günstigeren Löhnen folgt. Diese Entwicklung werden wir auch erfahren. Sie haben angesprochen, dass bei der Entwicklung der Verbraucherpreise eine Erhöhung nicht stattgefunden hat. Die Konsequenz daraus ist, dass sich die landwirtschaftliche Produktion in Rheinland-Pfalz verändert und sich die lohnintensive Produktion aus Rheinland-Pfalz in der Summe der Jahre verabschieden wird. Das geht nicht von heute auf morgen, sondern das ist ein schleichender Prozess. Deshalb sieht der Außenstehende das nicht.
Wenn die Betroffenen wegrationalisiert sind, nennt man das auch Strukturwandel. Das heißt, die Leute geben auf, verlieren ihren Betrieb und ihre Arbeitsgrundlage. In Mülheim-Kärlich werden zum Beispiel Kirschenplantagen gerodet.
Dies nicht deshalb, weil sie zu alt sind, sondern weil durch den Verkaufserlös die Lohnkosten nicht gedeckt werden.
Ich stehe gerne, wenn Sie es darauf anlegen, für ein persönliches Gespräch bereit. Sie können dabei nur lernen.
Frau Ministerin, trifft die inländische Produktion auf offene Märkte, oder wie stellt sich der Marktzugang von Bioprodukten in der Nähe dar?
Frau Ministerin, können Sie mir Auskunft darüber geben, wie hoch die Kontroll- und Zertifizierungskosten pro Hektar in einem normalen Öko-Ackerbaubetrieb sind und wo sie im europäischen Vergleich liegen? Sie haben das gerade eben mit der Kontrolle angesprochen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Selten konnte ich mich meinem Vorredner inhaltlich so anschließen, wie das heute der Fall ist.
Trotz der in absoluten Zahlen bescheidenen Flächensteigerung in Rheinland-Pfalz geht die ökologisch bewirtschaftete Fläche bundesweit zurück, obwohl – wie Herr Kollege Johnen schon bemerkt hat – die Abverkaufszahlen im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) steigen und diese mit mainstreamartigen Argumenten wie Nachhaltigkeit, Regionalitätsgedanken und kurzen Transportwegen beworben werden. Vor diesem Hintergrund wirft sich die Frage auf, weshalb die deutsche Landwirtschaft diesen gestiegenen Absatzmengen nicht mit gesteigerter Produktion auf dem Fuße folgt. Können sie es nicht? Wollen sie es nicht? Oder warum machen sie es nicht?
Erlauben Sie mir einen Einblick in die momentane Lage der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz. Um Produktion auszuweiten, bedarf es den baulichen Voraussetzungen. Also müssen Genehmigungsverfahren eingeleitet werden, die für den Landwirt oft sinnfremd sind und keinen Zweck erfüllen. Wir stellen fest, dass immer häufiger von den Baugenehmigungsbehörden zum Beispiel Lärmimmissionsprognosen gefordert werden, das heißt, man muss Auskunft geben über die voraussichtliche Häufigkeit der Fahrzeugbewegungen auf dem Hof usw. Es werden fotografische Entwürfe für Gebäude im Innenbereich verlangt, ob sich das landwirtschaftliche Gebäude auch wirklich in das Dorfensemble einpasst. Außer dass sie die Verfahren verzögern und zusätzliche Kosten verursachen, haben sie keine Wirkung.
Eine besondere Herausforderung, die sich in den widersprechenden Anforderungen von Landwirtschaft und Wasserwirtschaft bilden, ist zum Beispiel, der Naturschutz möchte gerne eine Beweidung, aber der Unterstand, der dafür notwendig ist, beeinträchtigt das Landschaftsbild und wird deshalb abgelehnt.
Seit über 20 Jahren planen wir schon Wirtschaftswege zum Pfalzmarkt in Mutterstadt. Diese unendliche Geschichte ist bis heute noch nicht abgeschlossen. Der Versuch, Klimaschutzeinrichtungen wie Hagel- oder Regenschutzanlagen genehmigungsreif zu machen, gleicht einer Sisyphusarbeit, meine Damen und Herren.
Zertifizierungen und Kontrollkosten übersteigen, wenn sie denn nicht stark mengenhinterlegt sind, sehr schnell den
Markterlös des verkauften Produkts. Im europäischen Vergleich – da komme ich auf die Frage von heute Morgen zurück – zur Kontrolle und zum Zertifizierungsaufwand pro Hektar ist die Bundesrepublik leider einsame Spitze. Es sei angemerkt, dass die Betriebe diese Kosten voll selbst zu finanzieren haben.
Zusätzliche Zertifizierungen einzelner LEHs als Alleinstellungsmerkmal dürfen die Landwirte natürlich auch selbst bezahlen.
So viel zu den abiotischen Faktoren.
Kommen wir nun zu den ökonomischen Details. Betrachten wir uns den Umsatz eines großen Erzeugergroßmarktes in Rheinland-Pfalz: 2011 1,4 Millionen, 2014 4,6 Millionen Euro. Eine beeindruckende Steigerung. Dazu vergleichend die Produktmenge in 2011 370.000 Einheiten, in 2014 2,8 Millionen Einheiten, das heißt, pro Einheit wurde 2011 3,78 Euro erzielt, 2014 1,64 Euro. Diese Zahlen sind immer im Kontext zu den deutlich gestiegenen Produktionskosten zu sehen, die sich heute aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Lohnsteigerungen noch exorbitant beschleunigen, was insbesondere den handintensiven Ökoanbau besonders belastet.
Meine Damen und Herren, nächster Faktor, Marktzugang. Was versucht uns der LEH in Hochglanzprospekten, Werbung in Funk und Fernsehen glauben zu machen? – Regionale Produkte, kurze Wege, regionale Wertschöpfung, wir lieben Lebensmittel, ein Herz für Landwirte und so weiter und sofort. Hört sich gut an. Nur, wie kommt das bei der Landwirtschaft an? – Ich nenne Ihnen zwei Beispiele.
