Carsten Pörksen
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Wir beantragen Ausschussüberweisung.
....... 7254 Abg. Hans-Josef Bracht, CDU:...... 7255 Abg. Nils Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 7256
Nach Begründung findet jeweils eine Aussprache zu den Gesetzentwürfen – Drucksachen 16/5899/5901 – statt.............. 7257
Präsidium:
Präsident Joachim Mertes, Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund, Vizepräsident Heinz-Hermann Schnabel, Vizepräsident Dr. Bernhard Braun
Anwesenheit Regierungstisch:
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, Eveline Lemke, Ministerin für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Roger Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur, Vera Reiß, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Prof. Dr. Gerhard Robbers, Minister der Justiz und für Verbraucherschutz; Clemens Hoch, Staatssekretär.
Entschuldigt:
Abg. Bettina Dickes, CDU, Abg. Thomas Günther, CDU, Abg. Brigitte Hayn, CDU, Abg. Adolf Kessel, CDU, Abg. Anna Neuhof, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD, Abg. Ingeborg Sahler-Fesel, SPD; Heike Raab, Staatssekretärin.
109. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 16.12.2015
Die Sitzung wird um 12:00 Uhr vom Präsidenten des Landtags eröffnet.
Danke schön. Wahrscheinlich wird für zwei Gesetze geklatscht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich mich heute bei dem Einzelplan 01 auf die beiden Gesetzentwürfe beschränke, die morgen bereits in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden sollen, morgen dann ohne Aussprache. Wir wollen uns nicht den Vorwurf gefallen lassen, wir hätten sie einfach nur durchgewunken.
Mit Datum vom 17. November 2015 hat der Landtagspräsident über die Leistungen an Abgeordnete und Fraktionen einen Bericht vorgelegt, wie er das jedes Jahr zu tun pflegt. In diesem Bericht kommt er zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Erhöhungen im öffentlichen Dienst eine Anhebung der Abgeordnetenentschädigung im Jahr 2016 geboten sei.
Bezüglich der Abgeordnetenentschädigung wird darauf verwiesen, dass in den vergangenen Jahren auf Anregung der Enquete-Kommission „Parlamentsreform“ die Entwicklung der Entgelte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst herangezogen worden ist. Ich erinnere mich noch sehr gut an diese Enquete-Kommission, in der wir viele Dinge diskutiert haben, wie man aus dem Dilemma herauskommt, selbst über seine Entschädigung entscheiden zu müssen. Das ist ein Vorwurf, den sich Parlamentarier gefallen lassen müssen. Es sind viele Modelle überlegt worden, Gremien und was nicht noch alles. Aber es blieb dabei, es kann nur per Gesetz geschehen. Dann hat man sich dazu entschieden zu sagen, wir lehnen das an den öffentlichen Dienst an. Das soll jetzt auch so geschehen.
Bis 2015 sind die Gehälter im öffentlichen Dienst einschließlich der Beamten um 2,1 % angehoben worden. Bei den Abgeordneten ist es bei einem Prozent geblieben. Eine weitere Erhöhung erfolgt aufgrund des Tarifabschlusses und der Zusage, für die Beamten Gleiches zu tun, und zwar ab 1. März 2016 um 2,3 %.
Die Fraktionen sind deshalb übereingekommen, dem Landtag ebenfalls eine Erhöhung der Entschädigung um 2,3 % ab 1. März 2016 vorzuschlagen, was mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschehen soll.
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Abgeordneten angemessen zu entschädigen seien, um ihr Amt unabhängig wahrnehmen zu können. Diesem Ziel dient auch der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf.
Auch die vorgeschlagene Anhebung der monatlichen Pauschale von 281,21 Euro – das war damals der Umstellung auf die EU-Währung geschuldet – auf 310 Euro ist nach unserer Auffassung gerechtfertigt. Es ist die erste Anhebung seit 1987. Ich glaube, es wird keiner bestreiten, dass die Kosten auch für die Abgeordneten in ihren Büros usw. erheblich angestiegen sind.
Bezüglich der Leistungen an die Fraktionen kommt der Präsident in seinem Bericht zu dem Ergebnis, dass die Einkommensentwicklung und die allgemeinen Lebenshaltungskosten seit den letzten Jahren erheblich angestiegen sind. Insbesondere die Erhöhungen im öffentlichen Dienst – ich habe darauf hingewiesen –, die direkt auf die Kosten der Fraktionen durchschlagen, denn ca. 80 % der Kosten bei den Fraktionen sind Personalkosten, machen es auch aus unserer Sicht erforderlich, die Leistungen maßvoll anzuheben, damit die Fraktionen ihre verfassungsmäßigen Aufgaben weiterhin sachgemäß und effektiv wahrnehmen können.
Aus diesen Gründen schlagen die Fraktionen in dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Fraktionsgesetzes vor, den monatlichen Grundbetrag um 5,2 % auf 56.800 Euro anzuheben sowie einen Steigerungsbetrag pro Fraktionsmitglied auf 1.828 Euro festzusetzen.
Wir sind gemeinsam der Auffassung, dass mit beiden Gesetzentwürfen die Fortsetzung der Arbeit der Fraktionen gewährleistet wird und gleichzeitig die Abgeordneten an der allgemeinen Entwicklung der Einkommen teilhaben werden.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
....... 7165 Abg. Ralf Seekatz, CDU:......... 7166 Abg. Stephanie Nabinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 7167 Roger Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur:.......... 7167
Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss............... 7169
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der LBS Landesbausparkasse BadenWürttemberg und der LBS Landesbausparkasse Rheinland-Pfalz zur LBS Landesbausparkasse Südwest (LBS Südwest) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5778 – Erste Beratung............... 7169
Überweisung an den Wirtschaftsausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 7169
...tes Landesgesetz zur Änderung abfallrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5779 – Erste Beratung............... 7169
Überweisung des Gesetzentwurfs an den Wirtschaftsausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss............. 7169
Umsetzung des ESF in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 16/5094/5360/5540 –.... 7169
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Feuerwehr steht bei uns allen hoch im Kurs. Das gilt insbesondere für viele von uns, die kommunalpolitisch tätig sind, und zwar in den Kommunalparlamenten, Stadträten, Kreisräten und Ortsgemeinderäten.
