Doris Ahnen

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Nach Begründung Unterbrechung der ersten Beratung...................... 7476
Wahl eines ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats – Drucksache 17/13233 –........... 7476
Der Landtag wählt gemäß Artikel 134 Abs. 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz mit Wirkung vom 19. November 2020 für die Dauer von sechs Jahren einstimmig......... 7476
Frau Astrid Häfner................ 7476
zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs..... 7476
Landesgesetz zur Neustrukturierung von Universitätsstandorten und zur Änderung des Landesgesetzes über das LeibnizZentrum für Psychologische Information und Dokumentation Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11838 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – Drucksache 17/13222 –
Für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Umstrukturierung der rheinlandpfälzischen Hochschullandschaft auf solider Finanzierungsgrundlage Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 17/13275 –........... 7476
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Politik muss zu jeder Zeit Antworten auf die Fragen finden, die an sie gestellt werden. Zu jeder Zeit.
Am vergangenen Wochenende haben wir den Tag der Deutschen Einheit gefeiert. 30 Jahre nach dem Einigungsvertrag ist es wichtig, sich zu erinnern und sich nochmals klar zu machen: Es war und ist eine historisch einmalige Leistung, zwei über Jahrzehnte unterschiedlich geprägte Gesellschaften in Ost und West in Freiheit friedlich zusammenzuführen. Viel Gutes wurde geschaffen, manche Probleme sind geblieben und liegen in der gemeinsamen Verantwortung noch vor uns. Entscheidend waren und sind der Wille und die Kraft, diese Herausforderung zu meistern und sie zuversichtlich zu gestalten.
Das ist es, was wir uns auch in dieser Pandemiekrise vor Augen halten sollten. Unsere Gesellschaft ist bereit anzupacken, sich der Situation zu stellen und Herausforderungen anzunehmen. Das ist ein starkes Pfund, und es ist Auftrag an die Politik, mit dem entgegengebrachten Vertrauen bestmöglich umzugehen, zu jeder Zeit gute Antworten auf die Fragen, die an sie gestellt werden, zu finden.
Im März dieses Jahres unmittelbar nach Ausbruch der Pandemie haben wir den ersten Nachtragshaushalt 2020 beschlossen. Erst vor drei Wochen haben wir an dieser Stelle mit dem zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 weitere wichtige Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Pandemie auf den Weg gebracht. Mit großem finanziellen Aufwand wollen wir damit die Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger aufrechterhalten, die rheinlandpfälzische Wirtschaft stabilisieren und gleichzeitig durch nachhaltige Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz die Zukunftsfähigkeit des Landes stärken. Auch für den Haushalt 2021 ist und bleibt die Corona-Pandemie ein bestimmender Faktor.
Der nun vorliegende Haushalt 2021 nimmt die Gesamtaufgaben des Landes in den Blick. Traditionell schließen wir die Legislaturperiode mit einem Ein-Jahres-Haushalt ab. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Haushalte sind in Zahlen gegossene Politik. Neben dem Zahlenwerk ist also wichtig, was wir mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln erreicht haben und erreichen wollen.
Wir haben in den vergangenen Jahren gemeinsam daran gearbeitet, dass Rheinland-Pfalz ein Land ist, in dem sich soziale Gerechtigkeit, wirtschaftlicher Erfolg und Nachhaltigkeit verbinden. Ein Land, in dem die Menschen zusammenhalten und für eine offene Gesellschaft eintreten. Ein Land, in dem wir gerne leben.
Wir haben uns ambitionierte Ziele vorgenommen und können belegen, dass unsere Politik erfolgreich war für unser Land. Lassen Sie mich das an einigen Beispielen erläutern.
Bildung ist eine unverzichtbare Grundlage für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit, Vielfalt und Offenheit sowie eine hohe Leistungsfähigkeit der Bildungsangebote gehören für uns zusammen.
Unsere Schulpolitik für Rheinland-Pfalz heißt an erster Stelle: gute Bildung für alle. Wir sorgen daher für eine gute Unterrichtsversorgung, für kleine Klassen, für den Ausbau von Ganztagsschulen, für Integration und Inklusion. Wir gewährleisten die beste Unterrichtsversorgung seit Jahrzehnten: an allgemeinbildenden Schulen 99,2 %, an berufsbildenden Schulen 97,5 % und an Grundschulen sogar eine strukturelle Unterrichtsversorgung von 100,6 % und dies bei den bundesweit kleinsten Grundschulklassen.
Über 81 % der allgemeinbildenden Schulen haben bereits ein Ganztagsangebot. Bei all dem legen wir einen besonderen Fokus darauf, dass der Bildungserfolg bei Kindern möglichst unabhängig von der sozialen Herkunft ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die rheinlandpfälzische Wirtschaft steht auf einem guten Fundament. Rheinland-Pfalz ist Mittelstandsland, und Rheinland-Pfalz ist Exportland. Unsere Exportquote liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Dies sorgte zu Beginn der CoronaPandemie in weiten Teilen des Landes für beste Beschäftigungschancen.
Bei den niedrigsten Arbeitslosenquoten liegen wir mit an der Spitze hinter Bayern und Baden-Württemberg auf Platz 3. Die Erwerbstätigenquote erreichte 2019 zum zehnten Mal in Folge einen Höchststand, und im September konnten wir erstmals seit der Corona-Krise wieder sinkende Arbeitslosenzahlen verzeichnen. Die Zahl ging um über 7.000 zurück. Ich denke, das ist ein wichtiges Signal.
Wir müssen unsere natürlichen Lebensgrundlagen schützen, und gerade beim Klimaschutz stehen wir vor einer Aufgabe, die unser Leben in vielen Bereichen ändern wird. Bei den politischen Anstrengungen zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien erreicht Rheinland-Pfalz im Bundesländervergleich Erneuerbare Energien schon heute Platz 2. Ob beim Ausbau der Windenergie, beim Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung oder bei der Kraft-Wärme-Kopplung, Rheinland-Pfalz ist im Ländervergleich stets auf den vorderen Plätzen dabei, und wir wissen: Unsere Anstrengungen müssen weitergehen. Beim Zuwachs der Ladepunkte für Elektroautos liegen wir auf Platz 1 aller Länder.
Rheinland-Pfalz ist ein sicheres Land. In den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der Straftaten in Rheinland-Pfalz gesunken. Auch 2019 ging die Zahl der Straftaten zurück und ist so niedrig wie seit über 20 Jahren nicht mehr. Zugleich haben wir in unserem Land die höchste Aufklärungsquote seit Einführung der Polizeilichen Kriminalstatistik im Jahr 1971 und liegen damit über dem Bundesdurchschnitt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich könnte Ihnen viele weitere Beispiele dafür nennen, an welchen Stellen unsere Politik für Rheinland-Pfalz erfolgreich war,
oder aus Sicht der Haushaltsministerin formuliert: an welchen Stellen die eingesetzten Mittel besonders wirkungsvoll waren. Etwa bei der Wissenschaft, bei der wir mit dem Institut für Verbundwerkstoffe, dem Leibniz-Institut für Resilienzforschung sowie dem Helmholtz-Institut für Translationale Onkologie mit dem Haushalt 2021 gleich drei rheinland-pfälzische Forschungsinstitute in die gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern überführen. Das ist ein großer Erfolg, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Oder bei der Digitalisierung, bei der wir bei der Versorgung von Haushalten mit schnellem Internet im Bundesvergleich seit 2010 den höchsten Zuwachs verzeichnen können, oder nehmen Sie die Kinderbetreuung, bei der wir bei den Betreuungsquoten und beim Betreuungsschlüssel regelmäßig auf den vorderen Plätzen liegen.
Unser Credo für die Haushaltspolitik ist: Die richtigen Prioritäten setzen, die Mittel möglichst effizient einsetzen und damit unser Land nach vorne bringen. Wir setzen auf einen handlungsfähigen Staat.
Es ist offensichtlich, dass die Corona-Pandemie für uns alle einen Einschnitt darstellt. Wir haben erfahren, wie unvermittelt Krisen auftreten können, dass in dieser Situation ein funktionsfähiger Staat besonders wichtig ist, wir vorbereitet sind und jederzeit auf gute Strukturen aufbauen können. Mit unserem Haushaltsentwurf 2021 sorgen wir dafür, dass Land und Kommunen auch künftig verantwortungsvoll ihre Aufgaben wahrnehmen können.
