Nils Wiechmann

Sitzungen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über den Landeshaushalt 2016 und damit auch immer verbunden über die Ausgaben für den Landtag, die Landtagsverwaltung, die Personalkosten, die Institution des Bürgerbeauftragten und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und über die Zuweisungen an die Fraktionen und auch die Zuweisungen und Entschädigungen für uns als Abgeordnete selbst.
Es freut mich zunächst einmal, dass es in diesem Haus erneut gelungen ist, den Einzelplan des Landtags sehr konstruktiv miteinander zu beraten, und dass wir eine gemeinsame Basis gefunden haben. Ich möchte insbesondere auch der Landtagsverwaltung, Frau Direktorin Molka und Frau Dr. Franke, für das gesamte Haus einen
herzlichen Dank aussprechen, dass wir das hinbekommen haben. Ich möchte mich auch ganz persönlich bei meinen beiden PGF-Kollegen, Herrn Pörksen und Herrn Bracht, bedanken. Ich glaube, das haben wir in einer vernünftigen Atmosphäre geschafft. Vielen Dank.
Herr Kollege Bracht wird sicherlich auch seine Fraktionsvorsitzende darauf hinweisen, dass das, was sie heute Mittag in der Generaldebatte zu den Kosten für die Homepage des Landesbeauftragten gesagt hat, nicht ganz so der Realität entspricht und wir das gemeinsam vereinbart haben.
Für die Haushaltsaufstellung gab es erneut – das wissen Sie auch – die Vorgabe seitens des Finanzministeriums, 2 % der Vorjahresansätze einzusparen. Der Landtag hat sich auch in diesem Jahr an dieser Vorgabe freiwillig beteiligt. Einige Titel konnten aber nicht in diese Einsparauflage miteinbezogen werden.
Bedingt durch die anstehende Sanierung unseres Parlaments mussten Titel, wie zum Beispiel die Miete für die Steinhalle und den Ratssaal, mit eingepreist werden. Bedingt durch den Wahlperiodenwechsel kommen zusätzliche Veranschlagungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit dazu, wie zum Beispiel die Neugestaltung des Landtagsfilms, aber auch das neue Landtagshandbuch oder unter anderem das Projekt „Juniorwahl“ hinzu.
Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass gerade die finanzielle Ausstattung der Fraktionen und die Entschädigung der Abgeordneten besonders im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Ich finde, dass wir auch hier einen sehr fairen Kompromiss erzielt haben, den alle Fraktionen mittragen können. Meine beiden Kollegen haben schon auf viele Details hingewiesen.
Maßhalten war, ist und bleibt für mich und meine Fraktion auch gerade, was die Erhöhung der Diäten angeht, immer die Devise. Die Erhöhung der Diäten wird dabei – das wurde gerade erläutert – an die Erhöhung der Besoldung für Beamte angepasst. Mit dieser Erhöhung orientieren wir uns an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Hierzu haben Herr Kollege Pörksen und Herr Kollege Bracht auch schon Äußerungen vorgenommen.
Alle Fraktionen haben deshalb gemeinsam vereinbart, dass nach den Einkommenssteigerungen im öffentlichen Dienst auch die Entschädigungen für Abgeordnete zum 1. März 2016 um 2,3 % steigen sollen. Die Abgeordnetenentschädigung war – das wissen wir alle – unter dem Eindruck der Schuldenbremse und korrespondierend mit der Besoldung für die Landesbeamten seit 2012 um jeweils nur 1 % erhöht worden.
Nachdem die Bezüge der Beamtinnen und Beamten bereits zum 1. März dieses Jahres erhöht wurden und noch einmal zum 1. März nächsten Jahres erhöht werden, erscheint es uns angemessen, auch die Abgeordnetenentschädigung entsprechend anzupassen. Im Unterschied zu den Bezügen der Landesbeamtinnen und Landesbeamten sollen sie aber nicht rückwirkend für das Jahr 2015, son
dern erst ab März 2016 erhöht werden.
Meine Damen und Herren, die Fraktionen brauchen eine angemessene Finanzausstattung, um ihre wichtigen Aufgaben zu erfüllen. Wir können und müssen als selbstbewusstes Parlament und als selbstbewusste Fraktionen deutlich machen, dass wir als Gesetzgeber unser Land gestalten.
Gerade die gestiegenen Anforderungen an die Fraktionen durch die technischen Neuerungen, aber auch durch die sozialen Netzwerke und die gestiegenen Dialog- und Kommunikationsbedürfnisse innerhalb des Parlaments, aber auch mit den Bürgerinnen und Bürger, rechtfertigen, dass wir für die Fraktionen eine zusätzliche Erhöhung, die auch maßvoll ist, anstreben.
In der Demokratie bedarf es eines starken Parlamentes. Wem sage ich das? Wir sollten alle gemeinsam für ein solches starkes Parlament auch gegenüber der Öffentlichkeit werben. Sie fordert das auch immer wieder ein. Das ist auch gut so. Sie kontrolliert uns und schaut uns immer sehr genau auf die Finger. So soll es sein. Wir als Parlament stehen dieser Transparenz und dieser Öffentlichkeit immer gegenüber und rechtfertigen uns. Ich glaube, wir brauchen überhaupt kein schlechtes Gewissen zu haben.
Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, inhaltlich sind wir näher beieinander, als ich das in einigen Punkten erwartet hätte. Das freut mich sehr. Herr Kollege Seekatz, ich glaube aber, dass der Seitenhieb, den Sie am Schluss versucht haben, uns zu versetzen, völlig ins Leere geht, weil jeder, der sich mit der Materie beschäftigt, weiß, dass wir über Wochen und Monate immer wieder um Rückmeldung bei der CDU-Fraktion gebeten haben: Was wollt ihr denn noch verändern? Wir haben eine Vorlage gemacht, leider ist über Wochen und Monate bei Ihnen nichts passiert.
Dass muss man zur Ehrlichkeit auch einmal dazu sagen.
Ich möchte jetzt aber inhaltlich diskutieren, weil ich glaube, dass das der wichtigere Punkt heute ist. Das Europäische Jahr für Entwicklung ist schon fast vorbei. Aus unserer Sicht ist es aber nie zu spät, um trotzdem im Parlament
noch einmal darüber zu diskutieren, welches unser Beitrag zu mehr nachhaltigem Handel und mehr sozialer und globaler Gerechtigkeit ist.
Der Ursprungsantrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war bereits im Januar dieses Jahres Gegenstand der Plenardebatte. Wir haben uns im Ausschuss für Europafragen und Eine Welt mehrfach, auch mit einer umfassenden Anhörung, mit dieser Thematik beschäftigt. Wir haben diese Anhörung ausgewertet. Das hat uns letztendlich dazu bewogen, den Antrag nochmals an einigen Stellen nachzuschärfen. So sehen Sie heute in unserem vorgelegten Antrag das Ergebnis der jetzt fast neunmonatigen Debatte. Es ist gut, dass wir uns intensiv damit beschäftigt haben, weil wir das Europäische Jahr für Entwicklung auch für uns selbst genutzt haben, um uns mit dieser Materie sehr tiefgehend zu beschäftigen.
Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit sind Gott sei Dank schon lange keine Nischenthemen mehr. Einmal mehr hat auch der Nachhaltigkeitsgipfel, der in der vergangenen Woche in New York stattgefunden hat, entwicklungspolitisch sehr, sehr kritisch bilanziert und zusätzlich neue Ziele für mehr globale Nachhaltigkeit verabschiedet.
