wehr erfolgt als Reaktion auf die durch Terror und steigende Kriminalität geänderte Gefahrenlage und ist längst überfällig und nicht zuletzt aufgrund der sich dramatisch verschlechternden Sicherheitslage auch zwingend erforderlich.
Hierzu fand neben einer ersten Lesung am 3. Mai im Parlament im Innenausschuss eine Anhörung von Sachverständigen am 1. Juni und eine weitere Sitzung am 14. Juni statt. Im Wesentlichen sind sich alle Fraktionen darüber einig, dass es eine grundsätzliche Notwendigkeit zur Anpassung dieses Gesetzes gibt. An einigen Punkten scheiden sich jedoch die Geister. Zum einen wird der Einsatz von Bodycams in Wohnungen durch die Ampelkoalition abgelehnt, und darüber hinaus findet eine anlasslose Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen keine Zustimmung.
Außer Frage steht, dass der Einsatz von Bodycams für den Eigenschutz der Polizeibeamten zwingend erforderlich ist, und das ist in der Anhörung auch ganz deutlich geworden. Der Einsatz der Bodycams in Wohnungen wird allerdings von der Ampelkoalition nicht, aber von beiden Polizeigewerkschaften und beiden Oppositionsparteien grundsätzlich befürwortet. Im Gegensatz dazu sind Aufnahmen mit der Bodycam in Wohnungen im ehemals rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen durchaus möglich. Dazu wurde im Nachbarland eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen. Es geht.
Im Ausschuss wurde darauf hingewiesen, dass im Zollfahndungsdienstgesetz eine verfassungsmäßige Regelung getroffen wurde, um auch in Wohnungen die Bodycam einzusetzen, wenn man von der Möglichkeit im Gesetz Gebrauch macht, den Einsatz lediglich zum Schutz der Beamten zuzulassen. Da ohnehin die gewonnen Bilddaten nach kurzer Frist – jetzt ja von Ihnen vorgeschlagen 30 Tage durchgängig – gelöscht werden, wenn sie denn keine ermittlungsrelevanten Daten beinhalten und auch sonst niemand zugänglich gemacht werden, sehen wir hier insoweit zunächst einmal keinen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zwingend auf einen Einsatz der Bodycam in Wohnungen verzichtet werden muss; hier sind die Möglichkeiten zum Schutz unserer Beamten leider nicht voll ausgeschöpft worden.
Auch hinsichtlich der Frage eines Prerecordings gehen die Meinungen auseinander. Wir sehen – wie die Deutsche Polizeigewerkschaft auch – durchaus die Notwendigkeit des Prerecordings, weil gerade durch überraschend auftretende Einsatzsituationen der Griff zur Kamera zu spät erfolgen kann und die entscheidenden Entwicklungen hin zur Tat eben nicht dokumentiert werden. So handelt es sich dabei zunächst um eine anlasslose Überwachung und dürfte vom Grunde her – auch das ist deutlich geworden – nicht verfassungskonform sein. Um aber den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen, welches nur eine anlasslose Anfertigung von Videoaufnahmen zulässt, wäre ein Prerecording nach Auffassung der Experten nur dann zulässig, wenn – ich zitiere – „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Rechtsgutsverletzungen drohen“.
Mit einer solchen Formulierung läge dann eine Anlassbezogenheit vor. Dies betrifft im Übrigen auch die anlasslose Videoüberwachung von Ansammlungen, die nicht unter das Versammlungsgesetz fallen.
Um dem Gesetz in diesem Punkt eine verfassungsgemäße Grundlage zu geben, wäre es notwendig, den Anlass zu formulieren, wann eine Videoüberwachung vorgenommen werden darf. Allein die Zahl der Besucher – das haben Sie mittlerweile herausgenommen – ist eben kein hinreichender Anlass und verfassungsrechtlich nicht zulässig.
Meine Damen und Herren, die Erweiterung der Möglichkeiten im POG entspricht der Notwendigkeit zur effektiveren Bekämpfung von Gefahren und gibt den handelnden Polizeibeamten – und dies muss Sinn und Zweck der Sache sein – die notwendige Rechtsgrundlage und auch Rechtssicherheit bei ihrem gefährlichen täglichen Einsatz. Gleichwohl müssten die Möglichkeiten noch erweitert werden. Es ist nicht verständlich, warum die Landesregierung zögert, Bodycams in Wohnungen einzusetzen und ein Prerecording zu ermöglichen, obwohl die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden könnten.