Wir haben – mit unserer verantwortungsvollen Haushaltspolitik der letzten Jahre – in guten Zeiten auf das Geld
geachtet. Mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 konnte erstmals seit der Finanzreform 1969 ein Landeshaushalt auf den Weg gebracht werden, der bereits bei der Aufstellung ohne Nettokreditaufnahme auskam. Im Haushaltsvollzug konnte das Land im Jahr 2019 im vierten Jahr in Folge einen Überschuss erzielen.
Wir haben den Landeshaushalt gut auf die ab dem Jahr 2020 geltende neue Schuldenregel vorbereitet. Der Landeshaushalt konnte bereits früher als von der Landesverfassung vorgegeben und mit einem Sicherheitsabstand strukturell ausgeglichen werden.
Zugleich haben wir auch die Schulden des Landes am Kreditmarkt im letzten Jahr um rund 860 Millionen Euro zurückgeführt. Seit dem Jahr 2016 summiert sich die Nettotilgung von Schulden des Landes am Kreditmarkt damit auf mehr als 2,1 Milliarden Euro.
Unsere Maßnahmen zur Konsolidierung waren dabei nicht immer einfach, und wir mussten auch Widerspruch in Kauf nehmen, aber – das ist mir wichtig – sie sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass wir heute die fiskalischen Herausforderungen der Corona-Krise im Land entschlossen und zielstrebig angehen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein klarer Kompass ist gerade in Krisenzeiten wichtig. Wir müssen ihn aber nicht neu erfinden: Soziale Gerechtigkeit, wirtschaftlicher Erfolg und ökologische Vernunft sind auch in Krisenzeiten unsere richtigen Leitplanken. Hinzu kommt der Zusammenhalt, für den wir uns einsetzen. Er ist das Fundament einer solidarischen Gesellschaft. Deshalb treten wir mit aller Kraft denjenigen entgegen, die die erreichten Fortschritte und den Zusammenhalt in unserem Land unter dem Deckmantel der Krise infrage stellen wollen.
Zusammenhalt entsteht zwischen Menschen: in Familien, unter Freunden und Nachbarn, in Unternehmen und Vereinen. Zusammenhalt ist aber auch ein politischer Auftrag. Unser Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 orientiert sich an diesem Kompass. Wir wollen die finanziellen Mittel bereitstellen, um das Land sozial, wirtschaftlich und ökologisch voranzubringen.
Es wäre in der aktuellen Situation – da bestätigen uns alle Ökonomen – falsch, bei den grundlegenden Aufgaben des Landes und der Kommunen gegen die Krise anzusparen. All diejenigen, die in Rheinland-Pfalz öffentliche Leistungen in Anspruch nehmen, und all diejenigen, die Leistungen für die öffentliche Hand erbringen, können und müssen sich sicher sein, dass das Land seine Aufgaben auf einer verlässlichen finanziellen Grundlage auch im kommenden Jahr erfüllen wird.
Dies bildet sich in den Eckwerten zum Haushalt ab. Die Regierungsvorlage für den Haushalt 2021 umfasst bereinigte Gesamtausgaben von rund 19,85 Milliarden Euro. Die
bereinigten Gesamteinnahmen liegen bei rund 18,59 Milliarden Euro. Dies schließt für das Jahr 2021 eine konjunkturbedingte Nettokreditaufnahme in Höhe von 1,267 Milliarden Euro mit ein. Die Kreditaufnahme ist damit deutlich geringer als die des Jahres 2020, und wir können auch auf die Aufnahme notsituationsbedingter Kredite verzichten.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine technische Bemerkung zu den Jahresvergleichen. Die im Entwurf des Haushalts für 2020 abgedruckten Zahlen entsprechen dem Stand des ersten Nachtragshaushalts 2020. Die Berechnungen der strukturellen Steuereinnahmen und des kommunalen Finanzausgleichs für 2021 basieren schon auf den Zahlen des zweiten Nachtragshaushalts 2020; denn diese Zahlen ändern sich bereits aufgrund der dort erfolgten Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs und der Steuereinnahmen, unabhängig von möglichen inhaltlichen Änderungen des zweiten Nachtragshaushalts im parlamentarischen Verfahren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir verzichten im Haushalt 2021 auf eine Entnahme aus der Haushaltssicherungsrücklage. Das hatte ich Ihnen bereits bei der Einbringung des zweiten Nachtragshaushalts am 27. August zugesagt. Die Rücklage sichert unsere künftige Handlungsfähigkeit und steht für die vorausschauende Haushaltspolitik dieser Landesregierung. Es ist eben diese Haushaltspolitik, die uns auch geholfen hat, fiskalisch durch die CoronaKrise zu kommen.
Die Haushaltsaufstellung für das Jahr 2021 erfolgt in einer Situation, in der gesamtwirtschaftliche Vorausschätzungen mit besonders hohen Unsicherheiten verbunden sind. Das reale Bruttoinlandsprodukt ging bereits im ersten Vierteljahr um 2 % gegenüber dem Schlussquartal 2019 zurück. In den Monaten April bis Juni, die von den notwendigen gesundheitspolitischen Maßnahmen besonders betroffen waren, brach das reale Bruttoinlandsprodukt um weitere 9,7 % ein.
Inzwischen wissen wir aus der jüngsten Mitteilung des Statistischen Landesamts, dass das Bruttoinlandsprodukt in Rheinland-Pfalz im ersten Halbjahr gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 5,7 % sank und damit nicht ganz so stark wie der Bundesdurchschnitt mit 6,6 %. In der gesamtwirtschaftlichen Projektion, die zur Steuerschätzung Anfang September vorgelegt wurde, geht die Bundesregierung für das Gesamtjahr 2020 von einem Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts um 5,8 % aus.
Wir haben unsere Maßnahmen aus den beiden Nachtragshaushalten in die Wege geleitet, um der Konjunktur zusätzliche Impulse zu verleihen und eine zügige Erholung der Wirtschaft zu unterstützen. Der Bund hat das Gleiche getan. Das zeigt auch seine Wirkung: So kommt Deutschland besser durch die Krise als andere Länder. Wirtschaftlich gibt es vorsichtige Gründe für Zuversicht, vor allem im Hinblick auf die Arbeitsmarktsituation – eine Sensation –, wie die Süddeutsche Zeitung am 30. September schreibt.
Ich zitiere – mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident –: „Mancher mag dies gar nicht so hoch achten oder vielleicht nicht glauben, aber in Wahrheit ist es eine Sensation. Die Wirtschaft bricht wegen der Pandemie überall auf der Welt ein. Geschäfte bleiben zu, Lieferketten reißen, Exportpläne platzen. Deutschland gelingt es trotzdem, Massenarbeitslosigkeit zu vermeiden – ganz anders als vielen anderen Staaten.“ So weit das Zitat aus der Süddeutschen.
Dabei ist uns natürlich allen bewusst, dass nach wie vor große Unsicherheiten insbesondere mit Blick auf einen möglichen erneuten Anstieg der Infektionszahlen bestehen. Uns ist auch bewusst, dass einige Branchen besonders hart betroffen sind. Hier bleibt es auch in den nächsten Monaten unsere Aufgabe, an Lösungen oder zumindestens Erleichterungen zu arbeiten, so wie wir zuletzt auf die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes oder auf Änderungen bei der Überbrückungshilfe hingewirkt haben.
Wie geht es nun im kommenden Haushaltsjahr 2021 weiter? Es gibt Anzeichen für die Annahme, dass die konjunkturelle Talsohle erreicht wurde und sich die wirtschaftliche Aktivität über einen längeren Zeitraum hinweg schrittweise, aber kontinuierlich wiederbelebt. Für das Jahr 2021 rechnet die Bundesregierung – im Einklang mit den übrigen vorliegenden Prognosen – mit einer spürbaren Erholung der Wirtschaftsleistung und einem Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts um 4,4 %.
Vor dem Hintergrund der vorliegenden Prognosen ist aber auch zu erwarten, dass die wirtschaftliche Aktivität nicht vor dem Jahr 2022 wieder das Niveau vor der Krise erreichen wird. Der konjunkturelle Aufholprozess wird aus heutiger Sicht erst gegen Ende des aktuellen Finanzplanungszeitraums abgeschlossen sein. Die von der Landesregierung beschlossene Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2024 macht deutlich, dass die Steuereinnahmen des Landes in den kommenden Jahren unter den bisherigen Erwartungen liegen werden.
