Protokoll der Sitzung vom 23.02.2018

Ich möchte auf die vergangene Woche verweisen, in der das Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern für sein vorbildliches Engagement durch das Ministerium und die DSO ausgezeichnet wurde. Im Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern hat es im Jahr 2016 neun Organspenden gegeben. Das sind die meisten, die es in Rheinland-Pfalz gegeben hat.

Meine Damen und Herren, mit der Novellierung des Transplantationsgesetzes auf Bundesebene wurde mit der Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte ein Meilenstein erreicht. Deswegen ist jetzt der nächste wichtige Schritt die Novellierung unseres Landesgesetzes, um die Position der Transplantationsbeauftragten weiter zu stärken.

Genau diesen Weg gehen wir zur Zeit. Ziel unserer Novellierung ist es unter anderem, die fachliche Qualifikation der Transplantationsbeauftragten künftig gesetzlich zu spezifizieren. Danach sollen Transplantationsbeauftragte Ärztinnen und Ärzte sein, die über eine geeignete Facharztausbildung verfügen und das Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer zum TransplantationsbeauftragtenArzt absolviert haben.

Was uns auch wichtig ist, ist die künftige Fortbildung und vor allem die kontinuierliche Fortbildung. Sie ist für die Qualifizierung und die Qualitätssicherung von größter Bedeutung. Deshalb werden wir in unserem Landesgesetz die regelmäßige Teilnahme, und zwar mindestens alle zwei Jahre an Fortbildung für Transplantationsbeauftragte, verpflichtend regeln.

Ein weiterer zentraler Aspekt, der hier schon genannt wurde, wird die Regelung bezüglich der Freistellung der Transplantationsbeauftragten sein. In unserem Referen

tenentwurf haben wir bezüglich der Freistellungsregelung einen Weg gewählt, der auf der einen Seite die tatsächliche Freistellung der Transplantationsbeauftragten ermöglichen, aber auf der anderen Seite – das ist bei der Heterogenität unserer Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz sehr wichtig – auch der sehr unterschiedlichen Struktur unserer Krankenhäuser Rechnung tragen soll. Das heißt, die Krankenhäuser werden künftig verpflichtet werden, ihre Freistellungsregelung beim Sozialministerium anzuzeigen.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, die Novellierung des Transplantationsgesetzes stärkt die Arbeit der Transplantationsbeauftragten. Neben diesen gesetzlichen Regelungen dürfen wir alle gemeinsam darüber hinaus nicht nachlassen, wenn es darum geht, Vorbehalte gegenüber dem Thema abzubauen und die Bevölkerung zu informieren und aufzuklären.

Ich lade Sie herzlich ein, diesen Weg weiter mit uns zu gehen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Herrn Kollegen Dr. Gensch das Wort.

Sehr geehrte Frau Ministerin, erlauben Sie mir vorab eine persönliche berufsbedingte Anmerkung: Ich schreibe Sie ab jetzt krank.

(Abg. Michael Hüttner, SPD: Sehr rührend!)

Sie waren schon letzte Woche krank, wie ich auf Twitter verfolgen konnte. Ich muss sagen, Ihr Gesundheitszustand hat sich doch deutlich verschlechtert. Als Mediziner kann ich das beurteilen. Ab jetzt sollten Sie zu Hause bleiben und sich um Ihre Gesundheit kümmern.

(Vereinzelt Beifall im Hause)

Inhaltlich möchte ich nur noch auf die Zeitschiene eingehen. Nach der Koalitionsvereinbarung sind zwei Jahre ins Land gegangen. Im Frühjahr 2016 haben Sie in Ihrer Vereinbarung diese Novellierung angekündigt. Bis zum heutigen Tag ist nichts passiert. Sie sagen jetzt, Sie arbeiteten gerade daran, ein Referentenentwurf befinde sich in der Bearbeitung. Ich bitte Sie, jetzt mit Hochdruck diesen Entwurf fertigzustellen.

Sie haben recht, ein ganz wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist die Freistellung der Transplantationsbeauftragten. Sie haben auch recht, diese vollständige Freistellung, wie sie in Bayern an den Transplantationszentren durchgeführt wird, kann man nicht an allen Krankenhäusern machen. Die Heterogenität der Krankenhausstruktur gibt das nicht her. Es macht auch keinen Sinn. Aber dass man an den Transplantationszentren Personen hat, die es hauptberuflich machen und sich mit Kraft und Intensität

dieser Aufgabe widmen können, halte ich für einen ganz wesentlichen Aspekt.

(Beifall bei der CDU)

Das ist etwas, was aus meiner Sicht dazu geführt hat, dass die Bayern mit dieser 20 %-Steigerung der Organspendezahlen einen Turnaround geschafft haben und man ein Kausalitätsprinzip feststellen kann: Das wurde geändert, deswegen gingen die Zahlen nach oben. – Bei allen anderen Bundesländern steht man eher vor den Fragestellungen: Gut, hier sind 5 % mehr, dort 10 % mehr, wie erklären wir uns das? Ist das ein statistischer Ausreißer? Geht es nächstes Jahr wieder nach unten? – Ein kausales Prinzip kann ich nicht erkennen. Insofern tun wir gut daran, dem bayerischen Weg zu folgen oder ihn uns zum Vorbild

zu nehmen und hier tätig zu werden.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der CDU und bei der AfD)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr, damit haben wir unsere Tagesordnung abgearbeitet.

Ich schließe die Sitzung, wir sehen uns wieder am Mittwoch, dem 21. März. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und einen guten Heimweg.