Landesgesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13220 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – Drucksache 17/13546 –
Die erste Beratung fand in der 110. Plenarsitzung am 7. Oktober 2020 mit Aussprache statt. Es erfolgte die Überweisung an den Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.
Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 17/13220 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den darf ich bitten, sich von seinem Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist auch in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD angenommen.
Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13234 – Zweite Beratung
Die erste Beratung fand in der 111. Plenarsitzung am 8. Oktober 2020 mit Aussprache statt. Es erfolgte die Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.
Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen – Drucksache 17/13622 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsantrag ist einstimmig angenommen.
Wir stimmen über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/13234 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der zuvor beschlossenen Änderungen ab. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den darf ich bitten, sich von seinem Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13463 –
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13463 – an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Landesgesetz zum Schutz von Belegstellen für Bienen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13464 – Erste Beratung
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13464 – an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Besteht Einverständnis zur Überweisung an die drei Ausschüsse? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 13: Landesgesetz zur Änderung des Zweiten Landesgesetzes über den freiwilligen Zusammenschluss der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg.
Landesgesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 (AGZensG 2022) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13532 –
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13532 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Landesgesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13498 – Erste Beratung
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13498 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Landesgesetz zur Änderung des Zweiten Landesgesetzes über den freiwilligen Zusammenschluss der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13510 – Erste Beratung
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13510 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Landesgesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes und des Landesgesetzes zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13540 – Erste Beratung
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13540 – an den Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.