Pia Schellhammer

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........................ 7687, 7693 Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD:....... 7688, 7695 Abg. Ellen Demuth, CDU:............ 7689, 7694 Abg. Dr. Timo Böhme, AfD:........... 7690, 7694 Abg. Thomas Roth, FDP:............ 7691 Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz: 7692
Fatale Konsequenzen: Machtanspruch des politischen Islam gefährdet Freiheit und Rechtsstaat in unserem Land und Westeuropa auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/13589 –........... 7695
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte über eine junge Koblenzerin reden, eine unendlich engagierte Frau und erfolgreiche Unternehmerin. Sie wurde vor 30 Jahren in Rheinland-Pfalz geboren. Ihre Mutter kommt aus Indien. Sie ist Transgender und steht mitten in der Geschlechtsangleichung voller Hoffnung, aber auch voller Sorge. Die Diskriminierung ist in ihrem Leben ein stetiger Begleiter.
Aber nicht die Diskriminierung ist das Schlimmste für sie, das Schlimmste ist die ständige Angst davor, ausgegrenzt, angepöbelt oder gar angegriffen zu werden wegen ihrer indischen Abstammung und damit wegen ihrer Hautfarbe, weil sie Transgender ist oder weil sie eine Frau ist. Diese
Form von Diskriminierung nennt man Mehrfachdiskriminierung.
In Rheinland-Pfalz steigen die Fallzahlen bei der Beschwerdestelle der Antidiskriminierungsstelle des Landes. Die Zahl der rechtsmotivierten Straftaten steigt. Das ist auch alarmierend. Eine Anfrage Anfang des Jahres von uns hat gezeigt, auch die Zahlen bei der Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt steigen. Sie haben sich in einem Jahr fast verdreifacht.
Deshalb ist es wichtig und begrüße ich es ausdrücklich, dass es in Rheinland-Pfalz ein starkes Bündnis für Vielfalt, Toleranz und Gleichheit gibt. Viele Menschen stehen zusammen gegen Rassismus und gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.
Mit dem Landesaktionsplan hat Ministerin Anne Spiegel mit mehr als 80 Organisationen, Institutionen und Vereinen ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis geschmiedet, das Ziele und Strategien gemeinsam für Vielfalt, Toleranz und Gleichheit in diesem Bundesland entwickelt hat. Ich danke allen Beteiligten, die in einem langen Prozess miteinander diskutiert und Ziele und Strategien zur Erstellung des Landesaktionsplans entwickelt haben. Das war ein wichtiger Schritt. Vielen Dank für diesen Prozess.
Ich begrüße besonders, dass dieser Aktionsplan die Betroffenen von Diskriminierung in den Fokus rückt. Aus ihrer Expertise zu lernen und sie zu empowern, ist ein wichtiger Ansatz. Die Angebote sollen die Betroffenen befähigen, sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen, sie nicht weiter zu ertragen. Damit werden sie nicht weiter zum Opfer von Diskriminierung, sondern sie werden aktiv. Sie handeln gemeinsam. Verstöße gegen Menschenrechte haben tatsächliche Konsequenzen.
Er ist nicht nur eine leere Worthülse, nein, dieser Landesaktionsplan ist unterlegt mit Geld. Im Haushaltsentwurf 2021 ist mehr als 1 Million Euro vorgesehen. Das ist aus grüner Sicht ein wichtiger Schritt – das begrüßen wir im Gesetzentwurf sehr – für die Gesellschaft hier in Rheinland-Pfalz für Gleichwertigkeit und Vielfalt. Dort wird Kompetenzaufbau an den Tag gelegt. Dort werden diversitätsorientierte Maßnahmen umgesetzt. Dazu braucht man finanzielle Ressourcen.
Der Landesaktionsplan hat drei Leitziele: gelebte Kultur der Gleichwertigkeit, Diskriminierungsschutz in allen Lebensbereichen und gewaltfreies Leben. Das sind Leitziele, denen sich meine Fraktion vollumfänglich anschließen kann.
Um diese Leitziele umzusetzen, sieht der Landesaktionsplan 29 Maßnahmen vor. Social Media-Workshops, neue Fördermöglichkeiten, den Aufbau von Arbeitsstrukturen, weitere Fachtagungen oder Planspiele, all das soll umgesetzt werden, damit wir diesen Leitzielen in RheinlandPfalz ein Stück näher kommen.
Ich möchte eine der Maßnahmen besonders betonen. Das ist das Programm gegen Solidarität, Hass und Gewalt im Netz. Wir alle erleben es, der Ton im Netz ist rauer geworden. Viele Betroffene von Gewalt im Netz brauchen eine Anlaufstelle. Diese Anlaufstelle soll endlich in RheinlandPfalz geschaffen werden. Das ist ein wichtiger Plan, damit die Personen, die von Diskriminierung im Netz betroffen sind, nicht alleine gelassen werden.
Warum ist das wichtig? Ich möchte betonen, warum es wichtig ist, dass wir etwas gegen Diskriminierung machen. Diskriminierungen oder Mehrfachdiskriminierung führen dazu, dass Betroffenen massiv Steine in den Weg gelegt werden, beispielsweise bei der Wohnungs- oder Jobsuche. Diskriminierung hat wirtschaftliche und gesundheitliche Folgen für die Betroffenen. Diskriminierung mindert das Lebensglück von Menschen.
Diskriminierung ist nicht nur gegen eine Person gerichtet. Diskriminierung ist immer gegen uns alle gerichtet, gegen unsere vielfältige Gesellschaft, gegen unsere Demokratie. Die Bekämpfung von Rassismus und allen Formen von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und der noch wenig erforschtem Mehrfachdiskriminierung ist eine grundlegende Aufgabe unseres Staates. Deswegen ist es gut, dass unser Vielfaltsministerium eine tolle Grundlage gelegt hat.
Wir Grüne haben im Koalitionsvertrag für diesen Landesaktionsplan gekämpft. Wir haben mit der engagierten Zivilgesellschaft in Rheinland-Pfalz intensiv über Maßnahmen diskutiert. Das Ministerium hat aus diesen wirklich tollen Ideen, die dort gesammelt worden sind, einen Landesaktionsplan gegen Rassismus und gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit geschmiedet. Das ist gut so.
Wir dürfen denjenigen keinen Raum geben, die unsere Gesellschaft spalten und Menschen gegeneinander aufbringen wollen. Wir wollen nicht, dass die junge Koblenzerin mit indischer Abstammung und Transgender weiter vor Diskriminierung Angst haben muss. Wir wollen, dass sie als Unternehmerin und als engagierte Frau in Koblenz ohne diese Angst vor Diskriminierung wirken kann.
Wir bauen darauf – dafür ist der Landesaktionsplan ein wichtiger Baustein –, dass unsere Gesellschaft immer offener wird, dass die Gesellschaft ohne Vorurteile miteinander umgeht. Wir wollen, dass alle Menschen in ihrer Ganzheit in Rheinland-Pfalz frei leben können, frei von Diskriminierung, und sich entfalten können.
Danke.
Danke, Herr Präsident. – Ich glaube, die Debatte hat eine Sache gezeigt: dass es richtig war, den Landesaktionsplan heute zum Thema zu machen, weil wir ein breites Zusam
menstehen von Demokratinnen und Demokraten zu diesem Thema hier erlebt haben. Ich freue mich sehr über die Äußerungen, die Frau Rauschkolb, Frau Demuth und auch Herr Roth dazu getätigt haben. Wir haben heute gemeinsam Haltung gezeigt.
Ich glaube, es war wichtig, sich diese ganze Kette von Vorurteilen zu vergegenwärtigen, die im Kopf beginnen, die im Netz gepostet werden, bis hin zur Gewalttat, um zu betonen, dass Vorurteile auch zu solchen Gewalttaten führen und es nicht nur bei einem Online-Hassposting bleibt.
Ich bin dankbar, dass Frau Kollegin Demuth es aufgezeigt hat. Natürlich ist die eine Komponente die Frage der Strafverfolgung. Als Innenpolitikerin stehe ich oft hier vorne und spreche darüber, was wir tun können. Umso wichtiger ist, über das zu sprechen, was wir präventiv machen können. Es ist wichtig zu wissen, was wir präventiv machen können, damit solche Vorurteile nicht entstehen, und was wir machen können, um Betroffene zu unterstützen, abseits von der Strafverfolgung, die selbstverständlich auch wichtig ist. Deswegen war ich dankbar, dass das in der Debatte eine Rolle gespielt hat.