Bei der Betrachtung der Milleniumsentwicklungsziele, die in diesem Jahr eigentlich alle erfüllt sein sollten – das war der Plan –, muss man doch eine eher zwiespältige Bilanz ziehen. Zwar haben es einige Staaten erreicht, die Zahl der in Armut lebenden Menschen drastisch zu reduzieren, und gerade auch im Bereich der Bildung und Gesundheitsversorgung wurden teilweise gute Fortschritte erzielt. Wenn wir uns aber diesen gesamten Zeitraum vom Jahr 2000 bis heute ansehen, wissen wir auch, dass die Kluft zwischen Arm und Reich leider noch weiter gewachsen ist und auch heute noch viele Millionen Menschen in bitterer Armut und ohne Lebensperspektive leben. Auch das sind Gründe für die Situation, wie wir sie in den vergangenen Tagen, Wochen und Monaten häufig diskutiert haben. Vermehrte gewaltsame Konflikte und der Klimawandel verschärfen die Situation vieler Menschen in den letzten Jahren noch zunehmend.
Mit der Verabschiedung der Nachhaltigkeitsentwicklungsziele wurden die Milleniumsentwicklungsziele nun aufgelöst, und es wurden jetzt für alle Länder geltende globale Zielvorgaben zur ökologischen, sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit bis zum Jahr 2030 festgelegt. Diese Nachhaltigkeitsentwicklungsziele verbinden wirtschaftliche, soziale und ökologische Fragen, und sie unterstützen auch die Mitgliedstaaten bei einer kohärenten und nachhaltigen Zukunftspolitik.
Auch wir in Rheinland-Pfalz müssen uns natürlich fragen, welchen Beitrag wir zur Umsetzung dieser Sustainable Development Goals leisten können. Wir müssen wissen, dass sie tatsächlich auch an uns gerichtet sind. Ich will nur einige der Forderungen aus unserem Antrag noch einmal kurz wiederholen, weil sie uns besonders wichtig sind.
Wir werden auch zukünftig die zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verbände wie das Entwicklungspolitische Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz sowie die Weltläden und die Transferhandelsaktionsgruppen stärken, und wir müs
sen sie auch weiterhin unterstützen.
Wir müssen unsere entwicklungspolitischen Leitlinien überarbeiten und ständig, auch im Dialog mit den Nichtregierungsorganisationen, weiterentwickeln. Wir brauchen einen Nachhaltigkeitsbeirat, damit auch das Land zukünftig fachkundige Unterstützung bei der Ausgestaltung seiner Nachhaltigkeitspolitik erfährt, und – das ist eine ganz praktische Sache, Herr Kollege Klöckner hat es schon angesprochen – wir brauchen ganz praktisch eine Unterstützung bei der gesetzlichen und verbindlichen Umsetzung der ILOKernarbeitsnormen.
Wir haben viel zu tun. Ich glaube, wir haben in diesem Jahr, auch was Öffentlichkeitsarbeit angeht, viel erreicht. Wir sind aber noch lange nicht am Ziel.
Deswegen hoffe ich auf eine gemeinsame Arbeit in diesem Sinne.
Vielen Dank.
................. 6891, 6895 Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU:..... 6892, 6896 Abg. Benedikt Oster, SPD:........ 6893 Eveline Lemke, Ministerin für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung: 6894 Abg. Hans Jürgen Noss, SPD:...... 6896
Rot-Grüner Investitionsstau bei Landesstraßen – Sondergutachten des Landesrechnungshofs belegt Defizite rot-grüner Politik in Rheinland-Pfalz auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5613 –........... 6897
Ja, richtig.
Lieber Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Recherchen unterschiedlicher Medien sollen in den nächsten Tagen und Wochen die Vorbereitungen für die Stationierung von 20 neuen Atomwaffen am Fliegerhorst in Büchel, bei uns in der schönen Eifel, beginnen. Dem ZDF liegen entsprechende US-Haushaltspläne vor, die dies offenbar belegen.
Ja, so habe ich das gesagt, Herr Kollege Billen.
Nicht nur, dass immer noch US-Waffen bei uns in Rheinland-Pfalz, in Büchel, stationiert sind, wie uns gegenüber alle Experten bestätigen, sondern jetzt sollen sie auch noch modernisiert und damit langfristig in RheinlandPfalz gesichert bleiben. Das ist – so empfinden wir das zumindest – ein Skandal, weil wir keine Atomwaffen in Rheinland-Pfalz und anderswo wollen, wofür wir uns eigentlich gemeinsam einsetzen.
Herr Kollege Bracht, eigentlich gemeinsam.
Wir wollen keine Atomwaffen in Rheinland-Pfalz. Wir wollen nicht Teil einer neuen Aufrüstungs- und Kriegsstrategie von NATO, USA oder wem auch immer werden.
Wir haben 2005 in diesem Parlament und noch im März 2010 im Bundestag mit breiter Mehrheit partei- und fraktionsübergreifend beschlossen, die Bundesregierung solle sich bei den amerikanischen Verbündeten mit Nachdruck für einen Abzug der US-Atomwaffen aus Rheinland-Pfalz und aus Deutschland einsetzen.
Herr Kollege Bracht, es stellt sich jetzt die Frage, ob diese Beschlüsse für eine Regierung nicht bindend sind. Was da offenbar von Ihrer Parteivorsitzenden, von der Bundeskanzlerin, heimlich durchgewunken wurde, ist gegen den Willen der Parlamente und gegen den Willen unserer Bevölkerung.
Statt einer dringend notwendigen Abrüstung erfolgt offensichtlich die Stationierung von neuen Nuklearwaffen, die zusammen die Sprengkraft von 80 Hiroshima-Bomben haben. Unionspolitiker, zum Beispiel der frühere Staatssekretär Herr Wimmer, sprechen von einer bewussten Provokation Russlands, die das strategische Gleichgewicht in Europa zerstören soll. Diese Modernisierung gefährdet die Abrüstungsverhandlungen zwischen Russland und der NATO. Deshalb heißt es auch nicht ganz zu Unrecht aus dem russischen Außenministerium, dass dies auch eine Verletzung der Artikel 1 und 2 der Verträge zur Nichtverbreitung von Atomwaffen darstellt. Russland könne – das haben wir heute Morgen alle in der Zeitung lesen können – als Reaktion auf diese Pläne seine Manöver in der Ostsee oder auch im Schwarzen Meer verstärken.
Meine Damen und Herren, wir alle – ich hoffe, dass wir da ganz nah beieinander sind – müssen diese Logik des Kalten Kriegs endlich überwinden. Eine Aufrüstung zum Zweck der Abschreckung ist lange überholt. Wir brauchen eine weltweite Abrüstung.
Die Nachricht von der Modernisierung der Atomwaffen in Büchel löst verständlicherweise gerade auch bei vielen Menschen in der Region Besorgnis und Unverständnis aus. Seit Jahrzehnten gefährden die mutmaßlich in Büchel gelagerten Waffen die rheinland-pfälzische Bevölkerung und unsere Umwelt. Damit muss endlich Schluss sein.
Es gab ein Fenster als Gelegenheit. Das wissen Sie alle. Kurz nach der Bundestagswahl 2009 versprach die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung, sich innerhalb der NATO für den Abzug der noch verbliebenen US-Atomwaffen aus Deutschland einzusetzen. Was ist passiert? – Gar nichts!
Als 2010 zum Beispiel das neue strategische Konzept der NATO verabschiedet wurde oder 2012 beim NATO-Gipfel in Chicago – überall – hat es die Bundesregierung versäumt, dem parteiübergreifenden Bundestagsbeschluss Rechnung zu tragen, in Deutschland die verbliebenen Atomwaffen abzuziehen und die strategische Bedeutung der Atomwaffen im NATO-Bündnis zu reduzieren.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen:
Erstens: Die Modernisierung der Atomwaffen in Büchel ist ein falsches und ein sehr gefährliches Signal an die Welt. Sie widerspricht den Beschlüssen der Parlamente in diesem Land, und sie widerspricht dem Willen der Bevölkerung.
