Protokoll der Sitzung vom 30.04.2015

Andere Positionen im Gesetz sehen wir als hoch problematisch an. Sie zeigen, dass noch viel Beratungsbedarf vor einer endgültigen Fassung vorhanden ist.

§ 6 verschärft die Begriffsbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes um den Eingriff, keine gentechnisch veränderte Organismen einzubringen, ohne die Probleme der fachlichen Praxis zu berücksichtigen.

In den Schutzgebieten soll künftig ein 3 km breiter Schutzstreifen angelegt werden. Da dürfen nicht nur keine gentechnisch veränderten Pflanzen, sondern auch keine gentechnisch veränderten Organismen einge

bracht werden. Was machen die Bauern, wenn – ich sage einmal – der organische Dünger von Tieren aufgebracht wird, die gentechnisch verändertes Sojafutter bekommen haben? Sie müssen mit Strafen rechnen, wenn sie das machen. Der Schutzstreifen von 3 km läuft also auf eine weitere Stilllegung von landwirtschaftlichen Flächen hinaus.

Frau Ministerin, die Kompensationen, die Ersatzgeldzahlungen, warum müssen die in die Stiftung Natur und Umwelt fließen? Bei den unteren Naturschutzbehörden in den Kreisen sind sie doch wesentlich besser angelegt. Es soll über den Ausgleich auch naturräumliche Zusammenhänge geben. Nach drei Jahren fallen sie der Stiftung zu. Die wird dann damit nach Gutdünken umgehen. Dabei wäre es wesentlich besser, sie unten vor Ort bei den unteren Naturschutzbehörden zu belassen.

Von überall hören wir, dass die Abrufung dieser Gelder an einen sehr hohen bürokratischen Aufwand und an hohe Hürden gebunden ist. Hier sollte man einmal ein Stück Erleichterung schaffen, damit es mehr Sinn macht, sich mit Naturschutzprojekten zu befassen, weil es einfach ist, die Gelder abzurufen.

(Beifall der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Konnexität steht bei der Landesregierung nicht auf der Tapete. Im Vorspann steht, es seien keine konnexitätsrelevanten Punkte zu sehen. Im Gesetz steht aber, der Schutz von Biotopbäumen müsse über Ortssatzungen geregelt werden. Die Kennzeichnungspflicht für die Wanderwege müsse einheitlich sein. Die Schaffung von Grünflächen und deren Pflege im Siedlungsbereich müsse ausreichend sein. Das sind alles Aufgaben, die auf die Kommunen übertragen werden. Wer bezahlt sie? Das ist offen. Das ist die Frage.

Zur einheitlichen Erfassung der Nester: Beim Nestschutz wird jetzt mit vielen Verboten gearbeitet. Die Nester müssen erfasst werden. Gegenüber den Bauern und Winzern sowie den Gemeinden muss bekanntgemacht werden, wo die Nester sind, damit sie geschützt werden können. Das ist völlig kontraproduktiv. Bis jetzt wusste keiner, wo sie waren. Wenn die jetzt veröffentlicht werden, pilgern alle Naturgutmenschen hin und wollen einmal einen Rotmilanhorst sehen. Das halten wir nicht für gut.

In diesem Gesetzentwurf gibt es eine ganze Menge an unbestimmten Rechtsbegriffen. Geeignete Personen, sachkundige Leute sollen für die Funktion als Naturschutzbeauftragter gefunden werden. Wenn Kommunen Gutachten zu erstellen haben, dürfen größere Gutachten – so habe ich das verstanden – Biologen oder Landespfleger machen, die eine Berufserfahrung haben müssen.

Die Naturschutzbeauftragten, die jetzt kommen, sollen aber – man höre und staune – nach diesem Gesetz die Landschaft beobachten und den unteren Naturschutzbehörden melden. Dadurch wird für uns ganz klar der Eindruck erweckt, dass eine Naturschutzpolizei eingerichtet werden soll. Anders kann ich das eigentlich gar nicht sagen.

Das Schlimmste ist, 19 Ordnungswidrigkeiten werden gegenüber dem Bundesnaturschutz zusätzlich eingeführt. Bei fahrlässigen Ordnungswidrigkeiten sind drakonische Strafen von 20.000 Euro vorgesehen. Ich habe es mir durchgelesen. Wenn jemand unberechtigt einen gesperrten Wanderweg betritt, kann er mit 20.000 Euro Strafe belegt werden. So steht es in diesem Gesetzentwurf. Frau Ministerin, das ist drakonisch. Das kann man doch nicht machen. Wir leben doch in einem Rechtsstaat.

