Landeshaushaltsgesetz 2017/2018 (LHG 2017/2018) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/1750 – Zweite Beratung
Finanzplan des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2016 bis 2021 Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 17/1751 –
Anträge der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksachen 17/2566 bis 17/2588 –
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat am 2. Dezember 2016 den Entwurf des Landeshaushaltsgesetzes für die Haushaltsjahre 2017/2018 – Drucksache 17/1750 – sowie den Finanzplan des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2016
Im Anschluss an die Einbringungsrede der Ministerin der Finanzen am 13. Dezember 2016 debattierte der Landtag den Regierungsentwurf in erster Beratung am 14. Dezember 2016. Der Gesetzentwurf wurde dann zusammen mit dem Finanzplan des Landes zur weiteren Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – unter Beteiligung der Fachausschüsse überwiesen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss nahm am 15. Dezember 2016 die Beratungen zum Gesetzentwurf sowie zu der Finanzplanung auf und schloss diese nach insgesamt 13 Sitzungen inklusive zweier Anhörverfahren am 2. März 2017 ab. Gemeinsam mit den Fachausschüssen hat der Haushalts- und Finanzausschuss die Beratungen durchgeführt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Landtag RheinlandPfalz berät und entscheidet heute über den ersten Haushaltsentwurf der 17. Wahlperiode. In deren Verlauf muss nach der in der vorletzten Wahlperiode von allen Fraktionen gemeinsam beschlossenen verfassungsrechtlichen Schuldenbremse im Jahr 2020 ein strukturell ausgeglichener Haushalt vorliegen. Zugleich ist es der erste Haushaltsentwurf der nach der Landtagswahl 2016 neu gebildeten Landesregierung, die hiermit die politischen Zielsetzungen ihrer Koalitionsvereinbarung umsetzt.
Die Haushaltsberatungen waren daher geprägt von der verfassungsrechtlich gebotenen und notwendigen Konsolidierung des Haushalts auf der einen Seite und dem Streben nach politischer Schwerpunktsetzung auf der anderen Seite.
Zu berücksichtigen sind zudem aktuelle Herausforderungen, die sich vor dem Hintergrund der politischen Weltlage nicht nur dem rheinland-pfälzischen Haushaltsgesetzgeber stellen. Der Haushalt 2016 stand noch vor der primär drängenden Aufgabe, den in Deutschland und damit auch in Rheinland-Pfalz schutzsuchenden Menschen eine angemessene und menschenwürdige Unterkunft gewähren zu können.
Mittlerweile hat sich die Zahl der neu schutzsuchenden Menschen im Vergleich zum Vorjahr deutlich verringert, sodass nun nicht mehr die Frage der Erstaufnahme, sondern die Gestaltung der Integration der Asylsuchenden im Vordergrund steht.
Dies betrifft die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen am Bildungssystem von der Kindertagesstätte bis zur Hochschule, den Ausbau der Sprachförderung, die Förderung der Weiterbildung und die Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Letzteres ist auch vor dem Hintergrund der notwendigen Fachkräftesicherung von Bedeutung.
Das unschätzbare und große Engagement der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Kommunen vor Ort, aber auch der Gemeinden, Städte und Landkreise selbst, war und ist immer noch darauf angewiesen, dass mit dem Landeshaushalt die erforderlichen Mittel zur Bewältigung der damit verbundenen Anforderungen zur Verfügung gestellt werden.
Auch die weltweit veränderte Sicherheitslage hat sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund des schrecklichen Terroranschlags auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin im Dezember letzten Jahres auf die Beratungen ausgewirkt. Themen der Inneren Sicherheit, insbesondere die personelle und technische Ausstattung von Justiz und Polizei, waren ein wesentlicher Gegenstand der Haushaltsberatungen.
Kurz vor Abschluss der Haushaltsberatungen verkündete der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz sein Urteil, mit welchem er den Doppelhaushalt 2014/2015 und das Landesfinanzierungsfondsgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärte. Auf Antrag der CDU-Fraktion hat daraufhin die Finanzministerin vor den abschließenden Beratungen des Landeshaushaltsgesetzes 2017/2018 im Haushaltsund Finanzausschuss erläutert, welche Auswirkungen die Entscheidung auf den vorliegenden Haushaltsentwurf hat.
