Protokoll der Sitzung vom 01.07.2015

(Alexander Licht, CDU: Transparenz ist auch notwendig bei dieser Landesregierung!)

Was haben wir konkret empfohlen? – Wir haben konkret den Transparenzgrundsatz, den Abwägungsgrundsatz, die Barrierefreiheit, die Dolmetscher- und Rückmeldefunktion und die Gebührenfreiheit empfohlen. All das hat die Enquete-Kommission empfohlen. Wir sind sehr, sehr froh, dass zahlreiche dieser Punkte aufgenommen wurden. Viele Forderungen sind in das Gesetz eingeflossen, und wir werden uns das Gesetz vor dieser Maßgabe natürlich jetzt noch in der parlamentarischen Beratung genau anschauen.

Insgesamt kann man aber sagen, es setzt die Verwaltung in eine Pflicht, bestimmte Dinge zu veröffentlichen. Es ist ein großer Schritt, dass diese alle an einem zentralen Ort zu finden sind.

Sie haben eben gesagt, ja, es ist möglich, dass Sie das auf Ihrer Homepage veröffentlichen, auf der Homepage der Staatskanzlei, die Ministerratsbeschlüsse etc.

Der Vorteil dieses Gesetzes ist, dass es für die Bürgerinnen und Bürger durch einen Mausklick möglich ist, zentrale Informationen dieses Landes zur Verfügung zu haben.

(Malies Kohnle-Gros, CDU: Das klappt noch nicht einmal in Hamburg!)

Das ist eine Situation, die wir derzeit nicht haben. Es wird auch einiges an Schritten erfordern, damit es einen Automatismus gibt, dass diese Dinge veröffentlicht werden.

Also sollten Sie das vielleicht nicht so kleinreden, wenn Sie wissen, was für technische Erfordernisse dahinterstecken.

Es ist insgesamt ein sehr, sehr mutiger Schritt, den wir gehen. Da zieht der Vergleich mit Hamburg eben auch, weil wir genau wissen und uns damit auseinandergesetzt haben. Wir hatten Anzuhörende aus Hamburg in der EnqueteKommission gehabt. Es erfordert wirklich viele Schritte, um eine solche Transparenz, die für die Bürgerinnen und Bürger einfach zugänglich ist, herzustellen. Also sollte man in der Debatte nicht marginalisieren, was es für eine öffentliche Verwaltung bedeutet, es herzustellen.

Die Bürgerbeteiligung und das Mehr an Beteiligung sind nur ein Aspekt. Ein wichtiger Aspekt dieses Gesetzes ist natürlich die Digitalisierung unserer öffentlichen Verwaltung. Das ist der Kulturwandel. Das wurde hier schon erwähnt. Die Verwaltung soll zukünftig transparent, beteiligungsorientiert und digital sein.

Zukünftig wird es zwei Wege zur Information geben. Derzeit gibt es nur einen Weg zur Information, das klassische Antragsverfahren. Wir wissen aber von Bürgerinnen und Bürgern, dass ein Antragsverfahren, ich stelle einen Antrag auf Information, immer noch eine Beteiligungshürde darstellt, das heißt, wenn ich mit einem Klick meine Informationen bekomme, ist diese Beteiligungshürde für alle Bürgerinnen und Bürger viel, viel niedriger. Das kann man auch nicht vernachlässigen.

Frau Kohnle-Gros, Sie hatten meines Erachtens einen gedanklichen Fehler. Sie haben kritisiert, dass die Informationen nur nachträglich eine Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns ermöglichen. – Natürlich nachträglich. Es ist klar, dass ich mir danach anschauen kann, wie ist eine Entscheidung zustande gekommen. Das Transparenzgesetz sagt nicht, ich mache ein Beteiligungsverfahren. Das andere ist, wenn eine Verwaltung ein Beteiligungsverfahren macht, um die Bürgerinnen und Bürger bei einer Entscheidung zu beteiligen. Das ist aber nicht der Punkt des Gesetzes. Der Punkt des Gesetzes ist, die Verwaltung nachvollziehbar zu machen in ihren Entscheidungen. Wichtig ist es, dass wir zukünftig selbstverständlich mehr Beteiligung haben. Aber das ist nicht Kern dieses Gesetzes.

