Adolf Weiland

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.......... 7441 Abg. Alexander Fuhr, SPD:........... 7442 Abg. Michael Frisch, AfD:............ 7444, 7446
.......... 7445, 7451 Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP:...... 7447 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 7447, 7449 Abg. Matthias Joa, AfD:............. 7448 Abg. Helga Lerch, fraktionslos:........ 7449 Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung:.. 7450
Einstimmige Annahme des Antrags auf Überweisung des Antrags – Drucksache 17/13003 – an den Ausschuss für Bildung – federführend – und an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur.............. 7451
Jodprophylaxe und staatliche Kontrolle der Lebensmitteljodierung und ihre Auswirkungen Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und der Antwort der Landesregierungauf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksachen 17/8085/8301/12975 –... 7451
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Titel seines in den 1950er-Jahren erschienenen Buchs „Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“ prägte Karl Popper das Motto, das die Entwicklung und das Selbstverständnis moderner repräsentativ-parlamentarischer Demokratien bis heute prägt.
Offene Gesellschaften zeichnen sich durch die Fähigkeit und die Bereitschaft zu gewaltloser Veränderung aus. Das setzt faktenbasierte Meinungs- und Diskussionsfreiheit, die Anerkennung der Kraft des besseren Arguments und
die Bereitschaft voraus, den eigenen Standpunkt infrage zu stellen. In offenen Gesellschaften gibt es keine Dogmen. Geltende Regeln und politische Entscheidungen bilden sich im gewaltfreien demokratischen Diskurs.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wenn man das heute liest, wird einem die Aktualität schlagartig klar. Bundespräsident Steinmeier hat es am Dienstag, also vorgestern, bei der Eröffnung des Neubaus der Gedenkstätte Gardelegen so ausgedrückt – ich zitiere –: „Wir leben in einer Zeit, in der unsere Demokratie, in der unser Rechtsstaat [angefochten wird]; in der autoritäres [und] völkisches Denken neue Verführungskraft entfaltet; in der [Verschwörungstheorien] gedeihen; in der die Taten von Hanau und Halle, in der die NSU-Morde und andere rechtsterroristische Anschläge möglich waren.“
In der Tat leben wir in einer Zeit, in der die Grundlagen der offenen Gesellschaft grundsätzlich infrage gestellt werden, in der Demokratie und Rechtsstaat, seine Institutionen und Repräsentanten offen angegriffen werden, in der ein antiparlamentarischer Mob versucht, in den Reichstag einzudringen
und in der die Corona-Krise von Extremisten unter Inanspruchnahme demokratischer Rechte missbraucht wird, um eben diese Rechte zu bekämpfen.
Klar ist: Kontroverse gesellschaftliche Diskussionen sind das Herzstück einer jeden offenen und demokratischen Gesellschaft.
Sie sind aber keineswegs Selbstzweck. Sie tragen nur dann zur Problemlösung bei, wenn sie sich nicht im bloßen Streit um Begriffe erschöpfen und darin stecken bleiben. Ihr Zweck ist es, am Ende Meinungsbildung, Entscheidungsfindung und überlegtes Handeln zu ermöglichen, statt zu blockieren.
Aber genau diese Selbstblockade erleben wir gegenwärtig in vielen Diskussionen. Einzelne Gruppen glauben, oft noch in guter Absicht, Vorurteile mit Vorurteilen bekämpfen zu können. Diese Gefahr besteht zum Beispiel in der gegenwärtigen Rassismusdebatte. Deren Anliegen ist berechtigt, das ist keine Frage. Keine Frage ist auch, die Diskussion ist überfällig.
Die positive Botschaft verkehrt sich aber ins Gegenteil, wenn einzelne Menschen nicht aufgrund ihres konkreten Denkens und Handelns, sondern zum Beispiel allein aufgrund ihrer weißen Hautfarbe als Rassisten identifiziert werden. Das ist dann nichts anderes als Rassismus mit umgekehrten Vorzeichen.
Die offene Gesellschaft muss deutlich machen: Diskriminierung lässt sich nicht mit Diskriminierung bekämpfen und beenden. Der Hauptfeind der offenen Gesellschaft ist ein Denken, das den Menschen nicht als einzelne Person, sondern nur als Mitglied einer Gruppe, nicht als Einzelexistenz, sondern nur als Gruppenexistenz versteht, als Mitglied einer Gruppe, der er dann mehr oder weniger willkürlich durch Geburt, Hautfarbe, sozialen Status oder Ethnie als zugehörig definiert wird. Hierin liegt die Wurzel für jede Form von Rassismus, für Antisemitismus, für völkischen Nationalismus.
Ebenfalls am Dienstag, anlässlich des Festakts zum 70. Jubiläum des Zentralrats der Juden in Deutschland, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel genau das angesprochen – ich zitiere –: „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit muss entschieden bekämpft werden. Erziehung, Bildung und Wissensvermittlung, die Bereitschaft und Fähigkeit zum Dialog zu fördern – das ist und bleibt die wichtigste Vorbeugung dagegen; es ist und bleibt die wichtigste Vorbeugung gegen Vorurteile, Rassismus und Antisemitismus.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als Mitglieder dieses Landtags haben die politische Kernkompetenz dafür, dass Wissen und Bildung vermittelt werden und Erziehung stattfindet.
Lassen Sie uns deshalb angesichts der aktuellen Entwicklungen das, was in unseren Bildungseinrichtungen bereits an guter Arbeit geleistet wird, gemeinsam ganz konkret weiterentwickeln, indem wir Geschichte und Verantwortung noch besser greifbar und begreifbar machen, indem wir Rassismus durch Aufklärung entgegentreten, indem wir Zivilcourage gegen Rechtsradikalismus, Antisemitismus und Rassismus öffentlich würdigen und indem wir die Wahrnehmung des Judentums in seiner ganzen Breite und Bedeutung durch die Stärkung der Wissenschaft fördern.
Dazu haben wir diesen Antrag vorgelegt. Jede Kollegin und jeder Kollege ist herzlich eingeladen, ihn zu unterstützen.
Herr Präsident! Herr Kollege Frisch, ich finde, neben vielem, was man zu Ihren Ausführungen sagen könnte, haben Sie eine Chance verpasst. Sie haben nämlich die Chance verpasst, sich von dem Mob zu distanzieren, der in Berlin versucht hat, den Reichstag zu stürmen. Das waren Ihre Freunde, die dort am Werk waren. Das muss hier einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden.
Das sind Ihre Geistesverwandten, die dort versucht haben, das Deutsche Parlament zu stürmen. Das ist die erste Aussage. Das hören Sie nicht gern, das hören Sie nicht gern.
Stattdessen stellt sich Herr Frisch hierhin – –
Danke, Herr Präsident.
und rekurriert auf seine katholische Erziehung.