Vor diesem Hintergrund können wir davon ausgehen, dass die Corona-Krise die Haushaltspolitik des Landes auch in der mittleren Frist noch maßgeblich prägen wird. Die Auswirkungen der Pandemie werden vor dem gesamtwirtschaftlichen Hintergrund auch im Landeshaushalt 2021 sichtbar und schlagen sich insbesondere auf der Einnahmeseite nieder.
Vor allem die Steuereinnahmen des Landes werden auch im Jahr 2021 noch stark von der Corona-Krise betroffen sein und weiter von dem Konjunktureinbruch in Mitleidenschaft gezogen. Das Niveau, das wir in der konjunkturellen Normallage erwarten können, wird im kommenden Jahr noch immer deutlich unterschritten. Im Entwurf des Haushaltsplans sind daher Steuereinnahmen von 14,8 Milliarden Euro veranschlagt und damit über 200 Millionen Euro weniger als 2019 eingenommen wurden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle den Einnahmen drei große Ausgabeblöcke gegenüberstellen, die im Haushalt stets von besonderer Bedeutung sind: die Investitionsmittel, die Personalausgaben und unsere Leistungen für die Kommunen.
Wir haben das Niveau der Investitionsmittel seit Beginn der Legislaturperiode deutlich gesteigert. Die Landesregierung tritt mit der Vorlage für den Haushalt 2021 dafür ein, dass die Investitionsausgaben des Landes auch bei sinkenden Einnahmen nicht zurückgeführt werden. Wir bekennen uns zu der Zielsetzung, die Modernisierung des Landes durch Investitionen zu fördern, und setzen daher Schwerpunkte auf wichtigen Zukunftsfeldern, etwa in der Verkehrsinfrastruktur, bei den Krankenhäusern, der Digitalisierung und den Zuweisungen für kommunale Investitionen.
Der Haushaltsentwurf sieht vor, die Investitionen im Kernhaushalt auf 1,34 Milliarden Euro anzuheben. Zusammen mit den Investitionen der Landesbetriebe stehen im Jahr 2021 damit Investitionsmittel in Höhe von 1,63 Milliarden Euro zur Verfügung, was einer Investitionsquote von 8,2 % entspricht. Hinzu kommen noch Investitionszuschüsse der kommunalen Investitionsprogramme und Investitionsmittel aus unserem Sondervermögen zur „,Nachhaltigen Bewältigung der Corona-Pandemie“. Dies wird den Anforderungen in der gegenwärtigen Rezession gerecht.
Das Rückgrat einer handlungsfähigen Landesverwaltung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Personalausgaben betragen knapp 7,7 Milliarden Euro und entsprechen damit rund 40 % des Gesamtausgabevolumens. Wir haben im Jahr 2016 den Abbau von 2.000 Stellen in der Landesverwaltung beschlossen. Mit dem Haushalt 2021 werden wir diesen Prozess grundsätzlich abschließen. Damit haben wir Spielräume geschaffen, um durch zusätzliche Stellen auf neue Aufgaben reagieren zu können, insbesondere in den Schwerpunktbereichen Polizei, Bildung, Umwelt- und Forstverwaltung sowie beim Landesbetrieb Mobilität.
Die Landesregierung hat mit dem Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2019/2020/2021 nicht nur das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht übernommen, sondern darüber hinaus außerordentliche Bezügesteigerungen von zweimal 2 % festgelegt. Unser Ziel war, einen Platz im verdichteten Mittelfeld des Bezügevergleichs aller Länder einzunehmen. Ich kann Ihnen heute sagen: Das haben wir erreicht.
Die Kommunen sind zentrale Akteure, wenn es um die Daseinsvorsorge und das tägliche Leben vor Ort geht. Auch bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie kommt ihnen eine große Bedeutung zu. Die Landesregierung steht in dieser Situation zu ihrer Verantwortung und zu dem Ziel, die Handlungsfähigkeit der kommunalen Haushalte auch weiter sicherzustellen. Damit knüpfen wir an die positive
Entwicklung der letzten Jahre an.
Die Finanzlage der Kommunen hat sich in den Jahren seit der Reform des kommunalen Finanzausgleichs zum Jahr 2014 deutlich verbessert. Im Jahr 2015 konnten die Kommunen erstmals seit Jahrzehnten positiv abschließen. Seit 2017 konnten mit 431 Millionen Euro, 444 Millionen Euro und 263 Millionen Euro deutlich positive Finanzierungssalden erreicht werden.
Wir haben die Kommunen im laufenden Jahr mit umfangreichen Hilfsmaßnahmen unterstützt und einen kommunalen Rettungsschirm mit einem Gesamtvolumen von rund 750 Millionen Euro aufgespannt. Darin sind 50 Millionen Euro aus dem Sondervermögen enthalten, die die Kommunen im Jahr 2021 erhalten, um damit die Hälfte der im Mai prognostizierten Gewerbesteuerausfälle auszugleichen.
Die zentrale Maßnahme zur finanziellen Unterstützung der Kommunen sind jedoch die Zuweisungen des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Im Jahr 2021 steigt die Finanzausgleichsmasse mit einem Zuwachs von 180 Millionen Euro weiter auf 3,45 Milliarden Euro, obwohl die Landessteuereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie deutlich sinken werden. Gegenüber dem Jahr 2013 ist der kommunale Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz um einen Betrag von fast 1,5 Milliarden Euro gewachsen.
Nicht nur im Ländervergleich ist das Wachstum der Finanzausgleichsmasse überproportional hoch. Während sie von 2013 bis 2021 um 73 % ansteigt, wachsen die Ausgaben des Landeshaushalts ohne den kommunalen Finanzausgleich im selben Zeitraum nur um 30 %. Daran lässt sich in Zahlen messen, welche Bedeutung die Kommunen für uns haben.
Die Finanzmittel, die außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs aus dem Landeshaushalt 2021 an die Kommunen fließen sollen, summieren sich im Haushalt 2021 auf 3,31 Milliarden Euro, sodass zusammen mit dem kommunalen Finanzausgleich mit insgesamt 6,76 Milliarden Euro über ein Drittel des Landeshaushalts letztlich Zuweisungen an die Kommunen sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen und wir werden mit dem Haushalt 2021 verlässlich bleiben und gezielte Impulse für die Zukunft unseres Landes setzen.
Wir stärken auch mit dem Jahreshaushalt 2021 unser Gesundheitswesen. Die Corona-Pandemie hat uns erneut vor Augen geführt, wie wichtig ein modernes und leistungsfähiges Gesundheitssystem, das allen Bürgerinnen und Bürgern offensteht, ist. Für die Beschaffung von Impfstoffen gegen Corona sollen im Jahr 2021 rund 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Ein zentrales Ziel der Landesregierung ist und bleibt die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung. Dabei stehen zum einen die flächendeckende stationäre Versorgung und zum anderen die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum im Fokus.
Wir investieren in die Weiterentwicklung der stationären Versorgung. Allein die Ausgaben für die Krankenhausfinanzierung werden im Jahr 2021 um 36,7 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2020 erhöht. Damit steigen die Mittel, inklusive der Finanzierung des Krankenhausstrukturfonds, auf insgesamt 197,8 Millionen Euro erneut deutlich.
Im ländlichen Raum bleibt unser Ziel eine flächendeckende, qualitativ gute gesundheitliche und medizinische Versorgung. Mit unserem Masterplan zur Stärkung der ärztlichen Versorgung entwickeln wir seit Jahren gemeinsam mit Partnern entsprechende Maßnahmen. Jüngste Beispiele sind unsere Landarztoffensive, einschließlich der Landarztquote, sowie der Ausbau des Niederlassungsprogramms zur Förderung der hausärztlichen Versorgung. Im Jahr 2021 sollen die Mittel für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum mehr als verdoppelt werden.
Die Wirtschaftsförderung in Rheinland-Pfalz setzt auf die bestmögliche Unterstützung aller Branchen. In dieser Legislaturperiode wurden bis zum 31. August 2020 im Bereich „Venture Capital“ 103 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von 45,6 Millionen Euro gefördert. 1.134 Unternehmen erhielten Gründerkredite mit einem Gesamtvolumen von 348,9 Millionen Euro aus dem Mittelstandsförderungsprogramm. Zudem erhielten 708 Unternehmen eine Förderung im Rahmen der Existenzgründerberatung. Für die Unterstützung von Gründerinnen und Gründern steht also ein breites Instrumentarium zur Verfügung.
