Protokoll der Sitzung vom 14.12.2017

Unsere Berater an den Dienstleistungszentren Ländlicher

Raum überarbeiten gerade eine Excel-Anwendung, die es ermöglicht, den einfachen Bilanzwert zu erstellen. Der betroffene Betrieb hat damit seine Verpflichtungen erfüllt. Dabei hat die Überschreitung der Obergrenze von 175 Kilo Stickstoff pro Hektar derzeit keinerlei Konsequenz. Das muss man wissen.

Der Landwirt entscheidet selbst, ob er bei Überschreitung eine Beratung benötigt oder nicht. Wenn der Betrieb dann noch seine individuelle Präsentation durch mögliche Verluste bereinigen will, diese abziehen möchte unter Nutzung der Anlage 4, dann kann er dies in Eigenregie tun.

Gerade aber weil die Input/Output-Daten für die Evaluierung genutzt werden sollen, halten wir die Verwässerung des Bilanzwertes durch individuelle Abzüge für wenig zielführend; denn wenn wir tatsächlich einen Sinn in eine zukünftige Stoffstrombilanzierung bringen wollen, dann müssen wir jetzt konkrete Zahlen an die Wissenschaft liefern, die daraus Obergrenzen betriebsspezifisch festlegt.

Die Beratung liefert zwar EDV-Anwendungen zur Erstellung der Bilanz, sie kann und soll allerdings nicht mithelfen, die Vielzahl der einzelnen Werte aus den betrieblichen Unterlagen zu ermitteln. Dies ist Aufgabe der Betriebsleiterinnen und -leiter oder der privatwirtschaftlichen Unterstützung.

Gern jedoch helfen unsere Berater, den Bilanzwert zu interpretieren bzw. mögliche Hotspots zu finden und zu beseitigen. Hierzu ist aber der derzeit verfügbare Personalbesatz ausreichend.

Ich verstehe sehr gut, dass bei diesen neuen Anforderungen eine intensive und betriebsindividuelle Beratung gewünscht wird. In diesem Zusammenhang greifen wir gern die Anregung der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Blatzheim-Roegler, aus dem Agrarausschuss auf – es haben sich schon einige darauf bezogen –, weitere Beratungskräfte über das Programm „Gewässerschonende Landwirtschaft“ des Umweltministeriums für die Einführungsphase zu finanzieren. Herr Minister Dr. Wissing wird sich mit seiner Kollegin, Frau Umweltministerin Höfken, ins Benehmen setzen.

Die Aktion muss aber – das muss man dazusagen – von der Landwirtschaft selbst ausgehen. Dort müssen die Kooperationen nachgefragt werden. Im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern – Herr Abgeordneter Weber sagte es – haben wir hier eine gute Alternative. Bei den anderen sind diese Beratungsleistungen kostenpflichtig.

Sofern Sie auf die Nitratmessstellen eingehen, lassen Sie mich diese Frage noch einmal konkretisieren. Die Entwicklung der Nitratbelastung des oberflächennahen Grundwassers zeigt in der Fläche bislang keine signifikante Tendenz. Wir haben 120 beobachtete Trendmessstellen. Hier zeigen 21 % eine fallende, aber 18 % auch eine steigende Tendenz der Nitratkonzentration auf. Messungen zu Nährstofffrachten haben wir leider nur sehr wenige, da diese sehr aufwendig sind. Das Bundesministerium hat derzeit ein bundesweites Projekt gestartet, bei dem diese Nährstofffrachten in Referenzbetrieben in gewissen Zeiträumen beprobt werden sollen.

Aber ein direkter Zusammenhang zwischen diesen Daten und der Stoffstrombilanz ist nicht zu führen. Die Stoffstrombilanz beschäftigt sich nicht genau mit der Fläche, sondern mit den betriebsbezogenen Strömen von Nährstoffen und deren Effizienz. Eine fehlerhafte Fütterung beispielsweise kann ähnliche Auswirkungen haben wie der falsch berechnete Einsatz eines Wirtschaftsdüngers, die mangelhafte Lagerung oder die fehlende Abdeckung eines Güllebehälters. Viele Ursachen können hier zu diesen Wirkungen führen. Die Stoffstrombilanz ist für eine korrekte flächenbezogene Düngung wenig aussagekräftig und auch nicht das richtige Instrument. Sie ist und bleibt ein Instrument zur gesamtbetrieblichen Beurteilung des Nährstoffeinsatzes und ist – nur, um das einmal klarzustellen – in der derzeitigen Form auch kein Kontrollinstrument und nicht flächendeckend, sondern nur für bestimmte Betriebe in bestimmten Situationen sinnvoll.

Ich darf eine grobe erste Einschätzung geben, wie viele Betriebe das treffen wird, über die wir sprechen. Es werden wenige Hundert, in jedem Fall unter 1.000 von unseren 17.500 Betrieben sein. Hier wird nicht auf jeden landwirtschaftlichen Betrieb ein bürokratisches Monster herniederbrechen. Insoweit gehe ich fest davon aus und bin mir sicher, wir schaffen das hier in Rheinland-Pfalz. Unsere Bauern schaffen das; denn sie sind korrekt, bestens ausgebildet, arbeiten bestens in der Branche und mit uns in den Beratungsebenen politisch wie auch privat zusammen.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Durch die verlängerte Redezeit der Landesregierung stehen den Fraktionen noch zweieinhalb Minuten Redezeiten zur Verfügung. Wird das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wird eine Ausschussüberweisung gewünscht?

(Zurufe von der CDU: Ja!)

Es wird vorgeschlagen, den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4775 – an den Ausschuss zu überweisen. Wer für eine Ausschussüberweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Ausschussüberweisung ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Anträge. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4775 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt.

Wer dem Alternativantrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/4842 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! –

Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung, und ich schließe die Sitzung.