Herr Frisch, die kann ich Ihnen gar nicht absprechen, die will ich Ihnen auch gar nicht absprechen, nur dann müssen Sie hier auch einmal sagen, wie Ihre christliche Erziehung zu der identitären Philosophie und Ideologie passt, die zur DNA Ihrer Partei gehören.
Diese identitäre Ideologie, die zur DNA Ihrer Partei gehört, ohne die Ihre Partei überhaupt nicht denkbar wäre, – –
diese identitäre Ideologie ist der neue Rassismus;
denn unter dem Begriff des Ethnopluralismus wird nichts anderes verbreitet als die nationalsozialistische Rassentheorie, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Dazu muss man sich dann hier auch einmal verhalten, wenn man ständig auf seine christliche Erziehung pocht.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Angesichts der fortgeschrittenen Zeit möchte ich es kurz machen. Ich möchte deshalb nicht vorrechnen – ich glaube, das würde auch dem Thema so, wie wir es gemeinsam heute behandelt haben, nicht gerecht –, wie es in der Fächergemeinschaft Erdkunde, Sozialkunde und Geschichte ist; sonst müsste ich auf eine Vorlage aus der Sitzung des Bildungsausschusses vom 2. Juli – Vorlage 17/6874 – eingehen. Frau Ministerin, das ist Ihr Sprechvermerk, in dem Sie darüber berichten, wie es in der Mittelstufe und in der Oberstufe in der Fächergemeinschaft der drei Fächer Erdkunde, Sozialkunde und Geschichte jeweils zugunsten des einen oder zugunsten anderer Fächer verschoben wird. Das ist jedenfalls interpretierbar, ich drücke mich ganz vorsichtig aus, es ist interpretierbar als Kürzung der Geschichte um eine Stunde in der Oberstufe. Aber das können wir sicherlich klären.
Ich möchte insbesondere das aufgreifen, was der Kollege Köbler gesagt hat. Ich denke auch, wir sollten uns in den Ausschüssen zusammensetzen und versuchen, ein gemeinsames Papier zu entwickeln; denn es fällt mir sehr schwer, es zu sagen, aber auch dieser Antrag – obwohl er von uns ist – ist nicht so gut, dass er nicht noch besser werden könnte.
.......... 7168 Abg. Dr. Tanja Machalet, SPD:......... 7171
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Beratung und Beschlussfassung des Landtags findet das Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2018 seinen formellen Abschluss.
Der Landtag beschließt unter anderem über die Entlastung der Landesregierung. Das Parlament bestätigt mit der Erteilung der Entlastung, dass der Haushaltsplan ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit dem Haushaltsverfassungsrecht, dem Landeshaushaltsgesetz und der Landeshaushaltsordnung vollzogen wurde.
Das Entlastungsverfahren wurde mit der Vorlage der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2018 durch die Ministerin der Finanzen eingeleitet. Sie hat am 23. Dezember 2019 namens der Landesregierung beantragt, die Landesregierung für das Haushaltsjahr 2018 zu entlasten.
Der Rechnungshof hat die Haushaltsrechnung stichprobenweise geprüft. Er hat die Ergebnisse seiner Prüfung mit Feststellungen zu weiteren Prüfungsgegenständen in seinem Jahresbericht 2020 zusammengefasst und Maßnahmen für die Zukunft empfohlen.
Auf den Grundlagen des Jahresberichts 2020 und der Stellungnahme der Landesregierung hat die Rechnungsprüfungskommission gemeinsam mit dem Rechnungshof und Vertretern der Ministerien an drei Sitzungstagen im Juni 2020 Beschlussempfehlungen für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags erarbeitet. Diese Beschlussempfehlung und der Bericht liegen Ihnen als Drucksache 17/12710 vor.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich einige Schwerpunkte der Beratungen der Rechnungsprüfungskommission ansprechen. Hierzu zählt insbesondere die Grundsatzaussprache zum Landeshaushalt und zu den Folgerungen, die aus den Rechnungsergebnissen 2018 sowie den Kennzahlen zur Haushaltsanalyse zu ziehen sind. Auf wenige Positionen möchte ich näher eingehen.
Die laufende Rechnung schloss 2018 im dritten Jahr in Folge mit einem Überschuss ab. Dieser lag mit 1.387 Millionen Euro um 63 Millionen Euro über dem Vorjahreswert. Hierzu trug bei, dass die laufenden Ausgaben nahezu konstant blieben und die laufenden Einnahmen um 0,4 % zunahmen.
Der Überschuss der laufenden Rechnung reichte zusammen mit weiteren Einnahmen aus, um die Investitionsausgaben von 844 Millionen Euro zu decken, einer Haushaltssicherungsrücklage außerplanmäßig 700 Millionen Euro
zuzuführen und die Gesamtverschuldung um 201 Millionen Euro zu verringern.
Der Anteil der Investitionen an den bereinigten Gesamtausgaben betrug 2018 allerdings lediglich 5,1 %. Damit lag die Investitionsquote des Landes deutlich unter der durchschnittlichen Quote der anderen Flächenländer von 9,8 %, lässt man den Sondereffekt von Schleswig-Holstein in Form einer hohen Garantieleistung außer Betracht. Selbst bei Addition der eigenfinanzierten Investitionen der Landesbetriebe von 220 Millionen Euro erreicht Rheinland-Pfalz mit 6,5 % den Durchschnittswert nicht. Hierzu hätte das Land 2018 ohne Erhöhung des Ausgabevolumens über 500 Millionen Euro mehr investieren müssen.
Der in der Finanzierungsrechnung ausgewiesene Finanzierungsüberschuss von 867 Millionen Euro wurde – wie bereits dargelegt – zur Rücklagenzuführung sowie zur NettoTilgung von Schulden am Kreditmarkt in Höhe von 168 Millionen Euro genutzt.
Der Gesamtschuldenstand des „Konzerns Land“ verringerte sich infolge der Netto-Tilgung bis Ende 2018 auf fast 32,2 Milliarden Euro und nach dem Abschlussergebnis 2019 weiter auf 31,4 Milliarden Euro.
Der strukturelle Überschuss lag 2018 bei 361 Millionen Euro. Damit wurde die verfassungsrechtliche Vorgabe eines Haushaltsausgleichs ohne strukturelle Neuverschuldung bereits zwei Jahre vor dem Zieljahr 2020 erreicht. Hierzu trug auch bei, dass die Zinsausgaben um fast 277 Millionen Euro und die Personalausgaben um 194 Millionen Euro unter den Planansätzen blieben.
Für das Haushaltsjahr 2019, das im nächsten Jahr Gegenstand des Entlastungsverfahrens sein wird, weist das vorläufige Rechnungsergebnis eine strukturelle Netto-Tilgung von 440 Millionen Euro aus.