Im Weiteren stellt der Verzicht auf Videoaufnahmen einen gesetzessystematischen Wertungswiderspruch dar. Wenn die Polizei zwar eine Wohnung gegen den Willen eines Wohnungsinhabers zur Abwehr von Gefahren betreten darf, aber ein Filmen erst durch die Behördenleitung oder einen besonders beauftragten Beamten des 4. Einstiegsamtes angeordnet werden muss, wie soll die Polizei damit umgehen?
Die vorgeschlagenen Erweiterungen der Eingriffsmöglichkeiten stellen insgesamt eine geeignete, aus unserer Sicht auch eine angemessene und verhältnismäßige Maßnahme dar, um die Sicherheit im Land deutlich zu verbessern. Völlig unverständlich ist, dass die Ampelkoalition zwar Änderungen in der letzten Ausschusssitzung angekündigt hat, diese aber nicht bekannt gab und damit auch nicht diskutieren wollte. Erst heute Morgen – Herr Lammert hat es auch schon erwähnt – wurden die Änderungen den Fraktionen vorgelegt. Ich nenne das – verzeihen Sie mir – parteipolitische Spielchen, die dem Ernst der Sache nicht gerecht werden. Der Einsatz von Bodycams in Wohnungen fehlt aber auch hier.
Der Änderungsantrag der CDU greift zwar wesentliche Kritikpunkte auf, ist aber bezüglich des Prerecordings aus unserer Sicht noch nicht weitreichend genug. Da diese wichtigen Ergänzungen fehlen, werden wir den Gesetzentwurf der Ampelkoalition ablehnen und uns beim Änderungsantrag der CDU enthalten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Neugestaltung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes stellt sich die Landesregierung den Herausforderungen, die die veränderte, die verschärfte Sicherheitslage mit sich bringt. Für die Freien Demokraten heißt das, dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen und gleichzeitig deren Rechte als Staatsbürger eben nicht aus dem Blick zu verlieren.
Wir müssen unsere Polizei in die Lage versetzen, der geänderten Sicherheitslage gerecht zu werden, und ihr ein erweitertes Instrumentarium zur Verfügung stellen, das sie im Kampf gegen Verbrechen und internationalen Terrorismus handlungsfähiger macht. Gleichzeitig muss das Gesetz aber auch unsere Sicherheitskräfte vor zunehmenden Angriffen schützen. Der Schutz derer, die uns schützen, gehört deshalb unabdingbar zu diesem Instrumentarium und muss uns ein ganz besonderes Anliegen sein. Eine Ausgewogenheit der Bedürfnisse aller Beteiligten herzustellen, die sich gegen Verbrechen und internationalen Terrorismus zur Wehr setzen, war das Anliegen unserer Fraktion und dieser gesamten Koalition, meine Damen und Herren, und dieser Balanceakt ist uns gelungen.
(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Das sehe ich auch so!)
In konstruktiver Weise stets den vorgenannten Anspruch reflektierend, haben wir einen POG-Entwurf erstellt, der die Sicherheit stärkt, ohne den Rechtsstaat zu vernachlässigen oder gar zu schwächen. Meine Damen und Herren, dieser POG-Entwurf ist verfassungskonform, und Verfassungskonformität, meine Damen und Herren, sollte uns allen im Hause eigentlich Grundvoraussetzung für eine gesetzliche Änderung sein.
Massive Zweifel habe ich daran bei der AfD. Herr Junge hat es gerade wieder deutlich gemacht: Von den Oppositionsparteien wird der Einsatz von Bodycams in Wohnungen gefordert. Herr Junge hat es auch im Innenausschuss schon gesagt: Er hat beim Einsatz von Bodycams in Wohnungen überhaupt kein verfassungsrechtliches Problem. Meine Damen und Herren, das heißt, der Schutz des Artikels 13 und damit eines der Grundrechte unserer Verfassung spielt für die AfD überhaupt keine Rolle.
(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Uwe Junge, AfD: Das ist eine üble Unterstellung! Sie haben mir überhaupt nicht zugehört! – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie haben gar nicht zugehört! – Zuruf von der AfD: Traurig, traurig!)
So weit gehen Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, nicht. Gleichwohl gehört aber auch bei Ihrem Änderungsantrag der Einsatz von Bodycams in Wohnungen zum selbstverständlichen Instrumentarium. Die verfassungsrechtliche Prüfung, sagen Sie, ist dabei schon
abgeschlossen, obwohl Sie genau wissen, dass sie eigentlich jetzt erst beginnen kann. Sie ist auf keinen Fall abgeschlossen.
