(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es!)
Weiter Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Damit können wir zur Abstimmung in zweiter Beratung über diesen Gesetzentwurf kommen. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 17/5416 – in zweiter Beratung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Damit ist für Neinstimmen und Enthaltungen kein Raum. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig angenommen wurde.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Auch hier ist kein Raum für Neinstimmen oder Enthaltungen. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen wurde.
Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Kell am See und Saarburg Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/5678 – Zweite Beratung
Die Fraktionen haben im Ältestenrat vereinbart, dass der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung ohne Aussprache behandelt werden soll. Ich habe noch ein paar Informationen zum Ausschussverfahren.
Eine Aussprache über den Gesetzentwurf in erster Beratung hat in der 54. Plenarsitzung am 22. März 2018 stattgefunden. Der Gesetzentwurf wurde an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Die Ausschussempfehlung lautet: unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs. –
Da die Fraktionen vereinbart haben, dass keine Aussprache erfolgen soll, können wir unmittelbar zur Abstimmung kommen. Ich stelle den Gesetzentwurf über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Kell am See und Saarburg in zweiter Beratung zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Auch hier ist für Enthaltungen und Neinstimmen kein Raum. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen aller Fraktionen einstimmig angenommen wurde.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Auch hier stelle ich fest, dass für Enthaltungen und Neinstimmen kein Raum ist. Damit ist der Gesetzentwurf über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Kell am See und Saarburg – Drucksache 17/5678 – einstimmig im Parlament angenommen worden.
Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/5688 – Zweite Beratung
Auch hierzu haben die Fraktionen im Ältestenrat besprochen, dass in dieser zweiten Beratung die Behandlung ohne Aussprache erfolgen soll. Ich will aber auch hier kurz über das Ausschussverfahren berichten.
Eine Aussprache über den Gesetzentwurf in erster Beratung hat in der 54. Plenarsitzung am 22. März 2018 stattgefunden. Der Gesetzentwurf ist an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.
Bevor ich zur Abstimmung aufrufe, will ich die beiden Beauftragten der beiden Verbandsgemeinden, die anwesend sind, auf der Besuchertribüne willkommen heißen. Ich begrüße für die Verbandsgemeinde Nassau den Beauftragten
Udo Rau und für die Verbandsgemeinde Bad Ems Herrn Beauftragten Rainer Lindner. Schön, dass Sie der Beratung beiwohnen, auch wenn sie kurz sein wird. Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Es ist unveränderte Annahme empfohlen. Ich darf um Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/5688 – bitten. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Auch hier ist für Gegenstimmen und Enthaltungen kein Raum. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf mit den Stimmen aller Fraktionen einstimmig angenommen wurde.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Auch hier ist für Neinstimmen oder Enthaltungen kein Raum. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau in der Schlussabstimmung einstimmig vom Parlament angenommen wurde.
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich schlage Ihnen vor, dass wir zunächst dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Abgeordneten Fredi Winter, das Wort erteilen, damit er den Bericht des Petitionsausschusses abgeben kann. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, zum Abschluss des ersten Plenartags haben wir noch einmal ein angenehmes Thema, das wir miteinander zur Kenntnis nehmen.
Als Vorsitzender des Petitionsausschusses kommt mir die ehrenvolle Aufgabe zu, einmal jährlich diesem Hohen Hause über die Arbeit des Petitionsausschusses Bericht zu erstatten.
Das Recht, Petitionen zu stellen, als das Recht, sich mit persönlichen Eingaben an das Parlament zu wenden, ist in Artikel 11 unserer Landesverfassung verankert. Das Petitionsrecht eröffnet den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur das Recht, sich in einer Angelegenheit an das Parlament
zu wenden, sondern es gewährt gleichzeitig den Anspruch, dass sich das Parlament, genauer gesagt der Ausschuss, mit ihrem Anliegen befasst und darüber entscheidet.
Im Berichtsjahr 2017 ist der Petitionsausschuss zu insgesamt sieben Sitzungen zusammengekommen, um sich mit den von den Bürgerinnen und Bürgern vorgetragenen Anliegen zu befassen. Insgesamt konnten so 1.890 Anliegen erledigt werden. Daneben hat die Strafvollzugskommission, bei der es sich um einen Unterausschuss des Petitionsausschusses handelt, die sich mit Angelegenheiten des Strafvollzugs im Land befasst, an sechs Sitzungsterminen getagt; vier Sitzungen fanden außerhalb in verschiedenen Vollzugseinrichtungen statt.
