Protokoll der Sitzung vom 04.09.2017

Wenn Sie am Ende einer Statistik liegen, dann ist es leicht, einen Sprung nach vorn zu machen.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte Ihnen die Zahlen noch einmal sagen, die in der Polizei zu den Überbelastungen führen und bei der Polizei auch in dieser Organisationsstruktur zu Kritik führen. Manches in der Struktur, in der Sie verändern, ist nämlich der desolaten Personalstärke geschuldet. Da setzt unsere Kritik an. Bayern beispielsweise hat auf 100.000 Einwohner 350 Polizisten, Rheinland-Pfalz 230. Daran erkennen Sie beispielsweise den Unterschied, wo es in Ihrer Organisation insgesamt krankt.

Meine Damen und Herren, wenn Sie der Polizei sagen, dass die gesamte Strukturreform nichts damit zu tun hat, verschweigen Sie einen wesentlichen Baustein. Dies kritisieren wir.

(Beifall bei der CDU)

Zu einer Erwiderung erteile ich Herrn Minister Lewentz das Wort.

Verehrter Herr Licht, Ihre Fraktion hat alle Veränderungen in den letzten drei Jahren abgelehnt. Sie können nicht sagen, ein bisschen Gesetz wäre gut, ein bisschen Gesetz wäre schlecht, insgesamt lehnen wir ab. Entweder gehen Sie Veränderungen mit – das sind Herausforderungen, denen wir uns in der Inneren Sicherheit stellen müssen –, entweder stimmen Sie zu, dass wir die höchsten Einstellungszahlen aller Zeiten hatten, und zwar schon seit einigen Jahren und für die nächsten Jahre fortgeschrieben, entweder stimmen Sie zu, dass die Leistungsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Polizei eine exzellente ist – wir liegen auf Platz 2 der Aufklärungsquote –, und stimmen auch den anderen Positionen, die ich genannt habe, zu, oder Sie stimmen zu, dass Sie einfach schlechtreden. Das ist verantwortungslos. Das möchte ich Ihnen eindeutig sagen.

Wir haben eine gut ausgerüstete und gut aufgestellte Polizei. Noch einmal: Wir werden am Ende dieser Legislaturperiode fast 1.000 Beamtinnen und Beamte mehr haben, als wir von Ihnen in Ihrer Verantwortung übernommen haben.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Landesgesetz zur Änderung der polizeilichen Strukturen und zur Optimierung der Organisation in der Polizei – Drucksache 17/3843 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung mit den Stimmen

der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Für Enthaltung ist kein Raum. Damit ist das Gesetz in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Bevor ich in den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich weitere Gäste bei uns im Landtag begrüßen. Ich begrüße den CDU-Ortsverein und die Frauen Union aus Sprendlingen. Seien Sie herzlich willkommen im Mainzer Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe nun Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/4081 – Erste Beratung

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Für die Landesregierung spricht Herr Staatsminister Professor Dr. Wolf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wie bereits im Rahmen der kleinen Novelle im Frühjahr dieses Jahres angekündigt, ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2016 zur Akkreditierung von Studiengängen umzusetzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit der vorgenannten Entscheidung die rechtlichen Anforderungen an das Akkreditierungssystem im Hochschulbereich definiert. Es ist dabei keinesfalls das gesamte System der Qualitätssicherung von Studiengängen durch Akkreditierung infrage gestellt worden. Vielmehr bestätigt das Bundesverfassungsgericht inhaltlich den Ansatz einer verbindlichen externen Qualitätssicherung der Lehre durch Akkreditierung.

Das System der Akkreditierung ist jedoch bis zum 31. Dezember 2017 auf eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage zu stellen.

Der Gesetzgeber selbst hat Regelungen zum Akkreditierungswesen inhaltlicher sowie verfahrens- und organisationsbezogener Art zu treffen. Es bedarf gesetzlicher Regelungen zur wissenschaftsdäquaten Zusammensetzung der Akteure sowie zum Verfahren der Aufstellung und Revision der Bewertungskriterien des Akkreditierungsprozesses.

Die erforderliche Konkretisierung ist nach Maßgabe der Gerichtsentscheidung einer entsprechenden Rechtsverordnung durch die Länder vorbehalten.

Die Länder haben zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts den Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen, den Studienakkreditierungsvertrag, geschlossen.