Eines hat die Debatte ganz klar gezeigt – deshalb habe ich mich noch einmal gemeldet –: Wenn wir wirklich solche Vorurteile und solchen Hass angehen wollen, dann müssen wir verstehen, wie sie entstehen. Es war bezeichnend, dass der Vertreter der AfD nicht wusste, was der Begriff „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ bedeutet. Das ist in der Forschung der Forschungsansatz und der feststehende Begriff, der uns sagt, wie Hass entsteht, wie Extremismus entsteht, wie Demokratiefeindlichkeit entsteht.
Es ist die Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, die mit pauschalen Vorurteilen im Kopf beginnt und tatsächlich dann zu einer demokratiefeindlichen und gewalttätigen Einstellung wird. Es ist klar, dass Sie das nicht verstehen wollen. Es ist auch klar, dass Sie diese Prävention nicht wollen, weil Sie mit solchen pauschalen Vorurteilen arbeiten.
Das ist der Nährboden, auf dem rechtsextreme Ideologien entstehen. Dann ist es selbstverständlich, dass Sie sich in dem Bereich der präventiven Ansätze nicht auskennen. Die AfD möchte nicht, dass wir uns darum bemühen, dass Vorurteile abgebaut werden.
Sie haben gesagt, das Strafrecht sei ausreichend. Nein, es ist eben nicht ausreichend. Sie haben ein Wertefundament eingefordert. Ich glaube, die Redebeiträge haben sehr klar gezeigt, wir haben ein Wertefundament.
Das ist unser Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantastbar. – Es fordert uns als Staat auf zu handeln, nicht nur bei der Strafverfolgung, sondern auch bei der Prävention.
Deswegen ist dieser Landesaktionsplan ein wichtiger Schritt. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wir kämpfen dafür, dass wir mit Prävention dahin gehend arbeiten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Anfang Oktober eine Messerattacke auf ein schwules Paar aus NRW in der Dresdner Altstadt, Mitte und Ende Oktober Enthauptungen in Paris und Nizza, und wir haben mit Wien gebangt, als die ersten Nachrichten über die Schüsse vor einer Synagoge über den Ticker gelaufen sind. Diese islamistisch motivierten Anschläge führen uns vor Augen, dass wir weiterhin wachsam gegenüber dem islamistischen Terror sein müssen.
Wenn wir einen Blick in den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 werfen, dann wird dort ganz klar gesagt, dass es weiter eine hohe abstrakte Gefährdung durch den internationalen, islamistisch motivierten Terrorismus gibt.
In Rheinland-Pfalz haben wir rund 650 Personen – im Vergleich sind die gleich geblieben –, die wir dem islamistischen Spektrum zuordnen können, darunter 65 Personen gewaltorientiert. Die Zahl ist ebenfalls gleich geblieben. Dem salafistischen Spektrum können wir 230 Personen zuordnen.
Hier in Rheinland-Pfalz haben wir den Verfassungsschutz umfangreich reformiert. Er kann künftig noch genauer hinschauen. Das ist sehr wichtig, um auch dieses Spektrum beobachten zu können. Wir stellen im neuen Haushalt für das Jahr 2021 entsprechende Mittel zur Verfügung, damit der Verfassungsschutz wirkmächtig in Rheinland-Pfalz sein wird. Für eine bessere Beobachtung haben wir also die Grundlage gelegt.
Auch unsere Polizei ist sowohl was die Einsatzplanung bei Terroranschlägen als auch die Sensibilisierung, da genau hinzuschauen, anbelangt, gut aufgestellt.
Auch die Grünen haben bundesweit auf die Anschläge reagiert, die Gegenstand der Debatte sind. Es wurde in einem Papier unseres Bundesvorsitzenden gemeinsam mit unserer innenpolitischen Sprecherin gefordert, dass Gefährder bundesweit wesentlich konsequenter und engmaschiger beobachtet werden, erlassene Haftbefehle vollstreckt werden, aber auch, dass einschlägig salafistische Vereine konsequent verboten und verdächtige Geldflüsse stärker kontrolliert werden. Das sind Dinge, die wir bundesweit machen können und die intensiviert werden sollen. Ein Tabu, über den Islamismus zu sprechen – was eben vorgeworfen wurde –, kann ich nicht sehen. Auch wir Grüne haben sehr klare Vorschläge unterbreitet, dass wir konsequent dagegen vorgehen.
Wir gehen in Rheinland-Pfalz auch in Bezug auf die Prävention konsequent vor. Wir haben die Beratungsstelle Salam gegen islamistische Radikalisierung in Rheinland-Pfalz. Das ist eine Beratungsstelle, die ein wichtiger Baustein für die
Gewaltprävention in diesem Bereich ist, damit Deradikalisierung stattfindet und junge Menschen eine Anlaufstelle haben, die sich möglicherweise radikalisieren. Es können sich aber auch Angehörige und Lehrkräfte an sie wenden, wenn sie Rat suchen. Auch hierfür sind für das Jahr 2021 Mittel im hohen sechsstelligen Bereich veranschlagt.
Sehr wichtig ist – das ist auch in der Debatte angesprochen worden –, wir benötigen in Deutschland einen deutschen Islam. Deswegen ist der Islamunterricht in deutscher Sprache sehr, sehr wichtig.
Der wichtige Schritt der Imamausbildung ist an den Start gegangen. Das ist von Frau Kollegin Becker schon betont worden. Wir benötigen in Deutschland einen deutschen Islam, eine Diskussion, die hier stattfindet; denn ein wesentlicher Punkt ist – den vergessen wir immer, wenn wir über Radikalisierung sprechen –, dass die Islamfeindlichkeit, die es in bestimmten Teilen unserer Gesellschaft und leider auch hier im Parlament gibt, zu einer Radikalisierung führt. Die Islamfeindlichkeit ist in Deutschland leider gestiegen.
Wenn ich mir die Zahlen aus dem Jahr 2014 ansehe, waren es 17 %, während es im Jahr 2018 schon 19 % waren. Diese Zahl zur Islamfeindlichkeit in unserer Gesellschaft steigt leider weiter an.
Das sind natürlich korrespondierende Säulen. Wenn ich mich von einer Gesellschaft abgelehnt fühle, dann ziehe ich mich zurück, dann radikalisiere ich mich. Das ist eine wirklich bedenkliche Entwicklung.
Wenn wir in den Verfassungsschutzbericht für RheinlandPfalz schauen, wird dort zum Beispiel zur Jugendorganisation der Jungen Alternativen sehr klar gesagt, sie ist migrations- und islamfeindlich. Auch Aussagen, die wir von der AfD in diesem Plenum gehört haben, zeigen eine pauschale Abwertung der Religion an sich. Es wird geleugnet, dass der Islam überhaupt zu unserem Verständnis eines demokratischen Rechtssaats passt. Das sind genau die Aussagen.
Herr Paul hat sich eben in seiner Rede sehr wachsweich gegeben, aber diese Rede soll nicht davon ablenken, welch eine pauschale Ablehnung des Islams und der 200.000 Musliminnen und Muslime immer wieder aus dieser Richtung kommt und dass Sie mit Ihrer Islamfeindlichkeit dazu beitragen, dass sich Menschen radikalisieren. Das soll selbstverständlich auch Gegenstand dieser Debatte sein.
........................ 7649 Malu Dreyer, Ministerpräsidentin:...... 7650
Fachkräftesicherung in Zeiten von Corona – Jungen Menschen und Unternehmen Perspektiven bieten auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 17/13597 –........... 7653
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Schnelles Internet ist unabdingbar für kulturelle und soziale Teilhabe, für Bildung, Wissenschaft, Forschung und für unsere Wirtschaft. Ich bin froh, dass inzwischen
keiner mehr infrage stellt, dass wir für dieses schnelle Internet leistungsfähige Glasfaserinfrastruktur brauchen. Ich erinnere mich noch an Diskussionen, ob Vectoring möglicherweise die Lösung für die Zukunft sein könnte.
Diese Diskussion haben wir zum Glück hinter uns gelassen.
Das Ziel ist ganz klar, dass wir Glasfaser flächendeckend in Rheinland-Pfalz bis in die Gebäude haben wollen. Für uns steht fest, dass wir in Rheinland-Pfalz Glasfaser an jeder Milchkanne brauchen. Ich möchte in Richtung Bund hinzufügen, wir brauchen auch 5G an jeder Milchkanne.
Wir befinden uns also mitten in einem Infrastrukturwechsel. Ich möchte einmal skizzieren, was in den letzten Jahren gelaufen ist. Ich nutze dafür noch die Marke mit 50 Mbit/s, wohlwissend, dass wir eigentlich in Richtung Gigabit unterwegs sind. Ich glaube aber, wenn wir uns die Zahlen und die Entwicklung anschauen, sehen wir, wie rasant der Ausbau in Rheinland-Pfalz voranschreitet.
