Protokoll der Sitzung vom 11.11.2020

Landesgesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13220 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – Drucksache 17/13546 –

Die Behandlung erfolgt gemäß Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache.

Die erste Beratung fand in der 110. Plenarsitzung am 7. Oktober 2020 mit Aussprache statt. Es erfolgte die Überweisung an den Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 17/13220 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD angenommen.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den darf ich bitten, sich von seinem Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist auch in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD angenommen.

Wir kommen damit zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13234 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/13547 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13622 –

Die Behandlung erfolgt gemäß Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache.

Die erste Beratung fand in der 111. Plenarsitzung am 8. Oktober 2020 mit Aussprache statt. Es erfolgte die Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen – Drucksache 17/13622 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsantrag ist einstimmig angenommen.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/13234 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der zuvor beschlossenen Änderungen ab. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den darf ich bitten, sich von seinem Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen.

Wir kommen damit zu Punkt 9 der Tagesordnung:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13463 –

Erste Beratung

Die Behandlung erfolgt gemäß Absprache ohne Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13463 – an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen damit zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Landesgesetz zum Schutz von Belegstellen für Bienen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13464 – Erste Beratung

Die Behandlung erfolgt gemäß Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13464 – an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen.

(Abg. Martin Brandl, CDU: Und mitberatend an den Umweltausschuss!)

Und an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten.

Besteht Einverständnis zur Überweisung an die drei Ausschüsse? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 13: Landesgesetz zur Änderung des Zweiten Landesgesetzes über den freiwilligen Zusammenschluss der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg.

(Zurufe aus dem Hause: Nein! Punkt 11! Zensusgesetz!)

Das war etwas zu schnell, ja. Vielen Dank.

(Abg. Martin Haller, SPD: Wir sind noch da!)

Ja, das war der Test, ob Ihr zuhört.

(Vereinzelt Heiterkeit im Hause)

Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 (AGZensG 2022) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13532 –

Erste Beratung

Die Behandlung erfolgt gemäß Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13532 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Punkt 12 der Tagesordnung:

Landesgesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13498 – Erste Beratung

Die Behandlung erfolgt gemäß Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13498 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu Punkt 13 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung des Zweiten Landesgesetzes über den freiwilligen Zusammenschluss der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13510 – Erste Beratung

Die Behandlung erfolgt gemäß Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13510 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes und des Landesgesetzes zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13540 – Erste Beratung

Die Behandlung erfolgt gemäß Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13540 – an den Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Punkt 15 der Tagesordnung: