Protokoll der Sitzung vom 13.12.2016

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die gesamtwirtschaftlichen Aussichten für die nächsten beiden Jahre sind weiterhin günstig. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland entwickelt sich trotz Krisen im Ausland robust. Die Bundesregierung prognostiziert für das nächste Jahr ein reales Wachstum von 1,4 %. Für 2018 wird ein Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts von 1,6 % erwartet. Das ist die Leistung der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und in Rheinland-Pfalz. Eine Leistung, auf die wir gemeinsam stolz sein können.

In der gesamtwirtschaftlichen Herbstprojektion der Bundesregierung wurden dabei auch erstmals die Folgen des Brexit berücksichtigt. Die Herbstprojektion bildet die Grundlage für die Steuerschätzung vom November, auf deren Basis wir die Steuereinnahmen veranschlagt haben.

Wir rechnen zudem für die nächsten beiden Jahre mit einem weiterhin niedrigen Zinsniveau. Durch die Normalisierung des Preisanstiegs auf jahresdurchschnittlich 1,6 % erwarten wir allerdings einen leichten Anstieg des Zinsniveaus auf rund 1,3 % für Papiere mit 10-jähriger Laufzeit.

Für das Jahr 2018 sind Einnahmen von 17 Milliarden Euro veranschlagt. Dies sind pro Jahr durchschnittlich 4 % mehr als 2016. Einerseits werden die höheren Einnahmen

benötigt, weil auch das Land infolge von Tarif- und Preisanstiegen höhere Ausgaben hat. Andererseits eröffnen uns die aktuellen Einnahmen auch – in gewissem Umfang – zusätzliche finanzpolitische Möglichkeiten, mit denen klug umzugehen ist. Den Ausgabenanstieg haben wir auf durchschnittlich 3 % begrenzt. Die Ausgaben wachsen hierdurch deutlich langsamer als die Einnahmen -– auf 17,1 Milliarden Euro in 2018. Der Abstand zwischen Einnahmen und Ausgaben geht zurück.

Die geplante Gesamtnettokreditaufnahme beträgt für das Jahr 2018 nur noch 54 Millionen Euro. Die Nettokreditaufnahme am Kreditmarkt hat den niedrigsten Ansatz seit 1967. Erstmals seit einem halben Jahrhundert sind wir wieder im zweistelligen Millionenbereich angelangt. Diese positive Entwicklung zeigt klar: Wir werden den ausgeglichenen Haushalt schaffen.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Haushaltskonsolidierung ist für uns kein Selbstzweck, sie hat ein klares Ziel: Sie dient der dauerhaften Tragfähigkeit der Landesfinanzen und damit der Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Um unser Land gut aufzustellen, ist eine insgesamt nachhaltige Finanzpolitik erforderlich. Neben erreichten Einsparungen brauchen wir vor allem ein starkes, zukunftsgerechtes Handeln. Es kommt nicht darauf an, was der Staat nicht macht, sondern auf das, was er macht. Rheinland-Pfalz verliert bei der Konsolidierung seine Aufgaben nicht aus dem Blick, sondern packt sie gezielt und wirkungsvoll an.

Dieses Verständnis einer nachhaltigen Finanzpolitik ist auch für den Bund und für Europa von großer Bedeutung. Öffentliche Haushalte müssen auf allen Ebenen den Staat handlungsfähig machen. Konsolidierung und Investitionen sind keine Gegensätze, sondern müssen Hand in Hand gehen, um auf Dauer erfolgreich zu sein.

Für Rheinland-Pfalz haben wir die Handlungsspielräume, die sich aus der Verbesserung der Rahmenbedingungen und der realisierten stärkeren Konsolidierung der Landesfinanzen ergeben, vorausschauend genutzt. Wir wollen den Landeshaushalt bis spätestens 2020 nicht nur unter dem Strich ausgleichen, sondern wir wollen auch inhaltlich eine kluge Konsolidierung leisten.