Wenn wir im Jahr 2011 noch bei der Marke 50 Mbit/s pro Haushalt bei einer Versorgung von 27 % lagen, sind wir knapp 10 Jahre später, 2019, bereits bei 90,1 %. Die Zuwachsrate beträgt 83,3 %. Mit dieser Zuwachsrate sind wir auf Platz 2 im Ländervergleich.
Nun kann man sagen, natürlich hat Rheinland-Pfalz auch einiges aufzuholen. Definitiv. Es ist aber wichtig – das sage ich auch in Richtung Opposition – zu sehen, was sich hier bewegt. Gemeinsam mit dem Land und den Kommunen sind wir im rasanten Zubau.
Man kann jetzt fragen: Gibt es diesen Zubau möglicherweise nur in den Städten? Suchen sich die Anbieter möglicherweise nur die Kirschen heraus? Nein, es ist auch so, dass die Versorgung im ländlichen Raum eine entsprechende dynamische Entwicklung hat. Die Verfügbarkeit im Jahr 2011 mit 50 Mbit/s lag bei 6,7 %, und jetzt haben wir 72,4 %, also eine Steigerung von 65 % im ländlichen Raum.
Das ist eine gute Entwicklung, aber sie stellt uns natürlich noch nicht zufrieden. Das ist ganz klar. Wir müssen weg von Kupfer hin zu Glasfaser, und zwar bis zu den Gebäuden. Diese Grundsatzentscheidung haben wir bereits im Jahr 2015 getroffen, die Grundsatzentscheidung, dass wir auch als Land nur noch Geld in die Hand nehmen, wenn Glasfaser verlegt wird. Das ist ganz wichtig. Dafür sind 12.482 km Glasfaser vonnöten. Das ist schon eine relativ große Strecke. Wir wollen aber auf dieser Strecke vorankommen, wir wollen in die Gigabit-Gesellschaft.
Wir verlassen die Zielmarke 50 Mbit/s und wollen eine flächendeckende Gigabit-Struktur für Rheinland-Pfalz. Das ist ein großes Anliegen meiner Fraktion. Wir haben es in diesem Jahr gesehen. Wir alle wollten Videokonferenzen machen. Nicht nur im Abgeordnetenhaus standen dem manchmal technische Schwierigkeiten entgegen.
Wir alle wollen neue technische Entwicklungen im Land ermöglichen. Deswegen brauchen wir eine deutlich, deutlich stärkere leistungsfähige Infrastruktur auch im Bereich Gigabit.
Derzeit ist es so, wenn wir uns die aktuellen Zahlen anschauen, dass nach dem Breitbandatlas des Bundes 43,1 % der Haushalte in Rheinland-Pfalz über Gigabit-Bandbreiten verfügen. Das ist noch nicht genug. Zwar hat damit jeder zweite Haushalt potenziellen Zugang, aber das reicht natürlich noch nicht aus.
Rheinland-Pfalz wird zu einer Gigabit-Gesellschaft. Dafür nehmen wir die entsprechenden Mittel in die Hand. Wir wollen aber natürlich auch hier weiter mit dem Bund voranschreiten, mit der Förderung, die die Landkreise derzeit bekommen – auch der Landkreis, in dem ich im Kreistag sitze, Mainz-Bingen, profitiert von der Förderung –, mit der Glasfaserversorgung direkt zu den Gebäuden. Wir brauchen natürlich eine weitere Kraftanstrengung gemeinsam mit dem Bund, damit die Förderung für die Gigabit-Struktur möglich ist.
Auch Rheinland-Pfalz soll das Land der GigabitGesellschaft werden. Das bedeutet eine ziemliche Kraftanstrengung. Das merken wir, das merken wir auch in unseren Kommunen, aber wir bleiben kontinuierlich dran. Dafür steht diese Landesregierung: von Kupfer zu Glasfaser und von Glasfaser zu Gigabit. Das sind große Fortschritte, die wir in diesem Bereich haben. Lassen Sie uns weiter gemeinsam daran anknüpfen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über eine Änderung des Landeswahlgesetzes, mit der wir sicherstellen wollen, dass die Landtagswahl am 14. März verfassungskonform durchgeführt werden kann. Wir haben es uns genau angeschaut und hoffen, dass Teile dieses Gesetzes nie zur Anwendung kommen. Wir haben uns genau angeschaut, was wir erfüllen müssen, weil unsere Verfassung vorgibt, dass wir uns am 18. Mai als Landtag konstituieren. Das heißt, die Wahl muss durchgeführt werden. Wie können wir eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl auch in einer Pandemiesituation gewährleisten?
Deswegen sind bestimmte Vorgaben notwendig. Wir regeln es in dem Gesetz mit einer Vorgabe, die es ermöglicht, in den einzelnen Stimmbezirken oder einzelnen Wahlkreisen eine ausschließliche Briefwahl festzulegen. Wir normieren in diesem Gesetz auch, wann eine solche Situation vorhanden ist. Eine solche Situation ist dann vorhanden, wenn am Wahltag davon auszugehen ist, dass weitestgehend das öffentliche Leben zum Erliegen gekommen ist und nur unter erheblicher gesundheitlicher Gefahr der Urnengang möglich wäre.
Nur in einer solchen Ausnahmesituation kann per Verordnung festgelegt werden, dass eine ausschließliche Briefwahl durchgeführt wird. Überlegen wir aber doch einmal, wir kommen in eine Situation, in der wir irgendwo einen
absoluten Hotspot haben und das öffentliche Leben zum Erliegen kommt, aber in anderen Landesteilen haben wir zum Glück solche Infektionszahlen nicht. Dann muss doch gewährleistet sein, dass in diesem Stimmbezirk oder in diesem Wahlkreis eine ausschließliche Briefwahl durchgeführt und damit die landesweite Wahl verfassungskonform durchgeführt werden kann. Das ist die Voraussetzung, die wir mit dem Gesetz schaffen.
Ich hoffe, dass dieser Passus nicht zur Anwendung kommt. Wir schaffen aber die Grundlage dafür, dass wir diese Möglichkeit haben. Wir schaffen diese Grundlage als Gesetzgeber. Damit gewährleisten wir auch die verfassungskonforme Durchführung.
Wir regeln im Landeswahlgesetz einen weiteren Gegenstand, nämlich dass alle Parteien ihre demokratischen Rechte wahrnehmen können, weil ganz klar ist: Auch in einer Corona-Pandemie muss der faire Wettbewerb zwischen den Parteien gewährleistet sein. Deswegen senken wir die Hürde für die Unterstützungsunterschriften für die kleinen Parteien, die Wahlkreisvorschläge und die Landesliste ab.
Wir haben den Hinweis aus Baden-Württemberg bekommen. Dort ist vom Landesverfassungsgericht entschieden worden, dass auch hier die Hürden zu senken sind. Wir haben schon proaktiv gehandelt. Wir haben auch mit den kleinen Parteien gesprochen. Ich freue mich sehr, dass wir das ganz in der Tradition der Mainzer Republik den kleinen Parteien ohne eine gerichtliche Entscheidung ermöglichen und ein fairer Wettbewerb möglich ist.
Wir sehen den Ausschussberatungen positiv entgegen. Vor allen Dingen hoffen wir sehr, dass wir einen Teil dieses Gesetzes erst gar nicht zur Anwendung bringen müssen, der Urnengang ohne Probleme am 14. März möglich ist, wir in diesem Bundesland eine verfassungsgemäße Wahl durchführen können, wir im nächsten Jahr eine andere Situation, was die Infektionszahlen anbelangt, haben werden und wir einen fairen demokratischen Wettbewerb auch im Wahlkampf miteinander haben werden.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und
Herren! Politik muss unabhängig, unbestechlich und für die Bürgerinnen und Bürger transparent sein. Daher wollen wir natürlich wissen, was unsere hauptamtlichen Politikerinnen und Politiker verdienen und welche Interessen dahinterstecken. Das ist unsere Grundüberzeugung als Grüne.
Deswegen haben wir in der vergangenen Legislaturperiode darauf gedrungen, dass wir die Nebeneinkünfte als Abgeordnete veröffentlichen, und wir haben miteinander ein Stufensystem vereinbart. Jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter ist verpflichtet, auf der Homepage des Landtags zu veröffentlichen, was sie oder er nebenbei verdient.
Unsere Fraktion geht noch einen Schritt weiter. Wir veröffentlichen auf unserer Homepage, was jeder Abgeordneter auf Heller und Pfennig nebenbei verdient. Das ist uns ganz wichtig. In diesem Zusammenhang haben wir immer wieder an die kommunale Ebene appelliert, dass auch hier mehr Transparenz an den Tag gelegt wird. Die Stadt Mainz beispielsweise geht mit gutem Beispiel voran und veröffentlicht freiwillig, was dort nicht nur der Oberbürgermeister, sondern auch die Dezernentinnen und Dezernenten nebenbei verdienen.
