Protokoll der Sitzung vom 14.07.2016

Der Rechnungshof forderte in seinem Gutachten zum Nürburgring weiterhin, dass das Land die Einführung eines Interessenbekundungsverfahrens im Vorfeld der Beteiligung Privater prüfen soll. Dies hat die Landesregierung umgesetzt. Der Rechnungshof forderte eine hinreichende Dokumentation der Verhandlungsergebnisse. Das haben das Land, die Landesregierung und die Berater umgesetzt.

Der Rechnungshof forderte eine hinreichende Prüfung, ob die gewählte Vorgehensweise mit EU-Recht vereinbar ist. Daher hat die Landesregierung etwaige EUwettbewerbsrechtliche Folgen rechtzeitig und angemessen geprüft. Insbesondere die Erfahrung der Landesregierung aus dem Nürburgring führten dazu, dass der Dialog und die Zusammenarbeit mit der EU-Kommission weiter verbessert wurden.

Angesichts der außerordentlich hohen Komplexität der Beihilfeverfahren richtete die Landesregierung ein sogenanntes Beihilfeteam ein. Die wesentlichen Verfahrensschritte des Verkaufsprozesses wurden mit der Kommission erörtert. Der Rechnungshof stellt selbst in seinem aktuellen Gutachten fest, „Dass das Land“ – ich darf zitieren – von Anfang an für die Beihilfeproblematik sensibilisiert war und „frühzeitig Gespräche mit den zuständigen Mitarbeitern der EU-Kommission über die Veräußerung der Landesanteile an der FFHG aufnahm und insbesondere die hierfür erforderlichen personellen Kapazitäten schuf, war sachgerecht.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den Reihen der Opposition werden Parallelen zwischen Nürburgring und dem Flughafen Hahn konstruiert. Sie kritisieren, das Land lasse sich bewusst auf zweifelhafte Geschäftspartner ein. Ich will bewusst hierauf eingehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dabei verkennen Sie, dass bei der Auswahl der SYT entsprechend den europarechtlichen Vorgaben ein diskriminierungsfreies, offenes und transparentes Ausschreibungsverfahren vorangegangen ist. Im Verlauf dieses Verfahrens stellte sich im Frühjahr 2016 die SYT als Bestbietende heraus. Shanghai Traiding war in den mehrwöchigen Verhandlungen seinerzeit durch eine angesehene Rechtsanwaltskanzlei vertreten.

Bei missbräuchlichen und/oder strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen gibt es keine absolute Sicherheit. Das haben wir leider lernen müssen. Im Verkaufsverfahren und im ausgehandelten Vertragswerk wurden Sicherungsmechanismen eingebaut. Ich will noch einmal sagen, diese haben auch gegriffen. Ich wiederhole ebenfalls, zu keinem Zeitpunkt bestand deshalb das Risiko, dass Shanghai Trading auf Eigentum des Landes Zugriff hatte. Das empfinde ich als sehr wichtig.

Weiterhin wird aus Oppositionskreisen behauptet, das Land wälze die Verantwortung im Nachhinein auf die Berater ab. Hierzu ist ganz klar zu sagen, dass die Landesregierung und ich von Anfang an eigene Fehler eingeräumt haben.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es! – Abg. Christian Baldauf, CDU: Jetzt! – Abg. Damian Lohr, AfD: Ziehen Sie daraus Konsequenzen?)

Dennoch ist festzuhalten, aufgrund der Referenzen und der aus Sicht des Landes zum damaligen Zeitpunkt beanstandungsfreien Zusammenarbeit mit den damaligen Beratern durfte die Landesregierung auch darauf vertrauen, dass in allen Phasen des Bieterverfahrens die erforderliche Sorgfalt beachtet wird. Das durfte die Landesregierung damals erwarten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Vorwurf der Opposition, die Landesregierung habe sich mit dem damaligen Verkaufsverfahren nur über die Landtagswahlen retten wollen, ist absurd und entbehrt jeder Grundlage.