Danach sind als unmittelbare Konsequenz des Urteils für den Haushaltsentwurf die Zuführungen an den Finanzierungsfonds nicht mehr als investiv zu qualifizieren. Hierfür müssen die entsprechenden Titel umgruppiert werden. Die Ministerin der Finanzen hat angeboten, entsprechende Deckblattentwürfe allen Fraktionen zur Verfügung zu stellen, damit diese sie in das weitere Haushaltsverfahren einbringen können.
Die weiteren Konsequenzen des Urteils für die Zukunft des Finanzierungsfonds sind für den aktuellen Haushaltsentwurf selbst nicht relevant, da dieser – wie bereits der Haushalt 2016 – auch unter Berücksichtigung der durch die Umgruppierungen geänderten Höhe der Investitionen die investitionsbezogene Kreditobergrenze einhält.
Für die erforderliche Umgestaltung des Finanzierungsfonds beabsichtigt die Landesregierung, bis zur Sommerpause dem Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Damit sichergestellt ist, dass die veranschlagte Zuführung an den Finanzierungsfonds erst nach der Gesetzesänderung gezahlt werden kann, ist für den entsprechenden Titel ein qualifizierter Sperrvermerk vorgesehen.
Vor diesem Hintergrund hat der Haushalts- und Finanzausschuss den Antrag der CDU-Fraktion, die Haushaltsberatungen zunächst auszusetzen, abgelehnt. Die Änderungsvorschläge liegen nun vor und wurden von den regierungstragenden Fraktionen für die zweite Beratung des Landeshaushaltsgesetzes im Plenum eingebracht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nun Aufgabe des Parlaments, auf Grundlage der Beratungen im Haushaltsund Finanzausschuss sowie der von den Fraktionen vorgelegten Änderungsanträge einen Haushalt zu verabschieden. Dieser Haushalt soll/muss dem Ziel der Haushaltskonsolidierung, den politischen Schwerpunktsetzungen und der erforderlichen Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Aufgaben angemessen Rechnung tragen.
Die Fraktionen werden die aus ihrer Sicht wesentlichen Aspekte im Haushaltsplan 2017/2018 sicher selbst hervorheben. Daher beschränkt sich der Bericht auf eine nur überblickartige Darstellung des Diskussionsverlaufs der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss.
Aus der Sicht der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verfolgt der vorgelegte Haushalt die richtigen politischen Schwerpunkte und schafft unter Fortsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen und notwendigen Haushaltskonsolidierung Rahmenbedingungen für Zukunftsinvestitionen in Rheinland-Pfalz.
Schwerpunkte sehen die Regierungsfraktionen in den Bereichen Bildung und Kinderbetreuung, bei der Integration von Flüchtlingen, der Wirtschaftsförderung und Verkehrsinfrastruktur, bei der Polizei, dem Katastrophenschutz und den Rettungsdiensten sowie bei der Finanzausstattung der Kommunen. Das strukturelle Defizit wird 2018 auf 198 Millionen Euro gesenkt. Es liegt damit unterhalb des vorgegebenen Abbaupfades, sodass die Umsetzung der Schuldenbremse in greifbare Nähe gerückt ist.
Dagegen kritisiert die Fraktion der CDU, dass trotz weiter gestiegener Steuereinnahmen der Doppelhaushalt 2017/2018 in beiden Jahren nicht ohne Neuverschuldung auskommt. Die CDU fordert stärkere Investitionen in Sicherheit und Justiz, insbesondere beim Personal von Polizei und Gerichten, sowie mehr Lehrerstellen. Die vorgesehenen Steigerungen im Verkehrsetat seien nicht ausreichend, die Personaleinsparungen beim Landesbetrieb Mobilität eine falsche Schwerpunktsetzung. Die Kommunen blieben strukturell unterfinanziert.
Die Fraktion der AfD bemängelt die aus ihrer Sicht nicht ausreichende Zahl von Richtern und Staatsanwälten in Rheinland-Pfalz. Auch der vorgesehene Personalaufwuchs bei der Polizei sei zu niedrig, um die Innere Sicherheit zu gewährleisten. Einsparmöglichkeiten sah die AfD insbesondere im Bereich der politischen Bildung und bei der institutionellen Förderung von Trägern der Jugend- und Familienarbeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Haushalts- und Finanzausschuss lagen nach 14 Sitzungen am Ende 400 Änderungsanträge der Fraktionen vor. Die 124 Anträge der Fraktion der CDU sowie die 113 Anträge der Fraktion der AfD fanden keine Mehrheit.
