Protokoll der Sitzung vom 01.07.2015

(Beifall bei der CDU)

Kritikpunkte sind unter anderem, dass das bisher im Landeswassergesetz enthaltene Gebot des sparsamen Umgangs mit dem Wasser unverständlicherweise aufgegeben wird. Dagegen halten wir als CDU-Fraktion an dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Wasser fest, weil Wasser nicht unbegrenzt zur Verfügung steht und ein sparsamer Umgang mit Ressourcen ein Grundsatz der Nachhaltigkeit ist.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ein weiterer Punkt ist, der vorhandene Spielraum für den Vorrang von Freiwilligkeit bei der Festsetzung von Gewässerrandstreifen wird nach unserer Auffassung im Gesetz nicht ausreichend genutzt. Wir nehmen zur Kenntnis, dass zwar im Änderungantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN versucht wird, in diesem Punkt ein Stück weit nachzubessern, aber trotzdem gibt es gerade auch seitens des landwirtschaftlichen Berufsstands Bedenken, weil im Gesetz nicht genau festgelegt wird, wenn denn die Freiwilligkeit verlassen wird.

Was auch bis heute nicht beantwortet wurde, ist das Problem mit Dauergrünland bei Gewässerrandstreifen. Dieser Punkt ist nach wie vor nicht gelöst.

Die Bestimmungen zum Gemeingebrauch sind zu streng gefasst, und Bestimmungen für Tier- und Pflanzenwelt sind nach unserer Auffassung im Wasserrecht deplaziert. Die gezogene Grenze von fünf Hektar für das Einleiten von Wasser in oberirdische Gewässer aus einer Bodenentwässerung landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Flächen ist zu eng und muss nach unserer Auffassung entsprechend dem Bedarf an die übliche Flächengröße angepasst werden.

Wir haben auch die Anregung des Berufstands aufgenommen, dass zwischen dem Wasserrecht und dem Naturschutzrecht klare und nachvollziehbare Schnittstellen geschaffen werden und es nicht im Landeswassergesetz zu einer Überlappung bei Rechtsbereichen kommen darf, weil es dann letztendlich Doppelregelungen gibt, und die führen in der Umsetzung zu Rechtsunsicherheiten.

Es fehlt nach unserer Auffassung auch eine Regelung zur Sicherung rechtmäßig erstellter Drainagen. Dies ist insbesondere für die Landwirtschaft und den Weinbau von hoher Bedeutung.

Der Hochwasserschutz ist eine Pflichtaufgabe des Staates, die mit der allgemeinen Steuerlast abgegolten ist. Eine Überwälzung oder Übertragung der Kosten für den Ausbau und die Unterhaltungskosten für Hochwasserschutzanlagen auf Eigentümer der Grundstücke, die einen angeblichen Vorteil von diesem haben sollen, wurde in der Anhörung abgelehnt, und diese Ablehnung haben wir uns in unserem Änderungsantrag auch zu eigen gemacht, weil wir glauben, dass solche Regelungen erhebliche Rechtsunsicherheiten für die Kommunen und für die Betriebe nach sich ziehen.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich aber noch ein Wort des Lobes zu dem Gesetzentwurf sagen, weil wir bei der Einbringung noch etwas anderer Auffassung waren. Es geht um § 54, Thema Fracking in Wasserschutzgebieten.

Bei der Einbringung zeichnete sich noch ab, als ob wir auf einem guten Weg in der Bundesregierung sind, dies zeichnet sich momentan leider nicht ab. Das Wirtschaftsministerium plant, dass zukünftig in Wasserschutzgebieten zumindest Geothermie möglich ist. Dies unterstützen wir nicht. Deshalb begrüßt die CDU-Fraktion – das will ich abschließend sagen – ausschließlich § 54 Abs. 3 im Gesetz. Aber dies ist leider kein Grund für uns, dem Gesetz zuzustimmen, sondern wir bitten Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der CDU – Carsten Pörksen, SPD: Das glauben Sie doch ernsthaft nicht!)

Ich darf zunächst Gäste im Landtag begrüßen. Es sind hier Mitglieder der AWO und der AG 60 plus der SPD Speyer und Umgebung. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag in Mainz!