(Marlie Kohnle-Gros, CDU: Kosten-Nutzen!)

Insgesamt – da will ich die Kritik auch zurückweisen – hatten wir ein intensives Bürgerbeteiligungsverfahren gehabt. Tatsächlich hat das neue Standardgesetz – – – Ich danke auch sehr der Staatskanzlei für die Durchführung. Da verstehe ich Ihre Kritik nicht. Sie haben gesagt, dass hätte man genauso bei einem normalen Anhörungsverfahren im Rahmen der formalen Gesetzgebung durchführen können. Eben nicht. Wir haben über 500 Menschen, die über dieses Gesetz mitdiskutiert haben, die gesagt haben, was sie im Endeffekt haben möchten, welche Qualitätskriterien die Transparenz-Plattform haben soll. Wir haben selbst Betroffene innerhalb des Verfahrens gehabt. Das kann man mit einer normalen formalen Anhörung der Verbände in dieser Breite nicht abdecken. Ich finde es toll, dass wir im Rahmen der formalen Gesetzgebung diesen Weg gegangen sind. Ich denke, dass es wirklich einen Standard gesetzt hat.

Was wir im Medienausschuss diskutiert haben, haben Sie auch falsch dargestellt.

(Marlies Kohnle-Gros, CDU: Ich habe es gerade noch einmal gelesen!)

Es wurde lediglich gesagt, dass es sich nicht bei jedem Gesetzgebungsprozess anbietet, ein derart umfangreiches Beteiligungsverfahren durchzuführen. Natürlich, wenn wir kleine Änderungen an Gesetzen vornehmen, muss man nicht immer die Leute in die Staatskanzlei einladen. Aber zukünftig, bei Reformen, die einen solchen Umfang haben, muss es meines Erachtens Standard sein, auch über die normale formale Verbändeanhörung hinaus Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen.

(Glocke des Präsidenten)

Wir gehen damit einen wichtigen Schritt. Ich freue mich auf die Anhörung, auf den Innenausschuss. Auch wir finden, bei dem Gesetz muss das erfolgen, und freuen uns über die weitere parlamentarische Beratung.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt, nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, einen Überweisungsvorschlag, einmal an den Innenausschuss – federführend –, an den Rechtsausschuss und an den Wissenschaftsausschuss. Okay so? – Keine Bedenken, dann ist das so.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2015/2016 (LBVAnpG 2015/2016) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5174 – Erste Beratung

Wir haben eine Grundredezeit von fünf Minuten.

Frau Ministerin Ahnen, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Ministerpräsidentin hat vergangenes Jahr angekündigt, dass – soweit möglich – das Tarifergebnis 1 : 1 auf die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern, ganz gleich ob im aktiven Dienst oder im Ruhestand, übernommen werden soll.

(Julia Klöckner, CDU: Staatssekretär, Minister!)

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf lösen wir dieses Versprechen ein.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wesentliche Eckpunkte des Gesetzentwurfs sind folglich eine rückwirkende lineare Anpassung für das Jahr 2015 um

2,1 % zum 1. März 2015 bezogen auf die Tabellenwerte Ende letzten Jahres sowie eine weitere lineare Anpassung für das Jahr 2016 um 2,3 %, mindestens jedoch um 75 Euro zum 1. März 2016.

Man könnte dieses Gesetz auch als Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesetz bezeichnen; denn es geht schließlich um die Regelung der Bezahlung und Versorgung des größten Teils der Menschen, die für das Land arbeiten.

In vielen wichtigen Bereichen des öffentlichen Dienstes sind Beamtinnen und Beamte eingesetzt, und sie machen gute Arbeit. Der öffentliche Dienst in Rheinland-Pfalz ist leistungsfähig und trägt entscheidend zum Funktionieren unseres Gemeinwesens bei.

Insofern schätzt die Landesregierung die Arbeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr hoch ein. Dennoch waren wir in den letzten Jahren gezwungen, ihre Bezüge nur um 1 % zu erhöhen. Das ist uns nicht leichtgefallen und hat überhaupt nichts mit der Wertschätzung der Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu tun.

Wir mussten aber vor dem Hintergrund der Situation der öffentlichen Haushalte eine verantwortbare Entscheidung treffen.

