Protokoll der Sitzung vom 03.05.2017

Jetzt suchen wir einen Gesetzestext, der der gesamten kommunalen Familie in Rheinland-Pfalz Rechnung trägt. Den haben wir noch nicht. Ihrer entspricht diesen Anforderungen nicht. Das haben wir Ihnen heute in der Debatte breit dargelegt. Das Ministerium erarbeitet einen, hat es allerdings sehr schwer, weil die Datengrundlage – wie viele Gemeindestraßen gibt es eigentlich in Rheinland-Pfalz, und wie ist die einzelne Siedlungsstruktur mit Weilern – bei der Landesregierung nicht vorhanden ist. Warum ist sie dort nicht vorhanden? Weil die Landesregierung für diese Frage der Einstufung gar nicht zuständig ist. Das ist Sache der Kommunen. Jetzt haben wir okay gesagt, ihr könnt das nicht leisten: Es ist euch zu viel Arbeit; es ist ein zu großer Aufwand, dann erarbeiten wir eine Datengrundlage. – Dann wird man aber verstehen, dass wir dafür etwas Zeit brauchen.

(Glocke des Präsidenten)

Meine Beamten arbeiten mit Nachdruck daran, dass das so schnell wie möglich abgearbeitet wird. Sie können sich darauf verlassen, in absehbarer Zeit einen Gesetzentwurf zu haben.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Wieland von der Fraktion der CDU. Ihnen steht noch eine Redezeit von zwei Minuten und 30 Sekunden zu.

Ich muss einfach noch einmal auf einige Dinge, die hier falsch dargestellt wurden, eingehen. Herr Oster, Sie sagten, die Kreise haben falsch eingestuft.

(Abg. Benedikt Oster, SPD: Ja, ist so!)

In den Fällen haben die Kreise nicht eingestuft. Es gab Kreisstraßen, die zu Recht Kreisstraßen waren.

(Abg. Benedikt Oster, SPD: Das ist falsch!)

Es gab Fusionen, und kein Mensch, auch kein Ministerium, hat den Kreisen gesagt, das können jetzt keine Kreisstraßen mehr sein. Das war mir nur wichtig festzuhalten.

(Beifall der CDU)

Ein weiterer Punkt: Kosten sind nicht bezifferbar. – Herr Wink, der Rechnungshof hat nicht ein Urteil gefällt. Meines Wissens kann der Rechnungshof keine Urteile fällen.

(Beifall der Abg. Julia Klöckner, CDU)

Der Rechnungshof beurteilt und gibt Empfehlungen, aber fällt selbst keine Urteile. Er hat das zu Recht gemacht, das ist seine Aufgabe. Wir lernen daraus, dass am Gesetz etwas geändert werden muss. Das ist unsere Aufgabe.

(Beifall der CDU)

Was der Rechnungshof veranlasst hat, verursacht Kosten. Wenn wir das konsequent durchziehen würden und das Gesetz nicht ändern, dann ist das ein enormer Bedarf an Abstufungen von Straßen. Das verursacht enorme Kosten. Wenn der Winterdienst plötzlich von den Gemeinden gemacht werden muss und sie für die Straßenerhaltung zuständig sind, dann ist das eine Kostenverschiebung, die genauso beziffert werden müsste. Meines Wissens liegt auch das nicht vor. Warum fragen wir also nach den neuen Kosten?

(Beifall der CDU)

Hinsichtlich räumlich getrennter Ortsteile und Definitionen haben wir viele Gespräche, auch mit den kommunalen Spitzenverbänden, geführt. Ein aus meiner Sicht sehr pragmatischer Vorschlag ist, den Ist-Zustand als entscheidende Richtgröße festzuschreiben. Wir haben beim letzten Mal gehört, wenn wir Einwohnerzahlen wählen, dann bekommt jemand Zwillinge, und dann kann sich das verändern. Heute hören wir von Weilern nach Metern. Das sind alles Dinge, die zugegebenermaßen wenig praktikabel sind. Ein Ist-Zustand ist aber etwas, an dem ich Kosten und Handlungsbedarf festmachen kann.

