Wenn das nicht alles so menschenverachtend wäre, was Sie heute alles gesagt haben, dann würde ich sogar schmunzeln, aber ich ertrage es nur mit Gelassenheit.
desregierung die Förderungswürdigkeit des DITIBLandesjugendverbandes Rheinland-Pfalz, insbesondere aber die Förderung der Jugendarbeit überprüft. Jetzt haben Sie es leider ein bisschen eilig mit Ihrem Antrag, weil wir erstens einmal nicht zuständig sind und er zweitens ins Leere geht. Warum? Weil Ihnen bekannt ist, dass die Landesregierung diesbezüglich schon eine gutachtliche Prüfung des Dachverbandes in Auftrag gegeben hat. Das Ergebnis des Gutachtens ist also abzuwarten. Solange müssen Sie diesmal schon einmal warten.
Zur Begründung führen Sie, Kolleginnen und Kollegen, Eindrücke und Erkenntnisse an. Ich habe in Ihrem Antrag keine konkreten Gründe erkennen können, die Anlass zur Überprüfung der DITIB-Jugend geben könnten. Eindrücke und Erkenntnisse, liebe AfD-Fraktion, das sind Luftschlösser. Ein Rechtsstaat braucht konkrete Gründe. Die kann ich leider nicht erkennen.
Die DITIB-Jugend ist erst im April 2015 in den Landesjugendring aufgenommen worden. Die Kriterien wurden erfüllt, soweit ich die Kenntnis davon habe. Die Stichpunkte – ich wiederhole einmal, was gefordert wird, Sie hatten es ja auch schon gesagt –: Anerkennung des Grundgesetzes in Zielsetzung und praktischer Arbeit, das ist das Oberste, was wir auch wollen. – Alles andere können Sie lesen. Sonst habe ich wieder zu lange Redezeit verbraucht. In Ihrem Antrag kann ich also keine konkreten Erkenntnisse erkennen, dass die Kriterien für die Aufnahme nicht erfüllt wurden. Es besteht somit kein Anlass für Unterstellungen und Verdächtigungen. Wissen Sie, in Deutschland gibt es keine Sippenhaft.
Gleichwohl gilt die Voraussetzung für eine finanzielle Förderung, dass jeder Förderantrag geprüft wird und nach geltendem Recht entschieden wird. Das gilt für alle Mitglieder des Landesjugendrings gleichermaßen. Ich empfehle den Antragstellern der AfD deshalb hier und heute, wenn Sie es ernst meinen mit der Sorge um die Demokratie in der Türkei, möchte ich klarstellen, dass wir in Deutschland nicht gegen Türken sein können, weil Erdogan in seinem Land gegen die Menschenrechte verstößt.
Wir werden der Sachlage nur gerecht, wenn wir uns differenziert der Thematik annehmen und eine konstruktive, angenehme und in der Sache faire Gesprächsatmosphäre schaffen. Der Antrag entspricht nicht diesen Grundsätzen. Schüren Sie nicht eine allgemeine diffuse Angst vor dem Islam. Kurzum, der Antrag bringt uns nicht weiter. Die FDPFraktion und die Koalition werden diesen Antrag ablehnen.
(Starker Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der AfD-Fraktion zeigt vor allem eines, er ist voller Behauptungen und Vermutungen, und er reiht sich ein in eine Reihe von Anfragen der AfD-Fraktion, die die muslimischen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer unter Generalverdacht stellen. Ich sage es ganz klar, eine solche Stimmungsmache lehne ich entschieden ab; denn das spaltet unsere Gesellschaft. Das schafft eine „Wir-unddie-Mentalität“. Hier ist die Stoßrichtung nicht Integration, sondern Exklusion. Meine Damen und Herren, das ist eine Haltung, die der Demokratie schadet.
Darüber hinaus stärken Sie auf diese Weise vor allem radikalisierte und gewaltbereite Islamisten, die, wie auch Sie aus zahlreichen Studien wissen könnten, gezielt um diejenigen werben, die in unserer Gesellschaft allein deswegen ausgeschlossen werden, weil sie Musliminnen und Muslime sind. Der Islam – auch das möchte ich hier nochmals mit aller Deutlichkeit sagen – gehört zu unserer Gesellschaft wie alle anderen Religionen auch.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Jugendförderungsgesetz und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift und möchte hier klarstellen, das Jugendministerium fördert keine religiösen Maßnahmen, weder von der Evangelischen Jugend noch der Katholischen Jugend oder anderer religiös orientierter Jugendverbände, wie beispielsweise dem Verband christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder, und so auch nicht Maßnahmen vom DITIBLandesverband. Das heißt, stellt sich bei Prüfung der Anträge heraus, dass bei einer Maßnahme überwiegend religiöse Inhalte vermittelt werden, dann wird diese Maßnahme erst gar nicht gefördert. Ansonsten gilt, dass alle religiös orientierten Jugendverbände eine in ihrem jeweiligen Glauben gründende Wertehaltung vertreten. Da muss man wohl heute in Anbetracht eines solchen Antrags der FDP wieder daran erinnern, dass in Deutschland die Religionsfreiheit durch unser Grundgesetz garantiert ist.
In Artikel 4 Abs. 1 und 2 heißt es: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Völkerrechtlich ist die Bundesrepublik unter anderem aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutz der Religionsfreiheit verpflichtet.