(Julia Klöckner, CDU: Just vor der Landtagswahl!)

Insofern bin ich froh, dass es uns die Rahmenbedingungen nun erlauben, das Tarifergebnis zu übernehmen. Die gesamte Erhöhung der Bezüge verursacht Kosten in Höhe von 87 Millionen Euro im Jahr 2015 und 182 Millionen Euro im Jahr 2016.

Die Frage nach dem „warum jetzt“ der Öffnung wurde schon im Vorfeld des Gesetzentwurfes benannt und ist letztlich schnell beantwortet. Die Landesregierung hat immer gesagt, dass die Amtsangemessenheit der Bezüge fortlaufend trotz der gesetzlichen Festlegung für die Jahre 2012 bis 2016 auf dem Prüfstand steht, nachzulesen etwa im Finanzplan des Landes für die Jahre 2013 bis 2018 oder im Haushaltsaufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2014/2015.

Hintergrund ist die von uns stets betonte verfassungsrechtliche Verpflichtung des Landes, Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte einschließlich ihrer Familien lebenslang angemessen zu alimentieren. Das Alimentationsprinzip war und ist dabei jedoch nicht die einzige Herausforderung des Landes. Rheinland-Pfalz hat vielmehr auch andere verfassungsrechtliche Prinzipien und Wertentscheidungen zu beachten und gestaltend auf die anderen wichtigen Belange des Landes einzuwirken.

Das Land steht – das wissen Sie alle – aufgrund der Schuldenbremse vor großen haushalterischen Herausforderungen. Wir müssen und wollen die Schuldenbremse der Verfassung einhalten. Demzufolge hat die Landesregierung ein umfassendes Konsoldierungskonzept aufgelegt, um das strukturelle Defizit des Landes bis 2020 abzubauen.

Ein Bestandteil davon – ich betone e i n e r – war die Erhöhung der Bezüge von Beamtinnen und Beamten so

wie Richterinnen und Richtern um 1 % von – ursprünglich vorgesehen – 2012 bis 2016.

Neben den Erfolgen einer konsequenten Sparpolitik zeichnet sich nun ab, dass sich die Steuereinnahmen nicht nur konjunkturell, sondern auch strukturell verbessern. Dies gibt uns die Möglichkeit, die Bezüge stärker anzuheben und den Tarifabschluss zu übernehmen.

Diese Entscheidung ist daher eine mit Augenmaß, die die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Belange des Landeshaushalts abbildet.

Ich darf zum Schluss noch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 hinweisen, in der Rheinland-Pfalz die Verfassungskonformität der Bezahlung für die Besoldungsgruppe R 3 ausdrücklich bestätigt worden ist.

Diese Entscheidung hat uns gute Hinweise gegeben, wie wir in Zukunft den Grundsatz der Alimentation im Geiste der Verfassung auszulegen haben. Wir haben unseren Gesetzentwurf vor diesem Hintergrund der Entscheidung überprüft, und das Ergebnis ist, wir werden auch 2015 und 2016 eine amtsangemessene verfassungskonforme Bezahlung unserer Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter, die Tag für Tag hervorragende Arbeit leisten, gewähren.

In diesem Sinne bitte ich sehr herzlich um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Henter das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung will mit diesem Gesetzentwurf das Tarifergebnis für die Beschäftigten für die Beamtinnen und Beamten übernehmen, damit für die Bezügeempfängerinnen und -empfänger – so die Begründung – weiterhin die Teilhabe an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse gewährleistet ist. Daher soll es lineare Anpassungen für das Jahr 2015, rückwirkend zum 1. März 2015, um 2,1 %, bezogen auf die Tabellenwerte mit Stand 31. Dezember 2014, und für das Jahr 2016 zum 1. März 2016 um 2,3 %, mindestens jedoch in Höhe von 75 Euro für alle Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger geben.

Die Übernahme des Tarifergebnisses ist eine Forderung, die die CDU wiederholt in diesem Hause ausgesprochen hat, die wir oft gefordert haben und die leider von Ihnen in der Vergangenheit immer abgelehnt worden ist. Deshalb begrüßen wir es, dass Sie jetzt auf dem richtigen Weg sind.