(Zuruf des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)

Zum Zeitpunkt der Landtagswahl befand man sich noch mitten in den Vertragsverhandlungen. Bis Juni 2016 und damit erst recht auch nach dem Zeitpunkt der Landtagswahl hat die Landesregierung keine Anhaltspunkte, dass Shanghai Trading vom Verfahren auszuschließen gewesen wäre. Insofern durfte die Landesregierung auf die Empfehlungen ihrer damaligen Berater vertrauen.

(Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

Deshalb hat man auch am 2. Juni 2016 den Anteilskaufvertrag mit SYT geschlossen.

Die Absurdität von Vorwürfen wird dann besonders deutlich, wenn die Opposition zugleich davon spricht – ich bin darauf eingegangen –, dass das damalige Verkaufsverfahren auf Betreiben der Landesregierung unter erheblichem Zeitdruck geführt wurde und auf der anderen Seite von Verzögerungen bewusster Art spricht. Verzögerungen hier, Zeitdruck da, das passt nicht zusammen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu dem Vorwurf, das damalige Gesetzgebungsverfahren sei vor Eingang des Kaufpreises und damit zu früh auf den Weg gebracht worden, ist zu sagen, dass die Landesregierung überzeugt war und davon ausgehen konnte, dass der Geldtransfer unmittelbar bevorsteht. Diese Überzeugung fußte auf entsprechenden Ausführungen der Rechtsanwaltskanzlei von SYT. Darüber haben wir oft berichtet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Rechnungshof baut auf einer nachträglichen Betrachtungsweise mit heutigem Wissensstand auf. Das ist immer so bei Untersuchungen, die nachträglich auf den Weg gebracht werden. Ich will sagen, aus unserer Sicht werden einzelne Sachverhalte verkürzt dargestellt. So hebt der Rechnungshof mit einem Teilzitat aus dem Bericht über die Markterkundung explizit hervor, es sei unwahrscheinlich gewesen, dass ein Interessent den Flughafen vollständig, inklusive aller Chancen und Risiken, sowie der Infrastruktur übernehme.

Dass die Landesregierung – Herr Schweitzer ist darauf eingegangen – mit dem erfolgreichen Abschluss des Beihilfeprüfverfahrens, der Entschuldung der Flughafengesell

schaft und der Übertragung von Grundstücken an den Landesimmobilienbetrieb LBB diese Risiken gerade beseitigt hatte, erwähnt der Rechnungshof an dieser Stelle leider nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Rechnungshof schildert unter Nummer 4, dass die Beratungsgesellschaft für eine gemeinsame Besprechung mit Vertretern des Innen-, Finanz- und Wirtschaftsministeriums sowie der Staatskanzlei im August 2015 lediglich anhand einer PowerPoint Präsentation – diesen Zwischenruf gab es eben auch – einen Überblick über den bisherigen Ablauf des Verfahrens gegeben habe. Dieser habe lediglich eine komprimierte Zusammenfassung enthalten.

Die Ausgestaltung des Bieterverfahrens war – auch das habe ich bereits erwähnt – eine Folge unserer Erfahrungen aus dem Nürburgring und diente auch der Sicherstellung der europarechtlichen Vorgaben. Hierdurch wollten wir von Anfang an möglichen Vorwürfen begegnen, die Landesregierung bevorzuge einen bestimmten Interessenten.

Im Vorfeld des Privatisierungsverfahrens hatten wir beanstandungsfrei mit den Beratern zusammengearbeitet. Wir haben gemeinsam die Markterkundung durchgeführt, die Beihilfeverfahren vor der Europäischen Kommission erfolgreich abgeschlossen und die Neuausrichtung der Flughafengesellschaft auf den Weg gebracht. Zum damaligen Zeitpunkt gab es daher keinen Anlass, an den Verfahrensvorschlägen der Berater zu zweifeln.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Rechnungshof stellt unter Nummer 6 dar, weshalb aus seiner Sicht die Annahmen im Businessplan nicht plausibel erscheinen. Er vertritt unter anderem die Auffassung, das Innenministerium hätte sich ein eigenes Urteil über die Expertise von Shanghai Trading und die Qualität des Businessplans bilden müssen. Auch ich betone erneut, die Landesregierung hatte eine Beratergesellschaft beauftragt, ein transparentes, offenes und bedingungsfreies Verkaufsverfahren durchzuführen. Nach den EU-rechtlichen Bestimmungen muss sich eine öffentliche Stelle so verhalten – ich habe eben dazu einige Würdigungen gehört –, wie es ein privater Verkäufer unter vergleichbaren Umständen tun würde. So soll gewährleistet werden, dass im Rahmen des Verkaufs eines Unternehmens durch eine öffentliche Stelle keine Beihilfe gewährt wird. Eine Prüfung der Businesspläne erfolgt im Rahmen der Notifizierung der Betriebsbeihilfen. Auch das wissen Sie.