Zweitens – das ist für mich das wichtigste Anliegen, und ich hoffe, dass Sie dem gleich in Ihrem Redebeitrag zustimmen –: Wir fordern die Bundesregierung unmissverständlich auf, sich für eine weltweite und vollständige Abschaffung nuklearer Waffen einzusetzen. Wir wollen diese Waffen nicht. Nicht in der Eifel, aber auch nicht anderswo!
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sich herauszureden, weil es sich angeblich nur um Mutmaßungen und keine gesicherten Erkenntnisse handelt, das entlastet nicht, liebe Kollegin Kohnle-Gros, von einer Positionierung, von einer Überzeugung und davon, sich hier hinzustellen und zu sagen, was man will und was man nicht will.
Deswegen bin ich auch der stellvertretenden Ministerpräsidentin sehr dankbar, dass sie hier für die rot-grüne Landesregierung sehr klargemacht hat, was wir wollen, was wir für richtig halten und dass wir es eben für richtig halten, die Atomwaffen aus Rheinland-Pfalz sofort abzuziehen und unschädlich zu machen. Das ist eine Positionierung; das erwarten die Bürgerinnen und Bürger von uns. Wir geben sie vor, Sie eiern herum.
Meine Damen und Herren, das eine ist, dass wir wollen, dass diese Atomwaffen aus Rheinland-Pfalz abgezogen und unschädlich gemacht werden, das andere ist, dass die Bundesregierung endlich auch die Möglichkeiten ergreift, die sie juristisch hat, die rechtswidrige nukleare Teilhabe aufzugeben. Im Kriegsfall – das wissen Sie sehr genau – müssten nämlich deutsche Tornadopiloten diese Angriffe mit den US-Atomwaffen fliegen. Das kann nicht im Ernst nur eine Verhandlungsbasis auf NATO-Ebene sein. Hier müssen wir uns klipp und klar positionieren.
Meine Damen und Herren, die Politik der nuklearen Abschreckung der NATO, die sich in den letzten Tagen und Wochen wieder hochschaukelt, im Gegensatz zu einer Frontstellung gegen Russland, muss beendet werden. Die strategische Bedeutung von Nuklearwaffen muss endlich zurückgenommen werden. Ich glaube, hier sind wir ganz nah beieinander, und hier sollten wir uns auch nicht auseinanderdividieren lassen.
Ich finde, dass wir gerade als Deutsche, gerade in unserer historischen Verantwortung da eine besondere Verantwortung haben. Zu sagen, wir wollen den vollständigen Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland, aus Europa, ist überhaupt nichts Schäbiges. Das muss man in diesem Parlament sagen und diskutieren dürfen, weil es die Bürgerinnen und Bürger interessiert, weil sie sich Sorgen machen vor dem Hintergrund der vielen Berichte, die wir in den letzten Tagen gelesen haben.
Ich denke, dass wir das als unseren gemeinsamen Auftrag begreifen müssen und lade Sie ein,
sich dazu hier zu positionieren.
Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, noch kurz auf die Historie dieses Gesetzes einzugehen. Grundlage – das haben meine beiden Vorredner zu Recht gesagt – unseres Landesgesetzes über die Hafensicherheit ist eine Verordnung und eine Richtlinie der Europäischen Union. Beide sind Reaktionen auf die Terroranschläge vom 11. September 2001. Diese Anschläge, die die westliche Wertegemeinschaft zutiefst verunsichert haben, haben gezeigt, dass wir verletzlich sind und uns vor solchen geplanten Anschlägen nicht immer und nicht komplett schützen können.
Die Folgen dieser Verunsicherung treffen uns noch heute. Damals ist eine Reihe von Gesetzen erlassen worden, auf europäischer Ebene, aber auch national bei uns in Deutschland und in der Umsetzung auch bei uns in Rheinland-Pfalz. Die meisten dieser Gesetze – das ist aus meiner Sicht ein wichtiger Punkt – greifen auch in unsere deutschen Grundrechte ein. Das Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 zum Beispiel brachte uns die Sky Marshalls, die Antiterrordatei, und sie erleichterte Vereinsverbote oder auch die Vorratsdatenspeicherung.
Ich glaube, dass man sicherlich trefflich über den jeweiligen Sinn einer solchen Sicherheitsgesetzgebung streiten kann. Doch das Gesetz, über das wir heute sprechen, hat zum Anlass, dass es eine Beanstandung der Europäischen Kommission bezüglich der Umsetzung dieser Sicherheitsbestimmungen gegeben hat. In Rheinland-Pfalz sind – das hat Herr Kollege Henter zu Recht gesagt – die Häfen in Andernach, Bendorf und Wörth betroffen. Das Landeshafensicherheitsgesetz beinhaltet Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Zusammenwirken von Schiff und Hafen. Bisher – das ist ein Beispiel für diese Gesetzesänderung – war der Hafenbetreiber für die Erstellung und für die Durchführung eines Gefahrenabwehrplans zuständig. Diese Zuständigkeit wird nun die Wasserschutzpolizei als staatliche Stelle übernehmen.
Wenn wir das Gesetz heute einstimmig verabschieden, dann liegt es auch daran, dass wir keine andere Wahl haben, weil diese EU-Vorgaben zwingend sind. Die Änderungen, die wir jetzt beschließen, verbessern das Gesetz und verbessern vor allem die Situation derjenigen, die es anwenden müssen. Die privaten Hafenbetreiber werden von öffentlich-rechtlichen Aufgaben entlastet, Graubereiche werden geklärt. Die Zusammenarbeit mit NordrheinWestfalen – Kollegin Schmitt hat es gesagt – ist ebenfalls sehr zu begrüßen, weil sie hilft, den immer noch erheblichen Verwaltungsaufwand zu reduzieren, und auch gut funktioniert.
Kollegin Raue, die bei uns in der Fraktion dafür zuständig ist, hat mit den Hafenbetreibern und mit der Wasserschutzpolizei gesprochen, die jetzt auch weitere Aufgaben übernehmen soll. Die Rückmeldungen waren, dass alle derselben Ansicht waren und dieses Gesetz sehr begrüßen. Deswegen stimmen wir dem Gesetz heute auch zu.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren! Meine Kollegen haben bereits ausgeführt, um was es geht und
dass es deshalb vollkommen richtig ist, dass wir das Gesetz noch einmal ändern. Das Gesetz wahrt den Schutz und die Funktionsfähigkeit des Landtags und der Abgeordneten und schränkt die Versammlungsfreiheit – darüber gab es den einen oder anderen Artikel in den Zeitungen – nicht unverhältnismäßig ein. Wir können dem guten Gewissens zustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! So ist das mit
Absprachen und Vereinbarungen, die man versucht, mit der CDU zu machen.
Wir als grüne Fraktion beantragen die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 3 „Die Entwicklung der ökologischen Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz “.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ein offenkundig fahrlässiger und unverantwortlicher Umgang mit hochgefährlichen Biokampfstoffen in Rheinland-Pfalz ist für alle von uns hier absolut inakzeptabel. Wir dürfen es nicht zulassen, dass auf unverantwortliche Art und Weise durch den Einsatz aktiver Anthraxsporen die Gesundheit der rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger gefährdet wird. Das ist unser gemeinsamer Auftrag.
Bis auf einige Äußerungen von Herrn Klein am Schluss bin ich doch sehr dankbar, dass wir dazu auch in diesem Hause eine große Übereinstimmung haben.
Meine Damen und Herren, zunächst einmal ist es aber doch so, dass die amerikanischen Militärs hier gefordert sind, Aufklärung zu den in den Medien und jetzt auch hier bei uns berichteten Vorfällen zu leisten und eben transparent und klar auf die Fragen, die in der Region diskutiert werden, die wir aber auch eben gerade hier diskutiert haben, zu antworten.
