Protokoll der Sitzung vom 14.07.2016

Und auch die sind zu zitieren, weil sie zum Gesamtkomplex einfach in die Bewertung hineingehören, um zu verstehen, was hier geschehen ist oder unterlassen wurde. Ich zitiere weiter, also:

1. „Das Land hat in den Gesellschaftsgremien dafür Sorge zu tragen, dass Mitgesellschafter insbesondere im Hinblick auf deren Finanzkraft und Geschäftserfahrung mit der gebotenen Sorgfalt ausgewählt werden.“

2. „Das Land hat vor der Gründung von Beteiligungsunternehmen die Leistungsfähigkeit und die Kompetenzen von Mitgesellschaftern sorgfältig zu prüfen und die“ – ich betone das, so der Rechnungshof – „Prüfungsergebnisse zu dokumentieren; Businesspläne sollten auf der Grundlage möglichst realistischer Erträge und Aufwendungen überarbeitet werden.“

(Beifall der CDU)

Das sind alles Zitate. Das ist nicht meine Erfindung. Ich habe Ihnen das nicht ins Stammbuch geschrieben, meine Damen und Herren der Regierung.

3. „Das Land hat bei der Auswahl von Geschäftspartnern die gebotene Sorgfalt walten zu lassen.“

Und der Rechnungshof verstärkt in seinem Bericht ganz zu Beginn, warum er dann auf 76 Seiten und mit Anlagen auf über 200 Seiten Bericht kommt. Also er verstärkt es.

„Die Forderungen erfolgten vor dem Hintergrund, dass“ – so der Bericht, jetzt kommt es –

1. „bei der Auswahl von möglichen Finanziers die notwendige Sorgfalt unterblieben war,“

2. „Erkenntnisse im Zusammenhang“ – und ich benutze jetzt das Wort Compliance, weil das immer bei Deubel eine besondere Rolle gespielt hat – „(...), die es geboten hätten, den Finanziers mit größter Vorsicht zu begegnen, ohne Folgen geblieben waren,“

3. „Angaben zu Investoren schon früh Ungereimtheiten aufgewiesen hatten, aber unbeachtet geblieben waren,“

4. „kritischen internen Hinweisen im zuständigen Ministerium nicht nachgegangen worden war,“

5. „Referenzen nicht überprüft worden waren und“

6. – das sticht jedem ins Auge, der sich mit diesem Bericht, der sich mit dem Verkaufsverfahren SYT, der sich mit vielen Dingen beschäftigt hat –, also 6. „Bankauszüge als Eigenkapitalnachweis akzeptiert worden waren, obwohl sie hierfür grundsätzlich nicht geeignet sind.“, meine Damen und Herren.

(Beifall der CDU und bei der AfD)

Also Warnungen, Handlungsempfehlungen, Anleitungen zumass, zuhauf aus der Vergangenheit.

Meine Damen und Herren, am 8. September letzten Jahres erklärten Sie, Frau Dreyer, in der Sondersitzung zum gescheiterten Verkauf vor gleich vier Ausschüssen – Zitat –: „Die Fehler, die am Nürburgring aufgetreten sind, (...) waren andere Dinge.“

Ja, haben Sie verstanden, um was es da ging? Haben Sie das verstanden?

(Beifall der CDU)

Warum beginnt denn der Rechnungshofbericht auf seinen ersten Seiten mit „Die Forderungen erfolgten vor dem Hintergrund, dass“ und nennt diese sechs Punkte des Ignorierens einer notwendigen Sorgfaltspflicht am Anfang seiner Analyse, am Anfang seiner jetzigen Bewertung zum gescheiterten Verkauf des Flughafens?

Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird zum Wiederholungstäter.

(Beifall der CDU und bei der AfD)

Und wie sich die Äußerungen der jeweils verantwortlichen Regierungschefs gleichen, ist schon signifikant. Kurt Beck in der „Rhein-Zeitung“ vom 17. Juni 2009: Das, was wir auf den Weg gebracht haben, ist absolut seriös. Mein besonderer Dank gilt dem Finanzminister, der ja auch vieles ertragen musste in den letzten Monaten. –

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Aber alle Ampeln auf Grün!)

Ministerpräsidentin Dreyer sagte gegenüber dem „Trierischen Volksfreund“ am 08. Juni 2016, sie zweifelt nicht an der Seriosität des Käufers. Wörtlich: „Ich habe mich versichert, dass alle Sicherheiten eingeholt worden sind, die es gibt.“

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Meine Damen und Herren, und der Rechnungshofbericht? Wie, warum beginnt er genau mit diesen Passagen, genau mit den Verweisen auf das, was er Ihnen ins Stammbuch geschrieben hat, Frau Dreyer? Warum?

