Dabei schreibt der PCGK auch vor, dass die Geschäftsleitung der Unternehmen für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen hat und darauf hinwirken soll, dass diese auch durch die Konzernunternehmen beachtet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Stichwort Compliance ist mehr als ein reines Kontrollinstrument.
Das Einhalten von Recht und Gesetz schafft Glaubwürdigkeit. Diese Glaubwürdigkeit schafft wiederum Vertrauen sowohl in die Unternehmen mit Landesbeteiligung, aber auch gleichzeitig in das Land Rheinland-Pfalz als Anteilseigner. Daher sprechen wir uns für die Überwachung und Einhaltung sowie eine entsprechende Berichterstattung an das Parlament aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist uns ein besonderes Anliegen, dass die bestehenden Beteiligungen weiterhin effizient geführt werden und für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar sind. Gerade bei Unternehmen der öffentlichen Hand ist es für jeden von uns nachvollziehbar, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen möchten, wofür die öffentlichen Gelder eingesetzt werden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land Rheinland-Pfalz hält 53 unmittelbare und 51 mittelbare Beteiligungen. Hinzu kommen vier Anstalten bzw. Körperschaften und 14 Stiftungen. Das ist schon eine gewaltige Zahl, über die wir sprechen.
Warum wir diesen Antrag eingebracht haben und hier debattieren, möchte ich Ihnen anhand von drei Hauptgründen näherbringen.
Der erste Punkt – den halte ich eigentlich für den zentralen Punkt – ist folgender: Ich glaube, wir sollten als Landtag das Selbstbewusstsein haben zu sagen, wo sich das Land
unternehmerisch beteiligen soll und wo wir in Landesbeteiligungen unterwegs sein wollen. Das kann man nicht einfach nur die Landesregierung machen lassen, sondern das muss auch uns betreffen. Es ist schließlich auch unsere Aufgabe, uns darum zu kümmern.
Das ist nicht zuletzt auch verstärkter Auftrag der im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankerten Schuldenbremse, weil die nämlich klugerweise gesamtstaatlich angelegt ist und sagt, es geht bei der Frage der Haushalte eben nicht nur um den Kernhaushalt, sondern es geht auch um das Beteiligungsergebnis. Nicht zuletzt deswegen ist es gerade für uns als Parlament, als Haushaltsgesetzgeber, unser Auftrag und unsere Pflicht, uns dann auch mit dem Thema Beteiligungen des Landes, die immer auch ökonomische Rückschlüsse auf den Haushalt beinhalten, zu befassen. Deshalb rufe ich Ihnen allen zu: Mehr Mut dazu! Mehr Mut zur Beschäftigung mit diesem Thema auch jenseits von Schlagzeilen und Skandalen, wenn es bei der einen oder anderen Beteiligung wieder einmal gebrannt hat!
Ich glaube, es ist unsere gemeinsame Aufgabe, uns wesentlich mehr und kontinuierlicher mit dem Thema zu beschäftigen. Deswegen haben wir auch in unserem Antrag vorgeschlagen, dass regelmäßiger im Haushalts- und Finanzausschuss berichtet wird und im Haushalts- und Finanzausschuss auch Beteiligungscontrolling und Steuerung stattfinden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich finde, einen Punkt aus Ihrem Alternativantrag sollten wir wirklich einmal gemeinsam besprechen, nämlich die Frage, wie man den Beteiligungsbericht vielleicht noch ein Stück weit nachvollziehbarer und transparenter auch für die, die nicht Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss sind, machen kann. Ich denke, wir könnten mit den finanzpolitischen Sprechern oder wie auch immer im Ausschuss einmal besprechen, wie man das machen kann. Ich glaube, es geht doch darum, dass wir uns als Parlament nicht aus der Verantwortung stehlen, wenn es darum geht, wie die Landesbeteiligungen operieren, welche wir haben, welche wir noch brauchen, welche wir vielleicht neu brauchen, welche wir vielleicht nicht mehr brauchen und wie da die Geschäftsergebnisse und Entwicklungen sind.
Ja, Herr Kollege Weiland, es ist genau unsere Intention, dass wir ein solches Desaster, wie wir es damals auf dem Nürburgring erlebt haben, in Rheinland-Pfalz nie wieder erleben. Dieser Antrag ist vielleicht nicht die Lösung für alle Fragen, aber es ist ein Baustein genau in diese Richtung. Ja, das ist so. Das zeigt eben auch, dass wir wahrmachen, was wir angekündigt haben, nämlich dass wir an diesen Punkten immer weiter arbeiten.
Das führt mich direkt zu meinem zweiten Punkt. Sie haben hier einen Riesenbohei gemacht, als der Rechnungshofbericht zum Hahn-Verkauf gekommen ist. Wissen Sie, was wir gemacht haben? Wir haben ihn gelesen, wir haben ihn diskutiert, und wir haben unsere Schlüsse daraus gezogen.
