Sehr geehrte Frau Präsidentin! Nachdem wir die Änderungen im Düngerecht und die neue Düngeverordnung bereits im Landwirtschaftsausschuss in der letzten Woche ausführlich diskutiert haben, befassen wir uns heute explizit mit der Stoffstrombilanz als eine der konkreten Auswirkungen des neuen Düngegesetzes auf die Landwirtschaft.
Herr Gies, nachdem Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen bereits in der letzten Woche im Ausschuss sehr umfangreiche Maßnahmenankündigungen erfahren haben, habe ich eher das Gefühl, dass Sie auf diese Dinge, die von der Dimension her weit über Ihre Vorstellungskraft hinausgingen, schnell mit Ihrem Antrag reagieren mussten, damit alles das, was schon längst geregelt ist, möglichst noch auf ihr Konto gehen soll.
sondern eine Konkretisierung und auch eine Bestätigung der Arbeit des Landwirtschaftsausschusses in der vergangenen Woche. Das ist protokolliert und nicht wegzudiskutieren. Wenn Sie sagen, Ihr Antrag ist schon einige Tage alt, die Faktenlage aus dem Ausschuss ist schon wesentlich älter.
Ich komme zurück zum Thema. Mit der Einführung der Stoffstrombilanz entsteht ein größerer Dokumentationsbedarf, der einige Betriebe sicher vor Herausforderungen stellen wird. Dennoch ist die Stoffstrombilanz sinnvoll. Sie bringt noch einen weiteren Schritt in Richtung Effizienz von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor in der Landwirtschaft und eines verbesserten Umwelt- und Gewässerschutzes.
Auch wenn sich Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Nitrat-Klage der EU und der EUKommission wehrt und dies als unbegründet zurückweist, kommen wir nicht umhin, gewisse Maßnahmen zu ergreifen, wie zum Beispiel mit der Feld-Stall-Bilanz,
um die Flächeneinträge ins Verhältnis des In- und Outputs eines einzelnen Betriebs und Höchstmengen wie beispielsweise des Nitrateintrags zu dokumentieren und in der Folge auch kontrollieren zu können.
Die EU-Kommission hat Deutschland deswegen im vergangenen Jahr verklagt, weil die Nitratwerte zu häufig den Grenzwert von 50 mg/l überschritten haben und geschlussfolgert, dass die bisherigen Maßnahmen unzureichend waren. Auch unabhängig davon, wie die Klage der Kommission ausgeht, können wir uns zu hohe Nitratwerte in unseren Oberflächengewässern und im Grundwasser nicht leisten.
Eine direkte Folge von zu hohen Nitratwerten sind zum Beispiel höhere Wasserkosten, da die Aufbereitung des Trinkwassers mit höherem Aufwand verbunden ist. Stickstoff und Phosphor sind Nährstoffe, die in der Landwirtschaft insbesondere im Gemüse- und Weinbau für das Wachstum der Pflanzen benötigt werden. Effizienter Mitteleinsatz ist in der Regel zum Wohle aller Beteiligten, allerdings gilt das im Juni in Kraft getretene neue Düngegesetz, und die darin festgelegte Notwendigkeit einer Stoffstrombilanz geht mit einem erhöhten Dokumentationsbedarf einher.
ber 2017, also erst vor wenigen Tagen, eine Verordnung zur Erstellung der betrieblichen Stoffstrombilanz beschlossen wurde, bleibt vielen Betrieben, die bereits zum 1. Januar 2018 betroffen sind, nicht mehr viel Zeit. Um die Einführung der neuen Verordnung möglichst erfolgreich zu bewältigen und ohne größere Hürden zu nehmen, brauchen unsere landwirtschaftlichen Betriebe Beratung. Wir begrüßen daher sehr, dass die Landesregierung bereits Beratung durch die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum anbietet und dies auch kostenfrei tut, was längst nicht in allen Bundesländern selbstverständlich ist. Das muss noch einmal sehr deutlich herausgestellt werden.
Dies ist ein starkes Signal dafür, dass die rheinlandpfälzische Landesregierung ihre landwirtschaftlichen Betriebe nicht im Stich lässt. Es ist wichtig, dass diese Beratung auch künftig weitergeführt wird. Ab 2018 werden besonders viehintensive Betriebe von der Bilanzpflicht betroffen sein, aber auch viehhaltende Betriebe, denen Wirtschaftsdünger zugeführt wird, und Betriebe, die eine Biogasanlage unterhalten. Ab dem Jahr 2023 wird die Bilanzierungspflicht auf weitere Betriebe ausgeweitet.