Wir setzen mit dem Haushalt gezielt Schwerpunkte und finanzieren sie bedarfsgerecht. Wir wollen den Zusammenhalt in der Gesellschaft festigen und gute Rahmenbedingungen schaffen für die soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwicklung in unserem Land. Zusammenhalt und Zukunftschancen: Aus guten Gründen setzen wir alle Kraft in diese Ziele – gerade in der heutigen Zeit.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir müssen deutlich machen, dass die Gesellschaft und das Land Rheinland-Pfalz von einem toleranten und weltoffenen Miteinander profitieren. Die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer zeigen seit Langem eindrucksvoll, dass gemeinsam mehr zu erreichen ist. Mit unserem Anspruch an ein gutes Leben in Sicherheit und mit verlässlichen Bedingungen lassen sich Populismus und Spaltung

nicht vereinbaren. Wir müssen uns für unsere freiheitlich demokratischen Werte stark machen.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Haushalt muss die Bedürfnisse unserer Gesellschaft abbilden. Die Menschen stehen im Mittelpunkt unseres Tuns.

Es ist schwierig genug, als Gesellschaft dauerhaft die Grundlagen zu erhalten, die wir brauchen – für faire Chancen, für Wohlstand, für ein intaktes Lebensumfeld. Umso wichtiger ist es, planvoll dafür zu arbeiten. Wir haben den Landeshaushalt 2017/2018 so aufgestellt, dass er ein Baustein dieser Entwicklung wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Inhalte des Haushaltes 2017/18 möchte ich Ihnen anhand von fünf zentralen Schwerpunkten vorstellen, die diese Landesregierung setzt:

Zusammenhalt,

Zukunftschancen,

Gerechtigkeit,

Zukunftsinvestitionen und

Lebensqualität.

Der gesellschaftliche Zusammenhalt ist ein Kernthema des öffentlichen Lebens in Rheinland-Pfalz. Das ist gut und richtig so. Das Land fördert den Zusammenhalt und will vielfältig daran mitwirken. Wir alle profitieren von einem funktionierenden Miteinander, von Partnerschaften und Kooperationen in allen Bereichen der Gesellschaft. In dem, was wir für uns und für andere Menschen tagtäglich tun, spiegeln sich unsere Werte und Überzeugungen.

Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer verstehen sich darauf, Gemeinsamkeiten wie auch Unterschiede zu erkennen und Vielfalt als Chance zu nutzen. Das öffentliche Leben spielt sich ganz überwiegend vor Ort ab. Das Land stärkt daher zuallererst das Miteinander unmittelbar in den Gemeinden und Städten.

Für den Zusammenhalt in der Gesellschaft haben die Kommunen eine tragende Funktion. Sie erbringen Tag für Tag einen beachtlichen Teil der öffentlichen Leistungen, die wir als Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen. Ihre finanzielle Stärkung ist uns ein zentrales Anliegen.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Christian Baldauf, CDU: Copy and paste der letzten Jahre! – Zuruf der Abg. Christine Schneider, CDU – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)

Deswegen kommt jetzt der Beleg in Zahlen, wie es einer Finanzministerin gut zu Gesichte steht.

Die den Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung gestellten Mittel steigen in 2017 um

156 Millionen Euro und in 2018 um weitere 176 Millionen Euro. Diese Zunahme entspricht innerhalb von zwei Jahren 12,8 %. Sie ist deutlich stärker als die Zunahme der übrigen Ausgaben des Landes.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr beachtlich!)

Auch in den letzten Jahren hatten wir in unserem Land besonders kräftige Aufwüchse des kommunalen Finanzausgleichs. Rheinland-Pfalz hat die Mittel im kommunalen Finanzausgleich im Zeitraum von 2013 bis 2016 im Vergleich aller Bundesländer am stärksten gesteigert.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Julia Klöckner, CDU)

Mit diesem Haushalt wächst die Finanzausgleichsmasse auf 2,9 Milliarden Euro an. Dies sind 927 Millionen Euro mehr als 2013, dem letzten Jahr vor der Reform des kommunalen Finanzausgleichs. Das ist eine große Herausforderung für den Landeshaushalt. Eine Leistung, die uns Kraft kostet, die wir aber auch mit Überzeugung erbringen.

Außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs sollen die Kommunen im neuen Doppelhaushalt mit jährlich 2,7 Milliarden Euro unterstützt werden. Darin enthalten sind weitere Landesmittel zum Beispiel für Kindertagesstätten und Weiterleitungen von Bundesmitteln für Sozialausgaben. Insbesondere die inzwischen vollständige Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund geht auch auf rheinland-pfälzische Initiative zurück. Das Land zahlt für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Für die Sozialhilfe, insbesondere die Eingliederungshilfe und die Hilfen zur Pflege, stellt das Land den Kommunen im Doppelhaushalt jährlich über 500 Millionen Euro netto zur Verfügung und trägt damit 50 % der überörtlichen Sozialhilfe.

Das Land lebt von der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Kommunen.

(Heiterkeit der Abg. Julia Klöckner, CDU)

Wir führen diese in einem vertrauensvollen kontinuierlichen Austausch weiter. Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass Land und Kommunen an einem Strang ziehen. Wir wollen gestalten, und deshalb ist klar, dass die Finanzen der Kommunen immer mitgedacht werden müssen.

(Abg. Christine Schneider, CDU: Deshalb klagen die auch!)

Ein Drittel des gesamten Landeshaushaltes fließt an die Kommunen. Dies sind in 2018 insgesamt rund 5,6 Milliarden Euro. Wir wollen die Kommunen nachhaltig unterstützen. Zusammenhalt ist unser gemeinsames Ziel.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Christine Schneider, CDU: Das ist eine Drohung!)

Die Bedeutung von Zusammenhalt – – –

(Abg. Alexander Licht, CDU: Dafür klagen die Kommunen auch!)

Herr Licht, schauen Sie doch einmal, ob Sie morgen ein bisschen Redezeit bekommen.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Von mir nicht!)

Die Bedeutung von Zusammenhalt drückt sich besonders auch in dem Grundbedürfnis Wohnen aus. Wohnen – ein Zuhause zu haben – das ist von existenzieller Bedeutung. Und es ist eine politische Aufgabe, dass alle Menschen – auch diejenigen mit weniger Einkommen – gut wohnen können und dass auf Dauer ausreichend bezahlbarer und bedarfsgerechter Wohnraum zur Verfügung steht.

Die Landesregierung möchte hierzu in der laufenden Legislaturperiode 20.000 Wohnungen neu in die soziale Wohnraumförderung aufnehmen. Für dieses Ziel sind wir gemeinsam mit allen Akteuren am Wohnungsmarkt aktiv. Insbesondere arbeiten wir seit Oktober 2015 zusammen im „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen RheinlandPfalz“. Hier wirken derzeit 20 Institutionen aus dem Bereich des Planens und Bauens, der Wohnungswirtschaft, der kommunalen Familie sowie der Mieterinnen und Mieter gemeinsam mit dem Land. Die Aktivitäten umfassen alle Möglichkeiten, für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.

Vor allem in der sozialen Wohnraumförderung haben wir inzwischen einiges erreicht: Zum 1. Januar 2016 wurden die Förderkonditionen verbessert und bei der Mietwohnungsbauförderung Tilgungszuschüsse eingeführt. Seitdem ist die Anzahl der Förderanträge wieder angestiegen.

Bei der ISB sind bis Ende Oktober Anträge für ein Fördervolumen von insgesamt rund 140 Millionen Euro eingegangen. Dies zeigt, dass mit den neuen Förderprogrammen wichtige Anreize gesetzt wurden.

Die neuen Förderkonditionen sollen anhand der Erfahrungen des ersten Jahres ihrer Geltung weiterentwickelt werden. Die Verwaltungsvorschriften hierzu befinden sich bereits in der Anhörung.

Wir nutzen bei der sozialen Wohnraumförderung die zusätzliche finanzielle Unterstützung des Bundes, die in Verhandlungen im Juli dieses Jahres erreicht werden konnte. Der Bund erhöht die Kompensationsmittel für den Wohnungsbau in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 500 Millionen Euro. Davon entfallen jährlich rund 24 Millionen Euro auf Rheinland-Pfalz, die das Land vollständig in die Förderung von mehr bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum investieren will.