Die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung aber ist von dem, was da geredet und vertreten wird, betroffen, erschrocken, ja auch angewidert. Dass diese Menschen ihren Unmut nicht nur anonym ausleben, sondern auf die Straße gehen,
gewaltfrei –, sondern auch ein Beleg für eine funktionierende Demokratie mit Zivilcourage und einer klaren Haltung für den Zusammenhalt in einer Gesellschaft in Vielfalt.
Ich betone es noch einmal. Eindeutig und unumstößlich ist, jeder, der sich im Rahmen unserer allgemeingültigen Gesetze verhält, hat einen Anspruch darauf, dies frei und offen zu tun. Ebenso besteht ein Anspruch auf polizeilichen Schutz von Versammlungen und die Freiheit vor staatlicher Zensur.
Worauf aber kein Anspruch besteht, ist die Freiheit, also der Schutz vor der Meinungs- und Versammlungsfreiheit der anderen.
Friedliche – ich betone dies nochmals – Gegendemonstrationen genießen denselben Schutz, wie es AfDVeranstaltungen auch tun.
Ebenso besteht kein Anspruch auf den Zugang zu privaten Räumlichkeiten. Dies gilt für Ihre Partei so, wie es für jede andere hier vertretene Partei gilt. Private Betriebe unterliegen keiner unmittelbaren Grundrechtsbindung. Die Gewerbe- und Vertragsfreiheit lässt sich ebenfalls aus dem Grundgesetz ableiten. Ich muss Ihnen an dieser Stelle wirklich einmal empfehlen, sich mit dem Grundrechtskatalog unseres Grundgesetzes auseinanderzusetzen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Mir ging es ähnlich wie Herrn Kollegen Sippel. Ich habe gestern Abend auch gegoogelt, wo die staatlichen Repressalien sind, die sich gegen die AfD besonders in Rheinland-Pfalz als Fraktion oder als Partei richten, wo Sie in Ihrem Grundrecht aus Artikel 8 gehindert wären, bei einer öffentlichen Veranstaltung unter freiem Himmel oder auch in einem Raum, der völlig offen und frei gestaltet werden kann. Das wissen wir, wenn wir uns den entsprechenden Artikel und unser Versammlungsgesetz anschauen.
Wir finden keinen staatlichen Druck oder gar staatlichen Unterbindungswillen gegenüber Parteiveranstaltungen. Allerdings stelle ich fest, dass Sie in der Tat beklagen, dass Sie, wenn Sie privatrechtliche Verträge abzuschließen wünschen, sich mit Hoteliers oder anderen Veranstaltungsorten auseinandersetzen müssen. Ich will Ihnen sagen, schauen Sie in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Hotels, dann können Sie sehen, wie man aus einem
Ich habe das so recherchiert. Das ist tatsächlich die Frage der Kontraktionsfreiheit. Der private Inhaber eines Geschäftes muss mit niemanden einen Vertrag abschließen. Sie haben darauf auch keinen Anspruch. Das ist Ihnen klar.
Wenn die öffentliche Meinung – Entschuldigung, auch da muss ich sagen – dann kundgetan wird, dass man in einem bestimmten Stadtteil, in einer bestimmten Umgebung das nicht möchte, dass Sie dort auftreten, dann müssen Sie das ertragen. Das ist Meinungsfreiheit.
Ich sage Ihnen, ich gehe noch über das hinaus, was Herr Kollege Sippel gesagt hat. Zur Versammlungsfreiheit nach unserem Grundgesetz gehört auch das Auftreten von anderen Gruppen, die genau das infrage stellen, was die erstveranstaltende Gruppe zu verlautbaren gedenkt. Auch das ist Teil unseres Grundgesetzes.
Das mag einem im Einzelfall gefallen oder nicht. Da müssen – das ist die Herausforderung für unser Staatswesen – sogar Polizisten vielleicht im Gegensatz zu dem, was man selbst empfindet oder als politische Partei als Ideologie und Grundsatz vertritt, das vor dem Hintergrund verteidigen, dass es um den Grundrechtsschutz geht.
Das ist so eindeutig, so vom Verfassungsgericht und von allen Gerichten ausdiskutiert und ausentschieden, dass es da gar keine Frage geben kann.
(Beifall der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)
Ich sage Ihnen etwas. Sie sind genauso wie jede andere Partei, Fraktion und Gruppierung nicht daran gehindert, wenn Sie sich im Einzelfall durch zum Beispiel eine kommunale Einrichtung in Ihren Rechten beschränkt sehen, vor Gericht zu ziehen, das dort mit Ihren Argumenten vorzutragen. Dann kann die öffentliche Einrichtung das auch tun. Die Justiz muss entscheiden, was im Einzelfall richtig und falsch war.
Ich sehe da keinerlei Situation, bei der Sie hier rechtfertigen könnten, dass Sie hier öffentliche Anklage gegen irgendjemand vortragen können.
Übrigens, das hier ist keine Klagemauer, dass das klar ist. Wir sind ein Parlament, in dem man tatsächlich über Wege miteinander redet
Je mehr und je länger ich Ihnen zuhöre, desto besser verstehe ich das. Sie sagen das offensichtlich überall, dass das, was die einzelnen Menschen sagen, weil sie sich nicht wahrgenommen fühlen, sich nicht gewertschätzt sehen, dass sie wütend auf die staatlichen Institutionen sind, Ihr Programm ist. Das tragen Sie hier vor und machen uns haftbar für Ihre Dinge, die Sie nicht hinbekommen.
(Beifall der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Haller, SPD: Sehr gut!)
Nein, das ist mein voller Ernst. Was ist das für ein Gedankengut? Wenn Sie noch Robin Hood oder Schinderhannes wären und würden sagen, wir kassieren irgendwie etwas ein und verteilen das – das machen Sie noch nicht einmal. Sie nehmen nur das auf, was Sie als Unruhe, Wut oder sonst etwas empfinden und transportieren das.
Ich sage es noch einmal, wenn Sie sich wirklich in Ihren Rechten beeinträchtigt fühlen, dann ziehen Sie vor Gericht. Es gibt auch in Rheinland-Pfalz einen Verfassungsgerichtshof, der sich ganz sicher mit Ihren Anliegen beschäftigt, wenn sie begründet sind. Dann machen Sie das, und lassen Sie andere Spielchen hier einfach bleiben.
(Beifall der CDU, der SPD, der FDP des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fasse mich wirklich ganz kurz, weil das brillant war. Das muss sich wirklich beiden Rednern sagen. Das war brillant.