Monika Becker

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen hat eine islamistisch motivierte Anschlagsserie ganz Europa erschüttert. Die feigen und brutalen Anschläge in Dresden, Nizza, Paris und Wien haben abermals gezeigt, wie hoch die Bedrohung unserer westlichen Gesellschaft durch den islamistischen Terror ist.
Meine Damen und Herren, wie können wir uns dem entgegenstellen? Wie können wir unsere offene Gesellschaft vor den Feinden der Freiheit schützen? Wie gehen wir, ja, wie müssen wir mit ihnen umgehen, ohne unsere eigenen Werte zu verraten?
Meine Damen und Herren, es steht außer Frage, dass wir den Kampf gegen den islamistisch-extremistischen Terror entschieden vorantreiben müssen. Der Rechtsstaat darf und muss dabei die ihm zur Verfügung stehenden Mittel voll ausschöpfen.
Wir Freien Demokraten setzen hierbei auf einen Dreiklang aus besserer Prävention, besserer Repression und besserer Kooperation.
Meine Damen und Herren, bessere Prävention heißt vor allem, dass wir dem Islamismus den Boden entziehen müssen. Die Radikalisierung der potenziellen Täter muss bereits im Ansatz verhindert werden. Das gelingt vor allem über deren verstärkte Aufklärung, durch Sensibilisierung und durch Präventionsnetzwerke. Ziel ist es, über diese Netzwerke Verbindungen zu Schulen, Jugend- und Sozialämtern sowie Imamen zu schaffen. Diese können dann gefährdeten Jugendlichen, aber auch ihren Eltern und Freunden einen Rettungsanker bieten.
In diesem Zusammenhang begrüße ich übrigens, dass auf der vor zwei Tagen stattgefundenen Islamkonferenz die Bedeutung der Ausbildung deutscher Imame im Kampf gegen eine islamistische Radikalisierung in Deutschland betont wurde.
Seitens des rheinland-pfälzischen Wissenschaftsministeriums wurde bereits am 1. April dieses Jahres mit vier islamischen Verbänden eine Zielvereinbarung beschlossen, die eine dahin gehende Zusammenarbeit auf der Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung vorsieht.
Meine Damen und Herren, zudem muss auch in den Gefängnissen präventiv gehandelt werden. In Rheinland-Pfalz befinden sich derzeit sieben Personen mit islamistischextremistischem Hintergrund in Haft.
Ich begrüße es sehr, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Justizvollzugs durch Schulungen, Aus- und Fortbildung sowie die Arbeit von Beratungsstellen besonders für islamistische Radikalisierungen sensibilisiert werden.
Meine Damen und Herren, bessere Repression. Das heißt, die Strafverfolgung muss konsequent ausgeübt werden.
Wir dürfen islamistisch-extremistische Straftaten weder bagatellisieren noch kleinreden. Zudem müssen Gefährder einerseits intensiv überwacht werden, andererseits müssen sie aber auch jederzeit die Möglichkeit haben, an einem der weitreichenden Deradikalisierungsprogramme teilnehmen zu können.
Meine Damen und Herren, ja, Repression ist wichtig, aber dazu gehört auch Augenmaß. Ich zitiere Kanzler Sebastian Kurz mit Erlaubnis des Präsidiums: „Im Kampf gegen den politischen Islam werden wir einen Straftatbestand ,Politischer Islam‘ schaffen (...)“, schrieb der österreichische Bundeskanzler gestern auf Twitter. Das hört sich auf Twitter kernig an. Ein kurzer, knackiger Satz, der aber vielsagend sein kann.
Meine Damen und Herren, wir müssen aufpassen. Wir dürfen uns unsere Art zu Leben nicht von Terroristen nehmen lassen. Dieser Satz wird sehr häufig nach Anschlägen benutzt. Dazu gehört aber auch, dass wir unsere Grundwerte, wie das Recht auf Meinungsfreiheit, freie Religionsausübung und fundamentale Bürgerrechte, nicht blindlings preisgeben.
Zu unserer Art zu leben gehören eben auch starke Bürgerrechte. Dies gilt im Übrigen auch für die Mitbürgerinnen und Mitbürger muslimischen Glaubens. Sie sind keine Menschen zweiter Klasse.
Meine Damen und Herren, der dritte Punkt ist die bessere Kooperation unter Einbeziehung der muslimischen Vereinigungen in Deutschland.
Auf nationaler Ebene brauchen wir eine Bündelung der Sicherheitsbehörden mit einem gemeinsamen Terrorabwehrzentrum. Der Austausch von Daten und Informationen muss besser werden. Zudem sind wir auf eine enge europäische und internationale Zusammenarbeit angewiesen.
Meine Damen und Herren, ich verurteile die grausamen islamistisch-extremistisch motivierten Morde auf das Allerschärfste. Genauso verurteile ich, dass manch einer die Angriffe der gewaltbereiten und radikalen Täter nutzt, um unsere Gesellschaft zu spalten. Das dürfen wir nicht zulassen. Wir dürfen uns von ihnen nicht einschüchtern lassen. Wir dürfen uns nicht kleinkriegen lassen; wir müssen Mut beweisen und uns gegen den Hass und für Freiheit und Toleranz einsetzen.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitale Infrastruktur bietet sich im rheinland-pfälzischen Landtag als Wahlkampfthema an. Das ist klar. Die Bürgerinnen und Bürger betrifft das allesamt. Sie wollen ein schnelles Netz in der Eifel, im Westerwald und natürlich auch in der Südpfalz. Das ist eines dieser Themen, bei dem man sich so richtig schön in Zuständigkeitsfragen verstricken kann. Der Kollege Baldauf kennt sich damit ganz besonders gut im Schulbereich aus.
Meine Damen und Herren, die Schwellenlandrhetorik allerdings, wie sie hier im Hause schon öfter beschrieben wurde,
ist nicht mehr als ein Akt der Anklage und Selbstbeschäftigung.
Meine Damen und Herren, die hilft den Menschen da draußen nicht.
Die Ladebalken werden durch diese Art von Debatte nicht kürzer.
Meine Damen und Herren, wir alle, die Kommunen, das Land und der Bund, stehen in Verantwortung, den Bürgerinnen und Bürgern bestes Netz zu garantieren. Schon weit vor 2020, aber insbesondere in diesem Jahr, ist uns bewusst geworden, welchen Stellenwert leistungsfähige digitale Infrastrukturen für unser Land haben. Es ist das eine, über Breitband, LTE, Gigabit und 5G zu sprechen. Die Ärmel hochzukrempeln, Verantwortung zu tragen und in einem topografisch wirklich herausfordernden Gebiet flächendeckend zu versorgen, ist das andere.
Die Ampel hat dazu einen klaren Plan, den sie zielgerichtet verfolgt und damit den Ausbau kontinuierlich vorantreibt.
Meine Damen und Herren, ich hätte gern in Vorbereitung dieser Debatte das Konzept der CDU zum Breitbandausbau gelesen. Gibt man auf der Homepage der CDU das Wort „Gigabit“ ein, taucht genau eine Pressemitteilung des Kollegen Dötsch auf, der strukturierte Maßnahmen und Initiativen der Landesregierung einfordert.
Ich empfehle dazu die Lektüre der „Gigabit-Strategie“ und des 5. Statusberichts „Digitale Infrastrukturen“.
Etwas enttäuscht habe ich mich dann vier Monate vor der Landtagswahl im CDU-Wahlprogramm informieren wollen und festgestellt, das gibt es noch gar nicht.
