Die Forderung nach einer Entbürokratisierung und einer Vereinfachung der Zuwendungsverfahren war auch wiederholt Gegenstand des Runden Tisches Kultur, an dem ich mich mit den Vertreterinnen und Vertretern der rheinlandpfälzischen Kulturverbände regelmäßig über ihre Anliegen sowie Anregungen zur Kulturpolitik des Landes austausche. Das tue ich zu allen Themen zur Kulturpolitik. Natürlich habe ich das auch ganz eng im Bereich dieser neuen Kulturförderrichtlinie getan. Das ist selbstverständlich.
Das ist auch nicht nur nicht eine rheinland-pfälzische Diskussion. Überall haben die Kulturschaffenden in Deutschland die gleichen Probleme. Ich habe deshalb bereits wenige Monate nach meinem Amtsantritt entschieden, dieses Thema zügig anzugehen.
Ich habe die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tisches Kultur gebeten, mir Vorschläge und Vereinfachungen zu unterbreiten; denn natürlich ist es mir wichtig, die Erfahrungen der Kulturschaffenden in meine Überlegun
gen mit einzubeziehen, und natürlich sind sie mit dem Ergebnis unserer Arbeit letztendlich jetzt vertraut. Das ist der selbstverständliche Umgang, den wir mit unseren Kulturschaffenden haben.
Daneben haben wir aber auch die Erfahrungen der ADD als Bewilligungsbehörde einfließen lassen, die hier in Rheinland-Pfalz die Förderverfahren verwaltungsmäßig abwickelt. Dort sind die Anträge einzureichen, werden die Anträge geprüft, formal bewilligt, und dort wird nach Abschluss der Kulturprojekte auch die Verwendung der Mittel geprüft.
Mir war und ist es dabei wichtig, dass insbesondere die vielen kleinen Antragstellerinnen und Antragsteller, Initiativen und Vereine berücksichtigt werden, die oftmals mit vielen ehrenamtlich Tätigen arbeiten, und dass sie zu entlasten sind.
Aber die neuen Regelungen machen es nicht nur den Antragstellenden leichter, sie führen auch zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands und damit zu personellen Entlastungen bei den Bewilligungsbehörden des Landes, insbesondere bei der ADD.
Beide Seiten also – die Zuwendungsnehmerinnen und -nehmer genauso wie die Zuwendungsgeberinnen und -geber – profitieren von diesem Bürokratieabbau. Die Aufwände lassen sich für beide Seiten erheblich verringern, ohne – das möchte ich ausdrücklich betonen – die wirtschaftliche und zweckentsprechende Verwendung der öffentlichen Mittel zu gefährden. Natürlich ist das so.
In vielen Kultureinrichtungen schließlich, in den Verbänden und Vereinen, bildet das ehrenamtliche Engagement das Rückgrat der Arbeit. Dieses ehrenamtliche Engagement wird bislang kaum anerkannt und ist bei den Kulturförderungen wenig sichtbar. Das wollen wir jetzt ändern. Mit der neuen Kulturförderrichtlinie werden die ehrenamtlich erbrachten Arbeitsleistungen als geldwerte Leistungen bei den Kulturförderungen anerkannt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, der Präsident des Landesmusikrates und Sprecher der rheinland-pfälzischen Kulturverbände, mit denen ich, wie gesagt, bei allen kulturpolitischen Fragen in einem engen Austausch stehe, hat bezüglich der Förderrichtlinie von einem guten Tag für die rheinland-pfälzischen Kulturschaffenden gesprochen.
Und wenn heute die Rede davon war bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Kontrolle, so muss man sich dazu auch die Daten und Fakten ansehen. Wir hatten in den vergangenen vier Jahren über 1.200 Kulturförderungen. Irgend
welche Auffälligkeiten gab es im Promillebereich von unter einem Promille der Fälle. Das waren Fälle, in denen, wenn man eine Stichprobe gemacht hätte, die auch in Zukunft stattfinden können und werden, – – –
Der Weg aber, den wir eingeschlagen haben, ist mit Sicherheit der richtige und wird auch von den Kulturschaffenden als großer Fortschritt angesehen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Gibt es einen Antrag auf Ausschussüberweisung? – Den gibt es.
Wer für den Antrag auf Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Der Antrag – Drucksache 17/4587 – ist mit den Stimmen des ganzen Hauses an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur überwiesen.
Konsequenzen aus dem IQB-Bildungstrend 2016: Sachunterricht durch Heimatkunde ersetzen Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/4599 –
Herr Präsident, liebe Kollegen! Beginnen möchte ich mit einem Zitat. „Das Wort Heimat hat seinen Ursprung im Indogermanischen. Die erste Silbe ‚hei‘ bedeutet ‚liegen, ruhen‘. Damit ergibt sich zwangsläufig ein Raumbezug; im Sinne eines Innehaltens, einer Verortung. Das Suffix ‚at‘ (... ) ergänzt sie um ein soziales Zusammengehörigkeitsgefühl im Sinne von ‚Zugehörigkeit, Geborgenheit, Vertrauen im Kreise der Großfamilie‘. Heimat ist also etwas sehr Wichtiges, weil sie den Rahmen gibt, in dem sich ein Mensch in seiner Kindheit entwickelt.“
Diese Formulierungen entstammen nicht einer Programmschrift der AfD, sondern gehen auf die ZIRP zurück, also auf die Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz e.V., und deren im April 2017 erschienenen Band „Kultur prägt. Region und Identität in Rheinland-Pfalz“.
