Protokoll der Sitzung vom 03.05.2017

Liebe Frau Becker, liebe Frau Schellhammer, lieber Hans Jürgen Noss, lieber Matthias Lammert, ich will die vier Vorrednerinnen und -redner nennen, die sich sehr sachlich im Innenausschuss in diesen ganzen Debatten – ich will noch einmal an den 14. September des letzten Jahres erinnern – mit ihren Argumenten auseinandergesetzt haben. Ich gehöre dem Innenausschuss seit 1996 an und weiß, dass in diesem Innenausschuss immer sachlich diskutiert wird. Ich vermute, so wird es heute und morgen und wahrscheinlich auch am Freitag im Parlament sein und wahrscheinlich auch in der nächsten Woche in den Ausschüssen.

Das prägt den rheinland-pfälzischen Landtag, dass wir miteinander diskutieren, dass wir in der Enquete-Kommission – ich will mich an Frau Schellhammer wenden, aber auch an alle Mitglieder der Enquete-Kommission – genau das getan haben, Argumente abgewogen haben, miteinander um Ideen und Initiativen gerungen haben. Das ist ein Steinbruch im besten Sinne des Wortes, von dem wir noch lange zehren werden.

Wenn ich mir Ihre ersten Argumente anschaue, die Sie abgeschrieben haben, dann schauen Sie sich die Ergebnisse der Enquete auch sehr genau an.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen freue ich mich über eine solche Debatte heute und finde es schade, dass man einzelnen Kollegen ins Stammbuch schreibt, sie hätten sich menschlich so verhalten, wie Sie das gegenüber Matthias Lammert in Anspruch genommen haben. Das ist völlig falsch.

(Beifall bei SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU – Abg. Martin Haller, SPD: Unanständig ist das!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Junge, ich will das von Ihnen zitierte Argument noch einmal ganz bewusst nennen, das ich auch in den Vordebatten eingebracht habe, nämlich dieses für die fakultativen Referenden. Ich bin fest davon überzeugt – und das sage ich ganz bewusst an Ihre Fraktion –, das von der AfD geforderte Referendum lähmt die repräsentative Demokratie. Ich glaube, Sie legen es ganz bewusst so an. Genau das wollen Sie.

Der Landtag soll damit gehindert werden, seine Gesetzgebungsarbeit zeitnah und vor allem effizient erledigen zu können. Ich will das ausdrücklich noch einmal betonen. Es gibt derzeit eine Vielzahl von Gesetzen, die unmittelbar nach ihrer Verkündigung in Kraft treten. Dies ist im Interesse einer effizienten Gesetzgebungsarbeit nicht nur sinnvoll, sondern absolut notwendig.

Ich denke in meinem Verantwortungsbereich zum Beispiel an Sicherheitsgesetze, bei denen es zwingend erforderlich sein kann, dass sie zeitnah nach Verkündigung in Kraft treten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Dreimonatsregelung, wie von Ihnen vorgeschlagen, ist absolut kontraproduktiv.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die lange Zeit in diesem Landtag lässt mich voller Überzeugung sagen, alle Gesetze, die hier verabschiedet werden, sind sehr intensiv vorberaten: Fachausschüsse, Plenarsitzungen, Fraktionen, Arbeitskreise, Anhörungen, Diskussionen draußen mit der Bevölkerung, mit Interessengruppierungen. Das ist eine vielstufige, politische, gesellschaftspolitische Kommunikation, und die ist richtig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, so werden wir es auch weiter beibehalten. Diese älteren Parteien hier im Landtag repräsentieren rund 85 % der Wählerinnen und Wähler. Wir haben dieses Land in den letzten Jahrzehnten – wir feiern 70 Jahre Rheinland-Pfalz – sehr, sehr gut, man würde modern sagen, am Markt platziert. Rheinland-Pfalz kann sich mehr als sehen lassen. Das ist eine starke Leistung von all denjenigen, die in diesen sieben Jahrzehnten hier Verantwortung getragen haben.

