Ich bin mir sicher, dass wir mit diesen Konzepten einen guten Weg beschreiten und dass die Justiz in RheinlandPfalz damit nach vorne gebracht wird.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5226 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag aller drei Fraktionen einstimmig angenommen.
Kommunalreform: Moratorium nach VGH-Urteil und gemeinsamer Gutachtenvergabe Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5182 –
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das VGHUrteil zu Maikammer sollte Anlass sein, noch einmal innezuhalten und zu überlegen, ob der eingeschlagene Weg bei der Kommunal- und Verwaltungsreform wirklich der richtige ist. Wir denken nein, und zwar sowohl vor dem Hintergrund des Urteils, aber auch wegen der Tatsache, dass es zwischenzeitlich Gespräche gegeben hat und ein gemeinsames Gutachten auf den Weg gebracht wurde, das für uns eine Entscheidungshilfe und auch Grundlage für die künftige sinnvolle Ausgestaltung einer Kommunalund Verwaltungsreform sein soll.
weil die Menschen vor Ort das erkannt haben und sich wegen der erkennbaren nicht vorhandenen Sinnhaftigkeit dagegen wehren, weil sie Zank und Streit vor Ort gebracht hat und weil Rot-Grün offensichtlich selbst nicht so ganz davon überzeugt ist; denn sonst hätte man sich im Falle von Maikammer auch an das Grundsätzegesetz gehalten. Es war also scheinbar nicht richtig durchdacht. Es gibt weitere Klagen, die derzeit anhängig sind. Niemand weiß, wie sie enden werden.
Heute Mittag haben wir neben den menschlichen Aspekten der Rückabwicklung auch über die hohen Folgekosten gesprochen, die zu erwarten sind. Wie auch immer Sie die bestreiten möchten, ob Sie neue Schulden oder Kürzungen an anderer Stelle machen möchten, so etwas muss man eigentlich kein zweites Mal haben. Deswegen sage ich, wenn Sie jetzt trotz allem mit den Zwangsfusionen weitermachen wollen, wie das im letzten Brief von Herrn Minister Lewentz im Januar angekündigt wurde, hat man den Eindruck, sie handeln wie ein starrköpfiges Kind, das unbelehrbar ist.
Mit dem einen Unterschied, ein kleines Kind wird auf Dauer die Folgen seines Handelns selbst ausbaden müssen, aber im Falle einer misslungenen Kommunal- und Verwaltungsreform mit Zwangsfusionen, die rückabgewickelt werden müssen, muss der Steuerzahler die Folgen tragen.
An dieser Stelle möchte ich durchaus auch noch auf die Feststellung von Ihnen eingehen, Herr Minister Lewentz, die doch sehr selbstzufrieden war, dass im Urteil des VGH eine klare Bestätigung der Kommunalreform zu sehen sei.
Herr Lewentz, ich denke, Sie reden sich die Welt selbst ein wenig schön und streuen den Menschen Sand in die Augen.
Deswegen sollte man durchaus einmal schauen, was das Gericht genau dazu sagt. Ich zitiere aus dem Urteil von den Seiten 47 und 48: „Die grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers, eine Gebietsreform auf der Ebene der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden durchzuführen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.“ – Meine Meinung und Anmerkung dazu: Bei dieser grundsätzlichen Entscheidung über die Durchführung einer Kommunal- und Verwaltungsreform haben wir als CDU immer genau dieselbe Meinung vertreten. Da liegen wir
Hier sagt das Gericht, der Gesetzgeber hat einen weiten Spielraum politischer Gestaltungsfreiheit, und die verfassungsrechtliche Kontrolle auf dieser Stufe ist nur eingeschränkt möglich. Das bedeutet übersetzt, man kann im Grunde genommen sogar ziemlichen Blödsinn beschließen. Wenn er mit der Verfassung in Einklang steht, wird das Gericht hier nicht einschreiten.
Genauso führt das Gericht auf Seite 62 weiter aus: „In welcher Weise der Gesetzgeber die Reform umsetzt (...), fällt in die Sphäre politischer Entscheidungen (...)“ Ob ein bestimmtes Vorgehen sinnvoller gewesen wäre oder nicht, hat der VGH demzufolge nicht zu entscheiden.
Mitnichten also, lieber Herr Lewentz, hat der VGH Ihre Kommunal- und Verwaltungsreform als gut oder gar als den richtigen Weg bezeichnet.
Ich denke, gerade der Fall Maikammer lehrt uns, dass er es in der Praxis auch tatsächlich nicht war. Deswegen betrachten wir an dieser Stelle den Fortgang der Kommunalund Verwaltungsreform aus einem weiteren Blickwinkel, nämlich aufgrund der gemeinsamen Gespräche, die zwischenzeitlich auf unsere Initiative hin erfolgt sind,
und aufgrund der Erkenntnis, die auch Sie gewonnen haben, dass Aufgabenkritik erforderlich ist und alle Ebenen betrachtet werden müssen.
Wir haben jetzt ein gemeinsames Gutachten auf den Weg gebracht. Das soll die Grundlage sein. Von daher gebietet es doch die Vernunft, jetzt zu sagen: Stopp, wir wollen und werden uns gemeinsam neu orientieren. – Von daher sagen wir, es wäre schön und ganz sicherlich auch im Sinne des Gemeinwohls, wenn Sie auf diese vernünftige Linie einschwenken würden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin, vielleicht ein Satz vorweg zum Gemeinwohl: Wenn Sie damals bei der Kommunal- und Verwaltungsreform I bei uns mitgemacht hätten, wäre das möglicherweise eine Kommunal- und Verwaltungsreform geworden, die weit über das hinausgegangen wäre, was wir machen konnten. Aber Sie haben sich ja verweigert. Ich war bei den Gesprächen dabei. Alles andere ist absolut unwahr.
Sie veranstalten doch mit Ihrem Antrag jetzt, um 18:30 Uhr, ein sehr durchsichtiges Manöver. Keine Sau interessiert das, auf Deutsch gesagt. Aber ich komme trotzdem zu Ihrem Antrag.
(Heiterkeit der SPD – Hans-Josef Bracht, CDU: Öffentlichkeitsbeschimpfung! – Weitere Zurufe von der CDU)
Ja, natürlich. Ich bin der Ausputzer. – Sie fangen Ihren Antrag bereits mit einem Schwindel an. Sie schreiben, das sei Ihre Initiative. Welch ein barer Unsinn! Warum heißt es „Kommunal- und Verwaltungsreform I“? Doch nicht, weil nichts mehr folgen soll, sondern weil nach der Kommunalund Verwaltungsreform I eine Kommunal- und Verwaltungsreform II kommt. Das weiß doch die Frau Dickes, die gut rechnen kann.
Zweiter Punkt. Herr Staatsminister Lewentz hat Ihnen heute Mittag aus der Rede der Ministerpräsidentin am 30. Januar 2013 vorgelesen, in der sie die Einladung an Sie ausgesprochen hat. Das nennen Sie jetzt Ihre Initiative. Wie lächerlich! Lassen Sie doch diese Spielchen sein. Sie führen in der Sache überhaupt nicht weiter.
Wenn Sie jetzt mit dem Urteil zu Maikammer kommen – dazu ist heute Mittag schon einiges gesagt worden –: Warten Sie die anderen Urteile ab!