Mit dem Sondervermögen haben wir für die konjunkturelle und strukturelle Stärkung unserer Wirtschaft zusätzlich 250 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Wir flankieren dies mit dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2021, um die Rahmenbedingungen für die rheinland-pfälzische Wirtschaft zielgerichtet zu verbessern.
Wir haben Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften ergriffen, bauen die Förderung der beruflichen Bildung aus und schaffen Anreize zur beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung. Wir haben die Förderkonditionen des Aufstiegsbonus verbessert und stellen für den flächendeckenden Ausbau des Programms insgesamt 6 Millionen Euro an Haushaltsmitteln bereit.
Gemeinsam mit dem Bund engagieren wir uns in der Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung strukturschwacher Regionen in Rheinland-Pfalz und stellen dafür im Jahr 2021 rund 18 Millionen Euro bereit. Damit fördern wir den ländlichen Raum und setzen Anreize zum Abbau regionaler Entwicklungsunterschiede.
Wir ergänzen dies im Haushalt 2021 in Form eines neuen, mehrsäuligen Landesförderprogramms durch eine Investitionsförderung in den Bereichen „Stärkung strukturschwacher Regionen“, „Implementierung betrieblicher Innovationen“ und „Förderung zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz gewerblicher Unternehmen“. Der Dreiklang der gleichberechtigten Förderstränge soll – gerade vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation aufgrund der Corona-Pandemie – zur Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen beitragen.
Darüber hinaus werden wir einen Wachstumsfonds Rheinland-Pfalz mit einem Volumen von 30 Millionen Euro auflegen, um jungen technologieorientierten Start-ups bei der Skalierung ihres Geschäftsmodells Risikokapital zur Verfügung stellen zu können.
Zur Sicherung der Mobilität investieren wir auch weiterhin in den Straßenbau und stärken den öffentlichen Nahverkehr. Für die Landesstraßen und die Landesradwege stehen 126 Millionen Euro zur Verfügung. Dadurch werden die im Koalitionsvertrag vereinbarten 600 Millionen Euro für diese Legislaturperiode sogar noch übertroffen.
Für den öffentlichen Nahverkehr haben wir mit dem Sondervermögen bereits 75 Millionen Euro – zusammen mit den Mitteln des Bundes über 200 Millionen Euro – bereitgestellt. Mit dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 schreiben wir weitere 48 Millionen Euro für den öffentlichen Nahverkehr fest, zum Beispiel für die Einrichtung und Modernisierung von Haltepunkten, die Verbesserung der Infrastruktur sowie die Reaktivierung von Bahnstrecken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bezahlbares und attraktives Wohnen in der Stadt und auf dem Land ist in dieser Legislaturperiode zu einem echten Schwerpunkt geworden, der sich auch in der Entwicklung der Förderzahlen klar ablesen lässt. Bei der sozialen Wohnraumförderung ist Rheinland-Pfalz in den Städten und im ländlichen Raum breit aufgestellt. Wir passen unsere Programme kontinuierlich an aktuelle Gegebenheiten am Wohnungsmarkt an und schaffen attraktive Förderkonditionen.
Seit Anfang 2016 haben wir die Förderkonditionen erheblich verbessert und insbesondere bei der Mietwohnungsbauförderung Tilgungszuschüsse eingeführt. Unsere För
derkonditionen sind auch nach Aussage der Wohnungswirtschaft vorbildlich.
Zur Stärkung des geförderten Wohnungsbaus haben wir mit fünf Städten mit hohem Wohnungsbedarf zusätzlich Kooperationsvereinbarungen geschlossen. Alleine dort entstehen von 2019 an bis zum Jahr 2021 mindestens 2.000 neue geförderte Wohnungen.
Damit bezahlbare Mieten bezahlbar bleiben, haben wir die Geltungsdauer der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze verlängert und es den Kommunen ermöglicht, Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen.
Wir wollen, dass Rheinland-Pfalz auch in Zukunft ein gutes Umfeld für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bietet. Dazu stocken wir mit dem Haushalt 2021 die Fördermittel unter Einbeziehung des Kreditvolumens der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz von bisher 300 Millionen auf 375 Millionen Euro pro Jahr auf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ökologisches Mitdenken reicht heutzutage nicht mehr aus. Wir sind konfrontiert mit einem fortschreitenden Klimawandel, der jedes politische Handeln beeinflussen muss. Dabei müssen für uns die nachhaltige Transformation der Wirtschaft, die klassischen Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes und unsere Zukunftsinvestitionen Hand in Hand gehen.
Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2014 als eines der ersten Bundesländer ein Landesklimaschutzgesetz verabschiedet und damit den Klimaschutz auf eine verbindliche rechtliche Grundlage gestellt. Hierin ist auch das Ziel der klimaneutralen Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 festgeschrieben. Die von uns eingeleiteten Maßnahmen entfalten inzwischen eine immer stärkere Dynamik. Der Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung sind Kernaufgaben dieser Landesregierung. Das spiegelt sich auch im Landeshaushaushalt 2021 wider.
Vom Ausbau der erneuerbaren Energien über die Kreislaufwirtschaft und die Nahverkehrsförderung bis zur energieeffizienten Sanierung von Landesliegenschaften investiert die Landesregierung ressortübergreifend erhebliche Summen, um die CO2-Bilanz von Rheinland-Pfalz zu verbessern und die erforderlichen Vorkehrungen für die zu erwartenden Klimafolgen zu treffen.
Dazu gehören ganz besonders unsere Wälder. Wir sind eines der waldreichsten Bundesländer, und jeder von uns kann selbst beobachten, dass das dritte Dürrejahr in Folge sowie der anhaltende Borkenkäferbefall unsere Wälder hart getroffen haben und uns auch in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen stellen werden.
Ich möchte Ihnen die Dimension verdeutlichen: Auf über 15.000 ha sind die Wälder in Rheinland-Pfalz zwischenzeitlich abgestorben, über 7,4 Millionen m3 Schadholz mussten geerntet werden. Die Landesregierung hat deswegen im ersten Nachtragshaushalt 2020 viel Geld für den Erhalt und die Sicherung unserer Wälder in die Hand genommen und wird dies auch im Jahr 2021 wieder tun.
Wir werden Zuführungen an den Landesbetrieb Landesforsten von insgesamt 98,3 Millionen Euro leisten, davon über 8 Millionen Euro an Investitionszuschüssen. Die Zuführungen steigen damit gegenüber dem Jahr 2019 um rund 34 Millionen Euro.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung steht für eine humanitäre und solidarische Flüchtlingspolitik. Wir stehen zu unserer Verantwortung und gewähren denjenigen Schutz, die vor politischer Verfolgung oder vor Krieg und Konflikten fliehen. Wir stellen die erforderlichen Mittel zur Verfügung, um geflüchtete Menschen aufzunehmen. Für das Jahr 2021 sehen wir rund 190 Millionen Euro vor. Begleitend – das ist wichtig – ist eine Vielzahl an Integrationsmaßnahmen in den Ressorts vorgesehen.
Rheinland-Pfalz ist ein tolerantes und weltoffenes Land. Wir wollen diese Gesellschaft des Miteinanders und Zusammenhalts bewahren und treten gegen jede Form der Hetze oder des Hasses ein.
Daher stellen wir mit diesem Haushalt 1,2 Millionen Euro für Maßnahmen gegen antidemokratischen und gewaltbereiten Extremismus zur Verfügung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Bildung ist das Zukunftsthema des Landes. 5,55 Milliarden Euro werden wir im Jahr 2021 in die Bildung investieren. Jeder vierte Euro, den das Land Rheinland-Pfalz ausgibt, dient dem Ziel, dass die Kinder in der Kita und der Schule die bestmögliche Bildung erhalten und alles beherrschen, was eine digitalisierte Welt von ihnen erwartet. Bildung ist die Antwort, die wir in Rheinland-Pfalz auf die Zukunftsfragen geben. Deshalb investieren wir im kommenden Jahr 700 Millionen Euro mehr in die Bildung unserer Kinder.
Mehr Qualität, mehr Transparenz und mehr Gerechtigkeit sind die zentralen Ziele des neuen Kita-Gesetzes. 80 Millionen Euro investieren wir damit jedes Jahr zusätzlich. Die Ausgaben für die frühkindliche Bildung insgesamt steigen sogar noch deutlicher, nämlich um mehr als 210 Millionen Euro auf über 936 Millionen Euro. Damit unterstützt
das Land die Kommunen bei ihrer wichtigen Aufgabe, ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung bereitzustellen.