Wir haben es in einer guten Debattenkultur geschafft, Rheinland-Pfalz in diesen Spitzenwert der deutschen Länder hinein zu entwickeln. Deswegen kann ich das von Ihnen immer wieder geäußerte Misstrauen überhaupt nicht verstehen.

Seien Sie doch stolz darauf. Sie sitzen in einem Landtag, der in sieben Jahrzehnten Erfolgsgeschichte geschrieben hat. Das ist doch ein schönes Gefühl.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde als Abgeordneter und als Minister auch immer dafür kämpfen, dass Einflüsse, die in der Geisteshaltung auch Gedanken wie Lügenpresse zum Ausdruck bringen oder Journalisten verbieten, über politische Veranstaltungen zu berichten, keine inhaltlichen Einflüsse auf die Gestaltung unserer Verfassung bekommen. Das ist für mich auch ein ganz persönlicher Ansatz. Das will ich ausdrücklich zum Ausdruck bringen.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Abschluss, ich bin ziemlich davon überzeugt, dass es die älteren Parteien in diesem Landtag noch geben wird, wenn sich an Sie keiner mehr erinnern kann.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Uwe Junge, AfD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich möchte Sie zuvor noch darauf hinweisen, sofern der Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung, also der Tagesordnungspunkt 3 – Drucksache 17/2078 –, in zweiter Beratung angenommen wird, findet die dritte Beratung in der 31. Sitzung am Donnerstag, dem 4. Mai, unter Tagesordnungspunkt 12 statt. Die Beratung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/2240 –, also Tagesordnungspunkt 4, den ich hiermit aufrufe, ist in diesem Fall nach Schluss der Aussprache zu unterbrechen. Eine Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/2240 – findet dann in der 31. Sitzung unmittelbar im Anschluss an Tagesordnungspunkt 12 statt.

Wir treten jetzt in die Abstimmung ein. Wir stimmen zunächst über das Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz ab, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 17/2078 –. Wer dieser Verfassungsänderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt worden, und das vorhin Gesagte greift, das heißt, eine Beratung morgen wird nicht mehr stattfinden.

Wir kommen dann zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 4, Landesgesetz zum Verfahren bei Volksinitiativen, Referenden, Volksbegehren und Volksentscheiden, Gesetzentwurf der Fraktion AfD – Drucksache 17/2240 –, dazu die Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wir stimmen unmittelbar über den Gesetzentwurf ab. Die Beschlussempfehlung empfiehlt Ablehnung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt worden.

Eine weitere Abstimmung erfolgt nicht mehr.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

... tes Landesgesetz zur Änderung des Landesstraßengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 17/2081 – Zweite Beratung

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr – Drucksache 17/2511 –

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten festgelegt.

Zunächst hat der Berichterstatter, Herr Daniel Schäffner, das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch Beschluss des Landtags vom 25. Januar 2017 ist der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Änderung des Landesstraßengesetzes an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner 13. Sitzung am 19. März 2017 beraten. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

Eine Beratung im mitberatenden Rechtsausschuss fand daher nicht mehr statt.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Vielen Dank.

Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Wieland.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sie haben gehört, es geht noch einmal um das Thema „Abstufung von Kreisstraßen auf Gemeindestraßen“, es geht um einen Antrag auf Änderung des entsprechenden Landesgesetzes, und es wird mehrheitlich Ablehnung empfohlen.

Ich will noch einmal die Gelegenheit nutzen, den Sachverhalt darzustellen; denn ein Journalist hat das so schön beschrieben. Das Thema ist sperrig, und es wird im Zweifel im Nachhinein einen Aufschrei geben, wenn das Gesetz nicht geändert wird.

Worum geht es also? Unser sehr vielfältiges Straßensystem ist eingeteilt in Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen. Im Landesgesetz ist – grob gesagt – geregelt, dass Kreisstraßen Ortsgemeinden verbinden oder an überörtliche Straßen anschließen. Wenn nun also Ortsgemeinden fusioniert haben oder fusionieren – in den vergangenen Jahrzehnten ist das vielfach geschehen –, dann müssten ortsverbindende Straßen zu Gemeindestraßen abgestuft werden, weil sie nicht mehr verschiedene Ortsgemeinden verbinden.