Wir als traditions- und geschichtsbewusste Heimatpartei freuen uns sehr angesichts der enormen Aufwertung, die der Heimatbegriff und die mit diesem verbundenen Themen von Regionalität, Dezentralität und Subsidiarität in den letzten Wochen und Monaten gefunden haben. Wir sehen dies auch als Beleg dafür, wie stark unsere Partei mittlerweile politisch-gesellschaftlich wirkt.
Die Notwendigkeit der Bindung an konkrete Räume und die Identifikation mit ihnen erscheint heute in einem neuen, schönen Licht. Eine bewusste kulturelle Verortung begünstigt nicht zuletzt eine gelingende Integration wirklich integrationswilliger und -fähiger Zuwanderer in die regional vielfältige deutsche Leitkultur.
Rhetorisch konnten wir diese neue deutsche Heimatpolitik zum Beispiel in Mainz am 3. Oktober anlässlich des Festtags zum Tag der deutschen Heimat bestaunen. Sie offenbart sich aber auch darin, dass der Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Landkreistags Günther Schartz zur Stärkung der ländlichen Räume ein eigenes Heimatministerium für Rheinland-Pfalz forderte.
Heute möchte ich Sie ausgehend vom dargestellten Wandel des Heimatbegriffs für einen im besten Sinne konservativen Wandel des Sachunterrichts an unseren Grundschulen gewinnen. Vielleicht erinnern sich manche von Ihnen noch an den eigenen Heimatkundeunterricht oder an einen heimatkundlich ausgerichteten Sachunterricht in der Grundschule. Das könnte dann auch daran liegen, dass darin für Kinder besonders anschauliches Grundwissen vermittelt wurde, das sich mit der Erfahrungswelt in der eigenen regionalen Umgebung, der jeweiligen Heimat also, unmittelbar in Verbindung bringen ließ.
Man erfuhr etwas über die naturräumliche Umgebung des Wohnortes, besondere Berge, Flüsse und Bäche in der Region, sehenswerte Kirchen und andere sehenswerte Gebäude oder über örtliche Sagen und deren Hintergründe. Sofern man seine Kindheit in Rheinland-Pfalz verbringen durfte, konnte es auch um römische Grabungsfunde in der Umgebung gehen, um die großen Dome unseres Landes in Speyer, Worms oder Mainz oder um die Geschichte der Binnenschifffahrt bis hin zu den ökologischen Folgen der Rheinbegradigung.
Geografisches Wissen vermischte sich auf organische Weise mit historischem, sozial- und volkskundlichem oder mit Biologie und Religion.
All dies ist im heute gültigen Teilrahmenplan Sachunterricht für die Grundschulen so nicht mehr oder bloß ansatzweise zu finden bzw. wird mit wenig altersgerechten Inhalten überfrachtet. So sollen die Kinder beispielsweise über die Entwicklung von Staatsformen informiert werden. Sie sehen sich einem von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Begriffsungetüm ausgesetzt, dem sogenannten Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung im Rahmen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Ich habe es geschafft, ja. Schon in frühester Schulzeit werden, ohne das nötige Vorwissen zu haben, derart schwierige Themen wie der Klimawandel behandelt. Stichworte wie interkulturelle Bildung oder kulturvergleichende Perspektiven prägen den Unterricht
Laut Orientierungsrahmen soll es „weniger um Wissensvermittlung“ gehen, „als um handlungsorientierte Lernprozesse in Projekten, Rollenspielen und Begegnungen“. Für sehr bedenklich halten wir als AfD Aufforderungen wie die folgende: „Daher ist es Teil der pädagogischen Aufgabe von Lehrerinnen und Lehrern, vorgefasste Urteile und Weltbilder zu hinterfragen und durch Verunsicherung Offenheit für selbstbestimmtes Erkennen und Bewerten zu fördern.“
Aus entwicklungspsychologischer Sicht ist eine solche Aufforderung nicht nachvollziehbar; denn im Grundschulalter geht es darum, erst einmal Haltung herauszubilden und nicht gleich zu dekonstruieren.
Die Gefahren liegen auf der Hand. Wir wünschen uns kein ideologiegeprägtes oder gar indoktrinationsgefährdetes, sondern stattdessen ein an wissens- und werteorientierten Standards ausgerichtetes Fach Heimatkunde,
eine Heimatkunde, die dem Artikel 33 unserer rheinlandpfälzischen Landesverfassung gerecht wird. Dort heißt es: „Die Schule hat die Jugend (... ) zur Liebe zu Volk und Heimat (... ) zu erziehen.“
Darüber hinaus sehen wir in der Wiedereinführung des Faches Heimatkunde im ausgeführten Sinn einen wichtigen Baustein unseres umfassenden bildungspolitischen Reformkurses. Dieser läuft gerade angesichts der für Rheinland-Pfalz beschriebenen Ergebnisse der IQB-Studie auf eine klare Stärkung des Grund- und Orientierungswissens in den Grundschulen hinaus, also auf gutes Lesen, fehlerfreies Schreiben und Rechnen sowie besagte genaue Kenntnisse über die eigene heimatliche Umgebung.