Das ist der Unterschied zwischen Ampel und CDU, lieber Herr Baldauf, liebe CDU. Herr Baldauf, ich habe genau zugehört, als Sie sich nach Ihrem Parteitag im SWR geäußert haben: Es habe keinen Sinn, die guten Ideen zu früh unter die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer zu streuen. – Ja, das spürt man hier im Parlament. Auf die guten Ideen von Ihnen warten wir hier tatsächlich schon lange.
Wir, die Ampel, setzen unsere im Gegensatz dazu bereits um.
Meine Damen und Herren, wir Freien Demokraten begrüßen ausdrücklich die zahlreichen Initiativen der Landesregierung im Bereich der digitalen Infrastrukturen, insbesondere die Arbeit des Netzbündnisses Rheinland-Pfalz. Dass über 90 % der Haushalte Zugriff auf schnelles Netz haben und fast jeder zweite auf 1.000 Mbit/s hat, kommt nicht von ungefähr.
Uns ist fernab von Breitband auch der Mobilfunk wichtig. Das gehört zum Gesamtkonzept.
Ich will deshalb auch die Arbeit der Clearingstelle Mobilfunk herausstellen. Sie wird nicht im Alleingang die Fehlleistungen des zuständigen Bundesministers Andreas Scheuer lösen können, sie ist aber ein extrem wichtiger Baustein, um im Konkreten tätig zu werden. Angesiedelt im Wirtschaftsministerium sorgt die Clearingstelle dafür, dass Ausbauhemmnisse abgebaut werden, vor Ort Informationen fließen, in Härtefällen zwischen den Akteuren vermittelt wird und insbesondere die Kommunen bei den Fragen rund um den Mobilfunkausbau unterstützt werden. Das sind ganz konkrete Taten, die insbesondere im ländlichen Raum den Ausbau beschleunigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, während die CDU noch nach Ideen sucht, packt diese Landesregierung konkret an. Wir stellen auf dieser Grundlage – der Kollege der SPD hat es deutlich gemacht – sehr gerne auch im nächsten Haushalt die notwendigen Gelder bereit.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Bollinger, ich glaube, Herr Brandl hat vernünftig von der Koalition der
demokratischen und der vernünftigen Fraktionen gesprochen. In dieser Koalition der Vernünftigen und demokratisch Orientierten fühlen wir uns auch sehr wohl.
Meine Damen und Herren, bei dem heute zu beratenden Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes und des Kommunalwahlgesetzes geht es im Wesentlichen um zwei Punkte, erstens um eine in Betracht kommende regional begrenzte oder sogar landesweit ausschließliche Briefwahl am 14. März 2021 und zweitens um eine Verringerung des Erfordernisses der Unterstützungsunterschriften um drei Viertel auf 520 Unterschriften.
Kommen wir zunächst zu Punkt 1. In etwa vier Monaten steht die Landtagswahl 2021 vor der Tür. Wir wissen nicht, wie sich das Infektionsgeschehen bis dahin entwickeln wird. Es kann nicht ausgeschlossen werden – Herr Bollinger, hören Sie zu –, dass die Durchführung der Urnen- und Briefwahl nicht möglich sein wird.
Es kann nicht ausgeschlossen werden. Ausschließlich für diesen Fall müssen wir gewappnet sein und bereits heute die entsprechenden Vorkehrungen treffen. Vor diesem Hintergrund begrüße ich den vorliegenden Gesetzentwurf, der die Möglichkeit einer Stimmabgabe ausschließlich im Wege einer Briefwahl schafft. Ich möchte allerdings betonen – darin sind wir uns alle einig –, dass für die Anordnung einer ausschließlichen Briefwahl enge Voraussetzungen vorliegen müssen.
Uns muss nach wie vor selbstverständlich bewusst sein, dass die Wahl im Wahllokal, also die sogenannte Präsenzwahl, der Regelfall ist und bleiben muss. Nur im Rahmen einer Urnenwahl kann den Grundsätzen einer freien, geheimen und öffentlichen Wahl in vollem Umfang Rechnung
getragen werden. Wenn die nicht möglich ist, muss aber die Möglichkeit geschaffen werden, dass man Ausweichmöglichkeiten schafft. Sie sind mit einer Briefwahl ebenfalls gegeben.
Der zweite Punkt betrifft das Unterschriftenerfordernis. Der hiesige Gesetzentwurf sieht vor, dass die nicht privilegierten Wahlvorschlagsträger nur 520 anstatt der sonst erforderlichen 2.080 Unterstützungsunterschriften für Wahlkreisvorschläge, Landeslisten und Bezirkslisten sammeln müssen. Auch dieses Gesetzesvorhaben unterstütze ich angesichts der derzeitigen Pandemielage.
Der Entwurf trägt den erschwerten Bedingungen aufgrund der bundesweit geltenden Kontaktbeschränkungen Rechnung und ermöglicht Chancengleichheit und politische Teilhabe, die von den Wahlgrundsätzen her gefordert werden.
Besten Dank.
............ 7568 Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:..................... 7569
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/13196 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 7570
Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13234 –
Erste Beratung.................. 7570
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute das fünfte Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Unser Ziel war und ist es, das seit knapp 40 Jahren bestehende Gesetz in einigen Bereichen weiterzuentwickeln und an die heutigen Anforderungen anzupassen.
Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass uns dies gut gelungen ist. Aus meiner Sicht handelt es
sich bei dem nun vorliegenden Gesetzentwurf um einen sehr ausgereiften Entwurf. Er ist durch die sehr intensive Beteiligung der Verbände und Kommunen im Vorfeld, die letztendlich den Text mitbestimmen, geprägt.
Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten ganz herzlich danken.
Meine Damen und Herren, Feuerwehr und Katastrophenschutz sind ein ganz wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie leisten einen elementaren Beitrag zu unserem Gemeinwohl. Deshalb ist es notwendig und wichtig, gesetzlich gute Rahmenbedingungen für sie zu schaffen.
Meine Damen und Herren, einige Punkte des Gesetzentwurfs möchte ich besonders hervorheben:
Erstens: Mit dem hiesigen Gesetzentwurf haben wir die Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt gefördert. So sieht der Entwurf nun ausdrücklich vor, dass zwischen kommunalen Auftraggebern und Betrieben Partnerschaftsvereinbarungen abgeschlossen werden können und damit eine verlässliche, auf den Einzelfall abgestimmte Zusammenarbeit geschaffen werden kann.
Zweitens sieht der Gesetzentwurf eine Eingrenzung des Aufgabenbereichs der Feuerwehr auf ihre Kernaufgaben vor. Meine Damen und Herren, dass wir gewährleisten, dass ehrenamtliche Feuerwehrangehörige in der Regel nur noch bei Feuerwehreinsätzen und nicht mehr zum Beispiel zur Reinigung von Straßen nach einem Unfall ihren Arbeitsplatz verlassen, ist aus meiner Sicht eine der ganz wesentlichen und im Übrigen, Herr Friedman, der gelungenen Korrekturen zum bestehenden Gesetz.
Auf diesem Weg stärken wir die Akzeptanz von ehrenamtlichem Engagement in Betrieben der Privatwirtschaft, die wir im Pakt zur Sicherung des freiwilligen Dienstes bei der Feuerwehr dringend brauchen.
Der dritte sehr wesentliche Punkt des Gesetzentwurfs betrifft die mögliche Erweiterung der Altersgrenzen der Feuerwehrkameradinnen und -kameraden. Es ist im Entwurf vorgesehen, dass die Gemeinden die Altersgrenze für die aktiven Feuerwehrangehörigen und der Einsatzleitung vom 63. bis zum 67. Lebensjahr erweitern können.