Ziel des Staatsvertrags ist ein gemeinsames Vorgehen der Länder. Die vom Staatsvertrag gebotene Einheitlichkeit der Rechtsverordnungen der Länder wird durch eine im Rahmen der Kultusministerkonferenz derzeit erarbeitete Musterrechtsverordnung gewährleistet. Die Länder bekräftigen durch den Staatsvertrag die Akkreditierung als eine Form der externen Qualitätssicherung, die sich bewährt hat.

Mit dem Staatsvertrag sind nunmehr die Rechtsgrundlagen für die Akkreditierung als verbindliches wissenschaftsgeleitetes externes Verfahren für die Qualitätssicherung und -entwicklung in der Lehre geschaffen worden.

Nach dem Leitbild des Staatsvertrags obliegt den Hochschulen die primäre Verantwortung für Qualitätssicherung und -entwicklung in Lehre und Studium. Das entspricht auch der bisherigen Praxis an den rheinland-pfälzischen Hochschulen.

Die Hochschulen Rheinland-Pfalz stellen seit jeher selbstverantwortlich und flächendeckend die Qualität des Studiums bei der Gestaltung ihrer Studiengänge in den Mittelpunkt. Auf Grundlage des Staatsvertrags wird zugleich die staatliche Verantwortung für die Gleichwertigkeit einander entsprechender Prüfungsleistungen und Studienabschlüsse sowie die Möglichkeit des Hochschulwechsels wahrgenommen.

Welche konkreten Verbesserungen folgen nun aus dem Staatsvertrag? Das sind insbesondere vier Punkte.

Erstens. Verlässlichkeit für die Hochschulen. Zukünftig wird die Akkreditierungsentscheidung durch den Akkreditierungsrat erfolgen. Diese Maßnahme dient der Deregulierung und Effizienzsteigerung. Auf diese Weise wird eine konsistente Entscheidungspraxis auf der Grundlage der vorgegebenen Kriterien gefördert. Die Möglichkeit unterschiedlicher Agenturstandards entfällt. Die Neuerung wird ausdrücklich von der Hochschulrektorenkonferenz unterstützt.

Zweitens. Die Vertretung der Wissenschaft im Akkreditierungsrat. Der neuen Funktion entsprechend ist die Wissenschaft zukünftig deutlich stärker durch Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer von staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen im Akkreditierungsrat vertreten. Damit wird der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nach einer wissenschaftsadäquaten Zusammensetzung Rechnung getragen. Die Hochschulrektorenkonferenz ist zusätzlich mit einem Mitglied vertreten.

Drittens. Flexibilisierung des Qualitätssicherungssystems. Neben der Programm- und Systemakkreditierung, die bereits besteht, wird durch den Staatsvertrag die Option der Fortentwicklung der Qualitätssicherung durch Akkreditierung eingeführt. Der Staatsvertrag eröffnet damit die Möglichkeit für andere Akkreditierungsmedien.

Der Akkreditierungsrat kann im Rahmen der Abstimmung mit dem Land seine Zustimmung nur unter engen Voraussetzungen verweigern, zum Beispiel, wenn das alternative Akkreditierungsverfahren den Grundsätzen zur angemessenen Beteiligung der Wissenschaft widersprechen würde.

Viertens. Verschlankung der Verfahren und Aufwandsreduzierung. Durch die Gewährleistung einheitlicher Standards für die Erstellung der Gutachten mit Beschluss- und Bewertungsempfehlungen sowie für den Prüfbericht über die Einhaltung formaler Kriterien werden die Voraussetzungen für eine zügige Bearbeitung durch den Akkreditierungsrat geschaffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sorgen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dafür, dass die rheinlandpfälzischen Hochschulen auf Basis einer verfassungskonformen Rechtsgrundlage ihre Studiengänge akkreditieren lassen können. Die gegenseitige länderübergreifende Anerkennung von Abschlüssen und die Gewährleistung von Mobilität ermöglichen insbesondere den Studierenden eine bessere Planbarkeit im Falle eines Studiengang- oder Hochschulwechsels.

Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Licht das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Wolf, ich habe aufmerksam zugehört. Ich muss Ihnen in allen vier Punkten widersprechen. Ich werde vielleicht nicht dazu kommen, weil die Redezeit heute zu kurz ist, um das alles ausführlich darzustellen. Lassen Sie mich aber auf ein paar Punkte eingehen.

Mein Beitrag ist auch kein Disput zu einem Streit oder einem Streit zwischen SPD und CDU, CDU und SPD, zwischen Regierung und Opposition, sondern ein Beitrag zu einem Staatsvertrag, der ein Bildungsstaatsvertrag ist. Mein Beitrag ist eine sehr ernst gemeinte kritische Betrachtung eines Staatsvertrags, der die Entwicklung von Hochschulen, die Entwicklung von Studiengängen monopolisiert, ja gar ein Letztentscheidungsrecht aus einem parlamentarischen Prozess der Länder in einem ehrenamtlichen Stiftungsrat konzentriert.

