Wahl eines stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats
Es liegt uns ein Wahlvorschlag vor. Üblicherweise wird die zuerst genannte Person gewählt. Im konkreten Fall ist das Harald Jenet aus Dahn. Herrscht Einigkeit darüber, dass wir über diesen Wahlvorschlag abstimmen? – Das ist der Fall. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Wahlvorschlag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der AfD mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit der Anwesenden angenommen worden.
Wahl eines Mitglieds des Landtags in den Rundfunkrat des Südwestrundfunks Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/6001 –
Von der Fraktion der CDU wird Frau Kollegin Anke Beilstein vorgeschlagen. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist Frau Anke Beilstein einstimmig in den Rundfunkrat des Südwestrundfunks gewählt worden. Herzlichen Glückwunsch!
Wahl eines Mitglieds des Landtags in den Interregionalen Parlamentarier-Rat (IPR) Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/5998 –
Von der Fraktion der CDU wird Herr Kollege Dr. Helmut Martin vorgeschlagen. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist Herr Dr. Helmut Martin einstimmig in den IPR gewählt worden. Herzlichen Glückwunsch!
Wahl einer/eines schriftführenden Abgeordneten Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/5999 –
Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ja, das ist eine kleine Gymnastikübung. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist Herr Dr. Helmut Martin auch einstimmig zum schriftführenden Abgeordneten gewählt worden.
...tes Landesgesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4566 – Zweite Beratung
Ich möchte Sie über das Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung hat in unserer 45. Sitzung am 23. November 2017 mit Aussprache stattgefunden. Der Gesetzentwurf wurde an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat ein Anhörverfahren durchgeführt. Die Ausschussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Landesregierung gibt jährlich ohne gültige Rechtsgrundlage ca. 1 Milliarde Euro an Steuergeldern aus. Zuwendungsempfänger erhalten Entgelte, ohne die dafür erbrachten Aufwendungen, ohne deren Entstehung und ohne deren Angemessenheit nachweisen zu müssen. Regierungsinterne, verwaltungsinterne Prüfverfahren haben entweder nichts bewirkt, oder sie haben gar nicht stattgefunden.
Ob das alles, wie hin und wieder geäußert, den Tatbestand der Untreue erfüllt, kann hier und heute weder bejaht noch verneint werden. Wir sagen heute aber in aller Deutlichkeit: Diese Misswirtschaft kann nicht weiter geduldet werden!
Die interne Eigenkontrolle der Landesregierung hat völlig versagt. Als Beitrag zur Beseitigung dieser unhaltbaren Zustände schlagen wir deshalb ergänzend zur verwaltungsinternen Selbstprüfungspflicht der Landesregierung ein ergänzendes, mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestattetes Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs vor.
Dieser Gesetzentwurf ist das Ergebnis einer über zweijährigen Beratung im Parlament, in den Ausschüssen und der Rechnungsprüfungskommission des Landtags. Er ist das Ergebnis zahlreicher Initiativen von Abgeordneten über die Fraktionsgrenzen hinweg.
Dennoch werden wir heute erleben, dass die Landesregierung weiter mauern, tarnen, täuschen und tricksen kann,
Unser Gesetzentwurf wird abgelehnt werden, weil eine wirksame öffentliche Kontrolle der Verwendung öffentlicher Mittel bewusst und gezielt verhindert werden soll.
Es geht der Landesregierung – das muss einmal ganz deutlich gesagt werden – dabei nicht darum, die behinderten Menschen gegen die angeblich so kalte Rationalität des Haushalts zu schützen, wie immer wieder einmal zu hören ist, es geht der Landesregierung einzig und allein darum, sich selbst zu schützen,
sich selbst zu schützen vor einer unabhängigen Kontrolle, sich selbst zu schützen vor einer Offenlegung der verfehlten Sozialpolitik der Sozialministerin Dreyer und ihrer Nachfolger, meine sehr geehrten Damen und Herren. Darum geht es heute im Kern.
1 Milliarde Euro, die jährlich, nicht einmalig, sondern jährlich, ohne jede haushalterische Kontrolle ausgegeben wird, ist so viel, wie Hahn und Nürburgring uns zusammen gekostet haben.
Das ist doppelt so viel, wie Sie heute hier als große politische Wohltat im Rahmen der Digitalisierung zu feiern versucht haben, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Nur das, was hier stattfindet, ist viel schlimmer als das am Hahn und am Nürburgring, weil es hier um Menschen, um behinderte Menschen geht,
Was sich hier abspielt und nach dem Willen der Landesregierung weiter abspielen soll, ist auch in seiner Dimension und Grundstruktur nur vergleichbar mit den Skandalen am Hahn, am Nürburgring und beim Pensionsfonds.
Das geht bis in einzelne Verhaltensmuster der Landesregierung: Fakten bestreiten, einfach das Gegenteil behaupten, Nebel werfen, einfach tarnen, täuschen und tricksen.
(Beifall bei der CDU – Abg. Christine Schneider, CDU: So ist es! – Zuruf der Abg. Dr. Tanja Machalet, SPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsfraktionen – die Landesregierung interessiert das sowieso nicht –, ich sage Ihnen, das hier wird genauso schiefgehen wie es am Hahn, am Nürburgring und beim Pensionsfonds schiefgegangen ist. Das dauert nicht mehr lange, und dann werden Ihnen diese Folgen auf die Füße fallen. Das könnte mir noch egal sein, nicht egal aber ist mir das Schicksal der behinderten Menschen, um die es hier geht, meine sehr geehrten Damen und Herren.