Das ist bei allem Verständnis für die recht überschaubare Liebe für administrative Vorgänge ein sehr wichtiger Schritt, um auf Dauer Transparenz über die Nährstoffeinträge und -ausgänge zu schaffen. Dies wollen wir nachhalten und in der Folge durch bessere Beratung und eine effiziente Ausbringung von Düngemitteln unsere Gewässer vor übermäßigen Nährstoffeinträgen schützen. Mit dem Programm „Gewässerschonende Landwirtschaft“ der Landesregierung sollen darüber hinaus Maßnahmen unterstützt werden,
damit die Landwirtschaft die gute Praxis auch umsetzen kann. Ich danke an dieser Stelle herzlich dem Umweltministerium für die Unterstützung und auch das Angebot an die Praxis. Sie sehen, die Landesregierung und die Koalition stehen hier sehr nahe
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete und Regierungsmitglieder! Ein Beschlussantrag an das Parlament sollte zumindest eine klare inhaltliche Fokussierung haben. Diese kann ich aber in dem BauchladenAntrag der CDU-Fraktion wahrlich nicht erkennen. Über was wollen Sie eigentlich mit uns reden, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion? Über die Schwierigkeiten,
welche Landwirte und Verwaltung mit diesem Bürokratiemonster Stoffstrombilanz haben werden, ein Monster, an dem Sie nicht ganz unbeteiligt sind? Oder über die Probleme sinkender personeller Ausstattung der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum in diesem Land? Oder vielleicht doch eher über die Qualität und Aussagekraft des EU-Nitratmessnetzes in Rheinland-Pfalz? Ich denke, wir könnten zu all diesen Themen debattieren und fünf Minuten verbrauchen. Ich versuche es in Kürze.
Dass die Novelle der Düngeverordnung – hier im Wesentlichen die nun vorgeschriebene Stoffstrombilanz – eine Herausforderung für alle Beteiligten sein wird, sieht jeder, der sich einmal die Mühe gemacht hat, in die Anhänge dieser Verordnung zu schauen. Ich sage nur, die Steuererklärung lässt grüßen. So ist es gut, dass Landwirtschaftsminister Dr. Wissing in der letzten Sitzung des Landwirtschaftsausschusses kostenfreie Beratung zugesagt hat. Die Düngeverordnung wird aber nicht die letzte bürokratische Herausforderung für die Landwirte bleiben. Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik steht an. Man diskutiert in diesem Rahmen auch über Nachhaltigkeitszertifizierung. Ideen wurden geäußert, man könne doch die CO2-Bindung anhand des Humusgehalts im Boden bestimmen und bewerten. Als jemand, der über 20 Jahre im landwirtschaftlichen Versuchswesen gearbeitet hat, kann ich nur sagen, viel Spaß. Das dürfte schon auf homogenen Ackerflächen eine Herausforderung werden.
So haben Vertreter der Landwirtschaftsverwaltung und der Länder richtigerweise darauf hingewiesen, welcher Analyse- und Kontrollaufwand entstehen würde. Zum Abbau der Hyperbürokratie in der Landwirtschaft, Herr Becht: Momentan sind wir wohl gerade auf dem entgegengesetzten Weg. Zudem tut sich eine Kluft auf zwischen dem, was man alles kontrollieren möchte und dem vom Sparzwang getriebenen Personalabbau in der Landesverwaltung. Der Minister hat heute in der Mündlichen Anfrage die Digitalisierung als Lösung der Probleme benannt. Doch diese ist selbst noch im Projektstatus, sehr kapitalintensiv und längst nicht durchgängig umgesetzt, ein zu großen Teilen ungedeckter Scheck.
Natürlich gibt es immer einen Grund zu kontrollieren. Das Wasser, die Verbraucher und die Umwelt müssen geschützt werden. Doch woher kommen die Daten, auf deren Basis hier Entscheidungen getroffen werden? Ist diese Datenbasis valide? Ist sie aussagefähig, oder wird sie sogar politisch missbraucht? Man kann an dieser Stelle gern über das EU-Nitratmessstellennetz und seine Relevanz debattieren. Fakt ist aber, dass die Wasserversorger nitratarmes Rohrwasser brauchen. Es muss also ein Zusammenhang zwischen Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Verbraucherinteresse hergestellt werden. Dabei sollten die Messdaten der Wasserversorger im Vordergrund stehen.
Am 6. November 2017 fand im Umweltausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen eine Anhörung zum Thema Umsetzung der Düngeverordnung statt. Interessant fand ich dabei folgende Aussage vom Rheinischen Landwirtschafts-Verband e. V. Ich zitiere, mit Erlaubnis der Präsidentin: „Die Trinkwasserkooperationen haben einen großen Beitrag zur Verbesserung des Trinkwasserschutzes
geleistet. (...) Diese sind von regionalen Besonderheiten [im Hinblick auf Boden und landwirtschaftliche Produktionsschwerpunkte] geprägt. Zur Lösung dieser Herausforderungen können flächendeckende gesetzliche Regelungen nur höchst begrenzt und in der Regel nicht effizient beitragen. Durch die enge Verbindung von Wasserwirtschaft und Landwirtschaft können daher örtliche Probleme zielgenauer und effizienter angegangen werden.“
Meine Damen und Herren, damit ist eigentlich alles gesagt. Die EU wird auch in anderen Fällen die Probleme nicht lösen. Sie ist Teil des Problems. Sinnvolle Lösungen zum Thema Trinkwasserqualität gibt es nur vor Ort und in der Region.