Es gibt inzwischen Fälle, da betrifft das bis zu 56 Ortsteile, die ursprünglich selbstständig waren und nun in einer Großgemeinde zusammengeschlossen sind. Auch Fusionen, die aktuell anstehen, sind betroffen. Wenn das Gesetz nicht geändert wird, ist sogar die Fusion gefährdet.

Es kann nicht sein, dass Zusammenschlüsse von Gemeinden in unserem Sinne sind, aber dadurch gravierende Nachteile für das Straßennetz die Folge sind.

(Beifall der CDU)

Was heißt es, wenn aus einer Kreisstraße eine Gemeindestraße wird? Zum einen stehen der Gemeinde dann keine Mittel mehr aus den allgemeinen Straßenzuweisungen zur Verfügung, das heißt, die Gemeinde muss finanziell selbst für diese Straße sorgen, zum Beispiel für den Winterdienst, aber auch für die Instandsetzung. Sie muss aber auch personell dazu in der Lage sein. Wir haben gehört, einzelne Gemeinden müssten dafür extra Bauhöfe installieren. Schließlich betrifft es auch die Anwohner. Die müssen nach Musterrechnungen ungefähr das Dreifache bei Ausbaumaßnahmen bezahlen.

Das führt dazu, dass teilweise Straßen, die abgestuft werden oder abgestuft werden sollen, dann eben nicht mehr zur Verfügung stehen, weil die Gemeinde sie schlichtweg nicht mehr finanzieren kann und nicht mehr aufrechterhalten will. Das wiederum hat Auswirkungen zum Beispiel auf Schulbusverkehr, Kita-Verkehr oder für die Notfallversorgung. Das ist dann meist nicht im Interesse der Kreise, das heißt, in vielen Fällen sind sich die Kreise und die Gemeinden einig, dass die bisherige Zuordnung beibehalten werden soll. Sie dürfen es aber nicht.

Wie brisant das Thema ist, hat sich in den letzten Wochen und Monaten in einer Fülle von Resolutionen, Petitionen und Presseberichten gezeigt.

Ganz offensichtlich herrscht Handlungsbedarf. Wir verstehen das so, wenn Handlungsbedarf zu erkennen ist, dann haben wir als Parlament die Pflicht – dafür sind wir gewählt –, die Interessen der Bürger zu vertreten und diesen Handlungsbedarf auch in eine Gesetzesänderung umzumünzen.

(Beifall der CDU)

Deshalb schien es aus unserer Sicht logisch – wir sind das Parlament –, dass wir auch eine Gesetzesänderung initiieren. Deshalb haben wir im Januar einen Vorschlag ins Plenum eingebracht. Wir haben damals wenig Verständnis für diese Initiative erhalten. Immerhin wurde der Vorschlag an den Ausschuss verwiesen. Allerdings hat es uns dann etwas erstaunt, dass wie im Plenum auch im Ausschuss von den anderen Fraktionen wenig Verständnis kam, dass wir den Eindruck hatten, Sie haben sich wenig mit dem Entwurf auseinandergesetzt. Es wurde uns vorgehalten, wir würden den Rechnungshof vorschieben, würden uns nicht auf die Arbeit des Ministeriums verlassen.

Wir schieben weder den Rechnungshof vor noch greifen wir das Ministerium an. Wir sehen einen Handlungsbedarf, wir sehen, dass eine Brisanz, auch eine zeitliche Brisanz in diesem Thema steckt und halten es nach wie vor für unsere Aufgabe, das Gesetz zu ändern.

(Beifall der CDU)

Wir haben gehört, im Ausschuss wurde es ohne große Begründung abgelehnt. Allerdings hat der Minister im Plenum davon gesprochen, dass er sich des Themas annehmen wird. Er hat das inzwischen auch öffentlich so geäußert. Im Januar hieß es, in wenigen Wochen wird voraussichtlich ein Ergebnis vorliegen.

Wir sind gespannt, ob wir gleich ein Ergebnis hören wer