Lassen Sie mich noch zu einigen Ihrer Forderungen etwas sagen, zu den geforderten medizinischen Untersuchungen zur Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Ich bin sehr froh, dass die Landesregierung diese medizinischen Untersuchungen nicht unterstützt und ablehnt. Es ist mitnichten so, dass es keine andere Untersuchung oder kein anderes Verfahren gäbe, um das Alter festzustellen. Es gibt das sogenannte sozialpädagogische Verfahren, das auch angewandt wird.
Es wird nicht das sogenannte medizinische Untersuchungsverfahren – das hört sich klinisch neutral an – angewandt, weil es in vielen Fällen ein Eingriff in die Würde dieser Menschen ist. Es geht hier nämlich unter anderem um medizinisch höchst zweifelhafte Verfahren, wie die Vermessung der Genitalien oder der Brustdrüsen zur Altersfeststellung. Ich glaube, das ist ein sehr unwürdiges Verfahren.
Ich bin sehr froh, dass unsere Landesregierung dies nicht unterstützt und es in Rheinland-Pfalz auch nicht angewandt wird.
Herr Joa, Sie haben anfangs gesagt, Sie hätten teilweise keine zufriedenstellenden Antworten bekommen. Das kann ich mir schon vorstellen; denn auch die Qualität Ihrer Fragen war teilweise sehr fragwürdig, Frau Becker ist bereits darauf eingegangen. Zum anderen ist es auch so, dass die Landesregierung bei vielen Fragen zu Recht auf Antworten verweist, die sie Ihnen bereits schon auf viele Kleine Anfragen gegeben hat, die Sie bereits gestellt und
Sie müssen auch – das ist auch schon mehrfach angesprochen worden – gute und präzise Fragen stellen. Wenn Sie beispielsweise nach der Anzahl der – Zitat – „ausreisepflichtigen Asylbewerber“ fragen, dann ist das ein Problem; denn qua definitionem sind Asylbewerber nicht ausreisepflichtig. Also können Sie hierauf auch keine Antwort erwarten.
Sie fragen nach vielen Statistiken, die nicht existent sind. Man kann die Frage nach dem Sinn und Zweck solcher Statistiken stellen; denn wenn alle Mitarbeiter, die im BAMF, in den Kommunen oder beim Land etc. mit diesen geflüchteten Menschen zu tun haben, diese Statistiken tagein, tagaus in dieser Tiefe und in dieser Ausführlichkeit, wie Sie sie erwarten, erstellen würden, dann wäre die Arbeitszeit wahrscheinlich ausschließlich für das Stillen Ihrer Informationsbedürfnisse am Ende des Tages draufgegangen und keine Zeit für die eigentliche Arbeit geblieben.
Die eigentliche Arbeit, die eigentliche Kraftanstrengung geht weiter. Ich bin froh, dass die überwiegende Mehrheit in diesem Parlament, diese Landesregierung und viele in diesem Land mit anpacken und weiter vorangehen bei der Integration.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Binz, das Zulassen einer illegalen Migration, einer massenhaften Migration ist von namhaften Verfassungsrechtlern, den ehemaligen deutschen Verfassungsrichtern Hans-Jürgen Papier und Udo Di Fabio, geradezu als Verfassungsbruch bezeichnet worden. Nur einmal so weit.
Die Zuwanderung von 1,5 Millionen Menschen innerhalb von zwei Jahren hat natürlich massive Folgen für die Finanzen unseres Landes, aber auch – wir haben die Polizeiliche Kriminalstatistik gesehen – für die Sicherheit in unserem Land und auch soziale Folgen.
Da müssen wir auch einmal die Interessen derjenigen berücksichtigen, die schon immer hier waren. Die blenden Sie aus.
Ich habe mich auf sie bezogen, aber wenn man mich durch Zwischenrufe stört, dann darf ich darauf reagieren.
(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach je! Sie haben noch keinen einzigen Satz zu Frau Binz gesagt!)
Für Hilfe in Not haben wir uns immer ausgesprochen, aber gerade um Asylbedürftigen wirkungsvoll helfen zu können – das ist wahrscheinlich der geringere Teil –, muss getrennt werden zwischen Asyl und Einwanderung, wie richtig ausgeführt wurde.
Eine Sache möchte ich noch korrigieren: Es gibt auch Verfahren wie das Röntgen der Handmittelknochen, um das Alter von Menschen festzustellen. Ich denke, das sollte nicht gegen die Menschenwürde irgendeiner Person verstoßen. Die Daten aus anderen Staaten weisen schon darauf hin, dass dort eine beträchtliche Quote von Personen angibt, unter 18 Jahre zu sein, die es nicht ist.
Wenn man einmal die Zahlen, die heute Morgen erhoben wurden, hochrechnet, wären das bei 3.000 unbegleiteten minderjährigen Ausländern, wenn man Kosten von knapp 5.000 Euro – ich glaube, so viel waren es in Trier – ansetzt, rund 15 Millionen Euro im Jahr.
Herr Bollinger, wir setzen nicht die Dabatte von heute früh fort. Bitte beziehen Sie sich auf Frau Binz.
Sie hat sich gegen diese Verfahren ausgesprochen. Ich habe erläutert, warum sie erforderlich sind. Wenn Sie den
Das ist schon sehr schwach, wie mir die Äußerung als gewählter Parlamentarier verwehrt werden soll. Ich glaube, ich bin jetzt aber auch durch.
(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Es hat sich alles auf Ihren Beitrag bezogen! – Abg. Martin Haller, SPD: Eine Sternstunde des Parlaments!)
Zu einer Sache möchte ich gerne erwidern, und zwar zu den medizinischen Untersuchungen. Ja, Sie haben recht, es gibt auch die Methode des Röntgens. Aber wenn Sie zum Arzt gehen und geröntgt werden müssen, müssen Sie zum Beispiel auch Zustimmungserklärungen unterschreiben. Es ist jetzt auch keine medizinische Untersuchung, die man auf die leichte Schulter nehmen sollte.
Die Freiwilligkeit, mit der sich die entsprechenden jungen Menschen dieser Untersuchung unterziehen müssten, würde ich infrage stellen.
Auch diese Untersuchung ist medizinisch fragwürdig, und ihr Sinn und Zweck steht infrage, was auch viele medizinische Fachverbände so festgestellt und veröffentlicht haben.