Es bleiben viele, viele Fragen offen, damit das Gesetz so durchgeführt werden kann, dass es praktikabel ist. Herr Kollege Johnen hat gesagt, es muss in der Praxis mit der Landwirtschaft umgesetzt werden. Bodenständig hat Herr Kollege Johnen gesagt. Praktisch hat Herr Kollege Wehner gesagt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man dieses Gesetz liest, sind wir meilenweit davon entfernt.

Herr Kollege Johnen lacht. Er versteht mich.

Ich bitte, dass man im Beratungsverfahren darauf eingeht und Änderungen vornimmt, damit die Landwirtschaft damit leben kann.

(Beifall der CDU)

Wir freuen uns auf die parlamentarische Diskussion und hoffen auf die Kollegen der SPD. Bei den Kollegen von den GRÜNEN ist das ein bisschen schwierig. Kollege Thorsten Wehner, so können wir nicht mit der Landwirtschaft umgehen. Das geht nicht. Irgendwann wird damit das Ende eingeläutet.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Bevor ich das Wort weitergebe, begrüße ich Gäste bei uns im Landtag, und zwar Mitglieder des SPDOrtsvereins Anhausen-Honnefeld. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Jetzt hat das Wort Herr Kollege Hürter von der SPDFraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf einer Novelle des Landesnaturschutzgesetzes ist – die Ministerin hat es angesprochen – durch das im März 2010 in Kraft getretene neue Bundesnaturschutzgesetz nötig geworden. So gab es zum einen Anpassungsbedarf, um weiterhin einen nutzerfreundlichen Vollzug der Gesetze zu ermöglichen. Zum anderen gibt es aber auch inhaltliche Herausforderungen, die wir als Land angehen wollen. Die Ministerin hat in großer Sachlichkeit das Ganze dargestellt, sodass ich nicht auf jeden einzelnen Punkt eingehen möchte.

Der Grundsatz – das ist das Wichtigste bei diesem Gesetz – ist: Es geht darum, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Es geht darum, die Vielfalt in der Natur, in unseren Kulturlandschaften zu schützen. – Von diesen Leitgedanken ist dieses Gesetz getragen.

Es ist darüber hinaus sowohl inhaltlich als auch im Verfahren davon getragen, dass man den Landnutzern die Hand reicht und ihnen eben nicht nur über das Ordnungsrecht, sondern vor allem über Kooperationen und dort, wo es nötig ist, über entsprechende Kompensationen Angebote macht und ihnen gegenüber die Hand ausstreckt. Ich glaube, dass man das anhand des Verfahrens auch sehr gut gesehen hat.

Dieser Gesetzentwurf hat etwas länger gedauert, als wir uns das alle vorgestellt haben. Das war aber deswegen nötig, weil zum einen Bundesentscheidungen abzuwarten waren und zum anderen die kritischen Rückmeldungen – das war vielleicht sogar der entscheidendere Punkt –, die es im Verfahren insbesondere vonseiten der Landnutzer gegeben hat, im Gesetzentwurf ihren Niederschlag gefunden haben. Insofern ist genau der Eindruck, den Herr Kollege Schmitt eben erzeugen wollte, es würde auf dem Rücken der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft ideologische Politik betrieben, falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Dieser Gesetzentwurf ist in hohem Maße davon geprägt, dass Ausgleich organisiert wird und Angebote und Kooperationen geschaffen werden.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Deshalb glaube ich, ist es auch sinnvoll, diesen Weg zum Beispiel durch eine Anhörung weiterzugehen, die meine Fraktion gerne im Ausschuss beantragen wird. Es sind zu vielen Einzelpunkten vernünftige, sachdienliche Regelungen geschaffen worden, wie zum Beispiel bei der Frage Nestschutz, bei der zum einen die Schutzinteressen berücksichtigt werden und bei der zum anderen pragmatische Lösungen gefunden wurden, mit denen auch die Landnutzer dem Grunde nach leben können.

