Protokoll der Sitzung vom 26.06.2016

(Zuruf von der CDU: Gott sei Dank!)

und auch nur dann, wenn bis dahin durch belastbare Businesspläne ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb darstellbar ist. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist aus heutiger Sicht nur noch mit einem privaten Eigentümer erreichbar.

Wir alle im Plenum wissen, ohne die Aussicht auf ein ausgeglichenes Ergebnis wird die EU-Kommission keine weiteren Betriebsbeihilfen durch das Land genehmigen.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Erzählen Sie etwas zu dem Käufer! Dazu wollten Sie doch etwas sagen!)

Den notwendigen Verkaufsprozess haben wir eng mit der Europäischen Kommission abgestimmt. Nach einer 2013 durchgeführten Markterkundung bildeten die Neustrukturierung der FFHG und die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen im Unternehmen die Voraussetzung für die Privatisierung. Über das Ergebnis der Markterkundung wurde damals intensiv berichtet.

(Zuruf des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)

Im März 2015 wurde das entsprechende Verfahren zur Veräußerung des Geschäftsanteils des Landes in Abstim

mung mit der Europäischen Kommission eingeleitet. Die Europäische Kommission verlangt ein transparentes, offenes und bedingungsfreies Verfahren.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Wissen Sie, was das ist?)

Die Durchführung genau eines solchen Verfahrens war unser Auftrag an das Unternehmen KPMG. Wir haben KPMG gerade deshalb beauftragt, damit ein erfahrenes Unternehmen in unserem Auftrag das Verfahren durchführt.

(Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU – Abg. Christian Baldauf, CDU: Jetzt lesen Sie einmal den Auftrag vor! – Abg. Alexander Licht, CDU: Bis jetzt haben Sie nicht erklärt, wie der Auftrag genau lautet!)

Auf Vorschlag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgte ein mehrstufiges Bieterverfahren. In der ersten Angebotsphase konnten die Interessenten ein erstes Unternehmensund Finanzierungskonzept vorlegen. Diese Phase wurde im Juli 2015 wie geplant beendet. Von 30 Interessierten verblieben acht im weiteren Verfahren. Zwei Angebote wurden nicht weiter verfolgt, da diese potenziell negative Kaufpreise vorsahen.

Im weiteren Verfahren verblieben schließlich im Dezember 2015 drei berücksichtigungsfähige Angebote. Alle drei abgegebenen Angebote entsprachen den Angebotsvoraussetzungen.

(Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU)

Der Rechnungshof wurde ab November 2015 eingebunden.

Alle Angebote sahen die Fortführung des Flugbetriebs der Gesellschaft sowohl im Fracht- als auch im Passagebereich sowie deren Weiterentwicklung vor. Die Angebote bewegten sich im Rahmen der Luftverkehrsleitlinien der Europäischen Kommission und berücksichtigten die Inanspruchnahme entsprechender Betriebs- und Investitionsbeihilfen sowie die Erstattung von Sicherheitskosten für nicht wirtschaftliche Tätigkeiten.

Mit diesen drei Bietern wurden daher ab Januar 2016 Verhandlungen aufgenommen. Die Shanghai Trading hat den höchsten Kaufpreis geboten. Das ist nach Auffassung der Europäischen Kommission das entscheidende Kriterium für die Auswahl.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Das ist falsch! Das wissen Sie!)

Die Europäische Kommission hatte uns bei der Vorabstimmung des Ausschreibungsverfahrens ausdrücklich darauf hingewiesen, wir dürfen dabei das jeweilige Unternehmenskonzept nicht als Auswahlkriterium heranziehen, es zählt der Kaufpreis. Nach ausdrücklichem Hinweis der Europäischen Kommission im Rahmen der laufenden Abstimmung des Ausschreibungsverfahrens durften die Angebote der Bieter über die Kaufpreise hinaus auch im Hinblick auf das jeweilige Unternehmenskonzept im Rahmen der Auswahlentscheidung nicht bewertet werden.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Wieder falsch! Das stimmt alles nicht!)