Meine Damen und Herren, unter Umständen könnten und sollten wir an dieser Stelle im Ausschuss noch einmal nachschärfen und vielleicht doch über eine gesetzliche Regulierung diskutieren, weil auch der Landesfeuerwehrverband den vom Kollegen Schnieder benannten Flickenteppich befürchtet. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der derzeitigen Schwierigkeiten im Bereich der Nachwuchsgewinnung halte ich diesen Punkt für ganz besonders wichtig.
Viertens: Es gibt Situationen, in denen es notwendig ist, ehrenamtliche Feuerwehrangehörige zu entpflichten. Meine Damen und Herren, in diesem Gesetzentwurf werden die
entsprechenden Tatbestände nun konkretisiert, und damit wird Rechtssicherheit geschaffen.
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass die kommunale Einsatzleitung bei Gefahr im Verzug anstelle der Polizei die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen selbst treffen kann. Dafür wurde geregelt, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen unaufschiebbare Anordnungen der Einsatzleitung bei Gefahr im Verzug keine aufschiebende Wirkung haben, eine wichtige Maßnahme, da dadurch ganz große bürokratische Hürden abgebaut werden, meine Damen und Herren.
Schließlich ist die Stärkung des Verursacherprinzips zu nennen. In den Fällen, in denen der Notruf trotz fehlender Anhaltspunkte für die Notwendigkeit eines Einsatzes der Feuerwehr gewählt worden ist, soll der Verursacher in die Kostenpflicht genommen werden, was zum Beispiel auch zur Folge hat, dass durch diese Einnahmemöglichkeit die kommunalen Finanzen gestärkt werden.
Insgesamt ist es so, dass die vorgesehenen Regelungen des hiesigen Gesetzentwurfs die kommunalen Haushalte entlasten. Die Einnahmemöglichkeiten der Kommunen für Einsätze im Brand- und Katastrophenschutz werden vereinfacht und verbessert. Dies gilt insbesondere für die vereinfachte Berechnung von Fahrzeugeinsätzen.
Meine Damen und Herren, wir Freien Demokraten unterstützen diesen ausgewogenen Gesetzentwurf zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzes ausdrücklich.
Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Politik muss transparent sein. Das gilt von der Bundeskanzlerin bis zum Mitglied des Gemeinderats. Politik ist nur dann stark, wenn sie unabhängig agiert und sich Regierungsmitglieder, Abgeordnete, Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte mit großem Engagement in die Aufgaben stürzen, die ihnen von den Bürgerinnen und Bürgern zugewiesen wurden. Sie müssen für die beste Lösung im Sinne der Menschen dieses Landes streiten.
Ich will es hier ganz deutlich sagen: Es ist überhaupt nichts Anrüchiges dabei, wenn Beamtinnen und Beamte neben dem Dienst Tätigkeiten in Aufsichtsräten, in Beiräten, in Gesellschaften oder anderen Institutionen wahrnehmen. Im Gegenteil. Natürlich haben Menschen in verantwortlicher Position einen sehr guten Überblick über die Herausforderungen, die in dem Bereich entstehen, für den sie originär zuständig sind, und sie können diese Expertise an anderer Stelle einbringen.
Fraglich wird ein Engagement unserer Ansicht nach nur dann, wenn es dazu führt, dass es Einfluss auf den Kern
dienst der Beamtin oder des Beamten nimmt oder es für die Allgemeinheit nicht ersichtlich ist, welche Nebentätigkeiten eine von ihnen Gewählte oder ein von ihnen Gewählter mit welchem persönlichen Vorteil ausübt.
Wir Freien Demokraten haben deshalb mit großer Überzeugung mit den Kolleginnen und Kollegen der SPD und der Grünen diesen Gesetzentwurf eingebracht. Für uns steht die Stärkung unseres demokratischen Miteinanders im Vordergrund. In diesem Land sind immer mehr Stimmen zu vernehmen, die das politische System grundsätzlich infrage stellen, es verächtlich machen und teilweise sogar die Symbole unserer Demokratie erstürmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, begegnen wir diesen Menschen aus der Mitte unseres Parlaments mit großem Selbstbewusstsein. Dazu ist dieses Landesgesetz ein kleiner, aber nicht zu verachtender Baustein. Begegnen wir großer Skepsis mit noch größerer Transparenz.
Fast alle Kolleginnen und Kollegen dieses Parlaments sind auch kommunal tätig. Wir alle kennen die Tagesordnungspunkte im Gemeinderat, in denen transparent dargestellt wird, welche Aufträge von der Gemeinde an Ratsmitglieder erteilt wurden, oder welche Verträge bestehen. Wir kennen die Tagesordnungspunkte im Kreisausschuss, wenn Spenden öffentlich gemacht werden, und wir kennen die Tagesordnungspunkte, wenn für die Öffentlichkeit benannt wird, welche Themen im nicht öffentlichen Teil der vergangenen Verbandsgemeinderatssitzung behandelt wurden.
Das wird ab und an belächelt, vielleicht auch als lästig empfunden. Es ist aber nicht weniger, meine Damen und Herren, als ein Dienst an der Demokratie. Der Bericht über Nebentätigkeiten, wie wir ihn im Entwurf skizziert haben, kann sich hier in tiefer Selbstverständlichkeit nahtlos einfügen. Er ist es ebenso wie die Einnahmendeckelung bei 40 %.
Ich wiederhole, meine Damen und Herren: Politik ist nur dann stark, wenn sie unabhängig agiert und die Akteurinnen und Akteure für die beste Lösung der Herausforderungen unserer Zeit streiten. Dieses Gesetz stärkt die Transparenz unseres politischen Systems und unserer Demokratie. Deshalb unterstützen wir diesen Gesetzentwurf ausdrücklich und freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir, dass ich dieses Thema vielleicht von einer anderen Seite aus betrachte. Es heißt im Titel „30 Jahre Deutsche Einheit – In Wertschätzung und Dankbarkeit auf das, was da noch kommt“. Ja, meine Damen und Herren, 30 Jahre Wiedervereinigung, das können wir in wenigen Tagen feiern. 30 Jahre Deutsche Einheit, wie es im Titel dieser Aktuellen Debatte von der CDU beschrieben wurde, feiern wir wohl nur formal.
Ja, die Wiedervereinigung ist seit drei Jahrzehnten Realität. Jedoch sind die Bonner Republik und die ehemalige DDR wirklich eine Einheit geworden? Meine Damen und Herren,
ich habe daran noch meine Zweifel.
Weit höhere Arbeitslosigkeit im Osten, weit höheres Bruttoarbeitsentgelt im Westen, drei ostdeutsche Abteilungsleiter in Bundesministerien bei 112 aus dem Westen, und keine einzige Universitätsleitung aus dem Osten. Die Tagesschau hat einige Grafiken aufbereitet, die sehr anschaulich darstellen, wie sehr wir in Deutschland noch in alten Mustern gefangen sind.
Auch den Solidaritätszuschlag zahlen wir nach drei Jahrzehnten immer noch. – Jetzt ist er anwesend. Selbst der CDU-Hoffnungsträger, Herr Baldauf, hat es nicht geschafft, die Bundeskanzlerin zu überreden, ihn auf Bundesebene zu kippen. Das war jetzt aber Spaß!
Meine Damen und Herren, es gibt noch viel zu tun, bis wir in Ost und West gleichwertige Lebensbedingungen geschaffen haben. Dabei will ich eines deutlich sagen: Ich rede nicht Quoten und auch nicht einer Gleichmacherei das Wort, die unsere föderale Struktur nicht achtet. Mir geht es darum, dass wir endlich begreifen müssen, uns auf Augenhöhe zu begegnen. Allzu oft bedienen wir ostdeutsche Klischees, die im besten französischen Wortsinn nicht mehr als ein billiger Abklatsch sind.