Sie werden in diesem Antrag Passagen finden, die eins zu eins Empfehlungen des Landesrechnungshofs aus dem Untersuchungsbericht zum Hahn-Verkauf sind. Das ist schon seltsam. Sie haben hier jeder Silbe des Rechnungshofs sozusagen gehuldigt, als er seinen Bericht vorgetragen hat.
(Abg. Alexander Licht, CDU: Sie hätten den Bericht zum Nürburgring nur umsetzen müssen! Den haben Sie wohl nie gelesen!)
Wenn aber die gleichen Sätze in einem Antrag von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen, dann kritisieren Sie diese Sätze als nichtssagend oder als nicht weit genug gehend. Da muss ich schon sagen, es ist doch keine seriöse Bewertung von Politik, wenn Sie dem Landesrechnungshof huldigen, wenn der zum Beispiel die Forderung nach Interessenbekundungsverfahren zum Einstieg privater Dritter in Landesbeteiligungen erhebt. Wenn aber die Ampelkoalition sagt, ja, das ist ein guter Vorschlag, das beantragen wir jetzt – entschuldigen Sie, dass wir vergessen haben, das aus dem Rechnungshofbericht zu zitieren –, dann kritisieren Sie das. Das zeigt doch, dass Sie sich damit gar nicht seriös inhaltlich auseinandergesetzt haben.
Wie ziehen Konsequenzen aus Rechnungshofberichten, auch wenn sie in der politischen Debatte kritisch waren, weil wir sagen, ja, man kann auch daraus einiges lernen und in der Zukunft immer noch ein Stückchen besser werden. Auch das machen wir mit diesem Antrag.
Noch ein letzter Punkt: Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode den Public Corporate Goverance Kodex entwickelt. Ich glaube, es ist ein wesentlicher nächster Schritt, systematisch in alle Gesellschaften und Beteiligungen zu schauen, dass da eine entsprechende Umsetzung stattfindet, dass Compliance stattfindet. Ich will nicht an die Diskussion um den LBM in Speyer erinnern, aber natürlich ist man auch in Landesbehörden davor nicht gefeit. Ich glaube, es ist unser Job, proaktiv zu schauen, dass das überall dort, wo das Land tätig ist, implementiert wird. So bringen wir Rheinland-Pfalz auch in diesem Bereich ein gutes Stück voran.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei den regierungstragenden Fraktionen bedanken, dass wir heute die Gelegenheit haben, über die Beteilungsverwaltung insgesamt zu reden. Herr Weiland, insofern glaube ich, unterscheiden wir uns schon darin, dass zumindest wir der Auffassung sind, dass sich diese Debatte vor allem darum drehen sollte, weniger über einzelne Beteiligungen als vielmehr über die Beteiligungsverwaltung insgesamt zu reden.
Nach der LHO ist die unternehmerische Betätigung des Landes zur Verfolgung wichtiger staatlicher Interessen zulässig. Sie dient als Instrument zur Umsetzung gesellschaftlicher Ziele in den unterschiedlichsten Bereichen: Wirtschaftsförderung, Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen, insbesondere in strukturschwachen Regionen, Förderung von Wissenschaft und Forschung, Ansiedlung neuer technologieorientierter Unternehmen, Technologie und Innovationstransfer, Daseinsvorsorge, Förderung von Kunst und Kultur, um nur einige Beispiele zu nennen. –
Die Beteiligungen an diesen für das Land wichtigen Bereichen ermöglichen es, aktiv auf die Geschäftspolitik dieser Unternehmen über die Vertreter des Landes in den Aufsichtsgremien Einfluss zu nehmen. Das Land kann durch seine Beteiligungen gezielt das wirtschaftliche Engagement in besonders zukunftsträchtigen Geschäftsfeldern unterstützen und als Vorbild wirken.
So wurden zum Beispiel in den Gesellschaftsverträgen von Unternehmen mit mehrheitlichen Landesbeteiligungen Regelungen aufgenommen, dass darauf zu achten ist, dass die Besetzung von Führungspositionen und Mandatsbesetzungen geschlechterparitätisch erfolgen sollen. Außerdem wurde, wie bereits erwähnt, bei diesen Unternehmen die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) eingeführt. Die Einführung des PCGK diente dazu, Transparenz, Verantwortungsbewusstsein und Kontrolle in diesen öffentlichen Unternehmen zu verbessern und das Vertrauen in Unternehmen mit Landesbeteiligungen zu stärken.