(Beifall im Hause)

Außerdem begrüße ich Mitglieder der Behindertenwerkstätten Wichern, auch aus Speyer. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Des Weiteren begrüße ich Mitglieder des SPD-Ortsvereins Eisenberg. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Hürter das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf des Landeswassergesetzes ist unter anderem notwendig geworden durch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Er ist aber auch inhaltlich mehr als notwendig; denn gerade in der Wasserwirtschaft haben wir noch erhebliche Herausforderungen vor der Brust, auch wenn wir in Rheinland-Pfalz einen deutlich besseren Gewässerzustand haben als in allen anderen Bundesländern. Obwohl wir ein gutes Stück weit vor dem Bundesdurchschnitt liegen, müssen wir feststellen, dass nach dem letzten Gewässerzustandsbericht nur 27 % der Gewässer in Rheinland-Pfalz einen sehr guten oder guten ökologischen Zustand haben. Andersherum gesprochen, 73 % der Gewässer leider nicht.

Wir müssen feststellen, dass regional, insbesondere in den Bereichen, in denen Weinbau und Sonderkulturen eine Rolle spielen, zum Beispiel in Rheinhessen und in der Rheinpfalz, der Gewässerzustand, die Gewässerökologie sehr schlecht sind und insbesondere die Fließgewässerinsekten in ihrer Artenausstattung und in ihrer Artenvielfalt massiv bedroht beziehungsweise die Bestände auch schon entsprechend reduziert sind. Deswegen ist es gut, dass das Bundesgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz in seinem § 6 festhält, dass insbesondere Gewässer als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu erhalten und zu verbessern sind.

Frau Schneider, das steht in einem extremen Widerspruch zu dem, was Sie gesagt haben, dass man das Recht im Bereich Wasser nicht für Tier- und Artenschutz nutzen muss. Nein, gerade dafür hat das Wasserrecht eine Verantwortung, und die nimmt dieses Landeswassergesetz auch angemessen auf.

Angesichts der Vielzahl der Paragrafen und der Regelungen in diesem Gesetz und der Länge der bisherigen Diskussion erlauben Sie mir noch, auf einige wenige Punkte einzugehen, die noch strittig sind, die eine größere politische Relevanz haben, ohne die anderen jetzt unter den Tisch fallen lassen zu wollen. Das ist einfach der Zeit geschuldet.

Frau Schneider, zum Beispiel der von Ihnen angesprochene § 13 des Landeswassergesetzes. Hier ist festgehalten, dass bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der Gewässer die Sicherheit der öffentlichen Wasserversorgung grundsätzlich Vorrang hat vor anderen Nutzungsmöglichkeiten. – Zu dieser Aussage stehe ich auch, stehen auch die Koalitionsfraktionen. Für uns ist es ein gutes Stück weit eine Selbstverständlichkeit. Sie relativieren diese Aussage bis zur Unkenntlichkeit, indem Sie zum einen das „grundsätzlich“ streichen und zudem ausführen, dass dies nur gilt, sofern es notwendig sei, um Gefährdungen der Wasser

versorgung zu verhindern oder abzuwenden.

Ich glaube, dass dieser Punkt exemplarisch zeigt, dass Sie sich bei der Austarierung, beim Ausgleich zwischen verschiedenen Nutzungsinteressen regelmäßig nicht auf die Seite des Gewässers, des Wassers und der Trinkwasserversorgung stellen, sondern andere Interessen, zum Beispiel in dem Punkt die Rohstoffversorgung, höher gewichten. Das sehe ich schon als problematisch an.

(Dr. Adolf Weiland, CDU: Wir tarieren das aus, wie Sie richtig sagen!)

Wenn ich das an der Stelle zuspitzen darf, Sie sagen im Prinzip: Schützt die Kinder, aber erst, wenn sie in den Brunnen gefallen sind. – Das ist deutlich zu wenig. Wir wollen vorsorglich Wasser als Ressource schützen, wir wollen die Trinkwasserversorgung auch künftig sicherstellen. Das kann man nicht, indem man es erst im Krisenfall angeht.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein weiterer Punkt, den ich exemplarisch herausgreifen möchte, ist § 22. Hier geht es um den Gemeingebrauch von Gewässern, um die Erlaubnisfreiheit.

