Protokoll der Sitzung vom 11.11.2020

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist auch der dritte Teil der Aktuellen Debatte beendet, und wir sind am Ende der Aktuellen Debatte insgesamt.

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Vom Landtag vorzunehmende Wahlen

Punkt 3 a) der Tagesordnung:

Neuwahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen und Vertreter für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 17/12919 –

dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 17/13240 –

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13280 –

Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/13287 –

Hierzu liegt zum einen der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 17/13240 – vor. Vorgeschlagen sind Frau Eggert, Herr Schneider, Herr Polotzek und als Vertretende Herr Maurer, Frau Karbach und Herr Dr. Miesen. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zum Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13280 –. Vorgeschlagen sind Frau Matz, Herr Kaefer, Herr Hoffmann und als Vertretende Frau Welling, Frau Thelen und Frau Schanzenbächer. Wer diesem

Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/13287 –. Vorgeschlagen sind Herr Struth und als Vertreter Herr Schwarz. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist mehrheitlich angenommen.

Punkt 3 b) der Tagesordnung:

Wahl eines ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats des Landtags – Drucksache 17/13522 –

Zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Buchstabe a) der Drucksache 17/13522 Herr Professor Dr. Meinrad Dreher vorgeschlagen. Wer der Wahl von Herrn Professor Dr. Dreher zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass Herr Professor Dr. Dreher einstimmig zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gewählt ist. Ich stelle außerdem fest, dass damit das gesetzliche Quorum erreicht ist.

Punkt 3 c) der Tagesordnung:

Wahl eines stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats des Landtags – Drucksache 17/13529 –

Zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Buchstabe a) der Drucksache 17/13529 Frau Ulrike Müller-Rospert vorgeschlagen. Wer der Wahl von Frau Müller-Rospert zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass Frau Müller-Rospert einstimmig zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gewählt ist. Ich stelle außerdem fest, dass damit das gesetzliche Quorum erreicht ist.

Punkt 3 d) der Tagesordnung:

Wahl eines stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats des Landtags – Drucksache 17/13530 –

Zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Buchstabe a) der

Drucksache 17/13530 Herr Dirk Reidenbach vorgeschlagen. Wer der Wahl von Herrn Reidenbach zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass Herr Reidenbach einstimmig zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gewählt ist. Ich stelle außerdem fest, dass damit das gesetzliche Quorum erreicht ist.

Punkt 3 e) der Tagesordnung:

Wahl eines stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats des Landtags – Drucksache 17/13531 –

Zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist unter Buchstabe a) der Drucksache 17/13531 Herr Dr. Gerald Wolf vorgeschlagen. Wer der Wahl von Herrn Dr. Wolf zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass Herr Dr. Wolf einstimmig zum stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gewählt ist. Ich stelle außerdem fest, dass damit das gesetzliche Quorum erreicht ist.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/12737 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie – Drucksache 17/13543 –

Die Behandlung erfolgt gemäß Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache.

Die erste Beratung fand in der 105. Plenarsitzung am 26. August 2020 mit Aussprache statt. Es erfolgte die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie wurde ein Anhörverfahren durchgeführt. Die Ausschussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

Wir stimmen über die Beschlussempfehlung – Drucksache 17/13543 – ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP

und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/12737 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung ab. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den darf ich bitten, sich von seinem Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist auch in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.

Wir kommen damit zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes und anderer Landesgesetze mit Kommunalbezug Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13146 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 17/13544 –

Die Behandlung erfolgt gemäß Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache.

Die erste Beratung fand in der 110. Plenarsitzung am 7. Oktober 2020 mit Aussprache statt. Es erfolgte die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und mitberatend an den Innenausschuss und den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 17/13146 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den darf ich bitten, sich von seinem Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen.

Wir kommen damit zu Punkt 6 der Tagesordnung:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit

Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13197 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – Drucksache 17/13545 –

Die Behandlung erfolgt gemäß Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache.

Die erste Beratung fand in der 111. Plenarsitzung am 8. Oktober 2020 mit Aussprache statt. Es erfolgte die Überweisung an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 17/13197 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den darf ich bitten, sich von seinem Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen.

Wir kommen damit zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Landesgesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13220 – Zweite Beratung