Wir haben auch nicht die AfD gebraucht, um auf dieses Thema zu kommen.
Wir haben schon im Jahr 2018 Hinweise gehabt, als es in meinem Landkreis zu Unklarheiten mit der Kommunalaufsicht zu den Nebeneinkünften eines Verbandsbürgermeisters gekommen war.
Wir haben uns in der Koalition zusammengesetzt und gesagt, wir müssen darüber sprechen, wie wir gesetzlich neue Regeln schaffen, statt an die Freiwilligkeit der Veröffentlichung zu appellieren. Uns ist es wichtig, dass wir mehr Licht ins Dunkel bringen und auch hier mit diesem Gesetzentwurf die Nebentätigkeiten veröffentlichen.
Was regeln wir konkret? Die Kollegen sind schon auf das Beihilferecht eingegangen, darauf will ich jetzt nicht eingehen. Ganz konkret möchte ich darauf eingehen, dass nun Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit, also Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte, ihre Nebeneinkünfte, die im Zusammenhang mit dem Amt stehen, veröffentlichen müssen.
Bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahrs muss in einer öffentlichen Ratssitzung über diese Nebentätigkeiten und Ehrenämter informiert werden. Das gilt für ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter nur dann, wenn sie in Bezug zum Hauptamt stehen. Da gehen wir als Abgeordnete mit unseren Veröffentlichungen noch einen Schritt weiter.
Diese Information muss aber nicht nur gegenüber dem Rat
dargelegt werden, sondern soll auch auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde veröffentlicht werden. Wir haben natürlich auch noch geregelt, dass, wenn keine Homepage der Gemeinde vorhanden ist, das im Bekanntmachungsorgan veröffentlicht wird. Ich gehe aber davon aus, dass inzwischen jede Kommune in Rheinland-Pfalz eine Homepage hat, auf der das veröffentlicht werden kann.
Natürlich haben wir den Wunsch, dass es nicht irgendwo versteckt auf der Homepage veröffentlicht wird, sondern so, dass es der Öffentlichkeit zugänglich ist. Die Kontrolle der Kommunalaufsicht ist nämlich nur ein Aspekt. Die öffentliche Kontrolle ist sehr, sehr wichtig, und es sind nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, die dann wissen, was ein Oberbürgermeister oder eine Landrätin nebenbei verdient, sondern es ist natürlich auch die freie Presse, die dann recherchieren kann, was dahintersteckt. Das ist eine Transparenz und eine öffentliche Kontrolle, die wir eindeutig brauchen.
Die Nebentätigkeiten – auch das haben wir gehört – dürfen 40 % des Endgrundgehalts nicht übersteigen. Da orientieren wir uns an einer Regelung aus dem Bundesbeamtenrecht.
Hauptamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sind in erster Linie den Menschen in ihrer Kommune verpflichtet und nicht irgendwelchen anderen Auftraggebern, und das regeln wir auch im Nebentätigkeitsrecht.
Ein weiterer Punkt ist mir wichtig – damit reagieren wir natürlich auch darauf, wenn sich in den Gremien, in denen die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister oder Landrätinnen und Landräte sitzen, etwas verändert, Stichwort „Thüga“ –: Dass die Meldung der Nebentätigkeiten engmaschiger erfolgt. Bisher war es alle drei Jahre erforderlich, zukünftig wird es jedes Jahr sein. Das heißt, es ist ein jährlicher Vorgang, dass ich überprüfe, welche Nebentätigkeiten ich habe, ich sie auch veröffentliche und der Kommunalaufsicht jeweils vorlege. Das erhöht natürlich auch den Druck, die entsprechenden Nebentätigkeiten zu überprüfen, und das führt auch zum Ziel, dazu genauere und konkretere Angaben zu machen.
Wir haben auch gehört, die Nebentätigkeiten, die im öffentlichen Dienst erzielt werden, müssen erst ab 9.600 Euro an den Dienstherrn abgeführt werden. Bisher hatten wir eine Staffelung, und diese Staffelung war ungerecht. Wenn nämlich jemand Lehraufträge, Gutachtertätigkeiten oder sonstige Tätigkeiten als Nebentätigkeit genehmigt bekommt, war es vorher unterschiedlich gestaffelt. Das heißt, für dieselbe Nebentätigkeit konnte man je nach Besoldungsgruppe einen anderen Betrag bekommen. Jetzt ist es so, dass die gleiche Nebentätigkeit auch gleich vergütet werden kann.
Wir haben auch gehört, die Anhebung des Betrags ist sinnvoll. Die Regelung stammt aus dem Jahr 2000. Wir kennen alle die Preisentwicklung seit damals oder die Entwicklung der Kaufkraft, und deswegen ist es sinnvoll, dass wir diesen Betrag auch maßvoll von dem Maximalbetrag in Höhe von 6.200 Euro auf 9.600 Euro anheben.
Wir legen diesen Gesetzentwurf vor und sind sehr gespannt, ob er Diskussionen auslöst und welche Rückmeldungen wir bekommen. Wir sehen aber, dass es ein wichtiger Schritt ist, den wir heute auf den Weg bringen;
denn die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu wissen, was ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter nebenbei verdienen.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! „30 Jahre Deutsche Einheit – In Wertschätzung und Dankbarkeit auf das, was da noch kommt“: Die CDU eröffnet mit ihrem Titel der Aktuellen Debatte gleich zwei Perspektiven: Rückblick und Ausblick.
Ich begrüße ausdrücklich, dass wir heute innehalten und über die Wiedervereinigung sprechen können; denn wie wir unsere Vergangenheit in der Gegenwart wahrnehmen, das bestimmt auch unsere Zukunft. Deswegen ist es gut, über solche Dinge hier in diesem Rahmen zu sprechen. Deswegen Danke dafür.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir eine enge Verbundenheit zur Deutschen Einheit und tragen das Erbe der DDR-Bürgerrechtsbewegung und der friedlichen Revolution bis heute in unserem Namen. Das BÜNDNIS 90 entstand zur Volkskammerwahl 1990 als Zusammenschluss von drei DDR-Oppositionsbewegungen. Im Jahr 1993 fusionierte BÜNDNIS 90 mit der westdeutschen Partei DIE GRÜNEN. Diesen Wurzeln aus der Wendezeit sehen wir uns noch heute als Partei der Bürgerrechte verpflichtet.
Bis heute trägt mit Katrin Göring-Eckardt eine wichtige Akteurin der Wendezeit Verantwortung in der vordersten Reihe unserer Partei. Weitere wichtige Personen aus der Geschichte von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte ich nennen. Das waren Marianne Birthler, Werner Schulz oder Gerd Poppe. Das sind Namen, die ich stellvertretend für die vielen Menschen nennen möchte, die sich gegen den DDRUnrechtsstaat engagiert haben. Ihnen gilt unser Dank.
Damit möchte ich verdeutlichen, dass nicht Helmut Kohl oder gar David Hasselhoff die Mauer im Jahr 1989 zum Fall gebracht haben, sondern die Bürgerinnen und Bürger der DDR, die auf die Straße gegangen sind. Sie haben sich schon zu Anfang der 1980er-Jahre unter großer Gefahr unter dem Dach der Kirche getroffen und organisiert. Diesen mutigen Menschen verdanken wir, dass wir heute in einem vereinten und freien Deutschland leben.
Vor 30 Jahren und seit 30 Jahren haben wir im Osten und Westen Deutschlands mit der Zusammenführung zweier Teile, die sich 40 Jahre lang politisch, wirtschaftlich, sozial und kulturell auseinanderbewegt hatten, eine großen Kraftakt vollbracht. Das war nicht immer einfach, und bis heute sind noch Spuren und Unterschiede zu finden, aber im Großen und Ganzen – das ist die glückliche Bilanz – können wir die Deutsche Einheit als gelungen betrachten.
Warum war sie erfolgreich? Weil wir uns alle einig waren, diese Anstrengung aufzubringen. Es ist viel Geld, aber es sind auch viele Ideen investiert worden. Menschen aus dem Osten sind nach Rheinland-Pfalz, aber auch Menschen aus Rheinland-Pfalz sind in den Osten gegangen, um beispielsweise zu studieren. Wir alle haben davon profitiert. Dieser unglaublichen Leistung steht auch meine Fraktion mit Wertschätzung und Dankbarkeit gegenüber.
Wir dürfen in dieser Diskussion aber auch nicht vergessen, für Helmut Kohl und die damalige deutsche Bundesregierung war klar, dass die Wiedervereinigung nur in einem vereinten Europa stattfinden kann. Dieser Verantwortung für ein vereintes Europa müssen wir auch heute gerecht werden. Deshalb müssen wir jeglichem Nationalismus, jeglicher Abschottung von Deutschland den Kampf ansagen und für ein vereintes Europa zusammenstehen.
