Jan Bollinger

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir hatten 2019 einen Güterumschlag von 23 Millionen Tonnen in den rheinland-pfälzischen Häfen.
Rheinland-Pfalz steht damit unter den deutschen Bundesländern nach Nordrhein-Westfalen und BadenWürttemberg auf Platz drei beim Güterumschlag in Binnenhäfen.
Der Anteil der Binnenschifffahrt am gesamten Güterumschlag beträgt in Rheinland-Pfalz etwa 10 %. Das ist gut, aber sicher noch ausbaufähig.
Betrachtet man jedoch die Zahlen der letzten zehn Jahre, dann ist diese Tendenz leider stagnierend. Wir hatten keine bedeutenden Zuwächse beim Güterumschlag, stattdessen immer wieder Rückschläge wie im Dürrejahr 2018. Insofern ist es richtig, dass sich der Landtag des Themas „Binnenschifffahrt“ annimmt.
Die Koalitionsfraktionen konnten dies nun umso ungehinderter tun, als es so gut wie keine Landeskompetenzen in diesem Bereich gibt. Mithin mussten die Ampelparteien auch keine Rücksicht auf die Landesregierung nehmen. Das hat dem Antrag sicherlich nicht geschadet. Der Einfluss des Landes beschränkt sich auf die vier Häfen mit Landesbeteiligung. Daneben gibt es acht Häfen in kommunaler Trägerschaft sowie den Hafen der BASF.
Für die Wasserstraßen selbst ist der Bund gänzlich zuständig, und zwar sowohl für Ausbau wie auch Unterhaltung. Beim Bund liegt aber einiges im Argen. Die Binnenschifffahrt braucht dringend die sogenannte Abladeoptimierung Mittelrhein, und sie braucht dringend den Ausbau aller Moselschleusen mit einer zweiten Kammer. Beide Projekte kommen aber nur schleppend voran. Bisher sind erst drei von zehn Moselschleusen mit einer zweiten Kammer ausgestattet.
Wir unterstützen daher die Ausbauforderung des Antrags und ebenso die Forderung nach Personalaufstockung der bundeseigenen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, damit die Projekte in Rheinland-Pfalz vorankommen, aber auch, damit die Unterhaltung der bestehenden Anlagen nicht vernachlässigt wird.
Die Verkehrsministerkonferenz hat übrigens vor etwas mehr als einem Jahr deutliche Worte gefunden. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Die Verkehrsministerkonferenz stellt fest, dass Mängel an systemrelevanten Anlagen der Wasserstraßen den Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland gefährden, und fordert den Bund auf, umgehend Maßnahmen einzuleiten, um eine weitere Verschlechterung des gegenwärtigen Zustands der Wasserstraßeninfrastruktur zu vermeiden.“
Meine Damen und Herren, in der Verkehrspolitik gibt es eine Pflicht und eine Kür. Zur Kür gehört das im Antrag angesprochene Flottenmodernisierungsprogramm. Es ist schön, wenn der Bund Steuergelder dafür übrig hat und nicht so schön, wenn er so etwas auf Pump finanziert. Auf jeden Fall ist es vordringlich, alles für den Erhalt der Infrastruktur zu tun. Das ist das Pflichtprogramm, ohne das eine umweltfreundliche Binnenschifffahrtsflotte nichts wert ist.
Meine Damen und Herren, zur Infrastruktur gehören allerdings auch die Liegeplätze. Die Binnenschiffer beklagen seit Langem, dass es vor allem am Rhein zu wenige davon gibt. Sie fragen sich deshalb, wie sie die vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten sollen. Anstatt jedoch mehr Anleger zu schaffen, werden leider weitere abgebaut. Hier brauchen wir dringend eine Trendumkehr. Darum haben wir den Ihnen vorliegenden Entschließungsantrag zu diesem Tagesordnungspunkt eingebracht.
Es ist wichtig, dass die Liegeplätze den modernen Anforderungen genügen, was Abmessungen, Wassertiefe und Festmacheinrichtungen anbelangt. Im Entschließungsantrag fordern wir auch, dass die Liegeplätze möglichst stadtnah sein sollten, um tägliche Besorgungen erledigen zu können. Sie sollten zudem mit Autoabsetzplätzen, Müllentsorgungsmöglichkeiten, Landstromanlagen und – leider nicht selbstverständlich – Mobilfunkempfang ausgestattet sein. Wer wie die Ampelparteien in ihrem Antrag auf automatisiertes und vernetztes Fahren auf den Wasserstraßen setzt, der muss auch etwas für 5G entlang der Wasserstraßen tun.
Meine Damen und Herren, wir hätten sicherlich einige Passagen im Antrag der Ampel besser formuliert. Insbesondere halten wir wenig von gefühlten Fakten zum Thema „Klimawandel“, sondern wir halten uns lieber an das, was das Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen für statistisch gesichert hält. Bislang konnte im langjährigen Durchschnitt noch keine Verringerung des Niederschlags im Sommer und Herbst festgestellt werden, während es sogar eine leichte Zunahme im Winter und Frühjahr gibt.
An dieser Frage soll aber unsere Unterstützung für die Binnenschifffahrt nicht scheitern. Wir unterstützen den vorliegenden Antrag. Unterstützen Sie unseren ergänzenden Entschließungsantrag, um die Binnenschifffahrt umfänglich voranbringen zu können.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau BlatzheimRoegler, Sie haben mir eben wieder einmal nicht zugehört. Es ist immer schlecht, wenn man seine vorbereiteten Reden nicht an die Redebeiträge anderer Fraktionen anpasst.
Ich habe dieses Mal keine Kritik an der Landesregierung und den Häfen geübt, sondern habe den vorliegenden Antrag begrüßt und auf einen wichtigen Punkt hingewiesen, den Sie nicht berücksichtigt haben und der ergänzt werden sollte, nämlich die Liegeplätze für die Binnenschifffahrt. Mir gegenüber sind keine sachlichen Argumente vorgebracht worden, die dagegensprächen, das zu tun.
Frau Wächter, man muss in der Politik auch „jönne könne“, wenn jemand etwas Richtiges sagt. Das tun wir immer wieder. Wir haben das heute der Frau Bildungsministerin vorgehalten und richten diese Bitte auch an Sie: Bei sinnvollen Initiativen sollten Sie zustimmen.
Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren! Natürlich bewirbt die Landesregierung gerne ihre Aktivitäten zur Fachkräftesicherung, wie die Ausbildungscoaches, die Ausbildungsbotschafter oder die neuen Mittel für überbetriebliche Ausbildungsstätten. Das ist legitim.
Wir sind es inzwischen allerdings gewohnt, dass die FDPLandtagsfraktion dem Wirtschaftsministerium hierbei gerne assistiert und dazu bevorzugt das parlamentarische Mittel der Aktuellen Debatte nutzt. Das halte ich wiederum für fragwürdig.
Meine Damen und Herren, was wir beim Thema der Fachkräftesicherung brauchen, ist weniger eine Aktuelle Debatte als eine Grundsatzdebatte. Herr Kollege Brandl, ich stimme Ihnen zu, diese betrifft mehr den Bildungsbereich als den Wirtschaftsbereich im engeren Sinne. Allerdings haben Sie einen – aus unserer Sicht den wesentlichen – Aspekt eben nicht angesprochen.