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, das sind fünf Länder, die nach der Wiedervereinigung mit spezifischen Herausforderungen zu kämpfen hatten und dies bis heute noch tun. Sie tragen die Last einer Jahrzehnte währenden SED-Diktatur auf ihrem Buckel, die auch nach 30 Jahren noch nicht verschwunden ist.
Ich lehne jede Art westdeutscher Überheblichkeit in Bezug auf die Länder ab, die 1990 dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten sind. Ich will aber auch eines deutlich sagen, meine Damen und Herren: Wenn sich selbst 30 Jahre nach dem Mauerfall vier Landesjustizministerien weigern, die ehemalige DDR in einer gemeinsamen Erklärung als Unrechtsstaat zu bezeichnen, dann müssen wir die Geschehnisse auf dem ehemaligen Todesstreifen in Berlin, die Taten von SED und Staatssicherheit, wohl einmal mehr in Erinnerung rufen.
Ich bin Staatssekretär Philipp Fernis dankbar, dass er dieses Vorgehen auf der Justizministerkonferenz als erschreckend und unwürdig bezeichnet hat. Die DDR war ein Unrechtsstaat. Alles andere ist für uns Freie Demokraten nicht diskutabel.
Enden möchte ich aber nicht mit Verfehlungen, meine Damen und Herren. Ich möchte Mut machen. Die Wiedervereinigung ist ein Ereignis, auf das wir alle stolz sein können. Sie war ein ganz entscheidender Beitrag zur Friedensordnung in Europa und ein Meisterstück an diplomatischem Geschick.
Ich denke auch an das Jahr 2017. Ich habe diese Veranstaltung in sehr, sehr guter Erinnerung. Es war eine beeindruckende, eine sehr schöne, eine würdige und angemessene Veranstaltung, die unter der Ratspräsidentschaft von Rheinland-Pfalz und unter der Organisation und Verantwortung von Frau Ministerpräsidentin Dreyer in Mainz stattgefunden hat.
Im Jahr 2017 haben wir aber auch im rheinland-pfälzischen Landtag eine Würdigung dieses Teils unserer Geschichte mit dem Gedenken an den verstorbenen Ehrenbürger Europas, Helmut Kohl, verbunden. Der Bundeskanzler und – darauf muss man als FDP Wert legen – sein Außenminister Hans-Dietrich Genscher haben mit dem Prozess bis zur Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags bewiesen, welche politischen Herausforderungen wir in der Bundesrepublik zu meistern imstande sind.
Beiden wäre es ein Anliegen gewesen, dass wir Ost und West nicht nur formal, sondern auch in unseren Köpfen vereinen. Lassen wir alle im politischen Handeln dazu einen Beitrag leisten.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute in zweiter Lesung das POG verabschieden, schließen wir eine umfangreiche Anpassung des Polizei- und Ordnungsbehördenrechts für diese Legislaturperiode ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um es auf den Punkt zu bringen, sage ich: Ich bin sehr zufrieden mit dem, was wir erreicht haben. Ich denke, wir, die Ampelkoalition, die regierungstragenden Fraktionen dürfen zufrieden sein mit dem, was wir erreicht haben.
Das war wieder einmal ein Beleg für eine gut funktionierende Zusammenarbeit dieser Ampelkoalition.
Rückblickend kann ich sagen, wir haben es gut gemacht.
Meine Damen und Herren, das ist nicht etwa ein Eigenlob, sondern das haben uns vielmehr zuletzt die in der Anhörung im Innenausschuss am 19. August, die schon mehrfach angesprochen wurde, anwesenden Sachverständigen bestätigt.
Meine Damen und Herren, das rheinland-pfälzische Polizeiund Ordnungsrecht wurde in den letzten Jahren maßgeblich verbessert. Es ist modern. Es regelt detailreich und klar und befindet sich auf dem aktuellen Stand.
Durch das neunte Landesgesetz zur Änderung des Polizeiund Ordnungsbehördengesetzes, das im Sommer 2017 erlassen worden ist, haben wir zum Beispiel den Einsatz von Körperkameras, also den Bodycams, eingeführt. Wir haben die Bestandsdatenauskunft ermöglicht und die anlassbezogene Kennzeichenerfassung ins Gesetz geschrieben.
Mit dem jetzigen Gesetzentwurf setzen wir die EUDatenschutzreform und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 20. April 2016 zum BKA-Gesetz um.
Meine Damen und Herren, außerdem verbessern wir die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger bei öffentlichen Veranstaltungen. So führen wir beispielsweise eine Anzeigepflicht für Veranstaltungen ab einer bestimmten Größenordnung ein und fordern die Vorlage eines Sicherheitskonzepts sowie die Einrichtung eines Ordnungsdienstes. Besonders wichtig ist uns zudem die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen zum Schutz der Polizei und besonders gefährdeter staatlicher und privater Veranstaltungen.
Meine Damen und Herren, wie ich bereits eingangs erwähnt
habe, ich bin sehr zufrieden. Wir als Freie Demokraten unterstützen das Gesetzesvorhaben ausdrücklich. Durch detailgenaue und zielorientierte sowie wertschätzende Arbeit haben wir es geschafft, die Sicherheit unseres Landes zu verbessern, ohne dabei unsere liberalen Grundwerte zu verraten. So möchte ich an dieser Stelle ganz bewusst nicht unerwähnt lassen – auch wenn es die CDU immer wieder einfordert –, dass beispielsweise der Einsatz von Bodycams in Wohnungen wegen des hohen Guts der Unverletzlichkeit der Wohnung – das kann man nicht wegdiskutieren – nach wie vor unzulässig ist, weil es eine verfassungsrechtliche Klärung nach wie vor nicht gibt. Das ist Fakt. Wir haben uns immer versprochen, dass wir Gesetze auf den Weg bringen, die verfassungskonform sind.
Deshalb ist es an dieser Stelle so, auch wenn ich das Ansinnen und den Wunsch der GdP und der DPolG (Deutsche Polizeigewerkschaft), der Kolleginnen und Kollegen, gut verstehen kann, wir müssen erst diese Rechtssicherheit haben.
Auch der kommunale Vollzugsdienst wird trotz verständlicher und dafürsprechender Argumente zumindest in dieser Legislaturperiode nicht mit Bodycams ausgestattet werden.
Meine Damen und Herren, ohne das Engagement der Kolleginnen und Kollegen des kommunalen Vollzugsdienstes kleinreden zu wollen, darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die rheinland-pfälzischen Polizistinnen und Polizisten ein dreijähriges Studium absolvieren. Dem steht ein zehnwöchiger Ausbildungslehrgang, den die Vollzugsbediensteten absolvieren, gegenüber.
Herr Junge, erst wenn der Ausbildungsstand des kommunalen Vollzugsdienstes vertieft wird, was ich im Übrigen grundsätzlich begrüße, kann darüber nachgedacht werden, ihn mit weiteren Mitteln der Polizei auszustatten.
Demgegenüber begrüße ich ausdrücklich, dass den Vollzugskräften der Zollverwaltung mit dem hiesigen Gesetzentwurf eine Eilzuständigkeit eingeräumt wird. Mit dieser bekommen die Zollbediensteten die Möglichkeit, situationsgerecht und bedarfsorientiert zu handeln.
Außerdem möchte ich an dieser Stelle betonen, dass es einer der Punkte unseres Änderungsantrags ist, dass wir es durch eine Umformulierung geschafft haben, den umstrittenen und noch nicht höchstrichterlich definierten Begriff der drohenden Gefahr zu streichen.
