Protokoll der Sitzung vom 30.04.2015

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Hartenfels das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich freue mich sehr, dass wir das Landesnaturschutzgesetz zum ersten Mal beraten. Es war eine wichtige Forderung, die wir auch in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben haben. Es ist ein sehr notwendiges Gesetz, um die biologische Vielfalt in unserem Land zu erhalten und vielleicht auch an der einen oder anderen Stelle auszubauen. Es ist auch ein notwendiges Gesetz, um die Konfliktlage ein Stück weit zu entschärfen, die wir leider in Rheinland-Pfalz haben.

Wir haben durch die Menschen in Rheinland-Pfalz einen hohen Nutzungsdruck, und zwar auf der einen Seite durch den hohen Siedlungsdruck. Das heißt, wir haben Flächenversiegelung und durch die Infrastruktur Zerschneidungssituationen in Rheinland-Pfalz. Das führt zu einer Belastung der biologischen Vielfalt. Auf der anderen Seite haben wir eine immer intensiver werdende Landwirtschaft – Herr Schmitt, das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen –, die in ihrer Konsequenz in der Vergangenheit sehr stark auch in Rheinland-Pfalz dazu geführt hat, dass wir einen Artenschwund zu beklagen haben.

Das Landesnaturschutzgesetz bemüht sich darum, diese Konfliktlagen ein Stück weit zu entschärfen und diesen entgegenzuwirken. Ich möchte an ein oder zwei Beispielen deutlich machen, warum das Landesnaturschutzge

setz versucht, zu einem vernünftigen Ausgleich zum Beispiel im Bereich des Naturschutzes auf der einen Seite und der Landwirtschaft auf der anderen Seite zu kommen.

Ich greife deswegen auf § 7 des Landesnaturschutzgesetzes zurück. In diesem geht es um die Eingriffsregelung und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Gerade hier versuchen wir, mehr Qualität in die Ausgleichsmaßnahmen hineinzubekommen und weniger auf Quantität zu setzen, und zwar über produktionsintegrierte Maßnahmen. Die Ministerin hat schon darauf hingewiesen.

Der Hintergedanke dessen ist, dass wir versuchen, nicht noch einen neuen Flächenverbrauch durch Ausgleichsmaßnahmen zu initiieren. Wir sagen: Wir wollen die Ausgleichsmaßnahmen mit den landwirtschaftlichen Nutzungen, die es draußen in der Landschaft gibt, kombinieren und verbinden, zum Beispiel eine Aufwertung, eine landwirtschaftliche Nutzung für den Naturschutz in Richtung ökologischer Landbau oder im Bereich der Beweidung von Grünland in Richtung Extensivierung.

Das wird zukünftig mit öffentlichen Mitteln dem Landwirt erstattet, wenn er in Richtung Naturschutz geht. Das wird auch als Ausgleichsmaßnahme anerkannt. Das ist das, was Sie als CDU-Fraktion fordern. Wir haben genau das in diesem Landesnaturschutzgesetz realisiert. Es wäre schön, wenn Sie das zu Kenntnis nehmen würden.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Um zu mehr Qualität zu kommen, haben wir auch Wert darauf gelegt vorzuschreiben, dass wir nicht an vielen Stellen im Land mit Ausgleichsmaßnahmen kleckern, sondern dass wir sie dort bündeln und konzentrieren, wo wir wertvolle Naturräume haben, zum Beispiel im Bereich der Natura-2000-Gebiete. Auch das ist neu in diesem Landesnaturschutzgesetz. Deswegen greifen wir unter anderem auf das Instrument der Stiftung zurück. Wir sagen, es macht Sinn, dass die Stiftung, die das Land in Gänze im Blick hat, ein Stück weit mitdenkt, wenn vor Ort bei den unteren Naturschutzbehörden darüber nachgedacht wird, wie wir vernünftig Ausgleichsmaßnahmen stricken können.

Sie müssen es einfach zur Kenntnis nehmen. Wir haben einen relativ langen Zeitraum gewählt, um zu sagen, über einen Zeitraum von drei Jahren liegt die Kompetenz bei den Kommunen, aber nach drei Jahren fällt sie zur Stiftung zurück. Das ist schon ein großzügiger Zeitraum, weil eigentlich, sobald der Eingriff stattfindet, schon der Ausgleich funktionieren sollte. Ich finde, ein Zwischenzeitraum von drei Jahren ist in dem Zusammenhang sehr weit ausgedehnt.

