Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen, Kollegen! Sicher muss man den Händlern, die stark durch die CoronaKrise gelitten haben, Möglichkeiten und Optionen bieten, wieder auf die Beine zu kommen. Ich denke, in diesem Punkt sind wir uns alle einig. Dass dem stationären Handel Herausforderungen bevorstehen, ist auch allen bekannt.
Aber über den Weg und darüber, welche Möglichkeiten diese Optionen sein könnten, sind wir verschiedener Meinung, auch wenn es im Gesamtprozess keine Denkblockaden geben sollte.
Einen Antrag aber einmal eben im Hauruckverfahren durch das Plenum zu peitschen, halten wir für den falschen Weg. Wie Sie selbst in Ihrem Antrag schreiben, ist für Sonn- und Feiertagsöffnungen der besondere verfassungsrechtliche Schutz der Sonn- und Feiertage zu berücksichtigen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn es das Gemeinwohl erfordert. Nur weil man Landesrecht ändern will, heißt das noch nicht, dass man damit Verfassungsrecht oder bundesweite Rechtsprechung ausgehebelt hat.
Das zeigt sich an anderen Bundesländern. Dort wurden ähnliche Regelungen bereits gekippt, oftmals vor dem Hintergrund, dass entsprechende Akteure nicht einbezogen
Auch mit Blick auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts und dem Unverständnis und dem Missmut von Gewerkschaften und Kirchen zu diesem Thema sollten die Dinge sachlich und mit Verstand angegangen werden, statt heute schnell über einen Antrag abzustimmen.
Lassen Sie uns gemeinsam Gespräche mit den betroffenen Akteuren führen – wie schwer sie auch sein mögen –, mit Kirchen, Gewerkschaften und Kammern, um eine saubere Lösung zu finden, die möglichst allen gerecht wird. So schaffen wir Planungs- und Rechtssicherheit, und wir werden nicht einkassiert und schaffen Akzeptanz für unsere Entscheidung.
Das ist der richtige Weg: Gemeinsam Kompromisse oder Lösungen zu finden, um die Menschen in unserem Land und den stationären Handel zu unterstützen, aber auch schon weitergedacht in die Zukunft über das Jahr 2020 hinaus. Deswegen lehnen wir den Antrag nicht ab und sind als FDP-Fraktion durchaus offen, im Ausschuss über dieses Thema zu diskutieren, aber nicht heute Abend in 5 Minuten.
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich mit Erlaubnis der Präsidentin einmal aus der Bibel zitieren. Im 2. Buch Mose Kapitel 23, Vers 12 steht: „Sechs Tage sollst du deine Arbeit tun; aber des siebenten Tages sollst du feiern, auf dass dein Ochs und Esel rufen und deiner Magd Sohn und der Fremdling sich erquicken.“
Meine Damen und Herren, ich bin über die Ausführungen des Kollegen Martin von der CDU-Fraktion schon erschüttert, wenn er sagt, das, was die Gewerkschaften zum Thema „Ausweitung der Sonntagsarbeit“ sagen, sei der CDU egal. Gut, bei der CDU hat man das schon einmal gehört, dass die Meinung der Gewerkschaften egal ist.
Aber wirklich erschüttert bin ich darüber, dass offensichtlich in dem Fall auch die Meinung der Kirchen egal ist. Deswegen kann ich Ihnen jetzt schon einmal ankündigen, dass wir im Ausschuss die Kirchen zur entsprechenden An
Meine Damen und Herren, ich finde aber auch, gerade in der jetzigen Situation, dass Sie damit ein fatales Signal an die Beschäftigten senden. Gerade die Verkäuferinnen und Verkäufer im Einzelhandel, die Kassiererinnen an der Kasse haben, während wir im Lockdown waren, am Anfang noch ohne Maske und ohne Schutzmaßnahmen über die Maßen hinaus gearbeitet.
Ich finde, man kann nicht auf der einen Seite klatschen, ihnen aber dann sagen, zum Dank dafür muss ein Teil von euch demnächst auch noch den einen oder anderen Sonntag mehr arbeiten. – Ich finde, das ist das falsche Signal genau in dieser Zeit.
Herr Dr. Martin, ich nehme Ihnen ab, dass Sie den Einzelhandel und die Innenstädte ein Stück weit im Blick haben, aber völlig unzulässig ist, hier so zu tun, als habe die Schließung von Karstadt-Kaufhof-Standorten irgendetwas mit den Ladungsöffnungszeiten in unserem Land zu tun. Das hat überhaupt nichts miteinander zu tun. Ich finde es unzulässig, das hier so zu verquicken.