In einem Kartoffelanbaugebiet, das Herr Johnen schon dankenswerterweise erwähnt hat, mit 4.000 Hektar steht die Haupternte an. Mitten in diesem Anbaugebiet steht eine genossenschaftliche Packstation. Der Hauptkunde dieser Anlage wirbt massiv mit den vorgenannten Schlagwörtern Regionalität usw. Gepackt werden bis letzte Woche nur südeuropäische Kartoffeln. Ein regionaler Vollsortimenter, der großen Wert in der Außendarstellung auf kurze Wege und Regionalität legt, lässt seine Bioware in Spanien und Nordafrika produzieren, um den dortigen Lohnkostenvorteil zu nutzen. Diese Ware lässt er dann noch in Holland verpacken und verkauft sie dann als regionale Größe in Deutschland.
Bis auf wenige Erzeuger, die als Feigenblatt auf den Werbefotos gebraucht werden, bekommt kein regionaler Lieferant den Fuß in die Tür.
Wenn Sie jetzt fragen, warum die Produktion, die innerdeutsche Produktion, nicht nachkommt, dann waren das die Fakten, warum das so ist.
Danke.
Frau Ministerin, sind Ihnen Untersuchungen des DLR im Mainzer Becken bekannt, die belegen, dass die Biodiversität im Intensivobstbau, besonders in Glyphosatstreifen, größer ist als in den angrenzenden Schutzgebieten?
Frau Ministerin, wäre es zu einem Anlastungsverfahren gekommen, wenn anstatt des Risikomessstellennetzes ein repräsentatives Messstellennetz gemeldet worden wäre?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Problematik der Nitratbelastung des Grundwassers ist eine sehr komplexe Thematik, wie mein Vorredner Herr Johnen und auch die Ministerin richtigerweise erkannt und angesprochen haben.
Leichtfertig handelt, wer augenscheinlich einseitig einen Verursacher benennt und andere Einflüsse in der Untersuchung und Betrachtung ausblendet.
Stoffeinträger gibt es viele, wir sollten sie alle ins Auge fassen. Die Berichterstattung in der Zeitung „DIE
RHEINPFALZ – Mittelhaardter Rundschau“ von vorgestern macht das sicherlich unbeabsichtigt deutlich.
Auf einer Seite, direkt übereinander, wurde über die Hochwasserereignisse der Vergangenheit und die Nitratproblematik, wie sie sich in Meckenheim darstellt, berichtet.
Wir müssen uns also fragen, wo die Ursache der Nitratbelastung liegt. Schauen wir uns den konkreten Fall in Meckenheim an. Sind es neben den unbestrittenen Einträgen durch landwirtschaftliche Nutzung Einträge durch Überschwemmungsereignisse, Einträge durch die im Oberlauf liegende Kläranlage, die bei Starkregen überläuft? In welchem Zustand ist die Kanalisation entlang der Besiedlung westlich der B 271? Welche Rolle spielen Abwassergruben, wie sie vor der Kanalisation üblich waren?
Der Landesregierung ist die Problematik dieser Grundwassermessstelle seit Langem bekannt. Die wissenschaftliche Aufarbeitung der Nitratquellen und die daraus resultierende Ableitung über die Beratung sind grundlegende Voraussetzung für eine stetige Reduzierung der Nitratbelastung.
Das von der Frau Ministerin angesprochene Beispiel Maikammer zeigt hier einen möglichen Weg auf, aber Pilotprojekte alleine reichen nicht aus. Es muss beratend in der Fläche gearbeitet werden.
Hier rächten sich die personelle Entwicklung der Dienstleistungszentren und der beratungsfremde Einsatz der Mitarbeiter in besonderer Weise.
Schnelle Erfolge dürfen wir nicht erwarten. Wissenschaftliche Untersuchungen mit markiertem Stickstoff zeigen ein Bewegungsszenario im Boden über 50 Jahre hinweg an. Das heißt – das hat auch die Frau Ministerin richtigerweise so betont –, die Problematik, die heute augenscheinlich ist, wurde vor einem längeren Zeitraum verursacht.
Es gibt wirkungsvolle Ansätze zur langfristigen Reduzierung der Nitratbelastung, wie sie anlässlich eines DLGKolloquiums 2012 in Berlin vorgestellt worden sind. Ich verweise hier auf die Arbeiten von Kreins und Gömann über Lösungsansätze für landwirtschaftlichen Gewässerschutz im Flusseinzugsgebiet der Weser. In einem Zehnjahreszeitraum verbesserte sich die Situation signifikant.
Meine Damen und meine Herren, aber auch der landwirtschaftliche Berufsstand bleibt nicht untätig und ist sich der Problematik bewusst.
Die Gründung einer Bodenuntersuchungsgesellschaft mit angegliederter Düngeberatung vor bereits über 25 Jahren, also nicht vorgestern, und der damit einhergehende drastische Anstieg der Bodenuntersuchungen als
Hilfsmittel zur Düngebemessung zeigen, dass die Landwirte frühzeitig dieses Problem erkannt haben und an der Reduzierung der landwirtschaftlichen Stoffeinträge arbeiten.
Ebenso gehen Erzeugerorganisationen, Beregnungs- und Bauernverbände zusammen mit den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum engagiert dieses Thema an. Aber bei dieser Arbeitsgruppe zeigt sich die Problematik in der Stellenbesetzung der Dienstleistungszentren. Dieses Thema will ich jetzt nicht näher problematisieren, aber ohne dass junge Wissenschaftler eine Perspektive geboten bekommen, braucht man sich nicht zu wundern, wenn sie sich beruflich anderweitig orientieren.