Beim Thema Transparenz möchte ich auf die Beteiligungsberichte hinweisen. Bereits seit dem Jahr 1999 werden dem Landtag in einem zweijährigen Turnus Beteiligungsberichte vorgelegt. Die Beteiligungsberichte geben einen Überblick über die Beteiligungen des Landes RheinlandPfalz an Unternehmen des privaten Rechts und die wirtschaftliche Situation der durch das Land errichteten rechtlich selbstständigen Körperschaften mit wirtschaftlichem Bezug. Es werden darin alle Gesellschaften dargestellt, an denen das Land Rheinland-Pfalz unmittelbar beteiligt ist.
In diesen Berichten finden sich insbesondere aktuelle Angaben zu Veränderungen im Beteiligungsbestand des Landes, zum Landesinteresse der einzelnen Beteiligungen, zur wirtschaftlichen Lage im letzten Geschäftsjahr und zur zu erwartenden weiteren Entwicklung und Beziehung zum Landeshaushalt.
Die Berichte werden zeitnah nach ihrem Erscheinen im Haushalts- und Finanzausschuss behandelt. Hierdurch erhält das Parlament regelmäßig die Möglichkeit, sich auf Grundlage der ausführlichen Informationen zu den einzelnen Beteiligungen ergänzend über die Landesbeteiligungen unterrichten zu lassen und über die Verwendung der jeweils eingesetzten Landesmittel zu beraten.
Ich erwähnte bereits den PCGK, den Public Corporate Governance Kodex, der im Jahr 2014 bei den mehrheitlich im Landesbesitz befindlichen Landesbeteiligungen eingeführt worden ist. Der PCGK enthält Empfehlungen, Anregungen und Regelungen geltenden Rechts zur Leitung und Überwachung von Unternehmen sowie international und national anerkannte Standards guter und verantwortungs
Die Einführung des PCGK diente dazu, Transparenz, Verantwortungsbewusstsein und Kontrolle in öffentlichen Unternehmen zu verbessern und das Vertrauen in Unternehmen mit Landesbeteiligung zu stärken. Jährlich ist ein Corporate-Governance-Bericht von der Geschäftsführung und dem Überwachungsorgan zu erstellen, in welchem über die Einhaltung der Regelung des PCGK berichtet wird. Abweichungen vom PCGK sind zu begründen. Der Bericht wird veröffentlicht.
Durch die jährliche Berichterstattung sollen sich die Geschäftsleitung und das Überwachungsorgan mit der eigenen Unternehmensverfassung ständig auseinandersetzen. Dadurch sollen Effizienz und Glaubwürdigkeit der Unternehmensführung und -überwachung gesteigert werden. Die Veröffentlichung des Berichts schafft Transparenz und erhöht den Druck auf die Geschäftsleitung und das Überwachungsorgan, den Empfehlungen des Kodexes zu folgen.
Die Landesbeteiligungen werden fortlaufend daraufhin überprüft, ob ein wichtiges Landesinteresse noch gegeben ist, Privatisierungs- oder Kommunalisierungsmöglichkeiten bestehen und Bündelungen und zusammenfassende Erhebungen von Synergien möglich sind. Als Ergebnisse dieser Bemühungen wurden zum 31. Dezember 2013 die Auflösung der Mittel- und Osteuropazentrum RheinlandPfalz GmbH und der Projektentwicklungsgesellschaft des Landes Rheinland-Pfalz beschlossen.
Daneben wurden die Landesanteile an der Staatsbad Bad Dürkheim GmbH zum 31. Dezember 2015 an die Stadt Bad Dürkheim verkauft und im November 2016 die Landesanteile an der Ökompark Projektentwicklungs- und Marketing GmbH an den Landkreis Birkenfeld abgetreten. Daneben – das ist angesprochen worden – wurde im August 2017 die Privatisierung der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH durch das Wirksamwerden der Veräußerung des Landesanteils an der HNA Airport Group GmbH erfolgreich abgeschlossen.
Lieber Herr Weiland, ich habe in diesem Zusammenhang ehrlich gesagt nicht verstanden, wie in Ihrem Antrag das Thema PLP unterzubringen ist, weil die PLP GmbH – darüber hatten wir an dieser Stelle bereits debattiert – in keiner Weise hiermit in Zusammenhang steht. Diese Bemerkung sei mir erlaubt, die PLP GmbH wird auch in dem von Ihnen genannten Urteil des Verfassungsgerichts des Landes Rheinland-Pfalz in keiner Weise überhaupt nur im Urteil erwähnt. Deshalb erschließt sich mir dieser Zusammenhang, den Sie in Ihrem Antrag aufmachen, auch nicht.
Abschließend darf ich darauf hinweisen, wir sind als Beteiligungsverwaltung permanent bemüht, die Beteiligungsverwaltung modern aufzustellen und sie nach neuen Regularien weiter zu verbessern. Ich freue mich, dass dieses Parlament hieran mitwirken wird.