Meine Damen und Herren, seit Jahrzehnten verschieben sich die Gewichte weg von der dualen hin zur akademischen Ausbildung an Hochschulen. Auch im Jahr 2019 gab es deutschlandweit wieder einmal weniger neue Ausbildungsverträge als im Vorjahr. So lag die Gesamtzahl der Auszubildenden am Ende des Jahres bei 1.329.000 gegenüber noch 1.508.000 am Ende des Jahres 2010. Das sind 11,9 % weniger. Besonders stark war der Rückgang bei den Frauen mit 21,6 % und im Handwerk mit 15,5 %. Im selben Zeitraum vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2019 stieg allerdings die Zahl der Studenten von 2.200.000 auf fast 2.900.000, also um 28 %. Besonders stark war der Zuwachs der weiblichen Studenten, nämlich um 34,6 %.
Herr Kollege Haller, dass Ihnen das wehtut, kann ich verstehen. Das müssen Sie sich anhören; denn man sieht an den Zahlen sehr schnell, dass der Rückgang bei den Ausbildungsplätzen und der Aufwuchs bei den Studienplätzen korrespondieren.
Der Fachkräftemangel hat also gar nicht so viel mit Demografie zu tun, sondern vielmehr mit den grundsätzlichen Weichenstellungen unseres Bildungs- und Ausbildungssys
tems.
Julian Nida-Rümelin, Professor für Philosophie und Staatsminister a. D., prägt in diesem Zusammenhang das Wort „Akademisierungswahn“. Herr Haller, es gab einmal kompetente SPD-Politiker.
Meine Damen und Herren, nun kam noch die Corona-Krise. Nach allem, was wir bisher wissen, hat die Corona-Krise den bestehenden Trend stark beschleunigt. In den zwölf Monaten bis September 2020 haben sich laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) nur 473.000 AzubiBewerber bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet. Das ist ein Rückgang um 8 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Allerdings ist auch die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen stark zurückgegangen, nämlich um 7 %. Das heißt aber in der Konsequenz keineswegs, dass sich die Zahlen von Angebot und Nachfrage wieder ausgleichen. Der Mangel an Bewerbern bleibt nun mit knapp 60.000 auf dem Vorjahresniveau. Langfristig verstärkt die Corona-Krise damit den Fachkräftemangel weiter.
Die Hoffnungen lagen bisher auf Nachmeldungen im vierten Quartal. Der erneute Lockdown hat diese Hoffnungen aber wahrscheinlich in weiten Teilen der Wirtschaft zunichtegemacht.
Meine Damen und Herren, an den grundsätzlich falschen Weichenstellungen – Stichwort „Akademisierungswahn“ – ändern leider auch die gut gemeinten Initiativen der Landesregierung nichts, die die FDP gerne in den Mittelpunkt stellen möchte, zumal die Landesregierung nicht konsistent handelt.
Der aufmerksame Beobachter kann durchaus unterschiedliche Akzente zwischen dem Wirtschaftsministerium einerseits und dem Wissenschaftsministerium andererseits erkennen. Auch die vor drei Jahren mit viel öffentlichem Getöse vorgestellte Fachkräftestrategie hat nicht geholfen. Wir bemängeln schon seit ihrer Veröffentlichung, dass der Fachkräftestrategie von Frau Ministerpräsidentin Dreyer – die leider gerade nicht lauscht – der klare Fokus fehlt. Sie ist – wie vieles, was aus der Staatskanzlei kommt – ein Sammelsurium von Ideen und Projekten, aber – anders als der Titel verspricht – ohne strategische Weitsicht.
Meine Damen und Herren, mehr dazu in der nächsten Runde.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf den Kollegen Wink und Dr. Köbberling entgegnen: Ich glaube, ich habe vorhin ausführlich dargelegt, dass wir von 2010 bis 2019 einen Rückgang der Auszubildendenzahlen um mehr um 100.000 und einen Aufwuchs der Zahl der Studenten von mehreren Hunderttausend hatten. Ich glaube, der Zusammenhang ist sehr deutlich und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Ihren Verweis auf die BBS, Frau Dr. Köbberling, kann ich nur als bizarre Nebelkerze bewerten; das tut mir leid.
Liebe Kollegen, wir müssen das Bildungswesen vom Kopf auf die Füße stellen, den Akademisierungswahn beenden
und die Gleichstellung von akademischer und beruflicher Ausbildung endlich vorantreiben.
Frau Kazungu-Haß, Sie verwechseln Lautstärke mit Kompetenz. Vielleicht lassen Sie mich einmal ausführen
und hören auf, hereinzuplärren. Danke.
Es kann also nicht unser Ziel sein, die Abiturienten- und Studentenquote um jeden Preis auf Kosten der dualen Ausbildung zu erhöhen.
Dazu brauchen wir wieder ein leistungsorientiertes dreigliedriges Schulwesen mit einer Handwerks- und Gewerbeschule, einer echten Realschule und einem Gymnasium.
Wir müssen die Fachkräftestrategie auf die Stärkung der dualen Ausbildung fokussieren, und wir brauchen als einen wichtigen Baustein endlich die kostenfreie Meisterausbildung.
Wir erkennen an, dass es bei der finanziellen Unterstützung der Meisterausbildung im letzten Jahr Fortschritte gab. Man hat sich offensichtlich von der AfD unter Druck gesetzt gefühlt.
Nun müssen wir diesen Weg konsequent weitergehen und dafür genügend Haushaltsmittel bereitstellen.
Es scheint Ihnen weh zu tun, Frau Kazungu-Haß.
Die Corona-Krise zeigt, dass wir diesen Weg schneller gehen müssen als bisher. Eine an Qualifikation und Leistung orientierte Zuwanderungspolitik nach dem Vorbild von Einwanderungsländern wie Kanada und Australien fordert die AfD übrigens schon seit 2013,
und sie ist Ihnen damit in dieser Hinsicht weit voraus gewesen. Das kann man leider von der aktuellen Fachkräftestrategie mit dem, was den Fokus auf Leistung und Eignung betrifft, nicht wirklich sagen.
Es bleibt also viel zu tun. Packen Sie es, packen wir es an.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die regierungstragenden Fraktionen möchten das Landeswahlgesetz ändern und die Rechtsgrundlagen dafür schaffen, dass die Landtagswahl in einzelnen Wahlkreisen oder Stimmbezirken mit besonders hohen COVID-19Infektionszahlen verpflichtend als Briefwahl organisiert werden kann.
Im Gegensatz zu ihren Kollegen in Baden-Württemberg, die einen derartigen Vorstoß verhindert haben, hat sich die CDU diesem Vorhaben leider angeschlossen. Wir als AfD widersprechen diesem Ansinnen mit aller Entschiedenheit,
zunächst weil aus unserer Sicht verfassungsrechtliche Bedenken, die Sie ernst nehmen sollten, gegen eine ausschließliche Briefwahl sprechen. So hat Bundeswahlleiter Georg Thiel den Trend zur verstärkten Briefwahl bereits im vergangenen Sommer kritisiert und darauf hingewiesen, dass die Verfassung und die darauf beruhenden Gesetze die Stimmabgabe an der Urne am Wahlsonntag als Grundsatz vorsehen. Eine ausschließliche Briefwahl würde demnach gegen die grundrechtlich verankerten Grundsätze der geheimen, gleichen und öffentlichen Wahl verstoßen. Außerdem sei bei Briefwahlunterlagen eine höhere Manipulationsgefahr gegeben.