Wir haben nun eine Formulierung gewählt, die einerseits das Schutzniveau unserer Regelung nicht herabsetzt, andererseits jedoch ausreichend Rechtssicherheit bietet.
Meine Damen und Herren – darf ich das noch tun –, ich
möchte mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen der Koalition ganz herzlich für die Arbeit, die wir gemeinsam geleistet haben, bedanken. Es waren anstrengende, sehr intensive Verhandlungen, aber die haben uns zu einem guten Ergebnis geführt. Mir hat es Spaß gemacht.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zum sogenannten E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz. Nicht zuletzt der Ausbruch der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Herausforderungen haben gezeigt, die Digitalisierung macht auch vor der öffentlichen Verwaltung keinen Halt. Wichtige Schritte sind dazu bereits gemacht.
Wir unterstützen dieses Gesetzesvorhaben ausdrücklich. Ich bin davon überzeugt, dass wir die elektronische Kommunikation mit und innerhalb der Verwaltung dringend und zielgerichtet weiter erleichtern müssen. Nur durch den adäquaten Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel und durch das Angebot elektronischer Dienstleistungen kann die öffentliche Verwaltung in unserem Land mit der fortschreitenden Digitalisierung mithalten. Meine Damen und Herren, nur so können wir dauerhaft den Verwaltungszugang, vor allem in den ländlichen Regionen, gewährleisten.
Meine Damen und Herren, bei dem Gesetzentwurf zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Rheinland-Pfalz sind zwei Komponenten besonders wichtig: Die öffentliche Verwaltung braucht einerseits eine gut funktionierende, moderne, verlässliche und leistungsfähige IT-Infrastruktur, um den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden. Die neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten müssen andererseits nutzerfreundlich, einfach
und vor allem sicher ausgestattet sein. Nur so können wir erreichen, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes von den Möglichkeiten, die durch die Digitalisierung entstehen, Gebrauch machen.
Meine Damen und Herren, diese beiden Komponenten sind meines Erachtens erfüllt bzw. sie stellen sogar den Kerninhalt des Gesetzentwurfs dar. Zudem trägt der vorliegende Gesetzentwurf maßgeblich zu einer schlankeren, effizienteren und optimierten öffentlichen Verwaltung in RheinlandPfalz bei. Dabei handelt es sich um Kernforderungen der FDP.
Ähnliches gilt für das Argument der Kostensenkung. Durch den optimierten Anschluss der öffentlichen Verwaltung an den elektronischen Verkehr können dadurch frei werdende Ressourcen anderweitig genutzt und eingesetzt werden. Auch das steht im Einklang mit unseren FDP-Grundsätzen.
Herzlichen Dank. Wir werden weitere Beratungen im Ausschuss haben.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Wolfgang Schwarz hat es schon gesagt, ich muss es noch einmal wiederholen: Herr Herber, ich bin schon ein bisschen verwundert über den Antrag jetzt. Wir haben am 18. August 2020 im Innenausschuss eine Expertenanhörung zum POG durchgeführt.
Sie haben vorhin selbst gesagt: Da gehört es hin. – Da kam aber von Ihnen, von der CDU, zu diesem Thema kein Ton, keine Frage, nichts. Entweder ist es so, dass Sie jetzt im Nachhinein, nachdem im Prinzip die Diskussion um das POG zumindest intern im Innenausschuss mit Experten abgeschlossen ist, noch einmal ein neues Fass aufmachen wollen, um auf sich aufmerksam zu machen, oder es ist so, wie Wolfgang Schwarz vermutet hat – das glaube ich eigentlich auch –, dass Sie schon da erfahren hätten, dass es einfach nicht denkbar ist, was Sie sich vorstellen, da es verfassungsrechtlich äußerst problematisch ist.
Man muss also wieder einmal feststellen, dass die CDUFraktion an einer ernsthaften, sachlichen und zielführenden Diskussion nicht interessiert zu sein scheint. Wie dem auch sei, inhaltlich kann ich als Liberale den Forderungen der CDU ebenfalls absolut nichts abgewinnen.
Natürlich ist es richtig, die rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden werden ununterbrochen mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Da kann es praktisch und hilfreich sein, zum Beispiel an Verkehrs- und Kriminalitätsschwerpunkten Personen per se, also anlasslos, technisch zu erkennen.
Meine Damen und Herren, aber was ist der Preis, den wir dafür zahlen sollen und wollen? Das Argument, unbescholtene Bürgerinnen und Bürger hätten nichts zu befürchten, denn die Aufnahmen würden mit einer Datenbank verglichen, in der nur Bilder von Kriminellen gespeichert werden, zählt meines Erachtens nicht; zumal es auch Studien gibt, die deutlich gemacht haben, dass es Aufnahmen gegeben hat, bei denen es eine ganz hohe Fehlerzahl – also durchaus Betroffene, die völlig unschuldig gefilmt wurden – gab. Das ist nicht nur für die Betroffenen schlimm, sondern ist
auch eine zusätzliche Belastung für die Polizei, die sich nämlich darum kümmern muss.
Die automatische Gesichtserkennung dreht die Beweislast im öffentlichen Raum um. Es werden zunächst alle Bürgerinnen und Bürger gefilmt, egal, ob gegen sie etwas vorliegt oder nicht. Erst im zweiten Schritt erfolgt die Entlastung der unbescholtenen Bürger, oder eben auch nicht.
Damit ich richtig verstanden werde: Ich begrüße es, dass unsere Sicherheitsbehörden den Einsatz von Videotechnik für ihre Tätigkeit nutzen können. Eine Entwicklung – nämlich der anlasslose Einsatz von individuellen Gesichtserkennungssystemen –, wie sie die CDU fordert, passt aber nicht zu meinem Verständnis von Freiheit und Bürgerrechten.
Herr Herber, wo kommen wir denn hin, wenn Bürgerinnen und Bürger, die sich nichts zuschulden kommen lassen, im öffentlichen Raum anlasslos gefilmt oder per Software identifiziert werden? Das wäre ein Dammbruch, der mit der FDP nicht zu machen ist. Ein solch schwerer Schlag gegen die Bürgerrechte ist nicht zu verantworten. Deswegen lehne ich für die FDP-Fraktion den Einsatz von automatisierten Gesichtserkennungssystemen, wie von Ihnen in Ihrem Antrag gefordert, ab.
Ein solcher Einsatz passt nicht zu einer freiheitlichen Demokratie, wie wir sie Gott sei Dank haben. Das erinnert eher an Autokratien, die zugunsten der Sicherheit keine Freiheit mehr zulassen. Wir müssen immer darauf achten, dass wir die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit nicht verlieren. Sie sind auf dem Weg, sie zu verlieren.
Mit der uneingeschränkten Einführung dieser Systeme wäre der Weg frei für immer weiterreichendere Überwachungsszenarien von Parks, über den Straßenverkehr bis hin zu öffentlichen Einrichtungen, was letztlich auch eine Erfassung von unzähligen Bewegungsprofilen von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern zur Folge hätte. Allein ein solcher Gedanke ist nicht nur untragbar, sondern vor allem mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar.
Meine Damen und Herren, bei aller notwendigen Kontrolle: Ein gewisses Restrisiko wird immer bleiben. Das ist der Preis, den wir in einem freien Staat zahlen. Damit sollten wir lernen zu leben, anstatt immer mehr staatliche Überwachungssysteme zu fordern. Die FDP lehnt diesen Antrag daher ab.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss dem Kollegen Jens Guth absolut recht geben. Dass ausgerechnet die AfD politische Diskriminierung durch Hetzkampagnen anprangert,
ist ein Kuriosum. Das ist doch Ihre Kernkompetenz.