Aber auch bei den Feuerwehren geht die gesellschaftliche Entwicklung nicht spurlos vorbei. Wir haben schon oft in diesem Haus über die demografische Entwicklung gesprochen. Auch auf Verbandstagen der Feuerwehr ist dies schon sehr oft Thema gewesen. Dieses wird auch immer wieder in Gesprächen mit dem Landesfeuerwehrverband angesprochen.
Es fällt den Dörfern auf dem Land schwer, die notwendige Stärke beim Ausrücken sicherzustellen. Deshalb fangen die Orte an, sich zusammenzuschließen und gemeinsam den Ersteinsatz sicherzustellen, der innerhalb weniger Minuten erfolgen muss.
Natürlich schauen die Bürgerinnen und Bürger genau hin, was passiert, weil sie die Betroffenen sind, wenn die Feuerwehrleute nicht schnell genug am Ort sind. Wir alle wissen, wie wichtig es ist, dass die Feuerwehr möglichst schnell zum Einsatz kommt, weil gerade bei einem Brand in den ersten Minuten die entscheidenden Rettungsaktionen vonstatten gehen müssen.
Die Bevölkerungsentwicklung ist ein Punkt. Auch das immer stärkere Auseinanderfallen von Wohnort und Arbeitsplatz spielt bei der Feuerwehr eine Rolle, weil wir bisher im Gesetz festgeschrieben haben, dass man sich nur am Wohnort oder am Arbeitsplatz, also nur an einem der beiden Orte, betätigen kann.
Auch die Frage der Bereitschaft zu einem Ehrenamt, das hohe Anforderungen an die Einzelne oder den Einzelnen stellt – noch sind in den Feuerwehren relativ wenig Frauen; es war ein langer Kampf, überhaupt die Bereitschaft herzustellen, Frauen in die Feuerwehr aufzunehmen, soweit sie sich nicht nur im Förderverein betätigen –, spielt eine Rolle.
Die Erwartung oder die Herausforderungen für Feuerwehrleute sind so hoch, dass auch dort die Bereitschaft nicht gerade zunimmt. Dann im gleichen Umfang die technische Entwicklung, die immer größere Anforderungen an die Feuerwehrleute stellt, ob das die Fahrzeuge sind, die Ausrüstung der Fahrzeuge, auch die Entwicklung bei den Bränden und natürlich, was inzwischen einen sehr großen Raum einnimmt, Einsätze bei Unfällen usw.
Wir haben darüber hinaus, und das hängt mit der demografischen Entwicklung zusammen, eine immer älter werdende Gesellschaft. Auch darauf reagiert dieses Gesetz. Ich komme gleich darauf zu sprechen.
Die Feuerwehren gehören – wie ich das angesprochen habe – zu den tragenden Säulen unserer Gesellschaft. Ich glaube, in Dörfern ist eine Feuerwehr überhaupt nicht wegzudenken, nicht nur weil sie einen Schutz, eine Sicherheit darstellt, sondern weil sie auch einen hohen Anteil am gesellschaftlichen Leben absichert. Ich glaube, deswegen ist es wichtig, dass wir uns darum bemühen, auf diese Veränderung in der Gesellschaft auch in Bezug auf die Feuerwehren zu reagieren, und damit bin ich bei unserem Gesetzentwurf.
Er wird es zulassen – dann kommt ein kleiner Fehler, der uns passiert ist –, dass Doppelmitgliedschaften sowohl am Wohnort als auch am Arbeitsplatz möglich sind. Das steht in der Begründung, ist aber beim Gesetzestext selbst übersehen worden. Wir werden das dann mit einem Änderungsantrag korrigieren. Nur damit Sie nicht meinen, wir haben das immer noch nicht gesehen. Wir haben es inzwischen gesehen. Es ist passiert, wie es heute mit den modernen Medien manchmal so ist. Wenn wir es mit der Hand geschrieben hätten, glaube ich, wäre es nicht passiert. Aber heute, wo man mit Computern arbeitet, kann das passieren. Zurzeit können wir damit auch nicht arbeiten, habe ich gehört. Also, ich merke das wahrscheinlich nicht so wie andere.
Mich trifft das nicht so hart.
Auch dort kann es einmal zu Fehlern kommen. Dieser Fehler ist passiert, ist dann aber spätestens mit dem Änderungsantrag verbessert.
Wir werden, was bisher unmöglich ist, dann auch über 63-Jährige Feuerwehrtätigkeiten machen lassen, wenn die Bürgermeister das genehmigen. Die Bürgermeister werden die Leute sich natürlich angucken. Wenn man zum Beispiel die Atemschutzgeräte bedienen muss, wird es schwierig, weil die Anforderungen an den Einzelnen dann noch höher sind. Das muss man im Einzelnen sehen. Die Feuerwehr selbst fragt danach, dass auch Ältere das machen können. Wir haben in der Gesellschaft auch die Diskussion über die Rente mit 67. Das ist auch eine Reaktion auf eine Entwicklung in der Gesellschaft.
Wenn Sie sich die Leute mit 63 – ich will gar nicht von mir reden – angucken, dann kann man schon zu dem Ergebnis kommen, dass die durchaus noch Feuerwehrdienst machen können, und sie wollen es auch noch.
Es wird ihnen ja nichts übergestülpt.
Wir wollen, dass Menschen, die Beeinträchtigungen haben, Feuerwehrtätigkeit machen können, die ihren Beeinträchtigungen nicht entgegenlaufen, das heißt also, dass man auch hier inzwischen Inklusion bei der Feuerwehr vorantreibt. Das war und ist bis heute nicht der Fall. Ich glaube, auch das ist eine wichtige Aufgabe, die wir dort für uns sehen. Auch das ist in das Gesetz hineingeschrieben.
Eine Reihe weiterer Dinge werden wir dann sicher im Ausschuss beraten können.