Laut einer heutigen dpa-Meldung hat Herr Thiel diese Position nun bekräftigt und sich auch unter CoronaBedingungen gegen eine reine Briefwahl und für die Urnenwahl als Regelfall ausgesprochen. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Von einer reinen Briefwahl halte ich wenig. (...) Die Briefwahl ist ein akzeptierter zweiter Weg, bei dem aber immer ein Restrisiko bleibt.“
Kommt der Stimmzettel auch wirklich an? Hat der Wähler, hat die Wählerin auch selbst gewählt? Beunruhigend finden wir auch den Passus im Gesetzentwurf, mit dem der Landesregierung eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden soll, die in Rede stehenden Wahlrechtsänderungen per Rechtsverordnung im Falle einer Naturkatastrophe oder einer anderen außergewöhnlichen Notsituation zu ermöglichen. Ja, wer oder was definiert denn künftig solche außergewöhnlichen Notsituationen?
Meine Damen und Herren, hier wird ein Gummiparagraf geschaffen, der keine Gerichtsfestigkeit schafft, sondern Rechtsunsicherheit und Interpretationsmöglichkeiten Raum lässt, womit wir beim zweiten Punkt wären. Die Corona-Krise hat bisher zu keinem Zeitpunkt eine Rechtfertigung für die bislang erfolgten drastischen Grundrechtsangriffe geboten und wird es wohl auch in Zukunft nicht tun.
Unser Landeswahlleiter Marcel Hürter hat ein überzeugendes Sicherheits- und Hygienekonzept vorgelegt, wie der Infektionsschutz bei einer Stimmabgabe im Wahllokal gewährleistet werden kann. Wir sind der festen Überzeugung, dass eine öffentliche Landtagswahl im kommenden März flächendeckend durchführbar ist, wenn man sich frühzei
tig um die richtige Vorbereitung kümmert und wenn man es will. Genau an diesem Willen lassen Landesregierung, Regierungsfraktionen und die CDU jedoch Zweifel aufkommen. Ihre politischen Maßnahmen zielen eher darauf ab, Ihre überzogenen Grundrechtseingriffe in gerichtsfeste Gesetze zu verpacken, als die Demokratie zu stärken.
Meine Damen und Herren, das Wahlrecht in einer geheimen, gleichen und öffentlichen Wahl ist das vornehmste Bürgerrecht in einer Demokratie. Wir werden Ihr Spiel nicht mitspielen und Demokratie, Verfassung und Rechtsstaat gegen solche Vorhaben verteidigen.
Ihren Gesetzentwurf lehnen wir daher ab.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Haller, ich glaube, Sie haben bei meiner Rede eben auf Durchzug geschaltet.
Das sind wir aber gewohnt. Sie haben sich vorher Ihre Module zurechtgelegt und spulen sie ab, egal was wir sagen. Tatsache ist, ich habe nicht den Präsidenten Trump zitiert. Ich habe unseren Bundeswahlleiter zitiert, bitte sehr.
Das habe ich auch in meiner Pressemeldung gesagt, egal was Sie für falsche Darstellungen in die Welt setzen. Sie brauchen auch nicht hier hereinzuplärren. Offensichtlich wissen Sie, dass Sie Unrecht haben. Sonst müssten Sie sich nicht dieser unparlamentarischen Mittel bedienen. Tatsache ist – wie der Bundeswahlleiter und andere durchaus fest auf dem Boden der Verfassung stehende Stellen belegen –,
es bestehen beträchtliche Zweifel daran, dass es wirklich verfassungsgemäß ist, eine Briefwahl flächendeckend durchzuführen. Das räumen Sie übrigens in Ihrem Gesetzentwurf sogar selbst ein. Daher ist Ihre Kurzintervention noch wirrer als sie ohnehin scheint, wenn man das nicht weiß.
Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf durchaus darauf hin
gewiesen, dass es verfassungsrechtlich problematisch ist. Was soll dann dieser peinliche Versuch?
Herr Haller, das ist ein Strohmann-Argument. Sie versuchen, uns hier zu diffamieren.
Hier verteidigen wir Demokratie, Rechtsstaat und Verfassung gegen Ihre unverhältnismäßigen Eingriffe.
Vielen Dank, und den Aluhut haben Sie auf.
Werter Kollege, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Verehrter Kollege Brandl, schön, dass Sie für die Koalition sprechen. Das zeigt noch einmal mehr, dass es eine wirkliche Opposition in diesem Hause gibt, die hier für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eintritt. Das sind wir, meine Damen und Herren.
Herr Brandl, die falschen Argumente des Kollegen Haller werden nicht besser, wenn sie von Ihnen wiederholt werden. Ich muss allerdings sagen, dass diese Argumente in Ihrem Fall intellektuell noch dürftiger daherkommen und, Herr Kollege, die Doppelzüngigkeit auf Sie selbst zurückfällt; denn wie hier im Hause offensichtlich nicht jeder weiß, aber wissen sollte und wie die Bürger draußen wissen sollten, hat Ihre Landtagsfraktion in Baden-Württemberg genau einen solchen Gesetzentwurf zur Ermöglichung einer ausschließlichen Briefwahl verhindert. Das heißt, auf diese würde auch dieser irre Vorwurf zurückfallen, den Sie erheben. Das zeigt nur, wie doppelzüngig Sie sind.
Wenn es die CDU macht, ist es in Ordnung. Wenn es die AfD macht, ist es böse und demokratiefeindlich. Herr Kollege Brandl, das ist peinlich. Das ist unaufrichtig. Es gibt Möglichkeiten – das haben der Bundeswahlleiter und der Landeswahlleiter ausgeführt –, wie man diese Wahl als
Urnenwahl mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen und Hygienekonzepten durchführen kann. Das muss unser Ziel sein. Dafür setzen wir uns ein.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der stationäre Einzelhandel befindet sich in der Krise. Während der Internet- und Versandhandel boomt, steht es um große, wenn auch nicht alle Teile des stationären Handels schlecht. Besonders betroffen sind der Handel mit Textilien und Lederwaren sowie die Kaufhäuser. Das sind allerdings gerade die Teile des Handels, die für die Belebung der Innenstädte sorgen.
Dabei war die Corona-Krise nicht Auslöser der negativen Entwicklung. Sie beschleunigt nur rasant die Tendenzen, die wir bereits die letzten Jahre beobachten konnten und die – davon müssen wir ausgehen – auch nach einem hoffentlich baldigen Ende der Corona-Krise weiterlaufen werden.
Der stationäre Einzelhandel ist der Entwicklung aber nicht hilflos ausgeliefert. Nicht der einzige, aber ein wichtiger Weg für mehr Umsatz führt über Konzepte, die den Einkaufsbummel zu einem attraktiven Erlebnis machen. Es gibt viele Einzelhändler im Land, die bereit sind, zu diesem Zweck zu investieren. Unsere Aufgabe als Politiker ist es, für sie attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen. Ein Gesetz, das lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte fördert, gehört unbedingt dazu.