Erste Ansätze zur Nitratreduktion sind gemacht. Eine kurzfristige Betrachtung der Situation ist nicht zielführend, die Belastung muss, wie schon gesagt, immer im historischen Kontext gesehen werden.
Das jetzige Offizialangebot ist bei Weitem nicht ausreichend. Hier muss auch gegen die Meinung des Rechnungshofs – da gebe ich Herrn Johnen vollkommen recht – das personelle Ausbluten der Dienstleistungszentren gestoppt und umgekehrt werden.
Sehr geehrte Frau Ministerin, Programme, so gut sie gemeint sind, sind, wenn sie nicht abgerufen werden, nicht zielführend.
Die Landwirte brauchen Bezugspersonen bei den Dienstleistungszentren, mit denen sie ein Vertrauensverhältnis aufgebaut haben. Das ist in der Vergangenheit durch die Personalsituation der Dienstleistungszentren leider verloren gegangen.
Das Beratungsangebot muss als Bringschuld der Dienstleistungszentren gestaltet werden. Weiteres in der zweiten Runde.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ministerin, als Erstes darf ich Sie korrigieren. Den Mitarbeiter, den Sie beschrieben haben, haben der Bauernverband, der Pfalzmarkt und der Beregnungsverband unter Regie des DLR mit eingestellt. Er war also Ihr Mitarbeiter, bezahlt haben ihn aber die Verbände mit. Er wurde im öffentlichen Dienst bei Ihnen eingestellt.
Das hat auch die Problematik verursacht. Darauf will ich aber nicht näher eingehen. Das ist jetzt nicht das Thema.
Ich knüpfe an meine Ausführungen von vorhin mit dem Personalproblem bei den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum an. Das Beratungsangebot – das hat auch Herr Kollege Johnen so ähnlich schon formuliert – muss als Bringschuld und als Bringleistung der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum ausgestaltet werden. Holangebote werden in der Praxis nur schwer Fuß fassen. Sie werden nicht abgeholt. Wenn Sie die Angebote als Bringangebote formulieren, ist Ihnen, Frau Ministerin, die Unterstützung der Landwirtschaft ganz sicher.
Dass solche Maßnahmen zielführend sind – jeder Redner hat es schon gesagt, ich erwähne es noch einmal –, zeigen das Beispiel Maikammer oder die Arbeiten von Frede, Gömann oder Dunjatschik. Nicht landwirtschaftliche Einträge müssen aber gleichzeitig und gleichermaßen im Fokus bleiben. Markterscheinungen und Konsumentenwünsche, von denen ich stellvertretend die Farbtabellen des Lebensmitteleinzelhandels nenne – das wurde auch schon in ähnlicher Weise angesprochen –, müssen kritisch hinterfragt werden.
Man muss sich vorstellen, es gibt Farbtabellen wie RALFarbtöne, ob ein Feldsalat marktfähig ist oder nicht, ob ein Radieschenblatt die marktfähige Farbe hat oder nicht, ob ein Karottenlaub, das sowieso nicht gegessen wird, die entsprechende grüne Färbung hat oder nicht. Das ist alles ein bisschen weit weg von der Notwendigkeit.
Der Markt verlangt es so. Wenn Sie als Erzeuger einen Feldsalat anliefern, der etwas zu hell ist, geht er zurück. Es ist nicht nur so, dass der Feldsalat zurückgeht, sondern damit wird auch kein Geld generiert. Dann werden die Erzeuger entsprechend Vorsorge leisten, dass das nicht passiert. Das sind also Mechanismen – ich habe es vorhin schon angesprochen –, die sich nicht nur in dem Aufmachen des Düngersacks bewegen, sondern einfach im gesamtgesellschaftlichen Bereich.
Ich komme zum Schluss. Wenn alle gesellschaftlichen Gruppen miteinander an diesem Ziel arbeiten, kommen wir einer langfristigen Reduktion von NO3 im Bodenwasser näher. Die Landwirtschaft ist voll dabei.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines vorneweg: Die Diskussion, die wir im Umfeld der Mindestlohngesetzgebung führen, berührt einzig und allein die damit verbundenen Ausführungsbestimmungen im Allgemeinen und die Dokumentationspflichten im Besonderen.
In meinen Ausführungen will ich mich mit der besonderen Problematik der Landwirtschaft mit ihren Saisonarbeitskräften widmen.
Die Punkte im Einzelnen: Die Arbeitszeiten müssen detailliert aufgezeichnet werden. So weit so gut. Die ganze Zeit reichte es, so viel Stunden am Tag, in der Woche, im Monat, Stunden zusammengezählt, Lohn berechnet, ausbezahlt, fertig.
Die Verordnung schreibt eine andere Vorgehensweise vor: genaue Uhrzeit des Arbeitsbeginns, detaillierte Aufzeichnung der Pausen, genaue Uhrzeit des Arbeitsendes, die Dokumentation in der Lohnbuchhaltung muss wöchentlich erfolgen. Das heißt, ein erhöhter Dokumentationsaufwand allein in der Lohnbuchhaltung mit dem Faktor 4,2.
Meine Damen und Herren der SPD, ich frage Sie: Sichert die wöchentliche Abrechnungsdokumentation den Mindestlohn besser als der monatliche Abrechnungsmodus? Man möge mir und dem Berufsstand das erklären.
Wir fordern, die Dokumentation der Arbeitszeit muss kompatibel zur normalen Lohnbuchhaltung in den Betrieben laufen können.
Zum Entgeltmodus, zu den Entgeltzahlungen: Der Lohn muss am Monatsende ausbezahlt werden. Das klingt normal, aber die Realität ist auf Wunsch der Saisonarbeitskräfte eine andere.