Bei den positiven Abschlussergebnissen der vergangenen Jahre sollte allerdings nicht außer Acht bleiben, dass das Land trotz des bis dahin gestiegenen Steueraufkommens, eines historisch niedrigen Zinsniveaus und erzielter Konsolidierungsfortschritte eine überdurchschnittlich hohe Verschuldung und Zinsbelastung ausweist. So lagen die Pro-Kopf-Verschuldung 2018 mit 7.490 Euro um 40,2 % und die Zinsausgaben mit 142 Euro je Einwohner um mehr als 19 % über dem Durchschnittswert der anderen Flächenländer.
Zu den bisherigen Belastungen kommen nunmehr weitere Herausforderungen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. In dem ersten Nachtrag 2020 wurde von der Ausnahmeregelung der neuen Schuldenregel Gebrauch gemacht. Aufgrund eines erheblichen vorübergehenden Finanzbedarfs infolge der außergewöhnlichen Notsituation wurde ein kreditfinanzierter Ausgleichsbetrag von fast 572 Millionen Euro festgesetzt. Anstelle der bisher geplanten Netto-Tilgung am Kreditmarkt von über 212 Millionen Euro wurde eine NettoKreditaufnahme von mehr als 638 Millionen Euro ange
setzt.
Damit ist allerdings das voraussichtliche Volumen der Neuverschuldung 2020 noch nicht erreicht. Die heute eingebrachte Regierungsvorlage zu dem zweiten Nachtrag sieht eine weitere Erhöhung der Netto-Kreditaufnahme am Kreditmarkt um mehr als 2,8 Milliarden Euro auf über 3,4 Milliarden Euro vor. Einbezogen sind hierbei Finanzierungsmittel zum Ausgleich von Steuermindereinnahmen, die nach der aktuellen Steuerschätzung auf mehr als 2 Milliarden Euro prognostiziert wurden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Wirtschaft des Landes sowie zur teilweisen Kompensation der kommunalen Mindereinnahmen aus der Gewerbesteuer in einem Sondervermögen mit einem Volumen von nahezu 1,6 Milliarden Euro gebündelt und dabei Mittel von rund 1,1 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt zugeführt werden.
Angesichts des damit zu erwartenden massiven Schuldenanstiegs werden in den anstehenden Haushaltsberatungen insbesondere die Fragen zu klären sein, ob die Konsolidierungskräfte zur Reduzierung der Neuverschuldung im notwendigen Umfang genutzt wurden, die Maßnahmen des Sondervermögens zur Überwindung bzw. Milderung der Krise und deren Folgen geeignet sind und dem Vorrang des parlamentarischen Budgetrechts Rechnung getragen wird.
Unabhängig hiervon bleibt zu hoffen, dass die für September 2020 angekündigte Interimssteuerschätzung nicht mit dem Ergebnis weiterer Steuermindereinnahmen abschließt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Rechnungshof hatte im Rahmen der Beratungen im Juni auf mehrere Unwägbarkeiten bezüglich der Entwicklung der Haushaltslage des Landes hingewiesen. Auch vor diesem Hintergrund stimmte die Rechnungsprüfungskommission der Empfehlung zu, Möglichkeiten zur Begrenzung der konsumtiven Ausgaben zugunsten notwendiger Investitionen sowie zur Verringerung des Kreditbedarfs konsequent zu nutzen und für den Haushaltsvollzug in allen Aufgabenbereichen eine strenge Ausgabendisziplin sicherzustellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte in aller gebotenen Kürze noch auf zwei weitere Beratungspunkte, die von der Rechnungsprüfungskommission intensiv erörtert wurden, näher eingehen. Am Beispiel des Beitrags „Förderung der Reaktivierung der Zellertalbahn“ zeigte der Rechnungshof erneut auf, dass wesentliche Gesichtspunkte für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Projekts unberücksichtigt blieben und Annahmen zum künftigen Betrieb nicht geklärt bzw. zu ambitioniert waren.
Zudem birgt das Vorhaben für den hoch verschuldeten Donnersbergkreis, der bisher für das Projekt eine Zuwendung von 6,7 Millionen Euro zu Gesamtkosten von über 8 Millionen Euro beantragte, erhebliche wirtschaftliche Risiken.
Erstens: Der Streckenabschnitt weist an mehreren Stellen gravierende Mängel auf. Ob die Strecke das für den Schie
nengüterverkehr notwendige Tragfähigkeitsniveau aufweist oder zusätzliche Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich sind, wurde bei der Planung nicht berücksichtigt.
Zweitens: Es wurde auch nicht eingehend geprüft, ob bei Wiederinbetriebnahme der Strecke Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Drittens: Bei den Nutzen-Kosten-Untersuchungen wurden das touristische Wertschöpfungspotenzial und das Fahrgastaufkommen für den Ausflugsverkehr überschätzt.
Viertens: Überdies war mit dem Bund nicht geklärt, ob die eingeplanten Regionalisierungsmittel zur Finanzierung von Verkehrsleistungen für den saisonalen Ausflugsverkehr zulässig sind.
Zwar haben sich die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag 2016 bis 2021 dazu bekannt, Reaktivierungsprojekte wie die Zellertalbahn im Rahmen der bestehenden Förderrichtlinien überall dort zu unterstützen, wo die Kommunen bereit sind, sich finanziell zu engagieren. Dennoch sollten allen am Förderverfahren beteiligten Stellen unbeschadet des fortgeschrittenen Planungsstadiums sämtliche Kosten, die Finanzierungsmöglichkeiten und die Folgen für die dauernde Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers bekannt sein, um letztlich eine sachgerechte und verantwortliche Entscheidung über eine Förderung treffen zu können.
Dies spiegelt sich in den Beschlussempfehlungen der Rechnungsprüfungskommission wider. So sollten das erforderliche Tragfähigkeitsniveau nach dem maßgebenden Regelwerk statisch nachgewiesen, die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen von der Planfeststellungsbehörde geprüft, die Finanzierungsmöglichkeiten geklärt und der Förderantrag sowie die Nutzen-Kosten-Untersuchung überarbeitet werden.
Im nächsten Schlussbericht der Landesregierung wird aufzuzeigen sein, ob – wie in den vergangenen Tagen verschiedenen Medien zu entnehmen war – tatsächlich die Einwände des Rechnungshofs ausgeräumt werden konnten.
In dem Beitrag „Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz“ hat der Rechnungshof zahlreiche Mängel sowie Möglichkeiten zur Verbesserung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Organisation aufgezeigt, zu denen teilweise bereits Folgerungen gezogen oder eingeleitet wurden. Beispielhaft darf ich auf vier Punkte näher eingehen.