Es ist doch Ihr Markenkern, zu diskriminieren und auszugrenzen.
Aber sei es drum.
Unabhängig davon dürfen wir in der derzeitigen Situation, in der derzeitigen Diskussion um die Polizei eines nicht vergessen, das sollten wir uns immer alle vor Augen führen: Unsere Polizistinnen und Polizisten sind tagtäglich an vorderster Front für uns und unsere Sicherheit im Einsatz. Es ist eine anspruchsvolle und mitunter sehr gefährliche
Tätigkeit, die sie erfolgreich ausüben. Das sehe Gott sei Dank nicht nur ich so, meine Damen und Herren.
82 % der Menschen in der Bundesrepublik haben nach einer repräsentativen Umfrage von Infratest dimap großes oder gar sehr großes Vertrauen in die Arbeit der Polizei. Nur mit Unterstützung auf dieser breiten Basis ist gewährleistet, dass sich die Polizei den ständig größer werdenden sicherheitspolitischen Herausforderungen weiterhin stellen kann. Unsere Aufgabe als Politik ist es, dafür einen modernen Gesetzesraum zu geben.
Meine Damen und Herren, wir dürfen nicht unterschätzen, dass sich durch diese zusätzlichen neuen Herausforderungen an die Polizei und die wachsende Aversion einzelner Gruppen gegen die Polizei neue schwierige Stresssituationen für die Polizistinnen und Polizisten entwickeln, die unter Umständen zu Vorurteilen gegen und steigende Aggression innerhalb der Polizei führen können. Darauf müssen wir achten. Darum müssen wir uns kümmern.
Aber gerade deshalb ist es unglaublich wichtig, dass wir diese Diskussion versachlichen. Niemand hat etwas davon, wenn die Politik emotionale Debatten auf dem Rücken der Polizistinnen und Polizisten führt. Sorgen wir für die richtigen Strukturen. Das ist unsere Aufgabe als Parlament.
Meine Damen und Herren, der respektvolle Umgang mit der Polizei ist für mich indiskutabel. Auf die Rückendeckung der Freien Demokraten kann sich unsere Polizei selbstverständlich verlassen. Für diese stehe ich auch persönlich ausdrücklich ein.
Insgesamt hat die Ampelkoalition in dieser Legislaturperiode vieles getan zur weiteren Verbesserung bei der Polizei. Wir haben vieles auf den Weg gebracht. Wir haben die Schutzausrüstung verbessert. Wir haben zusätzliche wichtige Hilfsmittel wie Bodycam und Taser eingeführt. Wir haben ein zeitgemäßes Polizei- und Ordnungsrecht geschaffen.
Meine Damen und Herren, vor allem haben wir historisch höchste Einstellungsraten bei der Polizei. Jährlich 580 neue Einstellungen sprechen für sich. So sieht gute Politik für eine starke Polizei aus.
Meine Damen und Herren, klar ist auch, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Für diese Fälle gibt es ein bewährtes Rezept. Darüber sollten sich alle im Klaren sein. Keine Überhöhung durch emotionale Debatten, sondern konsequentes Handeln durch zügige und sachliche Aufklärungsarbeit. Lassen wir die zuständigen Institutionen objektiv an die Sache herangehen.
Sie agieren ausschließlich problem- und lösungsorientiert. Die einzelnen Fälle werden sorgfältig hinterfragt und aufgearbeitet, gegebenenfalls auch disziplinar- oder strafrechtlich gewürdigt.
Um in diesem Zusammenhang die Transparenz zu erhöhen, haben wir in Rheinland-Pfalz zum Beispiel die Beauftragte der Polizei installiert. Mit ihr haben sowohl Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, sich gegen polizeiliches Handeln zu wehren, aber auch Polizistinnen und Polizisten, die bei internen Schwierigkeiten der Hilfe bedürfen.
In die gleiche Richtung geht übrigens auch die Kennzeichnungspflicht unserer Beamtinnen und Beamten. Bei ihr handelt es sich um eine zusätzliche Maßnahme zur Transparenz, da die Identifikation der Beamtinnen und Beamten so deutlich verbessert worden ist.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir haben vieles getan. Darauf dürfen wir stolz sein, aber wir dürfen uns darauf nicht ausruhen. Mir liegt die Stärkung unserer Polizei am Herzen. Aber kehren wir zur Sacharbeit zurück und kommen unserer Aufgabe nach. Streiten wir über einen modernen Gesetzesrahmen und effiziente Strukturen. Emotion ist in unruhigen Zeiten ein schlechter Ratgeber.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe bereits heute Mittag im Rahmen der Aktuellen Debatte von ihr, unserer Bürgerbeauftragten Barbara Schleicher-Rothmund, gesprochen. Heute Mittag ging es um den Zusammenhang als Beauftragte der Landespolizei.
Aus ihrem Jahresbericht für das Jahr 2019 ergibt sich wiederum eindrücklich, welchen umfangreichen Tätigkeiten sie seit ihrem Amtsantritt 2018 nachgeht. Der Bericht zeigt wieder einmal, wie wichtig die Einführung eines bzw. in diesem Fall einer Bürgerbeauftragten des Landes RheinlandPfalz gewesen ist. Man kann an dieser Stelle durchaus noch einmal darauf hinweisen, dass Rheinland-Pfalz hier eine Vorreiterrolle eingenommen hat.
Bis heute haben noch nicht alle Bundesländer einen solchen Bürgerbeauftragten eingeführt. Frau SchleicherRothmund trägt maßgeblich dazu bei, dass auch in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung das Petitionsrecht als oftmals letzter Rettungsanker der Bürgerinnen und Bürger nicht in Vergessenheit gerät. Dazu trägt nicht unwesentlich die offensive und nach außen gerichtete Arbeit von Barbara Schleicher-Rothmund und ihrem Team bei. Das merkt man ganz deutlich wieder an der Form und Ausgestaltung dieses Berichts.
Meine Damen und Herren, ich bin fest davon überzeugt, dass nur mit dem Instrumentarium der Bürgerbeauftragten die Teilhabe unserer Bürgerinnen und Bürger an unserem Gemeinwesen gewährleistet werden kann und nur so die Anliegen gehört und bearbeitet werden können. Um einige Beispiele zu nennen: Es ist nicht verwunderlich, dass die meisten Eingaben aus dem Bereich des Justizvollzugs, dem der Rechtspflege und aus dem Ausländerrecht stammen. Es handelt sich bei diesen Bereichen schließlich um besonders grundrechtssensible Bereiche, die sich auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger extrem belastend auswirken können.
Die Bürgerbeauftragte ist aber auch in vielen anderen Bereichen unterstützend tätig. Wir haben einige Beispiele schon gehört. So zum Beispiel im Bereich von Bauen und Wohnen: In diesem Zusammenhang hat sich Frau Schleicher-Rothmund vor allem mit nicht erteilten Baugenehmigungen, Nachbareinwänden, drohenden Abrissverfügungen und Spielplätzen beschäftigt.
Besonders langwierig sind Petitionsverfahren oftmals in den Bereichen der Umwelt und der Landwirtschaft. Auch hier war unsere Bürgerbeauftragte erfolgreich tätig. Sie hat sich in diesem Zusammenhang unter anderem mit Lärmbelästigungen und mit dem Verkauf eines Wirtschaftsweges, der Jagd und dem Schornsteinfegerwesen beschäftigt.