Die Landesregierung hatte ursprünglich einen Prozessbrief vorgesehen, um diesen in die Unternehmenskonzepte und die Bieterauswahl einfließen zu lassen. Die Europäische Kommission hatte allerdings in Abstimmungsgesprächen festgelegt, dass die Businesspläne kein Kriterium für die Auswahl des Käufers sein dürfen. Maßgebliches Auswahlkriterium sei das beste Angebot.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ministerratsvorlage für die Sitzung am 30. Mai möchte ich ansprechen. Sie wurde in mehreren Abstimmungsrunden zwischen den beteiligten Ressorts und den Beratern entwickelt.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Das ist die falsche Seite der Medaille!)

In Bezug auf die Abstimmung zwischen Innen- und Finanzministerium bezieht sich der Rechnungshof auf Änderungsvorschläge und Anmerkungen des Finanzministeriums vom 21. April 2016.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Die Medaille hat zwei Seiten, Herr Minister!)

Das Innenministerium hat die Anmerkungen des Finanzministeriums zum Käuferhintergrund oder zur Sicherstellung der Kaufpreiszahlung in der entsprechend angepassten Entwurfsfassung vom 25. April 2016 besonders hervorgehoben, den Beteiligten zur Diskussion gestellt und an die Berater mit der Bitte um entsprechende Ergänzung adressiert. Nach deren Rückmeldung enthielt die Mitte Mai an die Beteiligten verschickte Entwurfsfassung und auch die am 18. Mai an die Amtschefs der Ressorts verteilte finale Fassung der Ministerratsvorlage beispielsweise neben einer umfangreichen Darstellung der handelnden Akteure unter anderem folgende Ausführungen der Berater: Das vorgestellte Unternehmenskonzept des Käufers sei insgesamt als – ich zitiere – sehr detailliert und nachvollziehbar insbesondere auch im Vergleich zum Unternehmenskonzept der unterlegenen Berater zu bewerten.

Im Hinblick auf die Kaufpreiszahlung ergänzten die Berater einen Passus, wonach sie – ich zitiere – die getroffenen Maßnahmen auch vor dem Hintergrund vergleichbarer Verfahren als angemessen erachten, um aus Sicht des Verkäufers eine hinreichende Sicherheit bezüglich der Kaufpreiszahlung zu erzielen.

Nach Abstimmung der letzten Entwurfsfassung im Mai 2016 gab es keine weiteren Hinweise des Finanzministeriums gegenüber dem Innenministerium. Der Ministerrat fasste schließlich auf Basis dieser abgestimmten Ministerratsvorlage sowie ergänzender mündlicher Ausführungen – auf die werde ich gleich noch einmal eingehen – am 30. Mai seinen einstimmigen Beschluss im Rahmen der Gesamtwürdigung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Rechnungshof stellt unter Nummer 7 fest, dass bis kurz vor Vertragsunterzeichnung unklar gewesen sei, wie der Kaufpreis finanziert werden soll. Diese Beispiele sind alle genannt worden. Wir haben diesen 200-Milliarden-Dollar-Hinweis auf WhatsApp nicht gesehen. Wir haben die dritte Finanzierungsbestätigung vom Mai 2016 vorgelegt bekommen, die die Berater vor Vertragsabschluss an uns, das Land, weitergeleitet hatten.