Erstens: Die Steuerung der Universitätsmedizin war unzureichend. Den Wirtschaftsplänen lagen zum Teil unrealistische Ansätze zugrunde. Allein für 2018 wurde der Jahresfehlbetrag um mehr als 38 Millionen Euro zu gering veranschlagt. Selbst bei größeren Planabweichungen unterblieben eine Anpassung des Wirtschaftsplans und eine Information an den Landtag.
Zweitens: Obwohl die Universitätsmedizin zur Bewirtschaftung in Teilbudgets gesetzlich verpflichtet ist, war die Tren
nungsrechnung mangelhaft. Die Krankenversorgung wurde unzulässigerweise mit Defiziten des Bereichs Forschung und Lehre belastet. Fehlende geeignete Parameter zur Aufteilung der Gemeinkosten führten zu einer zu hohen Belastung der Krankenversorgung mit Kosten der nicht medizinischen Infrastruktur.
Drittens: Die bisherige Zuordnung des Personals und der Personalkosten zu den Bereichen Krankenversorgung sowie Forschung und Lehre bedarf infolge mangelhafter Aufzeichnungen einer kritischen Prüfung; denn wie viele der 374 Vollzeitkräfte, die der errechneten Unterdeckung von über 29 Millionen Euro entsprachen, entgegen der Zuordnung der Universitätsmedizin tatsächlich für Forschung und Lehre erforderlich sind, war nicht dokumentiert.
Viertens: Die Organisation der Universitätsmedizin lässt sich nach den Feststellungen des Rechnungshofs unter anderem durch eine Zentralisierung der Notaufnahmen sowie von Dienstleistungen, der Optimierung klinischer Abläufe, der Zusammenfassung von Laboren, der Abwicklung von Beschaffungen über den zuständigen Zentralen Einkauf und einen zweckmäßigeren Betrieb der Küche verbessern.
Bei den Beratungen der Rechnungsprüfungskommission bestand Einvernehmen, dass angesichts der Gewährträgerschaft des Landes auf eine Unterrichtung des Landtags bei größeren Abweichungen vom Wirtschaftsplan und die Erstellung von Nachträgen hingewirkt werden sollte.
Gleiches gilt für die Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Systems der Trennungsrechnung, einer regelmäßigen Prüfung der verursachungsgerechten Kostenverteilung durch die Interne Revision, zur Prüfung des Personalbedarfs für den Bereich Krankenversorgung sowie für den Bereich Forschung und Lehre einschließlich des Abbaus nicht benötigter Stellen sowie zur Berichterstattung bezüglich der Ergebnisse eingeleiteter Maßnahmen zur Optimierung der Organisation.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bevor ich zum Schluss meines Berichts komme, darf ich noch darauf hinweisen, dass neben den 18 Beiträgen des Jahresberichts 2020 auch 22 Restanten aus Vorjahren Gegenstand der Beratungen der Rechnungsprüfungskommission gewesen sind. Bei Letzteren handelt es sich um Forderungen des Landtags zu Beiträgen, teilweise aus den Jahresberichten 2013 bis 2017, die möglichst bald umgesetzt werden sollten.
Dies betrifft beispielsweise die Entscheidung über die künftige Organisation der Landeskassen und die Folgerungen für den Personalbedarf, die Weiterentwicklung des Steuerungs- und Informationsinstrumentariums im Globalhaushalt, die Prüfung des Bedarfs des Neubaus eines Bettenhauses in Koblenz und die Einführung eines Musterraumprogramms für Kindertagesstätten. Angesichts der bisherigen Verfahrensdauer sollte eine vollständige Abwicklung dieser Restanten möglichst bis zur Vorlage des Schlussberichts der Landesregierung Ende Januar 2021 angestrebt werden.
Schließen möchte ich mit einigen Worten des Dankes. Herr Präsident Berres, Ihnen sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs gilt mein besonderer Dank. Ihre Arbeit und Ihre Empfehlungen sowie die Ergebnisse der Rechnungsprüfung sind unverzichtbare Voraussetzung für eine wirksame Budgetkontrolle durch das Parlament.
Danken möchte ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, namentlich Herrn Dr. Mayer, der Staatskanzlei und den Ressorts der Landesregierung. Außerdem gilt mein Dank den Kolleginnen und Kollegen der Rechnungsprüfungskommission sowie des Haushalts- und Finanzausschusses. Die Beratungen wurden stets sachlich, ernsthaft und kollegial geführt. Dafür danke ich Ihnen.
Das war mein letzter Bericht nach zehn Jahren Vorsitz der Rechnungsprüfungskommission. Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD tritt mit ihrer Forderung, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Stecker zu ziehen, und ihrem ständigen Schwadronieren über einen schlanken Bürgerfunk das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 fortwährend mit Füßen.
Die AfD will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in ein Bezahlfernsehen umwandeln
und damit mehr als 3 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die vom Rundfunkbeitrag befreit sind, von der medialen Grundversorgung einschließlich Sportschau und Fußball einfach abschneiden.
Ein Politiker der AfD bricht im deutschen Fernsehen ein Interview einfach ab, nachdem er mit der Forderung gescheitert ist, das Interview zu wiederholen. Ausgerechnet diese AfD kommt jetzt in diesen Landtag und sorgt sich um die Meinungsfreiheit, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Unglaubwürdiger, widersprüchlicher und absurder geht es nun wirklich nicht mehr.
Der von den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen beschlossene Medienstaatsvertrag hat das klare Ziel, den Regulierungsrahmen für Hörfunk und Fernsehen den veränderten Nutzungsmöglichkeiten anzupassen, die eine durch die digitale Transformation bereits entstandene und weiter entstehende konvergente Medienwelt möglich macht. Eines muss man Ihnen wirklich einmal sagen: Auch und gerade in der digitalen Welt ist Meinungsfreiheit auf Regelungen angewiesen.
Ohne Regeln wird aus Meinung sehr schnell Extremismus und Fundamentalismus. Ohne Regeln wird aus Kritik sehr schnell Wut und Hass. Ohne Regeln wird aus Freiheit sehr schnell das Recht des Stärkeren und die Selbstzerstörung der Freiheit, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die klare Ansage des Medienstaatsvertrags ist deshalb: Wir wollen das Schicksal des Rundfunks und die Vielfaltssicherung nicht den neuen Plattform-Gatekeepern und ihrer Plattformökonomie überlassen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2018 die Gefahren der Netz- und Plattformökonomie für die Meinungsvielfalt und die Meinungsfreiheit eindringlich beschrieben und analysiert. Ein Mehr an privatem Rundfunk und ein Mehr an Anbietern führen für sich genommen gerade nicht zu Qualitäts- und Vielfaltssteigerung im Rundfunk.