Zahlreiche Beispiele für florierende LEAPs bzw. Business Improvement Districts im In- und Ausland zeigen das. Leider haben Landesregierung und Mehrheitsparteien hier jahrelang versagt. Wir haben zwar bereits ein LEAP-Gesetz seit 2015, doch bisher kein einziges LEAP in RheinlandPfalz. Das Gesetz scheiterte hauptsächlich wegen der unpraktikablen Vorschriften für die Umlage der LEAP-Kosten, und in einer von uns initiierten aktuellen Debatte im Juni 2018 erklärte Minister Wissing, dass er auch keinen Weg wisse, wie man das LEAP-Gesetz nachbessern könne. Man hatte den Eindruck, die LEAP-Idee sollte beerdigt werden.
Das lag auch daran, dass die Landesregierung unbedingt Nebenkostenerhöhungen für Wohnungsmieter in LEAPZonen unterbinden wollte. Wer sich um Mieterhöhungen sorgt, sollte aber nach Meinung der AfD besser gute Wohnungsbaupolitik machen und für den Bau von mehr Sozialwohnungen eintreten, anstatt LEAPs zu verhindern.
Jetzt plötzlich doch dieser Gesetzentwurf! Hat Corona zum Sinneswandel beigetragen, oder war es doch so, dass man zum Wahlkampf hin diese offene Flanke schließen wollte?
Auf jeden Fall freuen wir uns, über die Neubelebung der LEAP-Idee im Parlament diskutieren zu dürfen. Ob der neue Gesetzentwurf hält, was er verspricht, und ob er vor allem rechtssichere Regeln für die Umlage der LEAP-Kosten bietet, darüber müssen wir im Ausschuss diskutieren. Nach den negativen Erfahrungen mit dem alten LEAP-Gesetz schlage ich dringend vor, dabei die Praktiker, die das Gesetz anwenden sollen und die es betrifft, also die Kommunen, die Hauseigentümer und die Einzelhändler, einzubeziehen und eine Anhörung im Ausschuss anzusetzen. Diese werden wir natürlich konstruktiv begleiten.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Für die AfD Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung über diesen Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2016 haben die Ampelparteien festgehalten – ich zitiere –: „Bereits zu Beginn dieser Legislaturperiode wird daher das Nahverkehrsgesetz überarbeitet, um die Organisationsstrukturen gemeinsam mit den Kommunen zukunftsfähig und effizient zu gestalten.“ Nun liegt fünf Monate vor Ende der Legislaturperiode ein Gesetzentwurf zum Nahverkehrsgesetz vor, mithin mit vier Jahren Verspätung.
Dies könnten wir der Landesregierung noch nachsehen, wenn denn das Ergebnis den vollmundigen Ankündigungen gerecht würde, die wir eben von Herrn Dr. Wissing und dem Kollegen Oster zu hören bekamen. Allein durch den vorliegenden Gesetzentwurf werden weder die Organisationsstrukturen zukünftigsfähiger oder effizienter, noch gibt dieser Gesetzentwurf Hinweise auf die Beantwortung der Fragen, die den Bürger als Fahrgast und als Steuerzahler wirklich interessieren. Das sind Fragen wie: Wie oft wird künftig der Bus in mein Dorf kommen? Wie werden sich die Fahrpreise entwickeln? Wie viel soll uns der ÖPNV insgesamt kosten?
Fangen wir bei den Organisationsstrukturen an. Die Organisationsstrukturen im ÖPNV sind bereits jetzt sehr komplex. Akteure sind die Landkreise, die kreisfreien Städte, die Zweckverbände, die Verkehrsverbünde sowie die öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen und schließlich auch noch das Land. Zusammen organisieren sie miteinander und manchmal auch gegeneinander den öffentlichen Personennahverkehr. Alle diese Institutionen bleiben auch künftig wichtig, aber es kommen neue hinzu, nämlich die vier Regionalausschüsse, ein gemeinsamer ständiger Ausschuss, ein Kompetenzzentrum „Integraler Taktfahrplan“ im Verkehrsministerium und gegebenenfalls weitere Kompetenzzentren. So werden vielfach Doppel- und sogar Dreifachstrukturen geschaffen. Darum können wir jetzt schon festhalten: Die Landesregierung ist an der Aufgabe einer effizienten Organisationsreform des Nahverkehrs gescheitert.
Nun zur Frage, wie unser öffentlicher Nahverkehr in Zukunft aussehen soll: Der Gesetzentwurf enthält ein paar positive Ansätze, wie zum Beispiel die Vorschrift, Soll- und Echtzeitplaninformationen für Fahrgäste bereitzustellen. Landesweite Mindeststandards für den ÖPNV bringt das vorgelegte Nahverkehrsgesetz aber nicht.
Die Festlegung eines Mindestbedienangebots wird auf einen noch zu erstellenden Landesnahverkehrsplan verschoben. Das Gleiche gilt für die Definition für Anforderungen an Bedienkonzepte, Fahrzeuge, Marketing, Fahrgastinformationen und anderes. Offen bleibt damit auch, wie
detailliert diese Mindeststandards werden sollen, und welchen Spielraum es für regionale Differenzierungen geben wird.
Meine Damen und Herren, eng verknüpft mit diesen inhaltlichen Fragen ist natürlich die Frage, wie der ÖPNV zukünftig finanziert werden soll; denn eines ist klar: Ohne mehr Geld wird es keinen besseren Nahverkehr geben. Immerhin, durch einige Nachbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf vom Mai haben sich die Kreise und kreisfreien Städte hier eine verbesserte Ausgangslage für Verhandlungen geschaffen. Beispielsweise haben sie erreicht, dass ein zukünftiger Nahverkehrsplan nicht allein durch die Regierung in Kraft gesetzt werden kann, sondern eine Zweidrittelmehrheit in den beiden Zweckverbänden benötigt wird. Die wird es wohl nur geben, wenn auch die Finanzierung steht. Ansonsten gilt aber auch hier, die eigentliche Regelungsaufgabe wurde verschoben.
Ein Finanzierungskonzept für den ÖPNV bleibt dem zukünftigen Nahverkehrsplan vorenthalten. Weitere Regelungen soll es dann in Kooperations- und Finanzierungsvereinbarungen geben, die noch auszuhandeln sind.
Vor diesem Hintergrund bleibt auch die Formulierung in § 5 Abs. 1 seltsam unbestimmt. Die Landesregierung verkündete, es sei ein großer Fortschritt, dass der ÖPNV zur kommunalen Pflichtaufgabe erklärt werde. Die genaue Formulierung im Gesetzentwurf ist aber weder Fisch noch Fleisch; denn die Pflichtaufgabe soll ihre Grenzen in der finanziellen Leistungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung finden, sprich, bleibt die Finanzausstattung der Kreise und kreisfreien Städte so mager wie bisher, bleiben auch die Bus- und Bahnverbindungen so mangelhaft wie bisher.