Ja, wir müssen eine Bestandsanalyse machen, wo wir nach 30 Jahren Wiedervereinigung stehen. Wir erleben gerade eine tiefe Krise des Vertrauens in die Demokratie, die sich besonders in den östlichen Bundesländern zeigt.
Wenn im Osten 22 % der Befragten laut dem Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit die Demokratie nicht als die beste Staatsform ansehen, ist das ein Alarmzeichen. Auch rechte Einstellungen finden im Osten deutlich mehr Unterstützung. Das sind Alarmzeichen, denen wir aber nicht mit Überheblichkeit begegnen sollten. Dem dürfen wir
nicht in einem Ossi-Wessi-Schema begegnen; denn auch wir vor Ort haben solche Probleme, auch wir haben hier demokratiefeindliches Gedankengut. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Demokratie darf niemals selbstverständlich sein. Vielmehr müssen wir in Ost und West gemeinsam diese Herausforderung anpacken.
Alles in allem blicken wir heute auf ein glückliches historisches Ereignis zurück, für das wir nicht dankbar genug sein können. Die meisten hier im Raum haben ihre ganz persönlichen Erfahrungen und Erinnerungen an die Wendezeit.
Ich war damals vier Jahre alt und kann mich noch genau an Silvester 1989/90 erinnern. Ich saß vor dem grauen Röhrenfernseher meiner Eltern und war begeistert von David Hasselhoff,
der vor dem Brandenburger Tor von der Freiheit sang. Damals war für mich das eigentliche Highlight die blinkende Lederjacke. Später habe ich aber im Geschichts- und Sozialkundeunterricht gemerkt, was für ein glücklicher Moment dieses Silvester 1989/90 war.
Wir müssen uns jeden Tag daran erinnern, dass wird endlich wiedervereinigt sind. Zusammenwachsen ist aber ein Prozess. Viele Schritte wurden in den vergangenen 30 Jahren gegangen. Lassen Sie uns gemeinsam weitere Schritte für ein friedliches Deutschland gehen, in dem alle in Freiheit miteinander leben können. In diesem Sinne auf das, was da noch kommt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir bringen heute ein ausgewogenes Polizeigesetz auf den Weg. Wir haben lange verhandelt. Das hat meine Vorrednerin auch dargestellt. Mein ausdrücklicher Dank – da kann ich mich dem anschließen – geht an das Innenministerium und ein herzliches Dankeschön an meine Fachkolleginnen und -kollegen für den Austausch, den wir für dieses Gesetz an den Tag gelegt haben.
Die Anhörung im August hat bestätigt, dass wir gemeinsam ein verhältnismäßiges Polizeigesetz verhandelt haben, ein Polizeigesetz, das sich im Bundesvergleich wirklich sehen lassen kann und hervorragend ist.
In der ersten Lesung bin ich bereits darauf eingegangen, welche Änderungen wir vorgeschlagen haben, nämlich im Wesentlichen eine Verbesserung der Sicherheit bei Veranstaltungen und die Umsetzung der EU-DatenschutzGrundverordnung. Jetzt möchte ich mich auf die Änderungen, die heute zur Debatte stehen, konzentrieren.
Wir hatten eine wirklich gute und hoch qualifizierte Anhörung im Innenausschuss. Vertreterinnen und Vertreter aus der polizeilichen Praxis, der Wissenschaft und der Landesdatenschutzbeauftragte haben uns ihre Stellungnahmen zum Gesetz gegeben. Aus der Wissenschaft haben wir ein dickes Lob für unser Gesetz bekommen. Das geht auch auf die hervorragende Arbeit des Innenministeriums zurück. Wir haben nämlich eine Vorlage von der Landesregierung erhalten, die verhältnismäßig den präventivpolizeilichen gesetzlichen Rahmen ausschöpft, und das auch im Gegensatz zu anderen Bundesländern.
Wir haben als regierungstragende Fraktionen noch einmal genau alle Anregungen geprüft, die uns die Experten vorgeschlagen haben, und dann einen Änderungsantrag vorgelegt. Nicht Einfluss in diese Änderungen hat das Thema „Bodycams“ in Wohnungen genommen. Wir haben heute eine eindrückliche Demonstration einer Situation von häuslicher Gewalt durch die Gewerkschaft der Polizei erlebt. Ich
selbst kenne es von einem Praxiseinblick, wie eine solche Situation ist.
Tatsächlich hat auch meine Fraktion Verständnis für die Forderung, Bodycams in Wohnungen einzusetzen. Wir wissen von dem Einsatz von Bodycams, dass sie wirklich eine deeskalierende Wirkung haben. Nichtsdestotrotz haben wir eine Abwägung vorzunehmen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein solch entgegenstehender Grund, der bei uns dazu führt, dass wir, solange wir keine verfassungsrechtlich dahin gehende Rechtsprechung haben, die sagt, es ist in dieser Abwägung zulässig unter bestimmten Voraussetzungen, diesem Wunsch, der aus der polizeilichen Praxis kommt, nicht nachkommen können. Wir werden auch deswegen den Antrag der CDU ablehnen.
Der Änderungsantrag der CDU hat mich sehr verwundert. Nach der Debatte, die wir im letzten Plenum erlebt haben, habe ich eigentlich damit gerechnet, dass die ganze Klaviatur von biometrischer Gesichtserkennung und intelligenten Kamerasystemen vorliegt. Aber vielleicht haben Sie unsere Argumente aus der Debatte im letzten Plenum überzeugt, dass Sie diese massive Überwachungsorgie nicht vorschlagen. Vielleicht helfen auch manchmal Argumente in dieser Hinsicht.
Die Argumente der Anhörung haben auf jeden Fall geholfen. Wir haben an vier Punkten noch einmal Änderungen vorgenommen. Zum einen haben wir eine Änderung an den Bestandsdaten vorgenommen. Mitten in den Verhandlungen zum Gesetz kam eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die uns zu den Anforderungen der Bestandsdatenauskunft Hinweise gegeben hat. Es geht zwar um den Bund, aber es hat Auswirkungen, weil wir eine ähnliche Regelung hier haben. Wir haben deswegen eine Änderung vorgenommen, die die Dokumentationspflichten bei der Deanonymisierung von IP-Adressen beinhaltet und die Aufsichtskontrolle bei der Bestandsdatenauskunft anhand von IP-Adressen vorsieht.
Zweitens haben wir – das war ein Begriff, der intensiv diskutiert wurde, nämlich der der drohenden Gefahr – diese Formulierung ersetzt durch die Formulierung, durch Tatsachen begründete Anhaltspunkte, die die Annahme rechtfertigen. Wir haben diesen wirklich umstrittenen Rechtsbegriff also nicht im POG stehen. Deswegen sage ich Dankeschön für die Anhörung und die Anregung. Damit sind die verfassungsrechtlichen Bedenken, die in der Anhörung angesprochen worden sind, aus dem Gesetz verschwunden.
Wir haben ganz intensiv auf die polizeiliche Praxis gehört. Uns wurde nämlich gesagt, dass bestimmte Protokollierungserfordernisse, die das Gesetz vorsieht, nicht praktikabel sind. Hier haben wir Erleichterungen vorgesehen. Nichtsdestotrotz haben wir einen sehr hohen Datenschutzstandard in diesem Gesetz.
Wir haben dem Datenschutz weitere Zugeständnisse gemacht. Wir haben bei der Beschränkung der Verarbeitung von Daten zur Identitätsfeststellung genau aufgezählt, welche Grunddaten das sind. Wir haben die Pflicht zur Anhö
rung des Landesdatenschutzbeauftragten für öffentliche Veranstaltungen festgelegt. Es geht um die Sicherheit von öffentlichen Veranstaltungen in dem Gesetz.
Insgesamt können wir sagen, dass der bereits sehr runde Polizeigesetzentwurf durch die Anhörung zu einer noch runderen Sache wurde. Wir haben nach aktuellem Stand wirklich ein sehr gutes Polizeigesetz. Der Gesetzentwurf macht es noch stärker, und zwar insbesondere im Datenschutzbereich. Das ist ein i-Tüpfelchen auf eine wirklich gute polizeigesetzliche Grundlage.
Dem wird natürlich meine Fraktion vollumfänglich zustimmen. Mit diesem Gesetz geben wir den Polizistinnen und Polizisten Rechtssicherheit an die Hand, damit sie tagtäglich ihren wichtigen und guten Dienst für unser aller Sicherheit tun können.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute darüber, wie wir mit dem EGovernment-Gesetz endlich den digitalen Behördengang möglich machen. Ich habe mich in den vergangenen Tagen intensiv mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beschäftigt. Ich habe mich aber auch intensiv damit beschäftigt, dass ich jetzt vor einem Behördengang stehe: Mein Personalausweis und mein Anwohnerparkausweis laufen ab.