Hinzu kommt die Gefahr, dass auch mithilfe von Algorithmen Inhalte gezielt auf Interessen und Neigungen zugeschnitten werden. Solche Angebote sind erkennbar nicht auf Meinungsvielfalt gerichtet, sondern dienen der Rationalität wirtschaftlicher Geschäftsmodelle, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Es ist deshalb notwendig und richtig, Anbieter wie Netflix, Amazon Prime, Google TV oder Apple TV in die Regulie
rung einzubeziehen.
Dadurch wird für die Nutzer der Zugang zu Inhalten mit besonderer Bedeutung für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess und deren Auffindbarkeit sichergestellt. Dabei geht es nicht nur, wie die AfD immer wieder zu suggerieren versucht, um Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Der VAUNET – Verband Privater Medien positioniert sich zum Medienstaatsvertrag ebenso klar. Angesichts einer verschärften Verhandlungsmacht der Plattformen hält er es im Interesse der Inhalteanbieter mehr denn je für erforderlich, den Plattformen Regeln vorzugeben, die den Zugang und die Auffindbarkeit regeln und chancengleiche, nicht diskriminierende kommerzielle Konditionen sicherstellen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
VAUNET kommt zu dem Ergebnis, dass das mit dem Medienstaatsvertrag zu einem guten Teil gelungen ist. Die CDU-Fraktion ist davon überzeugt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Die CDU-Fraktion wird die weiteren Beratungen konstruktiv begleiten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist wieder dasselbe Spiel, das wir ständig von der AfD erleben. Man will sich sozusagen selbst einen Märtyrerstatus verleihen, indem man so tut, als würde man für die Entrechteten, Gedemütigten und Entmündigten dieser Welt sprechen.
Ich will Ihnen jetzt einmal etwas sagen zum Umgang in diesem Hause. Niemand hat Ihnen bisher verboten und wird es auch nicht tun, Kritik zu üben. Die Frage ist aber, wie diese Kritik von ihrer Grundmelodie daherkommt und wie sie eingebunden ist.
Da zitiere ich Herrn Gahler von der AfD-Landtagsfraktion in Sachsen:
„Ich halte es für hoch problematisch, dass die Landesregierungen Internetplattformen Vorschriften über Gewichtung von Medieninhalten machen wollen. Das läuft auf eine versteckte Zensur hinaus.“ In diesem Ton reden wir hier nicht miteinander, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das hat nichts mit Kritik zu tun. Das ist der Ton, den auch Herr Kollege Paul hier angeschlagen hat, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir reden hier nicht über Zensur. Wir können darüber reden, ob die eine oder andere Bestimmung dieses Entwurfs verbesserungsfähig ist oder ob sie sinnvoll ist. Aber uns Zensur vorzuwerfen ist so abwegig, dass man hier darüber nicht sprechen muss.
Das diskreditiert alles, was Sie an Scheinargumenten hier in diesem Hause in dem Zusammenhang von dieser Stelle aus vortragen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir über die unterschiedlichen Modelle sprechen, die sich mit der Öffnungsklausel beim Grundsteuerreformgesetz eventuell ergeben, möchte ich noch einmal einen Blick auf den vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion werfen. Zunächst einmal muss ich feststellen, Herr Kollege Junge, dass Ihre Rede mit dem Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, wenig zu tun hat; denn wenn man diesen Antrag zunächst einmal unter
handwerklichen Gesichtspunkten betrachtet, bietet er eine Reihe von Merkwürdigkeiten und Besonderheiten.
Das fängt damit an, dass Sie Ihren Antrag überschreiben: „Öffnungsklausel der Grundsteuer nutzen – Flächenmodell einführen“ und dann eine Seite weiter fordern, dass die Grundsteuer abgeschafft werden soll. Was denn jetzt?
Sie müssen sich in Ihrer Fraktion schon entscheiden. Wollen Sie die Grundsteuer abschaffen
ich habe Ihren Antrag gelesen –, wollen Sie also die Grundsteuer abschaffen, oder wollen Sie die Öffnungsklausel, die eingeführt worden ist, nutzen
und die Grundsteuer in einer bestimmten Art und Weise ausgestalten? Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, die man nicht in einem Antrag zusammenfassen kann.
Sie müssen, wenn Sie uns hier mit Ihren Anträgen beschäftigen, schon genau sagen, was Sie wollen. Dann können Sie nicht sagen, wir wollen ein bisschen davon, und wir wollen ein bisschen davon, wenn sich die beiden Sachen gegenseitig ausschließen.
Ich meine, so, wie Sie das hier vorgelegt haben, sieht es so aus, als sei auf der Fraktionsgeschäftsstelle schnell etwas zusammengetackert worden unter irgendeinem Zeitdruck, und nachher hat man keine Zeit mehr gehabt, es noch einmal durchzulesen und zu überarbeiten.
Es sind gegenteilige Zielrichtungen, die Sie hier aufschreiben.
Herr Fraktionsvorsitzender, Sie müssten dann, wenn Sie hier hingehen und reden, vorher einmal Ihren eigenen Antrag gelesen haben. Das wäre jedenfalls für die Diskussion hilfreich.
Die zweite handwerkliche Besonderheit ist, der Bundesrat hat am Freitag vergangener Woche nach eineinhalb Jahren zäher Diskussionen und schwierigster Kompromissfindung zwischen allen Beteiligten das Grundsteuerreformgesetz beschlossen. Wenige Tage später kommen Sie hierhin und fordern die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative
auf, die Grundsteuer abzuschaffen. Können Sie mir einmal sagen, welchen Sinn das hat?
Ich bin hier nicht der Verteidiger und der Pressesprecher der Landesregierung, aber das widerspricht nun wirklich den Grundsätzen der Logik, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das Gleiche betrifft Ihre Vorschläge zur Gegenfinanzierung. Das, was Sie als Gegenfinanzierung vorschlagen, ist nichts anderes als eine Erhöhung der Einkommensteuer. Das muss man einmal so beim Namen nennen, einmal ganz abgesehen davon, dass Sie den Kommunen die neben der Gewerbesteuer einzige nennenswerte originäre Steuereinnahmequelle nehmen wollen. Das ist noch einmal ein verfassungsrechtlicher Gesichtspunkt, den Sie nicht berücksichtigt haben.