Die Erfolgsquote am Ende eines Jahres kann sich sehen lassen. In 906 Fällen, das heißt, fast in der Hälfte aller Eingaben, konnte den Bürgerinnen und Bürgern weitergeholfen werden, weil dem Anliegen entweder vollumfänglich entsprochen wurde oder die erbetenen Auskünfte erteilt wurden. Bei 32 Eingaben konnte darüber hinaus ein Ergebnis erzielt werden, mit dem den Bürgerinnen und Bürgern zumindest teilweise weitergeholfen wurde. Lediglich bei 384 Eingaben – das sind gerade einmal 20,3 % aller beschiedenen Anliegen – konnte dem Anliegen nicht entsprochen werden. Hierbei handelte es sich um Eingaben, in denen die Verwaltungen oder öffentliche Stellen keine andere Entscheidung aufgrund der geltenden Rechtslage treffen konnten und Kulanzentscheidungen nicht möglich waren. 366 Eingaben hat der Petitionsausschuss als unzulässig zurückgewiesen.
Die Themenpalette der vom Ausschuss beratenen Eingaben reichte dabei von der beanstandeten Dauer der Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung einer Schwerbehinderung, der Raumluftqualität in einer Kindertagesstätte, der geforderten Anordnung von Parkverboten und vielen Angelegenheiten mehr bis hin zur Erhebung von öffentlichen Beiträgen und Abgaben.
Die meisten Eingaben betrafen den Bereich des Justizvollzugs. Dies ist verständlich, meine Damen und Herren, weil hier die hoheitliche Tätigkeit des Staates unmittelbar Wirkung auf den Einzelnen erzielt. Deshalb gilt mein Dank in diesem Zusammenhang auch Herrn Minister Mertin, Herrn Staatssekretär Fernis und dem zuständigen Abteilungsleiter Herrn Dr. Hund für die stets gute und kooperative Zusammenarbeit.
Weitere Themenschwerpunkte bildeten die Eingaben aus den Bereichen Soziales, Gesundheit, Ordnungsverwaltung, Verkehr, Landwirtschaft und Umwelt – um hier nur die größten Themenblöcke zu nennen.
Zur Vollständigkeit eines solchen Berichts gehört natürlich auch, dass ich an dieser Stelle auf die öffentlichen Petitionen eingehe. Im Zeitalter der digitalen Welt gehört die Möglichkeit, sich in grundsätzlichen Angelegenheiten, die über ein Einzelanliegen hinausgehen, auf einer öffentlichen Plattform durch Mitzeichnung einer Thematik anzuschließen.
Im Jahr 2017 wurden insgesamt zehn Petitionen veröffentlicht, die von 5.353 Menschen mitgezeichnet wurden. Die dort behandelten Themen betrafen die Änderung der Erschwerniszulagenverordnung des Landes, die Änderung des Landesstraßengesetzes oder auch die beabsichtigte Schließung der Polizeiautobahnstation Emmelshausen.
Daneben gab es acht Sammelpetitionen mit insgesamt 26.138 Unterschriften. Hier war natürlich das herausragende Thema der Erhalt der kleinen Grundschulen, für den sich fast 26.000 Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift einsetzten.
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle dem Bürgerbeauftragten, seinem Stellvertreter Hermann Linn sowie seinem gesamten Team für die geleistete Arbeit und die sehr gute Zusammenarbeit danken!
(Beifall der SPD, der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU und des Abg. Martin Louis Schmidt, AfD)
Aufgrund der besonderen Konstruktion unseres Ausschusses, nach der alle an den Landtag oder den Petitionsausschuss gerichteten Eingaben an den Bürgerbeauftragten weiterzuleiten sind, werden die Eingaben dort zuständigkeitshalber bearbeitet. Dort findet sozusagen die Kärrnerarbeit statt. Durch die Vorlagepflicht der Eingaben durch den Bürgerbeauftragten an den Ausschuss und dessen Letztentscheidungsrecht sowie die Vorlage des Jahresberichts des Bürgerbeauftragten beim Landtag ist eine Rückkopplung an das Parlament jederzeit gewährleistet, und dies funktioniert ausgezeichnet.
Erlauben Sie mir auch, kurz auf die sogenannten Legislativeingaben einzugehen, die das Ziel haben, Änderungen von Gesetzen oder Verordnungen herbeizuführen. Im Berichtsjahr 2017 hatte sich der Ausschuss mit insgesamt 53 solcher Eingaben zu befassen, von denen sechs veröffentlicht wurden. Die Anzahl ist damit im Vergleich zum Vorjahr fast unverändert geblieben. Schwerpunktthemen waren der Rundfunk und der Rundfunkstaatsvertrag, Eingaben zur Änderung des Schulgesetzes oder Eingaben zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes.
Hier möchte ich jetzt die Gelegenheit nutzen, mich bei der Landtagsverwaltung und insbesondere bei Herrn Dr. Mayer, der den Petitionsausschuss betreut und für die Bearbeitung der Legislativeingaben zuständig ist, ganz herzlich für die gute Ausschussbetreuung und die gute Zusammenarbeit bedanken!
In diesen Dank schließe ich selbstverständlich auch den in der Staatskanzlei für Petitionen zuständigen Referenten Herrn Fries mit ein.
Natürlich, und das ist für mich persönlich ganz wichtig, möchte ich auch meinen Kolleginnen und Kollegen im Aus