Auch der Verweis des Verkehrsministers auf das Konnexitätsprinzip vermag unsere Bedenken hier nicht zu zerstreuen; denn genauso wenig wie die Aufnahme des Konnexitätsprinzips in unsere Landesverfassung im Jahr 2004 bislang für eine aufgabengerechte finanzielle Ausstattung der kommunalen Ebene gesorgt hat, so wenig ist dies im Fall des Nahverkehrsgesetzes zu erwarten.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung enthält auf seinen 63 Seiten sehr komplexe Regelungen, lässt aber wesentliche Fragen unbeantwortet. Wir fordern daher, dass im Verkehrsausschuss eine Expertenanhörung stattfindet. Notwendig erscheint zusätzlich ein Gutachten zur Gesetzesfolgenabschätzung. Ich denke, die Zeit dafür können wir uns nun nehmen, nachdem sich auch die Landesregierung viereinhalb Jahre Zeit für den Gesetzentwurf gelassen hat.
Wir brauchen in dieser Legislaturperiode nichts mehr übers Knie zu brechen. Die Fragen, die die Bürger interessieren und die ich bereits anfangs angesprochen habe, also wie gut die Bus- und Bahnverbindungen werden, wie sich die Fahrpreise entwickeln werden und wie viel uns der ÖPNV kosten soll, beantwortet der vorliegende Gesetzentwurf ohnehin nicht.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatsminister, welche Änderungen am im Mai veröffentlichen Gesetzentwurf zieht die Landesregierung zurzeit in Erwägung?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, nachdem Sie meine Frage eben inhaltlich nicht beantwortet haben: Hat die Landesregierung vor, bei den Änderungen der kommunalen Ebene entgegenzukommen, die Kompetenzverluste befürchtet?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, in meinem heimatlichen Kreis Neuwied und in der Stadt Neuwied ist der Warntag komplett ausgefallen. Die Kreisverwaltung nahm dazu Stellung, dass die Auslösung des Alarms Landessache gewesen wäre. Ist das so? Wenn nicht, warum? Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Infrastrukturausbau in Rheinland-Pfalz schreitet voran, sagt die FDP.
Wenn er das tut, dann aber in Trippelschritten und mit langen Pausen dazwischen.
Nichts verdeutlicht das besser als die Geschichte der Mittelrheinbrücke, zu der mindestens zwei der Vorredner sehr wenig zu sagen hatten. Das werde ich ändern. Ich erinnere daran, dass bereits im Januar 2011 erstmals ein Raumordnungsverfahren für die Mittelrheinbrücke beschlossen worden ist.
Doch bereits zwei Monate später war Schluss damit. Die Landtagswahlen vom März 2011 brachten die rot-grünen Infrastrukturblockierer an die Regierung, und das Projekt Mittelrheinbrücke wurde von Rot-Grün für tot erklärt. Über fünf Jahre währte die Pause.
Erst nach den Landtagswahlen 2016 mit ihrem fulminanten Wahlerfolg der AfD bequemte man sich von Regierungsseite, die Mittelrheinbrücke wieder auf die Tagesordnung zu setzen.
Doch wieder ging es nach wenigen Monaten nicht weiter; denn man hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht, in diesem Fall ohne den Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises
Marlon Bröhr, der sich dagegen stellte, dass seinem Landkreis mit der Bauträgerschaft viele Risiken dieses Projekts aufgehalst werden sollten. Wahrscheinlich hätte der Streit, der sich auf dem Niveau einer Nein-doch-Dauerschleife abspielte, wieder eine Verzögerung von fünf Jahren oder länger verursacht, wenn unsere AfD-Landtagsfraktion nicht einen Weg aus dieser verfahrenen Situation gewiesen hätte.
Wir haben sofort die Idee des ehemaligen Rechnungshofpräsidenten Behnke aufgegriffen, das Raumordnungsverfahren schnell zu starten, die umstrittene Frage der Baulastträgerschaft aber erst während oder nach diesem Planungsschritt zu klären.
Genau der gleiche Verkehrsminister Wissing, der sich gleich als Brückenbauer profilieren will, stellte sich anfangs vehement gegen diese Idee und behauptete: Ich kann nicht ein Raumordnungsverfahren anfangen, ohne zu wissen, wer der Baulastträger ist.
Aber gut, dass es eine starke und aktive AfD-Opposition in Rheinland-Pfalz gibt,
die den Juristen Wissing durch ein von uns in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes aufklären konnte.
Das Raumordnungsverfahren kann und darf nämlich bereits starten, ohne dass der Baulastträger feststeht. Im Falle der Mittelrheinbrücke ist dies sogar sehr zweckmäßig.
In unserem Plenarantrag – da können Sie gerne seufzen, aber das ist die Realität, die Sie zur Kenntnis nehmen sollten – vom 24. Mai 2017 haben wir genau das gefordert: Raumordnungsverfahren für die Mittelrheinbrücke jetzt beginnen. Doch die Mehrheitsparteien einschließlich der FDP lehnten unseren Antrag ab.
Herr Wink, das war kein Ruhmesblatt für die FDP.
Tatsächlich haben Sie damals selbst dazu beigetragen, Planung und Bau der Mittelrheinbrücke weiter zu verzögern.
Im Januar 2018 stimmten Sie noch einmal gegen einen Antrag unserer Fraktion, nämlich als wir forderten, Untersuchungen für die Mittelrheinbrücke in Auftrag zu geben.
Da waren allerdings die Lokalpolitiker vor Ort schon weiter. Sie studierten die von uns vorgelegten Gutachten unvoreingenommen und zogen ihre eigenen Schlüsse. 2018 war das für sie noch möglich, heute setzen die Parteizentralen zum Schaden der Bürger und unserer Demokratie ein strenges Denkverbot über Vorschläge der AfD bis in den letzten Ortsbeirat und Stadtrat rigide durch.
Obwohl also die Landespolitik bis zuletzt blockierte und Nebelkerzen warf, setzten die Lokalpolitiker vor Ort im Frühjahr 2018 durch, dass mit dem Gutachten zum Raumordnungsverfahren begonnen wurde, ohne dass bereits der Baulastträger feststand, ganz so, wie es die AfD schon mehr als ein Jahr vorher gefordert hatte. Immerhin liegt man seitdem im Zeitrahmen, wahrscheinlich weil die Landesregierung diesen auch großzügig kalkuliert hatte. Wenn das förmliche Raumordnungsverfahren noch vor der Landtagswahl beginnt, dann reicht das der Ampel, um eine Aktuelle Debatte wie heute zu beantragen.
Damit ist die Mittelrheinbrücke aber noch nicht gebaut. Entwurfsplanung, Planfeststellung und Ausführungsplanung stehen auch nach einem erfolgreichen Abschluss des Raumordnungsverfahrens noch aus.
Meine Damen und Herren, wir können uns weitere zehn Jahre Planungszeit nicht leisten.
Ich erwarte daher von der nächsten Landesregierung 2021, dass sie die Mittelrheinbrücke anders als die jetzige Landesregierung auf die höchste Prioritätsstufe setzt. Ziel muss weiterhin sein, dass zur Bundesgartenschau 2029 Autos über die Mittelrheinbrücke fahren können.
Mehr in der nächsten Runde. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Eröffnung eines Raumordnungsverfahrens ohne die vorherige Klärung der Baulastträgerschaft hat unsere AfD-Fraktion den Weg zum Bau der Mittelrheinbrücke aufgezeigt.