Hierzu führt das vom Rechnungshof in Auftrag gegebene Freshfields-Gutachten aus – auch da zitiere ich –, „Dieses Dokument wirkt auf den ersten Blick unauffällig und entspricht im Format Bankbestätigungen, die wir auch in anderen Verfahren gesehen haben.“ Zwar stellt Freshfields auch bezüglich dieser Bestätigung Unstimmigkeiten fest, gelangt aber zu dem Resultat, dass das Papier wohl nicht als augenscheinliche Fälschung anzusehen ist.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Zum Beispiel bei Herrn Dupont! – Abg. Alexander Licht, CDU: Da war auch eine Bankauskunft – – – Zuruf des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben Ihnen mehrfach dargelegt, welche nachvollziehbaren Gründe die Anwälte der Käufergesellschaft für die Verzögerung der Kaufpreiszahlung mitgeteilt haben. Auch hier gilt, unsere Absicherungen haben gegriffen. Wir haben mit dem zweiten Verfahren ein erfolgreiches Verfahren auf den Weg bringen können.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Wenn all dies der Rechnungshof kennt, wieso kommt er dann zu seinem Bericht?)

Eine zentrale Frage, die sich nach der Lektüre von Nummer 8 des Rechnungshofgutachtens ergeben hat – auch das hat bei Ihnen eine Rolle gespielt, Herr Licht –, ist, ob die in Auftrag gegebene Integritätsprüfung ausreichte.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Er lebt in einer Parallelwelt!)

Diese Frage haben wir bereits sehr ausführlich vor allem in der gemeinsamen Ausschusssitzung am 8. September 2016 erörtert. Sie können es im Protokoll gern nachlesen.

Inhalt und Umfang des Auftrags zur Durchführung einer sogenannten Integritätsprüfung ergeben sich aus der auf der Homepage des Innenministeriums veröffentlichten Handlungsempfehlung der Berater vom 12. August 2015. Der Auftrag umfasste die Überprüfung von weitergehenden Informationen, die die Berater von den Bietern anfordern, sowie Recherchen zu einzelnen Bietern in öffentlich zugänglichen Quellen.

Sie wissen, dass wir eine IDD vorgelegt bekommen haben, die aus unserer Sicht alle Fragen beantwortet hat.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Aus Ihrer Sicht!)

Wir haben alles beauftragt, was uns die Berater an Möglichkeiten der Recherche vorgelegt haben. Wir haben uns an keiner Stelle irgendeiner weitergehenden Recherche verweigert, wenn wir sie vorgelegt bekommen hätten. Wir haben sie nicht vorgelegt bekommen.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Sie haben selbst keine gemacht!)

Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen alle Möglichkeiten, die uns empfohlen wurden, ausgeschöpft. Das ist wichtig.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Da wissen Sie zu wenig!)

Deswegen will ich das an dieser Stelle ausdrücklich noch einmal betonen. Von einem begrenzten Prüfauftrag durch das Land zu sprechen, ist schlicht und ergreifend falsch. Im Umkehrschluss gilt, hätten unsere damaligen Berater den Vertrag damals als risikoreich eingestuft, hätten sie uns ein eindeutiges Signal geben müssen. Das ist überhaupt nicht erfolgt.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Sie tragen die politische Verantwortung! – Zuruf des Abg. Michael Billen, CDU)

Ich habe Ihnen dargestellt, wie wir aus dem Rechnungshofverfahren und Hinweisen zum Nürburgring unsere Schlüsse gezogen haben und wie wir sie eingeführt haben. Ich habe Ihnen vorgetragen, wie wir mit Blick auf das zweite Verfahren diese Schlüsse noch konsequenter umgesetzt haben.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Noch konsequenter!)

Noch einmal, wenn wir mit HNA nach einem sehr akribischen Verfahren den Partner gefunden haben, den wir uns doch eigentlich am Schluss alle gewünscht hätten, hätten wir eine Beschreibung eines potenziellen Partners für die Zukunft definieren sollen, sollten wir doch gemeinsam froh darüber sein, dass es für den Hahn nach vorn geht,