Ich möchte aber noch etwas dazu sagen, weil das ein bisschen hinten heruntergefallen ist. Wir alle sind gefordert, unseren amerikanischen Partnerinnen und Partnern deutlich zu machen, dass wir nicht nur die Verwendung von biologischen Kampfstoffen an sich ablehnen, sondern natürlich auch und umso mehr direkt in dem Zusammenhang das Versenden und Experimentieren mit Sporen von Anthrax in einer Art und Weise, wie sie eben hier beschrieben worden ist und wie sie uns alle nur den Kopf schütteln lässt.
Unter Freunden Biokampfstoffe zu verschicken und Menschenleben zu gefährden, das geht gar nicht. Das muss für uns alle hier in diesem Hause klar sein.
So können und dürfen wir nicht miteinander umgehen.
Meine Damen und Herren, die Frage ist, wie sicher können sich die Menschen in Landstuhl und in der Umgebung fühlen, wenn sie kürzlich erfahren mussten, dass die Proben 2005 das Labor in Landstuhl erreicht haben und erst 2013 vernichtet wurden. Die Auskunft der amerikanischen Militärs ist, man wisse nicht so ganz genau, ob diese Anthraxsporen lebende oder inaktive waren.
Meine Damen und Herren, jeder Vorgang in einer städtischen oder kommunalen Verwaltung wird detaillierter festgehalten, auch bei uns in Rheinland-Pfalz. Wir alle wissen, was das manchmal bedeutet. Es bleiben viele offene Fragen. Viele sind schon von den Kollegen gestellt worden.
Ich möchte noch einige dazu stellen: Warum erreichten das Labor in Landstuhl überhaupt die Anthraxsporen, zumal das Labor explizit nicht darauf ausgelegt ist, mit Anthrax und anderen Biokampfstoffen zu experimentieren? Warum wurde überhaupt ein Detektor für biologische Kampfstoffe besorgt? Wieso weiß das US-Militär zwei Jahre nach der Vernichtung des Kampfstoffes angeblich nicht mehr, ob es aktive oder inaktive Sporen waren?
Wir brauchen hier – das muss der Appell aus diesem Haus an die Militärs in den Vereinigten Staaten sein – ganz schnell vollkommene Klarheit und Transparenz.
Meine Damen und Herren, wir GRÜNE begrüßen es ausdrücklich, dass Ministerpräsidentin Dreyer bereits kurz nach dem Bekanntwerden dieser Vorfälle an den USBotschafter geschrieben hat. Sie hat ihn, wie wir alle das formuliert haben, um Aufklärung in der Sache gebeten und um die Sicherstellung, dass solche Fehler nie wieder passieren. Das ist doch vollkommen klar.
Unserer Meinung nach, dass möchte ich noch einmal betonen, reicht das nicht aus. Wir GRÜNE – deswegen sind wir als Parlament in Gänze gefordert – schlagen deshalb vor, dass wir diese Vorfälle nicht nur der Landesregierung überlassen, sondern auch parlamentarisch in den Ausschüssen unseres Parlaments beraten. Es wäre zum Beispiel ein geeignetes Mittel, dass wir gemeinsam eine Ausschussanhörung beantragen, um unseren parlamentarischen Kontroll- und Informationsrechten hierbei nachzukommen. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger von uns als ihre Volksvertreterinnen und -vertreter.
Meine Damen und Herren, ich möchte eines noch einmal deutlich sagen. Glücklicherweise haben das die Kollegen in ihren Wortbeiträgen angedeutet. Mir wird bei dieser ganzen Sache und bei diesen Vorgängen, die jetzt nach und nach ans Licht kommen, nicht wohler, wenn dann ein Pentagonsprecher in den vergangenen Tagen in diesem Zusammenhang erklärt, die Anthraxsporen hätten die Labore des US Medical Health Center in Landstuhl überhaupt nicht verlassen, da sie dort sicher aufbewahrt gewesen seien. Berichte und Beispiele aus anderen Ländern deuten an, dass es solche und ähnliche Fälle nicht nur bei uns in Rheinland-Pfalz gegeben hat.
Deshalb ist es umso mehr unsere Aufgabe, hier für Aufklärung zu sorgen und immer wieder nachzufragen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es wird Sie nicht überraschen, wir beantragen als Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 3, Verschiebung der AusländerMaut: Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz.
Liebe Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion um die Behandlung der Forderung ist, wie wir alle wissen, wahrlich nicht neu, sondern sie beschäftigt uns seit Beginn der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Die Haltung, dass die Handwerker vorrangig zu befriedigen sind, war im Übrigen nicht nur eine Haltung und eine Meinung von Kurt Beck, sondern sie ist immer noch – das ist eben bereits erwähnt worden – die Rechtsauffassung des Insolvenzverwalters. Wenn dies tatsächlich am Ende so bestätigt wird, dann soll und wird es uns allen recht sein. Aber es muss zunächst einmal bestätigt werden.
Um diese Rechtsklarheit zu erhalten, hat die Landesregierung – das wissen Sie, Herr Kollege Licht – mit dem Insolvenzverwalter vereinbart, dass die Fragestellung der Gleich- oder Nachrangigkeit zur Entscheidung an die Europäische Kommission adressiert wird. Es wird – aber auch das wissen wir genau – natürlich nicht vor Rechtskraft der Verkaufsentscheidung geschehen. Sie alle wissen, dass genau diese Verkaufsentscheidung gerade beklagt wird.
Lieber Herr Kollege Licht, seit dem Nürburgringbeschluss der EU-Kommission vom 1. Oktober 2014 steht eine, wie Sie es eben noch einmal getan haben, geforderte nachrangige Anmeldung der Ansprüche des Landes, des Hauptgläubigers des Landes im Widerspruch, im Konflikt mit dem europarechtlichen Gebot, beihilfewidrige Leistungen zur Beseitigung der Wettbewerbsstörung unverzüglich und vollständig zurückzufordern. Das hat das Bundeswirtschaftsministerium – daraus ist bereits von Herrn Kollegen Pörksen zitiert worden – am 3. Feburar dieses Jahres festgestellt.
Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich noch einen weiteren Satz vom Bundeswirtschaftsministerium zitieren. Es geht weiter mit dem Zitat: „Der Gläubiger (hier: Staat) muss jede Möglichkeit nutzen, wie andere Gläubiger auch, auf die Höhe der Quote Einfluss zu nehmen und somit eine effektive Durchsetzung der Rückforderung zu erreichen. Nur unter dieser Voraussetzung wird die mit der rechtswidrigen Beihilfe verbundene Wettbewerbsverzerrung wirksam beseitigt.“
Herr Kollege Licht, ich übersetze Ihnen das. Die Landesregierung darf keine Nachrangigkeit ihrer Forderungen gegenüber den Forderungen der Handwerksbetriebe beantragen, weil dies dem EU-Beihilferecht widerspricht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie alle kennen dieses Schreiben. Sie alle kennen auch die anderen Unterlagen, die Ihnen zur Verfügung gestellt worden sind. Herr Staatssekretär Barbaro hat Ihnen das im Haushalts- und Finanzausschuss ausführlich berichtet. Wenn Sie nun trotzdem fordern, dass die Ansprüche des Landes nachrangig beantragt werden sollen, dann fordern Sie die Landesregierung wissentlich zu einem Rechtsbruch auf. Sie wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist pure Oppositionspolemik. Das werden wir so nicht akzeptieren. Das dürfen wir so nicht akzeptieren.