In der Regel wollen Saisonarbeitskräfte neben kleinen Vorschusszahlungen die Endabrechnung und Auszahlung erst unmittelbar vor der Heimfahrt haben. Der bei uns übliche bargeldlose Zahlungsverkehr scheitert an dem Misstrauen der Saisonarbeitskräfte gegenüber den heimatlichen Bankinstituten, weil die zu Hause beim Auszahlen noch einmal extra die Hand aufhalten.
Durch den zum Monatsende fest terminierten Zahlungstermin laufen in den Betrieben und in den Unterkünften der Arbeitskräfte hohe Bargeldmengen auf, die berechenbar sind und ein Klientel anlocken, mit dem wir lieber nicht in Kontakt geraten.
Meine Damen und Herren der SPD, ich frage Sie: Wie gefährdet ein vom Monatsende abweichender Zahlungsmodus den Mindestlohn?
Wir fordern, der Entlohnungsmodus nach interner Vereinbarung zwischen den Saisonarbeitskräften und den Arbeitgebern muss weiterhin möglich bleiben, um der beschriebenen Problematik vorzubeugen.
Die Vorschrift, angefallene Überstunden am folgenden Monatsende auszubezahlen, wird dazu führen, dass die Festangestellten bei dem stark jahreszeitlich beeinflussten Arbeitsanfall in der Landwirtschaft mit seinen Arbeitstälern im Winter, die gern ihre Überstunden als zusätzlichen Heimaturlaub nutzen, Gefahr laufen, in dieser Zeit, da die Arbeitskraft schon bezahlt ist, in die Arbeitslosigkeit geschickt zu werden.
Wir fordern die Einführung eines flexiblen Jahresarbeitszeitkontos. Das muss möglich sein, um Dauerarbeitsplätze nicht zu gefährden.
Das absolute Highlight ist, die Anordnung des Mindestlohnnachweises mit entsprechender Arbeitszeitdokumentation für mitarbeitende Familienangehörige zu verlangen. Es entlarvt in eklatanter Weise die lebensfremde Einstellung der Autoren der Mindestlohnverordnung.
Wer glaubt, dass in den Familienbetrieben der Betriebsleiter nach acht oder zehn Stunden seinen angestellten Kindern mit dem Hinweis auf die Mindestlohnverordnung sagt, du darfst jetzt nicht mehr weiterarbeiten, weil wir jetzt gegen die Mindestlohnverordnung verstoßen, der zieht die Hosen auch mit der Kneifzange an.
Ich frage die Damen und Herren der SPD Folgendes: Inwiefern trägt diese Vorschrift zur Sicherung des Min
destlohnes bei? Wir fordern, diese Passage ersatzlos zu streichen.
Ich darf noch erwähnen, dass die ganzen Vorschriften, die ich geschildert habe, mit Beträgen bis zu 500.000 Euro sanktioniert werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, den Betrieben ist es egal, ob sie nach dem Entsendegesetz oder der Mindestlohnverordnung bestraft werden. Deshalb verschonen Sie mich mit der anschließenden Diskussion, verschonen Sie den landwirtschaftlichen Berufsstand mit Wortklauberei und Begriffsdiskussionen.
Egal wie man die Begrifflichkeit formuliert, entscheidend ist – das gilt auch für Sie –, welche Konsequenzen den Betrieben daraus erwachsen.
Im Koalitionsvertrag, den Sie mit unterschrieben haben, heißt es unter Punkt 2:
Wir werden das Gesetz im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller Branchen, in denen der Mindestlohn wirksam ist, erörtern, um mögliche Probleme bei der Saisonarbeit bei der Umsetzung zu berücksichtigen.
Diese Formulierung ist im Gesetz in keiner Weise berücksichtigt und die dazugehörigen Verordnungen nicht ansatzweise verwirklicht worden.
Ich komme gleich zum Schluss, Danke schön.
Die Mindestlohnverordnung wurde daher im Bereich der Landwirtschaft völlig ohne die Berücksichtigung der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Vereinbarungen umgesetzt. Diese Verordnung muss schleunigst gründlich überarbeitet werden. – Meine Damen und Herren, lösen Sie Ihre Versprechen ein, den Berufsstand zu unterstützen.
Das macht er und nicht Sie!
Machen Sie Ihren Einfluss geltend, dass Ihre Bundessozialministerin ihre Arbeitsverweigerung aufgibt
und die völlig überzogene Mindestlohnverordnung im Dialog mit dem Berufsstand komplett überarbeitet.
Ich mache meine Wortmeldung wirklich kurz.
Die Formulierungen „verschleierter Versuch“ und „Mindestlohn zu umgehen“ sind ein bisschen unglücklich, gelinde gesagt. Ich darf das in meiner persönlichen Betroffenheit mit dem Mindestlohn im Akkordbereich schildern. Sie haben das an Ihrem Fall geschildert, wenn Sie eine Hilfe im Haus haben. Okay, das kann man vielleicht dokumentieren und leicht kontrollieren.
In der Vorderpfalz sind rund 25.000 Saisonarbeitskräfte unterwegs, die Hälfte davon arbeitet im Akkordbereich. Dann müssen Sie als Unternehmer für jeden Einzelnen an jedem einzelnen Tag über die Akkordmenge und die entsprechende Arbeitszeit dokumentieren, dass er seinen Mindestlohn über den Akkord bekommen hat. Das ist nur eine kleine Sache. Die nächste Sache ist die Abrechnungsanweisung. Jetzt wird so bezahlt, die Saisonarbeitskräfte bekommen Abschlagszahlungen so, wie sie es wünschen, um ihren Bedarf hier im Land bezahlen zu können. Sie wünschen gar nicht, dass sie vorneweg Geld bekommen,
sondern sie wünschen das am Abreisetag.
