Was Herr Wansch soeben zum Verfahren ausgeführt hat, möchte ich nicht noch einmal vertiefen. Er hat alles richtig beschrieben. Ich möchte aber noch einmal etwas zum Sachverhalt sagen. Der Liquiditätspool des Landes war als Instrument zum Ausgleich liquider Bestände gedacht. Er wurde durch Kassenverstärkungskredite gestützt, die es ermöglicht haben, dass mehr als ein reiner Liquiditätsausgleich daraus möglich war. Die quantitativ wesentliche Entnahme kam durch die Investitions- und Strukturbank, die sich dadurch kurzfristig relativ kostengünstig refinanzieren konnte.
lassen Sie mich bitte zu Ende reden, Herr Schreiner – kann man durchaus die Frage sachlich erörtern, ob das Instrument des Liquiditätspools für diese Verwendung wirklich geeignet war und ob es einer Modifikation der rechtlichen Grundlagen dafür bedarf. Diese Frage darf man sachlich erörtern, und das haben wir im Übrigen sehr gemeinschaftlich in der Rechnungsprüfungskommission getan.
Man kann über die Zwecke und die Aufgabenerfüllung dieser Gesellschaften ganz unterschiedlicher Auffassung sein. Wir schließen uns dabei nicht in allen Punkten der Auffassung der ehemaligen Landesregierung an, aber das ist auch nicht Gegenstand dieser Debatte und auch nicht Gegenstand des Antrags. Die Deckung des Liquiditätspools aus Kassenverstärkungsmitteln widerspricht keineswegs den haushaltsrechtlichen Ermächtigungen. Der Rechnungshof hat seine Auffassung nach seiner sehr umfangreichen Prüfung dem Landtag und der Rechnungsprüfungskommission mitgeteilt und auch öffentlich gemacht. Bereits die vorangegangene Landesregierung hat die Position vertreten, bei möglicherweise bestehenden Rechtsunklarheiten tatsächlich nachzuhelfen und eine präzisierte Gesetzesformulierung vorzulegen.
Die bei den Beratungen der Rechnungsprüfungskommission ausgearbeitete Beschlussempfehlung im Rahmen des Haushaltsentlastungsverfahrens dazu sieht vor, dass die haushaltsgesetzliche Grundlage, zumindest das Landeshaushaltsgesetz, präzisiert wird und geeignete Kriterien für die Einräumung von Krediten aus dem Liquiditätspool entwickelt werden. Darüber hinaus hat die Landesregierung angekündigt und hat dies bereits auch vollzogen, regelmäßig im Haushalts- und Finanzausschuss darüber zu berichten. Auch dies erhöht die Transparenz.
Meine Damen und Herren, es geht den GRÜNEN hierbei nicht um eine rückwärtsgewandte Debatte, nicht um Schuldzuweisungen – das ist mehr das Geschäft der CDU –, sondern es geht darum, zukünftig auf einer konsensualen rechtlichen Grundlage wirtschaftliches Verhalten zu ermöglichen und dabei ein größtmögliches Maß an Transparenz für den Haushaltsgesetzgeber zu erreichen. Das ist das Maß, an dem wir GRÜNEN die zukünftige Regelung messen wollen. Im Rahmen der Einbringung des Doppelhaushalts 2012/2013 wird es eine Regelung im Landeshaushaltsgesetz für Umfang und Gebrauch des Liquiditätspools geben. Damit ist dem Genüge getan. Durch die zusätzliche Berichterstattung sichern und stärken wir das Budgetrecht des Parlaments und schaffen damit eine solide Grundlage für eine transparente Haushaltswirtschaft und ein modernes Liquiditätsmanagement. Wir setzen damit um, was sich diese Koalition vorgenommen hat, und diskutieren das im Rahmen des üblichen und dafür auch vorgesehenen parlamentarischen Beratungsverfahrens.
Genau damit läuft der Antrag der CDU ins Leere. Herr Kollege Wansch hat recht, wenn er sagt, das Beste wäre, Sie würden ihn zurückziehen. Er war sowieso nur eine Zusammenfassung einiger Thesen, die der Rechnungshof in seinem Bericht wiedergegeben hat. Von
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es steht mir nicht zu, über parlamentarische Gepflogenheiten zu sprechen. Ich habe in der letzten Landtagssitzung gesagt, dass es mir etwas außergewöhnlich erscheint, dass man während der Beratungen der Rechnungsprüfungskommission einen entsprechenden Antrag stellt. Ich habe dennoch ein paar Äußerungen zu diesem Antrag gemacht.
Mittlerweile hat die Rechnungsprüfungskommission weiter getagt. Es wurde eine schriftliche Stellungnahme der Landesregierung abgegeben, die dem Rechnungshof schon lange vorliegt und die auch dem Parlament bekannt ist. In der Zwischenzeit wurden auch Beratungen mit dem Staatssekretär in der Rechnungsprüfungskommission geführt. Es gibt offensichtlich Empfehlungen von Ihnen, die irgendwann einmal aus diesem Parlament der Landesregierung zugehen. Wir werden uns dies anschauen, werden die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen und werden es entsprechend im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen. Ich freue mich darauf, mit Ihnen gemeinsam über diese Gesetzesvorschläge zu diskutieren.
Wir kommen damit zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag – Drucksache 16/212 –, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung empfiehlt. Wer dem Antrag der CDU zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende unserer Tagesordnung angelangt. Ich lade Sie zur 10. Plenarsitzung ein, die morgen um 09:30 Uhr beginnt.