Ein ganz wichtiger Punkt für Feuerwehrleute ist auch, dass Schadensfälle, von denen Sie vorhin gesagt haben, dass nur noch der Vorsatz berücksichtigt wird und nicht die grobe Fahrlässigkeit, etwas sind, was für die Feuerwehrleute von großer Bedeutung ist.
Ja, damit dann beim nächsten Mal weiter.
....... 7092
Mehrheitliche Annahme des Änderungsantrags. Mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung...................... 7093
Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden KaiserslauternSüd und Landstuhl Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5584 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/5792 –........... 7093
Frau Kollegin Beilstein, Sie haben bei Ihrer Aufzählung einige Aufzählungen vergessen: U3, Neustadt, Seekatz, Westerwald. Das könnte ich so fortsetzen, wenn Sie diese Art der Diskussion betreiben wollen.
Ich bin vor 37 Jahren in den Stadtrat in Bad Kreuznach eingetreten und vor 17 Jahren in den Kreistag. Demnächst entmündige ich mich? – Wie lächerlich. Für wie dumm halten Sie uns eigentlich, dass wir uns selbst entmündigen?
Das Einzige, was Sie sich geleistet haben, Sie haben in der entscheidenden Sitzung – der Kollege hat es gesagt – geschlafen.
Wenn Ihnen das ein solch großes Anliegen ist mit den kommunalen Spitzenverbänden und Sie mit ihnen reden, und zwar vorher, warum haben Sie dann nicht im Ausschuss den Antrag auf Anhörung gestellt? Wir haben Sie gerettet, wenn Sie so wollen, indem wir im Rechtsausschuss gesagt haben, wir vertagen und geben Ihnen die Möglichkeit.
Das ist die Wahrheit. Das versuchen Sie jetzt durch stramme Reden zu kaschieren. Das lassen wir nicht zu.
Wenn Sie dann fast auf den Niedergang der Demokratie vor Ort eingehen, dann müsste Bayern längst am Boden liegen; denn dort gelten ganz andere Regeln als hier bei uns.
Wir befinden uns auch mit den neuen Regeln nicht an der Spitze der Bewegung, sondern im guten Mittelfeld allenfalls. Also seien Sie mit Ihrer Skizzierung der Probleme ein bisschen vorsichtiger.
Vielleicht gelingt es Ihnen und uns gemeinsam, die Spitzenverbände davon zu überzeugen, dass auch ihnen keine Macht verloren geht, wenn es überhaupt um Macht geht.
Wer so viele Jahre wie ich im Kreis- und Stadtrat und anderen Gremien gesessen hat, der weiß, wie wenig Bürger, leider, daran teilnehmen. Es ist auch bedauerlich, dass die Wahlbeteiligung gerade in kommunalen Bereichen rückläufig ist.
Dann müssen wir uns doch fragen, warum das so ist. Ich meine, dass Bürgerbeteiligung ein Umdenken herbeiführen kann.
Wer wie ich – es waren auch viele von Ihnen in den letzten Tagen in den Schulen – Schulen besucht hat, der kann durchaus sagen, das war ein optimistisches Bild, das wir von den jungen Menschen erfahren konnten, dies im Gegensatz zu früheren Jahren.
Genau diese jungen Menschen wollen wir mitnehmen, und das machen wir mit diesen Gesetzen, die wir demnächst verabschieden werden.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch die freundliche Fürsprache des Herrn Kollegen Noss ist es mir eine Ehre, als Berichterstatter auftreten zu dürfen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 58. Sitzung am 1. Oktober 2015 beraten.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 49. Sitzung am 5. November 2015 beraten.
Beschlussempfehlung: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Eine Ergänzung dieses Gesetzentwurfs durch einen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5783 – hat folgenden Inhalt:
Es geht darum, dass die Verbandsgemeinde Waldsee in Zukunft „Rheinauen“ heißen soll und statt Hettenleidelheim „Hettenleidelheim und Kusel“ und statt Waldmohr „Waldmohr und Kusel“ in die Gesetzesformulierungen aufgenommen werden soll.
Ich bitte, den entsprechenden Empfehlungen des Innenund Rechtsausschusses zuzustimmen.
....... 6939, 6940 Abg. Bettina Dickes, CDU:........ 6940, 6941 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6941 Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU:..... 6942 Günter Kern, Staatssekretär:....... 6943 Abg. Dr. Norbert Mittrücker, CDU:.... 6944
Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 6944
Landesgesetz zu dem Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5565 – Erste Beratung............... 6944
Überweisung an den Ausschuss für Medien und Netzpolitik – federführend – und an den Rechtsausschuss............... 6944
Landesgesetz zu dem Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5566 – Erste Beratung............... 6944
Überweisung an den Ausschuss für Medien und Netzpolitik – federführend – und an den Rechtsausschuss............... 6944
Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden KaiserslauternSüd und Landstuhl Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5584 – Erste Beratung............... 6944
Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 6944
Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5578 – Erste Beratung............... 6945
Landesgesetz zur Erleichterung von Volksbegehren in Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5579 – Erste Beratung............... 6945
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich vorliegend um ein sogenanntes Artikelgesetz, das zwei unterschiedliche Regelungsbereiche weiterentwickeln soll. Es geht zum einen um die interkommunale Zusammenarbeit und zum anderen um Regelungen für Übergangszeiträume bei bereits beschlossenen oder in der Umsetzung befindlichen Gebietsänderungen, auf die ich gleich noch zu sprechen kommen werde.
Die interkommunale Zusammenarbeit ist einem ständigen Wandel unterworfen. In den letzten Jahren hat auch die Anstalt öffentlichen Rechts zunehmend an Bedeutung gewonnen. Daher ist vonseiten der Kommunalpolitik die
Anregung an uns herangetragen worden, auch die Gesetze dieser neuen Situation anzupassen. Bisher musste in Zweckverbänden, die gebildet werden, die Mehrheit abgebildet sein durch den Gemeinderat, durch den Stadtrat oder den Kreistag. Öffentliche Einrichtungen wie Zweckverbände und Anstalten öffentlichen Rechts werden der anderen Seite zugerechnet mit der Folge, dass nur Mehrheitsbeschlüsse auf der Basis der kommunalen Gebietskörperschaften herbeigeführt werden können.