Sie brauchen nicht abzuwinken. Sie können vielleicht noch etwas lernen. Wenn der Bus um 11:00 Uhr geht, nehmen die Leute um 10:30 Uhr ihr Geld an sich. Das hat rein praktische Gründe.
Wenn zum Beispiel heute bekannt ist, dass am 1. abgerechnet werden muss, bedeutet das, wenn ich einen großen Betrieb in Mutterstadt als Beispiel nehme, dann hat er an diesem Tag 1,5 Millionen Euro im Betrieb. Sie werden dann ausgezahlt. Dann liegen in den Unterkünften 1,5 Millionen Euro.
Die Arbeitskräfte wollen das nicht bargeldlos, wie wir das gewohnt sind, sondern sie wollen das in Cash.
Hören Sie doch zu. Gerade Sie sollten einmal zuhören. Das sind Mindestlohnnebenvereinbarungen. Das gehört zum Mindestlohngesetz dazu. Wir diskutieren doch nicht von der Landwirtschaft aus um die Höhe des Mindestlohnes. Das haben wir doch alles akzeptiert.
Schon vor zwei Jahren hat die rheinland-pfälzische Landwirtschaft einen Tarifvertrag abgeschlossen, der auf den Mindestlohn zugeht. Vor zwei Jahren haben wir das
schon gemacht. Es geht nicht um die Höhe des Entgeltes, es geht nur um die mangelnde Praktikabilität.
Das ist unser großes Problem. Darüber müssen wir uns einfach unterhalten.
Das Problem ist, wie ich das auf dem Feld dokumentiere. Das ist für einen normalen Betrieb nicht leistbar.
Ich bitte deswegen darum, sich überfraktionell über die Nebenvereinbarungen in Ruhe zu unterhalten. Da wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der situativen Zustandsbeschreibung und der Entwicklung der kleinen Wiederkäuer spiegeln Sie im Antrag die reale Wirklichkeit dieser Tierhalter wider. Sich um die tierhalterische Randgruppe von Ziegen- und Schafhalter zu bemühen, das ehrt Sie. Vielleicht wird die Motivation auch von persönlicher Betroffenheit befeuert, was im Grunde nicht negativ hinterlegt sein muss.
Wir sollten bedenken, dass einseitige Protegierung der kleinen Wiederkäuer natürlich eine Diskriminierung anderer Nutzungsformen wie Mutterkuh- und extensiver Kuhhaltung darstellt.
Ich nenne die Punkte im Einzelnen. Es verwundert, dass Schafe Flusstäler offen halten sollen, sind sie doch hinsichtlich ihrer Anfälligkeit bei ihren Läufen sehr sensibel gegenüber feuchten Standorten. Auch andere Landwirte mit kleinen Betrieben oder im Nebenerwerb leiden unter dem Flächendruck und den steigenden Pachtpreisen. Das ist keine aktuelle Entwicklung. Das war in der Vergangenheit so, und das wird sich in der Zukunft auch nicht grundlegend ändern. Eine einzelne landwirtschaftliche Richtung herauszuheben, ist deshalb unredlich.
Schon jetzt ist die Anerkennung von Heideflächen möglich, wenn es sich um landwirtschaftliche Flächen handelt. Ist das nicht der Fall, führt Ihre Forderung ins Leere. Adressat ist die EU, nicht der Bund und nicht das Land.
Das ist ein Grund für Sie, zielgerichtet nach Brüssel zu reisen.
Von einer besonderen Förderung der Heideflächen dürfen insbesondere die Kollegen in Schleswig-Holstein und Niedersachen profitieren. Da der Agrarhaushalt gedeckelt ist, ginge das zulasten aller übrigen Landwirte.
Die wohlmeinende Forderung nach einer gekoppelten Förderung halte ich für einen Brandsatz, der einen Flächenbrand der Begehrlichkeiten anderer Produktionsgruppen auslösen wird, wie wir jetzt aktuell bei der Zuckerrübe beobachten können.
Öffentliche Flächen für Schafhaltung zur Verfügung zu stellen, ist in Ordnung. Das ist Sache des Eigentümers, oft der Kommune. Aber will man etwa die Gemeinde zur Beweidung zwingen? Außerdem sind diese Flächen oft zerstreut und klein. Da ist auch mit viel Geld keine sinnvolle Nutzung durch Ziegen möglich.
Besatzdichteschlüssel ist ein Begriff aus dem Reglementierungskasten. Ich schließe daraus, man will steuern und reglementieren, statt Freiheit zuzulassen. Das steht im krassen Gegensatz zu den immer wieder gehörten Beteuerungen vom Bürokratieabbau.
Die Vermarktung verbessern, ist ein Allgemeinplatz. Hier fehlen uns konkrete Handlungsanweisungen. Wie sagte doch ein frisch gebackener Schäfermeister bei der Übergabe der Meisterbriefe in Bad Kreuznach – ich zitiere –: Unsere Weidehaltung lebt vom Fleischverkauf. Die Ausrufung eines Veggiedays wirkt da eher kontraproduktiv. –
Mobile Weidebauunterstände sind nach dem Entwurf der neuen Landesbauordnung bereits genehmigungsfrei. Die Antragsteller, die aus der Mitte der Regierungskoalition kommen, sollten eigentlich darüber informiert sein.
Die Forderung, Vereinigungen zu unterstützen, können wir nachvollziehen, sind doch Erzeugergemeinschaften und Marketingorganisationen hervorragende und effiziente Werkzeuge zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Infrastruktur. Denkbar wäre für diesen Antrag, eine Stelle bei der Landwirtschaftskammer mit qualifizierten Fachleuten zu finanzieren, aber nicht tierspezifisch, sondern angemessen für alle Tierarten entsprechend ihrer Anzahl in Rheinland-Pfalz.
So weit waren das die punktuellen Anmerkungen.