Ich glaube, alle Anwesenden kennen das: Man steht vor der Herausforderung, dass man Termine bei der örtlichen Behörde braucht. Bei mir ist das die Verbandsgemeinde. Das sind mindestens drei Termine: einmal zum Beantragen, einmal zum Abholen des Personalausweises und einmal zum Abholen des Anwohnerparkausweises.
Das sind alles Herausforderungen. Immerhin finde ich für die eine Beantragung schon einmal ein digitales Formular, wenngleich für die andere Beantragung nicht. Das zeigt, wie die Lage ist. Viele Bürgerinnen und Bürger sprechen uns darauf an. Viele Möglichkeiten für bestimmte Abwicklungen gibt es bereits digital. Wir alle nutzen Onlinebanking. Dass aber bestimmte Beantragungen bei der Verwaltung immer noch nicht digital möglich sind, wird sich hoffentlich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ändern. Ich wünschte mir sehr, das Gesetz wäre schon in Kraft. Diese Termine würden
mir dann erspart.
Die digitalen Möglichkeiten, die das Gesetz vorsieht, betreffen insgesamt 575 Verwaltungsleistungen, die bis Ende des Jahres 2022 durch diesen Gesetzentwurf Realität werden, also hoffentlich, wenn ich das nächste Mal den Personalausweis beantrage. Damit setzen wir das Onlinezugangsgesetz des Bundes um, mit dem der Aufbau eines Verwaltungsportals für alle Bürgerinnen und Bürger beabsichtigt wird. Das haben wir schon in der Debatte gehört.
Wir finden dann dort von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zweitwohnungssteuer alles in verschiedenen Bereichen – Umwelt, Familie, Arbeit, Recht, Bildung oder Steuern – vor. Der Gang zur Behörde wird in insgesamt 14 Themenfeldern optional und endlich digital bequem von zu Hause aus möglich. Wir schaffen also endlich die Grundlage für eine bürgernahe, serviceorientierte und moderne digitale Verwaltung in Rheinland-Pfalz.
Ich möchte ergänzend zu meinen Vorrednerinnen und Vorrednern noch ein paar Punkte aus grüner Sicht besonders hervorheben. Dieses Portal muss selbstverständlich unter einer starken Belastung funktionieren. Insbesondere wenn zum Beispiel Anträge fristgerecht eingereicht werden sollen, muss dieses Portal stabil sein. Es muss datensicher sein. Die Datenverarbeitung muss aber auch ökologisch und nachhaltig sein.
Wir alle wissen, bei Papier sehen wir den Verbrauch. Wenn wir E-Mails verschicken und Daten austauschen, dann hat das einen Energieverbrauch, der in den Blick genommen werden muss. Bei dem Aufbau des Verwaltungsportals erwarten wir, dass Energie- und Ressourcenschonung berücksichtigt werden und die Datensicherheit oberste Priorität hat. Schauen wir es uns doch einmal an: Wenn jemand beispielsweise Arbeitslosengeld beantragt, dann sind das sehr sensible Daten, die diese Person angeben muss, oder im Zusammenhang mit Gesundheitsleistungen werden sensible Gesundheitsdaten benötigt.
Die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz müssen sich darauf verlassen können, dass das Landesdatennetz sicher ist und wir eine starke Informationssicherheit und hohe Datenschutzregelungen umsetzen; denn die digitale Unversehrtheit muss zuallererst dadurch gewahrt werden, dass das Recht über die Verwendung der eigenen Daten bei den Bürgerinnen und Bürgern bleibt. Das ist Datensouveränität. Wir brauchen Transparenz bei der Datenverarbeitung. Das fördert das Vertrauen, und das brauchen wir, damit eine digitale Verwaltung möglich ist.
Ein wichtiger Aspekt ist – das ist meiner Fraktion besonders wichtig –, dass wir die Unabhängigkeit von großen Softwareherstellern haben. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Privacy Shield hat verdeutlicht, wir müssen im Bereich der Datensicherheit zentral auf deutsche und europäische Softwarelösungen setzen. Das erwarten wir
auch bei der Realisierung dieses Verwaltungsportals.
Ein weiterer Punkt: Wir haben beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt über Inklusion gesprochen. Sie muss gewährleistet werden. Die digitale Teilhabe muss allen möglich sein. Das heißt, ein solches Verwaltungsportal muss den Ansprüchen der Barrierefreiheit genügen. Das ist ein weiterer Anspruch, den wir bei der Umsetzung des Gesetzes erwarten.
Insgesamt ist es ein großer Schritt, dass wir über das EGovernment-Gesetz sprechen. Ich hätte mich als Digital Native immer schon gefreut, wenn wir ein bisschen weiter wären. Es ist aber gut, dass es jetzt kommt. Damit werden die richtigen Weichen für alle Bürgerinnen und Bürger gestellt: Beim Personalausweis, bei BAföG, oder was auch immer beantragt werden soll, werden die digitalen Lösungen möglich sein. Wir brauchen deswegen stabile Anwendungen, datensichere Strukturen und Barrierefreiheit.
Wir schauen der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs positiv entgegen.
Herr Präsident, danke. – Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben es gehört: Es liegt ein Gesetzentwurf vor, der viele wichtige Punkte beinhaltet. Ich kann es auch kurz machen. Alle Punkte wurden schon genannt.
Auch meine Fraktion unterstützt die genannten Änderungen und wird dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Gesichtserkennungssoftware, biometrische Gesichtserkennung, auf Künstlicher Intelligenz basierende Kamerasysteme: Liebe CDU, es ist 2020 und nicht 1984. Die CDU konfrontiert uns heute mit ihrem Antrag, mit ihren Überwachungsfantasien, und ich muss ganz ehrlich sagen: Das lehne ich entschieden ab.
Wir müssen immer schauen, wie die Kriminalitätslage ist, und auf dieser Grundlage unsere Maßnahmen abwägen. Deswegen stelle ich als Erstes die Frage, welchen Anlass die CDU tatsächlich für diese massive Ausweitung der Überwachung sieht. Welche Bedrohungslage soll die Rechtfertigung für diesen massiven Grundrechtseingriff bieten? Wir haben es gehört: Es sind besonders schützenswerte Informationen, die hier überwacht werden sollen.
Die CDU begründet dies mit einer angeblichen Zunahme der Straßenkriminalität in Rheinland-Pfalz, und das ist schlicht und ergreifend falsch. Die Straßenkriminalität insgesamt ist im vergangenen Jahr um rund 514 Fälle zurückgegangen, und das ist der niedrigste Wert seit 1989. Für 2020 – das wissen wir auch aus den Gesprächen, die wir mit den Polizistinnen und Polizisten führen – ist die Straßenkriminalität auch aufgrund der Corona-Pandemie erneut zurückgegangen. Das heißt, auch das aktuelle Jahr bietet keine Grundlage dafür, hier eine Überwachung auszuweiten. Die Begründung, die Sie in Ihrem Antrag liefern, ist einfach falsch.
Die CDU nennt einen weiteren Grund: der islamistische Terrorismus und der gewaltbereite Extremismus insgesamt. Die CDU verwechselt dabei die Aufgaben, die die Landespolizei hat, und die anderen Aufgaben, die beispielsweise im Bundeskriminalamtgesetz zu regeln wären. Es ist also eine Regelung, die Sie von mir aus auf Bundesebene diskutieren können – auch da werden wir sie grundsätzlich ablehnen –, aber hier finde ich sie einfach falsch angebracht.
Ein weiterer Punkt, den ich natürlich erwähnen muss, ist: Es wird in diesem Antrag wieder pauschal von „Extremismus“ gesprochen. Wenn wir einen Blick in den Verfassungsschutzbericht 2019 wagen, dann ist die größte Bedrohung, die wir in Rheinland-Pfalz haben, der Rechtsterrorismus. Ich würde mir wünschen, dass die CDU das auch klar beim Namen nennt.
Wenn wir, wie ich dargestellt habe, schon keinen Anlass für diese Ausweitung der Überwachung haben, stellt sich immer noch die Frage, ob ihre vorgeschlagene Maßnahme überhaupt zielführend ist. Wir haben weiterhin keine wissenschaftlichen empirischen Hinweise darauf, dass Videoüberwachung insgesamt überhaupt eine präventive Wirkung hat, und sie wird immer wieder herangezogen. Wir haben immer wieder einmal die Situation, es passiert etwas, und es wird über mehr Videoüberwachung diskutiert. – Das ist für die präventive Wirkung einfach nicht zielführend.
