Protokoll der Sitzung vom 14.12.2017

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einer Kurzintervention hat Herr Kollege Gies das Wort.

Sehr verehrter Herr Kollege Weber, ich stelle fest, dass wir inhaltlich und fachlich immer noch beieinander sind. Wir waren auch nie auseinander. Aber Sie haben gerade

zu Recht gesagt, warum Ihr Antrag noch Formulierungen beinhaltet, die wir logischerweise vor einer Woche noch gar nicht berücksichtigen konnten. Genau aus dem Grund haben wir gesagt, wir möchten mit diesem Antrag in den Ausschuss und ihn diskutieren, konkretisieren und einen gemeinsamen Antrag daraus machen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Genau das Angebot mache ich hier und heute noch einmal und bitte, dass wir den Antrag oder von mir aus auch beide Anträge an den Ausschuss überweisen, wenn das möglich ist, sie da diskutieren und konkretisieren. Das ist das Entscheidende. Das ist ein Signal für die Landwirtschaft. Wir sagen, wir ziehen an einem Ende in eine Richtung und wollen das Thema gemeinsam zum Erfolg bringen. Dazu kann ich nur die Hand reichen. Das passt wunderbar zu Weihnachten. Ich würde mich sehr darüber freuen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Zu einer Erwiderung spricht Herr Kollege Weber.

Herr Gies, Sie haben jetzt Werbung für Ihren Antrag gemacht. Sie haben aber noch nicht erklärt, was an unserem Antrag falsch ist bzw. wo sie Kritikpunkte an unserem Antrag haben. Von daher hätte ich erwartet, dass Sie sagen: In dem Antrag der Koalition passt mir das oder das nicht. Das haben Sie nicht erklären können.

(Zuruf der Abg. Christine Schneider, CDU – Glocke der Präsidentin)

Der Kollege Weber hat das Wort.

Frau Schneider, genau das ist mir die letzten zwei Tage immer passiert. Herr Gies hat fachlich mit mir Gespräche geführt. Im letzten Moment kam Frau Schneider und hat dazwischengerufen. Das war der Fall.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Kollegin Blatzheim-Roegler.

(Zuruf der Abg. Christine Schneider, CDU – Glocke der Präsidentin)

Frau Kollegin Blatzheim-Roegler hat das Wort.

(Zuruf der Abg. Christine Schneider, CDU)

Hallo, Frau Schneider hat nicht das Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat hätte sich dieses Thema sehr gut geeignet, ein starkes Signal von Rheinland-Pfalz auszusenden. Nicht nur Herr Weber hat mit Herrn Gies telefoniert, sondern auch der Kollege Steinbach und wir. Es ist schade, und ich bedauere es, dass im letzten Moment vonseiten der CDU doch Schwierigkeiten gesehen wurden.

(Zuruf der Abg. Julia Klöckner, CDU)

Das ist kein Märchen. Bis gestern Nachmittag haben wir gesagt: Okay, lasst uns doch zusammensetzen.

Ich finde es auch wichtig und gut, dass wir zwei Anträge haben und sie auch heute abstimmen; denn, wie schon öfter gesagt wurde, das Gesetz tritt Anfang des Jahres in Kraft. Insofern glaube ich, dass wir alle weit genug sind, um gegenüber den Landwirtinnen und Landwirten klar zu sagen, was sie von uns als Landespolitiker, die wir für dieses Gesetz nicht ursächlich verantwortlich sind, zu erwarten haben.

Wir legen einen Alternativantrag vor und meinen, dass dieser deutlicher und passender auf die Problematik als der Antrag der CDU eingeht. Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen: Es geht darum, das Problem der Nitratbelastung in unserem Grundwasser endlich in den Griff zu bekommen. Wie Sie wissen, komme ich von der Mosel. Dort sind die Brunnen schon vor Jahren dicht gemacht worden, weil sie leider zu nitratbelastet waren.

Es kostet verdammt viel Geld – jeder, der in kommunalen Gremien ist, wird das bestätigen können –, die Wasserqualität gut aufrechtzuerhalten. Ein Problem bei der Wasserqualität ist das Nitrat. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten der EU, dass ihre Gewässer in einen guten Zustand zu bringen sind. Wir sind in Deutschland weit entfernt davon. Nicht umsonst hat die Bundesrepublik ein Klageverfahren am Hals. Der Vorschlag der AfD, die ganze EU abzuschaffen, ist da absolut nicht hilfreich.

Wir sind auch deshalb in einer Bredouille, weil ein CSULandwirtschaftsminister Jahre gebraucht hat, ein neues Düngerecht mit der Stoffstrombilanz auf den Weg zu bringen.

Den einen geht diese Regelung zu weit. Den anderen ist sie zu bürokratisch. Den Dritten ist sie sowieso generell ein Dorn im Auge. Sie können aber dazu stehen, wie Sie wollen. Wir haben jetzt diese Richtlinie, und wir müssen sie umsetzen. Dann ist es doch unsere Verantwortung hier im Land zu schauen, wie wir diejenigen, die es in erster Linie betrifft, die nämlich jetzt die Verantwortung haben, dieses praktisch vor Ort umzusetzen, unterstützen können.

Es wurde schon gesagt: Wir sind ein Bundesland, das eine kostenfreie Beratung anbietet. Manche sagen, das ist ein Bürokratiemonster. Alles, was aus der EU kommt, hat

mehr als zwei Seiten. Wir müssen schauen, dass gerade zu Anfang die Landwirtinnen und Landwirte, die es umsetzen müssen, eine gute Beratung auf ihre Fragen erhalten und gerade in den ersten Monaten gut unterstützt werden, bis das System läuft.