Nun komme ich zur Praktikabilität. Sicher haben Sie Ihren Antrag bis zum Ende durchgedacht. Ich bin gespannt, wie Sie die Förder- und Antragsrichtlinien formulieren werden, damit sie EU-konform sind. An anderer Stelle haben Sie schon bewiesen, dass Ihnen das nicht so leicht von der Hand geht.
Gemäß ihrer Devise: Wir machen‘s einfach. Einfach ist das nicht, wie das Antragschaos zum Flächennachweis, das derzeit über die Kreisverwaltungen hereinbricht, belegt.
Stellen Sie sich vor, bei dem Antrag zur Agrarförderung sind zu berücksichtigen: Basisprämie, Betriebsprämie, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie, Tabak, Grünland, Kleinerzeugerregelung, Referenzzeitraum,
Bruttoackerfläche, ökologische Vorrangflächen mit Landschaftselementen, Pufferstreifen, Kurzumtriebsplantagen, EU-geförderte, aufgeforstete Flächen, Waldrandstreifen, Feldrandstreifen, Feldraine, Hecken, nächste Baumreihe, einzelne Bäume, Feldgehölze, Feuchtgebiete, Tümpel, Sölle, Dolinen, Trocken-, Natur- und Lesesteinmauern, Fels- und Steinriegel und Terrassen,
sind es Betriebe mit bis zu 15 Hektar
ich bemühe mich ja – mit Gras, Grünfutter, Brache, Leguminosen auf mehr als 75 % der Ackerfläche und übrige Ackerfläche von maximal 30 Hektar. Das war jetzt nur ein kleiner Auszug der verschiedenen Parameter, die bei der aktuellen Antragstellung zu berücksichtigen sind.
Das kombinieren wir mit den Anforderungen, die sich aus Ihrem Antrag ergeben, und erhalten dann ein einfaches, unbürokratisches, einseitiges Antragsformular.
Wohl leider nicht.
Es wird ernster, als Sie glauben. Ein weiterer Sargnagel für kleinere Familienbetriebe.
Wenn Sie den Haltern von kleinen Wiederkäuern helfen wollen, dann wenden Sie einfach unseren, von Ihnen abgelehnten Antrag „Naturschutz und Offenhaltung der Landschaft in bäuerlicher Hand“ und meine dazu gemachten Ausführungen an, dann werden Sie feststellen, dass, wenn Sie damals unserem Antrag zugestimmt hätten, das Thema zur Zufriedenheit der Landwirte und Tierhalter schon heute erledigt gewesen wäre,
auch zum Wohle des Naturschutzes und der Biodiversität unter besonderer Generierung regionaler Wertschöpfung.
Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Hoffentlich haben Sie mich auch verstanden.
Habe ich gewartet?
Soll ich weitermachen, Herr Präsident? Herr Präsident, darf ich?
Wer hier auf welcher Seite gelacht hat, das möge das Protokoll feststellen. Ich kann nur sagen, mein Wunsch, den ich am Schluss geäußert habe, dass Sie es verstanden haben, ist leider nicht in Erfüllung gegangen. Ich kann mich nur wiederholen: Wenn Sie den Haltern von kleinen Wiederkäuern – das meine ich in aller Ernsthaftigkeit – helfen wollen, dann hätten Sie einfach unserem abgelehnten Antrag „Naturschutz und Offenhaltung der Landschaft in bäuerlicher Hand“ zugestimmt und nicht jetzt Revolte gemacht.
Frau Ministerin, mich einer Gaudiveranstaltung zu bezichtigen, finde ich schon grenzwertig.
Die saloppe Aufzählung – – –
Sind Sie fertig?
Die saloppe Aufzählung der Rahmenbedingungen zu der Antragstellung entspricht leider der Wirklichkeit,
der sich der ganze Berufsstand stellen muss.
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Ziegen- und Schafhalter sind nicht nur auf Ziegen- und Schafhalter beschränkt, sondern betreffen die ganze Landwirtschaft. Wenn Sie die aktuellen Zahlen des vergangenen Jahres betrachten, wird Ihnen das auch außerhalb der Ziegen- und Schafhaltung die Tränen in die Augen treiben.
Deswegen habe ich überhaupt keinen Grund, despektierlich über Halter von kleinen Wiederkäuern zu referieren.
Das weise ich entschieden zurück, und das lasse ich mir von Ihnen nicht unterstellen. Mit der gekoppelten Prämie – – –
Wollen Sie ans Mikrofon? Dann versteht man Sie besser.
Ich warne ausdrücklich davor, den gekoppelten Prämien das Wort zu reden. Wir haben in der vergangenen Förderperiode gesehen, welche Fehlentwicklungen dadurch entstehen. Deswegen rate ich dringend, dies nicht weiterzuverfolgen.
Die Diskussion wird gerade bei den Zuckerrüben betrieben. Welche Folgen das hat, ist für den europäischen Zuckerrübenanbau und die Zuckerproduktion bis jetzt noch unabsehbar.
Frau Ministerin, ich frage Sie: Wo liegen die Grenzwerte für PFT? Wie hoch ist der ADI-Wert, und wie hoch ist die akute Referenzdosis?
Meine Damen und Herren, es liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung und zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Ergänzung vor, der Ihnen als Tischvorlage zugegangen ist.
Es geht um das Landesgesetz zur Errichtung der Stiftung „Grüner Wall im Westen“. Durch Beschluss des Landtags vom 14. Mai 2014, zu finden im Plenarprotokoll 16/70 auf Seite 4.616, ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss, den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur und den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 32. Sitzung am 27. Mai 2014, in seiner 33. Sitzung am 17. Juni 2014 und in seiner 34. Sitzung am 15. Juli 2014 beraten. In seiner 33. Sitzung am 17. Juni hat der Aus
schuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten ein Anhörverfahren durchgeführt.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 53. Sitzung am 3. Juli 2014 beraten. Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat den Gesetzentwurf in seiner 24. Sitzung am 3. Juli 2014 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 34. Sitzung am 17. Juli 2014 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag wurde aus Sorge um die Verluste der Produktionsflächen in der Landwirtschaft gestellt. Die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz verliert täglich ca. einen Hektar Nutzfläche durch Bau- und Infrastrukturmaßnahmen. So weit die Zahlen aus der offiziellen Statistik.