Die Frage, Kreisbrücke oder Landesbrücke, ist nämlich keine politische Frage, sondern ergibt sich einzig aus der Reichweite der über die Brücke gehenden Verkehrsflüsse.
Das zur Messung dieser Verkehrsflüsse von unserer AfDFraktion schon 2017 vorgeschlagene Verkehrsgutachten ist mittlerweile abgeschlossen worden; wir sind auf das Ergebnis sehr gespannt.
Meine Damen und Herren, im Mai 2017 fragte Thomas Torkler in einem Kommentar für die Rhein-Hunsrück-Zeitung zur Mittelrheinbrücke: „Muss es die AfD richten?“
Dabei kommt er zu dem Schluss: „Gönnen wir es der AfD, wenn am Ende die Brücke endlich in Angriff genommen wird. Ob den Streithähnen“ – gemeint sind damit CDU, Ampel und Verkehrsministerium – „dabei das Messer im Säckel aufgeht, wäre zu verschmerzen.“
Herr Torkler hat sogar schon vor dreieinhalb Jahren geradezu prophetisch den Verlauf dieser heutigen Debatte vorausgesagt: „Große Reden sind zu erwarten, wenn das Raumordnungsverfahren starten sollte (auch wenn’s schei- tert). Dass man schließlich schon immer (...), und überhaupt hat man das ja eh gewusst, dass die Mittelrheinbrücke seit Jahren – und vor allem war es nicht die AfD, sondern die SPD/CDU/FDP, die maßgeblich verantwortlich (...). So oder ähnlich würde Loriot formulieren.“
Meine Damen und Herren, dem ist wirklich nichts hinzuzufügen. Wir sind froh, dass wir einen entscheidenden Beitrag zum Projekt Mittelrheinbrücke leisten konnten und werden es weiter eng begleiten. Wir setzen uns für mehr Brücken und bessere Straßen und für die Verbesserung der in fast
30 Jahren SPD-Regierung verkommenen Verkehrsinfrastruktur unseres schönen Landes Rheinland-Pfalz ein.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Braun, vielen Dank für die sehr deutliche Aussage zum Verbrennungsmotor und zur E-Mobilität, die die Aussage der Landesregierung zur angeblichen Technologieoffenheit ihrer Verkehrspolitik Lügen gestraft hat.
Der Verbrennungsmotor ist international absolut wettbewerbsfähig und das Herzstück der deutschen Automobilindustrie, an dem Millionen von Arbeitsplätzen in Deutschland hängen. An diesen Arbeitsplätzen hängen wiederum Millionen von Familienangehörigen.
Aufgrund der deutlich geringeren Fertigungstiefe bei der Elektromobilität wird bei einer forcierten Umstellung auf die Elektromobilität, wie sie Ihnen vorschwebt, ein Großteil dieser Arbeitsplätze gefährdet. Bei uns in Neuwied musste letzte Woche der Automobilzulieferer ATW mit mehr als 200 Arbeitsplätzen schließen.
Die explizite Begründung dafür war die Umstellung auf die Elektromobilität.
Diese Arbeitsplätze, Millionen Arbeitsplätze in Deutschland, werden von Ihrer Politik gefährdet. Danke, dass Sie das noch einmal eingeräumt haben. Das sollten die Bürger wissen. Das wissen sie jetzt noch einmal.
Liebe CDU, das ist Ihr potenzieller Koalitionspartner. Machen Sie damit mal bürgerliche Politik.
Vielen Dank.
Wir können uns gerne in der Zukunft alle als „sogenannte“ bezeichnen, aber ich bitte dann doch um Respekt vor dem Parlament im Umgang miteinander.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Überarbeitung und Novellierung des E-GovernmentGesetzes ist lange überfällig. Durch den täglichen Gebrauch des Internets mit Mobiltelefonen und digitalen Diensten, die online angeboten werden, steigt auch bei den Bürgern das Bedürfnis, Behördengänge online abzuwickeln und sich damit Anfahrtswege, Wartezeiten und Telefonate zu sparen. Das ist nicht verwunderlich; denn für den Bürger und die Verwaltungsbehörden ergeben sich dadurch viele Vorteile.
Ein wichtiger Punkt ist, dass mithilfe von E-GovernmentAngeboten die Kommunikation zwischen den zuständigen Verwaltungsbeamten und den Bürgern verbessert werden kann.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verbesserung der behördlichen Transparenz durch die digitale Verwaltung. Durch Rückmeldungen und Status-Updates können sich Bürger jederzeit einen Einblick in den aktuellen Status ihrer Prozesse verschaffen und so einzelne Bearbeitungsschritte besser nachverfolgen, was wiederum die Zufriedenheit und das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung stärkt.
Durch digitale Services und automatisierte Vorgänge werden sowohl Zeit als auch Geld gespart. Derzeit ist es normal, dass die meisten Menschen knapp zwei Stunden inklusive Anfahrt für einen Behördengang benötigen. Meine Damen und Herren, das ist zu viel und raubt dem Bürger und dem Mitarbeiter der Verwaltung wichtige Zeit.
Auch für die Verwaltung selbst ergeben sich viele Vorteile. Werden mehr Informationen online zur Verfügung gestellt, dann können die Bürger ihre benötigten Informationen selbst finden und die Mitarbeiter der Verwaltung die gewonnene Zeit in andere Aufgaben investieren.
Da die Mitarbeiter der Verwaltung alle Informationen zu den Bürgern und Prozessen zentral und übersichtlich an einer Stelle haben, können Fragen und Anliegen schneller und qualifizierter beantwortet respektive bearbeitet werden.
Generell verbessert sich die Erreichbarkeit; denn Behördengänge können dann ortsunabhängig, also beispielsweise von unterwegs, vom Arbeitsplatz oder von zu Hause aus, erledigt werden. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch unnötige Kosten für Anfahrtswege mit dem Fahrzeug, Parkgebühren oder Bus- und Zugtickets.
Auch wenn E-Government so viele Vorteile bietet, liegt Deutschland weiter hinter dem europäischen Durchschnitt. Gerade einmal 41 % der Bürger nutzen das E-GovernmentAngebot in Deutschland. Gründe dafür sind unter anderem das mangelnde Onlineangebot der Verwaltung; denn nicht alle Anliegen können komplett online erledigt werden. Viele Onlineangebote sind den Bürgern gar nicht bekannt, oder es scheitert an einer erforderlichen Anschaffung zusätzlicher Hardware.
Um die Bekanntheit und Nutzung des E-Governments bei
den Bürgern zu steigern, müssen die Angebote an die Wünsche und Bedürfnisse der Bürger angepasst und erweitert werden.
Es gibt im vorliegenden Gesetzentwurf allerdings weitere Pflichten nur für Landesbehörde, nicht aber zum Beispiel für kommunale Behörden. Es wäre daher darüber nachzudenken, die Kommunen beispielsweise bei der Eröffnung eines elektronischen Zugangs und der Ermöglichung eines elektronischen Identitätsnachweises stärker in die Pflicht zu nehmen.
Dabei müsste das Konnexitätsprinzip gelten, sprich die Mehrkosten müssten der kommunalen Ebene vom Land erstattet werden.