Deswegen sind die Vorschläge bzw. die Angebote, die das Land den Landwirtinnen und Landwirten bietet und die wir in unserem Antrag noch einmal dargestellt haben, die richtige Maßnahme. Natürlich ist es auch eine wichtige Maßnahme, in diesem Zusammenhang auch nach wie vor die ökologische Landwirtschaft zu fördern; denn da haben wir nicht in dem Maß das Problem.

(Glocke der Präsidentin)

Wir haben mit einer ökologischen Landwirtschaft eine Wirtschaftsweise, mit der viel weniger Nitrat in das Grundwasser gelangt. Mir tut es leid, dass es heute nicht zu einem gemeinsamen Antrag kommt. Ich habe mir den Mund fusselig geredet. Irgendwann ist dann auch leider die Luft raus.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Zu einer Kurzintervention hat Herr Kollege Gies das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es tut mir leid. Auch wenn Weihnachten ist, sollen und müssen wir bei der Wahrheit bleiben. Es ist so, dass wir gestern Nachmittag mit dem Kollegen Weber zusammengesessen haben, und zwar Christine Schneider, Arnold Schmitt und ich selbst. Wir haben miteinander gesprochen. Er hat uns versprochen, mit den Kollegen von der SPD und den Grünen zu sprechen.

Ob das erfolgt ist, weiß ich nicht. Jedenfalls ist unser Eindruck, dass das so nicht erfolgt sein kann, was wir sehr bedauern. Ich glaube, Sie können nicht erwarten, dass wir Ihrem Antrag zustimmen, wenn Sie eineinhalb Stunden vor der Diskussion hier unseren Antrag abschreiben und drei Spiegelstriche einsetzen. So geht es nicht.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Insofern müssen wir jetzt in die Auseinandersetzung im Ausschuss gehen.

Lieber Marco Weber, dann gilt es, auch für den landwirtschaftlichen Berufsstand Farbe zu bekennen. Ich bin den Grünen nach wie vor für den Ansatz dankbar, den sie mit in die Diskussion gebracht haben.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU – Abg. Julia Klöckner, CDU: Sehr gut!)

Für die Landesregierung spricht Staatssekretär Andy Becht.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat mit Erlaubnis der Präsidentin beginnen: „Die Stoffstrombilanz sorgt für eine transparente und überprüfbare Darstellung der Nährstoffflüsse in den landwirtschaftlichen Betrieben. (...) Oberstes Ziel für mich ist, Nährstoffverluste in die Umwelt so weit wie möglich zu verhindern und dabei den Landwirtinnen und Landwirten machbare Regelungen an die Hand zu geben.“

Das hat Bundesminister Schmidt anlässlich der Zustimmung des Bundesrates zur Stoffstrombilanz am 24. November dieses Jahres geäußert. Also eine Art Heureka.

Schaut man sich aber die Begründung zur Düngeverordnung an, die ebenfalls in diesem Jahr in Kraft getreten ist, nämlich am 2. Juni 2017, so wird dort deutlich anders argumentiert. Es heißt dort – ich zitiere wiederum mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Zur Steuerung von Nährstoffströmen soll ab dem 01.01.2018 der nach den §§ 8 und 9 Düngeverordnung zu erstellende Nährstoffvergleich schrittweise zu einem Vergleich der Nährstoffzufuhr und -abfuhr für den Gesamtbetrieb weiterentwickelt werden.“

Ich stelle demnach fest, man hat nicht sukzessive weiterentwickelt, sondern zwei parallele Systeme innerhalb eines Jahres der landwirtschaftlichen Praxis regelrecht aufs Auge gedrückt, die die Betriebe nun doppelt belasten, beide Systeme, außerdem höchst unausgereift, mit fachlichen Defiziten und erheblichem Anpassungsbedarf.

Die von der Praxis, aber auch von vielen Institutionen geforderte Vereinfachung mündete darin, dass man zwei Möglichkeiten der Bewertung der Bilanz eingeführt hat. Der Landwirt muss nun selbst entscheiden, welche er wählt. So haben Betriebe künftig die Wahl, die Bilanz über Input und Output aller betrieblichen Stoffe mit einer bundesweit einheitlichen Obergrenze von 175 Kilo Stickstoff pro Hektar zu erstellen. Als zweite Option kann der Betriebsleiter eine individuell ergänzende Bilanzierung vornehmen. Hierbei können Landwirte unvermeidliche Verluste und erforderliche Zuschläge berücksichtigen.

Es wurde richtig angemerkt, Rheinland-Pfalz hat sich im Bundesrat im Übrigen dagegen ausgesprochen. Da die feste Obergrenze höchst umstritten ist und für die individuellen Abzüge kaum wissenschaftlich belegte Daten zur Verfügung stehen, haben wir uns ursprünglich für eine reine Dokumentation, also für eine reine Faktenbeschaffung des In- und Outputs ausgesprochen und wollten dann die Bewertung der fachlich qualifizierten Beratung überlassen. Dieses Vorgehen erscheint zumindest bis zur Beendigung der Evaluierung im Jahr 2021 und der daran anschließenden Neuregelung vernünftig. Leider hat die Bundesregierung mit einem Verkündungshindernis gedroht, sofern keine Bewertung in ihrem Sinne vorgenommen würde.

Unsere Berater an den Dienstleistungszentren Ländlicher