Unsere landwirtschaftlichen Betriebe erleiden aber in der Realität wesentlich höhere Flächenverluste durch Ausgleichsregelungen, durch die Eingriffsregelung und durch den Ausgleich für Artenschutz.
Am Planungsbeispiel Wörth beträgt das Verhältnis bebauter Fläche zur Inanspruchnahme als Ausgleichsfläche 1 : 14. Hätte diese jetzige Form der Ausgleichsregelung seit Gründung des Landes Rheinland-Pfalz bestanden, so wäre hochgerechnet bis heute keine landwirtschaftliche Nutzung in unserem Bundesland mehr möglich, weil die landwirtschaftlichen Nutzflächen komplett durch Ausgleichsflächen belegt wären.
Man stelle sich das vor, Streuobstwiesen, Beweidungsprojekte, Mager- und Blühwiesen so weit das Auge
reicht – wie schön, nur Lebensmittelproduktion könnte keine mehr stattfinden.
Ironie der Geschichte: Befasste sich das Parlament in seinen jungen Jahren umfangreich mit der Frage, ob die Lebensmittelproduktion in diesem Land ausreicht, um die Menschen zu ernähren, so befassen wir uns jetzt in unserer Überflussgesellschaft damit, der Landwirtschaft Produktionsflächen zu erhalten.
Um dieser Entwicklung vorzubeugen, müssen wir einen Prozess der nachhaltigen Intensivierung einleiten. Der Begriff wurde von Professor Dr. Taube, Experte für Ökolandwirtschaft an der Universität Kiel, formuliert.
Dieser Antrag soll diese Idee forcieren, die Multifunktionalität der Landnutzung nach Effizienzkriterien so zu erfüllen, dass eine hohe Ökoeffizienz mit dem übergeordneten Ziel der Steigerung der Nahrungsmittelproduktion bei Erhaltung der wesentlichen Ökosystemfunktionen gegeben ist.
Um dieses Ziel zu erreichen, muss das Miteinander von produzierender Landwirtschaft, Ausgleichsregelung und Naturschutz auf eine neue Grundlage gestellt werden, die die vorgenannte Multifunktionalität der Landnutzung ermöglicht.
Ansatzweise wurde dieser Gedanke von früheren Fachministerinnen mit der Aussage „Naturschutz durch Landbewirtschaftung“ schon formuliert. Jedoch nur die Anlage von sogenannten Naturschutzflächen, Streuobstwiesen etc., ohne sie pflegend zu begleiten, ist kontraproduktiv.
Wir stellen zunehmend fest, dass viele Naturschutzverbände und Kommunen mit der sachkundigen Pflege der ihnen überlassenen Flächen überfordert sind und dem naturschutzfachlichen Auftrag nur unzureichend nachkommen. Vergreiste Streuobstwiesen, die nur der Holzproduktion dienen, stehen nicht im Verdacht, die Akzeptanz naturschutzfachlicher Maßnahmen bei den Landbewirtschaftern zu erhöhen.
Unser Antrag zielt darauf ab, diese Situation zu verbessern. Anstatt neue Ausgleichsflächen, die im Umkehrschluss als landwirtschaftliche Produktionsflächen unseren Landwirtinnen und Landwirten verloren gehen, auszuweisen, müssen wir dazu übergehen, bestehende Ökoflächen in einen ordnungsgemäßen Zustand mit hoher Biodiversität zurückzusetzen und sie damit ökologisch wieder in einen guten Zustand zu bringen und aufzuwerten. Gleichwohl sollte auf die Sachkunde und das Arbeitspotenzial der Landwirte vor Ort zurückgegriffen werden, die die notwendigen Pflegemaßnahmen fachgerecht und zeitnah im besten Sinne des Naturschutzes durchzuführen in der Lage sind.
Einerseits gäbe es vor Ort – ich nenne exemplarisch Weisenheim am Sand – weniger Nachbarschaftsstreitig
keiten, beispielsweise wegen der Verletzung von Grenzabständen durch Überwuchs oder die Überwucherung ganzer Streuobstwiesen durch Brombeeren sowie die Einbringung phytopathogenen Potenzials in die Gemarkung, andererseits würde durch die Beauftragung zur kostenpflichtigen Pflege gerade kleineren bzw. extensiv wirtschaftenden Betrieben ein weiteres Standbein zur Erhaltung ihrer Wirtschaftlichkeit gegeben werden – auch eine Maßnahme, um gerade den vorgenannten Betrieben ein Überleben möglich zu machen und den rasanten Strukturwandel etwas abzubremsen.
Nutzen wir die ungeheure Erfahrung gerade älterer Landbewirtschafter im Umgang mit den verschiedensten Landschaftselementen! Diese Forderung unterscheidet die beiden vorgelegten Anträge, ist für uns jedoch Kern unseres Antrages „Naturschutz und Offenhaltung der Landschaft in bäuerlicher Hand“.
Was überhaupt nicht im Sinne einer landwirtschaftlich verträglichen Naturschutzpolitik sein kann, ist die Tatsache, dass Naturschutzverbände landwirtschaftliche Betriebe gründen und damit als Flächenkonkurrenten ausgestattet mit reichlichen, nicht selbst erwirtschafteten, öffentlichen Geldern in Konkurrenz zu landwirtschaftlichen Betrieben treten, sowie die Tatsache, dass Naturschutzverbände sogenannte Störflächen aufkaufen, um agrostrukturelle und wirtschaftlichkeitsorientierte Maßnahmen zu be- oder zu verhindern.