Ich komme zum zweiten Gesichtspunkt, der wichtig ist, nämlich der Grünlandschutz. Auch hier haben wir uns Gedanken gemacht. Wir müssen das artenreiche Grünland in den Blick nehmen. Das ist wichtig. Wir haben in § 15 drei Biotoptypen „neu kreiert“. Sie haben ihn angesprochen. Wir haben in § 16 dafür gesorgt, dass es zwar

einen Genehmigungsvorbehalt gibt, aber dass der Landwirt das komplett finanziell ausgeglichen bekommt. Er muss keinen Nachteil erfahren, wenn wir dieses artenreiche Grünland in Schutz nehmen.

Auch das ist ein Entgegenkommen und ein Beispiel dafür, wie wir versuchen, diese beiden Interessen, nämlich Naturschutz und Landwirtschaft, vernünftig auf den Punkt zu bringen. Deswegen bin ich dankbar, dass wir das Landesnaturschutzgesetz in dieser Form auch weiterentwickelt haben.

Ich komme zu einem letzten Punkt, da mir die Zeit ein bisschen wegläuft. Dieser macht ein Stück weit deutlich, dass Sie viele Punkte im Landesnaturschutzgesetz nicht verstanden haben. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie versucht haben, die Punkte Stück für Stück durchzuarbeiten. Ich finde, das ist für die CDU sehr erfreulich.

Am Beispiel der Gentechnik muss ich sagen, dass das Konstrukt, das Sie hergestellt haben, hanebüchen ist. Sie suggerieren nämlich, der Einsatz von Futtermitteln in der Landwirtschaft würde zu einer indirekten Freisetzung von gentechnikveränderten Organismen in der Landschaft führen. Wenn das wirklich so wäre, dann müssten allen im Saal die Nackenhaare zu Berge stehen.

An dem Punkt wurde deutlich, dass Sie nicht verstanden haben, um was es in diesem Gesetz geht. Deswegen bin ich froh, dass wir noch einmal eine Anhörung durchführen und mit den Fachleuten ins Gespräch kommen. Wir werden dann an der einen oder anderen Stelle Bedenken von Ihnen ausräumen können, weil Sie bisher diese Paragrafen nicht verstanden haben.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4910 – an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – federfüh- rend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Bedenken? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Tagesordnungspunkt so beschlossen.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4898 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben vereinbart, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4898 – ohne Aussprache an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Bedenken? – Das ist nicht der Fall.

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk (SWR-Änderungsstaatsvertrag) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4911 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben vereinbart, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4911 – ohne Aussprache an den zuständigen Ausschuss für Medien und Netzpolitik – federführend – und den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Bedenken? – Das ist nicht der Fall.

Die Fraktionen sind übereingekommen, Punkt 13 „Für funktionierende und effektive Soziale Dienste in der Justiz“ – Drucksache 16/4210 – von der Tagesordnung abzusetzen.

Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4934 – Erste Beratung

Es wurde eine Grundredezeit von zehn Minuten je Fraktion vereinbart. Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Schweitzer das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen des Landtags! Wir beraten heute in erster Lesung hier im Landtag ein Gesetz, das auf den zugegebenermaßen nicht allzu kurzen Titel „Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte“ hören soll.

In der Debatte, die zu diesem Gesetz geführt hat, werden die Maßnahmen, die wir vorschlagen, auch als Business Improvement District (BID) benannt. Ob das der Titel gewesen wäre, der besser geeignet wäre, lasse ich bewusst einmal offen. Ich möchte aber gerne darstellen, worum es uns geht und was die Intention der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war, Ihnen ein solches Gesetz vorzulegen.

Meine Damen und Herren, überall, wo wir in RheinlandPfalz und darüber hinaus in den Innenstädten unterwegs sind, sehen wir, diese Innenstädte befinden sich in Veränderungsprozessen. Wir sehen, dass die Handelswelt enormen Veränderungen und Herausforderungen gegenübersteht. Wir sehen, dass Handel, Gewerbe und Dienstleistungen in Innenstädten oftmals fast identische Gesichter bekommen haben. Es gibt einige Leerstände, einige inhabergeführte Unternehmen, aber viele Filialisten, in einer Struktur, die ganz oft in einer wirklich schwierigen Situation zur Belebung nur noch am Rande der Städte führen kann.

Dann sehen wir auch, dass es Herausforderungen im Bereich des Einzelhandels gibt, die natürlich auch mit Konzentrationsprozessen und sicherlich auch mit Verlagerungen des Handels ins Internet zu tun haben. Der Einzelhandel steht also vor enormen Herausforderungen, und wir sehen es unseren Innenstädten leider allzu oft an.