Auch im Bereich des Straßenverkehrs waren Frau Schleicher-Rothmund und ihr Team besonders gefragt. So
hat sie sehr viel Kontakt zu Kfz-Zulassungsstellen gehabt und sich zudem um sämtliche Fragen rund um den ÖPNV gekümmert. Nicht zu unterschätzen ist auch der Einfluss der Bürgerbeauftragten in dem Bereich, der die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts betrifft. Hier gehen verständlicherweise sehr viele Eingaben ein. Die Bürgerinnen und Bürger suchen Hilfe bei der Grundsicherung im Alter oder bei Fragen zur Erwerbsminderung, der Ausbildungsförderung, der Eingliederungshilfe und der gesetzlichen Sozialversicherung.
Die Aufgaben, die unsere Bürgerbeauftragte täglich zu bewältigen hat, sind vielfältig und scheinen schier unendlich. Ich konnte eben nur einige wenige von ihnen nennen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle Barbara SchleicherRothmund meinen ganz besonderen Dank und meinen Respekt aussprechen. Das gleiche gilt für ihr Team und für ihren Stellvertreter Hermann Linn. Durch ihren unermüdlichen Einsatz und ihr hohes Arbeitspensum schafft sie es, sehr nah an den Bürgerinnen und Bürgern zu sein und ihrem Namen als Bürgerbeauftragte alle Ehre zu machen.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle wie meine Vorgängerinnen und Vorgänger bei dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Jörg Denninghoff, der seine Aufgabe seit einem Jahr wahrnimmt und das sehr gut in Nachfolge von Fredi Winter tut, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses bedanken. Es ist in der Tat so, dass der Petitionsausschuss der Ausschuss ist, in dem am wenigsten politisiert wird in dem Sinne, dass Fraktion, Politik und Partei im Vordergrund stehen.
Es geht um die Sache der Bürgerinnen und Bürger, die sehr ernsthaft und trotzdem in einem sehr kollegialen Miteinander bearbeitet wird. Herzlichen Dank dafür. Ich bin froh und dankbar, diesem Ausschuss anzugehören.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich kurzfassen. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet eine Reihe von Anpassungen und Regelungen, die wir als FDP begrüßen.
Es gibt zwei Änderungen, die ich besonders hervorheben möchte. Die erste ist eher technischer Natur. Seit November letzten Jahres haben nicht deutsche EU-Bürgerinnen und Bürger und Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum die Möglichkeit, eine Karte zum elektronischen Identitätsnachweis zu beantragen und zu nutzen. Sie können somit gegenüber Onlinediensten einfach und sicher die eigene Identität nachweisen.
Durch diese Neuregelung ist eine Änderung des Landesgesetzes zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes erforderlich geworden. Die dort geregelte sachliche Zuständigkeit der für Pass- und Personalausweisangelegenheiten zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde muss um die Zuständigkeit für die Karte zum elektronischen Identitätsnachweis erweitert werden.
Außerdem begrüße ich ganz im Gegensatz zu dem, was mein Vorredner gesagt hat, dass nun auch umwelt- und klimarelevante Gesichtspunkte im Reisekostenrecht berücksichtigt werden. Es ist kein Geheimnis, dass Flugreisen umweltschädlich sind. Es ist wichtig, dass bei der Anordnung oder
Genehmigung von Dienstreisen nun auch umwelt- und klimarelevante Aspekte berücksichtigt werden müssen.
Auch die vorgeschlagenen Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes können wir gerne mittragen. Ich unterstütze ausdrücklich die Aufwertung des Inspekteurs der Polizei.
Insgesamt haben wir keine Änderungswünsche und Vorschläge, die wir noch erörtern müssten. Wir beraten es noch im Innenausschuss. Wir können davon ausgehen, als FDP dem Gesetz zuzustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Neufassung dieses Vertrags ermöglicht weitgehende Umstrukturierungen der Unternehmensgruppe Provinzial Rheinland.
Damit stellen wir einen großen öffentlich-rechtlichen Versicherer in Rheinland-Pfalz neu und zukunftsfest auf. Darüber hinaus gewährleisten wir, dass die Provinzial wettbewerbsfähig bleibt und Arbeitsplätze von über 2.600 Beschäftigten in der Region gesichert sind. So werden wir in Rheinland-Pfalz auch in Zukunft einen zuverlässigen und seriösen Versicherer haben, der bereits im 19. Jahrhundert in Koblenz gegründet wurde.
Ferner garantiert dieses Gesetz, dass die Provinzial Rheinland Holding weiterhin ausschließlich öffentlich-rechtliche Gewährträger haben wird. So stellen wir sicher, dass das Unternehmen einerseits nach kaufmännischen Grundsätzen wirtschaften kann und andererseits darüber hinaus immer das Gemeinwohl im Blick behält. Deshalb wird der Hauptzweck von über 650 Geschäftsstellen in Trier, Köln, Düsseldorf und Koblenz auch zukünftig nicht die Erzielung von Gewinn, sondern vielmehr die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Versicherungsschutz bleiben.
Vor diesem Hintergrund unterstützen wir Freien Demokraten den Gesetzentwurf ausdrücklich.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach einer ersten Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes im Jahr 2017 legen wir heute einen weiteren Gesetzentwurf zum POG in dieser Legislaturperiode vor. Auch hier war für die FDP als Partei der Bürger- und Freiheitsrechte eine Ausgewogenheit zwischen den Bürger- und Freiheitsrechten und dem Anspruch auf Sicherheit ein wichtiger Aspekt.
Dieses Ansehen spiegelt sich insbesondere darin wider, dass die Polizei zukünftig erweiterte Befugnisse für ihre Arbeit erhält, gleichzeitig aber darauf geachtet wurde, die Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. Daher haben wir in sehr konstruktiver Weise in der Koalition und stets den vorgenannten Anspruch reflektierend ein Gesetz formuliert, das
die Sicherheit stärkt, ohne den Rechtsstaat zu vernachlässigen.
Meine Damen und Herren, wir leben in Rheinland-Pfalz in einem sicheren Land. Ich danke Wolfgang Schwarz, dass er das noch einmal sehr deutlich gemacht hat im Gegensatz zu dem, wie es andere hier sehen. Das hat die im März veröffentlichte Polizeistatistik erneut bewiesen. Dafür, dass Rheinland-Pfalz ein sicheres Land ist, gebührt unser Dank unseren Sicherheitsbehörden und den Polizistinnen und Polizisten, die tagtäglich herausragende Arbeit leisten. Diese Arbeit leisten sie, obwohl sie Anfeindungen körperlicher und verbaler Natur ausgesetzt sind, wie zuletzt die Vorkommnisse in Stuttgart am vergangenen Wochenende gezeigt haben.
Deshalb dürfen wir auch nicht bei der allgemeinen Sicherheitslage die Situation der Polizistinnen und Polizisten aus dem Auge verlieren. Wir haben ihnen gegenüber eine ganz besondere Fürsorgeverpflichtung; denn der Schutz derer, die uns schützen, muss uns ein besonderes Anliegen sein. Ich denke, darüber sind wir uns alle hier im Hause sehr einig.
Meine Damen und Herren, gleichzeitig dürfen wir die Augen nicht davor verschließen, dass die Sicherheitslage stets dynamisch ist und dies selbstverständlich auch für unser Land Rheinland-Pfalz gilt. Bedrohungen, insbesondere rechtsextremer und terroristischer Art, machen vor Landesgrenzen nicht halt. Extremisten nutzen Internetplattformen, um Hass und Hetze zu verbreiten. Dass Worten Taten folgen können, dokumentiert der Mord an Walter Lübcke.