Darüber hinaus argumentiert die CDU – das geben Sie in Ihrem Antrag so weit auch offen zu –, dass diese Maßnahme
kostenintensiv ist. Sie bindet nicht nur Technik, sondern auch Personal. Da haben wir aber eine klare Prioritätensetzung, liebe CDU. Wir stecken dieses Geld lieber in unser gut qualifiziertes Personal bei der Polizei in Rheinland-Pfalz. Wir aktualisieren die bestehende technische Ausstattung. Wir setzen hier wesentlich deutlichere Prioritäten als bei dieser Anschaffung der von Ihnen vorgeschlagenen Kamerasysteme.
Wir haben auch schon gehört, dass wir uns derzeit in einer Gesetzesnovelle zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz befinden. Wenn Sie Ihre Aufgabe als Opposition tatsächlich ernst nehmen, dann legen Sie nicht nur einen Antrag vor, der uns auffordert, das ins POG zu schreiben. Warum haben Sie denn nicht selbst eine POG-Änderung vorgeschlagen?
Sie hätten mit der Einbringung des Gesetzes oder spätestens für die Ausschussbefassung selbst einen Änderungsvorschlag zum POG machen können. Dann hätten wir in dieser Expertinnen- und Expertenanhörung, die wir hatten – wir haben wirklich eine fulminante Anhörung zu diesem Gesetz durchgeführt –, darüber diskutieren können, ob Ihre Vorschläge zielführend sind. Das haben Sie nicht gemacht. Dann hätten Sie sich nämlich eine Blamage vor versammelter Mannschaft im Innenausschuss eingefangen.
Das zeigt einfach, welche Qualität Ihr Antrag leider hat. Ihr Antrag ist weder notwendig noch zielführend. Wenn noch nicht einmal die Begründung überzeugt, ist vom Inhalt auch nicht viel zu erwarten. Man kann nicht einfach wie ein Kind im Spielzeugladen alle Spielzeuge haben wollen. Man muss in der Innenpolitik sorgfältig abwägen, ob die Maßnahmen, die man ergreifen möchte, tatsächlich zu der entsprechenden Lage passen.
Kurzum: Meine Fraktion wird den vorliegenden Antrag ablehnen.
Kommen wir vom Gold zum Regenbogen. Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Ziele und Schwerpunkte hat der Landesaktionsplan „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“?
2. Welche Maßnahmen wurden im Rahmen des Landesaktionsplans „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“ unternommen, um die rechtliche Gleichstellung und die gesellschaftliche Akzeptanz von LSBTI*Q in RheinlandPfalz und darüber hinaus zu fördern?
3. Wie wurde die Teilhabe der queeren Community bei all diesen Schritten sichergestellt?
4. Welche zentralen Anliegen sieht die Landesregierung für die Zukunft zur Förderung der Akzeptanz und zur Gewährleistung der Teilhabe von LSBTI*Q?
Frau Staatsministern, vielen Dank für die Stellungnahme zu dem internationalen Kontext. Das ist sehr, sehr wichtig. Ich frage zum Ländervergleich in Deutschland – vielleicht können Sie uns diesbezüglich einen Einblick geben –: Wie verhält sich „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“ im Ländervergleich?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Deutschland hat ein Problem, ein Rassismusproblem. Inzwischen sitzt in allen Parlamenten eine offen rassistische Partei, die gegen Menschen anderer Herkunft und/oder muslimischen Glaubens hetzt.
Wir haben eine Serie rechtsterroristischer Anschläge in den letzten Monaten erleben müssen. Noch immer sind nicht alle Fragen zum NSU-Komplex restlos aufgeklärt.
Wir wurden damit konfrontiert, dass es rechtsextreme Netzwerke in Verfassungsschutz, Polizei und Bundeswehr gibt, die einen bewaffneten Kampf vorbereiten. Zuletzt wurde in diesem Sommer nachgewiesen, dass es einen Zusammenhang zwischen rechtsextremen Drohschreiben und der Polizei in Hessen gibt.
All diese Vorfälle haben das Vertrauen insgesamt in die Sicherheitsarchitektur in Deutschland empfindlich getroffen. Daher ist es falsch, im Hinblick auf Rassismus nur in die USA zu zeigen. Wir haben auch hier Menschenhass. Nicht
diejenigen, die Rassismus anprangern, sind das Problem, sondern diejenigen, die ihn verleugnen.
Ich wünschte, dass Rheinland-Pfalz hier eine goldene Insel der Glückseligen wäre,
aber auch in unserem Land gibt es Menschenhass und rassistische Einstellungen. Genauso wie es in der Gesellschaft Rassismus und rechtsextreme Einstellungen gibt, so gibt es sie auch in der Polizei. Ich wünschte, es wäre so einfach, dass man durch einen Schwur auf unsere Verfassung immun gegen gruppenbezogene Vorurteile wäre, aber so ist es leider nicht. Auch in Rheinland-Pfalz haben wir Vorfälle zu beklagen.
Wir wissen von vier Polizeibeamten, die im Verdacht stehen, der Reichsbürgerbewegung nahe zu stehen. Im Jahr 2018 ist ein Polizist deswegen aus dem Dienst entfernt worden.
Ein ehemaliger Polizist wurde wegen mutmaßlichem Hintergrund der Reichsbürgerbewegung gerügt. Wieder ein anderer Polizist wurde in den Innendienst versetzt. Seit diesem Jahr läuft ein Entlassungsverfahren gegen einen Polizeikommissaranwärter. Zudem gibt es auch hier in RheinlandPfalz Polizistinnen und Polizisten, die sich bei der rechtsextremen AfD engagieren. Wir müssen prüfen, inwieweit das Landesdisziplinarrecht dieser aktuellen Zuspitzung am rechten Rand noch gerecht wird.
Wir müssen entschieden gegen rechte Menschenhasser vorgehen, unabhängig davon, ob sie Uniform tragen oder nicht.
Wir wissen, dass wir in Rheinland-Pfalz eine bestens qualifizierte Polizei haben, eine Polizei, die hervorragende Arbeit leistet. Aber überall dort, wo Menschen sind, dort ist auch ihre Fehlbarkeit. Im Gegensatz zum Bäcker um die Ecke hat aber die Polizei das staatliche Gewaltmonopol inne. Das fordert das Land als Dienstherr in besonderem Maße, dafür Sorge zu tragen, dass sich rassistische Einstellungen in der Polizei nicht verfestigen.
Mit der Studie „Polizei und Fremde“ Anfang der 90er-Jahre haben wir Hinweise dahin gehend erhalten, was wir präventiv gegen solche Einstellungen unternehmen können. Ich fordere daher mit Nachdruck, dass eine solche unabhängige wissenschaftliche Studie in regelmäßigen Abständen wiederholt wird. Nur so können wir gezielt gegen gruppenbezogene Vorurteile bei der Polizei vorgehen; denn es geht darum, dieses verloren gegangene Vertrauen wieder herzustellen.
Selbstverständlich müssen wir Menschen ernst nehmen, die sich von der Polizei diskriminiert fühlen oder gewaltsam behandelt sehen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass es das Vertrauen in die Polizei stärkt, wenn wir offen damit umgehen. Polizei muss ihr eigenes Verhalten erklären. Wir brauchen eine transparente und bürgernahe Polizei mit offener Fehlerkultur. Genau deshalb haben wir Grüne dafür gekämpft, dass wir die Kennzeichnungspflicht und die unabhängige Polizeibeauftragte haben. Gegen massiven Widerstand haben wir dafür gekämpft.
Selbstverständlich müssen wir Polizeieinsätze wie in Ingelheim kritisch hinterfragen können;
denn nur durch sorgfältige Aufklärung können wir diese Geschehnisse aufarbeiten und möglicherweise die Menschen, die wir wieder für ein gutes Miteinander mit der Polizei gewinnen wollen, wieder zurückgewinnen. Wir brauchen eine bürgernahe Polizei, die offen über ihre eigenen Fehler spricht. Wir brauchen eine offene Debatte über Rassismus in unserer Gesellschaft und in der Polizei. Wir brauchen wissenschaftliche Erkenntnisse über rechte Einstellungen bei der Polizei. Wir dürfen nicht wegschauen bei Rassismus in der Gesellschaft und in der Polizei. Wer Probleme leugnet, wird sie nicht lösen.
Wir dürfen nicht pauschal alles kritisieren oder pauschal alles loben.
Die Polizei hat es verdient, dass wir sie für ihren guten Dienst wertschätzen, aber auch gezielt über Fehler diskutieren.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir ändern mit dem vorliegenden Gesetz drei Gesetze. Wir haben gehört, es besteht eine Einigkeit unter den demokratischen Fraktionen, der ich mich für meine Fraktion anschließen möchte.