Angenommen wurden ein gemeinsam von den Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Förderung des Jugendaustauschs mit dem Partnerland Ruanda gestellter Antrag sowie 162 Anträge der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die insoweit die Einzelpläne 01 – Landtag – und 12 – Hochbaumaßnahmen und Wohnungsbauförderung – betreffenden Anträge wurden gemeinsam mit den Stimmen der Fraktion der CDU angenommen. Der Einzelplan 10 – Rechnungshof –, zu dem keine Änderungsanträge vorlagen, wurde einstimmig beschlossen. Die übrigen Einzelpläne wurden mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der CDU und AfD angenommen.
Die Fraktionen werden die aus ihrer Sicht wesentlichen Punkte zu den von ihnen eingebrachten Änderungsanträgen darlegen. Der vorliegende Bericht beschränkt sich daher auf eine summarische Darstellung der beantragten und beschlossenen Änderungen.
hen für das Jahr 2017 Nettoeinsparungen in Höhe von rund 210 Millionen Euro vor, für das Jahr 2018 von rund 56 Millionen Euro.
Einsparpotenzial wurde insbesondere in der Streichung der Zuführungen an den Pensionsfonds gesehen. Darüber hinaus böten auch die Abschaffung der Energieagentur sowie die Auflösung des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz und eine Reintegration der von diesem Ministerium wahrgenommen Aufgaben in die übrigen Ministerien weitere Einsparmöglichkeiten.
Ausgabenmehrungen wurden bei der Polizei durch die Erhöhung der Neueinstellungszahlen bei den Polizeianwärterinnen und -anwärtern um jährlich 100 weitere Stellen sowie durch die Schaffung von insgesamt 550 zusätzlichen Lehrerstellen vorgesehen. Zudem wurden höhere Mittel für die Familienförderung sowie für den Straßenbau gefordert.
Die Fraktion der AfD schlug Nettoeinsparungen in Höhe von rund 80 Millionen Euro in 2017 und rund 96 Millionen Euro in 2018 vor, etwa durch Kürzungen im Bereich der Flüchtlings- und Migrationspolitik sowie bei als nicht notwendig angesehenen Maßnahmen zur Gleichstellung von Homosexuellen oder Frauen. Ebenso sah die AfD-Fraktion Streichpotenzial bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz.
Zusätzliche Mittel wurden insbesondere im Bereich der Inneren Sicherheit gefordert, wie die zusätzliche Neueinstellung von 100 Polizeianwärtern pro Jahr und 40 zusätzliche Richterstellen sowie 20 weitere Staatsanwälte.
Soweit die auf Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossenen Änderungen Mehrausgaben in Höhe von ca. 8 Millionen Euro in 2017 und 16 Millionen Euro in 2018 zur Folge haben, werden diese durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe ausgeglichen. Die Nettokreditaufnahme und das strukturelle Saldo bleiben unverändert.
Im Bildungsbereich wurden 300 zusätzliche Lehrerstellen pro Jahr angehoben, um ehemaligen Hauptschullehrern, die die Wechselprüfung II für das Lehramt an Realschulen plus bestanden haben, entsprechende Beförderungsmöglichkeiten bieten zu können. Die Mittel für die Förderung der Medienkompetenz junger Menschen – etwa im Rahmen des Landesprogramms „Medienkompetenz macht Schule“ – werden um weitere 600.000 Euro gesteigert. Bei der Polizei soll die im Koalitionsvertrag vorgesehene Mindesteinstellungszahl von 500 Polizeianwärterinnen und -anwärtern im Jahr 2017 um 35 und im Jahr 2018 um 70 gehoben werden. Bei der Justiz werden 15 neue Stellen für Richterinnen und Richter geschaffen. Außerdem werden die Mittel für die Extremismusprävention ausgeweitet.
Für Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen werden 1 Million Euro pro Jahr zusätzlich bereitgestellt. Diese dienen etwa der Förderung kommunaler Integrationskonzepte, der Einrichtung eines Dolmetscher-Pools, der Bereitstellung einer flächendeckenden psychosozialen Versorgung und der Förderung der Arbeit der Wohlfahrtsverbände.
Weitere Mittelverschiebungen betreffen die Bereiche Gesundheit und Pflege, die rheinland-pfälzischen Naturparke und den Forst, den Verbraucherschutz sowie arbeitsmarktpolitische Projekte zur Qualifizierung von Mädchen und Frauen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt mit der Mehrheit der Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Entwurf des Landeshaushaltsgesetzes 2017/2018 anzunehmen.