Natürlich wünschen wir uns alle, dass die Handwerkerinnen und Handwerker und die Dienstleister am Nürburgring durch die Insolvenz keinen Schaden erleiden sollen. Deshalb fordern und begrüßen wir, dass es insbesondere von der Landesregierung das Angebot gibt, gemeinsam mit der ISB Möglichkeiten auszuloten, inwieweit den betroffenen Betrieben Hilfen zur Verfügung gestellt werden können.
Meine Damen und Herren, eines will ich Ihnen vollkommen klar sagen: Herr Licht, Sie haben versucht, den großen Bogen zum Nürburgring zu schlagen. So etwas wie am Nürburgring darf und wird es in Rheinland-Pfalz nicht mehr geben. Dafür haben wir in den letzten Jahren – das ist oft anstrengend gewesen, Sie waren bei allen Entscheidungen dabei – glücklicherweise die notwendigen Voraussetzungen geschaffen.
Wir haben uns immer an dem Grundsatz orientiert – nicht nur, aber besonders am Nürburgring –, mit Transparenz und Ehrlichkeit die Probleme erstens zu analysieren und sie zweitens zu lösen. Genau das ist uns in den vergangenen Jahren gelungen, meine Damen und Herren.
Genau das ist es. Wir wollen transparent, ehrlich und offen Probleme analysieren und lösen. Wenn Sie uns jetzt zum Rechtsbruch auffordern, machen Sie sich genau diese überkommene Politik zu eigen. Dabei wollen Sie doch eigentlich diejenigen sein, die für Klarheit und Transparenz stehen.
Uns aber zu illegalem Handeln auffordern, das passt leider zu Ihrer Oppositionsrethorik, Frau Klöckner, aber das passt überhaupt nicht zu dem neuen Stil dieser Landesregierung.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, zunächst einmal ist klarzustellen, dass der Herr Staatssekretär die Historie noch einmal eindrucksvoll dargestellt hat. Herr Kollege Licht, da war es auf einmal sehr still um Sie.
Das ist vernünftig. Das sollten Sie bei mir auch tun.
Zuhören sollten Sie bei mir auch. Sie haben nämlich gerade einen anerkannten Experten zitiert.
Hören Sie mir einmal zu. – Sie haben eben einen anerkannten EU-Beihilfeexperten, den Juristen Dr. Bartosch, mit dem Sie am Montag gesprochen hätten, erwähnt und zitiert. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus einem Bericht des Südwestrunkfunks: „Aus juristischen Gründen darf die Landesregierung aber mit ihren Forderungen den Handwerkern nicht den Vorrang geben. Der unabhängige EU-Beihilfe-Experte Dr. Andreas Bartosch bestätigt jetzt diese Rechtslage. Das Vorgehen der Landesregierung geschehe im Einklang mit geltendem EU-Recht. Würde das Land als Hauptgläubiger den Handwerkern bei der Bezahlung den Vortritt lassen, würde es gegen das EUBeihilferecht verstoßen. Ein sogenannter Rangrücktritt im Insolvenzverfahren Nürburgring sei für das Land deshalb nicht möglich.“ – So der Jurist, den Sie eben zitiert haben.
Herr Kollege Licht, das ist es: Sie wissen genau um die Rechtslage und verfahren wissentlich nach dem Motto: Was kümmert mich eigentlich die Rechtslage? Was in
teressiert es mich, was im EU-Beihilferecht steht? Was kümmert mich die Kommission? –
Sie führen genau die Politik weiter, die Sie in den letzten Jahren in diesem Parlament angeblich immer bekämpft haben. Deshalb sind Sie zum Beispiel auch gegen das Transparenzgesetz. Deshalb sind Sie auch gegen die Offenlegung von Nebeneinkünften. Deswegen sind Sie zum Beispiel auch gegen mehr Bürgerbeteiligung; denn Sie machen hier intransparent und unehrlich Politik.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Licht, das müssen Sie sich jetzt anhören.
Wir mussten uns von Ihnen gerade ganz viel Quatsch – im wahrsten Sinn des Wortes – anhören. Wir haben uns als Rot-Grün verpflichtet, uns an dem Machbaren und – gerade was den Nürburgring angeht – am Verantwortbaren zu orientieren. Das ist eine Verpflichtung, der wir uns heute umso mehr stellen werden, weil es uns um die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land geht. Das, was Sie machen, ist unverantwortlich und zum Schaden der Bürgerinnen und Bürger und der Region rund um den Nürburgring. Deshalb sind wir der Meinung – das werden uns die Wählerinnen und Wähler ganz sicher auch bestätigen –, dass wir die bessere und verantwortbare Politik in diesem Land machen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Bundesgartenschau im Mittelrheintal ist eine richtig gute Idee
das muss auch erst einmal so stehen bleiben können –, weil ich glaube, dass sie den Gemeinschaftssinn einer ganzen Region stärken und unsere schöne Region im Mittelrheintal im wahrsten Sinne des Wortes aufblühen lassen könnte. Gerade die Bundesgartenschau 2011 in Koblenz hat uns gezeigt, welche riesigen und starken Impulse für die gesamte Regionalentwicklung hiervon ausgehen können. Es ist schade – das hat der Kollege Lammert gerade eben auch wieder bewiesen –, dass die CDU wieder einmal nur Fundamentalopposition betreibt,
eine gute Idee nicht einfach einmal auch als eine solche gute Idee anerkennen kann. Herr Langen, Herr Schnieder, Herr Lammert sind das Dreigestirn der CDU im Moment, die „Dagegenpartei“. Herr Kollege Schweitzer hat es gestern eindrucksvoll nachgewiesen.
Ich kann es hier an diesem Punkt auch wieder nachweisen. Sie sind die „Dagegenpartei“ in Rheinland-Pfalz. Sie haben eine gute Idee des Innenministers nicht einfach einmal als eine solche anerkannt, sondern haben die Bedenkenträger und die Dagegenposition in Ihrer Partei, in Ihrer Fraktion wieder laut werden lassen.
Das ist die Realität, Herr Bracht.
Ablehnen um des Ablehnens willen, genau das ist Ihre Position, das ist unverantwortlich, und vor allem schadet das – lieber Kollege Bracht, Sie kommen auch aus der Region – unserer Region, so wie Sie unverantwortlich mit solchen großartigen Vorschlägen umgehen.
Als Koblenzer, der 2011 die Chance hatte und hautnah in meiner wunderbaren Heimatstadt auch miterleben durfte, was die Bundesgartenschau auch mit uns und unserer Stadt gemacht hat, kann ich eben sagen,
das ist keine Schnapsidee, wie Werner Langen zitiert wird,
sondern die Bundesgartenschau zum Beispiel in Koblenz hat alle Erwartungen übertroffen. Sie hat selbst kühnste Optimisten tatsächlich übertroffen. Ich selbst gebe ehrlich zu, ich war erst einmal sehr skeptisch, aber habe mich eben auch eines besseren überzeugen lassen wie Kolleginnen und Kollegen aus dem Stadtrat in Koblenz, im Übrigen auch von der CDU.
3,5 Millionen Besucher führten zu einem kräftigen Plus sowohl für die Wirtschaft als auch für den Tourismus in unserer Region. Eine solche Bundesgartenschau 2031 im Mittelrheintal kann auch zu einem neuen Bewusstsein und auch zu einem neuen Selbstbewusstsein in der Region führen, aber nur, wenn die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger von Anfang an mit einbezogen werden,
wenn die Planungen dann aber auch auf eine sichere finanzielle Grundlage gestellt werden und wenn wir natürlich vor allem auch eine nachhaltige Ausgestaltung dieser Bundes
gartenschau planen. Sie können aber davon ausgehen, dass das auch so gemacht werden wird.