Da aber auch Anstalten öffentlichen Rechts und Zweckverbände der öffentlichen Hand zugerechnet werden können und sollen, schlagen wir als Gesetzgeber nun vor, dass dieses auch im Gesetz seinen Niederschlag finden soll, um die interkommunale Zusammenarbeit weiterzuentwickeln und weiter zu verbessern, die wir alle wollen.
Im zweiten Teil geht es um die Übergangszeiträume. Dabei handelt es sich um die zu bildenden neuen Verbandsgemeinden Bad Münster am Stein-Ebernburg, AlsenzObermoschel, Schönenberg-Kübelberg, Waldmohr und Hettenleidelheim. In diesen Gebietskörperschaften steht die Wahl der Bürgermeister in einem Zeitraum an, der noch vor der Umsetzung der jeweiligen Entscheidung über eine Gebietsveränderung liegt, in einem Fall neun Monate, in weiteren Fällen sechs Monate und in einem Fall 16 Monate. In einem weiteren Fall wäre es über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgehend, dort wird eine andere Regelung vorgeschlagen. Dort wird vorgeschlagen, dass in diesem Fall der Bürgermeister für drei Jahre gewählt werden kann. Die Regelwahlzeit beträgt acht Jahre.
Diese Regelung führt dazu – das ist auch der Wunsch aus den Gebietskörperschaften heraus –, dass nicht jetzt neue Bürgermeister gewählt werden, die dann zum Zeitpunkt der Umsetzung der Gebietskörperschaften als hauptamtliche Beigeordnete weiterbeschäftigt werden müssten, es sei denn, sie würden erneut als Bürgermeister gewählt werden. Die Regelung sieht vor, dass Beauftragte von den jeweiligen Kreistagen eingesetzt werden bzw. – im Falle der Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel – von der ADD; denn dort besteht der Sonderfall, dass, wenn es zu einer Umsetzung der Regelung kommt, die ADD für diesen Bereich zuständig ist.
Wir halten dies für eine vernünftige, kostengünstige und sinnvolle Lösung. Es geht in der Regel um kleinere Zeiträume. Bei den 16 Monaten ist es etwas zu lang, aber man ist auch seitens der Kommunalaufsicht der Auffassung, dass dies gerade noch zuträglich ist; denn es wäre schließlich unverständlich, einen Bürgermeister für 16 Monate zu wählen, da ansonsten der Zeitpunkt des Übergangs in eine neue Gebietskörperschaft wegen der Größenordnung neu festgelegt werden müsste. Ich glaube, dies ist auch im Sinne der Kommunen, die davon betroffen sind, eine vernünftige Regelung. Wir werden im Ausschuss weiter darüber beraten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Als Frau Kollegin Dickes ans Mikrofon getreten ist, wusste ich schon, ich kann sofort die blaue Karte ziehen; denn natürlich führt sie Diskussionen auch dieses Mal wieder in der Art, wie sie es auch sonst immer tut.
Frau Dickes weiß ganz genau, woran es liegt, dass wir
zurzeit das Gesetz noch nicht einbringen können. Es liegt an dem Verbandsbürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg, der mit seiner Stimme die Mehrheit verhindert hat, um dieses Gesetzgebungsverfahren voranzutreiben. Allein daran liegt es, und wo er politisch zu verorten ist, wissen wir doch alle; das ist oft genug an dieser Stelle gesagt worden.
Wenn sich der Verbandsbürgermeister anders verhalten würde, würde der Gesetzentwurf, den Sie auch kennen, heute auf dem Tisch liegen, er könnte beraten werden, und man könnte es so durchziehen, wie wir es vorgehabt haben.
Sie wissen, wohin es gehen soll: Zum 1. Januar 2017 soll es umgesetzt werden, und das ist immer noch unser Ziel. Ob wir es erreichen, hängt von der Person ab, die ich gerade angesprochen habe.
Ich möchte nun gar nicht darauf eingehen, was ich in den letzten eineinhalb Jahren in dem Bereich erlebt habe. Das dürfte Ihnen auch bekannt sein. Noch in den letzten Tagen haben Sie lesen können, was in der Zeitung stand. Beseitigen Sie die Ursache, dann haben wir ganz schnell das Gesetz vorliegen, und wir haben zum 1. Januar 2017 eine verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung.
Ob das jetzige Gesetz verfassungswidrig ist, weiß ich doch überhaupt nicht. Das Verfassungsgericht entscheidet zurzeit in anderen Bereichen, ob diese Gebietsänderungen verfassungsgemäß sind oder nicht. Aber nur die Androhung einer Ortsgemeinde, das sei verfassungswidrig, reicht mir nicht aus, um zu sagen, dass gleich das ganze Gesetz verfassungswidrig sei. Ganz so einfach geht es wahrscheinlich doch nicht.
Also, sorgen Sie dafür, dass die Entscheidung anders ausfällt, dann haben Sie sofort das Gesetz auf dem Tisch liegen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem alle wach geworden sind, können wir jetzt schnell über den Gesetzentwurf „Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Neufassung des Landesgesetzes über die Befriedung des Landtagsgebäudes“ beraten. Hintergrund ist, dass sich die Fraktionen darauf geeinigt haben, erst im Januar nächsten Jahres in das Rathaus umzuziehen. Deshalb muss der Zeitraum geändert werden. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Danke schön.
Wie nennt man so etwas, ein vergiftetes Angebot, nicht? – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beantrage für die SPD-Fraktion die Aussprache zum Thema „Zukunft des Konversionsprojekts Zweibrücken“ von den Kollegen Presl, Noss und Fuhr.
Ich beantrage für die Fraktion der SPD die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 1, Gute Leistungen rheinland-pfälzischer Schülerinnen und Schüler.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dies ist sicherlich für Sozialdemokraten keine ganz leichte Debatte, die wir heute hier zu führen haben, zumal sie nicht das Ziel hat zu versuchen, den Handwerkern, die ihre Forderungen angemeldet haben, zum Erfolg zu verhelfen. Die Debatte hat einen ganz anderen Hintergrund.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, es geht Ihnen hier heute sicherlich nicht um die Lösung des Problems; denn das Problem kennen Sie, es sei denn, Sie lesen nicht die Unterlagen. Es geht Ihnen darum, aus einem Problem, das wir seit längerer Zeit mit uns herumtragen, Honig zu saugen. Nichts anderes ist auch die Debatte heute hier.