Der Umstand, dass Sie dabei die Bodycam in Wohnungen nur zum Schutz der Einsatzkräfte, nicht aber zum Schutz von möglichen Opfern einsetzen wollen, ist darüber hinaus für uns überhaupt nicht nachvollziehbar.
Mit der Rechtsgrundlage für die Verwendung der Bodycam in unserem Gesetzentwurf hingegen schaffen wir Sicherheit für die Polizistinnen und Polizisten. Nach einem einjährigen Pilotversuch an verschiedensten Dienststellen sind wir zu dem Schluss gekommen, dass es sich bei der Bodycam um ein adäquates und insbesondere effektives Einsatzmittel für die Polizei handelt.
Dieses dient dem Schutz der Belange aller Beteiligten. Die tatsächliche Einsatzlage kann so objektiv bewiesen werden.
Um den Zugang zu diesem Beweismittel auch dem betroffenen polizeilichen Gegenüber zu ermöglichen, haben wir uns nach kritischer interner Diskussion dazu entschlossen, hier einer 30-tägigen Speicherungsfrist zuzustimmen. Meine Damen und Herren, wenngleich der Grundsatz der Datensparsamkeit wichtig ist, so tragen wir damit doch auch den begründeten Interessen des Bürgers Rechnung. Ebenso schaffen wir damit die Grundlage für eine effektive Rechtsverfolgung.
Gleiches gilt auch für die 30-tägige Sperrfrist für Videoaufzeichnungen, die im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen aufgenommen werden. Auch hier waren die berechtigten Interessen aller Beteiligten zu bedenken. Vor dem Hintergrund, dass Betroffene einer Straftat sich möglicherweise erst mit Verzögerung bei der Polizei melden, war diese Regelung auch hier angezeigt und stärkt die Rechte des Bürgers.
Meine Damen und Herren, wir alle haben uns eingehend mit dem neuen POG beschäftigt. Wir wissen aber auch, dass dies noch nicht das Ende des Weges ist. Themen wie die Verwendung von Bodycams auch in Wohnungen oder die elektronische Fußfessel, wie sie einige Länder nun eingeführt haben, sind kritisch zu sehen und müssen mit äußerstem Fingerspitzengefühl diskutiert werden. Bei aller Kritik werden wir uns einer solchen offenen Diskussion aber stellen. Wir werden uns nicht verschließen.
Wir warnen vor Schnellschüssen, und ich bitte Sie, schließen Sie sich dem Gesetzentwurf an, stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu. Damit sind Sie im wahrsten Sinne des
(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Christine Schneider, CDU: Ihr macht verkürzte Beratungen! – Weitere Zurufe aus dem Hause)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung die Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, und dem ging eine intensive Befassung im Innenausschuss voran. Nach Durchführung einer umfassenden Anhörung befassen wir uns heute in der zweiten Lesung mit dem Gesetz, und es liegen Änderungsanträge vor.
Wenn die Hauptdiskussion tatsächlich um das parlamentarische Verfahren geht, wenn dies wirklich teilweise der Kern der gesamten Diskussion ist, dann sind wohl die Kritikpunkte an dem vorgelegten Gesetz doch gar nicht so umfangreich, wenn tatsächlich das parlamentarische Verfahren ein Hauptkritikpunkt ist.
Tatsächlich haben wir als Koalitionsfraktionen sehr klar gesagt, wir wollen vor der Sommerpause das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz beschließen. Das haben wir ganz klar gesagt, um auch die gesetzliche Grundlage für unsere Polizei in Rheinland-Pfalz entsprechend anzupassen. Deswegen verstehe ich Ihre Überraschung an dieser Stelle wirklich in keiner Weise.
Wir haben ganz klar gesagt, wir wollen es vor der Sommerpause beschließen. Anstatt uns Faulheit vorzuwerfen, was Sie in Ihrer Rede ebenfalls getan haben, würde ich eher sagen, wir sind emsig. Die polizeipolitischen Sprecher sind in der Lage, sich zwischen der Anhörung und der Ausschussbefassung zu verständigen und letztendlich im Plenum auch einen Änderungsantrag vorzulegen. Das ist bei Weitem keine Faulheit, sondern es ist der Situation angemessen, dass man eine Anhörung auch entsprechend auswertet.