Zu guter Letzt ein weiteres Zitat aus der Stellungnahme mit Erlaubnis der Präsidentin: „Damit die Umsetzung der Vorgaben nicht darin mündet, dass angesichts der drohenden Bürokratie insbesondere kleine und mittlere Betriebe aufgegeben werden, sehen die Landwirtschaftsverbände die Notwendigkeit, dass die Landesregierung in den ersten Jahren der Etablierung eine kostenfreie Beratung einem weiteren Ausbau des Kontroll- und Sanktionssystems vorzieht.“
Meine Damen und Herren, damit schließt sich der Kreis. Beratung und Kooperation mit den Landwirten anstatt Bürokratie und Kontrolle – ein solch klares Statement vermissen wir leider im Antrag der CDU.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute zwei Anträge vorliegen, und zwar einen Antrag der CDU-Fraktion und einen Alternativantrag der Koalition aus SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bin dem Kollegen Gies für sein Statement und die fachliche Darlegung der Dinge dankbar, die auf die Landwirtschaft ab dem 1. Januar 2018 zukommen.
Herr Gies, ich hätte mir gewünscht, dass der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses zu diesem Punkt noch anwesend ist. Er wird aber bestimmt Gründe haben, nicht da zu sein. Bei den Anträgen kommen zwei Punkte zum Vorschein. Ihr Antrag ist bei Weitem nicht so detailreich bzw. so weitgehend wie der Antrag der Koalition.
In unserem Antrag steht, was Sie vielleicht gemeint haben bzw. was mündlich geäußert worden ist, aber nicht in Ihrem Antrag steht, dass eine flächendeckende Kooperation mit den Landwirten zusammen in den letzten Jahren schon gelebt worden ist.
sagen, dass diese Kooperationsmodelle schon funktionieren. Wir haben im Landkreis Vulkaneifel mit dem Unternehmen Gerolsteiner Mineralwasser Kooperationsverträge mit zehn Landwirten geschlossen. Das sind Dinge, die in Kooperation mit den Beteiligten funktionieren. Es ist Sinn und Zweck unseres Antrags, dort die Dinge weiterzuführen.
Ein wichtiger Punkt, der im Ausschuss zutage getreten ist und den Herr Minister Wissing dargelegt hat, ist, dass wir in Rheinland-Pfalz zum einen über die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum zukünftig eine kostenlose Beratung anbieten, gerade was die neue Gesetzgebung anbelangt. Das ist bei Weitem nicht selbstverständlich. Sie wissen, dass in anderen Bundesländern dementsprechend ganz anders gearbeitet wird. Dort wird nämlich den Landwirten eine kostenpflichtige Beratung aufgezwungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Stoffstrombilanz Quatsch ist, weiß der eine oder andere, der sich damit auseinandergesetzt hat, ganz sicher. Ich muss aber noch einmal den Parlamentarischen Staatssekretär auf Bundesebene erwähnen. Dieser ist ganz stolz auf diese Regelungen, die im Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden sind. Ich sage Ihnen, auf die Stoffstrombilanz braucht man nicht stolz zu sein, weil diese keine direkten Auswirkungen auf den landwirtschaftlichen Betrieb hat und keine Aussagekraft mit sich bringt, welche Dinge in dem einen oder anderen Fall falsch oder vielleicht auch gut laufen.
Da braucht man sich nicht mit Ruhm zu bekleckern, dass man das auf Bundesebene so durchgesetzt hat, nämlich zwei Parallelsysteme aufzubauen. Ich glaube, RheinlandPfalz war in dem Punkt in beiden Ministerien dagegen, dass man solch eine Stoffstrombilanz ohne irgendwelche Aussagekraft vorantreibt. Sie ist jetzt da, und es muss damit umgegangen werden. Wir haben dementsprechend die Dinge umzusetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will die Opposition auffordern, unserem Antrag zuzustimmen, weil er von der Beratungsleistung viel weitergehender ist bzw. auch die Intention des Wassercents viel weitreichender und detaillierter darstellt.
Stimmen Sie in diesem Sinn unserem tollen Antrag zu. Wir sind im Ausschuss bzw. in der weiteren Arbeit wieder vereint unterwegs.