Die Sicherung der Unterrichtsversorgung hat in der Schule oberste Priorität. 700 neue Lehrerstellen haben wir bereits in dieser Legislaturperiode geschaffen, 378 zusätzliche sind im Haushalt 2021 vorgesehen. Der Vertretungspool umfasst 1.625 unbefristete Planstellen. Deutlich mehr als 200 Millionen Euro fließen im kommenden Jahr in die Ganztagsschule, die Schulsozialarbeit, die Sprachförderung, die Inklusion, die Berufs- und Studienorientierung und das Programm „S4: Schule stärken, starke Schule!“.
Rheinland-Pfalz ist und bleibt das Land der sozialen Gerechtigkeit!
Die Landesmittel für die Digitalisierung und Medienkompetenz steigen auf rund 20,3 Millionen Euro. Damit fördern wir beispielsweise die Einrichtung von digitalen Lernzentren an den berufsbildenden Schulen, verstärken Präventionsprogramme für Schülerinnen und Schüler oder finanzieren den Eigenanteil am DigitalPakt Schule.
Bitte vergessen Sie nicht, dass dies bei Weitem nicht alles ist. Durch die Sonderprogramme des Bundes und die Landesmittel im Nachtragshaushalt stehen zusätzlich über 320 Millionen Euro zur Verfügung. Davon profitieren nicht nur unsere Schulen, unsere Schülerinnen und Schüler und unsere Lehrerinnen und Lehrer. Davon profitieren wir alle; denn Rheinland-Pfalz ist Bildungsland.
Mit dem Haushalt 2021 stellen wir die Finanzierung des Hochschulpakts komplett neu auf: Die Landesregierung setzt die „Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre in Rheinland-Pfalz“ um und schließt in diesen Tagen Zielvereinbarungen mit den Hochschulen ab, in denen Leistungs- und Finanzparameter bis zum Jahr 2026 geregelt werden.
Im Haushalt 2021 sind für den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre“, mit dem Bund und Länder die Mittel aus dem Hochschulpakt verstetigen, Ansätze von insgesamt 140 Millionen Euro veranschlagt. Über 750 Stellen werden neu geschaffen bzw. entfristet. Über die Hälfte der Mittel und fast alle Stellen werden den Hochschulen mit dem Haushalt dauerhaft zugeordnet. Damit schaffen wir für die Hochschulen und deren Beschäftigte nicht nur mehr Planbarkeit und Sicherheit, sondern verbessern auch die Bedingungen für Studium und Lehre als Ganzes.
Rheinland-Pfalz hat ein reiches kulturelles Erbe und eine lebendige Kulturszene. Unser Ziel ist es, allen Menschen – nicht nur denen in den Ballungsräumen, sondern gerade auch in den ländlichen Regionen des Landes – eine gleichberechtigte Teilhabe an Kunst und Kultur zu ermöglichen.
In den letzten fünf Jahren haben wir die Kulturausgaben von rund 111,5 Millionen auf rund 132,3 Millionen Euro gesteigert. Damit fördern wir Denkmäler und Kulturlandschaften, Museen, Theater, Bibliotheken, Literatur, bildende Kunst, Filme und die freie Szene.
Einen besonderen Schwerpunkt legen wir auf die Musik, die in Rheinland-Pfalz mit seiner vielseitigen und lebendigen Musikszene eine wichtige Rolle spielt. Mit dem Haushalt 2021 werden sowohl Tarifsteigerungen und strukturelle Verbesserungen bei den drei Landesorchestern in Mainz, Ludwigshafen und Koblenz vorgenommen als auch das laienmusikalische Wirken in Rheinland-Pfalz durch höhere Zuschüsse für die Landesmusikakademie gestärkt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich zur Inneren Sicherheit komme, möchte ich noch ein wichtiges Thema ansprechen: Die Intervention gegen Gewalt an Mädchen und Frauen ist eine gesamtgesellschaftliche Pflicht, die uns alle angeht. Unser Ziel ist es, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu bekämpfen und Frauen, die Gewalt erleben mussten, zu schützen und zu unterstützen. Daher fördern und unterstützen wir Präventions-, Interventionsund Hilfemaßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen.
Im Jahr 2019 ist die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit Gewalt in engen sozialen Beziehungen im Vergleich zum Jahr 2017 um 750 Fälle gestiegen. Rund 80 % der Opfer sind Frauen. Durch mehr finanzielle Mittel verstärken wir deshalb die Angebote von Frauenhäusern, Interventionsstellen und Frauennotrufen, damit diese ihre wichtige Arbeit noch besser fortsetzen können.
Die von Gewalt betroffenen Frauen haben einen Anspruch auf Schutz und Beratung, dem wir mit unserem Haushaltsentwurf Rechnung tragen. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen, die diese wertvolle Arbeit leisten, sehr herzlich bedanken.
Dies ist ein Anspruch auf Schutz, den wir für das ganze Land erheben. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, sorgen wir für mehr Personal und eine moderne technische Ausstattung bei der Polizei. Beide Aspekte sind im Haushalt abgebildet.
Durch die Rekordeinstellungszahlen in der aktuellen Legislaturperiode ist ein weiterer Personalaufwuchs der Polizei bis Ende 2024 angelegt worden. Die Personalstärke der ausgebildeten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wird dann bei rund 10.000 Köpfen liegen.
Das ist der stärkste Polizeikörper, den Rheinland-Pfalz je hatte.
Hierzu sind 580 Einstellungen für das Jahr 2021 vorgesehen. Damit erfüllen wir auch unsere Versprechungen aus der Koalitionsvereinbarung, in der die Einstellung von insgesamt 2.500 neuen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten avisiert wurde. Auch werden wir im Jahr 2021 wie versprochen die Polizeizielzahl von 9.160 Vollzeitäquivalenten erreichen.
Wir stellen der Polizei mit 135 Millionen Euro eine Technik und Ausstattung zur Verfügung, die deren herausfordernden Aufgaben gerecht wird, und nutzen die Entwicklungen der Digitalisierung für die Polizeiarbeit.
Die Fortschritte in der Informations- und Kommunikationstechnik bieten große Chancen für moderne Arbeitsbedingungen und eine qualifizierte Einsatzbewältigung. Rheinland-Pfalz investiert in eine zukunftsfähige Technik und wird damit den hohen Ansprüchen an eine professionelle Bürgerpolizei gerecht.
Ebenso wie die Polizei wird auch die Justiz bei den Gerichten, den Staatsanwaltschaften und im Justizvollzug personell so ausgestattet, dass sie ihre wichtigen Aufgaben auch weiterhin sehr gut erfüllen kann. Dazu trägt auch die zunehmende Digitalisierung der Gerichte und Staatsanwaltschaften bei, durch die die Justiz moderner, noch bürgerfreundlicher und resilienter in Krisenzeiten wird. Inzwischen sind alle Gerichte und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz auf elektronischem Weg sicher, schnell, papier- und kontaktlos erreichbar.
Wir waren das erste Bundesland, in dem alle Gerichte flächendeckend elektronisch versenden und zustellen konnten. Wir halten an dem ehrgeizigen Zeitplan fest, die Einführung der E-Akte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften bereits Ende 2024 und damit ein Jahr vor Inkrafttreten der gesetzlichen Verpflichtung am 1. Januar 2026 abzuschließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Corona
Pandemie stellte und stellt unser Land vor neue, bisher nicht gekannte Herausforderungen. Wir haben dennoch Grund, zuversichtlich zu sein, dass uns die Überwindung der Krise gelingt. Was uns zuversichtlich machen kann, sind der Zusammenhalt und die Verantwortungsbereitschaft der Menschen, die Wirtschaftskraft unseres Landes und ein leistungsfähiges Gemeinwesen, zu dem eine funktionierende Verwaltung ebenso wie ein verlässlicher Sozialstaat gehören.
Auch mit Blick auf den Landeshaushalt haben wir die seit dem Ausbruch der Pandemie entstandenen großen Herausforderungen angenommen und verantwortungsbewusst, schnell und entschieden auf die Krise reagiert. Wir konnten dies tun, weil wir in den Jahren zuvor die Voraussetzungen dafür geschaffen haben.