Den Handwerkern, die möglicherweise auf ihren Schlussrechnungen teilweise sitzenbleiben können, hilft diese Debatte mit Sicherheit überhaupt nicht; denn dadurch werden sie mit Sicherheit auch kein Geld bekommen.
Ich bezweifle sogar, dass Sie sich um diese Firmen sorgen, die Sie hier anführen, auch wenn Sie sie nicht im Einzelnen nennen.
Unverschämt waren Sie heute Morgen, Frau Kollegin Klöckner, und niemand anderes.
Sie sorgen sich nicht um die Firmen, sondern Sie haben etwas ganz anderes im Sinn. Sie nutzen sie für Ihre Attacken. Das finde ich nicht besonders fair.
Selbstverständlich sind wir heute – wie damals Kurt Beck – der Auffassung, dass man den Handwerkern helfen soll. Was denn sonst! Von Ihnen lassen wir uns davon nichts erzählen.
Wenn Sie über Kurt Beck herziehen, dann will ich Ihnen eines sagen: Es gibt kaum einen Politiker aus unserer Zeit, der näher an diesen Leuten gestanden hat und steht als Kurt Beck. Wir lassen uns nichts anderes von Ihnen erzählen.
Natürlich hat er damals am 30. August 2012 hier vom Pult aus das gesagt, was zitiert worden ist. Aber er ist damals von der Erkenntnis ausgegangen, die nach deutschem Insolvenzrecht richtig ist, dass die Handwerkerrechnungen bevorrechtigt befriedigt werden sollen. Nur – das blenden Sie völlig aus; ich komme gleich zu dem Zitat aus dem Bundesanzeiger – hier ist eine Rechtslage, die uns in ein neues Beihilfeverfahren reintreiben würde, wenn wir das, was Sie vorschlagen oder meinen, machen würden.
Sie können ruhig mal zuhören, Frau Klöckner, auch wenn es Ihnen schwerfällt. Das weiß ich.
Hätte der damalige Ministerpräsident dies gewusst, dann hätte er diese Erklärung hier mit Sicherheit nicht abgegeben.
Sie unterstellen – das finde ich infam – Kurt Beck, dass er wider besseres Wissen den Handwerkern etwas erzählt
hat. Das unterstellen Sie.
Das ist ehrabschneidend.
Woher Sie diese Auffassung haben und dass Sie das beklatschen, unterstreicht das infame Verhalten von Ihnen.
Darüber lachen Sie noch?
Wo finden Sie den Ansatz, diese Behauptung aufzustellen, die Sie hier aufgestellt haben?
Natürlich waren Juristen in ganz großer Zahl der Auffassung, dass geht mit Vorrangigkeit. Inzwischen liegt aber diese Entscheidung auf dem Tisch. Wenn wir es machen würden, dann wären Sie doch die ersten, die uns bezichtigen würden, wieder beihilfewidrig vorzugehen, genau Sie.
Ihr Handlanger in Brüssel, Herr Dr. Langen, was würde der machen? Er würde einen Skandal aufblasen. Er ist schon wieder unterwegs mit falschen oder halben Wahrheiten, der Kommission etwas vorzutragen, was absolut nicht der Wahrheit entspricht.
Seien Sie vorsichtig mit Unterstellungen gegenüber dem ehemaligen Ministerpräsidenten und vor allem auch gegenüber der jetzigen Ministerpräsidentin. Sie haben null Nachweis, null Hintergrund, dass Kurt Beck damals eine andere Rechtslage zur Grundlage seiner Entscheidung, seiner Erklärung gemacht hat.
Sie sind doch die Letzten, die sich wünschen, dass wir eine Regelung finden – aber da helfen Sie gar nicht mit, das interessiert Sie überhaupt nicht –,
damit den Handwerkern, die eine berechtigte Forderung angemeldet haben,
ihren Lohn bzw. ihre Rechnung, ihre Schlussrechnung, gezahlt bekommen. Ihr Beitrag dazu ist null.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Licht, wissen Sie, was ich gerade eben von Ihnen erwartet habe? – Dass Sie sich nach den Ausführungen des Kollegen Barbaro hierhin stellen und den infamen Vorwurf gegenüber Kurt Beck zurücknehmen. Das wäre ein anständiges Verhalten gewesen;
denn es ist doch völlig klar, dass er am 30. August 2012 von der Rechtslage ausging, dass die Forderungen bevorrechtigt behandelt werden. Die Forderungen des Landes sind auch so angemeldet worden, nach § 39 der Insolvenzordnung, während die anderen nach § 38 angemeldet worden sind. Das hat bis ins Jahr 2014 so gegolten.
Sich hierhin zu stellen und Kurt Beck vorzuhalten, er habe die Handwerker damals – auf Deutsch – belogen, finde ich unverschämt. Sie sollten wirklich hierhin gehen und sagen: Das halte ich nicht aufrecht.
Ihre Rabulistik, was die anderen Fragen betrifft: Sie sind diejenigen, die beklatschen, dass jetzt die Entscheidung der EU beklagt wird, und gleichzeitig beklagen Sie, dass die Handwerker ihre Rechnungen nicht gezahlt bekommen. Sie wissen doch ganz genau, bevor dieses Verfahren abgeschlossen ist, wird keine einzige Rechnung bezahlt. Ist das ein glaubwürdiges Verhalten? – Für mich nicht. Für mich zeugt es von dem Sinn der Debatte: Sie wollen hier etwas ganz anderes erzielen.
Wenn Sie aus persönlichen Gesprächen berichten, können Sie alles Mögliche erzählen. Das machen Ihre Kollegen auch ständig: Sie erzählen irgendetwas, was man nicht nachprüfen kann.