(Beifall der CDU – Abg. Thomas Roth, FDP: Dann muss man aber den Ist-Zustand erst einmal feststellen. Dafür brauchen wir die Kreise!)

Dazu haben wir nichts gehört. Schließlich haben wir von den Kommunen gehört, dass es einen Vorschlag für eine Formulierung gab. Sie haben jetzt angekündigt, dass es etwas geben wird. Die Ankündigung hören wir gern, aber wir sind gespannt, wenn dann auch etwas kommt. Nach wie vor würden wir uns wünschen, dass wir alle auf den gleichen Stand gebracht werden, indem wir gemeinsam eine Anhörung durchführen.

(Beifall der CDU)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Oster von der SPD. Ihnen steht noch eine Redezeit von drei Minuten und 40 Sekunden zu.

Diese brauche ich gar nicht.

Ich möchte das nur noch einmal klarstellen, damit es nicht in den falschen Hals kommt. Wir haben aktuell Straßen, die als Kreisstraßen eingestuft sind, aber dies von der Bedeutung her nicht sind. Das ist Fakt. Für die Einstufung von Kreisstraßen ist schlichtweg nur einer zuständig, der Straßenbaulastträger.

(Abg. Martin Haller, SPD: So ist es!)

Meine Damen und Herren, der Straßenbaulastträger sind die Kreise vor Ort. Punkt.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte es noch einmal deutlich machen. Dazu können wir als Verkehrsausschuss auch gern eine Reise machen. Ich kann Ihnen bei mir im Wahlkreis eine Straße zeigen, in der lediglich eine Mühle angeschlossen ist. Lediglich eine Mühle. Eine Familie wohnt dort. Das ist eine Kreisstraße.

(Zuruf der Abg. Dr. Susanne Ganster, CDU)

Genau das sagte gerade Herr Staatsminister Wissing. Wir müssen diskutieren, wie wir das passgenau lösen. Soll das im neuen Gesetz auch so stehen oder nicht? Also noch einmal: Für die Aufteilung, wer für welche Straße vor Ort zuständig ist, ist allein der Kreis zuständig.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Debatte zum Landesgesetz zur Änderung des Landesstraßengesetzes, dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU.

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung in zweiter Beratung über diesen Gesetzentwurf – Drucksache 17/2081 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über Maßnahmen zur Vorbereitung der Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/2483 – Zweite Beratung

dazu:

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/2736 –

Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/2898 –

Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Auf eine Berichterstattung wurde verzichtet. Wir kommen damit unmittelbar zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf.

Ich rufe zunächst den Änderungsantrag – Drucksache 17/2736 – zur Abstimmung auf. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/2483 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags, den wir eben beschlossen haben.

Wer diesem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf – Drucksache 17/2483 – unter Berücksichtigung des Änderungsantrags mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.

Vielen Dank.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/2895 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von je fünf Minuten vereinbart.

Zur Begründung des Gesetzentwurfs darf ich ein Mitglied der antragstellenden Fraktionen ans Rednerpult bitten.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Schwarz von der Fraktion der SPD das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die regierungstragenden Fraktionen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legen Ihnen heute eine Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes vor. Mit diesem Gesetzentwurf werden neue Befugnisse präventivpolizeilichen Handelns geschaffen, aber auch bereits vorhandene Eingriffsmöglichkeiten an die aktuelle Rechtsprechung angepasst, um rechtssicher auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen reagieren zu können.

Unter anderem neue Kriminalitätsphänomene – beispielhaft nenne ich die Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus oder den bandenmäßigen Wohnungseinbruchdiebstahl – erfordern diese Novellierung. Diesen Phänomenen wurde im neu hinzugekommenen § 27 Abs. 3 POG zur anlassbezogenen Videoüberwachung in öffentlichen Räumen bei Großveranstaltungen mit mindestens 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern Rechnung getragen.