Wer sich mit dem Thema Land Grabbing beschäftigt und dies kritisiert, sollte diese Problematik in seinen Diskussionsfundus mit aufnehmen. Es fällt auf einen selbst zurück, wenn man anderswo weltpolitisch Dinge kritisiert, die man im eigenen Land forciert. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass sowohl konventionell wie auch ökologisch wirtschaftende Betriebe existenziell auf gut zu bewirtschaftende Flächen mit der notwendigen Größe angewiesen sind.
Wie könnte diese nachhaltige Intensivierung bei uns auf den Weg gebracht werden? – Die Ausgleichsregelungen werden monetär erbracht. Die Verwendung der Ausgleichszahlungen erfolgt nicht zentral, sondern dezentral in der Region, in der sie auflaufen.
Gunststandorte werden wirksam geschützt, sie bleiben der Pflanzenproduktion vorbehalten. Die Flächenkonkurrenz wird eingeschränkt, kein Flächenerwerb von landwirtschaftlichen Gunststandorten.
Das generierte Geld für den Flächenausgleich wird in erster Linie verwendet für Pflege und Aufwertung vorhandener Biotope, Entsiegelung von Flächen, Offenhaltung und Pflege von aufgelassenen Militärstandorten, Freistellung von Steillagen im Weinbau, Freistellung und Unterhaltung von Weinbergsmauern, die Altlastsanierung, Finanzierung von Naturschutz und landwirtschaftlichen Forschungsarbeiten sowie Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen.
Sie sehen, ein breiter Strauß von Möglichkeiten bietet sich an, um die Idee der nachhaltigen Intensivierung, den Naturschutz und die Offenhaltung der Landschaft in
bäuerlicher Hand in Angriff zu nehmen. Packen wir es an zum Wohle und für die Zukunftssicherung der bäuerlichen Familienbetriebe in Rheinland-Pfalz!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Biodiversität und Nachhaltigkeit sind zwei in den letzten Jahren viel bemühte Begriffe. Die erstmalige Erwähnung des Begriffs Nachhaltigkeit erfolgte – wie vielen bekannt – 1713 durch Hans Carl von Carlowitz in seinem Werk, das wiederum weniger bekannt ist, „Sylvicultura oeconomica“.
Oeconomica. Dass auch Sie es verstanden haben.
Ich werde später noch einmal darauf zurückkommen.
Gerne.
Biodiversität ist seit dem Neolithikum bis in die Neuzeit hin ein Koppelprodukt der Landwirtschaft, die nach der Rodung der ursprünglichen Wälder zu einer starken Zunahme der Biodiversität geführt hat, und zwar ohne Zertifizierung. Der heutige Status der Biodiversität ist Folge einer langen gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, an der wir alle beteiligt waren und sind.
Ich betone alle, weil der Rückgang der Biodiversität nur auf den ersten Blick ursächlich ein rein landwirtschaftliches Problem ist. Nein, es ist ein gesamtpolitisches Problem, ein gesamtgesellschaftliches Problem, das nicht nur auf dem Rücken der Landwirtschaft ausgetragen werden kann.
Seit 50 Jahren ist ein schleichender Rückgang der Biodiversität erkennbar. Biodiversität ist deshalb heute nur noch bedingt ein Koppelprodukt der landwirtschaftlichen Nutzung. Das gilt nach Professor Wolfgang Schumacher, ehemals Uni Bonn, gleichermaßen für konventionelle und ökologische Landnutzungen, auch wenn sie hinsichtlich der abiotischen Ressourcen Boden, Wasser, Luft eigentlich umweltverträglich sind.
In den letzten 50 Jahren haben wir einen rasanten gesellschaftlichen Wandel erlebt. In der Landwirtschaft nennt man das Strukturwandel. Betriebliches Wachstum, Rationalisierung, Intensivierung und Reaktionen auf die Anforderungen des Marktes ergeben eine Veränderung nicht ohne Nebenwirkungen. Der Strukturwandel hat eine große Anzahl von Beschäftigten freigesetzt, die der nicht agrarische Arbeitsmarkt bereitwillig aufgenommen hat.
Die Lebensentwürfe der Nichtagrargesellschaft haben sich von karriereorientierten Ansätzen leiten lassen.
Wohlstandsbedingt und wohlstandsverwöhnt ist es nicht mehr in, mit dem Hausgarten, der eigenen Streuobstwiese, der Kleintierhaltung im kleinen landwirtschaftlichen Betrieb seine Lebensmittel teilweise selbst zu erzeugen. Zu anstrengend, zu zeit- und ortsgebunden, meiner persönlichen Entwicklung nicht förderlich, das lasse ich lieber die verbliebenen Landwirte machen. Das Häuschen im Grünen gebe ich auf, die Freiflächen werden versiegelt, und in den Garten wird eine Garage gestellt. Die Bevölkerungsdichte in den Ballungszentren steigt. Mit Landleben habe ich nichts mehr am Hut.
Wir erkennen anhand dieser Beispiele, dass das Bevölkerungswachstum im 20. Jahrhundert eine unglaubliche Zunahme der Siedlungs-, Verkehrs- und Gewerbeflächen gepaart mit einer rasanten Entwicklung der Wissenschaft und Technik, die Grundlagen unseres heutigen Wohlstandsniveaus, gebracht und unsere Strukturen grundlegend verändert hat.
Nach Aussagen vieler namhafter Wissenschaftler hat das mindestens so viel zum Rückgang der Biodiversität beigetragen wie die heutige intensive Landwirtschaft, das heißt, wir müssen uns bei der Diskussion um die Biodiversität alle an die eigene Nase fassen.