Was unsere Aufgabe ist, dazu haben Sie keinen Ton ge
sagt. Wenn der BGH in dieser Deutlichkeit etwas zu einem Thema sagt – da kann man nichts auslegen, gar nichts –, was wollen Sie dann machen? Die Versuche, mit der EU klarzukommen, können überhaupt erst dann anlaufen, wenn die EU weiß, wie das Verfahren am Europäischen Gerichtshof ausgeht. Ein anderes Verhalten kann sich die EU-Kommission gar nicht erlauben. So etwas zu fordern, zeugt auch nur davon, dass die ganze Sache durchsichtig angelegt ist. Deswegen: Kehren Sie zum Recht zurück. Auch das wäre eine schöne Folge dieser Diskussion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bevor ich zu meiner Rede komme, würde ich gern den Vorteil nutzen und etwas trinken.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Über das Landesgesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei Landtagswahlen ist in den letzten Wochen ausreichend diskutiert worden, sodass es heute verabschiedet werden kann. Das gilt auch für die Ausschussberatung. Auch dort sind keine Änderungswünsche vorgetragen worden, sodass das Gesetz auch insoweit mit der heutigen Entscheidung in Kraft treten kann. Die zuständigen Behörden warten bereits darauf.
Ich möchte trotzdem heute das Wort ergreifen vor dem Hintergrund des Entschließungsantrages, der Ihnen zwischenzeitlich allen vorliegt und der die Verbesserung des Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen zum Inhalt hat. Nach § 3 Nr. 2 des Landeswahlgesetzes ist vom Stimmrecht derjenige ausgeschlossen, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst. Dabei geht es um den Postund Meldeverkehr und um die Sterilisation.
Bereits im Jahr 2013 hat sich der Bundesrat auf Initiative des Landes Rheinland-Pfalz mit dieser Frage beschäftigt und eine Entschließung gefasst, nach der die Bundesregierung aufgefordert worden ist, die Studie, die bereits damals zur aktiven und passiven Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Wahlen in Lauf gesetzt worden ist, und die angekündigten Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Partizipation zum Abschluss zu bringen. Zum Abschluss zu bringen – 2013!
Hintergrund dieser Initiative des Landes ist die UNBehindertenrechtskonvention aus dem Jahre 2008, die im Jahr 2009 von Deutschland ratifiziert worden ist. Seit dieser Zeit gibt es viele Diskussionen über das Für und Wider eines Wahlrechts für Menschen mit Behinderung. Dabei wurde immer darauf hingewiesen, dass der Ausschluss vom Wahlrecht der sensibelste Teil des ohnehin sensiblen Wahlrechts ist.
Es fehlt aber nach der Auffassung derjenigen, die sich mit der Frage auseinandergesetzt haben und immer noch auseinandersetzen, an einer soliden Datenbasis. Aus diesem Grund haben wir bei der Beratung über das jetzt vorliegende Gesetz davon abgesehen, bereits jetzt eine Streichung dieses Paragrafen vorzusehen, da auch wir darauf setzen, dass diese Datenbasis in absehbarer Zeit vorliegen wird.
Gestrichen wird übrigens in diesem Gesetz der Wahlrechtsausschluss für Personen, die sich aufgrund einer gerichtlichen Anordnung in psychiatrischen Krankenhäusern befinden.
Bezüglich des § 3 Abs. 2, um den es hier heute in der Entschließung geht, sind der Bund und die Länder übereingekommen, die Änderung des Wahlrechts von der für Ende 2015 – ich hoffe, es tritt auch so ein – erwarteten Studie zur aktiven und passiven Beteiligung von Menschen mit Behinderungen abhängig zu machen und die Handlungsempfehlungen abzuwarten.
In dem Begründungsteil unserer Entschließung weisen wir deshalb nochmals auf unsere Initiative und die Entschließung des Bundesrates und auch auf die deutlichen Verbesserungen bezüglich der Barrierefreiheit bei durch die Kommunen eingerichteten Wahllokalen hin.
Gleichzeitig wird die Landesregierung durch unseren Entschließungsantrag aufgefordert, unmittelbar nach Vorliegen der Studie die Änderung des Wahlgesetzes mit dem Ziel in die Wege zu leiten, erstens Wahlmöglichkeiten auch für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, zweitens die Bemühungen der Kommunen weiterhin zu unterstützen, Barrierefreiheit in Wahllokalen sicherzustellen, und sich drittens die Erfahrungen bei Wahlunterlagen in einfacher Sprache anzuschauen.
Das hört sich so einfach an, aber es ist relativ kompliziert. Ich selbst hatte einmal die Freude, im Bereich der Lebenshilfe eine Satzung in einfacher Sprache zu machen. Das ist eine extrem komplizierte Angelegenheit, bei der man nachher noch erklären muss, warum das einfache Sprache ist. Man sollte sich das, was in Bremen eingeführt worden ist, genau anschauen und dann, wenn wir es hinreichend beraten haben, auch hier die Gesetze entsprechend ändern.
Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetz und auch zu unserer Entschließung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin, vielleicht ein Satz vorweg zum Gemeinwohl: Wenn Sie damals bei der Kommunal- und Verwaltungsreform I bei uns mitgemacht hätten, wäre das möglicherweise eine Kommunal- und Verwaltungsreform geworden, die weit über das hinausgegangen wäre, was wir machen konnten. Aber Sie haben sich ja verweigert. Ich war bei den Gesprächen dabei. Alles andere ist absolut unwahr.
Sie veranstalten doch mit Ihrem Antrag jetzt, um 18:30 Uhr, ein sehr durchsichtiges Manöver. Keine Sau interessiert das, auf Deutsch gesagt. Aber ich komme trotzdem zu Ihrem Antrag.
Doch, einer sitzt da oben. Entschuldigung.
Ja, natürlich. Ich bin der Ausputzer. – Sie fangen Ihren Antrag bereits mit einem Schwindel an. Sie schreiben, das sei Ihre Initiative. Welch ein barer Unsinn! Warum heißt es „Kommunal- und Verwaltungsreform I“? Doch nicht, weil nichts mehr folgen soll, sondern weil nach der Kommunalund Verwaltungsreform I eine Kommunal- und Verwaltungsreform II kommt. Das weiß doch die Frau Dickes, die gut rechnen kann.
