Darum muss es gehen. Es ist ein Gesetz, das nicht von Mainz aus lokale Initiativen überhaupt erst möglich macht, sondern das von Mainz aus den Rahmen setzt, damit die, die schon engagiert sind, ihr Engagement tatsächlich wirksam umsetzen können.
Meine Damen und Herren, ich bitte sehr um Unterstützung dieses Gesetzes. Es ist sicherlich im Sinne einer übergreifenden Wirtschaftspolitik auch für den ländlichen Raum und lokale Initiativen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Schweitzer hat es schon angesprochen, wir reden hier über ein Gesetz mit einem sehr interessanten Namen „Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte“. Das haben Sie heute in den Landtag eingebracht.
In Fachkreisen redet man von Business Improvement Districts – BIDs. Sie kürzen es nun mit LEAPG ab, kurz LEAP oder englisch leap.
Ich habe mir einmal die Mühe gemacht zu schauen, was das eigentlich übersetzt heißt. To leap bedeutet im Englischen: springen, hervorspringen oder etwas überspringen. – Ein Mentalleap ist ein Gedankensprung, oder ein Technologyleap ist ein Technologiesprung.
Es sind nun offensichtlich große Ziele, die sich die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit diesem Gesetzentwurf gesetzt haben. Ich will daher zunächst einmal beleuchten, ob dieses Gesetzesvorhaben tatsächlich ein großer Sprung sein kann.
Zunächst einmal lässt sich konstatieren, dass wir mittlerweile das neunte Bundesland sind, das ein solches Gesetz auf den Weg bringt. Hamburg gilt als Vorreiter, da schon dort 2005 BIDs eingerichtet wurden. Aber auch viele andere Länder haben schon vor mehreren Jahren entsprechende Gesetze in Kraft gesetzt.
In punkto Innovation sind wir also nicht die großen Vorspringer, sondern wir sind eher die „very late follower“, da wir uns eben erst zehn Jahre nach Hamburg mit einem solchen Gesetz beschäftigen und es auf den Weg bringen wollen.
Dieser Sprung bringt uns also zeitverzögert nur auf die Höhe der meisten anderen Bundesländer, meine Damen und Herren.
Als Hendrik Hering den Vorschlag im letzten Sommer noch einmal auf die politische Tagesordnung gesetzt hat, da dachten wir, okay, das Gesetz wird dann im Rahmen des Jahres 2014 noch eingebracht, beraten, vielleicht sogar verabschiedet, um nicht noch mehr Zeit gegenüber den anderen Ländern zu verlieren; denn die Nachfrage aus den einzelnen Städten,
aber vor allem der Druck der Industrie- und Handelskammern und auch der Druck des Einzelhandelsverbandes war deutlich zu spüren und wurde natürlich auch immer intensiver.
Wir haben uns daher im Januar eben auch entschlossen, ein solches Gesetz zu fordern und warteten dann natürlich auf Ihre Eingabe.
Trotz der auch gerichtlich bestätigten Vorlagen aus anderen Ländern, hat es nun deutlich länger als ein halbes Jahr gebraucht, um dieses Gesetz vorzulegen. Ich frage: Warum eigentlich?
Frau Ministerin Lemke, warum bringen Sie nicht so ein Gesetz ein? – Das wäre doch tatsächlich einmal wieder ein Punkt gewesen, mit dem sich das Ministerium gegenüber den Verbänden auch einmal positiv darstellt. Herr Schweitzer hat es gesagt. Die Verbände warten auf so ein Gesetz, und Sie überlassen es dann tatsächlich den Fraktionen, so ein Gesetz einzubringen. Das wäre doch jetzt wieder einmal eine Chance gewesen zu punkten, aber die Chance wurde wieder einmal verpasst, Frau Ministerin.
Kommen wir nach der Einordnung nun zu den Rahmenbedingungen für dieses Gesetz. Die Kommunen sind finanziell am Ende. Das Geld, um aus eigener Kraft für innerstädtische Sanierungs- und Attraktivierungsmaßnahmen zu sorgen, wurde den Kommunen über Jahre entzogen. Die Probleme im Einzelhandel sind ebenfalls schon Jahre bekannt. Auch das Wirtschaftswachstum im Handel ist seit Jahren im Vergleich mit den anderen Bundesländern stark unterdurchschnittlich. Ist dies also nun der große Sprung vorwärts, um diese Situation zu verändern? – Das bezweifle ich sehr stark, meine Damen und Herren.
Nun schauen wir einmal in die anderen Bundesländer. Hier zeigt die Erfahrung, dass sogenannte BIDs in Deutschland wohl ein jährliches Aufkommen eines höheren fünfstelligen Betrags generieren werden. Es zeigt auch, dass in der Regel nur Städte ab einer gewissen Mindestgrößte mit einem entsprechend engagiertem Gewerbeverein diese BIDs einrichten und betreiben können. Das lässt für mich den Schluss zu – da stimme ich auch mit den Industrie- und Handelskammern überein –, dass wir wohl nicht mehr als zehn BIDs in Rheinland-Pfalz bekommen werden.
Multipliziert man das mit dem durchschnittlichen Jahresaufkommen der BIDs in Deutschland, so reden wir also nur über eine punktuelle Attraktivierung einzelner Innen
städte, einzelner Verkaufsmeilen im Gesamtwert von deutlich weniger als 1 Million Euro, meine Damen und Herren.
Es ist für mich einfach bezeichnend, dass Sie in der Wirtschaftspolitik mit diesen kleinen und kleinsten Projekten und Vorhaben versuchen, darüber hinwegzutäuschen, wie einfallslos Ihre Wirtschaftspolitik mittlerweile geworden ist.
Die Unzufriedenheit in der Wirtschaft ist greifbar. Daher will ich eben noch einmal den Federführer der Industrie- und Handelskammern zitieren, der gesagt hat, in den letzten drei Jahren sind die konkreten landespolitischen Entscheidungen nicht in die richtige Richtung gegangen, meine Damen und Herren.
Aber Sie sehen das naturgemäß auch anders, und im Gegensatz dazu äußert sich die Wirtschaftsministerin heute laut „RHEINPFALZ“ in Bezug auf das viertschlechteste Wirtschaftswachstum aller Bundesländer wie folgt: Ich bin total zufrieden. –
Meine Damen und Herren, angesichts dieser Entwicklung kann man doch nicht zufrieden sein mit der Wirtschaftsdynamik hier in Rheinland-Pfalz.
Da stimmt doch auch etwas nicht. Laut den Zahlen des Statistischen Landesamts haben wir seit 1991 nur ein preisbereinigtes Wachstum des Bruttoinlandsprodukts um 21,5 %, das der westdeutschen Flächenländer stieg aber um 29,4 %, gesamtdeutsch ist es noch mehr. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen kann man eben doch nicht allen Ernstes dieses BID-Gesetz als großen Sprung bezeichnen. Das Gesetz ist ein Baustein zur Stärkung der Innenstädte, nicht mehr, aber eben auch kein großer Wurf in der Wirtschaftspolitik, meine Damen und Herren.
Wenn Sie eine Grundredezeit von zehn Minuten über Dinge beantragen, die im Jahr ein Aufkommen von weniger als 1 Million Euro betragen, dann würde ich an Ihrer Stelle nicht so laut schreien.
Zunächst darf ich für meine Fraktion ankündigen, dass wir im Ausschuss eine Anhörung beantragen werden,