Bei der Einkommensteuer haben wir mittlerweile ganz andere Baustellen als Kompensationen für die wegfallende Grundsteuer draufzusatteln; denn dort haben wir das Problem – ähnlich wie im Übrigen bei der Gewerbesteuer –, dass wir Erhöhungen bei der Einkommensteuer nicht nur nicht wollen, sondern eher in eine andere Richtung gehen müssen, zumindest mittelfristig, und dass wir die Stichworte „Soliabbau“ und „Mittelstandsbauch“ zum Thema machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nachdem die AfD, wie gesagt, unter Punkt 1 ihres Antrags die Abschaffung der Grundsteuer gefordert hat, fordert sie unter Punkt 2 dann die Einführung des Flächenmodells. Da kann ich nur sagen: Guten Morgen, AfD! Ja, auch Sie sind schon auf den Trichter gekommen; denn die Diskussion um das Flächenmodell führen wir in der Bundesrepublik Deutschland seit eineinhalb Jahren. Das Grundsteuerreformgesetz war nur deshalb mehrheitsfähig, weil die Vorschläge des Freistaates Bayern unter anderem aufgenommen worden sind. Da brauchen wir doch heute nicht – in Gottes Namen, so wichtig Sie sich vielleicht vorkommen – die Landtagsfraktion der rheinland-pfälzischen AfD, die hier nachgehoppelt kommt und uns jetzt das Flächenmodell als ihre Idee verkaufen möchte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem das Grundsteuerreformgesetz am vergangenen Freitag den Bundesrat passiert hat, also jetzt in Kraft ist und umgesetzt werden muss, braucht man nicht mehr solche widersprüchlichen Anträge. Sie sind dann nämlich kontraproduktiv. Man muss vielmehr, wenn man gestalten möchte, Gesetzentwürfe in dieses Hohe Haus einbringen.
Diesen Gesetzentwurf kündige ich für meine Fraktion hiermit an. Das ist dann nämlich etwas in sich Stimmiges und etwas, über das man diskutieren kann.
Herr Böhme, ich kann nichts dafür, dass Ihre Fraktionsgeschäftsstelle so liederlich arbeitet. Das müssen Sie nicht mir vorwerfen. Ob wir dann bei der Diskussion über unseren Gesetzentwurf
das Flächenmodell oder ein kombiniertes Modell umsetzen oder ob wir das „Scholz-Modell“ nehmen, das kann man dann auf der Grundlage unseres solide und logisch formulierten Gesetzentwurfs diskutieren.
Dieser Antrag entzieht sich einer parlamentarischen Bearbeitung,
weil er in sich widersprüchlich ist.
Herr Kollege Junge, in Ihrem Antrag ist mit keinem Wort von irgendwelchen Diskussionen auf Bundesebene oder in der Bundestagsfraktion der AfD die Rede.
Herr Dr. Jan Bollinger, Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer, hat einen Antrag unterschrieben, in dem der Landtag die Landesregierung auffordern soll, sich erstens im Rahmen einer Bundesratsinitiative – also ein paar Tage, nachdem der Bundesrat jetzt entschieden hat – dafür einzusetzen, dass die Grundsteuer abzuschaffen ist.
Das ist der Gegenstand dieses Antrags. Gleichzeitig sollen wir dann im zweiten Punkt beschließen, dass bei Weiterführung der Grundsteuer die Öffnungsklausel genutzt wird. Das ist doch ein Widerspruch.
Da frage ich mich, was Logik ist. Entschuldigung, entweder wird die Grundsteuer abgeschafft, oder ich nutze die Öffnungsklausel, die die Grundsteuer bietet.
Dann kommt unter drittens – das habe ich mir eben sogar noch gespart – die kraftvolle Aufforderung, die der Landtag an die Landesregierung richten soll, Maßnahmen dazu einzuleiten, dass die Aufkommensneutralität gewahrt wird. Wo sind denn da Ihre Vorschläge?
Wo sind denn da bitte Ihre Vorschläge? Sie sitzen doch nicht hier, um allgemeine Wolken zu produzieren, sondern Sie sitzen hier, um konkrete Vorschläge zu machen, über die man konkret diskutieren kann, die dann abgestimmt werden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Ampelfraktionen bietet die willkommene Gelegenheit, im rheinland-pfälzischen Landtag nach langer Zeit noch einmal über grundlegende sicherheitspolitische Fragen zu sprechen, die uns in Deutschland und Rheinland-Pfalz alle angehen.
Ich will deshalb gleich zu Beginn unmissverständlich wiederholen, was die CDU schon immer vertreten hat: Die CDU setzt sich für den Abschluss neuer Abrüstungs- und Rüstungskontrollabkommen, die Reduktion der weltweiten Atomwaffenarsenale und eine atomwaffenfreie Welt ein.
Wir würdigen deshalb ausdrücklich das Engagement der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen zur nuklearen Abrüstung für eine Welt ohne Atomwaffen. Wir sind ebenso besorgt über die Kündigung des INFVertrags. Wir glauben, das ist ein aktueller Rückschritt in der Rüstungskontrollpolitik. Wir teilen die Sorge, die der Kollege Schweitzer vorgetragen hat.
In Übereinstimmung mit der Bundesregierung – namentlich auch mit Herrn Bundesaußenminister Maas – und gemeinsam mit den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP sind wir allerdings der Auffassung, dass die Ratifizierung des Atomwaffenverbotsvertrags nicht der richtige Weg zur Erreichung der oben genannten Ziele ist.
Der hier vorliegende Antrag der Ampelkoalition lässt zunächst einmal völlig außer Acht, dass sich die sicherheitspolitische Lage in der Welt grundlegend verändert und verschärft hat, meine sehr geehrten Damen und Herren. Zu nennen sind hier die Bedrohungen durch das nordkoreanische Nuklear- und Raketenprogramm, Chinas gewaltsames Expansionsstreben im Südpazifischen Meer, der fortlaufende einseitige Bruch des INF-Vertrags durch Russland, der letztlich zur Aufkündigung durch die USA geführt hat, der Krieg in der Ostukraine und die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ukraine ist in diesem Zusammenhang ein ebenso trauriges wie gutes Beispiel. Der Ukraine war im Dezember 1994 im Gegenzug für den Verzicht auf Atomwaffen territoriale Integrität zugesichert worden. Die Geschichte, was daraus geworden ist, kennen wir. An diesem Beispiel der Ukraine wird deutlich, weshalb es unter Umständen für einen Staat oder ein Verteidigungsbündnis wie die NATO richtig sein kann, zunächst an Atomwaffen festzuhalten.
Angesichts der aktuellen Bedrohungslage hält die CDU in Übereinstimmung mit der Bundesregierung an der Doppelstrategie von Abschreckung und Verhandlungen mit dem Ziel der Abrüstung fest. Nur so können die Voraussetzungen für eine Welt ohne Kernwaffen geschaffen werden.
Einseitige Abrüstung, wie im Atomwaffenverbotsvertrag vorgesehen, macht die Welt nicht sicherer, sondern bewirkt das Gegenteil.
Nur die Bereitschaft und die Fähigkeit, gemeinsam notfalls auch militärisch zu handeln, geben unserem ernsthaften Verhandlungswillen die notwendige Glaubwürdigkeit bei unseren Verhandlungspartnern. Aufgrund der aktuellen sicherheitspolitischen Entwicklungen ist die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags, wie hier beantragt, zurzeit nicht im Interesse Deutschlands und nicht im Interesse der Sicherheit unserer Bevölkerung.