Zweiter Punkt. Herr Staatsminister Lewentz hat Ihnen heute Mittag aus der Rede der Ministerpräsidentin am 30. Januar 2013 vorgelesen, in der sie die Einladung an Sie ausgesprochen hat. Das nennen Sie jetzt Ihre Initiative. Wie lächerlich! Lassen Sie doch diese Spielchen sein. Sie führen in der Sache überhaupt nicht weiter.
Wenn Sie jetzt mit dem Urteil zu Maikammer kommen – dazu ist heute Mittag schon einiges gesagt worden –: Warten Sie die anderen Urteile ab!
Dann befassen Sie sich mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs in einer Weise, die auch schon merkwürdig ist. Das Verfassungsgericht setzt sich in drei Vierteln seines Urteils mit den Grundsätzen auseinander. Im letzten Viertel – höchstens – befasst er sich mit Maikammer, wobei es bei Maikammer um ein einziges Thema geht. Wenn Sie das genau lesen und nicht nur Ihren Kram herauslesen wollen, werden Sie feststellen, dass die Fälle, die jetzt zur Entscheidung anstehen, durchaus anders gelagert sind als Maikammer. Welche Schlüsse könnte man daraus ziehen? – Das will ich hier nicht sagen, weil ich nicht dem Gericht vorgreifen kann, das entscheiden muss.
Aber eines ist doch klar: Selbst wenn wir heute ein Moratorium beschließen würden, würden doch all die Entscheidungen noch gefällt werden müssen. Alle weiteren acht Entscheidungen sind anhängig, und die würden davon gar nicht erfasst werden. Deswegen ist dies nicht sehr sinnvoll.
Die Kommunal- und Verwaltungsreform II setzt auf der Kommunal- und Verwaltungsreform I auf und ist kein Ersatz für die Kommunal- und Verwaltungsreform I. Wir haben in den gemeinsamen Gesprächen, die ich, im Gegensatz zu vielen anderen Gesprächen, als sehr wohltuend empfunden habe, schon sehr deutlich gesagt, dass wir nicht mit einem Moratorium einverstanden sein werden, sondern dass wir die Kommunal- und Verwaltungsreform I so, wie wir es beschlossen haben, durchführen werden und durchführen müssen. Wie sollen es sonst diejenigen, die sich freiwillig auf den Weg gemacht haben, überhaupt verstehen, wenn wir sagen: „Einige wollen nicht, und deswegen machen wir ein Moratorium“? – Dann würden die Leute hinters Licht geführt werden. Das kann aber keiner von uns erwarten.
Entscheidend war für das Gericht doch die Frage: Ist das, was wir hier gemacht haben – jetzt nicht auf Maikammer bezogen, sondern auf die Grundsätze –, verfassungswidrig, ja oder nein? – Da hat das Gericht erklärt: Das ist ein Spielraum, den ihr als Politiker habt. – Den haben wir ausgenutzt, und den werden wir auch weiter ausnutzen.
Dann kommen Sie mit Beispielen. Das schönste Beispiel ist immer „Verbandsgemeinde Bad Münster am SteinEbernburg“. Das will ich Ihnen einmal deutlich ins Stammbuch schreiben – ich habe es hier schon mehrfach gesagt –: Wer hat die Misere in dieser Verbandsgemeinde herbeigeführt? – Das waren doch Politikerinnen und Politiker, die ihr Parteibuch führten. Das war der Hintergrund.
Wer hat in einer Stadt mit 4.000 Einwohnern 30 Millionen Euro Schulden angehäuft? Ich will das denen vor Ort doch gar nicht vorwerfen. Die haben damals den Fehler gemacht, nicht auf Entscheidungen der Bundesregierung zu reagieren, als es um die Gesundheitsreform ging. Aber sich hierhin zu stellen, keine Vorschläge zu machen und das zu kritisieren, reicht in der Politik nicht aus. Hier reicht es schon gar nicht aus.
Ich frage mich, was daran kritikwürdig ist, wenn Ihre Parteifreunde vor Ort zum Teil Vorschläge machen, denen das Gesetz jetzt folgt. Ich weiß, es geht um zwei Ortsgemeinden, die ein Problem haben – das stimmt –, weil sie nicht dorthin können, wohin sie wollen. Zu irgendeiner Verbandsgemeinde müssen sie gehen. Jetzt sollen sie nach Meisenheim gehen. Das wollten die früher auch schon einmal, aber das hat sich inzwischen geändert, warum auch immer.
Ich sage auch: Vor Ort kann man anderer Auffassung sein. Das ist doch total in Ordnung. Aber wir müssen entscheiden, und davor drücken Sie sich einfach.
Man kann nicht einen Zustand beklagen und gleichzeitig nichts dazu sagen, wie man das Problem möglicherweise lösen kann. Das ist keine Politik für mich.
Danke schön.
....... 6355 Abg. Hans-Josef Bracht, CDU:...... 6356 Abg. Nils Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6357
Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 6357
Landesgesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei Landtagswahlen und zur Änderung weiterer Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5027 – Erste Beratung............... 6357
....... 6357 Abg. Hans-Josef Bracht, CDU:...... 6358 Abg. Nils Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6359 Prof. Dr. Gerhard Robbers, Minister der Justiz und für Verbraucherschutz:.... 6360
Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 6360
Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2013 Antrag der Landesregierung – Drucksache 16/4425 –........... 6360
Entlastung des Rechnungshofs RheinlandPfalz für das Haushaltsjahr 2013 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 16/4445 –........... 6360
Jahresbericht 2015 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 16/4650 –........... 6361
Nach gemeinsamem Aufruf Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung in der Rechnungsprüfungskommission. 6361
Präsidium:
Präsident Joachim Mertes, Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund, Vizepräsident Heinz-Hermann Schnabel.
Anwesenheit Regierungstisch:
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, Eveline Lemke, Ministerin für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Roger Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur, Vera Reiß, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Prof. Dr. Gerhard Robbers, Minister der Justiz und für Verbraucherschutz.
Entschuldigt:
Abg. Horst Gies, CDU.
96. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 27.05.2015
Die Sitzung wird um 14:00 Uhr vom Präsidenten des Landtags eröffnet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Titel kommt ziemlich gestelzt daher, die Befriedung eines Gebäudes. Aber die Abgeordneten wissen, um was es geht. Denjenigen, die heute hier als Zuhörer sind, will ich es kurz sagen.
Es geht darum, dass rund um das Gebäude ein Gebiet abgegrenzt wird, in dem nach jetzigem Recht grundsätzlich Versammlungen unter freiem Himmel verboten sind, es sei denn, auf Antrag ausdrücklich erlaubt.
Die Diskussion heute führen wir, weil der Landtag demnächst umziehen wird, und zwar aus diesem Gebäude zunächst in den Ratssaal der Stadt Mainz und dann in die sogenannte Steinhalle des Landesmuseums hier in der Straße.
Der zweite Grund ist, dass wir das Bannmeilengesetz anpassen an die ständige Rechtsprechung, die seit über 15 Jahren gilt und aufgrund derer der Bund seine Gesetzgebung geändert hat. Die hat bisher bei uns gegolten. Dazu komme ich gleich.
Wir werden in zwei Schritten die Bannmeile verlagern, einmal an das Rathaus. Die Umgrenzung ist in der Anlage 1 zu sehen. Es ist ein Gebiet, das möglichst klein gehalten werden soll. Das gilt nachher auch für die Steinhalle. Das ist in der Anlage 2. Ich verzichte ausdrücklich auf die Nennung der Straßen im Einzelnen. Das kann jeder genau nachlesen.
In Artikel 2 des Gesetzes ist festgelegt, dass nicht zwei Bannmeilen gleichzeitig gelten, sondern dass mit Umzug des Landtags aus dem Ratssaal in die Steinhalle – das soll zur konstituierenden Sitzung am 18. Mai nächsten Jahres erfolgen – dann nicht mehr die Bannmeile am Ratssaal gilt, sondern im Bereich der Steinhalle.
Wichtig erscheint mir in dem Zusammenhang aber die Anpassung an die Verfassungsrechtsprechung zur Bannmeile. So ist bereits heute gängige Praxis, dass das Versammlungsrecht des Bundes gilt. Inzwischen hat das Land die Gesetzgebungskompetenz erhalten. Damit kann es das Gesetz selbst ändern. Bisher, wie gesagt, gilt das Bundesrecht.
Es geht dabei im Wesentlichen um den Schutz – neben dem Schutz der Abgeordneten – eines hohen Gutes, der Versammlungsfreiheit. Das ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut.
Früher war es so, dass in dem befriedeten Bannkreis des Landtages öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel verboten waren. Ausnahmen waren nur aufgrund eines schriftlichen Antrages möglich. Das soll nunmehr völlig geändert werden. Es soll durch ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ersetzt werden – Juristendeutsch –, das heißt, öffentliche Versammlungen sind grundsätzlich auf Antrag im Bannmeilenbereich zuzulassen, wenn eine Beeinträchtigung der Tätigkeit des Landtages, seiner Fraktionen, Gremien oder Organe und eine Behinderung des Zugangs nicht zu befürchten sind. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn keine Sitzungen stattfinden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass ein Bedrohungsklima entsteht und auf Entscheidungen des Abgeordneten Einfluss genommen werden kann. Wenn das nicht zutrifft, ist die Versammlung zu genehmigen.
Die sonstigen wesentlichen versammlungsrechtlichen Vorschriften gelten weiterhin und bleiben von der Änderung völlig unberührt. Entscheidungen trifft als Auftragsverwaltung die Stadt Mainz in Absprache mit dem Präsidenten oder der Präsidentin.
Wichtig ist – auch darauf habe ich bereits hingewiesen –, dass nicht zu groß abgegrenzt wird. Es soll nur ein begrenz
ter Bereich um das Gebäude in den Bannmeilenbereich einbezogen werden.
Möglich sind Auflagen. Ich erinnere daran, dass wir vor einiger Zeit hier eine Veranstaltung hatten, bei der Auflage war, die Lautsprecher in einer bestimmten Lautstärke zu nutzen. Das Gegenteil war der Fall. So etwas soll grundsätzlich nicht geschehen. Wenn so etwas geschehen sollte, dann ist es möglich, die Versammlung aufzulösen. Auch das steht ausdrücklich im Gesetz.
Wir bitten, diesen Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem wir vor wenigen Wochen unsere Verfassung dahin gehend geändert haben, dass die Fristen, innerhalb derer die Landtagswahl stattzufinden hat, verlängert worden sind und
auch die Frist verändert worden ist, innerhalb derer der Landtag nach der Wahl zusammentreten muss, haben wir jetzt einfachgesetzlich die Folgen daraus zu ziehen. Das ist zum einen, das Landeswahlgesetz zu ändern, dann auch das Gesetz zum Verfassungsgerichtshof. Danach wird der Zeitraum, innerhalb dessen die Wahl zum neuen Landtag stattzufinden hat, von 58 auf 57 Monate geändert , um zur Erhöhung der Wahlbeteiligung diese außerhalb der Ferienzeiten möglich zu machen.
Zudem wird der Zeitraum, innerhalb dessen das Parlament zusammentreten muss, von 60 auf 75 Tage verlängert, um genau diesem Zweck zu dienen. Somit ist gewährleistet, dass trotz Fristverlängerung nicht in Ferienzeiten gewählt werden muss und wir gewährleisten können, dass am 18. Mai – wie traditionsgemäß seit vielen, vielen Jahren – die konstituierende Sitzung des Landtags stattfinden kann.
Dazu ist hinreichend bei der Verfassungsänderung diskutiert worden. Ergänzend dazu sollen aber einige wenige weitere Vorschriften geändert werden:
Erstens: Aufgrund der Entscheidung des Bundes bei den Wahlausschüssen soll zur Pflicht gemacht werden, dass dort zwei Richter oder zwei Personen mit richterlicher Berufserfahrung – es sind dort Bundesrichter – in dem Zulassungsverfahren zur Feststellung, ob Listen abgelehnt werden dürfen oder nicht, hinzuzuziehen sind.