(Beifall der CDU und vereinzelt bei der AfD)

Wieso gibt es denn auch zu diesem Zeitpunkt kritische Fragen aus dem Finanzministerium, Fragen aus dem Wirtschaftsministerium? Offensichtlich galt auch hier der Satz eines Mitglieds der Regierung, als es beim Nürburgring um weitere notwendige Recherche ging, man möge es dabei belassen.

(Beifall der CDU)

Solche Sätze – wer Erfahrung mit dieser Regierung hat – bleiben einfach im Gehirn haften. Man möge es dabei belassen.

Frau Dreyer, Sie haben aus dem System Beck ein System Dreyer werden lassen.

(Beifall bei der CDU)

(Beifall bei CDU und AfD)

Frau Dreyer, bitte nicht „Das ist menschlich“ draußen vor der Tür, so wie letzte Woche. Hier im Plenum, gegenüber dem Parlament haben Sie sich für das Fehlverhalten Ihrer Regierung, was den Steuerzahler wieder einmal Millionen an Euro kostet, zu verantworten.

Ja, richtig, Frau Dreyer, Sie wollten vieles besser machen.

Während bundesweit laut Bericht das Passagier- und Frachtaufkommen von 2010 bis 2016 um 17 % und 11 % anstieg, sank es beim Flughafen Frankfurt-Hahn beim Passagieraufkommen um 25 % und bei der Fracht um gar 68 %.

Ja, Sie wollten vieles besser machen. Sie haben darum im Hahn-Prozess eine Taskforce mit Beteiligung aller zuständigen Ressorts unter Federführung der Staatskanzlei gebildet. Das war ein Ansatz, um es besser zu machen. Durchaus. Das erkenne ich auch an. Sie waren so, aber vor allem wegen der notwendigen Befassung mit der EU-Kommission, ständig in den Entwicklungs- und Verkaufsprozess eingebunden, was auch logisch ist.

Meine Damen und Herren, die Existenz der Task Force wird auch durch den Landesrechnungshof bestätigt.

(Beifall der CDU)

In seinen wesentlichen Ergebnissen stellte das Gutachten des Rechnungshofs – ich kann nur auszugsweise aus diesen zehn Punkten zitieren – fest, und die muss man auch gegenüber der Öffentlichkeit einmal deutlich machen und betonen. Das ist nicht das Ergebnis einer Bewertung eines Untersuchungsausschusses, einer Opposition oder von wem auch immer, nein, das ist der Rechnungshof, der Landesrechnungshof, meine Damen und Herren.

(Beifall der CDU und des Abg. Martin Louis Schmidt, AfD)

Ich will Ihnen diese zehn Punkte noch einmal auszugsweise nennen.

1. „Während des Verkaufsprozesses wechselten die Gesellschafter von SYT mehrfach. Bis zuletzt blieb unklar, wer die Gesellschafter und ob diese auch wirtschaftliche Eigentümer von SYT waren.“

2. „Das Innenministerium hatte sich kein fundiertes eigenes Urteil über die Expertise von SYT und die Qualität der vorgelegten Unterlagen als Grundlage für die Entscheidung über den Verkauf gebildet, obwohl das FM wiederholt

auf von Anfang an erkennbare Ungereimtheiten hingewiesen hatte.“

(Beifall bei der CDU)

3. Meine Damen und Herren: „Vorgelegte Bankauszüge waren zum Nachweis der Bonität ungeeignet. Zudem waren sie nicht aktuell und erwiesen sich als Fälschungen. Das Innenministerium bestand nicht auf einer Finanzierungsbestätigung durch ein Kreditinstitut. Weitere Erkundigungen über die Finanziers veranlasste es nicht.“

4. „(...) war das Mandat der Beratungsgesellschaft zur Prüfung des Bieters SYT, dessen Ausführung und die Auftragsüberwachung durch das Innenministerium unzureichend.“

5. „Ob, und wie von Ihnen“ – dem Innenministerium – „vorgetragen, vor der Beschlussfassung der Landesregierung am 30. Mai 2016 das endgültige Ergebnis der IDD, also der Überprüfung, vorlag, ließ sich im Rahmen der Prüfung des Rechnungshofs nicht klären.“

Ich habe eben berichtet, wie viele Akten, wie viele Mails, was alles gewälzt wurde, es ließ sich nicht klären.