Meine Damen und Herren, wir dürfen nicht nur Nichtrassisten sein, sondern – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten unseren Bundespräsidenten –: „Wir müssen Antirassisten sein!“ Meine Damen und Herren, dieser POG-Entwurf ist verfassungskonform, und Verfassungskonformität sollte uns allen im Hause natürlich die Grundvoraussetzung für eine gesetzliche Änderung sein. Deshalb war es uns ein besonderes Anliegen, dass wir mit dem Gesetz das Datenniveau der Sicherheitsbehörden optimieren und gleichzeitig die Grundlage schaffen, den Informationsaustausch zwischen den europäischen Sicherheitsbehörden, insbesondere auch zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, zu stärken. Das ist in § 58 des Entwurfs geregelt.
Dabei wahren wir das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen und achten die verfassungsrechtlich garantierte Verhältnismäßigkeit. Unserer Fürsorgepflicht gegenüber der Polizei kommen wir auch dadurch nach, dass eine Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst durchgeführt wird.
Ähnliches gilt für Personen, die selbstständige Dienstleistungen zur Unterstützung von Aufgaben der Polizei erbringen wollen oder als Ordnungsdienst für eine öffentliche Veranstaltung einer Behörde oder einer öffentlichen Stelle vorgesehen sind. Der Minister hat bereits darauf hingewiesen. Die Großveranstaltung, bei der es zu einem Problem
kam, war der Anlass für diese Änderung.
Mit gesetzlichen Regelungen für Gefahren und Gefahrenabwehrmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen, zu denen zum Beispiel die Vorlage eines Sicherheitskonzepts gehört, runden wir ein gelungenes Gesetz ab. Meine Damen und Herren, wir sind heute in der ersten Beratung. Es ist angesprochen worden, dass wir im Anschluss im Innenausschuss über eine mögliche Anhörung sprechen. Damit könnte ich mich gern zufriedengeben. Ich fände es gut, wenn wir noch einmal darüber diskutieren. Ich freue mich auf die weiteren Diskussionen im Innenausschuss in einer Anhörung und in einer nächsten Plenarbefassung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie ist in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens quasi zum Digitalisierungsbeschleuniger geworden. Der Landtag hat bereits in seiner jüngsten Sitzungswoche neue Regelungen für kommunale Parlamente verabschiedet. Diese können nun im Umlaufverfahren per Videokonferenz oder Telefonschalte Beschlüsse fassen. Das war ein wichtiger Beschluss, um die Arbeit in den Bezirks- und Kreistagen, Verbandsgemeinde-, Stadt- und Gemeinderäten flexibler und ohne Präsenz gestalten zu können. Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, dass ich hier zum Ausdruck bringe, ich hoffe, dass das, was jetzt möglich ist, in den Kommunen auch wahrgenommen wird.
Mit der angestrebten Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes wenden wir dieses Prinzip auch auf die Personalvertretungen an. Wir Parlamentsmitglieder haben in den vergangenen Wochen selbst feststellen können, dass der Sitzungsbetrieb im kleineren Kreis der Ausschüsse auch per Videokonferenz fortgeführt werden kann. Auch wenn einmal eine Katze durch das Bild läuft oder sich im Hintergrund der Nachwuchs meldet, ist dies eine pragmatische und zeitgemäße Lösung. Um ehrlich zu sein, ist sie im digitalen Zeitalter vielleicht schon längst überfällig.
Auch für das Landespersonalvertretungsgesetz ist der Gesetzentwurf bis einschließlich März 2021 befristet. Für die FDP-Fraktion wünsche ich mir, dass wir die Zeit bis dahin für eine Evaluation nutzen. Vielleicht können wir auch unbefristete Regelungen diskutieren, die uns eine digitale Arbeit in den Parlamenten und in den Personalvertretungen möglich machen.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine logische Konsequenz infolge der jüngsten Entscheidungen des Landtags. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gerne noch einmal auf den eigentlichen Anlass dieses Antrags zurückkommen. Das war der Equal Pay Day. Ich möchte mich deswegen mit der Materie besonders auseinandersetzen. Ich kann Ihnen versprechen, es kommt eine völlig andere Sichtweise heraus als bei dem, was die Kollegin von der AfD gerade vorgetragen hat. Man hat das Gefühl, die AfD hat mit solchen Themen nichts zu tun. Das findet alles nicht statt. Wir sehen das anders.
Meine Damen und Herren, wenn wir über den sogenannten Gender Pay Gap sprechen, gibt es dazu unterschiedliche Berechnungen. Ich möchte den Blick auf den sogenannte bereinigten Gender Pay Gap richten.
Der Errechnung liegt eine Methodik zugrunde, die sehr treffend den Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern deutlich macht. Sie bildet statistisch konstruierte Zwillinge, also Frauen und Männer mit vergleichbaren Eigenschaften und vergleichbarer Vita. Anhand dieser Zwillinge, die sich nur im Geschlecht unterscheiden, tut sich nach den Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft eine Lücke von 2 %, nach dem Statistischen Bundesamt von 6 % auf. Die Differenz der Ergebnisse resultiert vor allem aus unterschiedlichen Datengrundlagen.
Meine Damen und Herren, klar wird aber, es gibt diese Lücke. Sie wird auch von wirtschaftsnahen Instituten beziffert. Das heißt, Gesellschaft, Wirtschaft und Politik müssen schauen, was dahintersteckt und darüber diskutieren. Die Lohnlücke ist nicht unmittelbar, nicht direkt und nicht ausschließlich mit Diskriminierung gleichzusetzen. Sie spielt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine Rolle, aber auch Risikobereitschaft und Verhandlungsgeschick, zwei Eigenschaften, die in klassischen Rollenbildern eher Männern zugeschrieben werden.
Für diesen Bereich fehlt es bis zu einem seriösen Ergebnis noch an geeigneten Daten und entsprechender Forschung. Aber genau deshalb haben wir heute diesen Antrag vorgelegt. Er beschäftigt sich nämlich mit diesen Rollenbildern. Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung mit einer Vielzahl an Maßnahmen diese Rollenbilder aufzubrechen versucht.
Für uns Freie Demokraten steht immer die oder der Einzelne mit ihren oder seinen individuellen Eigenschaften im Vordergrund und nicht das Kollektiv, das klassische Rollenbilder tradiert und Stereotype aufrechterhält. Wir begrüßen deshalb die gute Arbeit der Landesregierung in diesem Bereich.
Meine Damen und Herren, wir wollen auch an die Datengrundlage heran. Um sich fundiert über Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern unterhalten zu können, brauchen wir entsprechende Analysen. Deshalb ist es der richtige Schritt, dass wir gemeinsam mit dem Statistischen Landesamt einen detaillierten Überblick über die Situation des Gender Pay Gap in Rheinland-Pfalz erarbeiten wollen.
Wichtig ist mir, dass wir in dieser Debatte nicht vorschnell urteilen. Es geht mir auch um Anerkennung. Ich will herausstellen, dass sich in den vergangenen Jahren sowohl in der freien Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst extrem
viel in Sachen Gleichstellung getan hat. Ein kluges Diversity Management gehört heute ganz selbstverständlich zur modernen Arbeitswelt. Es verwundert mich deshalb nicht, dass sich das an Mitarbeitenden größte Unternehmen in Rheinland-Pfalz, ein Chemiekonzern in Ludwigshafen, in der Initiative Chefsache engagiert. Die Initiative ist ein Netzwerk von Führungskräften aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlichem Sektor und Medien, das sich für die Chancengleichheit von Frauen und Männern in Toppositionen einsetzt.