Dort, wo sozusagen die Probleme sind, wächst aber auch die Gegeninitiative. Ganz oft haben sich Einzelhändler vor Ort zusammengeschlossen und sagen, lasst uns doch Unternehmen vorbereiten, dass wir auch in Zukunft vielfältig, engagiert, bunt wahrgenommen werden, dass klar wird, dass wir hier ganz besonders engagiert sind, dass Kundinnen und Kunden sehen, dass man bei uns etwas Besonderes bekommt, und lasst uns unserer Innenstadt ein besonderes Antlitz geben. Das sehen wir ganz oft, auch in Rheinland-Pfalz.

Wenn wir uns dann mit denen, die das vor Ort organisieren und in die Hand genommen haben, unterhalten, sagen sie, an unserem Engagement mangelt es nicht, wir wissen, was zu unseren Kundinnen und Kunden passt. Wir wissen auch, was in den städtischen Bezirk, in das Quartier passt. Was machen wir aber mit den großen Ketten? Was machen wir denn mit denen, die sich bei gemeinsamen Verschönerungsaktionen nicht beteiligen? Die sagen, nein, wir sehen es nicht als unsere Aufgabe an, wenn wir von einem großen Konzern geführt werden, uns in der Innenstadt in Pirmasens, Trier oder auch in Mainz darüber hinaus zu engagieren. Macht ihr einmal.

Und dann machen sie, weil sie wissen, das ist auch für sie das Zukunftsprogramm. Wozu führt das? Sie müssen gemeinsam diese Initiativen tragen, gestalten, davor konzipieren und am Ende auch finanzieren. Die, die rechts und links von ihnen mit ihren Ladenzeilen als große Filialisten stehen, haben sich zurückgehalten – nicht immer vornehm zurückgehalten, aber zurückgehalten –, aber sie profitieren davon, dass andere das Quartier ertüchtigen und attraktiver machen. Das ist die sogenannte Trittbrettfahrerproblematik, auf die wir immer wieder in den Gesprächen mit dem Einzelhandel, mit den Industrie- und Handelskammern und natürlich auch vielen engagierten Einzelunternehmerinnen und -unternehmern aufmerksam gemacht wurden.

Da gibt es dieses Instrument, das ich eben geschildert habe, das auf den eingängigen Titel Business Improvement District hört. Das ist ein Konzept, das aus dem angloamerikanischen Raum kommt, das in Kanada in vielen Städten schon ausprobiert wurde und sich sukzessive in den europäischen Raum vorgearbeitet hat, das auch in Deutschland schon in einigen Städten unterstützt und umgesetzt wird.

Es ist nichts anderes als die Möglichkeit, dass man in einem demokratischen Verfahren Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer von Gewerbeimmobilien gemeinsam ertüchtigt, über eine Umlagefinanzierung Verschönerungen, Einzelhandelsmöglichkeiten und die Verbesserung der Standortqualität auf den Weg zu bringen.

Es ist so, dass die, die sich dort engagieren, darauf angewiesen sind, dass sie ein gutes Konzept vorlegen. Sie können einen Business Improvement District nämlich nur dann auf den Weg bringen, wenn die Mehrheit derer, die Eigentümer sind, sich tatsächlich auch beteiligen. Sie können es auch nur auf den Weg bringen, wenn sie der Kommune ein gutes Konzept vorlegen, sowohl zur Finanzierung als auch zu den Absichten der Verschönerung und Verbesserung des Quartiers.

Hier kommen also zwei Elemente zusammen, die wir in Rheinland-Pfalz gut kennen, die wir ausdrücklich würdigen und auch unterstützen wollen, nämlich freies Unternehmertum, engagierte Unternehmerinnen und Unternehmer, die sagen, ja, wir wollen etwas tun, wir wollen aber auch, dass sich unsere Investition lohnt und es nachhaltig zu Effekten führt, und das Instrument der kommunalen Selbstverwaltung. Ganz oft sind es doch auch die Städte, die sagen, wir würden euch gerne unterstützen, aber der Rahmen ist noch nicht da.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Rahmen hat der Landesgesetzgeber zu legen. Genau darum sind die beiden Fraktionen auf dem Weg, Ihnen ein solches Gesetz vorzulegen.