Ich habe politische Vorhaben und Zielsetzungen beschrieben, für die wir mit der Regierungsvorlage zum Haushalt 2021 finanzielle Vorsorge treffen wollen. Die Auswirkungen der Pandemie schlagen sich noch immer an vielen Stellen des Haushalts nieder, nicht zuletzt im Hinblick auf die Stärkung des Gesundheitssystems und den Ausbau der Digitalisierung.
Im Haushalt 2021 geht es aber um mehr. Es geht darum, dass das Land seine grundlegenden Aufgaben weiter auf hohem Niveau erfüllen und verlässlich finanzieren kann.
Die letzten Monate haben gezeigt, dass der Weg, den wir gegangen sind, richtig war. Wir haben den hohen Stellenwert gegenseitiger Unterstützung und Solidarität erkannt, auf die es in einer solchen Krise ankommt.
Der Gedanke der Solidarität hat dabei viele Aspekte: Wir leben in Rheinland-Pfalz mit unseren Nachbarn eine europäische Normalität, die wir der europäischen Integration zu verdanken haben und weiterhin aktiv miteinander gestalten müssen. Gerade als Land mit einer hohen Exportquote profitieren wir von einem starken, prosperierenden und offenen Europa. Es ist wichtig, dass wir uns klarmachen: Solidarität, Zusammenhalt und gegenseitige Unterstützung in Europa stärken gerade auch unser Land.
Der Grundsatz der Solidarität spiegelt sich aber auch in der gelungenen Zusammenarbeit zwischen den Ländern, den Kommunen und dem Bund in der Krise wider, die Ausdruck des funktionierenden föderalen Systems in Deutschland ist. Wie ich eingangs deutlich gemacht habe, können wir uns auch dies im 30. Jahr der Deutschen Einheit selbstbewusst vor Augen führen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Haushalt ist ein Beitrag zu unserer gemeinsamen Zielsetzung. Es geht darum, das, was Deutschland in den vergangenen Monaten stark gemacht hat, zu bewahren, zu unterstützen und auszubauen. Dies ist eine unerlässliche Grundlage für die Schritte, die uns bevorstehen.
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich kann es an dieser Stelle sehr kurz machen, weil ich bei der Einbringung des Haushalts für das Jahr 2021 soeben schon über die allgemeine Bedeutung der Kommunen für unser Land gesprochen habe und auch über ihre wichtige Bedeutung als Akteure bei der Bewältigung der aktuellen Krisensituation.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes und anderer Landesgesetze mit Kommunalbezug bringt diese Bedeutung erneut zum Ausdruck. Hiermit soll insbesondere die gesetzliche Grundlage für die von Bund und Ländern angekündigte und bundesseitig bereits beschlossene Kompensationszahlung für die krisenbedingten Gewerbesteuermindereinnahmen gelegt werden. Die Zahlungen werden den Gemeinden selbstverständlich außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs zusätzlich zur Verfügung gestellt und sollen insbesondere dazu beitragen, die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegene Investitionsfähigkeit der Kommunen in der Krise aufrechtzuerhalten.
Dabei gehen wir noch über das Bundesvorhaben hinaus; denn neben den 412 Millionen Euro für das Jahr 2020 wollen wir noch weitere 50 Millionen Euro für das Jahr 2021 zur Verfügung stellen. Dabei sind die genannten Summen Festbeträge, die in dieser Höhe verlässlich zu einer finanziellen Entlastung der Städte und Gemeinden, aber auch der Gemeindeverbände beitragen sollen; denn die Verbandsgemeinden, die Landkreise und der Bezirksverband profitieren von diesen Geldern in dem gleichen Umfang, wie sie über ihre Umlagen auch an den Gewerbesteuereinnahmen ihrer Städte und Gemeinden beteiligt sind. Dies zudem noch so früh wie möglich; denn wir regeln, dass die im Dezember vorgesehenen Zahlungen der insgesamt 412 Millionen Euro noch im aktuellen Steuerkraftzeitraum zu berücksichtigen sind und damit bereits als Umlagegrundlage für das Jahr 2021 und nicht erst im Jahr 2022 zur Verfügung stehen.
Ich glaube, auf die technischen Details der Verteilung brauche ich hier nicht näher einzugehen; denn diese sind in der Drucksache sehr detailliert beschrieben. Lassen Sie mich nur so viel dazu sagen: Es handelt sich um eine pauschale Kompensation, die sich an den Gewerbesteuermindereinnahmen zu orientieren hat. Uns war es dabei ein besonderes Anliegen, die Mittel nicht im Gießkannenprinzip zu verteilen, sondern gezielt denjenigen Gemeinden
zukommen zu lassen, die tatsächlich auch Mindereinnahmen haben.
Beachten wir dann noch, dass die Gewerbesteuer bekanntlich ein extrem schwankendes Aufkommen zeigt und ein landesweit geltendes System nicht auf den individuellen Plandaten von rund 2.300 Städten und Gemeinden aufbauen kann, dann dürften die Grundzüge unseres Modells, glaube ich, gut nachvollziehbar sein.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf aber auch noch weitere erhebliche Entlastungen der Kommunen vor. Vor allem die Anhebung der Begrenzung der negativen Finanzreserve von 25 auf 50 % der Verstetigungssumme garantiert den Kommunen im Bedarfsfall eine erheblich stärkere Vorleistung des Landes.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden trotz erheblich einbrechender Steuereinnahmen des Landes den Kommunen beträchtliche Mittel gerade auch zur Überwindung der Pandemie zusätzlich zur Verfügung gestellt und Planungssicherheit für die nächsten Jahre geschaffen. Ich darf also um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf bitten.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen ist eine große Aufgabe. Es ist eine Aufgabe, der wir uns in Verantwortung für die Menschen in diesem Land stellen müssen.
Wir treffen die notwendigen Entscheidungen mit Augenmaß, gut durchdacht und mit allen Informationen, die wir haben. Dabei wissen wir: Es ist eine Krise, die immer auch von Unsicherheiten geprägt ist. Deswegen müssen wir uns
manchmal herantasten, müssen Entwicklungen genau beobachten, um angemessen zu reagieren. Es gilt, die Dinge ernsthaft anzugehen. Ich sage gerne, mit Verstand, aber auch mit viel Verständnis für die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger.
Lieber Herr Baldauf, ich kann Sie beruhigen. Was die Nähe und die Empathie für die Bürgerinnen und Bürger angeht, können Sie sich vollständig auf die Landesregierung verlassen.
Was wir heute tun, ist wichtig, und es ist auch finanziell gewichtig. Es geht darum, die Gesundheit der Menschen zu schützen, und es geht darum, die Wirtschaft unseres Landes zu unterstützen. Wir wollen das nicht nur so tun, dass wir die Krise überbrücken, sondern – das ist eben deutlich geworden – wir wollen es gleichzeitig mit Zukunftsperspektiven verbinden. Ich sage das als Finanzministerin: Ja, es ist auch ein finanzieller Kraftakt, den wir leisten, aber ein gut begründeter.
Lassen Sie mich auf fünf Punkte in aller Kürze eingehen.
Ich möchte bewusst noch einmal mit dem Gesundheitssystem beginnen. Ich sage ganz ausdrücklich, weil es offensichtlich so wichtig ist, dass man unterscheidet, was Bundesmittel und was Landesmittel sind:
Es geht um Landesmittel. Wir stellen 65 Millionen Euro für das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ zur Verfügung. Wir stellen 45 Millionen Euro für die Universitätsmedizin Mainz zur Verfügung. Wir stellen bis zu 160 Millionen Euro für die Pandemiebekämpfung zur Verfügung, weil es uns so wichtig ist, dass ein Grundsatz in diesem Land gilt. Dieser Grundsatz ist ganz einfach zu formulieren: Wir wollen und wir müssen jederzeit so aufgestellt sein, dass sich die Menschen in diesem Land auf eine gute, auf eine optimale Gesundheitsversorgung verlassen können. Dafür schaffen wir die Voraussetzungen.
Lieber Kollege Wissing, wir stehen an der Seite der Unternehmen in unserem Land. Wir wissen, dass das wirtschaftliche Leben nach wie vor durch die Corona-Pandemie eingeschränkt ist. Deswegen haben wir uns darum gekümmert, dass wir mit dem erleichterten Kurzarbeitergeld – das die Bundesregierung gerade bis Ende 2021 verlängern möchte –, mit dem vereinfachten Zugang zur Grundsicherung, mit den Überbrückungshilfen und auch mit unseren ergänzenden Programmen möglichst viele Unternehmen durch
die Pandemie führen und an ihrer Seite stehen.