Es war mir klar, dass Sie an dieser Stelle dazwischenrufen „Das stimmt alles nicht“. Dazu ist zu sagen, es gibt einen Artikel in der Rhein-Zeitung vom 5. Juli.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Dort steht Folgendes – der Trierische Volksfreund hatte Ähnliches berichtet –: „Doch bei der EU-Kommission in Brüssel heißt es in der Tat, allein der Kaufpreis sei ausschlaggebend. ,Die Einzelheiten eines Businessplans oder was der Käufer plant mit dem Gekauften in Zukunft zu tun, sollte keine relevante Überlegung bei der Auswahl des besten Bieters sein‘, teilt die EU-Kommission auf Anfrage mit. Der Staat müsse vielmehr ,den maximalen Kauferlös wählen, wie es ein privater Verkäufer tun würde‘.“

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Deshalb nimmt man einen Reifenhändler! – Abg. Alexander Licht, CDU: Zitieren Sie auch den nächsten Teil!)

Auch der Wunsch des Landes zur Fortführung des Flugbetriebs stellt danach eine unzulässige Bedingung dar.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Sie sind ein Meister der Halbwahrheiten! – Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Eine Halbwahrheit kann eine Unwahrheit sein! – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit „Unwahrheit“ wäre ich vorsichtig!)

Das Verfahren und die Bewertung der Angebote sowie die Überprüfung des potenziellen Käufers des Flughafens Hahn hat das Land dem Unternehmen KPMG übertragen. KPMG hat die Ausschreibung mit der EU-Kommission abgestimmt, damit wir keine Form- oder Verfahrensfehler begehen.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG wurde bereits 2012 im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens als Transaktionsberater des Landes ausgewählt. Wesentliche Gegenstände des Auftrags – danach bin ich gefragt worden – waren

a) die Vorbereitung und Durchführung einer Markterkundung,

b) in diesem Zusammenhang die Analyse von Modellen zur Weiterentwicklung des Flughafens Frankfurt-Hahn sowie

c) die Begleitung des Landes bei der Vorbereitung und Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens.

Hierzu zählen insbesondere die folgenden zehn Aufgaben, nach denen auch von Ihnen gefragt worden ist:

1. Die Erstellung der notwendigen Verfahrensunterlagen für das Ausschreibungsverfahren,

2. die Steuerung eines internationalen, transparenten Bieterverfahrens,

3. die Erstellung und Zusammenführung der notwendigen Unternehmensdokumentationen,

4. Organisation und Abwicklung der Due Diligence für ausgewählte Bieter,

(Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

5. die Beantwortung von Bieterfragen,

6. die Beratung bei der Vertragsgestaltung und die Unterstützung bei Bieterverhandlungen,

7. die betriebswirtschaftliche Beratung bei der Vertragsgestaltung,

8. die regelmäßige Abstimmung der Verfahrensunterlagen und Verfahrensstände mit der Europäischen Kommission,

9. die informelle Vorabstimmung einer Notifizierung von Betriebsbeihilfen durch die Europäische Kommission auf der Basis des Businessplans des präferierten Bieters,

10. die laufende Unterstützung des Auftraggebers bei der Vorstellung des Ausschreibungsverfahrens in den Gremien des Landes.

(Zuruf des Abg. Alexander Licht, CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Rechtsberatungsleistungen werden durch die KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft erbracht. Hierzu zählt die rechtliche, insbesondere EU-beihilferechtliche und vergaberechtliche Beratung des Landes im Zusammenhang mit der Restrukturierung der FFHG und der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens. Mit KPMG sind wir in Kontakt über die Veröffentlichung der Auftragsunterlagen.

KPMG wurde im August 2015 zudem mit einer Integritätsprüfung des auszuwählenden Bieters beauftragt. Dabei handelt es sich um eine Prüfung auf Gesetzesverstöße und Bonitätsrisiken auf der Grundlage zugänglicher Quellen und zahlreicher Datenbanken. Zusätzlich wurden bezüglich etwaiger Tätigkeiten in Deutschland unter anderem Handelsregister, Bundesanzeiger und CreditreformAuskünfte eingeholt. Wie mir berichtet wurde, wurde uns dieses Verfahren ausdrücklich von KPMG empfohlen.

(Abg. Martin Brandl, CDU: Schon wieder sind die schuld!)

Wir haben hierbei auf die Expertise des Unternehmens vertraut.

Zur ordnungsgemäßen Errichtung der Gesellschaft Shanghai Trading, SYT, ihren Gesellschaftern und deren Anteilshöhe, der Vertretungsberechtigten sowie der Zulässigkeit des Erwerbs der 82,5 % Beteiligung nach chinesischem Recht hat die Shanghai Trading auf Verlangen zudem eine rechtliche Stellungnahme, eine sogenannte Legal Opinion, einer chinesischen Rechtsanwaltskanzlei vorgelegt.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Stichwort bezogen!)

Die Vorlage einer Legal Opinion zu den genannten Aspek