Wenn die CDU wirklich etwas für den innerstädtischen Einzelhandel tun wollte, müssen Sie einmal schauen, welche Bedingungen zum Beispiel beim Onlinehandel herrschen. Was tun Sie zum Beispiel für die Bedingungen von Paketzustellerinnen und Paketzustellern? Dazu kommt von Ihnen auf Bundesebene überhaupt gar nichts. Das wäre eine Maßnahme für mehr soziale Gerechtigkeit, um den einen oder anderen Vorteil auf dem Rücken der Beschäftigten vom Onlinehandel auszubremsen.
Wir haben in der letzten Legislaturperiode ein LEAP-Gesetz zur Aufwertung der Innenstädte vorgelegt. Das haben Sie von der CDU abgelehnt. Dann drücken Sie hier jetzt nicht auf die Tränendrüse.
Liebe Kollegen von der CDU, wenn Sie schon nicht auf die Bibel und die Kirchen hören, dann hilft vielleicht ein Blick in unsere Verfassungen. Artikel 140 Grundgesetz: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ Artikel 57 Abs. 1 unserer Landesverfassung normiert: „Der 8-Stunden-Tag ist die gesetzliche Regel. Sonntage und gesetzliche Feiertage sind arbeitsfrei. Ausnahmen sind zuzulassen, wenn es das Gemeinwohl erfordert.“
„Wenn es das Gemeinwohl erfordert.“ Hier gibt es einschlägige Urteile. Bundesverfassungsgerichtsentscheid vom 1. Dezember 2009: „Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse (‚Shopping-Interesse‘) potenzieller Käufer“ reicht nicht aus.
nicht sozial, nicht christlich, er ist vermutlich sogar verfassungswidrig. Weil Sie das wussten, wollten Sie das hier im Schnellverfahren abhaken, damit Sie sagen können, schaut einmal, IHK, das hat die Ampel abgelehnt, und die Kirchen bekommen hoffentlich nichts davon mit. Deswegen wollten Sie dieses schnelle Verfahren.
Das machen wir nicht mit, weil wir um diesen Kompromiss mit den vier Sonntagen gemeinsam mit den Kammern, den Gewerkschaften, den Kirchen, mit den Kommunen über Jahre gerungen haben. Genau das ist der erfolgreiche Weg in Rheinland-Pfalz.
Diesen Weg werden wir auch in der Corona-Pandemie gehen, und wir werden schauen, welche Möglichkeiten es gibt, die Interessen zusammenzubringen, dies gemeinsam mit den Beteiligten, mit den Gewerkschaften, den Kirchen und natürlich auch mit den Kammern, und welche Lösungen es für die jetzige Situation gibt.
Dem Präsidium liegen zwei Kurzinterventionen vor, einmal des Kollegen Dr. Martin und zum anderen des Kollegen Joa.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Köbler, es gibt zwei Möglichkeiten: Sie haben offensichtlich ein vorgefertigtes Manuskript gehabt und waren dann nicht in der Lage, überhaupt auf das, was ich gesagt habe, einzugehen; denn mit dem, was ich gesagt habe, hatte Ihr Beitrag überhaupt nichts zu tun.
Dieses Delta ist hier in einem Maß offenkundig geworden, dass es mir peinlich gewesen wäre, wenn ich so geredet hätte.
Gehen wir es einmal durch. Sie behaupten und zitieren mich, ich hätte gesagt, uns wären die Gewerkschaften egal. Ich bin einmal auf das Protokoll gespannt, an welcher Stelle Sie mir das nachweisen. Das steht da nicht drin.
Zweitens: Ihr Bibelzitat hätten Sie bringen müssen, als der rheinland-pfälzische Landesgesetzgeber vier verkaufsoffene Sonntage ins Gesetz hineingeschrieben hat. Ich mache
keinen dazu, nichts. Ich sage nur, wenn die im Gesetz stehen, dann ist es doch verrückt, wenn sie nicht auch durchführbar sind.
Da die Bibel zu zitieren – ich behaupte einmal, die kenne ich nicht viel schlechter als Sie –, ist schon grotesk.
Dann drücken Sie auf die Mitleidsdrüse wegen der Kassiererinnen während des Shutdowns. Herr Köbler, wir reden doch nicht über die Kassiererinnen, die während des Shutdowns arbeiten mussten, sondern wir machen uns Sorgen um die Kassiererinnen, die wegen des Shutdowns jetzt Angst um ihren Job haben, weil sie nicht arbeiten konnten. Herr Köbler, das blenden Sie einfach aus.