Protokoll der Sitzung vom 05.10.2016

Vielen Dank.

(Zurufe von der SPD: Ui, sehr gut! – Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Kollege Köbler.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dr. Enders, ich glaube, es ist schon im Ausschuss deutlich geworden, und auch Sie selbst haben es ausgeführt: Es herrscht eine große überparteiliche Einigkeit darüber, dass die gesundheitliche Versorgung, insbesondere die notärztliche Versorgung, in RheinlandPfalz ein sehr wichtiges Anliegen ist. – Wir alle wissen, dass aufgrund der aktuellen Rechtsprechung ein Handlungsbedarf besteht und auch eine gewisse Planungssicherheit gegeben werden muss. Wir wissen, dass wir entsprechend zu handeln haben, und das betrifft insbesondere die bundesrechtlichen Regelungen.

Sie selbst haben gesagt, dass es Krankenhäuser gebe, die aus Angst vor der Deutschen Rentenversicherung nun keinen notärztlichen Dienst mehr sicherstellten. Meines Wissens ist es aber immer noch Aufgabe der Krankenhäuser vor Ort, dies entsprechend sicherzustellen; die Frage ist nur immer, in welcher Form dies geschieht: auf einer Angestelltenbasis oder entsprechend auf einer honorarärztlichen Basis. – Ich glaube – dies wurde in einem Redebeitrag auch versucht darzustellen –, wir sollten die gegenwärtige Situation im Land, was die Versorgung angeht, die unterm Strich doch eigentlich, wie ich glaube, sehr gut ist, nicht schlechtreden und dort Ängste schüren, wo keine sind. Gleichwohl müssen wir aber natürlich auch mit Blick auf die Zukunft die aktuelle Problematik aufgreifen und dafür sorgen, dass wir zu möglichst unbürokratischen Regelungen kommen, insbesondere auch im Sinne der Ärztinnen und Ärzte, die nicht nur für ein paar Euro mehr ihre Arbeit verrichten, sondern sich aus Überzeugung und gern auch nebenberuflich noch dem notärztlichen Dienst insbesondere im ländlichen Raum verschrieben haben. Ich denke, die Zielgruppe ist ganz klar benannt worden, und ich glaube auch, dass wir uns alle darüber einig sind, dass wir genau für diejenigen die Bedingungen erleichtern und eine gewisse Planungssicherheit erreichen.

Ich denke, es macht Sinn, über die vielen Punkte noch einmal gemeinsam im Ausschuss zu sprechen; denn bei aller Einigkeit muss man klar feststellen – ich habe es auch schon im Ausschuss aufgegriffen –, wir werden in Deutschland die Lex Austria nicht einfach 1 : 1 übernehmen können. Allein schon die Systematik der Sozialgesetzgebung ist eine andere. So kennt beispielsweise unser Sozialgesetzbuch Ausnahmekataloge von Berufsständen gar nicht, weil es immer auf den Einzelfall abstellt und einzelfallzentriert ist. Dies möchte ich aber nur einmal am Rande bemerken.

Wir haben aber – auch das habe ich im Ausschuss betont – ein ganz anderes Problem. Selbst wenn eine solche Ausnahme geschaffen würde, hätten wir das Problem mit dem Arbeitszeitgesetz damit nicht gelöst. Meine Damen

und Herren, zu einer guten Versorgung im notärztlichen Gesundheitsbereich gehört eben nicht nur die Zahl der verfügbaren Notärzte, sondern dazu gehört auch deren körperliche Verfassung und deren Belastungssituation. Es kann uns nicht völlig egal sein, wie lange diese Menschen schon im Dienst sind und ob sie in ihrer Anstellung eine ganze Woche im Dienst waren und hinterher am Wochenende noch 48 Stunden auf Honorarbasis als Notarzt beim entsprechenden Träger arbeiten. Das kann schlussendlich nicht im Sinne der Betroffenen sein, und ich glaube, diese Frage kennen wir alle, sie wird aber in Ihrem Antrag leider ausgeblendet. Diese Frage müssen wir aber auf fachlicher Ebene in der Debatte im Ausschuss beraten und dürfen sie nicht einfach ausblenden.