In Koblenz hat die Bundesgartenschau zu einer ganz neuen Identifikation der Menschen mit ihrer Stadt geführt und nachhaltige Stadtentwicklung in einem Maße vorangebracht, die ohne diese Bundesgartenschau überhaupt nicht vorstellbar gewesen wäre. Deswegen ist es nicht nur eine wirtschaftliche Chance für die Region, sondern auch ein Ereignis, dass die Menschen verbindet und auch einen Sinn stiften kann für die Region im Mittelrheintal.
Meine Damen und Herren, vollkommen klar ist aber auch, dass die Bundesgartenschau eine Chance bietet, die ganze Schönheit des Tals auch touristisch noch stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Davon würden natürlich die Bürgerinnen und Bürger, die Besucherinnen und Besucher, die Tourismusbetriebe und letztendlich auch alle im Tal profitieren.
Selbstverständlich wird auch der Kulturstaatssekretär ganz bestimmt intensiv in die Planungen und in die Überlegungen mit einbezogen.
2031 ist auch ein gutes Datum. Da regiert immer noch Rot-Grün in diesem Land.
Dann werden wir und die Ministerpräsidentin – vielleicht ist es dann Eveline Lemke – stolz sagen können, dass sie die Idee hatte, diese Bundesgartenschau 2031 in den Masterplan des Welterbes Oberes Mittelrheintal als Teil der Vision für ein Zukunftsbild des Oberen Mittelrheintals zu integrieren, wofür wir uns in den letzten drei Jahren enorm auf den Weg gemacht haben,
vieles zu verbessern in unserer Region, wobei Sie immer wieder eingeladen waren, sich zu beteiligen. Leider war auch am letzten Samstag von der CDU-Landespartei niemand in Boppard.
Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Bracht, Sie reden von Verantwortung und Glaubwürdigkeit. Das ist mutig, aber überlegen Sie einmal – ich glaube, da sind wir einer Meinung –, Voraussetzung für die Akzeptanz einer solch großen Idee, wie sie Herr Lewentz formuliert hat, wäre, dass endlich die Zusage der Bahn und des Bundes erfüllt wird, bis 2020 den Bahnlärm um die Hälfte zu reduzieren, und darüber hinaus die lärmmindernden Maßnahmen an den Zügen und Gleisen fortgeführt werden.
Das aber liegt in der Verantwortung des unionsgeführten Bundesverkehrsministeriums. Sie sind dafür in Berlin verantwortlich, nicht die Landesregierung. Das ist der entscheidende Punkt, Herr Bracht.
Wir müssen hier über eine völlig verfehlte Verkehrspolitik diskutieren, was wir heute Morgen schon getan haben, über eine illegitime Ausländermaut,
anstatt dass sich Herr Dobrindt wirklich um die Probleme der Menschen in diesem Land kümmert. Das gehört dazu. Das wäre glaubwürdig, das wäre ehrlich, und das wäre Verantwortungsübernahme auch aufseiten der CDU.
Meine Damen und Herren, klar ist, dass wir die Augen vor den Problemen in der Region, wie den Bahn- und den Verkehrslärm, aber auch den demografischen Wandel oder die Strukturschwäche an der einen oder anderen Stelle, nicht verschließen werden. Dafür brauchen wir zukunftssichere Lösungen, die die Region nicht abhängen, sondern die das Welterbe Mittelrheintal als Tourismusmagnet, aber auch als Wirtschaftsfaktor als solches wahrnehmen und erhalten.
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, Sie haben vorhin so lapidar über diesen Prozess, der von Frau Lemke vor fast vier Jahren angestoßen worden ist, hinweg gewischt. Unter der Federführung von Frau Lemke sind so viele wichtige – 150 – Schritte und Maßnahmen miteinander diskutiert und auf den Weg gebracht worden.
Leider war die Landes-CDU nicht in der Lage, sich daran zu beteiligen.
Meine Damen und Herren, wir GRÜNE werden die Idee der BUGA 2031 im Mittelrheintal weiter positiv begleiten, weil wir sie ausgestalten wollen, und zwar nachhaltig, zukunftsorientiert und natürlich finanziell darstellbar ohne Wenn und Aber.
Die Region – ich glaube, das ist sehr deutlich geworden; das hat Herr Innenminister Lewentz auch gesagt – hat sich bereits auf den Weg gemacht.
Liebe CDU, machen Sie sich mit auf den Weg, und schlagen Sie sich nicht in die Büsche; denn diese BUGA 2031 wäre eine Riesenchance für unsere Region und die Menschen im Mittelrheintal.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde, diese Debatte zeigt doch eines sehr deutlich: Wir haben eine gute Idee, über die wir diskutieren und die uns eigentlich alle miteinander verbinden müsste. – Eigentlich! Aber wir haben auch eine Opposition in diesem Land, und das bleibt hoffentlich auch noch sehr lange so
ja, das entscheidet der Wähler und vor allem auch die Wählerin –, die es nicht schafft, einfach einmal über ihren eigenen Schatten zu springen. Stattdessen macht sie wieder ganz kleines Karo und versucht, den regierungstragenden Fraktionen eine Debatte aufzudrängen, um die es heute überhaupt nicht geht.
Heute geht es um die Idee einer Bundesgartenschau 2031. Genau darum geht es. Dazu haben Sie herumgeeiert.
Dazu hat Ihr Generalsekretär Schnieder in den letzten Tagen sehr deutlich gesagt, dass er davon gar nichts hält.
Herr Langen hat erzählt, das wäre eine Schnapsidee. Das ist die Kakophonie der CDU-Opposition in diesem Land. Genau!
Herr Kollege Bracht, Sie wissen wie alle anderen auch ganz genau, dass es in unterschiedlichen Parteien unterschiedliche Auffassungen zu bestimmten Projekten gibt, ohne Wenn und Aber, aber dass es in einer Koalition dazugehört, bestimmte Dinge zu vereinbaren und diese Vereinbarungen einzuhalten.
Das werden wird tun. Das müssten wir – Gott mag es verhüten – mit Ihnen vielleicht genauso machen. Wir werden alles dafür tun, dass das nicht so ist.
Es geht darum, dass man sich an bestimmte Vereinbarungen hält. Wir haben eine Vereinbarung.
Sie kennen den Koalitionsvertrag. Es wird keine Mittelrheinbrücke geben. Daran hält sich unserer Koalitionspartner, und auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Vielen herzlichen Dank.
................. 6340
Die Aktuelle Stunde wird dreigeteilt. Jeweils Aussprache gemäß § 101 GOLT... 6341
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 16/5006 –........... 6341
Einstimmige Annahme............. 6341
...tes Landesgesetz zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4333 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 16/5066 –
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5028 –........... 6341
Vielen herzlichen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst auch noch einmal darauf eingehen, worüber wir heute sprechen und durchaus auch einmal den Anlass würdigen, wie gut und wie wichtig dieses Projekt der Burgenbloggerin ist. Das ist viel zu selten oder leider heute nicht häufig genug gesagt worden, und insbesondere leider auch nicht von Ihnen, Herr Kollege Weiland. Die Generaldirektion Kulturelles Erbe, die Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz und die „Rhein-Zeitung“ haben dieses spannende Projekt ins Leben gerufen. Sie haben damit für eine innovative, wichtige und positive Berichterstattung über unser schönes Mittelrheintal gesorgt. Sie ermöglichen tatsächlich eine Diskussion, wie wir sie leider lange nicht über unser Mittelrheintal, aber auch über die Aufgaben, die noch vor uns stehen, hatten.
Wie wichtig uns als Politik das Mittelrheintal ist, dokumentiert unter anderem auch die Höhe der Fördermittel. Herr Staatssekretär Schumacher hat es bereits gesagt, aber wir wissen es auch alle. Seit der Anerkennung des oberen Mittelrheintals als UNESCO-Welterbestätte wurde rund eine halbe Milliarde Euro für Maßnahmen und Projekte investiert. Gerade auch die großartige Zusammenarbeit der verschiedenen Partner auf den verschiedenen Ebenen bei der Bundesgartenschau 2011 in Koblenz, was für uns im nördlichen Rheinland-Pfalz, aber auch in ganz RheinlandPfalz ein Jahrhundertereignis war, das immer noch auch nach vier Jahren positiv in die ganze Region hineinwirkt, gerade auch was die touristischen Zahlen angeht, muss doch beispielgebend sein für eine gute Zusammenarbeit der unterschiedlichen Ebenen.
Meine Damen und Herren, weil das eben in einem Nebensatz von Ihnen, Herr Kollege Dr. Weiland, angedeutet worden ist, wir alle wissen sehr genau um die Lärmbelastungen im Mittelrheintal. Ganz ehrlich, niemand verhöhnt die Menschen, die diesen Belastungen tagtäglich ausgesetzt sind und die zu Recht auch demonstrieren und tatsächlich auch ihren Unmut gegenüber den Verantwortlichen deutlich machen. Wir engagieren uns – das wissen Sie sehr genau – partei- und fraktionsübergreifend für ein leiseres Mittelrheintal. Wir haben zum Beispiel auch eine gemeinsame Demonstration am 9. Mai in Koblenz erlebt. Da gibt es überhaupt nichts, was uns trennt. Das ist etwas, was wir gemeinsam für dieses Mittelrheintal lösen müssen und wobei wir Gott sei Dank keine Partei- oder Fraktionsgrenzen und -brillen sehen.
Wir alle, die wir das große Glück haben, in dieser schönen Region leben zu dürfen, sind gefordert, uns einzubringen, auch unsere Energie und unsere Ideen in die Weiterentwicklung der Region einzubringen. Es gibt vielfältigste Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger und auch die kommunalpolitisch Verantwortlichen, sich immer wieder mit einzubringen. Wir haben natürlich schon viel erreicht. Seit 2002 ist enorm etwas geschaffen worden, aber wir haben auch noch viel vor. Das wissen wir, die wir im Mittelrheintal wohnen, sehr, sehr genau. Wir haben viel vor. Das bedeutet aber auch, wenn wir uns mit der Situation auseinandersetzen, müssen wir natürlich das Positive aus dem Mittelrheintal herausstellen. Dann dürfen wir aber auch das Kritische nicht außen vor lassen.
Dann darf man und muss man auch zum Beispiel über Defizite in der gemeinsamen touristischen Vermarktung reden. Dann muss man auch darüber reden, dass natürlich in der kommunalen Zusammenarbeit nicht alles so gut funktioniert. Das ist etwas, was uns insbesondere auch der Staatssekretär in seiner besonderen Art und Weise und in seinen besonderen Ausdrücken mit auf die Agenda geschrieben hat. Ich glaube, dass uns das allen ganz guttut.
Meine Damen und Herren, klare Worte, aber auch Verständnis, Empathie, gegenseitiger Respekt und die gemeinsame Begeisterung für unsere Region ist das, was wir gemeinsam brauchen. Dazu sollten auch Sie – ich weiß, dass Sie das auch kommunal tun – sich wieder mit auf
den Weg machen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU.
Vielen Dank.
Lieber Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine beiden Kollegen Parlamentarische Geschäftsführer haben eben bereits ausgeführt, worum es uns hier und heute bei dem Gesetzentwurf, den wir alle drei Fraktionen gemeinsam einbringen, geht. Ich will das deswegen nicht unnötig in die Länge ziehen, aber ich möchte Ihnen noch einmal kurz erläutern, warum wir – es ist zwar erst die erste Beratung – als GRÜNE durchaus sehr einverstanden mit diesem Gesetzentwurf sind. Sofern nichts Außergewöhnliches passiert, werden wir diesen Gesetzentwurf natürlich gern zustimmen.
Zum einen – das haben die beiden Kollegen angesprochen – ist darin auch eine neue Semantik enthalten. Es ist nicht mehr die Bannmeile, sondern jetzt der befriedete Bezirk. Diese Bezirke sind so groß wie nötig, um die Erreichung des Schutzzweckes zu gewährleisten, wie es auch eben ausgeführt worden ist. Sie sind aber auch so klein wie möglich, um die Versammlungsfreiheit, die uns allen ein sehr, sehr hohes Gut ist, nicht mehr als nötig zu beeinträchtigen. Sie sind natürlich auch in zeitlicher Abfolge aufeinander abgestimmt, sodass es natürlich immer nur einen befriedeten Bezirk geben wird.
Meine Damen und Herren, ein zweiter Grund, der für uns GRÜNE ein wichtiger ist und der deswegen in diesem Gesetzentwurf meiner und unserer Meinung nach so gut
geregelt ist, ist, dass die neue Regelungssystematik der §§ 2 und 3 die Versammlungsfreiheit noch mehr stärkt, weil ein Versammlungsverbot ohne Rücksicht auf eine konkrete Gefährdung der geschützten Rechtsgüter nun nicht mehr möglich ist und es einen Zulassungsanspruch gibt oder dieser jetzt so im Gesetz formuliert ist. Es bedarf eben nicht mehr dieses Konstrukts der verfassungskonformen Auslegung des Artikels 8 des Grundgesetzes, sondern das ist jetzt gesetzlich normiert. Das bedeutet auch, dass das der Versammlungsfreiheit immanente Demokratieprinzip hierdurch noch weiter gestärkt wird.
Ein dritter Grund ist, dass wir eine bürgerfreundliche Regelung erhalten, dass die Veranstalter, wenn sie denn Veranstaltungen im befriedeten Bezirk machen wollen, in Zukunft nur noch mit einer Behörde, nämlich mit der Stadtverwaltung Mainz, in Kontakt treten müssen.
Zum Vierten: Ein gutes Argument für diesen Gesetzentwurf ist, dass er den Begriff der Bannmeile jetzt durch den Begriff des befriedeten Bezirks ersetzt und damit auch deutlich macht, dass nicht die Bürgerinnen und Bürger aus dem Umfeld des Landtags verbannt werden sollen, sondern die Funktions- und Arbeitsfähigkeit unseres Parlaments und die Entscheidungsfreiheit von uns Abgeordneten geschützt werden soll.
Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss und sind sehr optimistisch, dass wir das auch gemeinsam so auf den Weg bringen können.
Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Mit dem heute von den Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Gesetzentwurf geht es fundamental um die Verbesserung des Rechtsschutzes bei Landtagswahlen und damit eben auch um einen wesentlichen Beitrag für mehr Rechtssicherheit bei Landtagswahlen.
Wir haben die Verfassung mit allen Fraktionen dieses Hauses gemeinsam geändert, damit wir am 13. März des kommenden Jahres gemeinsam mit Baden-Württemberg und mit Sachsen-Anhalt den Landtag, unser Landesparlament, neu wählen können. Alle Fraktionen im rheinlandpfälzischen Landtag haben den Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung vorlegt, und er ist im letzten Plenum auch mit der nötigen Zweidrittelmehrheit beschlossen worden. Er ist einstimmig beschlossen worden.
Wir erhoffen uns alle zusammen mit diesem Superwahltag und der Möglichkeit, die wir jetzt schaffen, eine höhere Wahlbeteiligung. Deswegen freuen wir uns natürlich, dass
die CDU diese Verfassungsänderung mitgetragen hat. Ich bin ein bisschen erleichtert darüber, dass Sie, Kollege Bracht, eben gerade erläutert haben, warum Sie diesen Gesetzentwurf heute, wo es um die einfachgesetzlichen Regelungen geht, nicht mit eingebracht haben. Ich kann Ihre Argumente nicht nachvollziehen, aber sie sind zunächst absolut zu respektieren. Deswegen glaube ich, dass wir vielleicht im Ausschuss gemeinsam an dem einen oder anderen Punkt – auch an den Punkten, die Sie angesprochen haben – vielleicht doch zu einer gemeinsamen und konsensualen Lösung finden, was im Interesse von uns allen sein sollte.