Ich bin Gründungsmitglied und Mitinitiator der Cusanus Hochschule in Bernkastel-Kues, einer kleinen wachsenden privaten Hochschule.

Meine Damen und Herren, ich bin Teil eines Akkreditierungsverfahrens gewesen. Ich habe selbst zu Gründungsfragen vor einem Gremium Stellung nehmen müssen. Herr

Minister Wolf, ich habe es erlebt, was Akkreditierungsrat bedeutet. Ich habe es im Praktischen erlebt.

Ich habe aber auch erlebt, was in Gesprächen mit dem Ministerium, mit Ihrer Vorgängerin, mit Frau Ministerin Reiß, möglich war; denn in den Gesprächen mit ihr ist es uns möglich gewesen, unqualifizierte Dinge – das betone ich ganz ausdrücklich –, die dort im Raum standen, aus dem Weg zu schaffen. Nur mit ihr und im Verfahren ist es möglich gewesen, diese Gründung durchzuführen. Hätte dieses Gesetz damals Bestand gehabt, wäre es zur Gründung dieser Hochschule nie gekommen.

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, wir müssen uns als Parlament die Frage stellen: Was geben die Länder, was gibt das Land Rheinland-Pfalz in seiner Strukturverantwortung in der Weiterentwicklung seiner Hochschulen aus der Hand? – Meine Damen und Herren, in Zukunft wird sich die Bildungslandschaft, die Berufe, ihre Studiermöglichkeit erheblichen Veränderungen stellen müssen. Ein Bildungsmonopol, so wie es der vorliegende Staatsvertrag vorsieht, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Februar 2016 zu Akkreditierungen von Studiengängen keineswegs gewollt.

Herr Minister, das, was Sie heute angesprochen haben, ist nicht das, was dieses Urteil deutlich ausdrückte. Wesentliche Entscheidungen zu Studiengängen, so dieses Urteil, darf der Gesetzgeber jedoch nicht anderen Akteuren überlassen; so das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Sie können es nachlesen, und zwar vom Ausgangspunkt dieses Urteils gemessen, wenn Sie es einmal tun möchten, und dann werden Sie feststellen, dass der aus NordrheinWestfalen stammende Gesetzesvorschlag das Urteil auf den Kopf stellt, meine Damen und Herren.

Frau Ministerpräsidentin Dreyer, ich muss an dieser Stelle auch Sie ansprechen. Sie sind derzeit noch Bundesratspräsidentin, und als solche können Sie eigentlich nicht wollen, dass jede Akkreditierung einer Hochschule, eines Studiengangs – im Übrigen: alle sieben Jahre muss diese Akkreditierung wiederholt werden – einem mit 24 ehrenamtlichen Persönlichkeiten besetzten Gremium mit abschließendem Urteil übertragen wird. Ein Einspruch, meine Damen und Herren – so dieses Gesetz –, ist dann nur noch auf dem Klageweg möglich.

Das Ziel von gemeinsamen Standards der einzelnen Studiengänge in Europa war und ist sicherlich auch nach wie vor elementarer Baustein des Bologna-Prozesses. In zahlreichen Konferenzen der Hochschulen, der Kultusminister der Länder, wurden seit Ende der 90er-Jahre Institutionen und Prozesse akzeptiert, beschlossen, eingerichtet, um die Qualitätssicherung in Studium und Lehre nach gemeinsamen europäischen Standards zu garantieren. Im Jahre 1998 verständigte sich die Kultusministerkonferenz auf eine externe Qualitätssicherung durch Akkreditierung gestufter Studiengänge als wissenschaftsgeleitetes Qualitätssicherungssystem. Warum betone ich das noch einmal? Ich betone es deshalb, weil ich darauf noch einmal eingehen möchte und weil es einer Ihrer vier Punkte ist.

Herr Minister Wolf, in Folge wurde die Stiftung zur Akkre

ditierung von Studiengängen in Deutschland gegründet. Darin übernimmt ein Akkreditierungsrat beispielsweise die Aufgabe der Zulassung von Akkreditierungsagenturen, also die Funktion einer Zulassungsbehörde, und soll für einen fairen und geregelten Wettbewerb sorgen, also auch in der Funktion eines Wettbewerbshüters.