Protokoll der Sitzung vom 06.10.2016

Danke, Frau Präsidentin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen, liebe Gäste! Lieber Herr Kollege Wäschenbach, zunächst einmal danke ich für die inhaltliche Zustimmung zu unserem Antrag und möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie auch Gelegenheit haben, diesem Antrag faktisch und formal zuzustimmen;

(Abg. Christine Schneider, CDU: Dann haben Sie Herrn Kollegen Wäschenbach wieder nicht zugehört! – Weitere Zurufe von der CDU)

denn wir haben uns nicht auf eine gesetzliche Regelung bezogen,

(Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Kurzintervention! – Zuruf der Abg. Christine Schneider, CDU – Weitere Zurufe von der SPD)

sondern darauf, dass – – –

Halten Sie doch – – – Seien Sie doch bitte einmal ruhig. Ich habe das Wort.

(Unruhe im Hause)

Jetzt bitte einmal der Reihe nach. Herr Dr. Bollinger hat das Wort. „Halten Sie den Mund“ schon im Anfang ist keine parlamentarische Sitte. Im Übrigen würde ich um Ruhe bitten, dass Herr Bollinger ausschließlich auf Herrn Kollegen Wäschenbach eingehen kann.

Das tue ich die ganze Zeit. Ich gehe auf Herrn Kollegen Wäschenbach ein.

(Zuruf der Abg. Katrin Anklam-Trapp, SPD – Weitere Zurufe von der SPD)

Ich habe das Wort. Seien Sie doch bitte still, Frau Kollegin.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Das haben Sie überhaupt nicht zu sagen! – Zurufe von der AfD)

Das hat die Frau Präsidentin gesagt, der sollten Sie zuhören.

Herr Wäschenbach, ich bezog mich darauf, dass man jetzt zwar nicht mehr die 10 H-Regelung über eine gesetzliche Regelung festsetzen kann, wohl kann man sie aber noch in den Landesentwicklungsplan, in den LEP IV einbauen.

(Beifall der AfD)

Wenn Sie dieser Regelung zustimmen, dann sollten Sie unserem Antrag folgen, weil über diesen Antrag können Sie die Regelung in den LEP einbauen. Damit wäre sie gültig.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD – Zuruf der Abg. Monika Becker, FDP)

Zu einer Erwiderung hat Herr Kollege Wäschenbach das Wort.

(Unruhe im Hause)

Herr Kollege Wäschenbach hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Dr. Bollinger, die rot-grüne Landesregierung hat es versäumt, diese Öffnungsklausel bis Ende 2015 juristisch sauber durchzusetzen.

(Beifall der CDU)

Die FDP hat es in ihrem Wahlprogramm versäumt, diesen Tag Ende des Jahres festzumachen und diese Öffnungsklausel nach wie vor als machbar darzustellen.

(Zuruf der Abg. Monika Becker, FDP)

Wir halten als CDU-Fraktion diese Öffnungsklausel juristisch jetzt nicht mehr für durchsetzbar und im Landesentwicklungsprogramm für anfechtbar. Deshalb können wir Ihrem Antrag leider nicht zustimmen.

(Beifall der CDU – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Leider!)

Für die Landesregierung spricht Minister Lewentz.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das war für mich wieder ein wunderbares Beispiel von Herrn Dr. Bollinger für aufgeschriebene Spontanität, Zettel gezogen und vorgelesen.

(Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Fällt Ihnen sonst nichts ein, Herr Minister?)

Lieber Herr Wäschenbach, auch mit der Kurzintervention werden Sie diesen Schulterschluss mit der AfD nicht mehr aus dem Protokoll herausbekommen.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Herr Wäschenbach, diesen Frontalangriff auf den Gemeinde- und Städtebund, der heute völlig anders unter

wegs ist, werden wir auch noch oft zitieren. Also, wunderbar, vielen Dank.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zurück zur Sachlichkeit. Die Landesregierung hält am Ausstieg aus der Atomenergie – das haben wir oft betont – und dem anschließenden Ausstieg aus der Kohleverstromung fest und bekennt sich weiterhin zur Energiewende. Das ist die Haltung der Landesregierung.

Erneuerbare Energieträger und insbesondere die Windenergie haben große Potenziale, stärken die Unabhängigkeit von Energieimporten und bringen Wertschöpfung nach Rheinland-Pfalz. Das ist wichtig.

Wir wissen aber auch, dass moderne Windenergieanlagen aufgrund ihrer Größe und der aus ihrem Betrieb resultierenden Emissionen starke optische und auch akustische Auswirkungen auf ihre Umgebung haben. Aus diesem Grund wird die Landesregierung durch entsprechende Zielfestlegungen im Landesentwicklungsprogramm hinsichtlich des weitergehenden Ausbaus der Windenergienutzung nachsteuern. Das ist ihnen allgemein bekannt.

Die Koalitionspartner haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, diese Änderung unverzüglich auf den Weg zu bringen. Am 27. September hat der Ministerrat den Verordnungsentwurf der dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms erneuerbare Energien zur Anhörung freigegeben. Damit liegen nunmehr sogenannte in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung vor. Die Genehmigungsbehörden haben diese bei Planungen und Maßnahmen bereits jetzt zu berücksichtigen.

Herr Kollege Guth ist auf diesen vernünftigen Mittelweg, auf die Abstandsregelungen eingegangen. Er hat das Thema Repowering genannt. Er hat die bedeutenden Kulturlandschaften und die Naturschutzgebiete erwähnt. Ich muss das nicht wiederholen.

In der Kombination mit den neuen Abstandsregelungen ist diese Vorgabe im Landesentwicklungsprogramm aus unserer Sicht der richtige Weg für einen ausgewogenen Ausgleich der Interessen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ausgleich der Interessen ist unser Regierungsauftrag, nicht den Schreihälsen von der einen oder von der anderen Seite den Weg zu bereiten, sondern den Mittelweg zu finden, den wir definiert haben.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es! – Abg. Martin Haller, SPD: So geht das!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vorgenannten Abstandsregelungen halten wir für geboten, um die Beeinträchtigungen, die von Windenergieanlagen ausgehen, zu reduzieren.

(Zurufe von der AfD)

Steht alles im Protokoll, können wir nachlesen.

(Zuruf des Abg. Alexander Schweitzer, SPD )

Der Minister das Wort.

Die schnelle Zunge ist manchmal auch interessant zu hören.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Das Hirn muss auch schnell sein!)