Im Bereich Grünland wurde ein Angebot geschaffen, das man, wenn man es denn kritisieren möchte, eher dahin gehend kritisieren müsste, dass es bei den finanziellen Ausgleichen zu großzügig ist,

(Zuruf des Abg. Schmitt, CDU)

aber auch an der Stelle ist es ein Anliegen, den Landnutzern, die die entsprechenden wirtschaftlichen Herausforderungen haben, entgegenzukommen. Herr Kollege Schmitt, deshalb zeichnen Sie ein Zerrbild, wenn Sie in dem Zusammenhang von Zumutungen und Belastungen reden.

Es ist auch ein Zerrbild, wenn Sie im Zusammenhang mit dem Schutzradius von 3 km um die Schutzgebiete herum für die Ausbringung von GVO – also von gentechnisch veränderten Organismen – von Stilllegungen reden. Das Gegenteil ist der Fall. Dort kann und wird weiter bewirtschaftet werden. Es sollen nur keine gentechnisch veränderten Organismen in Naturschutzgebieten oder im Nationalpark ausgebracht werden.

Ich stelle mir ernsthaft die Frage, welchen Vorschlag Sie zu der Materie haben. Ist Ihr Vorschlag allen Ernstes, dass das Land Rheinland-Pfalz das zulassen oder gar befördern soll? Wenn das Ihre Überzeugungen sind, dann hinterlegen Sie diese doch bitte mit einem entsprechenden Antrag.

Diese Bitte hätte ich generell. Sie haben eben eine ganze Reihe von Vorwürfen in Richtung der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen erhoben. Diese waren teilweise so strukturiert, dass ich sie – ich gebe es offen zu – nicht alle verstehen konnte. Deswegen habe ich die herzliche Bitte: Hinterlegen Sie das dezidiert mit entsprechenden Änderungsanträgen. Nur dann kann ich Ihre Kritik ein Stück weit ernst nehmen.

(Zuruf des Abg. Schmitt, CDU)

Herr Kollege Schmitt, ein Punkt, an dem man es sehr gut festmachen kann, dass Sie maßlos überziehen, ist, als Sie von einer Naturschutzpolizei gesprochen haben. Wenn Sie der Ansicht sind, so etwas solle von Rot-Grün eingeführt werden, dann nennen Sie bitte doch Paragraf und Absatz, in dem das steht. Dann werden Sie schnell feststellen, dass das, was Sie eben gesagt haben, barer Unsinn ist.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Schmitt, CDU)

Herr Kollege Schmitt, ich habe Ihren Zwischenruf nicht verstanden.

(Zuruf des Abg. Schmitt, CDU – Glocke des Präsidenten)

Herr Präsident, ich habe ihn gebeten, es mir zu erklären.

(Glocke des Präsidenten)

Entschuldigung, Sie können keine Zwischenfrage aufrufen. Okay, machen Sie weiter.

Herr Kollege Schmitt kann gern eine Zwischenfrage stellen.

Dann soll er sich aber melden.

Ich habe doch kein Problem mit dem Zwischenruf. Dann stellen Sie doch bitte den Antrag, dass Sie den Naturschutzverbänden und den Ehrenamtlern, die mit diesem Gesetz gestärkt werden sollen, genau diese Rechte wieder entziehen. Dann werden Sie schon merken, dass

es eine ausgewogene Lösung ist, die den Ehrenamtlern die entsprechenden Mitwirkungsrechte gibt, die Sie ihnen verweigern wollen. Ich stehe dazu. Ich halte das für eine sachdienliche und angemessene Lösung, eine von vielen in diesem Gesetz. Dann müssen Sie sagen, was Sie an die Stelle dieser abgewogenen und sinnvollen Einzelregelung stellen möchten.

Ich gehe davon aus, dass diese Änderungsanträge nicht kommen werden. Bitte belehren Sie mich eines Besseren, und stellen Sie zu genau den ganzen Punkten, die Sie eben genannt haben, konkrete Lösungsvorschläge vor, die Sie haben.

Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und die Anhörung. Ich bin mir sicher, dass wir am Ende vielleicht mit kleinen Änderungen ein gutes Landesnaturschutzgesetz bekommen, das die wesentliche Herausforderung aufgreift, nämlich die Erhaltung der biologischen Vielfalt und den Schutz unserer Lebensgrundlagen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Hartenfels das Wort.