Wir stimmen hinsichtlich dieses Antrags der Ausschussüberweisung zu und werden die weitere Diskussion konstruktiv und zum Wohl unserer Bürger und der Behörden begleiten.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren! In der letzten Ferienwoche, also wenige Tage vor dem Schulbeginn, artikulierten immer mehr Eltern ihre Sorgen hinsichtlich des Schulstarts, und das zu Recht. Der CoronaHygieneplan, der für den Aufenthalt in der Schule gilt, ist nämlich sinnlos, wenn die Regeln auf dem Weg zur Schule in überfüllten Bussen nicht eingehalten werden können. Die Befürchtungen der Eltern bestätigten sich mit dem Schulstart vielerorts: Chaos an den Haltestellen, überfüllte Schulbusse, und undenkbar die Einhaltung der Abstandsregeln.
Während sich die Eltern Gedanken um die Gesundheit ihrer Kinder machten, äußerte sich Frau Hubig im SWR etwa so, dass sie sich für die Schülerbeförderung nicht zuständig fühle. Eine Woche, nachdem das Chaos offenkundig wurde, dann ein Einlenken. Frau Hubig fühlte sich plötzlich doch zuständig und ließ sich gemeinsam mit dem Verkehrsminister zitieren, man wolle für Entlastung sorgen. Bis zu 250 zusätzliche Busse sollten eingesetzt werden. Das Land beteilige sich mit bis zu 90 %.
Die Frage muss erlaubt sein: Warum erst jetzt? Die Problematik war lange vorhersehbar. Wir haben am Mittwoch ausführlich darüber gesprochen.
Dieser Fall zeigt exemplarisch das Chaos in der Landesregierung: ein Kompetenzwirrwarr, das auf dem Rücken unserer Kinder ausgetragen wird. Es zeigt aber auch den geringen Stellenwert, den die rot-grün-geführte Landesregierung der Bildung beimisst. Vorausschauendes Handeln scheint für diese Landesregierung ein Fremdwort zu sein. Das müssen nun Schüler und Steuerzahler ausbaden. Durch den Einsatz von zusätzlichen Bussen entstehen in erheblichem Maße Mehrkosten. Eine Schülerbeförderung ohne überfüllte Busse wäre aber durchaus kostenneutral möglich gewesen und wäre es grundsätzlich immer noch.
Dazu hätte die Bildungsministerin jedoch rechtzeitig die Koordination zwischen Schulträgern, Transportunternehmen und Schulen zur Chefsache machen müssen. Dann wäre eine Umstellung der Schulpläne dergestalt, dass nicht alle Klassen zur 1. Stunde beginnen, auch umsetzbar gewesen. Mit einem entzerrten Unterrichtsbeginn wären die ohnehin eingesetzten Busse über ein größeres Zeitfenster gleichmäßiger ausgelastet und die Hauptstoßzeit spürbar entlastet. Ganz wichtig: Es würden weder mehr Fahrer noch zusätzliche Busse benötigt.
Die Landesregierung hatte genügend Vorlaufzeit, um sich auf den Schulbeginn vorzubereiten. Sie hat offenkundig
geschlafen. Die Zeit wurde nicht genutzt. Naheliegende Optionen wurden nicht geprüft. Darum sollte sie jetzt die zusätzlichen Kosten auch vollständig selbst übernehmen. Außerdem ist absehbar, 250 zusätzliche Busse werden nicht ausreichen.
Trotz aller gerechtfertigten Kritik an der Landesregierung können wir dem CDU-Antrag allerdings nicht zustimmen. Warum können wir das nicht? Wir sind uns einig, die Landesregierung darf sich nicht vollständig aus der Verantwortung stehlen. Gerade hinsichtlich eines flexibleren Unterrichtsbeginns steht sie in der Pflicht.
Die Schülerbeförderung ist allerdings Aufgabe des jeweiligen Schulträgers und soll es nach dem vorliegenden CDUAntrag wohl bleiben. Als Partei der Subsidiarität sind wir aber dagegen, dass den Kommunen in ihrem eigenen Kompetenzbereich dauerhaft hohe und einengende Auflagen gemacht werden.
Herr Weiner, haben Sie Ihren Antrag wirklich mit Ihren kommunalen Vertretern vor Ort abgesprochen? Sie sind ansonsten nämlich immer skeptisch, wenn ihnen neue Auflagen und Pflichten aufgedrückt werden, weil sie wissen, bei dieser Landesregierung werden trotz anderslautender Verlautbarungen und Beschlüsse in aller Regel eben doch die Kommunen auf einem Großteil der Kosten sitzen bleiben.
Mit einer Schätzung der Mehrausgaben für ihren Antrag hält sich die CDU gar nicht erst auf. Die Mehrausgaben für Kommunen oder Land würden aber erheblich sein, und es müssten sehr viele Busse extra für die Stoßzeiten am Morgen bereitgestellt werden, die dann im weiteren Tagesverlauf gar nicht mehr gebraucht würden.
Etwas überraschend ist es auch, dass die CDU neben der Einhaltung der Schutzmaßnahmen auf einmal verkehrstechnische Sicherheitsbedenken in Bezug auf Stehplätze äußert. Dieses Thema ist seit Langem gegeben. Herr Weiner hat auf eine Sitzung vor 15 Jahren hingewiesen. Angesichts der prekären Finanzsituation der Kommunen in den letzten Jahren ist es sicherlich nicht besser geworden. Mindestens innerhalb dieser Wahlperiode war es der CDU aber bislang herzlich egal.
Fazit: Der CDU-Antrag ist unseriös. Wir bleiben bei unserem Vorschlag. Erstens sollten die Schulanfangszeiten entzerrt werden. Solange es erforderlich ist, sollten zweitens vorübergehend mehr Busse eingesetzt werden. Drittens sollte die Landesregierung dafür die Kosten komplett übernehmen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Wie viele Stunden entgehen Ihrer Tätigkeit als Minister durch Ihre Tätigkeit als Bundesgeneralsekretär der FDP wöchentlich?
Oder werden, bitte sehr?
Sehr geehrter Herr Staatsminister, wie würde eine eventu
elle Vergütung als Bundesgeneralsekretär der FDP auf die Bezüge als Minister angerechnet?
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Ich bitte Sie noch einmal, konkret darzulegen, welche Bezüge – objektiv nachprüfbare Bezüge – zu unserem Land diese Marke hat.
Gold nehmen wir in Anspruch. Ich sehe das auch so. Das tun aber auch viele andere Bundesländer. Das ist also ein Anspruch, den viel erheben. Ein Claim, der konkret Bezug auf ein Land nähme, wäre für Schleswig-Holstein „Der echte Norden“, eine sehr erfolgreiche Marke.
In diesem Sinne vermisse ich einen konkreten Bezug.
Ich weise darauf hin, dass wir eben von Herrn Guth als Rechtsextremisten bezeichnet wurden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vor ein paar Wochen wurde bekannt, dass Ryanair seine Basis am Flughafen Hahn auflöst. 60 Flugbegleiter und 20 Piloten werden entlassen. Es ist zu erwarten, dass in der Folge auch weitere oder alle Linienflüge von und zum Flughafen Hahn gestrichen werden.