Ich zitiere Bundesaußenminister Maas: „Wir gehen (...) nicht (...) den Weg des Atomwaffenverbotsvertrags. Unser zentraler Eckpfeiler und Kompass ist und bleibt der nukleare Nichtverbreitungsvertrag.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, klare Äußerungen des Bundesaußenministers, die wir nachdrücklich unterstützen.
Das ist nachzulesen im Bulletin der Bundesregierung Nummer 39-1 vom 19. April 2018, Herr Schweitzer.
Der Atomwaffenverbotsvertrag würde eine völlig neue, parallele Vertragskulisse eröffnen, die Verhandlungen über den Atomwaffensperrvertrag unterlaufen und unsere deutsche Position dabei schwächen.
Der vorliegende Antrag der Ampelkoalition – das ist vielleicht auch von Interesse – ist einem Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE nachempfunden – ich drücke es etwas freundlich aus –,
nachzulesen in der Drucksache 19/98 des Deutschen Bundestags.
Während sich die Ampelfraktionen in Rheinland-Pfalz
damit geschmeidig in die rot-rot-grünen Machtfantasien einiger SPD-Vorsitzender, von denen es im Augenblick drei gibt, einfügen,
sind die Kollegen der SPD und der FDP im Bundestag mit diesem Antrag der Linken verantwortungsvoll umgegangen und haben ihn zusammen mit der CDU/CSUBundestagsfraktion abgelehnt.
Die AfD hat sich bei diesem Antrag enthalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, man fragt sich natürlich, wie dieser Antrag, den die Ampelfraktionen hier eingebracht haben, auf Bundesebene Anklang finden soll, wenn selbst die eigenen Parteikollegen, der eigene Minister und die Bundesregierung, die man trägt, den im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen entgegenstehen und die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrags dort als nicht zielführend und den Interessen Deutschlands zuwiderlaufend angesehen wird.
Wer verantwortungsvolle Sicherheitspolitik machen will, muss diesen Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin, in vielem, was der Kollege Schweitzer vorgetragen hat, sind wir gar nicht unterschiedlicher Auffassung. Der Kollege Schweitzer umgeht aber wortreich den Kern des Problems. Der Kern des Problems ist die Frage: Kommen wir bei diesem schwierigen und heiklen Thema angesichts der Verschärfung der Situation weltweit mit einseitiger Abrüstung zum Ziel, oder kommen wir mit einseitiger Abrüstung in eine noch unsicherere Welt?
Die Position aller, die sich mit diesen sicherheitspolitischen Fragen nicht nur kurzfristig beschäftigen, weil sie aus irgendwelchen Gründen einen Antrag vorlegen müssen und mit irgendjemandem in der Fraktion gesprochen haben – das weiß ich nicht –, sondern die sich mit sicherheitspolitischen Fragen kontinuierlich und in der Tiefe beschäftigen, entspricht auch ganz klar der Position von Herrn Teltschik. Herr Teltschik hat nirgendwo eine einseitige Abrüstung der NATO oder der USA gefordert.
Deshalb kann er nicht als Kronzeuge für diesen Antrag dienen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es ist unlauter zu versuchen, ihn als Kronzeugen anzuführen,
insbesondere weil Herr Teltschik – wie Sie wissen – maßgeblich am NATO-Nachrüstungsbeschluss bzw. an seiner Durchführung beteiligt gewesen ist,
die Bundeskanzler Helmut Schmidt mit auf den Weg gebracht und für die seine eigene Partei ihm dann die Gefolgschaft verweigert hat.
Ja, das sind nicht „alte Zeiten“, Herr Schweitzer.
Wir reden über sicherheitspolitische Fragen, bei denen es Grundlagen gibt, die man schlicht und ergreifend kennen muss, wenn man sinnvoll darüber reden will.
Es geht hier nicht um etwas leicht Hinzuhauchendes, das möglicherweise eine Schlagzeile bringt,
oder man sitzt in der Fraktion mit jemandem zusammen, findet die Idee gut und dann haut man einen Antrag heraus.
Ich verstehe gar nicht, wie Sie sich in einen Gegensatz zu Bundesaußenminister Maas setzen können. Ich verstehe die FDP nicht, wie sie sich in dieser Frage in einen Gegensatz zu ihrer eigenen Bundestagsfraktion setzen kann.
Die Grünen haben im Deutschen Bundestag mit den Linken gestimmt. Da ist das klar.
Ich komme zum Schluss.
Ja, dass es Ihnen gefällt, wenn ich zum Schluss komme, ist klar.
Man kann doch Grundtatsachen der Sicherheitsarchitektur Europas und der Welt nicht einfach leugnen, indem man einfach so darüber hinweggeht.
Das ist vorgestriges Denken.
Frau Präsidentin, vielen Dank. – Ich finde, das Thema ist zu ernst, um es, sagen wir einmal, in einem kleinkarierten parteipolitischen Hickhack hin- und herzubewegen.
Nein, ich habe damit nicht angefangen.
Nein, ich habe damit nicht angefangen. Wenn sich allerdings die SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz in einen krassen Gegensatz zu ihrem eigenen Bundesaußenminister begibt, dann muss das hier angesprochen werden, weil das dann eine Frage der Expertise ist.
Das ist kein kleinkariertes parteipolitisches Hickhack. Wenn ich die FPD-Bundestagsfraktion zitiere, dann ist auch das kein kleinkariertes parteipolitisches Hickhack, sondern dann zeigt das, dass sich die FDP-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag in dieser fundamentalen Frage in einen Gegensatz zu ihrer Bundestagsfraktion begibt.
Dann muss doch die Frage erlaubt sein, warum sie das tut. Hat man das richtig überlegt? Ich zitiere den Abgeordneten Bijan Djir-Sarai von der FDP.
Das mache ich.
Frau Präsidentin, ich diskutiere mit Ihnen nicht, weil ich das nicht darf. Ich möchte nur erläutern, dass Herr Weber mir nicht vorgeworfen, sondern angemerkt hat, dass ich die FDP-Bundestagsfraktion zitiert hätte und das nicht so ganz einwandfrei gewesen sei.
