Protokoll der Sitzung vom 16.02.2017

und sich klar dafür ausgesprochen hat, dass sie keine weiteren Räumlichkeiten an die AfD vergeben möchte. Die Maritim-Hotelkette möchte sich damit positionieren als ein weltoffener und internationaler Konzern und distanziert sich von menschenfeindlichen, diskriminierenden Haltungen von Höcke und der AfD. Das ist ihr gutes Recht als Konzern.

Es steht jedem Eigentümer frei, mit wem er privatrechtliche Verträge über die Vermietung von Räumlichkeiten abschließen möchte. Dem Eigentümer steht das Hausrecht über sein Eigentum zu. Wollen Sie das Hausrecht und das Recht auf Eigentum etwa infrage stellen? Das ist sicherlich eine sehr interessante Position für alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Rheinland-Pfalz.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Mit Versammlungsfreiheit hat das wirklich überhaupt nichts zu tun. Die Versammlungsfreiheit schützt die kollektive Meinungskundgabe, die für einen freiheitlich-demokratischen Staat konstituierend ist. Versammlungen sind örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen zu gemeinschaftlicher, auf die Teilhabe an öffentlicher Meinungsbildung gerichteter Erörterung oder Kundgebung. Dies schützt Artikel 8 des Grundgesetzes. Die Versammlungsfreiheit wird nicht im Geringsten dadurch eingeschränkt, dass man sich nicht beliebig in fremden privaten Räumen treffen kann.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Für die Landesregierung spricht nun Herr Staatsminister Lewentz.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst den Kolleginnen Frau KohnleGros, Frau Becker und Frau Schellhammer sowie Herrn Sippel herzlich danken. Sie haben mir aus dem Herzen gesprochen. Wenn auch Herr Dr. Braun gerade hinausgeht, möchte ich auch ihm dafür danken, dass er versucht hat, die Zwischenrufe sozusagen akustisch zu übersetzen, die bei uns hier vorne nicht richtig angekommen sind; denn diese Zwischenrufe lassen einen diese Debatte sehr genau einordnen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn die Überschrift dieser Aktuellen Debatte lautet: „Fortwährende Einschränkungen der Versammlungsfreiheit“, dann kann ich Ihnen nur sagen, diese Aneinanderreihung von Worthülsen, die Sie praktiziert haben, die Krokodilstränen, die Sie vergossen haben, haben das jedenfalls an keiner Stelle bestätigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kenne Ihre Veranstaltungen sehr genau, und sie werden rechtsstaatlich einwandfrei begleitet – das ist doch wohl vollkommen klar – durch die Genehmigungsbehörden und durch die Polizei. Ich kenne kein Beispiel, wo Sie den Genehmigungsbehörden oder der Polizei glaubhaft in Abrede stellen könnten, dass dies rechtsstaatlich nicht einwandfrei gelaufen ist.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie führen die falsche Debatte!)

Herr Paul, wenn Sie wie in der letzten Sitzung an die Adresse der Kollegen der CDU rufen, dass die Toten von Berlin die Toten von Angela Merkel seien, dürfen Sie sich nicht wundern, dass man dagegen demonstrierend auf die Straße geht. Darüber dürfen Sie sich doch nicht wundern, das ist doch selbstverständlich.

(Beifall der SPD, der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Herr Junge, es hat eine Zeit lang gedauert; aber Sie haben sich dann doch sehr eindeutig zu Herrn Höcke geäußert. Aber er gehört zum AfD-Führungspersonal. Er spricht nach wie vor im Namen der AfD, und was er spricht, treibt die Menschen ebenfalls erbost auf die Straße. Darüber darf man sich auch nicht wundern. Auch das gehört zu der Wahrheit dazu.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Aber dazu fehlt der Mut!)

Aus Sicht des Innenministers darf ich Ihnen sagen, abgeleitet vom Grundgesetz über die Landesgesetze bis hin zu den Vorschriften, die die Städte sich selbst gegeben haben, diese Rechtsvorschriften werden eingehalten. Sie können die entsprechenden Anträge stellen. Wenn Sie das Gefühl hätten, dass eine staatliche Institution Sie ungerecht behandelt, gibt es die Verwaltungsgerichte. Diese Wege können Sie gehen. Aber ich kenne kein Beispiel, das Sie an dieser Stelle eingebracht haben, dass eine rheinland-pfälzische Genehmigungsbehörde einen Fehler

gemacht hätte.

(Beifall der SPD, der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Für die AfD-Fraktion spricht Herr Kollege Junge.

Meine Damen und Herren! Dass Sie diese Debatte benutzen, um eigentlich einen Gegenschlag auszuführen, das war uns schon klar. Nur, eines ist doch völlig richtig, und das möchte ich einmal ganz deutlich sagen.