Ich möchte auf den Aspekt Landesreisekostengesetz für meine Fraktion noch einmal besonders eingehen, weil Sie sich vorstellen können, dass ich mich als Grüne besonders darüber freue, dass wir umwelt- und klimarelevante Gesichtspunkte bei der Wahl des Beförderungsmittels wählen. Konkret steht im Gesetz, Flugreisen gelten, bedingt durch den hohen Ausstoß von CO2, als sehr klimaschädlich. Deswegen müssen zukünftig bei einer Dienstreise diese Aspekte berücksichtigt werden. Das finden wir richtig. Es ist gut, dass wir diesen Schritt gemeinsam gehen können.
Darüber hinaus – das haben wir auch durch meine Vorrednerinnen und Vorredner gehört – behandeln wir die deutschen Staatsangehörigen und die Bürgerinnen der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums bei der elektronischen ID-Karte gleich. Das ist ein wichtiger Schritt.
Insgesamt kann ich es kurz machen. Wir tragen die drei vorgeschlagenen Änderungen sehr gerne mit und sehen deshalb der Beratung im Ausschuss positiv entgegen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sprache kann ausgrenzen, verletzen, diskriminieren und rassistisch sein. Sprache ist Macht. Sie bestimmt unser Denken, sie bestimmt unser Handeln. Deshalb müssen wir unsere Worte verantwortungsvoll wählen und immer wieder unsere Sprache hinterfragen, erst recht, wenn diese Worte in unserer Verfassung stehen.
Das Wort „Rasse“ steht gleich zweimal in der rheinlandpfälzischen Landesverfassung. Dieser Begriff ist ein Überbleibsel aus Zeiten des Kolonialismus und der NSRassenideologie. Das Konzept der Rasse wurde konstruiert, um die Rechtfertigung für Rassismus zu schaffen. Es wurde genutzt, um eine angebliche Überlegenheit der Weißen zu konstruieren. Der Begriff „Rasse“ ist also in sich durchweg diskriminierend und wissenschaftlich nicht begründet. Umso schlimmer ist es, dass dieser Begriff gleich zweimal in unserer Landesverfassung steht.
Wir müssen nicht in die USA blicken, um zu erkennen, dass wir auch ein Problem mit strukturellem Rassismus haben. Noch mehr: Wir haben auch ein Problem mit Rechtsterrorismus, weil wir natürlich auch die Entwicklung der letzten Jahre in Deutschland in den Blick nehmen müssen.
Was haben wir nämlich erlebt? Wir haben brennende Flüchtlingsheime erlebt, den Mord an Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke, Anschläge gegen Synagogen, rechtsex
treme Attentate gegen Shisha-Bars und viele weitere Vorkommnisse.
Was hat das mit Rassismus zu tun? Rassismus ist dem Rechtsterrorismus immanent. Der extremen rechten Ideologie ist er das Kernelement. Deswegen müssen wir auch aufgrund der Entwicklung, die wir hier erleben, ein gemeinsames Zeichen gegen Rassismus setzen. Deswegen muss der Begriff der Rasse aus der Verfassung verschwinden.
Deshalb haben wir als Grüne diese Debatte angestoßen. Wir wollen darüber diskutieren, und das machen wir, und wir freuen uns sehr, dass wir einen Austausch mit den anderen demokratischen Fraktionen finden und wirklich konstruktiv darüber sprechen wollen, wie wir diesen Begriff nicht nur verschwinden lassen, sondern auch klug ersetzen können.
Noch einmal zum Mitschreiben: Niemand hat die ersatzlose Streichung des Begriffs gefordert. Gemeinsam mit dem Wissenschaftlichen Dienst des Landtags können wir auf dieser Grundlage dann befinden, welche neuen Worte wir wählen können.
Ich finde, die grüne Bundestagsfraktion hat hier schon einen hervorragenden Vorschlag für das Grundgesetz gemacht. Da wird nicht nur der Begriff der Rasse durch neue Worte ersetzt, sondern darin wird auch der Staat aktiv verpflichtet, sich gegen Diskriminierung einzusetzen. Es wird also ein aktives Handeln eingefordert. Solch eine Formulierung zu finden, wäre auch sinnvoll für die rheinlandpfälzische Landesverfassung.
Wenn das Wort „Rasse“ aus der Verfassung verschwindet, verschwindet aber noch nicht der Rassismus. Ich wollte, es wäre so einfach. Nein, Rassismus ist ein strukturelles Problem unserer Gesellschaft. Wir alle haben Vorurteile im Kopf. Wir alle haben Vorurteile und Bilder im Kopf. Niemand ist davon frei. Wir müssen Rassismus aktiv verlernen.
Warum müssen wir das tun? Alltagsrassismus ist das, was Menschen, die von Rassismus betroffen sind, uns immer wieder beschreiben. Es sind aber nicht nur die alltäglichen Anfeindungen, die diese Menschen erleben. Sie haben auch strukturelle Nachteile auf dem Arbeitsmarkt und Probleme bei dem Suchen einer Wohnung.
Das alles muss uns doch motivieren,
dass wir uns für diese Menschen, die von Rassismus betroffen sind, einsetzen, an ihrer Seite stehen, unsere Gesetze überprüfen, in denen „Rasse“ oder „rassisch“ steht, diese Worte streichen und uns insgesamt gegen unseren eigenen Rassismus in den Köpfen einsetzen.
Wir wollen, dass diesen Menschen ihre individuelle Würde
erhalten bleibt und sie nicht mehr angefeindet werden. Rassismus ist ein Problem in unserer Gesellschaft.
Es ist nicht nur ein Problem der Anfeindungen. Wir wissen auch, dass Rassismus tötet. Wir haben gleich zu Beginn des Jahres durch die abscheulichen Attentate von Hanau vor Augen geführt bekommen, dass Rassisten zur Waffe greifen. Wir haben auch vor Augen geführt bekommen, wie schnell dieses Attentat von Politik und Medien als „fremdenfeindlich“ bezeichnet wurde. Es waren keine Fremden, die dort getötet wurden. Es waren Menschen, die hier geboren und aufgewachsen sind und hier ihre Heimat hatten.
Immer wieder stolpern wir über solche unangebrachten, diskriminierenden Worte. Rassismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, und wir müssen es angehen.
Wir müssen kontinuierlich darüber diskutieren, nicht nur, wenn es zu irgendwelchen Vorfällen kommt. Wir müssen regelmäßig und ehrlich einen Blick in den rassistischen Abgrund werfen. Wir müssen dieses Thema kontinuierlich bearbeiten; denn wir alle müssen Rassismus aktiv verlernen.
Wir sind froh, dass wir mit der Diskussion über die Landesverfassung einen weiteren Ansatzpunkt haben, dass dieser Begriff „Rasse“ endlich aus der Landesverfassung verschwindet. Wir sind hier ganz klar: Nein zu Rassismus! Nein zum Begriff der Rasse in der Landesverfassung!
Wir müssen uns gemeinsam gegen Diskriminierung wenden; denn Rheinland-Pfalz ist ein vielfältiges und buntes Land. Hier dürfen Menschen nicht diskriminiert werden. Das ist wichtig, und dagegen kämpfen wir gemeinsam an.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich kann es kurz machen. Das Rechtsbereinigungsgesetz ist quasi der Frühjahrsputz für die rheinlandpfälzischen Gesetze und Rechtsverordnungen.
Wir haben es von meinen Vorrednern schon gehört. Auch im Juni ist es nicht zu spät für den Frühjahrsputz. Auch
meine Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über eine Änderung des Polizeiund Ordnungsbehördengesetzes. Ganz konkret geht es darum, dass wir die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat stärken und die Sicherheit von öffentlichen Veranstaltungen ausweiten. Das sind wichtige Maßnahmen. Sie haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon erwähnt.
Eine Kritik, die der CDU-Kollege Herber an der Stelle geäußert hat, kann ich aber nicht so stehen lassen. Es wurde kritisiert, dass der vorliegende Gesetzentwurf keine neuen Eingriffsbefugnisse vorsieht. Diese Kritik hätte man noch nachvollziehen können, wenn man den Gesetzentwurf aus dem Jahr 2017 nicht noch im Kopf hat. Wir haben nämlich gemeinsam in der Koalition die Eingriffsbefugnisse der Polizei ausgeweitet.
Wir haben die Bodycams eingeführt, Bestandsdatenauskunft ermöglicht sowie die anlassbezogene Kennzeichenerfassung und beispielsweise den Wohnungsverweis von Tätern bei häuslicher Gewalt ins POG geschrieben. Das ist also wirklich ein Katalog, der sich sehen lassen kann. Das möchte ich in Erinnerung bringen, falls sich diese Kritik noch einmal in der Sitzung des Innenausschusses fortsetzt. Wir sind selbstverständlich in der weiteren parlamentarischen Beratung sehr gespannt auf Ihre Ideen.