Zum DITIB-Landesjugendverband möchte ich außerdem Folgendes sagen: Die DITIB-Jugend ist – das wurde eben bereits gesagt – Mitglied im Landesjugendring. Um in den Landesjugendring aufgenommen werden zu können und darüber auch als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt zu sein, müssen entsprechende Aufnahmekriterien erfüllt sein. Eine zentrale Voraussetzung hierbei ist, dass der
Jugendverband eigenständig tätig ist.Weitere wichtige Kriterien sind, dass die Jugendorganisationen in ihrer Zielsetzung in der praktischen Arbeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mit den darin verankerten Grundrechten anerkennen.
Hier verweise ich auch auf die Satzung des DITIBLandesjugendverbandes. Die Jugendorganisation hat nach ihrer Satzung einen demokratischen Organisationsaufbau und kann ihre Vertreterinnen und Vertreter sowie ihre Leitung selbst wählen. Wenn die Jugendorganisation Teil einer Erwachsenenorganisation ist, muss das Recht auf eigene Gestaltung des Gruppenlebens sichergestellt sein. Die Jugendorganisation erkennt die Satzung und die Aufgaben des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz an und ist in ihrem Sinne tätig. Sie ist in der Jugendarbeit und außerschulischen Jugendbildung nach dem Jugendförderungsgesetz von Rheinland-Pfalz – kurz JuFöG – umfassend tätig.
Ansonsten sind für Förderung des DITIBLandesjugendverbandes die fachlichen Voraussetzungen nach dem SGB VIII in Verbindung mit dem Jugendförderungsgesetz Rheinland-Pfalz und der VV JuFöG erfüllt. Es liegen derzeit überhaupt keine Anhaltspunkte vor, diese Erfüllung der oben genannten Kriterien durch den DITIBLandesjugendverband infrage zu stellen.
Abschließend möchte ich gern noch auf die konkrete Förderung eingehen, auf die Sie sich in Ihrem Antrag beziehen. Die DITIB-Jugend wurde in diesem Jahr mit einer Maßnahme in Höhe von 126 Euro im Bereich politischer Bildung gefördert. Was war der Inhalt dieser Maßnahme? Das war der interkulturelle Dialog zwischen DITIB-Jugend und Evangelischer Jugend der Pfalz. Die Themen im Einzelnen waren islamische Welt und christliche Welt, Diskussion über Werte, Normen, Traditionen, Haltungen, die Auseinandersetzung mit zentralen Begriffen wie Menschenbild, Pluralismus, Demokratie, Religionsfreiheit, Menschenwürde, Individuum und Gesellschaft. Die Beteiligten sahen die Veranstaltung als sehr erfolgreich an, sodass sich daraus eine Veranstaltungsreihe entwickelt hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch dieser Aspekt zeigt noch einmal, wie abstrus der Antrag der AfDFraktion ist. Die AfD möchte Menschen nicht zusammenführen, sondern spalten. Dagegen zeigt gerade die Arbeit der Jugendverbände in Rheinland-Pfalz, dass Dialog und Zusammenarbeit ganz wesentlich für unser demokratisches Gemeinwesen sind.
Sehr geehrte Frau Ministerin, Religionsfreiheit in Deutschland – darüber sind wir uns hoffentlich einig – basiert auf dem Anerkenntnis des Prinzips der Trennung von Kirche und Staat. Das ist dem Islam fremd, und deshalb gehört
Die Organisation DITIB – Herr Kollege Paul hat das sehr klar und deutlich und auch sehr ausführlich gesagt – ist aufgrund der dargelegten Gründe als Gesprächs- und auch als Verhandlungspartner zunächst infrage gestellt und im Grunde nicht akzeptabel. Dies bezieht sich dann natürlich auch ableitend auf die Jugendorganisation. Das ist – so meine ich – eine ganz normale Ableitung und ein folgerichtiges Ansinnen.
Für technokratische Begründungen sind Sie prima. Jawohl, wer ist zuständig? Wer ist nicht zuständig? Aber hierbei geht es doch um die grundsätzliche Wahrnehmung und die Bitte, diese Dinge noch einmal zu überprüfen. Ob es nun 176 Euro sind oder 500 Euro, ist völlig egal; hier geht es doch darum, ob man durch Zuwendungen eine Organisation unterstützt, mit der man sonst eben jetzt nicht spricht.
Im Übrigen frage ich mich – das ist auch eine ganz klare Frage an Sie –, wo denn das dritte Gutachten bleibt. Die beiden Gutachten, die wir einsehen konnten – nur ein kleiner Kreis aus diesem Hause –, haben bisher keine Wirkung gebracht, und Sie haben sie auch nicht veröffentlicht.
(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Wie kann man denn eine Kurzintervention ablesen? Wie geht das denn?)
Ich möchte bitte noch einen weiteren Punkt ansprechen: Demokratie in der Türkei ist eine Sache, aber nicht unsere Sache. Wir sorgen uns um die Demokratie in Deutschland.
Da es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, sind wir damit am Ende der Debatte. Ich sehe nicht, dass ein Überweisungsantrag gestellt ist. Damit stimmen wir über den Antrag – Drucksache 17/1554 – unmittelbar ab.
Gegenstimmen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Die Sitzung ist damit beendet. Bitte bedenken Sie, die morgige Sitzung beginnt um 10:00 Uhr und nicht um 09:30 Uhr. Das Sicherheitsgespräch findet um 08:30 Uhr im Abgeordnetengebäude statt. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.