Wir haben uns noch gestern über Anstand und angemessenen Umgang unterhalten, und es ist einfach nicht anständig, wenn der politische Gegner

(Zuruf des Abg. Alexander Schweitzer, SPD)

durch die Beeinflussung von Gaststättenbetreibern und Gaststättenunterhaltern extrem unter Druck gesetzt wird und damit die Versammlungsfreiheit – wenn auch nicht direkt, aber doch indirekt – beeinflusst wird. Das ist so.

(Beifall der AfD)

Die Gastwirte sagen uns: Wir sind gerne bereit, euch aufzunehmen. Ihr seid anständige Leute, und es gab noch nie ein Problem. Es gab noch nie ein Problem. Wir haben noch kein Problem verursacht. Aber das Problem besteht darin, dass dazu aufgerufen wird, diese Veranstaltungen massiv zu stören, und dann haben die Gastwirte Angst um ihr Eigentum.

(Zurufe von der AfD: So ist es, ja, so ist es!)

Das können wir auch nachvollziehen, aber das ist doch eine Beeinflussung. Sie können das doch nicht einfach in Abrede stellen. Das ist so.

(Beifall der AfD – Abg. Christian Baldauf, CDU: Aber wenn es so ist, dann gehen Sie doch vor Gericht!)

Erst gestern, am 15. Februar, haben wir eine Absage des Jugendforums erhalten. Das Jugendforum bietet grundsätzlich eine gute Möglichkeit für Jugendliche, mit Parteien in Diskussion treten zu können. Die AfD wurde eingeladen, wir haben die Einladung angenommen, aber die Organisatoren schreiben uns: „Allerdings muss das für morgen, Donnerstag, den 16. Februar, geplante Jugendforum leider ausfallen. Die potenzielle Präsenz von eventuell auch gewaltbereiten Gegendemonstrationen lässt eine adäquate Abschätzung der Sicherheitsrisiken nicht zu.“ Ja, das liegt aber nicht an uns, sondern das liegt an denen, die sagen, das sind die Üblen, und gegen die müsst ihr vorgehen. Das ist Gewalt.

(Beifall der AfD – Abg. Joachim Paul, AfD: Genau richtig! – Abg. Matthias Joa, AfD: Das sind die Zustände in diesem Land!)

Glauben Sie mir, ich bin absolut friedlich zu Wahlkampfveranstaltungen auch in Trier gegangen. Dort sind schon im Vorfeld Hakenkreuze an die Wand geschmiert worden, und es sind Scheiben eingeworfen worden. Das ist nicht in Ordnung, Herr Braun, und das werden Sie auch nicht gut finden.

(Glocke der Präsidentin)

Wenn man als Parlamentarier persönlich angegriffen wird – Sie haben sich sehr früh dazu geäußert –, dann ist das eben eine klare Beeinflussung, und dabei machen Sie auf der linken Seite gerade mit. Sie rufen auf zu Gegendemonstrationen.

(Glocke der Präsidentin)

Ein letztes Wort, Frau Präsidentin.

Nein, der Vorwurf geht nicht an staatliche Stellen. Die Polizeikräfte haben ihre Aufgabe immer gut erledigt.

(Beifall der AfD – Glocke der Präsidentin – Abg. Christian Baldauf, CDU: Aber an wen denn dann? An wen geht der Vorwurf?)

Herr Junge, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Kollege Dr. Braun.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

(Unruhe im Hause)

Herr Dr. Braun hat das Wort.

Herr Junge, Sie haben eben proklamiert, dass Sie anständige Leute seien.

Herr Junge, hören Sie mir zu?

Herr Paul, Mitglied Ihrer Fraktion, hat eben dazwischengerufen, dass Frau Schellhammer die Pressesprecherin der Antifa sei. Entweder er zieht das jetzt zurück, oder ich stelle fest, Sie sind keine anständigen Leute, Sie sind Verleumder. Sie sind Verleumder, in Ihrer Fraktion sitzen Verleumder,

(Zurufe von der AfD – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Frau Präsidentin, er hat von Verleumder gesprochen, das muss gerügt werden!)

und ich bitte Sie als Fraktionsvorsitzender, dafür zu sorgen, dass diese Verleumder aus Ihrer Fraktion ausgeschlossen

werden, oder dass eben insbesondere – – –

(Glocke der Präsidentin)

Herr Dr. Braun, es ist auch nicht zulässig, dass Sie jemanden direkt als Verleumder ansprechen.

Natürlich ist es zulässig.

Das ist auch eine Form von persönlicher Beleidigung.