Der Entwurf der Landesregierung regelt, dass das Viehtränken und das Schwimmen – lassen Sie es mich ganz bildlich sagen –, das Baden von Tieren in den Gewässern, erlaubnisfrei sind, sofern keine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers, der Gewässereigenschaften, der Ufer, der Tier- und Pflanzenwelt zu erwarten ist. Ich glaube, dass das eine sehr weitgehende Formulierung ist.

Sie wollen jetzt den Aspekt Ufer, Tier- und Pflanzenwelt streichen. Das heißt im Umkehrschluss, wenn man es ganz deutlich formuliert, Sie wollen, dass das Schwimmen und das Tränken auch dort möglich ist, wo eine erhebliche Beeinträchtigung der Tier- und Pflanzenwelt zu erwarten ist.

Ich halte das für unverantwortlich und für überzogen. Da nehmen Sie keine gute Abwägung vor;

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christine Schneider, CDU: Das stimmt so nicht!)

denn ich glaube, dass es gerade in einem solchen Fall zumutbar ist, eine entsprechende Erlaubnis einzuholen, wenn die Beeinträchtigung vorliegt.

Ein anderer Punkt, der beim letzten Mal einen großen Raum eingenommen hat, ist das Thema Gewässerrandstreifen. Hierzu nur ganz kurz: Der bisherige Entwurf sieht vor, dass dort, wo Gewässer in einem schlechten ökologischen Zustand sind, dieser insbesondere durch diffuse Einträge verursacht wird, man eben Gewässerrandstreifen einrichtet, man vorgelagert Kooperationsangebote macht und die Landwirte, die regelmäßig betroffen sein werden, Kompensationsmaßnahmen erhalten.

Wir haben noch einmal durch einen Änderungsantrag dargestellt, dass das aus unserer Sicht Vorrang hat.

(Zuruf der Abg. Christine Schneider, CDU)

Sie wissen, dass das im Vergleich zu anderen Ländern eine sehr gute und landwirtschaftsfreundliche Regelung ist.

Insofern glaube ich, dass das ein guter Gesetzentwurf ist, einer, der Interessen austariert und vor allem unseren Gewässern dient.

Vielen lieben Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Thorsten Wehner, SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Hartenfels das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Landeswassergesetz haben wir uns parlamentarisch einige Wochen relativ intensiv beschäftigt. Es hat eine Anhörung stattgefunden. Die Kollegin von der CDU hatte schon darauf hingewiesen. Es war eine sehr ausführliche Anhörung und eine entsprechende Auswertung dazu.

Ich habe mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass die CDU Änderungsanträge stellen will und sich vertieft mit einzelnen Paragrafen auseinandersetzt. Leider ist mir dann aber auch aufgefallen, dass sie inhaltlich eine ganz andere Stoßrichtung hat wie wir von der Regierungskoalition.

Wir wollen mit unseren Änderungsanträgen ein Stück weit nachkorrigieren im Sinne des Schutzes des Lebensmittels Nummer 1, des Wassers. Wir wollen an der einen oder anderen Stellen nachsteuern oder nachlegen und den Schutz höherwertig gewichten.

Ihre Stoßrichtung ist eine ganz andere. Ihre Stoßrichtung ist eher, an der einen oder anderen Stelle eine Schwächung beim Lebensmittel Nummer 1, dem Wasser, vorzunehmen.

Ich möchte das an zwei Beispielen veranschaulichen. Herr Kollege Hürter hat schon darauf hingewiesen. Ein zentraler Punkt, den wir in § 13 Abs. 2 hineingeschrieben haben, ist, dass wir gesagt haben, wir wollen Vorrang für die Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung gegenüber konkurrierenden Nutzungen.

Sie wollen das abschwächen und einschränken, indem Sie sagen, nur bei potenziellen Gefährdungen soll ein Vorrang stattfinden.