Zum einen ist es so: Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen erhalten nun das Recht, noch vor der Landtagswahl Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof zu erheben, falls ihr Wahlvorschlag zurückgewiesen wurde. Die Nichtzulassung zu einer Wahl – das wissen wir alle, die wir auch in Parteien organisiert sind – ist für eine Partei fast ebenso einschneidend wie ein Parteiverbot. Denn wenn man nicht an Wahlen teilnehmen kann, dann kann man natürlich auch nicht politisch agieren, zumindest als Partei. Als jeder einzelne Mensch ist es etwas vollkommen anderes.
Wir wollen deswegen aber die längst überfällige Änderung des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof vornehmen. Damit würden wir einen Beitrag zu mehr Rechtssicherheit leisten.
Zum Zweiten ist auch noch einmal zu erwähnen, dass wir den Landeswahlausschuss um zwei Personen als weitere Beisitzer ergänzen wollen, die Richterinnen oder Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sein müssen.
Zum Dritten – auch das möchte ich gerne noch einmal erwähnen, was allerdings von Herrn Pörksen schon angesprochen worden ist – wird der Stimmrechtsausschlussgrund für Personen, die sich aufgrund einer strafrechtlichen Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, ersatzlos gestrichen. Dieser Stimmrechtsausschlussgrund ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt, da Menschen, die mit dem gleichen Krankheitsbild in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht sind, aber nicht straffällig geworden sind, glücklicherweise ihr Wahlrecht auch nicht verlieren. Insofern ist das eine notwendige Anpassung.
Zum Letzten möchte ich noch einmal erwähnen, dass wir natürlich im Kontext mit der Änderung des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof zudem eine erweiterte Befugnis zur sogenannten A-limine-Entscheidung einräumen. Das geschieht vor allem aus prozessökonomischen
Gründen, damit der Verfassungsgerichtshof tatsächlich unzulässige oder offensichtlich unbegründete Anträge ohne eine mündliche Verhandlung durch einstimmigen Beschluss in Zukunft zurückweisen kann.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir die Empfehlungen der Enquete-Kommission „Bürgerbeteiligung“ zum Landeswahlgesetz in einem weiteren Schritt nach der Sommerpause angehen wollen.
Ich glaube, dass wir mit dem ersten Paket eine vernünftige Lösung gefunden haben. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. Ich hoffe sehr, dass wir das gemeinsam – möglicherweise übereinstimmend mit der CDU – im Juli dann beschließen können.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich fasse mich kurz, weil schon sehr viel Richtiges und Übereinstimmendes gesagt worden ist. Ich möchte das für die Landesregierung nicht alles wiederholen. Ich darf aber vielleicht zwei, drei Dinge unterstreichen.
Der als Fraktionsentwurf in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf betrifft einen Kernbereich der demokratischen Willensbildung in Rheinland-Pfalz, nämlich die Wahlen zum rheinland-pfälzischen Landtag. Er enthält auch aus der Sicht der Landesregierung ganz wesentliche Verbesserungen des Rechtsschutzes insbesondere für Parteien. Es wird ein Beitrag zur Rechtssicherheit bei den Landtagswahlen geleistet.
Ich erinnere noch einmal, was wirklich nicht nötig ist, an die Verfassungsänderung, durch die die Artikel 82, 83 und 135 der rheinland-pfälzischen Verfassung verändert wurden. Dieser Gesetzentwurf setzt nun diese Änderungen einfachgesetzlich im Landeswahlgesetz und im Landesgesetz über den Verfassungsgerichtshof um.
Die Landesregierung hat bereits bei der Verfassungsänderung betont, dass sie dem Landtag besonders dankbar ist – ich wiederhole das noch einmal ausdrücklich –, dass damit der Spielraum für die Festsetzung des Termins der Landtagswahl erweitert worden ist. Es muss ein Ziel sein, einen Tag zu finden, der eine möglichst hohe Wahlbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Deshalb hat die Landesregierung die Verfassungsänderung ausdrücklich und nachdrücklich unterstützt. Jetzt muss das noch einfachgesetzlich umgesetzt werden. Das geschieht mit diesem Gesetzentwurf.
Die Landesregierung begrüßt auch die Änderungen, die es Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen ermöglicht, ihre Nichtanerkennung, wenn sie denn so erfolgt, noch vor der Wahl vom Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen. Für eine Partei oder eine Wählervereinigung ist die Nichtzulassung zu einer Wahl ganz besonders einschneidend. Es wird nun eine überfällige Rechtsschutzlücke im Wahlrecht geschlossen.
Neben den Regelungen, die den Rechtsschutz stärken, leistet der Gesetzentwurf auch einen Beitrag zur Rechtssicherheit bei Landtagswahlen. Ich darf das anführen, was gerade von der CDU-Fraktion erfragt worden ist, nämlich dass der Landeswahlausschuss, der auch die Funktion als Beschwerdeinstanz hat, nunmehr um Personen mit richterlicher Berufserfahrung ergänzt wird. Ich begrüße das als Justizminister ausdrücklich, weil es sich um eine rechtliche Prüfung handelt. Da ist es ganz gut, wenn Personen mit richterlicher Berufserfahrung dabei sind.
Schließlich bin ich auch dafür dankbar, dass das Gesetzesvorhaben dazu genutzt worden ist, durch eine Änderung des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof dieses Gericht etwas zu entlasten. Anders als das Bundesverfassungsgericht und sämtliche anderen Verfassungsgerichte der Länder hatte bisher der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz nur eine sehr eingeschränkte Befugnis zur A-limine-Verwerfung unzulässiger oder aber offensichtlich unbegründeter Anträge. Das wird jetzt verändert. Dies führt zu einer Verbesserung der Situation angesichts der durchaus gestiegenen Belastung des Verfassungsgerichtshof. Das ist eine prozessökonomische Verbesserung. Ich danke auch dafür.
Jetzt komme ich zum Überweisungsvorschlag, und zwar an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. Gibt es dagegen Bedenken? – Keine. Dann ist damit der Punkt 8 der Tagesordnung abgehandelt.
Ich rufe die Punkte 9 bis 11 der Tagesordnung auf, die gemeinsam aufgerufen und behandelt werden sollen:
Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2013 Antrag der Landesregierung – Drucksache 16/4425 –
Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2013 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 16/4445 –
Der Ältestenrat hat sich dahin gehend geeinigt, dass eine Überweisung erfolgen soll, und zwar an den Haushaltsund Finanzausschuss zur Beratung durch die Rechnungsprüfungskommission.
Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist das so einstimmig beschlossen.
Die Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht des Rechnungshofs 2015 und der Kommunalbericht sollen nach Eingang unmittelbar an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung durch die Rechnungsprüfungskommission überwiesen werden.
Meine Damen und Herren, ich darf noch darauf hinweisen, dass ab 19:00 Uhr der Parlamentarische Abend des DGB Rheinland-Pfalz stattfindet.
Ich darf Sie zur nächsten Plenarsitzung am Donnerstag, de 28. Mai 2015, um 09:30 Uhr in diesem Hohen Hause einladen.