Wenn ich heute einmal auf den Punkt der steuerlichen Maßnahmen eingehe, dann auch deswegen, weil diese Dimension vielen gar nicht bewusst ist. Wir haben allein in Rheinland-Pfalz bis zum 31. August dieses Jahres 159.000 zusätzliche Fälle in unserer Finanzverwaltung mit einem Volumen von über 1,8 Milliarden Euro an steuerlichen Maßnahmen bearbeitet, um Unternehmen zu helfen, durch die Pandemie zu kommen.
Mein herzliches Dankeschön an die Finanzverwaltung.
Dass uns das alles nicht so ganz schlecht gelingt, dafür gibt es ein paar Belege. Es gibt aus dem Frühjahr die Umfrage des ifo Instituts, wonach im bundesweiten Vergleich in Rheinland-Pfalz am wenigsten Unternehmen beabsichtigen, Arbeitsplätze abzubauen. Es gibt aber auch eine jüngere Umfrage, die deutlich macht, dass wir uns, was die Situation und das Ausmaß der Kurzarbeit in Rheinland-Pfalz angeht, besserstellen als andere Länder. Wir wissen, dass wir nach wie vor Probleme haben, aber wir dürfen auch für uns in Anspruch nehmen, dass unsere Maßnahmen gewirkt haben und wir im Ländervergleich in Rheinland-Pfalz ganz ordentlich dastehen.
Deswegen schauen wir jetzt gerade mit diesem Nachtragshaushalt und dem Sondervermögen darauf, wo Dinge notwendig sind und wir weitere Impulse setzen können. Wir haben bereits mit dem ersten Nachtragshaushalt einen Corona-Venture-Capital-Fonds auf den Weg gebracht. Übrigens mit 150 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln. Der scheint auch der CDU ganz gut zu gefallen; denn da wollte sie eben noch ein bisschen was drauflegen. Ich sage einmal, solange sich die CDU darauf beschränkt, auf Vorschläge von uns ein bisschen was obendrauf zu legen, macht sie zumindest nichts falsch.
Dieser kleine Exkurs sei mir gestattet: Dort, wo sie anfängt, eigene Vorschläge zu machen, wie zum Beispiel 15 Euro pro Vereinsmitglied – also großer Verein viel Geld, kleiner Verein wenig Geld, und das ohne jeden Blick auf die Rücklagen –, sage ich, das sind nicht die Vorschläge, die aus meiner Sicht der Situation der Vereinslandschaft in Rheinland-Pfalz Rechnung tragen.
Zurück zur Wirtschaft. Wir schauen, dass wir die Unternehmen wettbewerbsfähig halten, ihre Innovationskraft stärken, mit neuen Maßnahmen, wie zum Beispiel dem Digibonus, die Digitalisierung in Unternehmen voranbringen, 50 Millionen Euro alleine für den Tourismus in die Hand nehmen, 30 Millionen Euro für Investitionszuschussprogramme und viele andere Maßnahmen mehr haben und unsere Wirtschaftspolitik so angelegt ist, dass sie sich darum kümmert, die Fachkräfte mit in den Blick zu nehmen.
Das, was wir hier mit 250 Millionen Euro gezielt für die Wirtschaft und noch einmal mit 50 Millionen Euro für Klimaschutz und Wirtschaftsmaßnahmen tun, ist ein Wort. Das wird unserer Wirtschaft helfen, durch die Krise zu kommen.
Das war der zweite wichtige Punkt.
Der dritte, der mir besonders wichtig ist, sind die Kommunen. Ab der ersten Sekunde hatten wir die Kommunen mit im Blick. Wenn jetzt die CDU sagt, die 100 Millionen Euro, die wir den Kommunen gegeben haben, sollten wir lieber spitz abrechnen und dann noch einmal 20 Millionen drauflegen, dann bin ich bei dem, was ich vorhin gesagt habe. Ich glaube, wir sind einen vernünftigen Weg gegangen. Wir haben auf Vertrauen in die Kommunen gesetzt, dass sie mit diesem Geld die notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Wir haben uns dann beim Bund darum gekümmert, dass wir gemeinsam mit dem Bund die Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahr 2020 kompensieren können. Wir sagen als Land allein – da ist der Bund nicht dabei –, wir tun das auch im Jahr 2021 mit der Hälfte. Da könnten wir uns sicherlich noch ein zusätzliches Engagement wünschen, aber wir sagen unseren Kommunen schon heute, auch an dieser Stelle könnt ihr euch auf die Landesregierung verlassen.
Viele der Maßnahmen, die wir in diesem Nachtragshaushalt und in diesem Sondervermögen vorsehen, vom ÖPNV über die Krankenhäuser bis zum Breitband, kommen unseren Kommunen zugute, weil wir wissen, die Kommunen müssen gestärkt werden, um einen Beitrag zu leisten, damit sie auch in der Pandemie ihre Aufgaben erfüllen können. Das war uns von der ersten Minute an klar, und das trägt auch die Handschrift in diesem Nachtrag.
Das war der dritte wichtige Punkt. Der vierte ist die Bildungspolitik.
Mit diesem Nachtragshaushalt und diesem Sondervermö
gen stellen wir sehr gezielt zusätzliche Mittel in Schulen und Hochschulen und für betriebliche Ausbildung zur Verfügung. Das tun wir, geprägt von dem Bewusstsein, dass es wichtig ist, gerade der jüngeren Generation die Zuversicht zu geben, dass sie nicht zu Verlierern dieser Pandemie wird. Deswegen stellen wir zusätzliches Geld zur Verfügung für Vertretungslehrer, 40 Millionen Euro, wir stellen 50 Millionen Euro für unsere Hochschulen im Bereich der Digitalisierung zur Verfügung, wir haben in den Schulen mehrere Hundert Millionen Euro, die wir aus Bundes- und Landesprogrammen einsetzen können, um die Digitalisierung voranzubringen, und auch jetzt im Nachtrag werden noch einmal zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.
Ich kann nur sagen, bei dem, was die Kollegin Hubig heute Morgen zum Thema „Fort- und Weiterbildung für Lehrkräfte“ ausgeführt hat – das ist vorhin schon einmal gesagt worden –, dürfte eigentlich keine Frage offen geblieben sein.
Es dürfte vor allen Dingen nicht das Vertrauen in unsere Lehrerinnen und Lehrer offen sein, dass sie nicht alles tun, damit unsere Schülerinnen und Schüler gut durch diese Krise kommen.
Ich sage das aus sehr persönlicher Sicht. Ich bin begeistert von der Idee der Sommerschule und dankbar, dass sie im Herbst weiter fortgeführt wird, weil man auch hierzu ein schönes, klares Anliegen formulieren kann, finde ich. Für uns war es in diesem Land immer wahnsinnig wichtig, dass Bildung nicht vom Geldbeutel abhängt. In dieser Pandemie kommt aus meiner Sicht ein zweites hinzu: Die Bildungschancen von Kindern dürfen auch nicht von den zeitlichen Möglichkeiten abhängen, die ihre Eltern haben, um ihre Kinder zu unterstützen.
Deswegen ist ein solches Angebot eine solch wichtige Ergänzung.
Dafür bin ich dankbar.
Letzter Punkt: Natürlich sage ich auch etwas zur Finanzierung. All das, was wir auf den Weg bringen, muss finanziert werden. Unser Finanzierungskonzept ist wohl abgewogen. Wir investieren gut 1 Milliarde Euro und setzen die richtigen Schwerpunkte. Was wir heute tun, ist also auch finanziell gewichtig. Das kann man nicht bestreiten und sollte man auch nicht bestreiten.
Sie wissen, zu den zusätzlichen Maßnahmen kommen – Herr Wansch hat darüber berichtet – die einbrechenden Steuereinnahmen hinzu, die auch gegenfinanziert werden
müssen, Gott sei Dank nach der letzten Steuerschätzung nicht noch stärker im Jahr 2020 und 2021 als wir gedacht haben, aber ja, es sind im Jahr 2020 fast 2 Milliarden Euro gegenzufinanzieren, und im Jahr 2021 gehen wir auch noch von Steuermindereinnahmen in Höhe von 827 Millionen Euro aus.
Wir kompensieren die Steuermindereinnahmen durch Nettokreditaufnahme, weil das gar nicht anders geht und wir die Kraft brauchen, mit dem Sondervermögen die vorhin skizzierten Maßnahmen auf den Weg zu bringen.