Trotzdem behauptete Innenminister Lewentz gegenüber der Presse – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Die Corona-Pandemie hat jetzt zwar den Flugverkehr durcheinander gewirbelt, aber irgendwann wird die alte Situation wieder erreicht.“
Meine Damen und Herren, angesichts dieser Märchenstunde des Herrn Staatsministers fühlt man sich vier Jahre zurückversetzt ins Jahr 2016. Was erzählte Ministerpräsidentin Dreyer damals? Das Land habe alles an Sicherheiten eingeholt, was möglich sei.
Die Rede war von der angeblich in Shanghai ansässigen Firma SYT. Allerdings hatte niemand im Telefonbuch die Adresse geprüft, und als ein SWR-Reporter beim angeblichen Mutterkonzern von SYT nachschaute – laut Information der Landesregierung sollte das ein großer Baukonzern sein –, da fand er dort ein schäbiges Büro voller Pappkartons und einen Reifenhändler, der ihn mit den folgenden Worten begrüßte: Na, sind Sie auch ein geprellter Anleger?
Der Flughafen ging bekanntlich nicht an SYT, sondern an eine Tochtergesellschaft von HNA. Die HNA Airport Group legte dann einen Geschäftsplan vor, der vorsah, dass der Flughafen spätestens im Laufe des Jahres 2024 in die schwarzen Zahlen kommen solle. Ein solcher Geschäftsplan war auch die Bedingung aus Brüssel, um weiter Beihilfen an die Flughafengesellschaft zahlen zu können.
Meine Damen und Herren, wir haben häufig Anlass, auf Brüssel zu schimpfen, aber in diesem Fall sind die Vorgaben schon sinnvoll. Wenn wir schon acht Jahre lang Subventionen an ein chinesisches Unternehmen bezahlen, dann müssen wir auch Garantien haben, dass der Flughafen dauerhaft betrieben wird und nicht nur, um Staatsgelder zu kassieren.
Doch nach der Übernahme des Flughafens Hahn durch HNA ging es mit dem Flughafen weiter bergab. 2017 sanken die Passagierzahlen um 5,3 %, 2018 um weitere 15,3 % und
2019 gar um 28 %. Dann kam Corona, und das Passagieraufkommen brach noch einmal ein, und zwar um ganze 71,5 % bis zum Juli dieses Jahres.
Auch die Zukunftsaussichten sind düster. Die Landesregierung weiß selbst, dass das Marktumfeld für Regionalflughäfen schwierig ist. Zudem steht seit Langem fest, dass 2022 am Flughafen Frankfurt das Terminal 3 eröffnet werden soll, und der Flughafen hat dann genügend Kapazitäten, um auch Billigflieger abzufertigen.
Meine Damen und Herren, wie unter diesen Umständen der ursprüngliche Geschäftsplan noch eingehalten werden kann, ist nicht nachvollziehbar. Doch die Landesregierung übt sich in einer Vogelstrauß-Politik und steckt ihren Kopf in den Sand. Zu verschiedenen Anlässen fragte mein Kollege Matthias Joa im Wirtschaftsausschuss nach, ob die Landesregierung den HNA-Wirtschaftsplan von ihrem Berater einer aktuellen Überprüfung habe unterziehen lassen. Die Antworten waren unbefriedigend nach dem Motto: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.
Zwischenzeitlich flossen über 16 Millionen Euro Subventionen in die Flughafengesellschaft. Zugesagt sind noch weitere 59 Millionen Euro bis 2025 für Betriebsbeihilfen, Investitionsbeihilfen und die Übernahme von Sicherheitskosten.
Erst aufgrund der aktuellen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen stoppte die Landesregierung den Geldfluss an HNA, allerdings nur vorläufig. So wurde es Herrn Joa und mir als Antwort auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt.
Meine Damen und Herren der Landesregierung, dank Ihrer Realitätsverweigerung ist der Hahn auf dem besten Weg zur Neuauflage des Debakels um den Nürburgring. Sie sollten die aktuelle Situation nun endlich zum Anlass nehmen, Ihren verantwortungslosen Blindflug ins absehbare finanzielle Desaster zu beenden.
Fordern Sie vom Hahn-Betreiber HNA einen aktualisierten und mit nachprüfbaren Fakten hinterlegten Geschäftsplan, und prüfen Sie ihn auf Herz und Nieren, bevor Sie weitere Steuermillionen freigeben.
Meine Damen und Herren, dass wir die Zukunft des Flughafens Hahn mittlerweile kritisch sehen, heißt nicht, dass wir den Hunsrück im Regen stehen lassen wollen. Wir brauchen für die Wirtschaftsentwicklung im Raum Kirchberg einen Plan, der nicht mehr einseitig auf den Flughafen Hahn als Wirtschaftsmotor setzt. Die Voraussetzungen sind günstig. Durch den Hochmoselübergang ist der Hunsrück bereits verkehrlich gut angeschlossen. Das muss natürlich durch den schnellen weiteren vierspurigen Ausbau der B 50 und die Reaktivierung der Hunsrück-Querbahn verbessert werden.
Wir glauben nicht, dass es gut ist, wenn die angeschlagene Flughafengesellschaft HNA weitere Flächen am Flughafen
aufkauft. In Rede stehen immerhin 165 ha, über deren Verkauf verhandelt wird, nachdem die FFHG ihre Option für diese Flächen ausgeübt hat. Doch diese Flächen eignen sich gut für Industrie- und Gewerbeansiedlungen, auch im Hochtechnologiebereich. Darum müssen alle verbleibenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um zu verhindern, dass die Flughafengesellschaft diese Flächen übernimmt.
Dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion stimmen wir deshalb zu.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Staatssekretär, zum Thema „Geschäftsplan“: Ja, die Entwicklung kann vom Geschäftsplan abweichen, ohne dass dadurch automatisch die Beihilfen unzulässig wären. Es muss aber eine positive Zukunftsperspektive gegeben sein, damit sie eben weiterhin zulässig sind, so die EU-rechtlichen Vorgaben.
Das ist eben unklar, und hier sehen wir die Landesregie
rung klar in der Pflicht, dem HNA-Konzern einen aktualisierten Geschäftsplan abzufordern und diesen Geschäftsplan eingehend zu prüfen. Es geht hier immerhin um fast 60 Millionen Euro, die entweder ausgegeben werden, eventuell dann eben in ein Projekt versenkt werden, das keine Zukunft hat, oder eben nicht. Das sollten Sie unbedingt tun.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst freue ich mich, dass der Kollege Oster nun endlich die Probleme der E-Mobilität anerkennt, auf deren ausschließliche Förderung die Landesregierung in den letzten Jahren gesetzt hat.
Meine Damen und Herren, den vorliegenden Antrag der CDU haben wir zum ersten Mal im November-Plenum des vergangenen Jahres beraten. Im März dieses Jahres haben wir im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss eine Expertenanhörung zu den Möglichkeiten der Wasserstofftechnologie durchgeführt. Dabei wurden wir von den Stellungnahmen der Experten in den Kritikpunkten bestätigt, die mein Kollege Matthias Joa in Bezug auf den CDU-Antrag schon in der ersten Beratung erwähnte.