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben heute Änderungen eingebracht, die das Landeswahlgesetz, das Landesgesetz über den Verfassungsgerichtshof, das Landeswahlprüfungsgesetz und das Landesverwaltungsverfahrensgesetz betreffen. Furchtbar kompliziert! Die einzelnen Punkte, die eben unter anderem schon von Kollege Pörksen und von Kollege Bracht angesprochen worden sind, will ich nicht noch einmal wiederholen. Ich möchte nur einige Punkte herausnehmen, weil sie fundamental eine Veränderung gegenüber der bisherigen Gesetzeslage mit sich bringen.
Zum einen ist es so: Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen erhalten nun das Recht, noch vor der Landtagswahl Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof zu erheben, falls ihr Wahlvorschlag zurückgewiesen wurde. Die Nichtzulassung zu einer Wahl – das wissen wir alle, die wir auch in Parteien organisiert sind – ist für eine Partei fast ebenso einschneidend wie ein Parteiverbot. Denn wenn man nicht an Wahlen teilnehmen kann, dann kann man natürlich auch nicht politisch agieren, zumindest als Partei. Als jeder einzelne Mensch ist es etwas vollkommen anderes.
Wir wollen deswegen aber die längst überfällige Änderung des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof vornehmen. Damit würden wir einen Beitrag zu mehr Rechtssicherheit leisten.
Zum Zweiten ist auch noch einmal zu erwähnen, dass wir den Landeswahlausschuss um zwei Personen als weitere Beisitzer ergänzen wollen, die Richterinnen oder Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sein müssen.
Zum Dritten – auch das möchte ich gerne noch einmal erwähnen, was allerdings von Herrn Pörksen schon angesprochen worden ist – wird der Stimmrechtsausschlussgrund für Personen, die sich aufgrund einer strafrechtlichen Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, ersatzlos gestrichen. Dieser Stimmrechtsausschlussgrund ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt, da Menschen, die mit dem gleichen Krankheitsbild in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht sind, aber nicht straffällig geworden sind, glücklicherweise ihr Wahlrecht auch nicht verlieren. Insofern ist das eine notwendige Anpassung.
Zum Letzten möchte ich noch einmal erwähnen, dass wir natürlich im Kontext mit der Änderung des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof zudem eine erweiterte Befugnis zur sogenannten A-limine-Entscheidung einräumen. Das geschieht vor allem aus prozessökonomischen
Gründen, damit der Verfassungsgerichtshof tatsächlich unzulässige oder offensichtlich unbegründete Anträge ohne eine mündliche Verhandlung durch einstimmigen Beschluss in Zukunft zurückweisen kann.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir die Empfehlungen der Enquete-Kommission „Bürgerbeteiligung“ zum Landeswahlgesetz in einem weiteren Schritt nach der Sommerpause angehen wollen.
Ich glaube, dass wir mit dem ersten Paket eine vernünftige Lösung gefunden haben. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. Ich hoffe sehr, dass wir das gemeinsam – möglicherweise übereinstimmend mit der CDU – im Juli dann beschließen können.
Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantrage ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 3, Hohe Nitratbelastung in rheinland-pfälzischen Gemeinden betreffend, der Abgeordneten Johnen, Hartenfels, Besic-Molzberger und Ratter.
Ich biete der CDU gerne an, hier auf einen Redebeitrag zu verzichten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Meine beiden Vorredner haben es schon erwähnt: Alle Fraktionen werden heute und morgen in diesem Parlament gemeinsam eine Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz beschließen. Damit wollen und werden wir die Möglichkeit eröffnen, zusammen mit Baden-Württemberg und SachsenAnhalt im kommenden Jahr sozusagen einen Superwahltag zu kreieren und zu organisieren.
Wir GRÜNE begrüßen diesen Superwahltag sehr, weil ein solcher Tag natürlich auch die Chance birgt, die Wählerinnen und Wähler stärker zu mobilisieren und die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Ein gemeinsamer Wahltermin mit möglicherweise sogar zwei anderen Bundesländern hat bundesweit eine größere Strahlkraft und wird deshalb zu einer höheren Wahlbeteiligung führen. Davon gehen wir aus. Das muss und soll unser aller Ziel sein.
Deswegen haben wir uns mit der SPD und der CDU darauf geeinigt, eine solche Verfassungsänderung zu beschließen. Die zentralen Aspekte, die in unserer Verfassung geändert werden müssen, haben meine beiden Kollegen eben gerade erwähnt. Mir bleibt deshalb nur, herzlich zu danken für die konstruktiven gemeinsamen
Beratungen und auch dafür, dass wir diesen Weg heute und morgen gemeinsam gehen können.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt die Aussprache zu Frage Nummer 3 des Abgeordneten Hartenfels zur Sicherung wertvoller Auwälder.
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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir erleben zurzeit eine dramatische weltpolitische Situation. Heute fliehen überall auf der Welt so viele Menschen vor Gewalt, Kriegen und Konflikten wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Allein in Rheinland-Pfalz werden in diesem Jahr bis zu 15.000 Flüchtlinge, die aus Kriegsgebieten zu uns kommen, erwartet.
Dabei erreichen die internationalen Konflikte ganz neue, traurige Dimensionen. In der Ukraine finden kriegerische Auseinandersetzungen bis heute, bis zur Stunde direkt vor unserer Haustür statt. Gleichzeitig häufen sich quasi alltäglich die Schreckensmeldungen zu immer neuen Gewalttaten der Terrororganisationen Boko Haram oder Islamischer Staat, ganz zu schweigen von den andauernden Bürgerkriegen in Syrien und an vielen anderen Konfliktherden in dieser Welt.
Außenminister Steinmeier hat es kürzlich so ausgedrückt: Die Welt ist aus den Fugen geraten. – Das ist ein, sagen wir einmal, sehr europäisch geprägter Blick auf die Situation. Aber er beschreibt ziemlich bildlich, was viele von uns in diesem Hause denken und empfinden.
Vor diesem Hintergrund der aktuellen Weltpolitik ist es unserer Meinung nach absolut richtig, notwendig und zwangsläufig, als Land Rheinland-Pfalz weiterhin Verantwortung zu übernehmen und unseren, wenn auch eher kleinen Beitrag dazu zu leisten, dass eine nachhaltige Entwicklung und Friedenspolitik auf dieser Welt geleistet werden kann.
Professor Klaus Töpfer hat es bei der Auftaktveranstaltung der Friedensakademie auf dem Hambacher Schloss so ausgedrückt, er hat z. B. unsere viel beachtete Partnerschaft mit Ruanda genannt und dass uns diese Partnerschaft quasi verpflichtet, sich über Frieden, Friedenserhaltung, Friedensprävention und die Einbindung der Menschen in diesen Prozess sehr genau zu informieren, dazu zu forschen und dazu substanzielle Beiträge zu liefern.
Deshalb haben wir in Rheinland-Pfalz den Aufbau der Friedensakademie in den vergangenen Jahren und Monaten vorangetrieben. Nur wenn wir die bestehenden Konflikte analysieren und die Hintergründe und die Zusammenhänge kennen, können wir entsprechende Lösungsansätze entwickeln. Genau dies ist eine der Aufgaben der Friedensakademie. Sie soll lösungsorientiert Forschung und Lehre betreiben. Sie soll Friedensfachkräfte ausbilden und die verschiedenen friedenspolitischen Initiativen in unserem Land vernetzen.