Jetzt beweise ich, dass es einwandfrei gewesen ist, indem ich aus dem Protokoll des Deutschen Bundestags der 58. Sitzung zitiere. Demnach sagte der Redner der FDP: „Aber wir, die Fraktion der Freien Demokraten, sind der Meinung, dass es nicht zweckmäßig ist, ein zweites Vertragswerk neben dem NPT“ – NPT heißt Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons, also Atomwaffensperrvertrag – „zu schaffen.“ Das ist eine eindeutige Aussage: kein Atomwaffenverbotsvertrag, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Weiter in der Rede des Kollegen von der FDP im Deutschen Bundestag: „Der Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen birgt deshalb die Gefahr, den Atomwaffensperrvertrag zu schwächen. Das wollen wir nicht. Somit relativiert er auch die internationalen Bemühungen um nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung.“
Wir sind in dieser Frage nicht der Meinung der FDPLandtagsfraktion, sondern wir sind der Meinung der FDPBundestagsfraktion. Das wird man einmal sagen dürfen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Braun, dass ich nach dem Verlauf des heutigen Tages noch einmal hier an das Rednerpult gehe und Sie loben will, hätte ich mir vor einer halben Stunde noch nicht gedacht,
aber ich bin Ihnen ausdrücklich dankbar für die Versachlichung der Diskussion, indem Sie anerkennen, dass wir in diesem Hause gemeinsam ein Ziel haben, nämlich eine atomwaffenfreie Welt zu schaffen, und auf diesem Weg zu
diesem Ziel schrittweise mit immer weniger Atomwaffen auskommen wollen.
Dazu gibt es unterschiedliche Wege. Man kann der Meinung sein, dass das durch einseitiges gutes Beispiel und einseitige Abrüstung vorangebracht werden kann. Wir halten das für unrealistisch, weil wir glauben, dass gute Politik mit dem schonungslosen Blick auf die Wirklichkeit anfängt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich schließe mich der Auffassung des Mitglieds der SPDBundestagsfraktion, Dr. Fritz Felgentreu, an, der in der namentlichen Debatte gesagt hat – ich zitiere –: „Solange keiner der Nuklearwaffenstaaten auch nur daran denkt, dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten, kann und wird dieser Vertrag keinen einzigen nuklearen Sprengkopf aus der Welt schaffen“, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das ist die nüchterne, traurige Wirklichkeit. Aber gute Politik darf nicht von der Wirklichkeit ausgehen, wie man sich die möglicherweise wünschen kann, sondern gute Politik muss immer vom nüchternen, schonungslosen Blick auf die tatsächlichen Gegebenheiten ausgehen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wenn man davon ausgeht, halten wir es von der CDU-Landtagsfraktion aus in Übereinstimmung mit allen, die ich vorhin schon genannt habe – ich will das nicht wiederholen –, für unverantwortlich, in der jetzigen Situation mit einem Schritt der einseitigen Abrüstung voranzugehen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerpräsidentin, ich unterstütze 80, 90 % von dem, was Sie hier über den Wunsch und die Anstrengun
gen für eine atomwaffenfreie Welt gesagt haben, das ist überhaupt keine Frage.
Als Sie gesagt haben, dass Sie zu den „Friedensmenschen“ gehören, – – –
Ich hoffe, Sie gehören auch heute noch dazu.
Ich gehe aber davon aus, dass Sie denjenigen, die zur Erreichung dieses Ziels zu einem anderen Schluss kommen – – –
Ja, ich gehe davon aus, dass Sie denen nicht unterstellt haben, sie sind keine „Friedensmenschen“.
So. Insofern sind wir ja auch da einer Meinung, das ist gut.
Mit Ihnen redet im Augenblick gar keiner, Sie sind gar nicht wichtig.
Sie brauchen gar nicht dazwischenzureden.
Frau Ministerpräsidentin, das ist ein sehr heikles Thema, und ich habe den Eindruck – auch da sind wir einer Meinung –, dass man die Worte gut wägen muss. Während der Antrag der Ampelfraktionen davon spricht, es droht nun ein neues Wettrüsten – dieser Beschreibung muss man voll inhaltlich zustimmen –, haben Sie gesagt, wir befinden uns schon voll in einem neuen Wettrüsten. Das ist ein qualitativer Unterschied, und wir sollten die internationale Situation nicht dadurch verschärfen, dass wir hier unpräzise formulieren.
Als SPD-Vorsitzende – dafür habe ich ja Verständnis – müssen Sie auch etwas zu dem Antrag der Linken sagen. Ihre Ausführungen, dass der Antrag der Linken schärfer gefasst sei als dieser Antrag, stimmen nicht.
Es gibt da bestenfalls redaktionelle Unterschiede.
Und ich stelle fest, dass Sie sich – ich nehme nicht an,
in Ihrer Eigenschaft als SPD-Bundesvorsitzende, aber in Ihrer Eigenschaft als Ministerpräsidentin – gegen die Linie von Herrn Bundesaußenminister Maas, gegen den Koalitionsvertrag und gegen Ihre eigene Bundestagsfraktion ausgesprochen haben.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Schweitzer, wenn man sagt, eins und eins ist zwei, dann ist das nicht kleinkariert. Und wenn man sagt, eins und eins ist zwei, dann ist das auch nicht verstaubt, sondern es gibt Grundtatsachen in dieser Diskussion, die geschichtlich gewachsen sind. Dazu muss man die Geschichte kennen, und dazu muss man die Grundtatsachen kennen, und erst dann kann man ernsthaft über den richtigen Weg diskutieren.
Ich gestehe ja zu, dass es unterschiedliche Wege gibt
oder dass es den Glauben daran gibt, es gäbe unterschiedliche Wege. Ich glaube nicht, dass es unterschiedliche Wege gibt, sondern ich bin fest davon überzeugt, dass nur der Weg, den die CDU vorschlägt, den die Bundesregierung vorschlägt, den die Bundestagsfraktion der SPD geht und den die Bundesfraktion der FDP geht,
dass dieser Weg der ethisch-moralisch verantwortbare ist und nicht der andere Weg.
....... 5118, 5127....................... 5128, 5131 Abg. Hans Jürgen Noss, SPD:...... 5119, 5120....................... 5121 Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD:........ 5121, 5122....................... 5129 Abg. Monika Becker, FDP:........ 5123, 5130 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 5124, 5129 Randolf Stich, Staatssekretär:...... 5126
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist vor Ort – in den Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden und Städten unseres Landes – längst zu einer überparteilichen, vom gemeinsamen Willen der betroffenen Kommunalpolitiker und der betroffenen Bürgerinnen und Bürger getragenen Bewegung geworden.
Immer mehr Räte fassen unabhängig von ihrer parteipolitischen Zusammensetzung oft einstimmige Beschlüsse, in denen die Landesregierung und der Landtag, also wir, aufgefordert werden, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen.
Um es gleich vorweg zu sagen: Wer die Forderung nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge mit der Begründung abzulehnen versucht, das System habe sich doch bewährt, der ist nur noch zynisch, meine sehr geehrten Damen und Herren. Er verkennt den Problemdruck vor Ort.
Die Problematik und der Problemdruck vor Ort sind mittlerweile so groß, dass sich der Petitionsausschuss und die
Bürgerbeauftragte mit der Problematik zunehmend befassen müssen;