Worum soll es gehen? Private Initiativen erhalten die Möglichkeit, bei der Gemeinde die förmliche Festlegung einer räumlich abgegrenzten Quartiersgemeinschaft durch kommunale Satzung zu beantragen. Dieser Antrag muss dann auch von einer ausreichenden Zahl von betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern unterstützt werden. Unser gemeinsamer Vorschlag ist, dass wir 15 von 15 nehmen. Das heißt, 15 % derer, die betroffen sein können und die gemeinsam 15 % des Eigentums halten, sind sozusagen das Positivquorum.

Dann geht es darum, dass mit dem Antrag ein konkretes Maßnahmen- und Finanzierungskonzept verbunden ist. Die Gemeinden wiederum haben im Anschluss daran die Möglichkeit, eine zeitlich befristete kommunale Satzung zu erlassen, wenn eine breite Unterstützung, wie ich sie schon beschrieben habe, durch die betroffenen Akteure, durch verbindliche demokratische Verfahren festgelegt ist.

Die geplanten Maßnahmen werden dann – das ist das Instrument, um das es vor allem geht – mit einer Abgabe finanziert, die von allen Eigentümerinnen und Eigentümern – wohlgemerkt von allen, nicht nur von denen, die sich vorher am Abstimmungsverfahren beteiligt haben – finanziert wird. Dabei sollen bestimmte Grundstücke – daran haben wir ebenfalls gedacht – ausgenommen werden, insbesondere die, die nicht wirtschaftlich genutzt werden können. Mit dieser kommunalen Satzung wird eine gerechte, effektive und rechtssichere Finanzierung von Maßnahmen zur Stärkung innerstädtischer Geschäftsquartiere sichergestellt.

Ein wichtiger Punkt ist: Es darf nicht dazu führen, dass sich die öffentliche Hand, kommunales Agieren aus seinen eigenen Verantwortungsbereichen zurückzieht. Hoheitliche Aufgaben oder Aufgaben, die klassischerweise Wirtschaftsförderung, kommunale Ansiedlungsförderung sind, sind durch solche lokalen Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte nicht zu finanzieren. Es geht

also um Maßnahmen on top. Es geht um Maßnahmen, die anderenfalls nicht möglich oder zumindest nicht übergreifend möglich wären.

Wir wollen diese Innovationsbereiche, wie wir diese abgesteckten Quartiere innerhalb der Städte und Gemeinden nennen, tatsächlich zu nachhaltigen positiven Effekten führen. Wir wollen freies Unternehmertum in Rheinland-Pfalz unterstützen, und wir wollen darüber hinaus, dass das ein Programm wird – initiiert auch durch dieses Landesgesetz –, das nicht nur in den Oberzentren in Rheinland-Pfalz eine Rolle spielt. Meine Vorstellung ist, dass wir nicht nur in großen und übergroßen Einheiten denken, sondern wir uns vorstellen können, dass wir mit diesen Maßnahmen auch kleinere und lokale Zentren erreichen. Auch da kann es womöglich darum gehen, dass man Standortqualität verbessert, vielleicht durch erste, kleinere Schritte, aber sich auf den Weg macht und durch diese lokalen Projekte auch einige mitnehmen kann, die sich vielleicht die ganze Zeit über zurückgehalten haben.

Meine Damen und Herren, ein wichtiger Punkt ist der, dass wir dieses Gesetz und die Intention, die hinter diesem Gesetz steht, ausführlich diskutiert und auch eng mit denen abgestimmt haben, die sich schon seit geraumer Zeit dafür stark machen.

Ich habe es gestern Abend beim Parlamentarischen Abend der Kammern erwähnt. Daniel Köbler und ich hatten vergangene Woche die Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammern eingeladen. Wir haben uns gemeinsam mit den Spitzen der kommunalen Spitzenverbände getroffen und darauf hingewiesen, worum es uns geht, und die Grundzüge dieses Gesetzes dargestellt. Ich bin sehr froh, Ihnen sagen zu können, dass die Rückmeldung aus den Industrie- und Handelskammern die war, dass sie das für eine sehr gute Initiative und einen sehr guten Aufschlag halten, auch, was das Gesetz angeht, und wir jetzt gemeinsam mit den Betroffenen vor Ort in den Dialog eintreten sollten, wie dieses Gesetz diese lokalen Aktivitäten und Initiativen dann tatsächlich unterstützt.

Darum muss es gehen. Es ist ein Gesetz, das nicht von Mainz aus lokale Initiativen überhaupt erst möglich macht, sondern das von Mainz aus den Rahmen setzt, damit die, die schon engagiert sind, ihr Engagement tatsächlich wirksam umsetzen können.