Das kritisieren Sie von der Opposition, wobei ich ganz ehrlich sage, auf die AfD-Argumente möchte ich nicht so gern eingehen; denn wer in Corona keine Bedrohung mehr sieht, klar, der muss auch nicht viel Geld in die Hand nehmen, um die Pandemie und ihre Folgen einzugrenzen. Man kann es sich an dieser Stelle einfach machen.
Ich möchte mich schon mit der CDU auseinandersetzen.
Ich versuche, Ihren Änderungsanträgen Ihre Intention zu entnehmen. Die eine, die ich entnehme, ist, dass Sie offensichtlich doch unserem Kurs folgen; denn das Sondervermögen stellen Sie nicht mehr infrage, wenn ich das richtig verstehe.
Aber was mich von Berufs wegen als Finanzministerin zutiefst stört, ist, dass Sie zur Finanzierung Ihrer eigenen Vorschläge nichts beizutragen haben. Sie sehen einfach einmal Mehrausgaben in Höhe von 300 Millionen Euro vor. Das kann man machen, wie gesagt, da mag manches dabei sein, was gar nicht falsch ist, aber man kann nicht im Gegenzug die Kreditaufnahme reduzieren. Also mehr ausgeben, Kreditaufnahme reduzieren, und das einzige, was Sie dann machen, ist, ich glaube, Sie formulieren einen lapidaren Satz in Ihrem Gesetzentwurf: Es würden nur fällig werdende Ausgaben zugeführt. – Das ist keine Haushaltsdeckung. Sie verstoßen gegen das Gebot des Haushaltsausgleichs.
Zusätzliche Ausgabe bedeutet auch zusätzliche Finanzierung. Das kann man nun einmal verbal nicht wegdiskutieren.
An unserem Weg ist einiges kritisiert worden, aber ich gehe davon aus, dass Sie sich das Gutachten des Wissenschaft
lichen Dienstes angeschaut haben. Sie selbst haben es zitiert,
dass keine evident verfassungsrechtlichen Bedenken ausgemacht werden können, natürlich unter den Einschränkungen, die ein seriöses juristisches Gutachten macht.
Es wird jeder Punkt abgearbeitet, aber ich will einen noch einmal besonders betonen. Dazu will ich sogar zitieren: „(...) tragen selbst den strengen, nur von einem Teil des Schrifttums geforderten Anforderungen an die parlamentarische Rückanbindung Rechnung.“ Also die Parlamentsbeteiligung ist vollständig berücksichtigt. Das wollten wir von Anfang an so. Ich bin froh, dass uns das noch einmal so bestätigt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor dem Hintergrund bitte ich Sie herzlich um Unterstützung für den Nachtragshaushalt und für das Sondervermögensgesetz, damit wir diese Maßnahmen kraftvoll auf den Weg bringen können.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Auswirkungen des Niedrigzinsumfelds sind bestimmt ein wichtiges Thema, aber es ist bestimmt völlig ungeeignet – da schließe ich mich ausdrücklich dem an, was Herr Wink und Herr Wagner gesagt haben –, um unzulässige Verkürzungen vorzunehmen oder Ängste zu schüren, wie die AfD das tut. Das ist völlig an der Sache vorbei.
Immer nur die eine Seite zu betrachten, damit man dann seine Vorurteile los wird,
ist eben völlig unzureichend.
Hören Sie vielleicht einfach zu, Sie können noch etwas lernen.
Natürlich hat der Niedrigzins etwas mit der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank zu tun. Aus gutem Grund ist die Europäische Zentralbank unabhängig,
und sie hat auch ihre Gründe für dieses Handeln. Es ist aber nicht nur die Entscheidung der Europäischen Zentralbank, sondern es sind in der Tat auch Entwicklungen in der Realwirtschaft, die in den letzten Jahren zu einem relativ niedrigen Zins beigetragen haben, zum Beispiel wegen der demografischen Entwicklung, weil mehr gespart wird, aber auf der anderen Seite die Nachfrage nach Kapital nicht in einem gleichen Umfang gestiegen ist. Dies führt dann eben letztlich dazu, dass es zu einem günstigen Marktzins kommt.
Wie viele andere volkswirtschaftliche Entwicklungen hat so etwas zwei Seiten; auf die ist schon hingewiesen worden. Das eine ist die Seite der Sparerinnen und Sparer, die sich Sorgen machen, ob es sich überhaupt noch lohnt, Geld anzulegen. Das andere sind die relativ günstigen Kreditkonditionen für die, die größere Investitionen tätigen, und übrigens auch für die Privatpersonen, die größere Investitionen tätigen, wie zum Beispiel beim selbstgenutzten Wohneigentum.
Gerade bei steigenden Marktpreisen ist das ein nicht unerheblicher Effekt.
Dann muss man dazu noch sagen, dass der nominale Zins, den wir auf unserem Kontoauszug sehen, nicht allein eine Größe ist. Es kommt vielmehr darauf an, wie die Kaufkraftentwicklung bei den Betroffenen ist. Das heißt also, man muss sich auch anschauen, wie die Höhe der realen Rendite ist, was also übrig bleibt,
wenn man den nominalen Zins der Preissteigerung gegenüberstellt.
Wenn man eine relativ hohe Preissteigerung und einen relativ hohen Zins hat, dann ist es deswegen nicht automatisch besser zu sparen, oder sind die Konditionen nicht günstiger, als wenn man gleichzeitig einen sehr niedrigen Zins hat, aber eben auch eine sehr niedrige Inflationsrate. Will sagen, die Zusammenhänge sind leider etwas komplizierter, als Sie das in Ihren simplen Positionen darzustellen versuchen.
Dann ist mir ein Aspekt auch noch wichtig. Was Sie immer gerne unterschlagen, ist, dass gerade das exportstarke Land Deutschland
und das exportstarke Land Rheinland-Pfalz in einem hohen Maß von der Politik in der Europäischen Union in den
letzten Jahren und von dem, was die EZB dazu beigetragen hat, profitieren.
Das wegzulassen und damit einseitig Menschen Angst zu machen, sie seien davon nur negativ betroffen, ist wirklich der Komplexität des Themas nicht angemessen. Ich habe aber den Eindruck – auch nach Ihren Ausführungen –, dass Sie kein Interesse an einer komplexen Diskussion haben.
Herzlichen Dank.
.... 7142 Abg. Christian Baldauf, CDU:.......... 7146, 7155........................... 7156 Abg. Alexander Schweitzer, SPD:....... 7151, 7156 Abg. Uwe Junge, AfD:.............. 7157 Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP:...... 7160 Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:..................... 7162, 7166 Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD:............ 7166 Abg. Gabriele Bublies-Leifert, fraktionslos:. 7167
Überweisung der Gesetzentwürfe – Drucksachen 17/12720/12717 – an den Haushaltsund Finanzausschuss unter Beteiligung der Fachausschüsse.................. 7168
Jahresbericht 2020 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 17/11300 –
Entlastung der Landesregierung RheinlandPfalz für das Haushaltsjahr 2018 Antrag der Landesregierung – Drucksachen 17/10919/11965 –
Entlastung des Rechnungshofs RheinlandPfalz für das Haushaltsjahr 2018 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 17/10960 –
dazu: Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 17/12710 –........... 7168
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die aktuell in Deutschland und in Rheinland-Pfalz wieder ansteigenden Infektionszahlen machen uns täglich bewusst, dass wir noch weit davon entfernt sind, die Corona-Krise bereits überwunden zu haben.
Wir müssen uns immer wieder vor Augen halten: COVID19 ist eine hoch ansteckende Krankheit. Es gibt schwer erkrankte Menschen und Menschen, die gesundheitlich bedroht sind. Deswegen war und ist es richtig, Einschränkungen in Kauf zu nehmen und weiterhin alles zu tun, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Das will ich ganz deutlich sagen. Das ist unsere oberste Priorität.
Wir alle haben fordernde Zeiten hinter uns, und wir dürfen die Belastungen der vergangenen Monate nicht vernachlässigen. Viele Bürgerinnen und Bürger haben Angst um ihren Arbeitsplatz und machen sich große Sorgen um die Zukunft. Familien und Freunde haben sich oft schmerzlich vermisst. Gerade der fehlende enge Kontakt zu den älteren Familienmitgliedern war nur schwer erträglich.