(Abg. Martin Haller, SPD: Gestern! Frühzeitig eingegangen! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Aber nur ein Stück weit!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Videoüberwachung wollten Sie bei Großveranstaltungen zulassen,
bei denen mindestens 500 Menschen zugegen sind. Gerade bei den Beratungen im Innenausschuss konnten Sie uns nicht darlegen, wie Sie auf diese Zahl gekommen sind. Die Anzuhörenden haben deutliche verfassungsrechtliche Zweifel – ich denke, da sind wir uns einig – an der Bestimmtheit dieser Vorschrift geäußert.
obwohl im Innenausschuss mehrere Experten rechtliche Wege aufgezeigt haben, wie man mehr Videoüberwachung machen könnte. Dieser Schritt, den Sie gehen wollten, wurde aufgezeigt. Da muss man schon ein Stück weit von gesetzgeberischer Faulheit sprechen.
Diesen Eindruck habe ich zumindest von Ihnen, da Sie sich weigern, hier tätig zu werden. Sie streichen es, und das war es. Wir hingegen schlagen in unserem Änderungsantrag eine klare Vorschrift vor, und zwar eine Vorschrift, die eine Regelung zur Videoüberwachung erweitert und an eine konkrete Gefährdungslage anknüpft.
Das ist der entscheidende Punkt: eine konkrete Gefährdungslage. Das wird in der aktuellen Lage, in der wir uns befinden, gerade bei Großveranstaltungen, greifen können. Die Vorschrift richtet sich nach einer Regelung des baden-württembergischen Polizeigesetzes. An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass es schon nach bisheriger Gesetzeslage möglich war, Videoüberwachung an neuralgischen Punkten durchzuführen. Bislang mangelte es aber vor allem an Ihrem politischen Willen, dass diese Möglichkeit genutzt und Videoüberwachung durchgeführt wurde.
Wir als CDU sagen nach wie vor, Videoüberwachung ist sehr wohl ein probates und effektives Mittel für eine Prävention im kriminellen Bereich. Deswegen wollen wir die Videoüberwachung ausbauen und stärken.
Zur Kfz-Kennzeichenerfassung: Wir haben immer noch kein richtiges Verständnis dafür, dass Sie, die SPDgeführte Landesregierung, diese Regelung vor vielen Jahren zunächst aus dem Gesetz herausgenommen haben, bis man letztendlich begriffen hat, wie wichtig diese Maßnahme für die Polizei ist. Jetzt kommt sie wieder zurück. Vertane Jahre, muss man sagen. Jetzt feiern Sie sich dafür, was Sie vor Jahren herausgenommen haben.
Wir haben damals schon deutliche Kritik geübt. Wir haben damals schon gesagt, Kennzeichenerfassung ist möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat frühzeitig Kriterien aufgelegt und eine verfassungsgemäße Ausgestaltung formuliert. Hier haben wir wieder einiges verloren. Leider haben Sie einen schlechten Kompromiss zwischen allen Fraktionen gefunden. Das ist ein Stück weit bedauerlich.
Wir haben ganz klar eine Sympathie für die bayerische Regelung, die richtig und verfassungsgemäß ist.
Wir können nicht ganz nachvollziehen, was schlimm daran sein soll; denn wenn ein Kennzeichen nicht im Fahndungsbestand vorhanden ist, dann wird es direkt wieder gelöscht. Aus datenschutzrechtlichen Gründen spricht überhaupt nichts gegen einen dauerhaften Einsatz. Wenn es keinen Treffer gibt, ist es innerhalb einer sogenannten logischen Sekunde wieder gelöscht, ist also überhaupt kein Problem.
Es dient aber einer hohen Effektivität und Sicherheit. Deswegen ist diese Maßnahme dringend geboten.
Zu den Bodycams will ich nicht zu viel sagen. Wir begrüßen grundsätzlich die Regelung des Einsatzes. Allerdings geschieht fast die Hälfte der Übergriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte in Wohnungen, also in nicht öffentlichen Bereichen. Gerade in dieser Hinsicht müssen wir etwas tun. In der Anhörung hat der Rechtsexperte, Herr Professor Ruthig, klare verfassungskonforme Möglichkeiten aufgezeigt. Es ist nicht so, dass diese Möglichkeit völlig weggekehrt wurde, ganz im Gegenteil.
An die lieben Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen: Wenn Sie sich die Vorschriften noch einmal genau angeschaut hätten, dann hätten Sie sehen können, dass man sehr wohl Regelungen schaffen kann. Eine gibt es im schon vorhandenen Zollfahndungsgesetz.
Dort gibt es die Regelung, dass man einen Bodycameinsatz in Wohnungen für Zollkriminalbeamte durchführen kann. Das ist möglich.
Das ist im Übrigen unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung beschlossen worden. Das ist ganz spannend. Sie sind jetzt im Grunde genommen einen Schritt hinter diese Regelung zurückgegangen.
schaffen es wieder ab oder bekommen es nicht hin. Das ist sehr bedauerlich; denn das wäre wirklich eine wichtige Regelung, vor allem für den Schutz unserer Polizeibeamtinnen und -beamten, die dort tätlichen Angriffen ausgeliefert sind.
Ich will zum Schluss etwas zu den Punkten Schleierfahndung, verdachtsunabhängige Kontrollen sagen. Auch hier regeln Sie etwas, jedoch nur in Form einer Ausweitung bei Straßenverkehrskontrollen. Es handelt sich nicht um eine grundsätzliche Regelung, um eine grundsätzliche verdachtsunabhängige Regelung. Eine solche haben wir jetzt in unserem Änderungsantrag klar formuliert. Auch das haben andere Länder bereits aufgenommen. Auch hierbei handelt es sich um eine verfassungskonforme Norm, ist also überhaupt kein Problem.
Wir brauchen eine solche Regelung in diesen schwierigen Zeiten. Sie regeln es immer nur auf konkrete Verdachtsmomente hin. Das halten wir für falsch, vor allem, weil wir in Hessen eine andere Regelung haben als hier in RheinlandPfalz.
Wir hatten vor Kurzem Hinweise bekommen, dass bei Kontrollen auf der Schiersteiner Brücke in Rheinland-Pfalz nur die Ausweispapiere kontrolliert werden können, während in Hessen eine volle Kontrolle möglich ist.
Ich komme zum Schluss, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir sehen Ihr Gesetz als schlechten Kompromiss. Hier hätte man viel mehr machen können. Es ist bedauerlich. Hier wird eine große Chance vertan für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger und für unsere Polizei.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes sieht umfangreiche Erweiterungen der Einsatzmöglichkeiten im Rahmen der polizeilichen Prävention vor – zunächst einmal. Die Anpassung zur Gefahrenab
wehr erfolgt als Reaktion auf die durch Terror und steigende Kriminalität geänderte Gefahrenlage und ist längst überfällig und nicht zuletzt aufgrund der sich dramatisch verschlechternden Sicherheitslage auch zwingend erforderlich.