Ich glaube, es ist schlussendlich sehr wichtig, nicht nur an die betroffenen Ärztinnen und Ärzte zu denken, sondern auch an diejenigen, für die wir das am Ende tun, und das sind die Menschen in diesem Land, die die bestmögliche Versorgung im notärztlichen Bereich verdient haben. Dafür sollten wir gemeinsam im Ausschuss arbeiten.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ausgangspunkt des Antrags, über den wir in der heutigen Sitzung diskutieren, ist ein Beschluss des Bundessozialgerichts vom 1. August 2016. Dieser Beschluss hat bei den Akteuren im Rettungsdienst zu großer Verunsicherung geführt.

Es geht dabei, wie wir schon gehört haben, um den rechtlichen Status von Notärzten, die als Honorarärzte tätig sind. Fast die Hälfte der rheinland-pfälzischen Krankenhausstandorte beschäftigen Notärzte als Honorarärzte im Notdienst. Bei rund einem Viertel der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser ist dies sogar die ausschließliche Beschäftigungsform, und das gilt insbesondere für den ländlichen Raum.

Vor diesem Hintergrund ist die Thematik für die Landesregierung auch von besonderer Bedeutung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann die Besorgnis der Beteiligten verstehen, deswegen nehme ich sie auch sehr ernst, und das Gleiche gilt für meinen Kollegen, Herrn Innenminister Lewentz, mit dem ich in dieser Angelegenheit in einem sehr engen Austausch stehe.

Da die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung ein besonders hohes Gut darstellt, habe ich bereits im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie am 20. September 2016 in Absprache mit dem Ministerium des Innern und für Sport bei der Diskussion dieses Themas zugesagt,

mich für eine bundesrechtliche Lösung einzusetzen, die sich am Beispiel Österreichs orientiert. Dort wurde in einer vergleichbaren Ausgangssituation mit der Lex Austria eine Bereichsausnahme im Sozialversicherungsrecht, also im Bundesrecht, geschaffen.

Meine Damen und Herren, bereits gestern hat der Ministerrat diesbezüglich einen Beschluss gefasst. Er hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und das Ministerium des Innern und für Sport beauftragt, einen Entschließungsantrag zur Einbringung in den Bundesrat vorzubereiten, der die Bundesregierung zu einer Lösung in dem soeben geschilderten Sinne auffordern wird. Wir würden es sehr begrüßen, wenn wir einen gemeinsamen Antrag mit gleichgesinnten Ländern auf den Weg bringen könnten.

In diese Richtung hat sich in seiner letzten Sitzung auch bereits der Ausschuss für Rettungswesen ausgesprochen, der der Innenministerkonferenz zuarbeitet. Der Ausschuss für Rettungswesen hat die Länder Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg gebeten, die Möglichkeit für eine entsprechende Bundesratsinitiative zu prüfen.

Auch wenn die Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und Österreich nicht identisch sind und die österreichische Lösung daher möglicherweise nicht vollständig 1 : 1 auf Deutschland übertragbar ist, so wollen wir doch damit gemeinsam Druck ausüben auf die Bundesregierung, sich am Ergebnis der österreichischen Lösung zu orientieren und die Gespräche energisch und vor allen Dingen lösungsorientiert voranzutreiben, die zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Gesundheit, der Deutschen Rentenversicherung – Bund – und den Trägern und Verbänden des Rettungswesens unter Beteiligung der Länder bereits geführt werden.

Aber, meine Damen und Herren, wir wollen darüber hinaus auch im eigenen Land etwas dafür tun. Um die Auswirkungen auf die notärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz zu besprechen, werden das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und das Ministerium des Innern und für Sport kurzfristig die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz und den Landkreistag als Vertreter der zuständigen Behörden für den Rettungsdienst zu einem gemeinsamen Gespräch einladen. Dabei sollen auch weitere Themen rund um die notärztliche Versorgung besprochen werden.

Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz verfügt über eine gut funktionierende notärztliche Versorgung, und die Landesregierung setzt sich mit großem Engagement und Nachdruck dafür ein, dass dies auch in Zukunft so bleibt.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Es gab ein breites Votum für Ausschussüberweisung. Wir überwei

sen den Antrag daher an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie – federführend – sowie an den Sozialpolitischen Ausschuss und den Innenausschuss.

Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung an

gelangt. Ich lade Sie für die 14. Plenarsitzung ein, die morgen Vormittag um 09:30 Uhr stattfindet. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.

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